Kämpferische Demo am Vorabend des 18. März 2020

Am Vorabend des 18. März konnten wir Gefangene in der JVA Freiburg
plötzlich Feuerwerksraketen hören und sehen. In Teilen des
Strafhaftbereichs wurden die Redebeiträge, die übers Megafon gingen, mit
Rufen begleitet. Hier, im Bereich der Sicherheitsverwahrung, kamen,
durch die verwinkelte Lage bedingt, nur Bruchstücke an. Am meisten
verstand noch S., dessen Zelle im 4. Stock liegt.

Der 18. März erinnert, auch und gerade in „Corona-Zeiten“ an jene
Menschen, die in den Gefängnissen auf der ganzen Welt festgehalten und
eingesperrt werden. Auf die Pandemie hat, dies nur nebenbei, die Justiz
mit massiven Einschränkungen reagiert. Neben einer Schließung der
Anstaltsbetriebe, was unmittelbare ökonomische Verluste für die prekär
beschäftigten Gefangenen bedeutet, fällt insbesondere das total
Besuchsverbot ins Gewicht. Lediglich AnwältInnen wird noch der Zutritt
gestattet, dann aber auch nur mit Trennscheibe. Im Bereich der
Sicherheitsverwahrung beginnt der „Nachteinschluss“ in den Zellen Punkt
15:45 Uhr (statt wie sonst 22 Uhr). In der gesamten Anstalt entfallen
sämtliche abendliche Freizeitgruppen und Gesprächsgruppen.

Trotz allem darf nicht übersehen werden, dass im Windschatten der
Pandemie viel relevantere, wesentlich existenziellere Bedrohungen von
Leib und Leben drohen vergessen zu werden; allen voran die Situation an
der griechisch-türkischen Grenze oder auch in Kurdistan.

Der 18. März, ja, er bringt die Gefangenen ins Bewusstsein, aber aus
meiner Sicht erinnert er vor allem daran, wofür es sich wirklich zu
streiten, zu kämpfen und zu leben lohnt: für ein freies, solidarisches
Leben!

Herzliche Grüße hier aus der JVA Freiburg, besonders an jene, die am
Abend des 17. März hier vor der Knastmauer waren. Kommt gut durch diese
Corona-Phase!

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV)
Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com
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Radikale Corona-Maßnahmen in JVA Freiburg

Wie zuletzt berichtet, verschärft die Justiz auch in den Gefängnissen von Tag zu Tag die Corona-Maßnahmen.

Verfügung vom 16.03.2020

Mit Verfügung vom 16.03. ordnete der Leiter der JVA an, dass nun bis auf weiteres sogenannter ‚Wochenendbetrieb‘ erfolge. Die Zellen werden erst um 08.05 Uhr statt 06.25 Uhr geöffnet. Außerdem würden die Sicherungsverwahrten ab 15:45 Uhr weggeschlossen (wo früher erst um 22:00 Uhr Zelleneinschluss war).

Allerdings seien nunmehr Fachdienste (SozialarbeiterInnen und PsychologInnen) täglich vor Ort, auch Wochenends und an Feiertagen. Der Hinweis auf Feiertage mag einen Ausblick auf die Mindestdauer geben, denn der erste Feiertag wird am 10. April sein.

Besuchsverbot

Ab sofort dürfen auch keinerlei Besuche mehr empfangen werden. Nur noch AnwältInnen werden eingelassen und dann auch nur, wenn sie dem Trennscheibenraum zustimmen (aus RAF-Verfahren sicherlich bekannt, d.h. Mandant/in und Anwält/in sitzen in verschiedenen Räumen, zwischen ihnen eine Glasscheibe).

