Corona – Quarantäne in JVA Freiburg beendet

Wie vor ein paar Tagen berichtet, herrschte seit dem 04.12.2020 in der südbadischen Haftanstalt Freiburg Corona-Alarm, nachdem ein Insasse positiv auf das Virus getestet worden war.
Am Spätnachmittag des 09.12.2020 endeten die Isolationsmaßnahmen weitestgehend.


Ablauf der letzten Tage – Corona-Alarm am Freitag und Wochenende

Am Freitag, 04.12.2020, erfolgte gegen 17:30 Uhr ein sogenannter „Generaleinschluss“, alle Insassen wurden ohne Mitteilung über die Hintergründe in ihren Zellen weggeschlossen.

Circa 19:30 Uhr gab es eine Durchsage des Anstaltsleiters Völkel, wonach ein Insasse der Station 4-3 positiv auf Covid getestet worden sei und ab sofort „Klappenbetrieb“ angeordnet worden sei. Eine Kontaktnachverfolgung sei gescheitert.
Als erste Reaktion trommelten Insassen gegen die Zellentüren, die Gitter und schrien aus dem Fenster.

Denn de facto bedeutete die Durchsage ab sofort Isolationshaft für alle Insassen. Kein Hofgang, kein Duschen, keine Besuche, die Zelle bleibt 24 Stunden/Tag geschlossen, eine Versorgung mit Essen, WC-Papier etc. wird durch eine kleine Luke in der Türmitte durch das Personal sicher gestellt.


Der Montag, 07.12.2020

Erst am Montag, 07.12.2020, wurde dann zumindest das Einzelduschen ermöglicht, d.h., jeder Insasse, zumindest im Bereich der Sicherungsverwahrung (SV), wurde alleine aus seiner Zelle gelassen, um ein paar Minuten duschen zu können.

Am Vormittag meldete sich der Anstaltsarzt Dr. Teichmann per Durchsage und bat nachdrücklich um Verständnis für die Isolationshaftmaßnahmen der Insassen.

Der Anstaltsleiter meldete sich wenige Zeit später ebenfalls per Durchsage. Danach treffe am Dienstag der „Diagnose-Truck“ ein. Dabei handelt es sich um einen LKW, der in der JVA Mannheim stationiert ist und dessen Personal während der Corona-Pandemie in Baden-Württemberg bei Corona-Ausbrüchen vor Ort Testungen durchführt.
Bis Mittwochabend sollten, so der Behördenleiter, die Ergebnisse vorliegen.

Ferner betonte er, der für diese Woche terminierte „Einkauf“ finde statt.
Dort werden von der Firma Massak Logistik GmbH alle 14 Tage die Waren des täglichen Bedarfs wie Tabak, Kaffee, Lebensmittel geliefert.

Die Stationspsychologin Frau W. und der Sozialarbeiter S. (Abt. SV) ließen über den Stationsbeamten L. einen kurzen Brief an die „Lieben Bewohner der Station 2“ verteilen, in welchem sie Gespräche an der „Klappe“, gemeint ist die genannte Luke in der Zellentüre, anboten und allen Insassen „gutes Durchhaltevermögen und Gesundheit“ wünschten.


Dienstag, 08.12.2020

So erfolgte ab Dienstag, 08.12.2020, eine Testung aller Insassen, d.h., der bekannte Mund-Nasenabstrich. Der „Klappenbetrieb“ wurde fortgesetzt.
Als sich am Mittwoch in den Vormittagsstunden keine Veränderung des Zustandes abzeichnete, begannen wieder Insassen gegen die Zellentüren zu treten, einer forderte dazu auf, das Essen zu verweigern.


Mittwoch, 09.12.2020

Am Mittwoch, 09.12.2020, meldete sich am Spätnachmittag der Anstaltsleiter doch noch gegen 17:15 Uhr und teilte mit, die Testungen hätten bei Insassen keine weiteren positiven Testungen ergeben, so dass man ab Donnerstagnachmittag voraussichtlich zum Regelbetrieb zurück kehren könne.
Das trug nicht wirklich zur Entspannung bei, sofort schrien Gefangene aus den Zellenfenstern und forderten Zellenaufschluss. Im Bereich der SV wurden zumindest noch kurze Zeit von 17:30 – 18:45 Uhr die Hafträume geöffnet, so dass die Insassen sich etwas bewegen konnten.


