greetings for the International Week of Solidarity with Anarchist Prisoners

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Grußwort für die internationale Soliwoche für anarchistische Gefangene

Hier das Grußwort für die internationale Soliwoche für anarchistische Gefangene – im 2. link auch in englischer übersetzung

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https://solidarity.international/index.php/2022/08/30/germany-letter-from-anarchist-prisoner-thomas-meyer-falk/

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In eigener Sache: Gutachten nach 26 Jahren Haft!

Im Oktober 2022 jährt sich meine Festnahme zum 26.-mal. Zwecks Vorbereitung für die im späten Frühjahr 2023 anstehende gerichtliche Prüfung über die Fortdauer der Inhaftierung hat das Gericht ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Der Gutachtenauftrag

Das LG (Landgericht) Freiburg beauftragte eine renommierte und erfahrene Psychiaterin und Psychoanalytikerin aus München mit der Prüfung der Frage, ob und wenn ja, welche Straftaten ich innerhalb welches Zeitraums mit welcher Wahrscheinlichkeit begehen könnte.

Zudem müsste sie sich zu der Frage äußern, ob eine psychische Störung vorliege und in Folge dieser Störung mit schweren Gewalttaten gerechnet werden muss.

Der Hintergrund

Nach einem Banküberfall mit Geiselnahme wurde ich zu einer langjährigen Haftstrafe mit anschließender Unterbringung in der SV (Sicherheitsverwahrung) verurteilt. Es waren, dies nur am Rande, die Nationalsozialisten die mit Gesetz vom 24.11.1933 die SV in das Strafrecht einführten und seitdem können Menschen auch nach Verbüßen der Freiheitsstrafe weiterhin in Haft gehalten werden. Aktuell betrifft dies rund 600 Männer und 2 Frauen (eine davon Carmen in Schwäbisch-Gmünd). Wegen diverser, aus der damaligen Isohaft verschickten Briefe an RichterInnen und PolitikerInnen verlängerte sich die Freiheitsstrafe wegen Beleidigung und Bedrohung um mehr als 5 Jahre. Seit Juli 2013 verbüße ich nun in der südbadischen JVA Freiburg die SV.

Das Gutachtenergebnis

Vorab teilte die Sachverständige dem Gericht schriftlich mit, dass nach der an zwei Tagen stattfindenden Exploration sie zu dem Ergebnis komme, dass aus psychiatrischer Sicht eine Entlassung zum 10-Jahreszeitpunkt vertretbar erscheine. Eine umfängliche Begründung reiche sie nach.

Sich abzeichnende Konfliktlinien

Einerseits wird die Sachverständige mutmaßlich mit liebgewonnenen Vorannahmen der Haftanstalt und bisheriger Gutachter nicht ganz übereinstimmen. Andererseits scheint sie auch dem Behandlungskonzept der JVA womöglich skeptisch zu begegnen. So informierte die behandelnde Stationspsychologin, Frau Dipl.-Psychologin W. über ein Telefonat zwischen der Gutachterin und ihr. Darin habe die Sachverständige hartnäckig danach gefragt, ob sie – Frau W. – eine Approbation, also die entsprechende Zulassung als psychologische Psychotherapeutin, besitze. Irgendwann habe sie – Frau W. – dann die Psychiaterin zurück gefragt, wer denn hier nun begutachtet werde, der Insasse oder sie, die Stationspsychologin. Ja, sie – Frau W – habe keine Approbation, das sei im Justizvollzug nicht erforderlich, zudem habe sie genügend Fortbildungen gemacht und fühle sich gut gerüstet für ihre Arbeit, vielleicht sogar besser, als jene die einen gradlinigen Weg von Abitur, Studium, Approbation gingen.

Wie geht es weiter?

Laut der Gutachterin soll ich zu Anfang, soweit eine Freilassung erfolgt, in ein „betreutes Wohnen“. Der Idee bei dem Freien Radio (Radio Dreyeckland) ein Jahr als Bundesfreiwilligendienst-Leistender zu arbeiten, ein entsprechendes Angebot liegt vor, konnte sie etwas abgewinnen. Bislang ist erst für Mai 2023 eine mündliche gerichtliche Anhörung geplant. Ob diese vorgezogen wird ist offen, ebenso wie sich Gericht und Staatsanwaltschaft zu dem Gutachten positionieren werden, denn es gab schon Fälle in welchen das Gericht den für Insassen günstigen Gutachten nicht folgen wollte.