Absage von gerichtlichen Anhörungen

Fast täglich muss das Landgericht über die Entlassung von Gefangenen entscheiden, aber auch jedes Jahr über die Fortdauer der Sicherungsverwahrung (bei SV-Insassen die länger als 10 Jahre in der SV sitzen, sogar alle neun Monate). Alle Anhörungen wurden für die nächsten sechs Wochen abgesagt.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA(SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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Radiointerview zur Situation in JVA Freiburg

Hier das Radiointerview mit Thomas vom 05.03.2020 mit „wie viele sind hinter Gittern“ zur Situation in der JVA Freiburg, ua. zu dem „Rat“ einer Psychologin vom Februar „gehen Sie doch in Ihre Zelle und hängen sich auf!“ (eigener Artikel vom 16.02.20)

https://www.freie-radios.net/100442

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Weitere Einschränkungen wegen Corona-Virus

Erst am 9. März berichtete ich über Restriktionen im Justizvollzugsbereich (JVA) wegen der Corona-Epidemie. Nun haben sich weitere Einschränkungen hinzugesellt.

Keine Freizeitveranstaltungen mehr

Durch einen schmucklosen Aushang des „Bereichsdienstleiters 5“ wurden die Sicherungsverwahrten am Spätnachmittag des 9.3.2020 informiert, dass bis auf weiteres alle Freizeitgruppen im Strafhaftbau entfallen. Darunter alle Gesprächsgruppen. Ich selbst nahm am sogenannten „Bürgerkreis“, veranstaltet von Studis der Uni Freiburg, teil. Aber es gab bislang auch Sprachkurse, auch religiöse Gruppen und anderes mehr. Näher begründet wurde das nicht, nur informell wurde auf die Corona-Epidemie verwiesen.

Einschränkungen für Ausführungen

Wer die Anstalt als Insasse im Rahmen von Ausführungen verlassen darf – Sicherungsverwahrte haben einen Anspruch auf vier Termine pro Jahr, aber auch Strafgefangene erhalten solche – konnte bislang FreundInnen, Angehörige treffen, konnte in die Stadt zum bummeln und einkaufen gehen, oder auch Museen besichtigen. Manche Insassen nutzten die Ausführungen zudem dazu, in einem Restaurant essen zu gehen.

All das wurde jetzt beschränkt. Durch Aushang vom 10.3.2020 verfügte – so der Wortlaut – „zum Schutz der Untergebrachten“ der Anstaltsleiter eine Reduzierung des Kontakts mit „anstaltsfremden Personen auf ein Minimum“, was bedeutet, dass die oben genannten Aktivitäten weg fallen. Allerdings dürfe man „Ausflüge in die Natur und den Stadtpark“ unternehmen. Sogenannte Teilbegleitausgänge, dort dürfen Insassen einige Stunden alleine in der Freiheit unterwegs sein und werden von einem Therapeuten/einer Therapeutin vors Tor gebracht und dort abgeholt, werden bis auf weiteres ausgesetzt.

Reaktion der Insassen

Es riefen erste Angehörige in der Haftanstalt an und beschwerten sich telefonisch. Andere reagierten lautstark empört und stellten insbesondere die Verhältnismäßigkeit in Frage. Zumal sich für jene die sich in Therapie befinden, auch weitere Nachteile ergeben, da externen TherapeutInnen der Zutritt zur Anstalt untersagt wurde, ebenso ehrenamtlichen BetreuerInnen, die Gruppenangebote leiten.

Herr H., über den ich kürzlich berichtete, weil eine Therapeutin ihm im Rahmen einer „paradoxen Intervention“, wie sie es später verteidigte, den Ratschlag gegeben hatte, „er möge doch in seine Zelle gehen und sich aufhängen“, wurde am 10.3. in den „besonders gesonderten Haftraum“ verbracht, weil die Anstalt nun von Suizidgefahr ausging. Dort sitzt mensch in einer leeren Zelle, mit Kameraüberwachung und Loch im Boden als WC. Er hatte massiv gegen die oben beschriebenen Beschränkungen protestiert.

Aber es trifft auch Beamte. Herr A. lebt offenbar im Elsass und wurde noch am 10.3. deshalb nach Hause geschickt und darf vorerst nicht zum Dienst erscheinen.

Manche Insassen überlegen, ob Protestaktionen zielführend wären, wobei angesichts der stellenweise hysterisch zu nennenden Reaktionen vor den Mauern, solche wohl eher wirkungslos verpuffen würden. Mittlerweile scheint die behördliche und publizistische Maschinerie derart in Schwung, dass rationale Argumente nicht mehr durchdringen und inhaftierte Menschen, sowie deren Angehörigen und FreundInnen als „Kollateralschäden“ in Kauf genommen werden.

