Erneut Sicherungsverwahrter gestorben!

In mehr oder weniger regelmäßigen Abständen berichte ich über Tod und Sterben in der Sicherungsverwahrung. Heute ist vom Tod des Herrn W. Kenntnis zu geben.

Die Sicherungsverwahrung

Eingeführt mit Gesetz vom 24. November 1933 erlaubt es die Wegsperrung von Menschen auch nach Verbüßung ihrer Freiheitsstrafe – und zwar bis zum finalen Ende, d.h. dem Tod. Nach mehreren Reformen der Jahre 1998, bzw. 2013, soll – zumindest der Theorie nach – heute nur in Sicherungsverwahrung sitzen, von dem eine akute und hohe Gefahr der Begehung schwerster Sexual- oder Gewalttaten ausgeht. Über 10 Jahre hinaus soll die Sicherungsverwahrung die absolute Ausnahme bleiben.

Herr W.

Mit seinen 72 Jahren verbrachte er fast sein gesamtes Leben in (geschlossenen) Einrichtungen. Über Kinderheime, Jugendstrafanstalten, Zuchthäusern, Psychiatrien, bis hin in die Freiburger Sicherungsverwahrung. Nicht nur dort werden die SV-Abteilungen „Totenstationen“ genannt, denn die, die dort leben, sterben dort mit höherer Wahrscheinlichkeit, als dass sie auf freien Fuß gesetzt werden. Aber auch deshalb, weil sich die Bewohner mitunter als „lebende Tote“ sehen. Die Todesstrafe sei abgeschafft heißt es, jedoch lediglich auf den Tod warten zu müssen, bedeutet nichts anderes, als ein lebender Toter zu sein (so wie in den USA die Todeskandidaten „Dead man“ genannt werden).
Nun soll keinesfalls bagatellisiert werden, was Herr W. zu Lebzeiten verbrochen hat. Mehrfache, schwere Gewalt- und Sexualdelikte, darunter auch einen Mord. Er wurde jedoch nicht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, sondern einer zeitlich befristeten, mit anschließender Unterbringung in der Sicherungsverwahrung. Am 6.3.2016 hatte er zehn Jahre in der SV zugebracht.

Der Hoffnungsschimmer für Herrn W.

Herr W. klammerte sich an die Hoffnung, im März 2016 frei zu kommen, denn dann wären 10 Jahre Unterbringung in der SV vollstreckt. Als er am 16.12.1992 verurteilt wurde, galt nämlich die Befristung von 10 Jahren. D.h. nach Haftstrafe und anschließend 10 Jahren SV wäre er zwingend frei zu lassen gewesen.
Allerdings änderte der Bundestag 1998 die Gesetze und verlängerte (rückwirkend) die Unterbringungsdauer auf faktisch „lebenslänglich“. Dies beanstandete 2009 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Mit dem im Sommer 2013 in Kraft getretenen Gesetzespaket justierte der Bundestag nach, und im Januar 2016 billigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diese Neuregelungen, die insbesondere bessere Haftbedingungen und mehr „Therapieangebote“ vorsahen.

Herr W. verliert die Hoffnung

Der psychiatrische Sachverständige Dr. D. attestierte eine schwere dissoziale Persönlichkeitsstörung; aus gutachterlicher Sicht lagen aktuelle und dringende Hinweise darauf vor, dass Herr W. eine „hochgradige Gefahr“ darstelle. Nachdem das Landgericht Freiburg diesem Diktum folgte, konnte man beobachten, wie Herr W. zerfiel, ja zerbrach. Nun ist das so eine Sache mit den Gutachtern und deren Gutachten. Anfang Juli 2016 berichtete „Der Tagesspiegel“ (5.7.2016, Seite 3) ausführlich darüber, wie sich die attestierte „Gefährlichkeit“ für ein Dutzend Berliner Häftlinge, die 2009 in Folge der oben erwähnten Entscheidung des EGMR auf freien Fuß gesetzt wurden, in Nichts auflöste. Allen war eine ebenso schwere Störung wie Herrn W. attestiert worden, eine ebenso hochgradige Gefährlichkeit. Einer des Dutzend stahl eine Geldtasche und schlug zu, vier starben, die anderen würden auch jetzt, nach fünf Jahren, ein sozial unauffälliges Leben führen.
Allerdings ziehen die Sachverständigen aus diesen ganz lebenspraktischen Erfahrungen mit der mangelnden Zuverlässigkeit ihrer Gutachten keine für die Insassen positiven Konsequenzen; nach wie vor wird verwahrt – wenn es sein muss, bis zum Tod.

