Shorty bekommt Sicherungsmaßnahmen

Immer wieder berichtete ich über Shorty, einen 41-jährigen Sicherungsverwahrten der wesentlich in seinem Alltag durch das ADHS (Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Syndrom) geprägt wird. Zuletzt waren gegen ihn umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden. Kleiner Anlass – große Wirkung.

Vorgeschichte

In nunmehr sechs Jahren bekam die Station auf der Shorty, und auch ich selbst, leben, den immerhin sechsten Sozialarbeiter. Die Verweildauer der Vorgängerinnen und Vorgänger hielt sich also jeweils sehr in Grenzen. Als Shorty einen Antrag stellte, um 25 Euro von seinen finanziellen Rücklagen, dem sogenannten Überbrückungsgeld freigegeben zu bekommen um den Betrag auf das Telefonkonto umbuchen zu lassen, kam es zu Diskussionen mit dem neuen Sozialarbeiter, Herrn B.

Shorty brauchte das Geld ,da er seinen Vater und auch einen Anwalt anrufen wollte. Das Ü-Geld hatte er übrigens selbst erarbeitet, denn in der JVA Bruchsal, in der er bis 2014 einsaß war er 11 Jahre in der Anstaltsdruckerei beschäftigt, wo er auch erfolgreich eine Drucker-Lehre durchlief. Vom Knastlohn landeten 4/7 jeden Monat auf besagtem Ü-Geldkonto und 3/7 konnte er nutzen um Lebensmittel und Tabak beim Knastkaufmann einzukaufen. Hier in der SV-Anstalt war er schon als Stationsreiniger und einige Jahre in einem Montagebetrieb tätig (dort montierte er u.a.Kugelschreiber zusammen). Er wird deshalb auch künftig sicherlich wieder arbeiten, so dass die einmalige Abbuchung von 25 Euro sicherlich nicht einen Neuanfang in Freiheit gefährden würde, denn mit dem nächsten Lohn wird der Betrag automatisch auf dem Ü-Geldkonto landen.

Der neue Sozialarbeiter hatte sich offenbar, eben weil er neu war, rückversichert wie bei vergleichbaren Fällen verfahren wurde und teilte Shorty mit, man gebe die 25 Euro frei, jedoch müsse er in monatlichen Raten vom Taschengeld den Betrag wieder dem Ü-Geld zuführen. Anlässlich diesen Gesprächs entglitten Shorty dann wohl kurzzeitig die Vokabeln und er soll sich abwertend über den Vollzugsleiter, Herrn G. geäußert und darüber lautstark phantasiert haben, was man mit dem mal alles so machen solle.

Damit war dann-naturgemäß-das Gespräch mit Herrn B. beendet und Shorty ging seiner Wege.

Exkurs: Der Sozialdienst

Viele Gefangene und Sicherungsverwahrte verfügen nur noch über wenige Außenkontakte, oder eigene Fähigkeiten um bestimmte Probleme selbstständig zu lösen: sei es beispielsweise die Kontaktaufnahme mit Gläubigern, Rentenfragen, Beantragung von Ausweisen. Für all das und vieles mehr ist der Sozialdienst einer Haftanstalt zuständig, aber – eigentlich- auch für niederschwellige Motivationsarbeit.

So hat eine Vorgängerin von Herrn B., Insassen in ihren Zellen aufgesucht und sich regelmäßig ausführlich mit ihnen unterhalten. Einer ihrer Nachfolger, Herr R. saß öfters im Gruppenraum der Station und kam so in Kontakt mit den Bewohnern. Nun ist der neue Sozialarbeiter nach Auskunft einer Mitarbeiterin der Anstalt „hoch kompetent“, er habe „viele gute Ideen“, müsse sich aber erst einfinden, und dann werde er selbst entscheiden wie er mit den Bewohnern der Station arbeiten wolle. Ob man als Insasse zum Beispiel via Antragsformular um ein Gespräch nachsuchen müsse, oder er sich auch mal in den Gruppenraum setzen werde um so in Kontakt mit den Insassen zu kommen.

Den meisten Bewohnern fiel schon in den ersten Wochen auf, dass Herr B. einen recht saturierten Eindruck macht und seinen ganz eigenen Stil pflegt. So behaupteten Insassen er grüße zwar das Personal, aber nicht die Verwahrten, was er so nicht stehen lassen wollte. Er sei der Ansicht, er grüße jeden – und falls im Einzelfall mal doch nicht, sei das ein Versehen. Dann meinte jemand es sei auffällig, dass Herr B. seit Tagen nicht zu sehen sei. Irgendwie gelange er in sein Büro ohne über die Station für die er zuständig sei zu gehen. Danach nahm er ein Büro einer erkrankten Kollegin auf einer anderen Station in Beschlag und war erst recht nicht mehr gesehen.

Noch keine zwei Monate auf der Station im Dienst ging er dann erstmal in einen mehrwöchigen Urlaub! Das zählt möglicherweise zu den Vorteilen im Staatsdienst. Ein paar Wochen arbeiten – um sich dann von dem ganzen Stress ausgiebig zu erholen (nicht zu vergessen: wer in der Sicherungsverwahrung arbeitet bekommt alleine dafür, dass er/sie gerade dort arbeitet eine gesonderte Zulage. Nicht zu verwechseln mit derjenigen Zulage die gezahlt wird, dass Mensch in einem Knast arbeitet, denn auch dafür gibt es eine solche). Das sind Arbeitsbedingungen von denen Arbeiterinnen und Arbeiter in der freien Wirtschaft nur träumen können. Herr B. Gelang es augenscheinlich binnen weniger Wochen, sich ausgiebig mit den Vorzügen des Dienstes in der SV-Abteilung vertraut zu machen.

Ob es sich bei alledem um Anlaufschwierigkeiten handelt, oder Symptome einer tieferliegenden Problematik werden die nächsten Wochen und Monate zeigen.

Die Sicherungsmaßnahmen für Shorty

Bietet der Zustand oder das Verhalten eines inhaftierten Mensch Anlass zu Befürchtung er/sie könne sich selbst oder andere verletzen, so kann die Anstalt laut Justizvollzugsgesetzbuch sogenannte besondere Sicherungsmaßnahmen verfügen. Zwei Tage später war es dann bei Shorty soweit. Er wurde zu Dr. K. vorgeführt, einem Volljuristen. Dieser eröffnete Shorty unter anderem, er werde bis auf weiteres werktags nur noch von 13:00 – 17:30 Uhr und an Wochenenden sogar nur bis 16 Uhr die Zelle geöffnet erhalten, ansonsten bleibe er unter Verschluss und innerhalb der JVA sei er jeweils unter Bewachung eines Beamten zu Terminen, z.B. bei seiner Therapeutin, vorzuführen. Im übrigen werde man ihn anzeigen, da seine Äußerungen möglicherweise strafbar seien (hier kämen wohl Beleidigung und Bedrohung in Betracht). Eigentlich eine banale verbale Explosion Shortys, die aber im Zwangskontext Knast dann zu mannigfaltigen Repressionen führt.