Auch wenn ich mir anhöre, wie Bundesinnenminister Seehofer vor wenigen Tagen hinsichtlich der dramatischen Situation an der griechisch-türkischen Grenze ein knappes: „Erst Grenzsicherung, dann Humanität“, und die auch erst dann, wenn es zeitlich ins Konzept passt, von sich gab, braucht wohl kein gefangener Mensch hoffen, dass sich das breitere Publikum für die Befindlichkeit von Inhaftierten allzu sehr bewegen lässt.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg
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Neuer Blog einer gefangenen Frau in Sachsen

Seit Kurzem gibt es einen Blog, den GenossInnen einer in der sächsischen JVA Chemnitz inhaftierten Frau betreiben und auf welchem sie aus ihrem Haftalltag, all den kleinen und großen Schikanen und Erlebnissen sehr engagiert berichtet. Ebenso über ihren täglichen Kampf um Würde.

Viel zu selten gibt es Beiträge aus dem Frauenvollzug. Waren es bis vor zwei Jahren Lisa aus Köln und dann Hülya ebenfalls aus Köln, gibt es nun die Chance einen unmittelbaren Eindruck vom sächsischen Frauenvollzug aus Sicht von Sunny zu erhalten auf:

https://freiheitskomitee4sunnyw.blackblogs.org/

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA-SV-Abtlg., Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg
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Corona-bedingte Beschränkungen in JVA Freiburg

An niemandem dürfte die Berichterstattung über den neuartigen CORONA-Virus vorbei gegangen sein. Nun treffen Behörden auch erheblich in die Besuchsmöglichkeiten von Gefangenen eingreifende Maßnahmen.

JVA Freiburg in Baden-Württemberg

Bislang haben hier Strafgefangene mehrere Stunden Besuch im Monat: im Bereich der Sicherungsverwahrung gelten noch umfangreichere Möglichkeiten. Per Aushang vom 4.3.2020 wurde die Besuchszeit nun im Bereich Strafhaft auf den gesetzlichen Mindestanspruch (§ 19 JVollzGB-3 sieht eine Stunde vor) und im Bereich Sicherungsverwahrung auf 10 Stunden (was der entsprechenden gesetzlichen Regelung für die SV entspricht) reduziert.

Weitere Restriktionen

Ebenfalls nur durch Aushang wurde mitgeteilt, dass alle schon vergebenen Termine widerrufen worden seien, man müsse jeden Termin neu beantragen. Was zur Folge hat, dass Personen, die ihre Anreise schon frühzeitig geplant haben (Zugticket/Hotelzimmer) nun möglicherweise auf erheblichen Kosten sitzen bleiben, wenn nämlich der eigentlich vereinbarte Termin nun nicht wahrgenommen werden kann.

Für den Bereich Sicherungsverwahrung waren die Bediensteten der Besuchsabteilung zumindest persönlich erreichbar und es wurde nach Kompromisslösungen gesucht, aber an der Begrenzung auf 10 Stunden führte nichts vorbei.

Ferner müssen alle BesucherInnen und externen Personen, mit Ausnahme der JVA-Beschäftigten, vor Betreten der Anstalt einen Fragebogen ausfüllen. Werde nur eine einzige Frage mit „JA“ beantwortet, ist der Zugang zur Anstalt zu verwehren. Gleiches gilt für jene Menschen, die nach Ansicht des Personals an der Torwache „offensichtlich Erkrankungszeichen zeigen“. Diesen soll der Zugang gleichfalls verboten werden.

All diese Maßnahmen gelten zeitlich unbefristet „bis auf weiteres“.

Reaktion der Insassen

Im Bereich der Sicherungsverwahrung kam es umgehend zu Schreiereien und lautstarken Protesten. BesucherInnen, die in den nächsten Tagen oder in der kommenden Woche anreisen wollten, haben längst Zugtickets gebucht, Hotelzimmer reserviert und stehen nun eventuell vor verschlossenen Toren. Einzelne Insassen haben sich jetzt schriftlich beschwert oder wollen Klage bei Gericht einreichen. Zum einen mutet willkürlich an, dass die Beschäftigten dem Wortlaut der Verfügung nach ausdrücklich nicht betroffen sind, d.h. wenn diese nun hustend, schniefend, niesend über die Gänge flanieren, dann ist das wohl so. Zum anderen muten die Maßnahmen völlig unverhältnismäßig an und stellen einen schweren Eingriff in die familiären und freundschaftlichen Bindungen der Betroffenen (Insassen, sowie deren Angehörige und FreundInnen) dar, gegen die sie sich erstmal nicht wirklich effektiv wehren können.

