Neue Corona-Einschränkungen im Justizvollzug

Mit Wirkung zum 10.01.2022 werden im baden-württembergischen Justizvollzug wieder massive Einschränkungen wirksam, unter Hinweis auf die sich ausbreitende Omikran-Variante.


Verfügung des Leiters der JVA Freiburg


Mit Aushang vom 04.01.2021 teilte der Anstaltsleiter mit, dass zum einen Besuche wieder ausgesetzt werden (mit Ausnahme von jenen von Anwältinnen und Anwälten), als Ersatz würden Skype-“Besuche“ ermöglicht, die Arbeitsbetriebe dürften nur noch unabdingbar notwendige und dringende Aufträge abarbeiten, würden also auch ein stückweit oder teilweise ganz heruntergefahren, angeleitete Freizeit- und Sportgruppen entfallen gänzlich. Der Schulbetrieb (die Anstalt bietet im Normalbetrieb vom Alphabetisierungskurs bis zum Studium alles an) würde, mit Ausnahme des laufenden Abiturkurses, eingestellt.

Empfohlen wird bei Verlassen des Haftraumes einen Mund-Naseschutz zu tragen, die Versorgung mit OP-Masken und auch jenen nach FFP-2 Standards erfolgt kostenlos über das Stationsbüro.

Wegen der zu erwartenden erheblichen finanziellen Einbussen der arbeitenden Insassen werde für Januar 2022 von der Erhebung der Stromkosten und Miete des Antennenanschlusses abgesehen, die Miete für das TV-Gerät werde ausgesetzt, ob dies auch für Folgemonate gilt bleibt abzuwarten. Wir reden hier dann durchaus von Beträgen von circa 15€ bis 20€ im Monat. Bei einem monatlich verfügbaren Knastlohn von um die 100€ (sogenannten Hausgeld) oder einem, bei Arbeitslosigkeit gezahlten Taschengeld von um die 45€ fällt der Betrag durchaus ins Gewicht. Auch wenn die baden-württembergische Lösung noch weit entfernt ist von anderen Bundesländern, welche z.B. einen coronabedingten Zuschuss aktiv bezahlen (wie z.B. Hessen).


Bewertung


Auch wenn ein Großteil der Insassen in Freiburg geiimpft sein dürfte (seit dem 16.12.2021 sogar „geboostert“) gibt es weiterhin Menschen die im Falle einer Infektion mit einem nicht nur milden, sondern schweren Verlauf rechnen müssen, nicht nur aufgrund des Alters, sondern auch wegen Vorerkrankungen. Dennoch ist gerade der Einschnitt bei den Besuchen erheblich und belastet viele Insass:innen schwer, ob in Freiburg oder in anderen Haftanstalten, denn ein Gespräch via Video ersetzt nicht die physische Gegenwart des Anderen. Hinsichtlich der finanziellen Belastung der Insass:innen ist die baden-württembergische Linie noch ausgesprochen ausbaufähig. Denn zwar darf mensch sich einen höhreren Betrag als sonst üblich von außerhalb der Anstalt auf das Knastkonto einzahlen lassen, bekanntermaßen kommt aber der Großteil der Menschen in Haft aus prekären sozialen Verhältnissen, so dass es bei einem Erlass von Stromkosten und einem Aussetzen der Mietgebühren nicht bleiben darf.


Thomas Meyer-Falk
z.Zt. JVA (SV),
Hermann-Herder-Str. 8
D-79104 Freiburg
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Radiointerview zur Bilanz 25 Jahre Haft und Verlegung nach Sachsen

Hier das Interview mit „wie viele sind hinter Gittern“

https://www.freie-radios.net/113339

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Andreas Krebs‘ Buch in JVA Schwäbisch-Gmünd auf dem Index

Vor wenigen Wochen landete das Buch des Langzeitgefangenen Andreas Krebs, der zur Zeit in Italien im Gefängnis sitzt, in der schwäbischen JVA Schwäbisch-Gmünd auf dem Index, nachdem die stellvetretende Anstaltsleiterin Z. das Buch gelesen hatte.