Thomas Meyer-Falk

z.Zt. JVA (SV)

Hermann-Herder-Str. 8

D-79104 Freiburg

https://freedomforthomas.wordpress.com

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Radiosendung mit „Wie viele sind hinter Gittern“

Gespräch mit Thomas über Rainer Loehnert, der sich nach 36 Jahren in der Forensik seit dem 21.August wieder im Bunker befindet. Warum Thomas auch nach 26 Jahren Knast keine Vollzugslockerungen erhält und warum er sich mit dem anarchistischen Gefangenen Yannis Michailidis aus Griechenland solidarisiert.

https://www.freie-radios.net/117416

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In Solidarität mit Yannis Michailidis

Vor einigen Tagen hat der in Griechenland inhaftierte Anarchist Yannis Michailidis nach 68 Tagen seinen Hungerstreik beendet, auch wenn die griechische Justiz weiterhin auf Konfrontation setzt und ihn nicht aus dem Knast entlassen möchte.

Die von der dortigen Justiz gewählte Begründung für die Verweigerung der Freilassung lautet, daß sein gutes Verhalten im Haftalltag lediglich vorgetäuscht sei.

Wenn Nazikollaborateure, Pädokriminelle und andere ein gutes Verhalten an den Tag legen, wird ihnen der rote Teppich durchs Knasttor in die Freiheit ausgerollt. Wie auch die deutsche Presse berichtete, wurde nun ein Freund der griechischen Regierung, der ehemalige Direktor des Nationaltheaters, Dimitris Lignadis, nach der Verurteilung wegen Vergewaltigung zweier Kinder auf Kaution freigelassen.

Diese Justizpraxis ist international üblich, auch in Deutschland, das noch heute dafür bekannt und berüchtigt ist nach dem 2. Weltkrieg keinen einzigen Nazirichter, die teilweise Mordurteile im Akkord verhängt hatten, strafrechtlich rechtskräftig belangt zu haben und bis heute italienischen, griechischen, polnischen, ungarischen, russischen und vielen Opfern weiterer Länder eine gerechte Entschädigung zu verweigern.

Nun mag man mir vorwerfen, ich spräche aus eigener Betroffenheit. Ja, das stimmt. 1996 verhaftet nach einem Banküberfall mit Geiselnahme, wird mir ein nun schon über 20 Jahre andauerndes höfliches Alltagsverhalten als Schauspielerei vorgeworfen. In Wahrheit, so der Vorwurf, hätte ich gelernt meinen Hass gegen die deutsche Justiz besser zu verstecken, weshalb auch nicht ausgeschlossen werden könne, daß ich noch heute Rachepläne im Herzen trage.

Anarchistische Vorstellungen geraten dann zum Beleg für eine fortdauernde Gefährlichkeit, gefordert wird die totale Unterwerfung, totale Reue, der vollständige Widerruf und der totale Verrat.

Derartiges kann, darf und wird es niemals geben.

Yannis Michailidis hat einen mutigen Kampf gewagt, er war bereit an die Schwelle des eigenen Todes zu treten. Es war genauso mutig und entschlossen einen Schritt vom endgültigen Abgrund zurück zu treten, denn der Tod würde keine Erlösung bedeuten.

Ein lebendes Herz in Yannis Michailidis Brust ist wertvoller als ein kaltes, totes lebloses Herz.

Die Losung lautet nämlich nicht mehr „ Libartad o muerte“, sondern eleutheria kai euthymia (was soviel heißt wie Freiheit/Ungebundenheit und Lebenslust).

Solidarische Grüße an Yannis und all seine Gefährtinnen und Gefährten in den griechischen Knästen.

Thomas Meyer-Falk

Z.Zt. JVA (SV), Hermann-Herderstr. 8

D 79104 Freiburg (Deutschland)

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Weiter keine Vollzugslockerungen in Freiburgs Knast

Anfang Juli 2022 hatte ich bei der JVA Freiburg weiterführende Vollzugslockerungen beantragt. Dies lehnte die Haftanstalt gegen Ende des Monats ab, weshalb ich nun die Sache zur Überprüfung an das Landgericht Freiburg weiter geleitet habe.