Folgt man den Medienberichten, wonach sich die Corona-Thematik über viele Monate, vielleicht auch ein oder zwei Jahre hinziehen wird, handelt es sich wohl auch nicht um eine nur sehr kurzzeitige Maßnahme.

Wohlgemerkt, in der JVA selbst gibt es keinen Coronaverdacht, es geht (angeblich) nur um den „Schutz der Bediensteten und Inhaftierten vor einer möglichen Erkrankung sowie (der) Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs und des Ablaufs“.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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Gehen sie doch in ihre Zelle und hängen sich auf!

Vor einigen Jahren machte die Stationspsychologin Frau W. in der JVA Freiburg Furore mit dem Hinweis auf ‚Kollateralschäden‘, die im therapeutischen Alltag nun mal entstehen würden, wenn die Anstalt etwas umsetzt. Nun hat sie offenbar einem Sicherungsverwahrten den Rat gegeben, er möge sich aufhängen.

 

Herr M. in der Freiburger Sicherungsverwahrung

Vor vielen Jahren lernte ich Herrn M. in der JVA Bruchsal kennen, er war noch keine 30 und hatte schon die Sicherungsverwahrung (SV) vor sich. Zusammen mit Peter, der im Herbst 2018 dann in Haft verstarb, saßen wir Sonntags gerne bei Kaffee und Keksen zusammen. Woche für Woche, Monat für Monat, Jahr um Jahr. Als Herr M. dann 2018 in die JVA Freiburg verlegt wurde um dort die SV zu verbüßen, stellte er recht rasch fest, dass die relativ positiven Beurteilungen aus Bruchsal, hier wenig zählten. Nachdem er mit dem ihm zugewiesenen Therapeuten G. keine tragfähige Beziehung aufbauen konnte, wurde Herr M. auf die Station 2 (seit 2013 als die ‚Todesstation‘ bekannt und auch ein bisschen berechtigt) verlegt, wo Frau Diplom-Psychologin W. für ihn zuständig sein sollte.

 

Frau Psychologin W.

Während ihr Ehemann in der Strafanstaltsabteilung arbeitet, ist sie seit 2012 im Bereich der SV engagiert tätig. Wie sie selbst immer wieder und nachdrücklich berichtet, sei sie oftmals sehr eingespannt, gestresst und brauche dringend Erholung. Phasenweise betont sie dies so ausdrücklich, dass sich jene Insassen die in einem intensiven therapeutischen Dialog mit ihr befinden, von der Sorge umgetrieben werden, sie könnte abspringen und einen Burn Out bekommen. Manche ihrer Bemerkungen sind recht speziell. Das erfuhr ich selbst, als nach einer Zellenrazzia in meinem Haftraum 2019 Aufkleber gefunden wurden. Einer trug die Aufschrift: ‚Die ganze Welt hasst die Polizei‘. Auf mein Unverständnis was hieran denn zu bemängeln sei, meinte sie trocken, also wenn man bei einem pädophilen Sicherungsverwahrten Kinderbilder fände, dann würde sich die Anstalt ja wohl auch zurecht so ihre Gedanken machen; solche Aufkleber wie der meine sprächen für ein hohes Aggressionspotential.

 

Hängen Sie sich auf!

Vor ein paar Tagen hatte Herr M. seinen üblichen Termin bei Frau W. Wie er hernach erzählte, habe er mit ihr darüber gestritten, dass es seiner Ansicht nach zu Sonderbehandlungen für Lieblingsinsassen der Psychologin komme. Er selbst habe seine Hochzeit im Dezember letzten Jahres nicht in einem teuren Restaurant feiern dürfen, ein anderer Insasse gehe aber bei seiner Ausführung in exquisite Restaurants die mindestens ebenso teuer seien. Oder wenn es um den Termin für Autogenes Training gehe, werde zeitnah der Wunsch eines bestimmten Insassen berücksichtigt, ohne auf die Interessen anderer Insassen einzugehen, oder diese auch noch vorab zu befragen.