Herr W. ist todkrank

Erst brach sich Herr W., schon ziemlich tattrig, einen Arm, als er bei einer von Wärtern bewachten Ausführung stürzte. Als dann Krebs diagnostiziert wurde, weigerte er sich, eine Chemotherapie zuzulassen. Im Freiburger Krankenhaus stürzte er erneut, brach sich Arm und Hüfte und wurde ins Gefängniskrankenhaus bei Stuttgart verlegt.
Von dort erreichte die Insassen der Freiburger SV die Nachricht, dass Herr W. am 8. Juli 2016 verstorben sei.

Die Gedenkveranstaltung

Am 20. Juli 2016 fanden sich 12 Sicherungsverwahrte, sowie einige VollzugsbeamtInnen, darunter Sozialoberinspektor G., Frau Dr. S. und Frau Dipl.Psych. W. im Andachtsraum ein. Der evangelische Gefängnisseelsorger hielt eine 40minütige Andacht. Einige Sicherungsverwahrte sprachen im Rahmen der Andacht über ihre teils Jahrzehnte überdauernde Bekanntschaft mit Herrn W., sowie dessen emotionalen und körperlichen Verfall, als er erfuhr, man würde ihn nicht frei lassen. Friedrich Schmidt (Name geändert) sprach ganz offen seine eigenen Ängste an. Der „gnadenlose Umgang“ mit Herrn W. ängstige ihn, er rechne immer mehr damit, selbst hier sterben zu müssen.

Einordnung und Ausblick

Sicherlich, wer nur die Strafurteile von Herrn W. liest, der mag wenig Mitleid oder Mitgefühl mit ihm empfinden, wird vielleicht viel mehr an dessen Opfer und deren Hinterbliebenen denken wollen.
Aber was sagt es über eine Gesellschaft, die auf die – zugegeben – Gnadenlosigkeit eines Herrn W. mit nichts anderem als derselben Gnadenlosigkeit reagiert, mit nichts anderem als mit Rache? Oder um ganz legalistisch zu argumentieren: Die Justiz hatte ihm nur zeitlich befristete Strafen auferlegt, gerade keine lebenslange Freiheitsstrafe. Mit Verbüßen seiner Strafen hatte er die Taten zumindest rechtlich gesühnt, auch wenn die moralische Verantwortlichkeit und Schuld untilgbar sein mag. Die Zuverlässigkeit von psychiatrischen Sachverständigengutachten habe ich schon weiter oben thematisiert. Man hat also einen alten, gebrechlichen Mann auf Grundlage eines solchen Gutachtens seinen Lebensabend im Gefängnis verbringen lassen.

Und das ist das, was viele der Freiburger Bewohner der Sicherungsverwahranstalt, wie die der entsprechenden Einrichtungen in den übrigen 15 Bundesländern erwarten wird. Die Mehrzahl von den bundesweit circa 500 Verwahrten wird nie mehr die Chance erhalten, ein Leben vor den Mauern zu führen, die Verwahranstalten werden zu Lebensversickerungseinrichtungen, auf Hochglanz für die Presse poliert, damit Sozialoberinspektoren und Juristinnen und Juristen sich für ihre eigene (scheinbare) Menschlichkeit feiern lassen dürfen, angesichts der angeblich so famosen Vergünstigungen, die man diesen „Monstern“ gewährt.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com

Veröffentlicht unter Strafvollzug, Texte aus der SV | Schreib einen Kommentar

Haftanstalt suspendiert Lehrerin

Vor wenigen Tagen suspendierte die JVA Freiburg eine Lehrerin der Abitur-Klasse der Haftanstalt. Frau R. darf nicht mehr in der Anstalt unterrichten.