Vorgeschichte

Nachdem ich seit nunmehr rund 26 Jahren in Haft sitze und seit 2014 vier Mal pro Jahr von Bediensteten bewachte Ausführungen erhalte, wären weitere Vollzugserleichterungen, wie zum Beispiel eine Unterbringung im Offenen Vollzug, alleinige Ausgänge oder Hafturlaub eigentlich ganz sinnvoll, auch um für die 2023 anstehende Überprüfung der Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung eine breitere Grundlage zu schaffen. Um also gewissermaßen zu dokumentieren, dass ich gerade keine weiteren Straftaten mehr begehen werde. Mehrfach hatte ich in den letzten Jahren entsprechende Anträge an die Anstalt gerichtet. Jedes Mal erfolgte deren Ablehnung.

Antrag vom 01.07.2022 und Ablehnung vom 21.07.2022

Am 01.07.2022 beantragte ich die oben erwähnten Lockerungen, zumindest aber seien mir nun wesentlich öfters, am besten wöchentlich, bewachte Ausführungen zu gewähren. Denn um auf eine etwaige Haftentlassung besser vorbereitet zu sein, wären solche Lockerungen essentiell. Zumindest müssten mehr Ausführungen erfolgen, um so etwaigen Schäden durch die Langzeithaft vorzubeugen.

Als eine seiner letzten Amtshandlungen übergab mir am 28.07.2022 der scheidende Sozialarbeiter S. die schriftliche Ablehnungsentscheidung der Anstalt. Vollzugslockerungen die über die vier beachten Ausführungen hinaus gingen, könnten mir wegen Flucht- und Missbrauchsgefahr nicht gewährt werden.

Fluchtgefahr bestehe, da eine Freilassung nicht absehbar sei, auch im Hinblick auf die 10-Jahresprüfung gelte nichts anderes. Vielmehr sei die unsichere Zukunft als ein natürlicher Fluchtanreiz zu sehen. Soziale Bindungen die einem etwaigen Fluchtanreiz hemmend entgegen stehen könnten seien nicht bekannt. Zwar sei bekannt, dass ich soziale Kontakte pflegen würde, aber die Anstalt habe keinen näheren Einblick, könne diese also nicht bewerten im Hinblick auf deren „Integrationsfähigkeit“. Ferner hätte ich mich bislang einer Tataufarbeitung verweigert.

Schließlich hätte ich in einem Beitrag auf meiner Internetseite am 01.01.2014 über die „Voraussetzungen einer erfolgreichen Flucht“ berichtet und mit der Bemerkung geschlossen „Freiheit wird einem nicht gegeben, Freiheit muss man sich nehmen“. Dies belege weiter die Fluchtgefahr meinerseits.

Und eine Missbrauchsgefahr bestehe deshalb, also die Gefahr neuer Taten, weil ich mich zum einen einer Tataufarbeitung widersetzen würde und zudem meine innerste Gedankenwelt hermetisch abriegeln würde, weshalb ich letztlich undurchschaubar und undurchsichtig sei.

Eine Erhöhung der Zahl der Ausführungen komme nicht in Betracht, da ich mir schließlich meine Lebenstüchtigkeit bislang gut hätte bewahren können. Ich würde bei den jährlich vier Ausführungen selbstsicher vorgehen und könne zudem meine Angelegenheiten selbstständig regeln.

Begründung der gerichtlichen Klageschrift

Mit Schriftsatz vom 29.07.2022 habe ich nun bei der 13. Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Freiburg Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt.

Ich stellte im wesentlichen darauf ab, dass weder eine Flucht- noch Missbrauchsgefahr vorliegen würde und die entsprechende Argumentation der Anstalt widersprüchlich sei, zudem seien wesentliche Tatsachen nicht berücksichtigt worden.

Soweit die Anstalt auf einen Blockeintrag von mir Bezug nehme (ich hatte 2014 über eine aus der Haft frei gelassene Sicherungsverwahrte berichtet) könne dies zudem nicht geeignet sein, 2022 für meine eigene Person eine Fluchtgefahr zu begründen.