Bewertung

Angesichts der hohen Zahl von Insassen, insbesondere im Bereich der SV, welche besonders gefährdet sind, sollten sie sich mit Covid infizieren, war es sicherlich nicht völlig unberechtigt, ganz zu Anfang Maßnahmen zu ergreifen. Allerdings haperte es aus Insassensicht an der Kommunikation ebenso wie am Tempo, an der Gewährleistung grundlegender Alltagsleistungen und ob die Maßnahmen insgesamt verhältnismäßig waren, ist auch klärungsbedürftig.

Zur Kommunikation: insbesondere am Wochenende und auch die weiteren Tage fehlte es an Informationen über Sachstand und Zwischenstand der Maßnahmen.

Vor allem auch in gängigen Sprachen. Die wenigen Durchsagen, die es gab, erfolgten in deutscher Sprache. Dabei sitzen Insassen verschiedenster Nationen in Freiburg ein und nicht wenige dürften sprachlich die Durchsagen kaum verstanden haben. Weshalb keine entsprechenden Übersetzungen in arabisch, türkisch, spanisch und weiteren Sprachen erfolgten, ist nicht nachvollziehbar.

Auch die wenigen Durchsagen reichten nicht aus. Man muss sich vor Augen führen, dass die Insassen schlicht weggeschlossen wurden ohne weitere Information. Hier zeigte sich auch wieder die stahlharte Grundhaltung, die hinter der freundlichen Fassade steckt.
Insassinnen und Insassen haben als Körperobjekte zu fungieren, die auf Anordnung widerspruchslos hinzunehmen haben, dass sie tagelang isoliert werden (und jene, die kein Deutsch verstehen, dass sie nicht einmal die Hintergründe im Ansatz verstehen konnten).

Zum Tempo: weshalb der „Diagnose-Truck“ nicht schon am Samstag zum Einsatz kam, sondern erst am Dienstag, ist nicht erläutert worden.
Wenn er andernorts im Einsatz gewesen sein sollte, hätte man anderweitig schon am Samstag mit den Testungen beginnen und nicht die Insassen tagelang einfach nur wegschließen müssen.

Zu den Alltagsleistungen: zwar klappte die Versorgung mit Anstaltsessen, auch wenn ein Insasse aus der Strafhaft ganz treffend aus dem Fenster brüllte, die Anstalt möge sich „das Schnitzel in den Arsch schieben“, er wolle Zellenaufschluss. Aber schon bei der Versorgung mit frischer Wäsche scheiterte die Anstalt. Zwar wurde „Wäschetausch“ per Durchsage versprochen, zumindest in der SV gab es keinen.
Schließlich die Verhältnismäßigkeit: für den SV, die in einem eigenständigen Anbau untergebracht ist, muss gefragt werden, weshalb hier nicht schon am Wochenende eine Testung aller Insassen durchgeführt wurde, um dann bei negativen Ergebnissen umgehend die Zellen wieder öffnen zu können.

Die Insassen einer ganzen Anstalt in Isolationshaft zu stecken, ist für die Betroffenen seelisch und körperlich enorm belastend. In Hamburg wurden an Insassen zu Beginn der Pandemie Handys verteilt, warum nicht auch hier im Süden? Das würde sofort ganz viel Druck aus der Situation nehmen! Im Bereich der SV haben die Gefangenen zumindest den Vorteil, dass die Hafträume mit Telefonen ausgestattet sind. So konnten zumindest jene Insassen mit Außenkontakten telefonieren.

Zwischenzeitlich hat die JVA alle Insassen im Alter von über 60 Jahren sowie an Risikopatienten FFP-2 Masken verteilt. Die Sicherungsverwahrten dürfen bis auf weiteres nicht zusammen mit Strafgefangenen arbeiten.


Thomas Meyer-Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),
Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg
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Beschwerde gegen Staatsschutz Bamberg ohne Erfolg!