Das Buch von Andreas Krebs

In seiner Autobiografie „Der Taifun- Erinnerungen eines Rebellen“ berichtet Krebs über seine langjährigen Hafterfahrungen in einer klaren Sprache, welche nicht nur die aus seiner Sicht bestehenden Zustände in deutschen Gefängnissen klar anspricht.
Mit dem Buch versucht Krebs, seine Erfahrungen zum einen zu verarbeiten, aber auch einem breiteren Publikum einen ungeschminkten Einblick in den Haftalltag zu geben.

Die Anhalteverfügung

Am 18.08.2021 verfügte die stellvertretende Anstaltsleiterin der Frauenhaftanstalt Schwäbisch-Gmünd, dass der Sicherheitsverwahrten F. das Buch nicht ausgehändigt werde, da der Besitz die Sicherheit und Ordnung sowie die Resozialisierung von Frau F. gefährden würde.
Die Juristin mokiert sich zum einen über die Sprache, wenn namentlich von der Justiz als „Drecksystem“, von „Bullen“ oder von Richtern als „Heuchlern“ (nur am Rande: die Gefängnisjuristin unterzeichnete ihre Verfügung mit „Richterin am Amtsgericht“) die Rede ist.
Dann bemängelt sie, dass Suizid als Ausweg für Langzeitgefangene als ein gangbarer Weg dargestellt werde. Krebs beschreibe zudem Fluchtgedanken und Gewaltphantasien gegenüber JVA-Personal. Ferner berichte er über menschenunwürdige, erniedrigende Haftbedingungen sowie gewaltsame Übergriffe seitens des Vollzugpersonals auf ihn.
Die Sprache des Buches sei „allgemein sehr verrohend und hetzend“ und seien Ausdruck einer „Feindseligkeit des Autors gegen den Staat und seine Institutionen“.

Das Buch sei deshalb geeignet, eine „massive Oppositionshaltung gegenüber dem Vollzug und den Bediensteten der Anstalt hervorzurufen oder ggf. zu verstärken“.
Ein milderes Mittel, wie eine Schwärzung entsprechender Passagen, sei nicht ausreichend.

Bewertung

Die juristische Bewertung mancher Passagen ist eine Sache und da liegt die Amtsrichterin, die zur Zeit im Gefängnis arbeitet, sicher auf der Linie mancher Landes- und Oberlandesgerichte, was sehr schmerzhaft auch das Autor:innen- und Herausgeber:innenkollektiv des Ratgebers „Wege durch den Knast“ in den letzten Jahren erfahren musste, wo auch manche Gefängnisleitung das Buch auf den Index verbotener Literatur setzte. Eigentlich sollte man aber 2021 meinen, dass wenn selbst die römisch-katholische Kirche ihren Index verbotener Bücher entrümpelt und aufgibt, deutsche Knastleitungen nicht ein neues System von verbotener Literatur etablieren.

Insofern ist dem Verbot inhaltlich vehement zu widersprechen. Die Juristin macht zum Beispiel nicht geltend, dass die Schilderungen von Andreas Krebs hinsichtlich der Übergriffe unwahr seien oder sonst in irgendeinem Punkt falsch.
Wer in den letzten 30 Jahren aufmerksam die Berichte des „Antifolterkomitees“ des Europarates oder die Besuchsberichte der „Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter und unmenschlicher Behandlung oder Strafe“ zu bundesdeutschen Gefängnissen gelesen hat, dem wird vieles, was Krebs beschreibt an unwürdigen Haftbedingungen und Übergriffen, dort ebenfalls begegnen.

Suizidgedanken oder der Hinweis, dass dies ein gangbarer Weg für Langzeitgefangene sei, können aber schlechterdings die Sicherheit und Ordnung und auch nicht das Vollzugpersonal gefährden, denn das Bundesverfassungsgericht hat vor nicht allzu langer Zeit in einem Urteil die autonome Selbstbestimmung des Einzelnen, was die freiwillige Beendigung des eigenen Lebens betrifft, gewissermaßen zu einem Grundrecht erklärt und betont, es komme dem Staat nicht zu, die Gründe, die zum Suizid motivieren, zu bewerten; an diese Rechtsprechung hat die Richterin, die zur Zeit im Gefängnis arbeitet, augenscheinlich nicht gedacht.