Die nächsten Tage

Und so beschränkten sich Shortys Aktivitäten in den Folgetagen auf diese wenigen Stunden. Regulär sind die Zellen in der Sicherungsverwahrung von 6:25 Uhr bis 22 Uhr an Werktagen und von 8:05 Uhr bis 22 Uhr an Wochenenden geöffnet, die Einschnitte waren also sehr deutlich führ ihn spürbar. Da er erst kürzlich eine umfangreiche Zellenrazzia zu erleiden hatte, anlässlich derer ihm unter anderem seine sehr geschätzten drei Aquarien weggenommen wurden, litt er unter der Beschäftigungslosigkeit in der Zelle. Wie gesagt, er hat ja ADHS. Zwar wird das medizinisch behandelt, aber dennoch will die Bewegungsenergie irgendwo hin! Aber da war nichts, außer seinem Fernseher und seiner Spielekonsole.

Durch das ADHS hat Shorty Schwierigkeiten mit dem Essen, eine der Nebenwirkungen des Medikaments. So verschenkte er tagelang sein Mittagessen an andere Insassen, scheinbar ohne, dass es irgendwem vom Personal interessierte. In der Zeit in der seine Zelle offen war, machte er seinem Unmut lautstark Luft und die Reaktion der Anstalt war auch Thema in einer Stationsversammlung. Denn die SV-Anstalt behauptet in ihrer Selbstdarstellung, man arbeite hier nach sozialtherapeutischen Standards. Dazu gehört eigentlich auch, Konflikte im Gespräch und nicht gleich durch Repression zu lösen. Vorliegend also (idealerweise) in einem moderierten Gespräch zwischen Vollzugsleiter G., der Therapeutin und Shorty.

Aber wie das eben so ist, in der Praxis hapert es dann erheblich an der Verwirklichung minimaler Standards – schlussendlich ist und bleibt das hier ja ein Gefängnis. Mag das Selbstlob der Anstalt noch so blumig klingen, im Alltag ist davon nur ein schriller Ton zu hören wie er entsteht, wenn die Kreide über die Schultafel schrammt.

Die Erlösung

Wie Shorty erzählte, sei ihm im Gespräch mit der Anstalt, nachdem die Sicherungsmaßnahmen verhängt worden waren, versichert worden, man sei selbst überrascht von der Strenge der Maßnahmen. Man wolle sich für eine Aufhebung einsetzen! Und tatsächlich, am 14 August kam der Bereichsdienstleiter W. zu Shorty um diesem mitzuteilen, die Maßnahmen seien nunmehr wieder aufgehoben. Seitdem hat er seine Zelle genauso offen wie alle anderen, was er mit Erleichterung aufgenommen hat. Andererseits will er hier nur noch weg, da er für sich keine wirkliche Perspektive sieht.

Wie gehts‘ weiter

Der weitere Weg von Shorty ist ungewiss, er steuert auf die mittlerweile obligatorisch scheinende 10-Jahresgrenze zu. Laut Strafgesetzbuch soll die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Regelfall nicht länger als 10 Jahre dauern, kann aber darüber hinaus verlängert werden, ggf. bis zum Tod. Tatsächlich sitzen hier immer mehr Verwahrte über die 10-Jahresgrenze hinaus. Für einen Menschen, Anfang 40, der einer potentiell lebenslangen Verwahrung ins Auge blickt, ist das seelisch eine enorme Belastung.

Bei der Sicherungsverwahrung ist schließlich auch stets zu berücksichtigen, dass die Betroffenen ihre zugemessenen Haftstrafen längst voll verbüßt haben, sie nach der Konzeption des Gesetzes jetzt eine „Sonderopfer“ (so die Wortwahl des Bundesverfassungsgerichts) erbringen, da sie ausschließlich aus präventiven Gründen weiter in Haft gehalten werden. Manche zerbrechen an alledem, andere ziehen sich zurück, wieder andere wehren sich. Und Shorty?

Um ihn zu zitieren: „Viva la revolucion!“ Er will sich jedenfalls nicht unterkriegen lassen.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),

Hermann-Herder-Str.8, 79104 Freiburg

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Sommerlochentscheidung des OLG Karlsruhe?

Manche Gerichtsentscheidungen muten schon recht eigenwillig an. Am 18. Juli 2019 hatte das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe darüber zu entscheiden, ob die Justizvollzugsanstalt Freiburg für den Bereich der Sicherungsverwahrung eher recht freihändig Sonderausführungen durchführen dürfe oder nicht. Um es vorweg zu nehmen, die Insassen haben auf ganzer Linie verloren.

Die Vorgeschichte

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai 2011 die Sicherungsverwahrung insgesamt für verfassungswidrig erklärt (Urteil 4.5.2011, Az. 2 BvR 2365/09) und dem Bund, wie den Ländern Frist bis 2013 gewährt um durch gesetzgeberische Maßnahmen die festgestellten Defizite zu beheben.

In Absatz 114 des Urteilstextes erkannte das Bundesverfassungsgericht recht luzide, dass die „unbestimmte Dauer der Sicherungsverwahrung (…) schwerwiegende psychische Auswirkungen haben (könne)“. Insbesondere könnten die Verwahrten in „Lethargie und Passivität“ verfallen. Um dem entgegen zu wirken wurde vom Gericht das „Motivierungsgebot“ entwickelt, nämlich die mögliche Einführung eines „Anreizsystems“, mit welchem aktive Mitarbeit durch „Vergünstigungen oder Freiheiten honoriert“ werden könnten.

Die Rechtslage in Baden-Württemberg

Mit Beschluss des Landtages vom 20.11.2012 (vgl. Gesetzblatt für Baden-Württemberg 2012, S. 581 ff) wurde im Südwesten das „Gesetz zur Schaffung einer grundgesetzkonformen Rechtsgrundlage für den Vollzug der Sicherungsverwahrung in Baden-Württemberg“ (im Alltag JVollzGB-5 genannt) geschaffen. Dort heißt es in § 3 zur Frage der Motivierung, es könnten „besondere Vergünstigungen gewährt oder bereits gewährte besondere Vergünstigungen wieder entzogen werden.“

Wer keine weiterführenden Vollzugslockerungen, wie z.B. Hafturlaube erhält, dem stehen nach § 11 Abs. 3 jenes Gesetzes mindestens vier bewachte Ausführungen pro Haftjahr zu.

Die Vollzugspraxis in der JVA Freiburg hinsichtlich Motivierungsarbeit 

Seit Juli 2013 befinde ich mich in der Sicherungsverwahrung in Freiburgs Gefängnis und der Eindruck ist durchwachsen; es gibt einzelne Beschäftigte die mit Engelsgeduld stundenlange intensive Gespräche mit Insassen führen, aber konkret fassbare Maßnahmen sind eher Mangelware. Vor einigen Jahren fiel dem „multiprofessionellen Behandlungsteam“ (so nennt man das hier völlig ironiefrei) ein man könne durch „Sonderausführungen“ erwünschtes Verhalten der Insassen unterstützen. Anstatt also nur vier Mal im Jahr die Anstalt zu verlassen, wollte man auf kurzfristig angesetzte Sonderausführungen setzen, die über dieses Mindestmaß hinausgehen würden. Für 2 Stunden 45 Minuten würde man bewacht in die Innenstadt geführt, könnte Kaffee trinken und vielleicht auch noch was einkaufen gehen.