Wie im Juli 2020 berichtet, ist die Kriminalpolizei Bamberg seit 2019 auf Informationssuche (https://freedomforthomas.wordpress.com/2020/07/11/staatsschutz-bamberg-auf-informationssuche-im-juli-2020/), nachdem bei der Firma Massak Logistik GmbH LKWs brannten. Als ich ins Visier der FahnderInnen geriet, beschwerte ich mich beim Landesbeauftragten für Datenschutz. Dieser hat nun die Beschwerde aus datenschutzrechtlicher Sicht für unbegründet erachtet.

Die Vorgeschichte

Die Firma Massak Logistik GmbH ist ein Zulieferdienst für Haftanstalten. Die Geschäftsführer betreiben neben dieser Firma auch noch weitere Unternehmen (so in Bamberg EDEKA-Filialen). Im Gefängniskontext beliefert die Firma seit vielen Jahren den Großteil der InsassInnen in bundesdeutschen Gefängnissen mit Lebensmitteln und sonstigen Waren aus dem Non-Food-Bereich (darunter auch Kleidung, CDs, Elektronik). Immer wieder berichtete ich in den vergangenen Jahren über Recherchen zu der Firma, aber auch über die Kritik von InsassInnen an der Preisgestaltung. Denn je nach Artikel liegen die Preise auch schon deutlich über jenen, welche in Geschäften vor den Mauern verlangt werden; wobei die Inhaftierten besonders ärgerlich darüber sind, wenn sie in EDEKA-Prospekten sehen, was EDEKA-Filialen für Preise verlangt und sie selbst dann höhere Preise zahlen müssen.

Am 12. Mai 2019 kam es dann offenbar zu einem Brandanschlag auf LKWs der Firma Massak Logistik GmbH.

Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen

Mindestens seit Mai 2019 ermittelt deshalb die örtlich zuständige Kriminalpolizei im bayrischen Bamberg. Als dann rund ein Jahr später der Staatsschutz bei Frau H., einer Freundin aus Bayern, unter Hinweis auf eben dieses Geschehen um die Firma Massak bei ihr vorbei schaute und meine an sie gerichteten Briefe mitnahm, beschwerte ich mich beim Bayrischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (https://www.datenschutz-bayern.de/).

Anschließend ließ sich folgendes zu den polizeilichen Ermittlungen rekonstruieren:

Ein Bekennerschreiben zu dem Brandanschlag hätte nach Ansicht der Polizei „Ähnlichkeiten“ zu einer mir zugeordneten Homepage aufgewiesen. Zudem sei in der Zeitschrift „Zündlumpen“ vom 18.05.2019 auf den Anschlag und die Solidarität mit anarchistischen Gefangenen hingewiesen worden.

Sodann sei es am 19.08.2019 zu einem Brandanschlag in Sachsen auf Baustellenfahrzeuge für den Neubau der JVA Zwickau gekommen. In einem am 21.08.2019 auf indymedia.org publizierten Bekennerschreiben hätte sich dann ein „Autonomes Kommando Thomas Meyer-Falk“ hierzu näher verhalten. Später sei es zu weiteren Anschlägen auf die Fahrzeuge der Firmen VSTR GmbH, sowie Hatschek Bau GmbH gekommen, welche ebenfalls am Gefängnisneubau in Zwickau mitwirkten.

Am 09.05.2020 schließlich hätte sich ein Brandanschlag auf dem Gelände der Bundespolizei Bamberg ereignet, der „starke Ähnlichkeiten zu den Anschlägen zu Lasten der Firma Massa aufgewiesen“ habe, so eine Stellungnahme des Polizeipräsidiums Oberfranken, welche der Landesbeauftragte für Datenschutz zitiert.

Über ein Auskunftsersuchen der Generalstaatsanwaltschaft München habe dann der Staatsschutz bei der JVA Freiburg eine „Besuchs- und Telefonliste“ erhoben und sei auf diese Weise auf besagte Frau H. gestoßen, die mich schon besucht und mit mir telefoniert habe.