Aus den Zeilen der Verfügung strömt der Muff längst vergangener Jahrzehnte und im Grunde ist es doch paradox: ausführlich mit Zitaten wird die angeblich vollzugsfeindliche Tendenz des Buches belegt und die hierauf fußende Verfügung der Betroffenden ausgehändigt, womit sie über jene Zitate, die doch so bedenklich sein sollen, direkt informiert wird.

Nach meiner Erfahrung sind es dann solche Handlungen der Haftanstalten, die erst recht den Widerstandsgeist von Inhaftierten wecken und viel weniger die inkriminierten Bücher. Denn um nochmal auf „Die Wege durch den Knast“ zurück zu kommen, es ist aus keiner Anstalt bekannt geworden, in denen das Buch zugänglich ist, sogar mancherorts in Knastbüchereien, dass es dort zu Aufständen oder Übergriffen gekommen wäre – und das gleiche gilt auch für das Buch von Krebs.
Insofern baut hier die Anstaltsleitung eifrig an einem potjemkinschen Dorf, wenn sie dem Buch solch eine hohe potentielle Gefährlichkeit attestiert.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. Justizvollzugsabstalt (SV)
Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg
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Antiknast- und Jahresend-Demo vor JVA Freiburg 2021 – aus Gefangenensicht

Am 30.12.2021 konnten wir Gefangene in der JVA Freiburg, so wie schon in den vergangenen Jahren die Anti-Knast und Silvester-Demo vor den Anstaltsmauern hören und wer seine Zellen in dem obersten Stockwerk hatte, der konnte wohl auch was sehen. Zudem waren die Raketen für alle zu sehen und zu hören.

Am 30.12.2021 konnten wir Gefangene in der JVA Freiburg, so wie schon in den vergangenen Jahren die Anti-Knast und Silvester-Demo vor den Anstaltsmauern hören und wer seine Zellen in dem obersten Stockwerk hatte, der konnte wohl auch was sehen. Zudem waren die Raketen für alle zu sehen und zu hören.

Die Radioübertragung

Erfreulicherweise hat es RDL (https://www.rdl.de/) ermöglicht von ca. 18:15 Uhr bis 19:00 Uhr die Demo mit professionellen Equipment zu übertragen, so dass u.a. auch für die Gefangenen welche keinen Blick auf die Straße hatten, die Redebeiträge, Grüße und die super Musik zu hören waren, oder für all jene die per Livestream zugeschaltet waren. Hier in der Sicherungsverwahrung, in der ich lebe, saßen wir in einem der Freizeiträume und hörten die Übertragung zusammen. Immer wieder erstaunt es Gefangene, dass es wirklich Menschen gibt die die Freiheit von Gefangenen und die Abschaffung von Gefängnissen fordern!

Einziger Wermutstropfen war, dass RDL die Übertragung aus „programmtechnischen Gründen“ ziemlich abrupt um 19 Uhr beendete.

Das die Wegstrecke live kommentiert wurde kam bei den Zuhörenden im Gefängnis gut an und vermittelte ihnen das Gefühl irgendwie Teil der Demo zu sein. Die Idee, Grüße an die Gefangenen ausrichten zu können, wie auch die Livekommentierung, werden hoffentlich beibehalten werden bei künftigen Demos.