Es gab eine Zeit da kam es zu Sonderausführungen, aber mittlerweile ist es gang und gebe, dass zwar Listen geführt werden über jene Insassen die prinzipiell in den Genuss einer solchen „Vergünstigung“ kommen sollen, in der Praxis kommt es dann freilich zu keinen Sonderausführungen, denn der Anstalt mangelt es an Personal hierfür. Schon die vier Pflichtausführungen zu gewähren führt die Justizvollzugsanstalt an den Rand der Belastbarkeit.

Der Rechtsstreit bis zum Landgericht 

Interessanterweise wurde ich eines Tages von der Stationspsychologin Frau W. mit dem Hinweis konfrontiert, ich stünde jetzt auf dieser Sonderausführungsliste; im selben Atemzug meinte sie aber auch, ich solle nicht damit rechnen in den Genuss einer Extraausführung zu kommen, denn mir sei die Personalsituation der Anstalt sicherlich bekannt. Dennoch beantragte ich die Durchführung einer solchen Sonderausführung. Beim Landgericht Freiburg blitzte ich damit ab. Es entscheid am 20.2.2019 (13 StVK 281/18), es stehe im pflichtgemäßen Ermessen der Anstalt solche Ausführungen zu gewähren oder auch nicht. Auch die Tatsache der Aufnahme auf die entsprechende Liste begründe keinen Vertrauenstatbestand. Die tatsächliche Gewährung hänge von den „personellen Ressourcen“ der Anstalt ab, wenn diese die Gewährung nicht hergeben würden, dann sei das so rechtlich völlig in Ordnung. Hiergegen erhob ich Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht.

Die Entscheidung des OLG Karlsruhe 

Wie schon eingangs angedeutet, das OLG entschied zu Gunsten der Anstalt. Mit Beschluss vom 18.07.2019 (Az. 2 Ws 108/19) kamen die drei Richter/innen zu dem Ergebnis, aus § 3 JVollzGB-5, mit welchem ein Anreizsystem geschaffen wurde, ließen sich keinerlei Rechtsansprüche ableiten. Vielmehr habe der Gesetzgeber gewollt, dass die Haftanstalten „mit Blick auf die organisatorischen Gegebenheiten (…) Vergünstigungen kreativ entwickeln“. Sonderausführungen „wegen mangelnder Personalausstattung“ zu versagen bewege sich sodann im Rahmen des schon erwähnten „pflichtgemäßen Ermessens der Justizvollzugsanstalt“.

Der OLG Beschluss ist als PDF-Datei zusammen mit dem Artikel hier abrufbar.

Für den Rechtsstreit durch zwei Instanzen darf ich nun auch noch 105 € bezahlen. Eine kostspielige Belehrung.

Bewertung

Für die Verwahrten ist es in der Praxis demotivierend, wenn die als einzige echte und greifbare Motivierungsmaßnahme erlebten Sonderausführungen zwar immer wieder in Aussicht gestellt, aber de facto die meiste Zeit des Jahres er nicht gewährt werden. Die schon erwähnte Stationspsychologin W. versuchte es mit einem ganz speziellen Vergleich: man solle sich das ganze wie ein Glücksspiel vorstellen. Die Stationsteams würden Namen von Insassen denen man eine Sonderausführung zur Belohnung zuerkennen wolle in eine Lostrommel werfen, und am Ende entscheide das Glück dieser Lostrommel ob man in den Genuss der Extraausführung komme.

Vier Ausführungen im Jahr (vgl. § 11 Abs. 3 JVollzGB-5) sind schon wenig genug, denn ein wirklicher Bezug zur Freiheit wird so nicht aufrecht erhalten, aber dazu dieses, von nicht wenigen nur noch auf ihren Tod wartenden Insassen als zynisch erlebte Spiel der SV-Anstalt mit den Sonderausführungen rückt wieder deutlich die Genese der Sicherungsverwahrung in den Blick.

Sie wurde bekanntlich eingeführt mit Gewohnheitsverbrechergesetz vom 24.11.1933, also unter der Diktatur der Nationalsozialisten. Das Oberste Gericht der DDR verbot in den 50’er Jahren die Anwendung der SV auf DDR-Gebiet, denn diese Maßregel atme den faschistischen Ungeist. Mit „faschistischem Ungeist“ hatte die westdeutsche Politik und Justiz weder damals noch heute wirklich ein Problem.

Einige frustrierte Insassen haben schon mehrfach mündlich und schriftlich bekundet, die Anstaltsmitarbeiter/innen mögen sich die Sonderausführungen dorthin applizieren, wo die Sonne niemals scheine. Darin kommt die Enttäuschung über den Verwahrcharakter des Vollzugsalltages besonders deutlich zum Ausdruck. Mit dem erwähnten Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2011 wurden bei vielen Insassen (falsche) Hoffnungen geweckt: nach einem Aufbruch! weg vom Warten auf den Tod in Haft, hin zur Entwicklung von konkreten Perspektiven auch wenn schon nicht zeitnahe, so doch zumindest mittelfristige Freilassung.

Oder wenn schon bloßes Zuwarten auf das Sterben in Haft, dann doch zumindest unter Bedingungen die eine intensive Außen- und Freiheitsorientierung, welche das Bundesverfassungsgericht nämlich gleichfalls einforderte, spürbar machen würde.

Das Gericht forderte mit Urteil vom 4.5.2011 übrigens ausdrücklich, hierfür „ausreichende Personalkapazitäten“ (a.a.O. Absatz 115) bereit zu stellen, hierzu verhielten sich weder Land-noch Oberlandesgericht.

Stattdessen haben Land- und Oberlandesgericht der SV-Anstaltsleitung einen Freifahrtschein für ihre demotivierende Vollzugspraxis ausgestellt und die Behördenleitung wird sich das nicht zwei Mal sagen lassen. Der Vollzugsalltag ist zudem zunehmend von Restriktionen geprägt, was auch aus anderen Bundesländern berichtet wird, wo allerorten die Anstalten und sogar die Gesetzgeber die Schrauben im Bereich der Sicherungsverwahrung anziehen. So gab es in Niedersachsen bislang 12 Pflichtausführungen im Jahr, die nun auf vier eingedampft werden, um nur ein Beispiel von vielen zu nennen.

Peu a peu entwickelt sich also der Vollzugsalltag wieder zurück in die Zeit vor dem damals doch als „spektakulär“ bezeichneten höchstrichterlichen Urteil vom 4. Mai 2011.

Thomas Meyer-Falk
z. Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),
Hermann-Herder-Str. 8
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Es ist Mord!