Die Beschwerde beim Bayrischen Landesbeauftragten für Datenschutz

Am 08.07.2020 bat ich den Datenschutzbeauftragten aus datenschutzrechtlicher Perspektive das Vorgehen der Kriminalpolizei zu prüfen, insbesondere was die Erhebung von Besuchs- und Telefondaten bei der JVA angehe, die Sicherstellung der Korrespondenz bei Frau H., sowie den Umstand, dass die Staatsschutzbeamten mich Frau H. gegenüber als Linksextremisten bezeichnet hätten.

Mit Bescheid vom 26.11.2020 kommt der sachbearbeitende Oberregierungsrat zu dem Ergebnis, dass meine Beschwerde vollumfänglich unbegründet sei und erläutert dies ausführlich. Wer die Details nachlesen mag, der Bescheid ist als PDF angefügt (lediglich den Namen der Freundin aus Bayern und den des Sachbearbeiters vom Datenschutzbeauftragten habe ich geschwärzt).

Bilanz

Auch wenn die Einschätzung des Datenschutzbeauftragten nicht überraschend kommt, so bietet der Bescheid doch einen interessanten Einblick in die Ermittlungstätigkeit des Staatsschutzes der Kripo Bamberg. Was mich selbst angeht, so berührt mich das Vorgehen des Staatsschutzes eher wenig, denn mir ist es seit meiner Verhaftung 1996 vertraut, vom Staat und dessen Bediensteten umfassend ausgespäht zu werden. So wurde bspw. bis 2007 nahezu jeder meiner ein- und ausgehenden Briefe genauestens von einem/einer Jurist/in in der JVA Bruchsal gelesen. So etwas senkt mit den Jahren den eigenen Empörungsgrad. Noch heute tönt bei meinen Telefonaten der Ansagetext, dass „dieses Telefonat mitgehört und aufgezeichnet werden“ könne. Glücklicherweise ist Frau H. seelisch robust und hat den Polizeibesuch und die „Belehrung“ wer ich aus polizeilicher Sicht sei, gut verkraftet.

Über diese persönliche Befindlichkeit hinausgehend kann allerdings gefragt werden, wo in einem Staat die Würde des Menschen ganz lebenspraktisch bleibt, wenn er oder sie de facto über keinerlei Privatsphäre verfügt, die frei wäre von staatlicher Repression. Wenn die Polizei private Korrespondenz einfordert, auch wenn vorliegend Frau H. dann, um eine förmliche Beschlagnahme und vielleicht eine Durchsuchung ihres Hauses zu vermeiden, diese „freiwillig“ herausgab.

Andere Menschen hätten vielleicht den Kontakt zu solch einem Gefangenen (wie mir) abgebrochen. Aber es muss sich gar nicht um einen Zusammenhang mit Gefangenen handeln: Es reicht schon ein Polizeibesuch, in dessen Verlauf dann vor dem/der Nachbar/in „gewarnt“, d.h. informiert wird, um je nach Umfeld soziale Ächtung zu bewirken.

In den letzten Wochen und Monaten nimmt die staatliche Repression bundesweit zu. Ob Razzien oder auch Festnahmen (medial von der konservativ-bürgerlichen Presse beifallheischend begleitet). Umso wichtiger erscheint es mir, sich nicht beeindrucken und schon gar nicht einschüchtern zu lassen!

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
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Datei: PDF iconBescheid Eingabe betreffend Ermittlungsmassnahmen.pdf

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Rechtsstreit um Besuch in Corona-Zeiten

Seit Beginn der Corona-Pandemie müssen auch Gefangene um ihre Besuche kämpfen. Zwar wurde in vielen Haftanstalten Skype eingeführt, dies ersetzt aber nicht die persönliche Begegnung. Nun hat in einem der ersten Fälle ein Gericht entschieden.

Die Vorgeschichte

P. und J. aus Freiburg wollten mich in der JVA besuchen und wurden noch vor Corona auch von der Anstalt zugelassen. Aber es kam vor Beginn der Pandemie nicht zu einem Erstbesuch, sodass sich im Juli 2020 der Vollzugsleiter der Sicherheitsverwahrung auf den Standpunkt stellte, es handele sich nicht um „enge Bezugspersonen“.
Zum Besuch dürften aber lediglich Angehörige oder aber eben „enge Bezugspersonen“ eingelassen werden. Es spiele auch keine Rolle, dass P. und J. zuvor als Besucher_innen schon genehmigt worden seien. Angesichts der weiter grassierenden Pandemie könne nur so das Ansteckungsrisiko minimiert werden.