Dank und Ausblick

An all jene die sich vor den Mauern versammelt haben, an die Organisator*innen der Demo, und jene Menschen die die Übertragung vor Ort ermöglicht haben, wie auch an RDL und den Studiomoderator, ein herzliches Danke! hier von hinter den Betonmauern. Es ist aus Gefangenensicht nicht „selbstverständlich“, dass sich Jahr um Jahr all die Menschen zusammenfinden um dann eine so kämpferische, lautstarke Brücke über die Mauern zu spannen. Gelten Gefangene doch gemeinhin als Aussenseiter*innen, was übrigens viel zu oft auch deren Angehörigen mit einschließt, die von einem Großteil der Gesellschaft ebenfalls ausgeschlossen werden. Aber dann zu hören, zu sehen und ganz körperlich zu spüren, dass es Menschen gibt die anders denken, handeln und fühlen, die ihre Wut über das bestehende (Gefängnis)System lautstark vor die Mauern tragen, das gibt Mut und Kraft all den Menschen die hinter Stahlbeton- und Steinmauern in ihren Zellen festgehalten werden.

Mit herzschlagenden Grüßen hier aus Freiburgs Haftanstalt!

Thomas Meyer-Falk
z.Zt. JVA (SV)
Hermann-Herder-Str. 8
79104 Freiburgs
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Datenschutzbeauftragte rüffelt JVA Freiburg

In Haftanstalten wird der jeweilige Vollzugsverlauf der inhaftierten Personen in sogenannten Vollzugsplänen vorbereitet. Hier in der Freiburger Sicherungsverwahrung steht in den meinigen stets der Vermerk „Risikoproband KURS: Ja“. Hierüber stand nun ein Streit.

KURS“ in Baden-Württemberg

Mittlerweile gibt es in allen Bundesländern solche oder ähnliche Verwaltungsvorschriften. Das Akronym steht für „Konzept zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern“ und regelt deren Übergang von der Haft in die Freiheit und die anschließende besondere Überwachung dieser Täter:innen-Gruppe.

Diskussion innerhalb der JVA Freiburg

Die Nicht-Sexualstraftäter unter den Sicherheitsverwahrten waren schon immer frustriert durch Verwaltungsakt der Haftanstalt der Gruppe der Sexualtäter zugeordnet zu werden, welche rund 80% der Insassen ausmacht. Ein Insasse empörte sich nachdrücklich gegenüber seiner Sozialarbeiterin als er von mir erfuhr wofür das Akronym steht, insbesondere das „S“ für Sexualstraftäter.

Beschwerde bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfDI)

Nachdem sich die JVA Freiburg geweigert hatte in meinem Fall diesen Vermerk nicht nur zu löschen, sondern zudem alle Empfänger:innen auch darüber zu informieren, dass der Vermerk schlicht falsch ist, hatte ich mich an die LfDI in Stuttgart gewandt. Wenn eine Behörde falsche Daten speichert, muss sie diese berichtigen, bzw. löschen und auch alle Empfänger:innen, denen die falschen Daten übermittelt wurden, darüber informieren. Tut dies eine Behörde nicht, steht entweder der Weg zu den Gerichten oder zur LfDI offen.

Bescheid der LfDI vom 15.12.2021

Pandemiebedingt verzögerte sich die Bearbeitung der Eingabe von April 2021, so dass erst Mitte Dezember die LfDI zu einer Entscheidung kam und feststellte, dass es sich, wie von mir vorgetragen, um eine falsche Datenspeicherung handele. Die Anstalt hatte noch abwehrend ihr gegenüber argumentiert, der Vermerk beziehe sich doch lediglich auf den möglichen Einsatz der „Elektronischen Fußfessel“ (=EAÜ). Aber wer, so der Bescheid zusammengefasst, kein Sexualstraftäter sei, dürfe von einer Behörde auch nicht quasi zu einem solchen durch Bezugnahme auf eine für Sexualstraftäter erlassene Verwaltungsvorschrift erklärt werden! Das von der LfDI hieraufhin eingeschaltete Justizministerium zeigte mehr Einsicht als die Bediensteten der JVA und ordnete eine Überarbeitung des Formulars an.

Der Bescheid ist diesem Artikel als PDF zum nachlesen angefügt.