Die Abitur-Klasse

Bis vor wenigen Jahren wurde das Bildungszentrum der JVA Freiburg eng vom Katholischen Bildungswerk unterstützt, doch nach über 30 Jahren löste das Land die Kooperationsvereinbarung auf, so dass auch strukturelle Veränderungen erfolgten. Wurde früher via Telekolleg der Erwerb von Fachhochschulreife und später via Berufskolleg, der das Abitur ermöglicht, stellte man nun auf die sogenannte Schulfremdenprüfung für die allgemeine Hochschulreife um.

Hierfür wurden Lehrkräfte von Regelgymnasien an das erwähnte hiesige Bildungszentrum stundenweise abgeordnet; d.h. sie unterrichten weiter an ihren Regelschulen und ergänzend dann noch hier die Abitur-Klasse.
So lernten die Schüler im September 2015 Frau R. kennen, sie hatte zuvor noch nicht im Strafvollzug gearbeitet und begegnete den Schülern (darunter auch ich) auf Augenhöhe, forderte verantwortliches Handeln ebenso, wie die Bereitschaft, sich auf noch Unbekanntes einzulassen.

Sie unterrichtete in den Fächern Deutsch und Ethik, zwei Fächer, die von Kommunikation und Austausch geradezu leben. Hier hilft es wenig, bloße Formeln auswendig zu lernen, bestimmtes Fachvokabular. Wenn man, wie die Klasse, über mehrere Monate intensiv Max Frischs „Homo Faber“ liest und interpretiert, kennt man am Ende die Hauptfigur und sich selbst besser, als den Nachbarn am Schultisch. Ihr halbes Deputat erfüllte sie also in der JVA, die andere Hälfte als Beratungslehrerin und Beraterin an regulären Gymnasien.

Konflikte in der Klasse

In jeder Gemeinschaft gibt es Konflikte, erst recht in einer Haftanstalt, wo Menschen sitzen, die mit ihrer ganz speziellen Biografie letztendlich dort gelandet sind, hinter Gittern. Ob regelmäßiges „zu-spät-zum-Unterricht-kommen“, oder „nicht-gemachte-Hausaufgaben“, wie auch einen ernsteren Konflikt zwischen zwei Schülern. Stets war Frau R. ansprechbar, vermittelte, forderte Eigenverantwortung und verträgliche Konfliktlösungen ein. Immer wieder stieß sie auch an die Grenzen des Sicherheitsapparates, wenn sie Ideen einbringen wollte, deren Umsetzung am Regime der Anstalt scheiterten.
Gefängnisse sind Orte, an denen schon ein USB-Stick unmittelbar Probleme mit dem Sicherheitsapparat nach sich ziehen.

Juni 2016 – Frau R. erscheint nicht zum Unterricht

Eigentlich verabschiedete sich Frau R. nur für einen mehrwöchigen Urlaub nach Down Under, deckte uns noch ordentlich mit Hausaufgaben für ihre Urlaubszeit ein. Sie wollte uns während der sich anschließenden regulären Schulsommerferien weiter unterrichten, wenn die übrigen Lehrkräfte abwesend sein würden. Als sie dann nicht zum eigentlich vorgesehenen Unterricht nach ihrem Urlaub erschien, wurde die Klasse von der JVA-Schulleiterin Frau M. vertröstet. Erst am 6. Juli 2016 teilte Frau M. mit, dass ihre Kollegin nicht mehr zum Unterricht erscheinen werde. Die Anstalt sei händeringend bemüht, bis nach den Schulsommerferien Lehrkräfte für Deutsch und Ethik zu organisieren. Über die Hintergründe wolle und könne sie uns jedoch nichts sagen.
Zwischenzeitlich teilte Frau R. jedoch selbst in einem Schreiben mit, sie sei suspendiert worden, weil man sie für „nicht systemkompatibel“ erachtet habe. Sie sei „sehr gerne“ in die Anstalt gekommen, habe dort „interessante und liebenswerte“ Menschen kennen gelernt, ohne dabei deren „erhebliche Straftaten“ ausblenden zu wollen.