Entscheidung des Gerichts

Das von mir angerufene Landgericht Freiburg (Az.: 13 StVK 316/20) entschied am 23.11.2020, dass die Voraussetzungen für ein Besuchsverbot nicht dargelegt worden seien. Es fehle an jeglichen Darlegungen, auf welchen Anknüpfungstatsachen denn die Einschätzungen über ein erhöhtes Infektionsrisiko konkret beruhen würden. Auch zur Frage, ob es sich nun um „enge Bezugspersonen“ handele, sei seitens der Anstalt nichts relevantes dargelegt worden. Der Beschluss ist als PDF am Ende des Artikels angefügt.

Bewertung

In einem ersten Schritt wurde die JVA lediglich verpflichtet mich neu zu bescheiden, es wurde also noch nicht entschieden, dass beide Personen zwingend eingelassen werden müssen. Allerdings zeigt der Beschluss erfreulicherweise, dass sich eine Haftanstalt nicht alles erlauben darf, um Sozialkontakte zu unterbinden, wiewohl sich die JVA damit verteidigte, sie setze ja nur um, was ihr das Stuttgarter Justizministerium vorgebe.

Deshalb macht der Beschluss auch deutlich, wie scheinbar bedenkenlos Bedienstete vor Ort, und wie nun nun durch das Gericht bescheinigt wurde, unter Verstoß gegen das Gesetz agieren.

Der Beschluss gilt letztlich nicht nur für den Bereich der Sicherheitsverwahrung, sonder ebenso für U-Haft, Strafhaft und Insassen forensischer Psychiatrien. Zwar ist es ein Beschluss einer unteren Instanz, die Argumentation dürfte jedoch von keinem Obergericht beanstandet werden.

Nun bleibt abzuwarten, ob sich die JVA oder das Ministerium als renitent erweisen (zur Renitenz der Vollzugsbehörden hat der renommierte Bremer Professor Feest schon vor Jahrzehnten publiziert), oder aber einen Besuch endlich zulassen!

Thomas Meyer-Falk
c/o JVA (SV)
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Corona-Fall in JVA Freiburg

Am 04.12.2020 erfolgte gegen 17:30 Uhr der Generaleinschluss aller Insassen der JVA Freiburg. Gegen 19:30 Uhr erfolgte über die Sprechanlage eine Information dahingehend, dass ein Insasse positiv auf Corona getestet worden sei. Die Anstaltsärzte hätten mit umfangreichen Testungen begonnen. Einstweilen blieben alle Hafträume verschlossen, die Versorgung erfolge nur über die Luke in den Haftraumtüren.

Daraufhin fingen dutzende Insassen aus Protest gegen die Zellentüren und Fenstergitter zu schlagen.

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. Justizvollzugsanstalt (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg https://freedomforthomas.wordpress.com
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Anklage gegen zwei Sicherungsverwahrte wegen angeblichem Giftanschlag

Im Frühjahr 2020 berichtete ich über einen angeblichen Mordversuch in der Abteilung Sicherungsverwahrung (SV) der Justizvollzugsanstalt Freiburg. Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft tatsächlich Anklage zum Schwurgericht erhoben.

Die Vorgeschichte

Zur Osterzeit behauptete ein Insasse der SV, in seinem Tiefkühlgemüse, welches er in der Gemeinschafts-Eistruhe aufbewahrte, hätten sich blaue Klumpen befunden. Eingeleitete polizeiliche Ermittlungen ergaben, es soll sich um Rattengift gehandelt haben. Kurz vor dem angeblichen Giftanschlag war es zu einem körperlichen Angriff auf den Gemüsebesitzer und einen weiteren Verwahrten gekommen. Beide waren verprügelt worden. Von eben jenen zwei Tatverdächtigen, ebenfalls Sicherungsverwahrte, die nun in den Verdacht gerieten, das Gemüse des Mitverwahrten vergiftet zu haben.

Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Freiburg erließ Haftbefehl gegen Fenrir und Slim, wie ich die beiden in vorangegangenen Artikeln genannt habe. Sie kamen nach Offenburg, bzw. Stuttgart-Stammheim in Untersuchungshaft.

Die polizeilichen Vernehmungen

Die Freiburger Polizei vernahm in den Folgewochen diverse Insassen. Lediglich ein potenzieller Zeuge verweigerte jede Aussage, alle übrigen Insassen sagten aus, und manche davon kamen offenbar regelrecht in einen Redefluss und dienten sich sogar als Hilfspolizisten an, versprachen den Kriminalbeamten, sie würde andere Insassen befragen, bzw. aushorchen. Ein Insasse wollte gar aus seiner Zelle im 4. Stock genau gehört haben, wie die beiden Tatverdächtigen im Gefängnishof Pläne schmiedeten hinsichtlich körperlicher Angriffe auf andere Insassen. Ein weiterer Insasse wusste der Polizei zu berichten, dass einer der nun Verdächtigen ihn schon im Vorfeld der angeblichen Tat von Vergiftungsabsichten berichtet und gewarnt habe. Er möge nichts bei dem späteren Tatopfer essen, da man seine Vergiftung plane, so sei ihm gesagt worden. Auch über das angebliche Gift wussten viele Insassen erstaunliche Details: Es sei wohl aus den Rattenfallen im Gefängnishof entnommen worden. Ein redefreudiger Insasse mutmaßte, es könnte jedoch durchaus auch eingeschmuggelt worden sein.

Jetzt erfolgt die Anklage

Wie nun die Badische Zeitung in ihrer Ausgabe vom 19.11.2020 berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Freiburg Anklage gegen die beiden tatverdächtigen Sicherungsverwahrten wegen versuchten Mordes erhoben, aber auch wegen Verdachts der gefährlichen Körperverletzung wegen der Schlägerei. Die Dosis des im Tiefkühlgemüse entdeckten Gifts sei potentiell tödlich gewesen, deshalb dann auch die Anklageerhebung zum Schwurgericht. Von anderer Seite wurde berichtet, beide Angeschuldigten sollen nun noch psychiatrisch begutachtet werden, da eine Verurteilung zur Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB) in Betracht komme.

Der Ausblick

Sollten Fenrir und Slim verurteilt werden, droht ihnen neben einer längeren Haftstrafe die weitere Anordnung der Unterbringung in der SV, so dass eine Freilassung in noch weitere Ferne rücken dürfte. Zu einer eigentlich erforderlichen umfassenden Aufarbeitung der Geschehnisse gehört die Klärung der Frage, was es mit Menschen macht, die in der SV eintreffen und die letztlich nur einen langen, dunklen Tunnel ohne wirkliche Perspektive vor sich sehen. Die beiden Tatverdächtigen, sie sind gerade mal 36 bzw. 37 Jahre jung. Nun waren sie angekommen im zynisch als „Totenhaus“ verschrienen SV-Trakt! Aber hier müssen jährlich Insassen zu Grabe getragen werden, was in einer Gemeinschaft von rund 50 – 55 Menschen jedes Mal auch eine seelische Belastung darstellt. Nämlich zu erleben, dass mutmaßlich das eigene Ende genau so aussehen wird wie das der soeben Verstorbenen: Tod in der Zelle! Ohne jemals wieder die Chance bekommen zu haben, in Freiheit zu leben. Die Freiheit entzogen einzig auf Grund der Spekulation, man könnte ja vielleicht eines Tages erneut straffällig werden.