Bewertung

Nicht genug, dass ich hier seit über 8 Jahren gezwungen bin überwiegend mit Männern zusammenzuleben, die kleine Kinder vergewaltigt haben, mitunter hundertfach, oder Frauen sexuell missbraucht, mitunter danach dann auch ermordet haben, ich werde von der Anstalt darüber hinaus verwaltungstechnisch gewissermaßen mit diesen in einen Topf geworfen, defacto als Sexualstraftäter diffamiert, indem man mich, aber auch die wenigen anderen betroffenen Insassen, als einen Risikoprobanden im Sinne der Verwaltungsvorschrift KURS einstufte was die EAÜ betrifft. Selbst als die LfDI der Anstalt erläuterte, dass sie hier falsch liege, zeigte man keinerlei Einsicht, sondern beharrte auf diese Einschätzung. Ein symptomatisches Verhalten das hier an den Tag gelegt wird; selbst wenn Gerichte der Anstalt rechtswidriges Vorgehen attestieren, erfolgt keine Entschuldigung, wie es eigentlich sozial üblich wäre. Stattdessen wird trotzig auf der eigenen Position beharrt.

Das ist der Vollzugsalltag 2021 in der Sicherheitsverwahrung!

Thomas Meyer-Falk
z.Zt. JVA (SV)
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Knastdemo in Freiburg wird live übertragen

30.12: Knastdemo in Freiburg wird live übertragen
Am Donnerstag, den 30. Dezember 2021 ab 18 Uhr wird auf https://www.rdl.de die jährliche Silvesterdemo übertragen.
Schon am Donnerstag, den 30. Dezember, wegen des Versammlungsverbot in Baden-Württemberg am 31.12.21.

Thomas Meyer-Falk
JVA c/o Sicherungsverwahrung
Hermann Herder Str.8
79104 Freiburg
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Jahresendnotizen aus der JVA Freiburg

Heute möchte ich berichten über die angeblich erfolgte Aufklärung des Polizeieinsatzes gegen eine linke Demo in Ingelheim vom 15.08. letzten Jahres (1.), um einen Beschluss zur Suizidhilfe in Gefängnissen (2.) und schließlich um sonderbare Strafverfahren aus Freiburgs Haftanstalt (3.).

  1. Ingelheim im August letzten Jahres – und die ausbleibenden Folgen

    Am 15.08.2020 hatten Rechtsextreme der Partei „Die Rechte“ eine Kundgebung angemeldet. Den rund 20 Rechten wollten sich rund 200 Menschen entgegen stellen und – wie so oft – kam es zu einem robusten und handfesten polizeilichen Einsatz, der sich gegen die Linken richtete.

    Der Einsatz löste bundesweit Schlagzeilen aus, so titelte die taz mehr als deutlich mit „Polizeigewalt bei Demo in Ingelheim- Blut und Panik im Tunnel“ (https://taz.de/Polizeigewalt-bei-Demo-in-Ingelheim/!5708401/). Schlagstöcke seien ebenso gegen die GegendemonstrantInnen eingesetzt worden, wie Pfefferspray, zudem seien die Menschen in einen engen Tunnel am Bahnhof getrieben und dort festgehalten worden.

    Viele Menschen wandten sich nach dem Geschehenen an die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz. Da es mitunter ganz erheiternd sein kann, mit welch argumentativem Aufwand polizeiliches Handeln gerechtfertigt wird, hatte auch ich an die Bürgerbeauftragte geschrieben.

    Diese teilte am 08.11.2021 auf fünf Seiten mit, dass es aus staatsanwaltschaftlicher Sicht zu keinen Straftaten seitens der Polizeikräfte gekommen sei, auch habe es zu keinem Zeitpunkt eine Einkesselung im Tunnel gegeben. Soweit es zu Pfefferspray und Schlagstockeinsätzen gekommen sei, wären diese gerechtfertigt gewesen durch Widerstandshandlungen aus der Demo heraus.