Für sie bedeute Bildung „mehr als Wissen“, es gehe auch immer darum, „Mut zu einer gewissen Nähe“ zu haben, dabei jedoch auch „Rolle und Profession“ als Lehrkraft nicht zu vergessen.

Einschätzung der Situation

Für die Klasse, letztlich aber auch das LehrerInnenkollegium und die Anstalt ist der – man kann es nicht anders sagen – Rauswurf von Frau R. ein Verlust, denn der Strafvollzug braucht frische, unverbrauchte, optimistische, lebendige, lebensbejahende externe Kräfte, die in die Anstalt kommen, ob nun um dort zu unterrichten, Gefangene zu besuchen, zu betreuen oder zu begleiten.
Nicht, dass es die erste Lehrerin gewesen wäre, mit der man derart umsprang; schon in den 90’er Jahren wurde ähnlich mit einer engagierten Lehrerin verfahren. Es scheint so, als würden Menschen, die ein Maß an Einsatzfreude zeigen, welches über das von der Leitung vorgegebene Maß hinaus geht, auf (massive) Abwehr durch den Justizapparat stoßen. Nun kommt für Freiburg noch hinzu, dass dort ein Anstaltsleiterwechsel erfolgte; Herr Völkel war früher in Hamburg Anstaltsleiter und möglicherweise möchte oder muss er sich hier als Behördenleiter ein „standing“ verschaffen, oder er möchte auch nicht mit einer Entscheidung gegen „seinen“ Apparat die eigene Zukunft in der JVA gleich zu Beginn belasten.
Ehrenamtliche GruppenbetreuerInnen berichten seit einiger Zeit, dass sie entgegen früherer Praxis keine Lebensmittel mehr einbringen können. Während sie also früher regelmäßig Gebäck, selbst Pizzen mitgebracht hätten, falle dies heute alles flach.
Insofern ist der harte und menschlich bedrückende Umgang mit Frau R. symptomatisch für die Sicherheitsfixierung, nicht nur dieser Anstalt, sondern der auch außerhalb der Gefängnismauern zu beobachtende Umgang mit „Risiken“. Frau R. wurde als ein derartiges „Risiko“ eingeschätzt, dass selbst ein persönlicher Abschied nicht ermöglicht wurde.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com

Veröffentlicht unter Strafvollzug, Texte aus der SV | Schreib einen Kommentar

Einladung des akj führte zu Gerichtsverfahren

Am 28.11.2015 fand in Freiburg der Jahreskongress des akj, des Arbeitskreises kritischer Juristinnen und Juristen, statt. Für eine Diskussionsveranstaltung lud man mich ein, damit aus erster Hand über Sicherungsverwahrung und den Vollzug in der Praxis hätte berichtet werden können. Die Anstalt lehnte eine Ausführung ab; mittlerweile beanstandete dies das zuständige Gericht.

Die Ablehnung der Haftanstalt

Vertreten von Oberregierungsrat R., der schon in der Vergangenheit mehrfach durch eine eigenwillige Auffassung von Recht und Gesetz auffiel, führte die JVA Freiburg aus, einer Teilnahme an der Veranstaltung stünde Fluchtgefahr entgegen.