Es geht dabei nicht um Bagatellisierung von irgendwelchen Übergriffen oder ein Kleinreden der jeweiligen Vorgeschichten, sondern um die für viele Insassen intensiv erlebte Hoffnungs- und Perspektivlosigkeit. Sie richten sich dann ein in den ihnen vertrauten dunklen Phantasien. Dabei erlebt eine Vielzahl der Insassen den Alltag tatsächlich nur noch als eine bloße Verwahrung. Als ein Warten auf das biologische Älterwerden und damit als ein Warten auf den Tod. Auch wenn die Todesstrafe in Deutschland abgeschafft ist, ist die Wahrnehmung, es handele sich letztlich um eine Todesstrafe auf Raten. Erst verkümmern die noch vorhandenen restlichen Gefühle, bzw. Gefühlswelten, und mit der Zeit dann auch der Leib. Da hilft dann auch nicht, dass sich die Anstaltsleitung bei jeder Gelegenheit rühmt, welch famose Therapieangebote sie den Insassen bereitstelle (über die Mängel aus Sicht der Insassen berichte ich seit Juli 2013 auf meinem Blog).

So gibt es dann vereinzelt Insassen, die sich gegen diesen Prozess auf die ihnen vertraute, wie so oft in ihrem Leben: destruktive, Weise auflehnen.

Und am Ende noch härter, mit noch längerer Freiheitsentziehung bestraft werden.

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. Justizvollzugsanstalt (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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Radiobeitrag „Der Knast als nekrophiler Ort“

Warum Nekrophilie nach Erich Fromm sich auch auf Orte übertragen lässt, wie sich das im Knast zeigt und wie man das erträgt – Radiobeitrag bei Radio Dreyeckland, Sendereihe „Ausbruch – die Antirepressionswelle“ vom 22. November 2020

https://rdl.de/beitrag/der-knast-als-nekrophiler-ort

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Neuigkeiten zur Geiselnahme in der Justizvollzugsanstalt Münster

Am 16.10.2020 kam es in der Justizvollzugsanstalt Münster (NRW) morgens um kurz nach 6 Uhr zu einer Geiselnahme.

Gegen 9:20 Uhr wurde der Insasse von Sondereinsatzkräften der Polizei erschossen.

Nun liegt ein Bericht des Justizministeriums vor.

Der Ablauf

Wie sich aus dem schriftlichen Bericht des Justizministeriums NRW zur 64. Sitzung des Rechtsausschusses des Landtages von NRW am 23.10.2020 ergibt, sei gegen 6:05 Uhr die Zelle des nur wenige Stunden später erschossenen 40 – jährigen Insassen durch drei Bedienstete geöffnet worden.

Dieser sei seit dem 23.09.2020 wegen Drohungen in Einzelhaft untergebracht gewesen, so dass die Zelle nur durch mindestens zwei Bedienstete geöffnet werden durfte.

Bei Zellenöffnung habe er eine 29-jährige weibliche Bedienstete an den Haaren gepackt, ihr einen messerähnlichen Gegenstand an den Hals gehalten und sei mit dieser durch das Hafthaus gegangen.

Er habe einen Hubschrauber gefordert.

Ab 6:50 Uhr hätten Polizeikräfte die Lage übernommen.

Gegen 9:20 Uhr seien dann von mehreren Polizisten des Sondereinsatzkommandos Schüsse auf den Gefangenen abgefeuert worden und dieser noch „vor Ort seinen …Verletzungen“ erlegen.

Er sei nicht im Besitz einer, wie zuvor in den Medien berichtet, Rasierklinge gewesen, sondern habe lediglich über eine „angespitzte…Zahnbürste“ verfügt.

Nach Angaben der Geisel hätte der Gefangene während der Geiselnahme geäußert, er sei der „Sohn der Jungfrau Maria“ und müsse „zu einem Feld an einem roten Haus in Spanien, um einen Hammer zu holen und mit diesem Hammer das Coronavirus zu besiegen“.

Verurteilt sei der Gefangene u.a. wegen fahrlässiger Trunkenheit (Geldstrafe, 2001), fahrlässigen Vollrauschs (Geldstrafe, 2006), versuchten Totschlags (4 Jahre 6 Monate sowie Unterbringung in einer Entzugsklinik, 2007) und Körperverletzung (Geldstrafe, 2019).

Aktuell habe er eine viermonatige Strafe wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, d.h. Polizisten (Urteil des AG Münster vom 21.02.2020) verbüßt, weil er auf dem Gelände der psychiatrischen Anstalt Münster am 04.09.2019 „randaliert“ und einem Platzverweis nicht Folge geleistet habe.