In den letzten Monaten wird wieder intensiver über das Sterben im Mittelmeer berichtet und diskutiert, auch deshalb, weil deutsche Schiffe bzw. Kapitäninnen und Kapitäne von der italienischen Justiz verfolgt werden. Von den Titelseiten der Presse schreien uns ihre Gesichter entgegen, machen uns, die wir im Trockenen sitzen, auch ein schlechtes Gewissen. Das rege Spendenaufkommen nach Aufrufen u.a. von Jan Böhmermann kann als Indiz gelten, gewissermaßen die moderne Form des Ablasses.

Meine Frage ist nun, gibt es einen moralisch qualitativen Unterschied zwischen Morden des NSU oder wie kürzlich an dem Kasseler Regierungspräsidenten einerseits und dem Sterbenlassen der Geflüchteten im Mittelmeer, das die EU – Regierungen und deren Mitglieder zu verantworten haben, andererseits?

Friedrich Engels schrieb in seiner Schrift gegen die sozialen Auswirkungen des Kapitalismus davon, dass wir von Totschlag oder Mord sprächen, wenn ein Einzelner einem Anderen körperlichen Schaden zufüge, der zu dessen Tod führe, um dann zu betonen, es sei jedoch ebenso Mord, wenn die Gesellschaft hunderten oder tausenden Menschen Lebensbedingungen und Verhältnissen aussetze, die deren Tod bedingen („Die Lage der arbeitenden Klasse in England“). In diesen Fällen handele es sich um versteckten, heimtückischen Mord, so Engels in seiner Analyse.

Es scheint auf den ersten Blick sehr hart, im Unterlassen der Rettung von Geflüchteten Mord sehen zu wollen, denn Sterbenlassen moralisch genauso zu bewerten wie aktives Töten schreckt erstmal ab. Wir haben Regeln wie jene „Du sollst nicht töten“, aber eine solche wie „Du musst jedes Leben retten, das Du zumutbarerweise retten kannst“ erzeugt ein Gefühl der Überforderung.

Dies wird auch von jenen geltend gemacht, die sich gegen die Rettung und Aufnahme von Geflüchteten aussprechen: Es würde die europäischen Gesellschaften „überfordern“, all diese Menschen zu retten und hernach zu versorgen. So wird versucht, sich ein gutes Gewissen zu heucheln, denn wo die eigene Überforderung geltend gemacht wird, scheint es nur noch eine vernünftige Lösung zu geben: Nichtstun!

Emotional lässt viele das Sterben im Mittelmeer kalt, da die Opfer in der Regel gesichts- und namenlos sterben; es berührt offenbar viel mehr, wenn, wie nun im Fall des Kasseler Regierungspräsidenten, ein „Einheimischer“ ermordet wird. Aber moralisch besteht kein Unterschied zwischen dem Jemanden-aktiv-in-den-Kopf-Schießen und dem Ertrinkenlassen von Menschen im Mittelmeer.

Denn die europäischen Staaten wären ohne weiteres in der Lage, im Grunde jede und jeden vor dem Ertrinken zu retten.

Wer an einem Teich vorbei geht und sieht, ein Kind ist am Ertrinken, springt spontan in den Teich ohne Rücksicht auf die eigene Kleidung, Gesundheit oder was auch immer und will das Kind retten. Und wer sich dieser Rettungspflicht entzöge, der würde der gesellschaftlichen Verachtung verfallen, von den strafrechtlichen Folgen ganz zu schweigen. Aber nur weil das Mittelmeer einige hundert Kilometer entfernt ist, haben die Menschen dort nicht weniger Recht auf Leben und Rettung.

Insofern tragen die Mitglieder der Regierungen der EU Verantwortung für jedes einzelne ertrunkene Kind, für jede ertrunkene Frau und jeden dort ertrunkenen Mann im Mittelmeer. Unsere eigene Verantwortung ist aber auch berührt, denn solange wir solche Regierungen unterstützen, sie z.B. wählen oder ihnen ihr Verhalten durchgehen lassen, sind auch wir nicht frei von Mitverantwortung am Tod eines jeden einzelnen Menschen, der im Mittelmeer umkommt.

Die Spendenzahlungen sind einerseits wichtig, um jene, die mutig in das Mittelmeer reisen, um dort die Rettungspflicht zu erfüllen finanziell abzusichern und im Falle der juristischen Verfolgung angemessen verteidigen zu können, aber andererseits vermögen sie die eigene Verantwortlichkeit nicht wirklich zu beseitigen, solange wir nämlich weiterhin die Regierungen ungestört in ihrem Nichtstun fortfahren lassen.

Und deshalb: Ja, es ist Mord, die Geflüchteten im Mittelmeer sterben zu lassen!

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg https://freedomforthomas.wordpress.com
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Der alltägliche Vollzugswahnsinn in der Freiburger Sicherungsverwahrung

Immer wieder gibt es Gelegenheit über den Vollzugsalltag in einer Haftanstalt zu berichten, mal sonderbar, mal skurril und in selteneren Fällen ist sogar irgendwas „wahnsinnig gut“. Und so soll es heute um die Intensivbetreuung eines Insassen im Rahmen eines Grillfestes gehen (1.), die fehlende Betreuung auf einer der SV-Stationen (2.), die Zellenrazzien-Problematik (3.) und den Schulbesuch (4.).

 

  1. Intensivbetreuung bei Grillfest

Eigentlich findet in der SV-Anstalt (SV = Sicherungsverwahrung) jedes Jahr im Juli ein Grillfest statt, zu welchem Angehörige und BetreuerInnen eingeladen werden konnten. Die Verwahrten und deren BesucherInnen, sowie das Personal saßen sodann im Knasthof auf Bierbänken zusammen und es wurde rund zwei Stunden gegrillt.

Nicht so 2019–da im Strafhaftbereich das dortige Sommerfest aus Personalgründen abgesagt wurde, sei auch in der SV kein Grillfest möglich, zumal auch hier Personalmangel herrsche, so die Anstalt.

Dennoch wurde am 03.Juli gegrillt. Der Stationspsychologe G.schleppte eigenhändig den Kugelgrill in den Hof, gefolgt von Sozialarbeiterin A., dem Stationsbeamten Obersekretär D. und immerhin einem Insassen. Wir, die wir am anderen Ende des Hofes saßen, eine kleine Runde von acht Männern, beobachteten das Schauspiel aus der Distanz etwas amüsiert.

Auf einem kleinen Wägelchen wurde das Grillgut angefahren, ein zweiter Insasse kam hinzu, eine Salatschüssel im Arm. Oh, also immerhin zwei Insassen die grillen würden !? Nein, der Salatträger ging zurück auf seine Station. Zurück blieb jener eine Insasse.

Augenscheinlich recht kompetent und erfahren brachte Psychologe G. den Grill zur Weißglut und betätigte sich als Grillmeister. Fast zwei Stunden saßen der Stationsbeamte, die Sozialarbeiterin sowie der Psychologe mit dem Sicherungsverwahrten an einem Tisch und verköstigten mit viel Appetit das Grillgut. Aus einem Zellenfenster wurde dies sporadisch eher hämisch als wohlwollend kommentiert und wir, die wir am anderen Ende des Hofes saßen, fanden es ganz lustig, wie sich hier eine ganze Schar von Beschäftigten um einen einzigen Verwahrten bemühte.