Die Anstalt hätte zudem ihre eigene Telefon- und Besuchskartei auswerten können und müssen, und hätte so in Erfahrung gebracht, dass ich über ein soziales Umfeld verfüge, mit dem ich seit vielen Jahren, teilweise 10,15,20 Jahre hinweg, verbunden sei.

Ich hielt der JVA zudem vor, sie nehme letztlich eine etwaige gerichtliche Entscheidung 2023 über die Fortdauer unrechtmäßig vorweg: Vollzugslockerungen bei welchen sich Insass*innen bewährt haben, ermutigen Gerichte eine Freilassung auszusprechen. Unterbleiben solche Lockerungen zögern Gerichte in dieser Frage eher, so dass am Schluss sich Gerichte und Haftanstalten den Ball zuwerfen. Die Anstalten sagen, sie gewähren keine Lockerungen, weil eine Entlassung nicht absehbar sei, und Gerichte verweigern die Entlassungen, da keine vorherige Erprobung unter gelockerten Bedingungen erfolgt ist.

Unberücksichtigt hatten die Entscheider*innen in meinem Fall zudem, dass ich seit 2014 um die 30 bewachte Ausführungen hatte und ich stets als – wie das so schön heißt – „absprachefähig“ beschrieben wurde. Und statt am Ende 10 Minuten zu spät in die Anstalt zurück zu kehren (was dann als Beleg für das Fehlen von Absprache- und Planungsfähigkeit gälte) komme ich lieber 30 Minuten „zu früh“ zurück.

Was die höhere Zahl an Ausführungen angeht, so konnte ich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 1165/19, 18.09.2019) verweisen. Dort hatte das Gericht betont, Ausführungen hätten das Ziel das Eintreten von schädlichen Folgen langer Haft tunlichst zu vermeiden oder diesen vorzubeugen, so dass das aus Sicht der Anstalt Fehlen von Schädigungen in meinem konkreten Fall schlicht der falsche Ansatz sein dürfte. 26 Jahre Haft sollten genügen um mehr als die wenigen vier Ausführungen pro Jahr gewährt zu erhalten!

Weitere Aussichten

Wann die Kammer des LG Freiburg über meinen Antrag entscheiden wird, das ist offen. In den nächsten Wochen und Monaten werden erstmal Schriftsätze gewechselt werden. Zudem habe ich beantragt mir einen Rechtsanwalt beizuordnen, der mich auch in dem Verfahren über die Fortdauer der Sicherungsverwahrung 2023 vertritt; geht es bei Vollzugslockerungen doch um einen essentiellen Aspekt der Vollzugsgestaltung.

Thomas Meyer-Falk

z.Zt. JVA (SV),

Hermann-Herder-Str.8,

D-79104 Freiburg

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Sommer 2022 in der JVA Freiburg

Nun hat Corona auch die SV-Abteilung der Freiburger Haftanstalt erwischt (1.), darum soll es gehen, sowie einen neuerlichen Wechsel im Sozialdienst (2.).

1. Corona in der Sicherungsverwahrung in Freiburg

Vor einigen Tagen hatte der erste Insasse ein positives Testergebnis.

Bis dahin war zumindest die SV-Abteilung seit Beginn der Pandemie ganz ohne bekannt gewordene Infektion unter den Bewohnern durchgekommen.

Aber da seit Wochen fast niemand mehr vom Personal Masken trug und auch sonst der Alltagsbetrieb wieder hochgefahren wurde, war es nur eine Frage der Zeit, bis die hochansteckende Variante auch hier eingetragen würde.

In den folgenden Tagen ploppten weitere Infektionen hier und dort auf, bis zuletzt rund die Hälfte der Inassen infiziert wurden.

Die entsprechenden Insassen werden für die Dauer der Infektion in ihren Zellen eingesperrt ( in hiesiger JVA 10 Tage), dürfen diese jedoch morgens für eine Stunde Hofgang verlassen. Auch das Duschen wird ihnen ermöglicht.

Da es zahlreiche Bewohner gibt, welche schwere Vorerkrankungen mitbringen, z.B. Schlaganfälle, Herzinfarkte, Lungenfibrose, sind einige von ihnen ernstlich um ihre Gesundheit besorgt.

Am 11. Juli ordnete der Anstaltsleiter an, dass erneut Ausführungen (= bewachtes Verlassen der JVA für ein paar Stunden) und Therapiegruppen entfallen.