Woraus leitete die Anstalt diese Einschätzung ab? Erstens aus einer Geschichte von 1999. Vor rund 17 Jahren besuchten rund 20 GenossInnen (in Begleitung zweier Hunde; diese Hunde scheinen es der JVA besonders angetan zu haben) den deutschen Honorarkonsul im französischen Dijon. Er wurde aufgefordert ein Telefax zu versenden, in welchem die Aufhebung der seinerzeit gegen mich bestehenden Isolationshaft gefordert wurde. Zweitens hätte sich am 31.12.2013 eine Demonstration vor der JVA Freiburg ereignet. Dort sei u.a. gefordert worden: „ Freiheit für Thomas Meyer-Falk! Für eine Gesellschaft ohne Knäste!“. Drittens sei am 13.Mai 2014 ein Schreiben in der Anstalt eingegangen, in welchem gleichfalls für meine Freilassung plädiert worden sei. Abschließend weist die JVA darauf hin, dass ich nicht mitwirkungsbereit sei, insbesondere eine Therapie verweigere und über keine sozialen Beziehungen verfügen würde.

Die Entscheidung des Gerichts

Nach Ansicht der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Freiburg ( Az:13 StVK 425/15, Beschluss 03.06.2016 ) sei die Ablehnung der Teilnahme rechtswidrig erfolgt. Insbesondere habe die JVA zu Unrecht aus dem legalen Verhalten Dritter gefolgert, dass dieses auf Befreiungsversuche hindeute.Der Beschluss ist als PDF-Datei dem Artikel beigefügt.

Bewertung des Beschlusses

Auch wenn erst über ein halbes Jahr vergehen musste, bis das Gericht seine klare Entscheidung fällte, so ist doch, mal wieder bezeichnend, wie die Anstalt agiert. Denn es war von Anfang an klar, dass diese Vorgehensweise rechtswidrig sein würde. Jedoch weiß die JVA um die Arbeitslast der Kammer des Landgerichts, und was schert die Verwaltung ein Beschluss der Monate, oder Jahre später ergeht?. In einem anderen Fall wartete ein Insasse nun zwei Jahre auf den Gerichtsentscheid, über eine 2014 abgesagte Ausführung. Laut Landgericht auch dort rechtswidrigerweise erfolgt.

Eine Möglichkeit besteht darin, mithilfe der landgerichtlichen Beschlüsse das Land im Wege der Amtshaftung in Anspruch zu nehmen, d.h. für die Stunden die man im Gefängnis statt vor den Mauern verbringen musste, Geld zu fordern.

Effektiver Rechtsschutz, d.h. innerhalb kurzer Zeit, so dass zeitnah der Anstalt vor Augen geführt wird, dass sie rechtswidrig agiert, ist nicht zu erwarten.

Dass das Gericht im vorliegenden Fall die politische Solidarität nicht als Beleg für die Begehung von Befreiungsversuchen wertete, ist erfreulich. Die Versuche der JVA, Solidarität zu kriminalisieren wurden zurückgewiesen.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV)

Hermann-Herder-Str.8, 79104 Freiburg

www.freedomforthomas.wordpress.com

  • application/pdf icon

    Beschluss 3. Juni 2016 – Verweigerung einer Ausführung rechtswidrig (PDF)
Veröffentlicht unter Strafvollzug, Texte aus der SV | Schreib einen Kommentar

Alltag im Knast – Interview

Hier das Interview zu „Alltag im Knast“ des Arbeitskreises Solidarität für den Aufbau der Roten Hilfe International:

http://aksolidaritaet.bplaced.net/wordpress/gefangene/thomas-meyer-falk/audio-interview-mit-thomas-meyer-falk/

Veröffentlicht unter Strafvollzug, Texte aus der SV | Schreib einen Kommentar

Renitenz der JVA Freiburg!?

In der Literatur ist das Phänomen der „Renitenz der Gefängnisbehörden“ nicht unbekannt. Anhand von sechs Verfahren möchte ich dies exemplarisch darstellen.