Ob es für eine soziale Kompetenz des Personals spricht, die anderen Insassen im Hof nicht zu dem doch eher spärlich besuchten eigenen „Grillfest“ einzuladen, das mag jede/r für sich selbst entscheiden.

 

  1. Fehlende Betreuung auf einer der SV-Stationen

Nachdem der auf der Station 5/2 tätige Sozialarbeiter R. fast fluchtartig nach nur wenigen Monaten Dienst in der JVA kündigte und selbst der von zwei Insassen mit Kaffee und Kuchen organisierten Abschiedsfeier fern blieb, ging die Stationspsychologin W. erstmal zwei Wochen in Urlaub. Für die Station standen also weder ein eigener Sozialdienst, noch ein psychologischer Dienst unmittelbar zur Verfügung. Zwar gab es wohl eine Vertretungsregelung, aber über diese konnten selbst die Stationsbeamten nicht zuverlässig informieren, so denn überhaupt ein Stationsbeamter im Büro anwesend war. Das heißt, welche anderen Psychologinnen, bzw. SozialarbeiterInnen der anderen Stationen vertretungsweise tätig werden sollten, das blieb völlig undurchsichtig.

Nun kam es zu einem Vorfall der ein ganz eigenes Licht auf die Praxis der Anstalt wirft. Ein Insasse, manchen ist vielleicht noch die ‚Klorollen-Affaire‘ von vor wenigen Wochen erinnerlich, wollte den Gruppenraum erneut aus seiner Sicht attraktiver gestalten und hängte zwei Poster an die Wand. Die Poster zeigten jeweils eine unbekleidete Frau in sexistischer Pose.

Ein wegen Sexualtaten inhaftierter anderer Verwahrter erblickte die Motive und eilte sofort in das Beamtenbüro um empört Meldung zu erstatten. Der Beamte bequemte sich anschließend in den Gruppenraum, nahm die Bilder in Augenschein und informierte seinen Vorgesetzten. Es dauerte keine 10 Minuten, wirklich keine 10 Minuten, da eilten geschwinden Schritts Frau Dr. Silvia S., ihres Zeichens therapeutische Leiterin der SV-Anstalt, ihr Adlatus, der Vollzugsleiter Herr Thomas G. und deren Knappe, der stellvertretende Bereichsdienstleiter M. herbei. Mit regem Interesse besichtigten die drei den Fall, nahmen die Bilder ausführlich in den Blick, bevor dann die Poster abgenommen wurden. Die drei wackeren Gestalten verließen sodann die Station ebenso zügigen Schritts wie sie zuvor betreten hatten.

Was hat das nun zu tun mit der fehlenden Betreuung ?! Es war auffällig, dass trotz der erwähnten Vertreterregelung sich an keinem einzigen Tag in den erwähnten zwei Wochen irgendein Psychologe oder eine der anderen SozialarbeiterInnen auf der Station sehen ließ um mal nach dem rechten zu schauen oder mit den Verwahrten versuchte ins Gespräch zu kommen. Als es aber darum ging die beiden Nacktbilder zu inspizieren, da bot die Anstalt binnen weniger Minuten eine ganze Kommission auf, und wenn es darum geht die Dienstzeit mit gemütlichem Grillen zu verbringen, dann nehmen sich auch mal drei gut bezahlte Beschäftigte zwei Stunden Zeit um mit einem einzigen Verwahrten Steaks und Würstchen zu verspeisen.

 

  1. Die Zellenrazzien-Problematik

Die Hafträume in den Gefängnissen sind regelmäßig Objekt genauer Inspektionen, gilt es doch nach verbotenen Gegenständen, Waffen, Fluchtwerkzeugen und Drogen zu fahnden. Auch in der SV werden die Zellen regelmäßig gerazzt. Kürzlich traf es Shorty, den jungen Mann mit ADHS. Als man bei einer angeordneten Leibesvisitation einen USB-Stick fand war ‚Alarm‘ in der Hütte. Die Zelle wurde versiegelt, um dann einige Tage später intensiv kontrolliert zu werden. Zwei Beamte in Polizei-Tatortoveralls (das ist kein Scherz, die Overalls trugen auf dem Rücken die Aufschrift POLIZEI), nämlich der Bereichsdienstleiter W. persönlich und der stellvertretende Stationsleiter T. durchsuchten über Stunden die Zelle. Alles wurde in Kartons und Kisten verpackt, um dann andernorts noch genauer inspiziert zu werden. Die Overalls trugen sie, weil sie in der eher rustikal zu nennen ‚Ordnung‘ von Shorty vor etwaigen Staub geschützt sein sollten, zumal sich wohl auch bei einer ersten groben Sichtung der Zelle einige Tage zuvor, eine Blechschüssel fand, in der Essensreste wieder zum Leben erwachten. Die Schüssel wurde damals eilig aus Shortys Zelle getragen und in ein Büro gebracht – um anschließend jedoch wieder zurück in den Haftraum verbracht zu werden. Warum auch immer.

Anfang Juli fanden dann Zellenbegehungen auch bei den anderen Verwahrten statt, alles wurde fotografiert, bei manchen wurden Gewürze entnommen, einem Verwahrten wurde sein kleiner Salzstreuer weggenommen, denn der sei aus Glas und das sei hier verboten.

Welche weiteren Folgen zu erwarten sind, das bleibt abzuwarten. Shorty musste übrigens in eine andere Zelle umziehen, denn die seine war ja versiegelt. Es dauerte Tage bis er zumindest eine Grundausstattung an Geschirr und Leibwäsche hatte; hätte ihm nicht ein Mitverwahrter eine Unterhose geborgt, seitens der Justizvollzugsanstalt hätte er lange warten dürfen bis sich jemand bemüht hätte um ihn zu versorgen (zum Beispiel mit Anstaltswäsche).

Jedenfalls gibt es so etwas wie Privatsphäre oder einen geschützten Rückzugsraum in Gefängnissen nicht; jederzeit darf die Zelle vom Personal betreten, vollständig durchsucht und auch fotografiert werden. Dies nur so als Gedanke für jene die immer noch glauben, Gefängnisse seien doch im Grunde Hotels. Im Bereich der SV kommt aber hinzu, dass alle ihre Strafen längst verbüßt haben, das Leben soll dort zwingend dem in Freiheit angeglichen werden. Nur ist es dort wohl eher unüblich, das wildfremde Menschen die Wohnungen durchstöbern und fotografieren – so zumindest mein Wissensstand.

 

  1. Schulbesuch

So,nach all dem destruktiven ‚Vollzugswahnsinn‘ nun zum Abschluss etwas konstruktiveres; seit einigen Wochen besuche ich erneut den Abitur-Kurs den die Justizvollzugsanstalt anbietet. Schulisch spielt die Freiburger Anstalt nämlich gewissermaßen in der Spitzenklasse, sie bietet vom Alphabetisierungs- und Integrationskurs, über Hauptschule, Realschule und Abitur bis hin zum Fernstudium alles an, daneben auch noch handwerkliche Ausbildungen. In diesem Umfang in einer einzigen Anstalt hat das tatsächlich Ausnahmecharakter.