    Vor einem Monat erreichte mich dann ein Schreiben des Polizeipräsidenten Reiner Hamm aus Mainz. Er lud tatsächlich alle jene Menschen ein, die sich mit Beschwerden an die Bürgerbeauftragte gewandt hatten, so auch mich. Zum 29.11.2021 wolle er mich „herzlich einladen“, um in einem „gemeinsamen Gespräch“ den Polizeieinsatz von August 2020 näher zu erläutern.

    Da ich keine andere Pläne für diesen Tag hatte, beantragte ich bei der Haftanstalt eine Sonderausführung aus besonderem Anlass, um mir anzuhören, was der Polizeipräsident so zu erzählen weiß. In der vorletzten Novemberwoche kam jedoch erneut Post von Reiner Hamm, jetzt war nicht mehr von einer „herzlichen“ Einladung die Rede, sondern er teilte mit, er nehme von seiner Einladung Abstand! Ihm lägen nunmehr „polizeiliche Erkenntnisse“ vor, welche „durchgreifende Sicherheitsbedenken im Falle Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung begründen“, so der Polizeipräsident. Welche Erkenntnisse genau, das blieb im Dunkeln.

  2. Suizidhilfe im Gefängnis?

    Mitunter wird die Auffassung vertreten, jede Selbsttötung in Haft sei Mord gleichzusetzen, einzig verantwortlich die Justiz. Meiner Ansicht nach übersieht solch eine zugespitzte Haltung die Entscheidungsfreiheit, die auch und gerade Menschen hinter Gittern zukommt, zukommen muss, die ihnen auch nicht abgesprochen werden darf. Es versteht sich von selbst, dass die Haftbedingungen zu skandalisieren, Missstände aufzudecken sind und für eine Abschaffung von Gefängnissen gestritten und gekämpft werden muss. Auch in Haft können Menschen sich frei dazu entscheiden, dass sie dieses Leben nicht mehr fortführen möchten.

    So hatte nun das Bundesverfassungsgericht am 03.11.2021 über die Verfassungsbeschwerde eines zu lebenslanger Strafe Verurteilten zu entscheiden, der sich seit längerer Zeit darum bemüht, von der Anstaltsleitung die Genehmigung zum Besitz eines tödlich wirkenden Medikaments zu erhalten. Da diese sich dem verweigert, klagte er erst vor dem Landgericht Kleve und dann dem Oberlandesgericht Hamm. Die Gerichte stellten sich auf den Standpunkt, dass es die Gewissensfreiheit des Anstaltsleiters verletze, wenn er dem Antrag des Insassen entspreche. Der Beschwerdeführer sitzt seit 35 Jahren in Haft, er erwartet allenfalls kurz vor dem Lebensende in hohem Alter, wenn überhaupt, einige Wochen oder Monate in Freiheit verbringen zu dürfen. Er sei nicht akut suizidal, wolle aber nicht ohne jegliche Perspektive weiter leben und auf einen natürlichen Tod in Haft warten.

    Das BVerfG hielt es für verfassungsrechtlich nicht haltbar, hier dem Anstaltsleiter eine Gewissensentscheidung zubilligen zu wollen. Zudem müsse der Fall viel gründlicher geprüft werden. Der Bund der Strafvollzugsbediensteten (die Gewerkschaft des Gefängnispersonals) habe auch schon ein entsprechendes Konzept für Sterbehilfe angefordert, denn es werde nicht ausbleiben, bei einer Legalisierung diese auch Gefangenen zu ermöglichen.

    Nun muss das LG in Kleve über den Fall neu entscheiden, es ist also noch nicht sicher, ob der Gefangene am Ende eine Genehmigung erhalten wird, aber die ersten Schritt ist er gegangen.