Auch die gegenseitigen Besuche von einer Station auf die andere sind vorerst nicht möglich.

2. Wechsel im Sozialdienst

Immer mal wieder musste ich über personelle Wechsel im Sozialdienst der Station 2 der Sicherungsverwahrung berichten.

Seit 2013 wohne ich auf dieser Station und erlebe nunmehr den siebten oder achten Wechsel im Sozialdienst.

Frau B. schied 2013 wegen einer Schwangerschaft aus, eine später hier tätige Kollegin ging als Offiziersanwärterin zur Bundeswehr, ein anderer wechselte in die Begleitung schwerbehinderter Kinder.

So reihte sich fast jährlich ein Wechsel an den nächsten.

Nun tritt auch Herr S. ab, der in den Gesundheitssektor wechseln möchte.

Als er seinerzeit sein Amt auf der Station antrat, bemerkte ein älterer Insasse sarkastisch, er werde sich den Namen des neuen Sozialarbeiters nicht merken, denn der werde eh bald wieder gehen.

Wie recht er hatte!

Die Arbeit in der SV ist sicherlich auch für das Personal psychisch belastend (also nicht nur für die Bewohner), aber wenn auf ein und derselben Station fast jährlich die Sozialarbeiter*innen wechseln, sollte das eine Behördenleitung zumindest nach bald 10 Jahren nachdenklich werden lassen, sagt das doch womöglich etwas über das allgemeine Betriebsklima aus.

So teilte Herr B., der Vorgänger des Ende Juli scheidenden Sozialarbeiters, mit, er sei „gegangen worden“, da die Leitung der Anstalt Kritik nicht hören wollte.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA (SV),

Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg

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Telefonie im Gefängnis im 21. Jahrhundert

Gefangene in fast allen Bundesländern (Ausnahme Bayern) können ziemlich komplikationslos telefonieren. Durch einen Anbieterwechsel in Freiburgs Haftanstalt ist nun ein neuer „alter“ Anbieter tätig. Über die Irrungen und Wirrungen berichte ich heute kurz.

Der Anbieterwechsel 2022

Als ich 2013 in die JVA Freiburg verlegt wurde, betrieb dort die Firma Telio Communications GmbH aus Hamburg die an den Flurwänden montierten Apparate. Nach verschiedenen Klagen, auch gegen die hohen Tarife, die die Firma seinerzeit verlangte, konnte durchgesetzt werden, dass zumindest im Bereich der Sicherungsverwahrung Telefonapparate in den Zellen montiert wurden.

Zwischenzeitlich erfolgte ein Betreiberwechsel zur Firma Gerdes Communication GmbH, die dann auch die Möglichkeit installierte, sich in den Zellen anrufen lassen zu können (freilich war auch dafür eine gerichtliche Klage gegen die Anstalt erforderlich).

Nachdem der Vertrag mit Gerdes auslief, gewann die Hamburger Firma Telio Communications GmbH die Ausschreibung und betreibt seit dem 01.07.2022 die Telefonie in der südbadischen Haftanstalt.

„Sich-anrufen-lassen“ im 21. Jahrhundert

Anlaufschwierigkeiten sind völlig normal, aber was sich die Telio Communications GmbH ausgedacht ist, ist bemerkenswert; nicht, dass jede Zelle eine eigene Nebenstellennummer bekommen hätte (so wie beim vorherigen Betreiber). Nein! Freund*innen und Anwält*innen müssen eine 12-stellige Hamburger Nummer des Anbieters wählen und landen damit in einem computergeschützten Call-Center.
Danach müssen sie zuerst die gewünschte Sprache wählen, in der der Dialog mit dem Computer geführt werden soll. Anschließend ist die Telio-Telefonkontonummer des Insassen einzugeben und muss mit der Raute-Taste bestätigt werden. Hernach, muss, warum auch immer, noch die 2 gewählt werden.

Jetzt sollt es irgendwann beim Insassen in der Zelle klingeln. Der Insasse hebt ab und muss erst seine eigene PIN korrekt eingeben und die Eingabe mit der Raute-Taste abschließen.

Endlich! Wenn alles klappt, kann nun fröhlich miteinander gesprochen werden.

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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