Den Abikurs den ich nun besuche besteht aus sieben Schülern, fast alle noch unter dreißig Jahren jung, da bin ich mit meinen fast 50 fast schon der Opa. Die externen Lehrkräfte unterrichten ansonsten an örtlichen Gymnasien und kommen für ihr jeweiliges Fach jeweils in die Haftanstalt. Besonders sagt mir die multikulturelle Ausrichtung der Klasse zu. Bezüge zum Kosovo, aber auch Kenia – und sogar zu Schwaben und Bayern. Der Vollzugsunterricht bedeutet bis zu acht Schulstunden jeden Tag, fünf Tage die Woche, wie an einer ganz normalen Schule. Und 2020 soll dann die Teilnahme an den Abiturprüfungen erfolgen.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),

Hermann-Herder-Str.8, 79104 Freiburg

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Grußwort für „Fridays for Future“ in Aachen und „Ende Gelände“

20.06.19

soliSoligrüße aus einem Knast in Süddeutschland

Herzliche und solidarische Grüße aus Freiburgs Gefängnis. Eure Kämpfe für eine lebenswerte Zukunft werden auch hier im Knast wahrgenommen und verfolgt.

Euer Mut, Eure Lebendigkeit, Euer Widerstandsgeist senden den zerstörerischen Strukturen, Unternehmen und der zerstörerischen Politik ein kämpferisches Signal.

Ein Signal, dass es so nicht mehr weitergehen kann! Nicht mehr so weitergehen darf! Nicht mehr so weitergehen wird!

Nun bin ich mit 50 schon ein alter Sack und sitze momentan im Knast. Aber ich möchte Euch dennoch von dieser Stelle aus kämpferische Grüße senden und Euch Mut machen, sich nicht von der staatlichen Repression einschüchtern zu lassen und weiter für Eure und uns aller Zukunft entschlossen zu kämpfen!

Herzlichst

Thomas Meyer-Falk

-Langzeitgefangener seit 1996-

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Laue Sommertage im Juni

Was ein Sommer, wieder Temperaturen jenseits der 30 Grad und das Leben in der Freiburger Sicherungsverwahrung (SV) geht seinen gewohnten Gang. Endlich werden die Hofzeiten ausgeweitet (1.), in Sachen Videotext soll sich auch was tun (2.). Die Unsitte der Brückentage nimmt kein Ende (3.), außerdem hatte ich meine zweite von vier Ausführungen im laufenden Jahr (4.). Und zum schönen Schluss noch was zum Toilettenpapier-Kleinkrieg (5.)


1. Hofzeiten ausgeweitet

Eigentlich sollte man in der SV außerhalb der Nachtzeit jederzeit in den Knasthof gehen dürfen. Allerdings sieht das Gesetz Einschränkungen bei Gefahren für die Anstaltssicherheit oder im Falle schwerwiegender Gründe, die die Ordnung gefährden, vor. In der Praxis in Freiburg bedeutete das bislang, dass zum Beispiel an Wochenenden nur 3 ½ Stunden Hofzugang gewährt wurde, egal wie schön das Wetter war. Warum? Weil es mit den personellen Ressourcen der Anstalt nicht leistbar gewesen sein soll, den Insassen mehr Hofzugang zu ermöglichen, so die Verteidigung der Anstaltsleitung. Denn stets hatten Beamte die Insassen in den Hof zu bringen und von dort auch abzuholen.

Nachdem ein hochkomplexes Schleusensystem seit einigen Wochen ermöglicht, selbst in den Hof zu gehen (das System nutzt pin-Codes, wiegt die Insassen, Deckenscanner sind im Einsatz, sowie ein Handvenen-Scanner) wurden zum 06.06.2019 die Hofzeiten an Wochenenden/Brücken- und Feiertagen auf 8 ½ Stunden ausgeweitet. Immer noch nicht ideal, aber ein Anfang!

Spannenderweise wurde für Werktage die Hofgangsmöglichkeit um 10 Minuten gekürzt, ob das rechtmäßig ist, darüber wird das Landgericht zu entscheiden haben. Werktags kann, wer mag, bis zu 10 ¾ Stunden das Hofareal nutzen.


2. Videotext – wo bist Du?

Nutzt jemand der das hier liest, den Videotext? Da wir hier in der SV keinerlei Zugang zu Internet erhalten, war es ganz praktisch, über die TV-Sender deren Videotextangebote zu nutzen, bis das die JVA verbot und das Signal einfach blockierte. Angeblich sollte so verhindert werden, dass via SMS-Chats Nachrichten ausgetauscht werden (Handybesitz ist in Gefängnissen verboten, aber wer dann ein illegal beschafftes Handy besitzt, der bräuchte eigentlich keinen SMS-Chat mehr). Seit 2018 läuft gegen die Praxis der Haftanstalt eine Klage bei Gericht. Auf meine Anregung hin, zumindest die Videotextseiten der öffentlich-rechtlichen Sender frei zu schalten, gab Sozialoberinspektor G., er ist Vollzugsleiter in der SV-Anstalt, zu Protokoll, dies sei personell nicht leistbar. Man müsse ja ansonsten permanent die Videotextseiten überwachen, ob nicht doch SMS-Chats eingeführt worden seien.

Interessanterweise scheinen seine Dienstvorgesetzten anderer Ansicht zu sein, denn die Insassenvertretung (IV) der Anstalt hatte per Aushang bekannt gegeben, der für die TV-Anlage zuständige Bedienstete sei von der Anstaltsleitung angewiesen worden, die Einspeisung der entsprechenden Videotextangebote zu veranlassen. Auch die IV hatte nachdrücklich für die Wiedereinführung des Videotextes gekämpft.


3. Die Unsitte der Brückentage

In der Freiburger Haftanstalt fällt auf, dass ziemlich regelmäßig Brückentage eingesetzt werden. Nun kennt Brückentage jeder auch aus anderen beruflichen Zusammenhängen. Aber hier scheint es epidemische Ausmaße anzunehmen. Schon in den ersten Monaten des Jahres gab es diverse Brückentag, nun folgte der 24. Mai, danach der 31. Mai. Eigentlich hätte mich eine gute Freundin am 28. Juni besuchen sollen, was abschlägig beschieden wurde, denn auch an diesem Tag, man ahnt es: Ein Brückentag. Sowie am 5. Juli. Und so weiter.

Aber weshalb gibt es für Verwahrte an Brückentagen keine Besuche? Weil an diesen Tagen der Dienstbetrieb auf Sparflamme gefahren wird. Meist sind alle Betriebe geschlossen (Ausnahmen gibt es, wenn Liefertermine einzuhalten sind, dann arbeiten einige wenige Betriebe dennoch), die Zellen werden nicht um 6:25 Uhr, sondern erst nach 8 Uhr geöffnet, die Hofzeiten sind reduziert im Vergleich zu den regulären Werktagen. Außerdem hat die Besuchsabteilung geschlossen!