  3. Sonderliche Strafverfahren aus der Haftanstalt in Freiburg

    Machte 2020/2021 die Rattengift-Affäre Schlagzeilen, in der zwei Sicherungsverwahrte angeklagt waren, die Ermordung eines Mitinsassen mittels Rattengift geplant zu haben (es erfolgte ein Freispruch in dieser Sache, denn das Gericht wollte nicht ausschließen, dass das angebliche Anschlagsopfer die Sache nur inszeniert hatte, um sich in den Mittelpunkt zu rücken oder den beiden Angeklagten zu schaden), so dreht sich das Rad immer weiter. So wird Fritz (alle Namen geändert), einem pädokriminellen Insassen, vorgeworfen, er habe sich in der Stationsküche einem ebenfalls wegen schwerer Sexualstraftaten einsitzenden Insassen möglicherweise unsittlich genähert. Er habe sich hinter diesen gestellt und mit dem Unterkörper stoßende Bewegungen vollführt. In einem weiteren Verfahren ist Fritz hingegen womöglich Opfer, da er und sein bester Kumpel, Ottokar, auf der Station angeblich von einem wegen Körperverletzung einsitzenden Insassen, Siggi, gedrängt worden sein sollen, Tabak, Lebensmittel und Einrichtungsgegenstände herzugeben, darunter auch ein Aquarium, Holzregale und anderes mehr. Ottokar verwies auch noch auf eine Brandverletzung am Unterarm, diese habe Siggi ihm mittels heißem Wasserdampfs zugefügt. Nachdem Ottokar als erster beim Personal mit entsprechenden Vorwürfen vorstellig wurde und dann Fritz nachzog, wurde Siggis Zelle auf den Kopf gestellt und er selbst auf eine andere Station zwangsverlegt.

    Der Staatsanwaltschaft Freiburg wird die Arbeit also so schnell nicht ausgehen. Dass sich gerade Insassen in der Sicherungsverwahrung gegenseitig mit Strafanzeigen überziehen, ist freilich kein neues Phänomen. Unabhängig davon, ob und inwieweit die Vorwürfe in den aktuellen Fällen zutreffen oder auch nicht, so scheinen sie mir doch Symptom und auch Folge langdauernder Inhaftierung zu sein. Anstatt Konflikte im Gespräch miteinander zu lösen, wird der Streit delegiert an Polizei und Staatsanwaltschaft. Eine Straflust und Strafwut gerade bei jenen, die doch selbst und das oftmals seit frühesten Kindheitstagen an erfahren haben, was Strafe bedeutet – und wie wenig sie bewirkt.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV) Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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Verlegung in ein sächsisches Gefängnis – eine Odyssee!

Seit langem sitze ich in Baden-Württembergs Haftanstalten und da eine Entlassung nicht wirklich konkret absehbar ist, ich aber über Beziehungen nach Sachsen verfüge, beantragte ich Ende 2019 (!) meine Verlegung dorthin. Dieser Antrag entwickelte sich zu einer Odyssee.

Der Antrag an die JVA Freiburg

 Da die Beziehung zur Justiz in „The Länd!“ (so nennt sich nach einer 21 Millionen Euro verschlingenden Werbekampagne der Landesregierung Baden-Württembergs das Land nun selbst) von gewissen Differenzen geprägt und bestimmt ist, hatte ich im Dezember 2019 einen ausführlich begründeten Antrag bei der JVA Freiburg eingereicht, hinsichtlich der Verlegung nach Sachsen. Erst befragte mich der Leiter der SV-Abteilung Thomas G., ob mir das damit ernst sei. Einen Monat später folgte eine ähnliche Nachfrage durch und ein Gespräch mit dem Gesamtanstaltsleiter Herrn Völkel.

 Da beide die Idee der Verlegung unterstützten legten sie die Akten dem Stuttgarter Justizministerium vor; denn bei länderübergreifenden Verlegungen muss das jeweilige Ministerium zustimmen. Auch dieses erteilte sein Plazet und so ging der Vorgang nach Sachsen.

 Die Ablehnung des Sächsischen Justizministeriums

 Wie ich schon im März 2021 berichtet hatte, lehnte das Ministerium in Dresden mit einem umfassenden Bescheid meinen Wunsch ab. Man habe zum einen Kapazitätsprobleme, sprich man benötige die Plätze für die eigenen Sicherungsverwahrten, zum anderen sei nicht zu erwarten, dass ich mich in den Vollzug einfüge und im übrigen habe man schon drei beschwerdefreudige Verwahrte, käme ich noch dazu, sei eine ungünstige Kumulation zu befürchten.