Sie sei, wie Herr M. berichtet, im Rahmen dieses Gesprächs sehr emotional geworden und habe im schließlich den Ratschlag gegeben, er möge doch in seine Zelle gehen und sich aufhängen. Hieraufhin habe er das Gespräch beendet und telefonisch seine Ehefrau und auch seinen Anwalt informiert.

Ein Stationsbeamter kommentierte den Vorfall lapidar, dass Frau W. wohl schon im Moment als sie diesen Ratschlag gab, merkte, dass er verfehlt war. Sie hat sich anschließend auch schriftlich und mündlich bei Herrn M. entschuldigt.

 

 Die neue Suizidpräventionsstrategie ?

Die JVA Freiburg behauptet nach jedem Suizid, sie verfüge über hervorragend geschulte MitarbeiterInnen und eine ausgeklügelte Suizidprävention. Wenn dann leitende Fachkräfte, aus welcher emotionalen Erregung oder Befindlichkeit heraus auch immer, einem Insassen raten, er möge sich umbringen, fragt sich der Laie, wo man denn diese Strategie wohl lehrt.

In den 80’ern gab es gerade im Bereich der SV in Freiburg eine ganze Suizidserie; angesichts der enormen Hoffnungs- und Perspektivlosigkeit nicht wirklich überraschend.

Herr M., viele Jahre intensiver therapeutischer Arbeit hinter sich, in der JVA Bruchsal im Grunde nicht weit davon entfernt in den offenen Vollzug zu wechseln, kommt dann hier zur Vollstreckung der SV nach Freiburg und erfährt hier, dass all die Erfolge nicht viel zählen. Ihm dann, der noch keine 40 ist, als Alternative das Erhängen anzubieten, nun über die Sinnhaftigkeit und auch das Menschenbild das hier sichtbar wird, kann sich jede/r selbst ein Urteil bilden.

 

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV), Hermann-Herder-Str.8, D-79104 Freiburg

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Vom Gangster zum Rapper – eine Werbekampagne der Justiz

Schwaben können angeblich alles – außer Hochdeutsch. Jetzt versucht das Justizministerium in Stuttgart auf Menschenfang zu gehen, um Azubis für den Justizvollzug zu gewinnen.

Die Werbekampagne

Auf ihrer Seite https://www.justizvollzug-bw.de/justizvollzug#unsere-kampagne wirbt das Land mit einem Video, von dem man sich fragt, ist das schlicht doof, oder meinen die das wirklich ernst?

Ein männlicher Gefangener in der Zelle, offenbar soll er den Gangster darstellen. Dann kommt ein Beamter in Uniform, der angebliche Insasse setzt sich eine Kappe auf und markiert dann den Rapper. Das ganze Video ist mit Beats unterlegt und in Großbuchstaben wird für den Beruf im Justizvollzug geworben, wonach in den Knästen des Landes die Gangster zu Rappern, nun was soll ich sagen, verwandelt werden!? Unter tatkräftiger Hilfe eben der Bediensteten!

Bagatellisierung von Knast

Das Video scheint mir den Knastalltag zu bagatellisieren, zu banalisieren. Gefängnis ist eben keine Fiktion, keine bloße Lyrik in irgendeinem Musikstück. Hier geschehen auch keine Wunder und erst recht nicht transformieren Vollzugsbedienstete angebliche Gangster zu RapperInnen. Sicherlich, das Video mag witzig sein und so dann eine gewisse Verbreitung finden. Aber die Klischees die hier verbreitet werden, sind eher billig als originell.

Yo, Yo, Ihr Werbefuzzis/ auf RTL-2 ne Knastdoku reingezogen/ und nun wogen die Gedanken ganz frei/ von Sinn und Verstand/ reichlich hirnverbrannt/ real life verkommt zu ner Fiktion/ für die Jurisdiktion reichts allemal/ das ist Euer Alleinstellungsmerkmal.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA (SV)

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