Erst ab dem 6. Juni wurden zudem die Hofzeiten an diesen Tagen ausgeweitet (siehe oben), bis dato sprachen nämlich viele Insassen von staatlich verordneter Kleingruppenisolation. Denn bis auf die 3 ½ Stunden Hofzeit waren sie auf ihren engen Stationen eingesperrt und blieben im Grunde weitestgehend sich selbst überlassen.

Der Anstaltsleiter verteidigt die Brückentage damit, dass die uniformierten Bediensteten „über 50.000 Überstunden“ angesammelt hätten, „im Schnitt weit über 200 Überstunden“ pro Beschäftigtem, so dass die Brückentage notwendig seien, um auf diese Weise „eine weitere Anhäufung von Überstunden“ zu verhindern, so am 28.03.2019 der Leitende Regierungsdirektor Völkel in einem Schriftsatz an das Landgericht Freiburg. Ein zeitnaher oder auch nur mittelfristiger Abbau der Überstunden sei „nicht realistisch“.

Soweit die Sicht der Behördenleitung, dass die der Insassen davon abweicht, dürfte verständlich sein, schließlich sind es deren Zellen, die verschlossen bleiben (in Strafhaft/U-Haft), sie sind es, die herbe Einkommensverluste erleiden, weil pro Brückentag den Gefangenen rund 12 € Arbeitslohn (in der SV knapp 20 €) entgehen! Lohnfortzahlung ist hinter Gittern ein Fremdwort.

Brückentage bedeuten also Verhinderung von Besuchen, weniger Hofzeit, kompletter Lohnausfall, und für jene, die sich all den therapeutischen Angeboten unterziehen, oftmals auch noch Unterbrechung der Behandlung.


4. Spaziergang im Juni

Vier mal im Jahr dürfen Sicherungsverwahrte für ein paar Stunden, unter scharfer Bewachung von Gefängnispersonal, die Anstalt verlassen. Am 5. Juni war es soweit, um 7.30 Uhr ging es im vergitterten Knastbus und den beiden uniformierten Beamten, Hauptsekretär W. und Obersekretär R. los in Richtung Süden. Erst durch den morgendlichen Berufsverkehr und dann über die Autobahn. Nach rund 1 ¼ Stunden Autofahrt waren wir in Schliengen angekommen, ich konnte Frau und Herrn O. besuchen. Begrüßt wurden wir von einem laut bellenden 10 Jahre alten Hund, der es dann sehr genoss, ausgiebig gekrault zu werden. Ein Spaziergang in die Weinberge und ein wirklich wunderbarer Blick in die Umgebung an einem Sommertag mit über 30 Grad rundeten den Besuch ab. Die beiden Bediensteten hielten diskreten Abstand beim Spaziergang, jedoch sind sie immer angehalten, den Insassen „unmittelbar und gegenwärtig“ zu bewachen und zu begleiten.

Bevor es dann zurück in die JVA ging, konnte ich noch in dem kleinen türkischen Lebensmittelgeschäft Anadolu, nur einen Steinwurf vom Gefängnistor entfernt, ein bisschen frisches Gemüse und Antipasti einkaufen gehen.

Begleitet von Herrn W. und Herrn R.!? Also von zwei Bediensteten? Vielleicht ist es jemandem aufgefallen, der meine Texte verfolgt. Es waren nur noch zwei Beamte mit dabei. Zuvor mussten immer drei Bedienstete die Bewachung vornehmen, denn die Anstaltsleitung befürchtete nach eigenen Angaben Befreiungs- oder Störversuche aus einem „anonymen nicht einschätzbaren Unterstützerumfeld“ heraus. Augenscheinlich scheint die Anstalt entweder eine neue Gefahreneinschätzung vorgenommen zu haben – oder es setzte sich, mit zeitlicher Verspätung, etwas mehr Realitätssinn durch.


5. Der Toilettenpapier-Kleinkrieg

Immer wieder entwickeln sich skurrile Dynamiken im Haftalltag. Auf einem Schrank im Freizeitraum von Station 2 standen zuvor Pflanzentöpfe, die nun im Sommer in den Hof gestellt wurden. Also wurde der frei gewordene Platz genutzt, um das WC-Papier der Station auf besagtem Schrank zu lagern. Der erste Akt!

Daran störte sich erstmal niemand, bis dann einige wenige Insassen und auch die Stationspsychologin Frau W. meinten, das sehe ja nun nicht sooo schön aus. Das Klopapier müsse weg. Sofort! Das sei ein Freizeitraum, der soll schön heimelig und wohnlich aussehen, damit sei absolut unvereinbar, Klopapier auf dem Schrank zu deponieren, das verletze die Ästhetik des Raums. Also wurden die Packungen von der SOKO „Scheißhauspapier“ mit vereinten Kräften in eine leere Zelle getragen. Des Dramas zweiter Akt.

Schon am nächsten Tag wurden sie aus jener Zelle wieder zurück in den Freizeitraum geschleppt, denn die meisten Bewohner störten sich nicht an dem Klopapier auf dem Schrank. Dann aber mischte sich ein uniformierter Beamter ein. Also so gehe das nicht, ihn störe das Klopapier jetzt auch. Und schon wurde es fortgetragen in die leere Zelle. Soweit Akt drei und vier.

Neue Woche, neues Klopapierglück! Und schwupp lagen die Packungen wie von Geisterhand dorthin befördert, erneut auf nämlichen Schrank. Oh, oh … das stieß dann aber auf Proteste! Wer macht das? Was soll das?? Unverschämtheit!!
Erneut trug folglich die SOKO die Packungen weg. Im folgenden Akt wurden sie ein weiteres Mal auf dem Schrank deponiert, diesmal machte sich sogar jemand die Mühe, die Rollen auszupacken und einzeln auf dem Schrank zu stapeln!

Nur um dann am 8. Juni, dem vorletzten Akt, erneut verschleppt zu werden. Laut des stellvertretenden Stationsleiters, Herrn Obersekretär T. habe er persönlich am Vortag mit dem Stationsleiter, Herrn Hauptsekretär L. telefonische Rücksprache gehalten, freilich habe er nicht nur wegen des Klopapiers mit dem Stationsleiter telefoniert, ergänzte T. Das Klopapier dürfe jedenfalls nicht auf eben diesem Schrank lagern, es müsse da weg! Wie dem auch sei, nun lagerte das übrige WC-Papier verpackt in einer grünen Kiste auf einem anderen Schrank im Freizeitraum und wartete dort auf seinen Einsatz.