Bewertung

Die wenigen Mitteilungen über die Vorgeschichte des Mannes deuten, bei aller gebotenen Vorsicht, auf einen Menschen hin, der Hilfe und Zuwendung benötigt hätte und keine Isolationshaft und schon gar nicht den Tod durch Erschießen.

Allerdings ist es trauriger Alltag in Deutschland und auch andernorts, dass Menschen, die „psychisch auffällig“ agieren, hohes Risiko laufen, durch die Polizei erschossen zu werden.

Man braucht kein Prophet zu sein, um zu vermuten, dass die „noch laufenden Ermittlungen“ zu nichts führen werden.

Den Polizeikräften wird wahrscheinlich, wie in fast jedem solcher Fälle, bescheinigt werden, rechtmäßig von der Schusswaffe Gebrauch gemacht zu haben.

Problematisch erscheint auch die Außendarstellung des Falles, denn in regionalen wie überregionalen Medien war stets die Rede von Rasierklingen, was selbstverständlich viel aufregender und gefährlicher klingt als eine angespitzte Knastzahnbürste.

Und vom Plan des Mannes, in Spanien das Coronavirus mittels eines Hammers zu erschlagen, war auch nicht die Rede, nur die Forderung nach einem Hubschrauber schaffte es in die Meldungen.

So scheint hier am 16. Oktober ein einsamer, trauriger und verzweifelter Mensch erschossen worden zu sein.

Hat er wirklich so sterben müssen?

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),
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Solidarität mit Lina E. aus Gefangenensicht

Wie vor einigen Tagen berichtet wurde, hat die Polizei am 5.11.2020 Lina
E. aus Leipzig verhaftet. Neben den erwartbaren, jeglichen
antifaschistischen Widerstand niedermachenden Artikeln aus der
rechtsbürgerlichen Presse (FAZ vom 7.11.2020: „Konspirativ und
gewalttätig“ oder auch „Die Welt“ vom 13.11.2020: „Schnell, klandestin
und kriminell“), gab es allerdings auch erfreulich reflektierte,
solidarische Berichterstattung (vgl. exemplarisch das Interview in
„Neues Deutschland“ mit Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten
Hilfe e.V. am 18.11.2020: „Ein Bedrohungsszenario wird aufgebaut“).

Ginge es nach FAZ und „Die Welt“, wäre wohl ein Strafprozess fast schon
überflüssig, die Verurteilung nämlich so gut wie sicher. Diese
(typische) Vorverurteilung, gepaart mit einem sexistischen Blick der
drei männlichen „Die Welt“-Reporter, wonach eine angeblich Gewalt als
Mittel der Auseinandersetzung einsetzende Frau unerhört erscheint, soll
die antifaschistische Aktion delegitimieren. Die Nazis als die hilfs-
und wehrlosen Opfer einer deren Tod „billigend in Kauf“ (FAZ) nehmenden
Linksextremistin, vervollständigen das kleinbürgerliche Narrativ.

Aus ihrem Alltagsleben herausgerissen und in das enge Korsett eines
Haftalltags gepresst worden zu sein, wird für Lina Kraftanstrengung
bedeuten, aber ich bin sicher, die vielfältige Solidarität, die sie
erfährt und erfahren wird, kann manches davon mildern. Zumal sich die
Vorwürfe gegen sie einreihen in die jüngsten staatlichen Repressionen,
ob in Hamburg, Stuttgart, Frankfurt, Berlin und vielen anderen Städten,
mit Verhaftungen und Durchsuchungen. Die Verhängung von
Untersuchungshaft soll auch ganz direkt einen einschüchternden Effekt
auf Menschen vor Ort ausüben und ihnen den Mut zum Widerstand nehmen.
Sich aber nicht einschüchtern zu lassen, von nichts und niemanden,
darauf kommt es unverändert an! Vielmehr müssen wir das Leben so nehmen,
wie es Rosa Luxemburg in einem ihrer Briefe aus der Haft formuliert hat:
„Tapfer, unverzagt und lächelnd – trotz alledem!“.

Freiheit für Lina E.!

Thomas Meyer-Falk
z.Zt. JVA
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