 Die Klage beim Oberlandgericht Dresden

 Gegen diesen Bescheid stellte ich am 15.03.2021 Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 23 EGGVG beim OLG Dresden. In den Folgemonaten wurden diverse Schriftsätze und Ergänzungen ausgetauscht und das Verfahren zog sich in die Länge.

 Der Beschluss des OLG Dresden

 Mit Entscheidung vom 08.11.2021 hat nun das OLG Dresden meinem Antrag stattgegeben. Der mit drei Richtern besetzte 2.Senat hat für Recht befunden, dass der Bescheid des sächsischen Justizministeriums an „einem Ermessensfehlgebrauch“ leide. Ja, nicht nur Menschen können leiden, in der JuristInnensprache auch Bescheide. Bemängelt wurde unter anderem, dass das Ministerium nicht hinreichend berücksichtigt habe, dass „Bezugspersonen im Freistaat Sachsen und Berlin“ leben würden, was die „Resozialisierung tatsächlich fördern“ könnte. Selbst die geltend gemachte Begrenzung der Kapazitäten in der JVA Bautzen sei nicht tragfähig, denn es gebe einen „Tauschpartner“ der tatsächlich, weil er zuvor gerade in der JVA Bautzen eine Straftat begangen haben soll, verlegt werden müsse. Der Übernahme dieses Insassen hatte man in Baden-Württemberg auch schon 2020 zugestimmt, nur dann das sächsische Ministerium plötzlich den betreffenden Verwahrten lieber im Freistaat behalten, anstatt mich im Tausch aufzunehmen.

 Und die „überdurchschnittlich häufige … gerichtliche Verfolgung eigener Rechte“ beeinträchtige „für sich genommen die Belange eines geordneten Vollzugs“ auch nicht..

 Die Entscheidung bedeutet nun nicht, dass mich die sächsische Justizverwaltung zwingend aufzunehmen haben wird, sondern nur, dass man mich unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden hat.

 Dafür kann sich das Ministerium geraume Zeit nehmen. Lehnte es meinen Wunsch auf Übernahme in den dortigen Vollzug der Sicherungsverwahrung erneut ab, ginge der Rechtsweg von vorne los, d.h. ich müsste erneut Klage beim OLG einreichen.

 Ausblick

 Wie zu sehen ist, zum einen brauchen Inhaftierte Zeit, Geduld und Ausdauer. Mittlerweile sind fast zwei Jahre ins Land gegangen seit ich bei der Freiburger Haftanstalt den Antrag eingereicht hatte. Und ich hatte noch den günstigen Umstand auf meiner Seite, dass die Haftanstalt meinen Antrag unterstützte. Hätte sie das nicht getan, so wäre ich gezwungen gewesen erstmal die JVA Freiburg vor Gericht zu verklagen.

 Zum anderen zeigt der Fall auch, wie mit der unwiederbringlichen Lebenszeit von inhaftierten Menschen seitens der Justiz umgegangen wird. Nach zwei Jahren bin ich fast soweit wie am Anfang . Das sächsische Justizministerium muss über den selben Antrag von 2019 neu entscheiden.

 Nun bleibt abzuwarten wie, voraussichtlich erst im kommenden Jahr, die Antwort aus dem sächsischen Justizministerium lauten wird, ob sich eine Perspektive für eine Verlegung eröffnet, oder ich erneut vor Gericht werde ziehen müssen. Andere Insassen in Freiburg lösten das Problem kurzerhand dadurch, dass sie Mitverwahrte körperlich attackierten, danach waren sie binnen einiger Monate (wunschgemäß) in anderen Gefängnissen untergebracht – freilich war das jeweils verheerend für die weitere Vollzugsbiographie, denn solch ein Vorgehen dokumentiert in den Augen der Verantwortlichen die unterstellte „Gefährlichkeit“.

 Thomas Meyer- Falk

z.Zt. JVA (SV)

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