Im letzten Akt des Dramas baute ein Verwahrter, dem etwas langweilig war und der etwas zur ästhetischen Gestaltung des Raumes beitragen wollte, aus besagten Klorollen eine schmucke Pyramide auf dem Esstisch des Freizeitraums, inklusiv einer Flagge auf der Spitze. Dies freilich versetzte einen anderen in Rage, der zügigen Schritts ins Beamtenbüro eilte, um dort Meldung zu machen ob dieses skandalösen Vorganges. Am Ende wurden die Rollen weggeräumt und lagern nun in jenem Schrank, in welchem normalerweise das Essgeschirr der Station eingeräumt war – bis dieses auf unbestimmte Zeit in einem ganz anderen Schrank weggeschlossen wurde. Aber das wäre eine andere Geschichte …

Ob es allerdings nun wirklich der allerletzte, der finale Akt in Sachen SOKO „Scheißhauspapier“ gewesen sein sollte, das wird uns die Zukunft weisen.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com
http://www.freedom-for-thomas.de

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Und weiter geht’s im Freiburger Knast

Nachdem Shorty vor ein paar Monaten wegen seines Ritalin-Entzugs erfolgreich vor Gericht gezogen war hat sich neues getan (1.) Nicht wenige Insassen sind immer unzufriedener über die tagelange Kleingruppenisolation (2.) und Kakerlaken machen den Alltag „lebendig“ (3.).

1.) Shorty und sein ADHS

Seit Jahren erhielt der 41-jährige Shorty seine Medizin gegen das bei ihm diagnostizierte ADHS. Dieses musste er zwei Mal am Tag in Gegenwart eines Sanitätsbeamten der Justizvollzugsanstalt einnehmen.Eines Tages wurde er dabei erwischt es in seiner Hand versteckt anstatt es eingenommen zu haben. Seine Begründung war, dass eine Nebenwirkung erheblicher Appetitmangel sei und er mittags mal essen wollte und deshalb das Medikament später eingenommen hätte. Jedenfalls nahm die Anstalt die Angelegenheit zum Anlass ihm das Ritalin zu entziehen. Dagegen klagte er vor Gericht, verlor vor dem Landgericht Freiburg. Ganz anders dann vor ein paar Monaten das Oberlandgericht (ich berichtete darüber).

Allerdings dauerte es bis Ende Mai, bis die Anstalt wieder die Versorgung von Shorty aufnahm. Dem gingen jedoch erhebliche Auseinandersetzungen mit dem Anstaltsarzt voraus, bis hin zu Strafanzeigen. Ob von Shorty gegen den Arzt, und umgekehrt.

Jetzt bleibt abzuwarten ob das Medikament dazu führt, dass Shorty wieder in ruhigere Gewässer gelangt.

2.) Tagelange Kleingruppenisolation

Eigentlich sieht das für den Bereich der Sicherungsverwahrung erlassene Landesrecht vor, dass sich die Insassen außerhalb der Nachtruhe in der Anstalt und im Hof frei bewegen dürfen. Allerdings macht die Justizvollzugsanstalt Freiburg seit 2013 von einer Ausnahmebestimmung Gebrauch die Einschränkungen für den Fall schwerwiegender Gefahren für die Ordnung oder die Sicherheit gestattet.

Während an Werktagen der Knasthof rund 11 Stunden zugänglich ist, schrumpft die Zugangsmöglichkeit an Wochenenden auf genau 3,5 Stunden, ebenso an Feiertagen und an den zahlreichen Brückentagen. Da kann es dann schon mal zu vier oder fünf Tagen Kleingruppenisolation am Stück kommen, das bedeutet, dass außerhalb dieser 3,5 Stunden es unmöglich ist die engen Stationen zu verlassen und die jeweils 11-16 Insassen auf den vier Stationen aufeinanderhocken, oder sich in ihren Zellen resigniert zurückziehen.

Anstatt an sonnigen Tagen bis um 21 Uhr im Hof gesellig beisammen zu sitzen, müssen die Insassen um 15:30 Uhr zurück auf die jeweilige Station. Wo sie dann sich selbst überlassen sind; zwar sollte immer eine Aufsicht in Gestalt eines Vollzugsbeamten vor Ort sein, aber selbst daran mangelt es vielfach,da die Anstalt an personellen Defiziten leidet. Was schert mich die Anwesenheit eines Beamten könnte man fragen. Nun ja, wer kochen möchte und dazu Messer braucht, oder das Backpulver, oder die Gewürze, der braucht einen Beamten, denn der verwaltet diese Sachen.

Ob diese regelmäßig praktizierte Kleingruppenisolation in absehbarer Zeit ein Ende haben wird, das wird sich zeigen.

3.) Kakerlakenbefall

Seit einigen Wochen nimmt die stets virulente Kakerlakenbesiedlung der Haftanstalt in Freiburg epidemische Ausmaße an.Bei alten Gebäuden, die Haftanstalt ist über 100 Jahre alt, die Sicherungsverwahr-Anstalt bald 20 Jahre,sind Kakerlaken nichts Ungewöhnliches. Aber mittlerweile tummeln sich nachts im Hof mindestens hunderte Tierchen jeweils ansehnlicher Größe. Und die klettern dann die Fassade des Hafthauses hinauf und gelangen so über die Fenster ins Innere, also auch in die Zellen.Wirklich lustig ist es nicht, wenn sie dann über den Boden huschen und sich in den Ecken, Möbeln oder sonst wo verkriechen.

Ob die Anstalt das in den Griff bekommt, wer weiß das schon – jedenfalls prüfen zur Zeit das Gesundheitsamt der Stadt Freiburg und die Hygienebeauftragte für den Justizvollzugsbereich, angesiedelt beim Justizvollzugskrankenhaus ( in Asperg, bei Stuttgart ) ob und wenn ja was getan werden kann.

Jedenfalls ist „dank“ der Kakerlaken manchmal mehr Leben auf den Stationen als ohne sie – auch wenn das nicht gerade prickelnd ist.

Thomas Meyer-Falk, z,Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),

Hermann-Herder-Str.8,79104 Freiburg

https://freedomforthomas.wordpress.com

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Grußbotschaft anlässlich der Demo gegen die Verschärfung der Polizeigesetze am 25. Mai in Freiburg

Grußwort aus dem Freiburger Knast

Viele jener Maßnahmen, die durch die Verschärfung des Polizeigesetzes
eingeführt werden sollen, sind den Gefangenen schon aus ihrem Alltag
bekannt. So etwas wie Privatsphäre hat Mensch am Knasttor abzugeben.

Und all das, was hinter den Mauern in vielen Jahre erprobt wurde, wird
nun auf die Menschen vor den Mauern ausgesät. Die Unendlichkeitshaft ist
hier bestens bekannt, bislang unter dem Namen Sicherungsverwahrung,
eingeführt von den Nationalsozialisten 1933. Jetzt also wollen Grüne und
CDU Unendlichkeitshaft für jene Menschen, die gar keine Straftat
begangen haben. Ein entsprechender Verdacht genügt, ein Verdacht, dass
jemand etwas Verbrecherisches tun könnte.

Der Haftalltag, hier hinter diesen hohen Mauern, ist geprägt von
tagtäglicher Repression. Und wenn den Entwicklungen nicht Einhalt geboten
wird, dann gleicht eines Tages die Welt vor den Knastmauern einem
Freiluftgefängnis. Deshalb ist die Demonstration heute auch so wichtig.
Sie macht deutlich: Die Menschen sind nicht bereit, sich ihrer Freiheit
widerstandslos berauben zu lassen.

Für eine Gesellschaft ohne Polizeigesetze!

Keine Unendlichkeitshaft!

Herzliche und solidarische Grüße hier aus dem Knast.

Thomas Meyer Falk

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