Stromkosten

Sicherungsverwahrte und Strafgefangene sind an den Kosten für von ihnen betriebenen Elektrogeräten insofern zu beteiligen, als dass anteilig Stromkosten erhoben werden dürfen. Nachdem ich mich schon 2013, wie auch in den Folgejahren gerichtlich gegen die aus meiner Sicht zu hohen Stromrechnungen der JVA Freiburg wehrte, hat nun mit Beschluss vom 10. Mai 2016 (13 StVK 145/15, u.a.) das Landgericht Freiburg, mal wieder entsprechende Rechnungen der Haftanstalt aufgehoben. Ob Stromkosten, oder auch die „Kabelgebühren“ für den TV-Anschluss – alles rechtsfehlerhaft berechnet.

Alkoholfreies Bier

Wer trinkt nicht gerne einmal einen Schluck Alkohol?! Da in Vollzugsanstalten striktes Alkoholverbot gilt, hatte ich 2014 die Genehmigung alkoholfreien Bieres beantragt, was die Anstaltsleitung ablehnte, obwohl in anderen Anstalten, bspw. in der JVA Rosdorf, solche Sorten problemlos erwerbbar sind. Die Anstalt sieht die Resozialisierungsbemühungen in Gefahr, sollten solche Getränke zugelassen werden. Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Freiburg (12 StVK 501/14) bezeichnet mit Beschluss vom 4.5.2016 diese Verfügung als „rechtswidrig“, und sachlich nicht nachvollziehbar. Diese, wie alle anderen Entscheidungen sind als PDF-Datei dem Beitrag angeschlossen.

Absendung von Briefen nur mit Absender

Für gewöhnlich schreibe ich außen auf ein Briefkuvert keinen Absender, manchen EmpfängerInnen ist es zudem unangenehm Post mit einer JVA-Adresse zu erhalten. Am 02.03.2016 verfügte Sozialoberinspektor Thomas G., ich müsse zwingend die korrekten Absenderangaben auf Kuverts schreiben und gab mir drei Briefe zurück. Er weigere sich, diese zu befördern.

Mit Beschluss vom 06.Mai 2016 (13 StVK 91/16) bezeichnete das Landgericht Freiburg auch dies als rechtswidrig; in einem Zwischenverfahren um einstweiligen Rechtsschutz gegen diese Anordnung, war auch schon der Baden-Württembergische Verfassungsgerichtshof mit dem Fall befasst und hat sich die Akten vorlegen lassen.

Verweigerung und Behinderung von Besuchen

Ist schon die Behinderung von Briefwechseln eine schwere Belastung für Insassen, die situationsbedingt froh um jeden Außenkontakt sein müssen, zumal mit zunehmender Haftdauer (ich selbst sitze das 20. Jahr in Haft), so ist die Verweigerung oder Behinderung von Besuchen eine noch intensivere Belastung der wenigen Sozialkontakte, über die Häftlinge verfügen.

In Fall 1 hatte die JVA Freiburg sich geweigert, mir für den 15. Mai 2015 (meinem Geburtstag) einen Besuch zu gestatten, da aus organisatorischen Gründen, Besuche nicht möglich seien. Das LG billigte dies, mit Beschluss vom 27.07.2015 (2 Ws 247/15) hob jedoch das Oberlandesgericht Karlsruhe den landgerichtlichen Beschluss auf. Nachdem das Landgericht sich auch im zweiten Anlauf unbelehrbar zeigte, entschied auf weitere Rechtsbeschwerde das Oberlandesgericht (2 Ws 68/16) am 06.04.2016, dass die Verweigerung des Besuchstermins rechtswidrig gewesen sei.

Im Fall 2 ging die JVA noch dreister vor: eine Freundin klingelte gegen 12:44 Uhr an der Pforte der JVA – dort schickte der Wärter sie fort. Was war ihr Verbrechen? Der Wärter forderte, Frau G. hätte schon um 12:40 Uhr dort klingeln müssen, das habe der Herr Anstaltsleiter so verfügt. Jede Besuchsperson habe gefälligst mindestens 20 Minuten vor Besuchsbeginn dort zu schellen.

Hier kam das Landgericht Freiburg (13 StVK 42/15) ohne obergerichtliche Belehrung auf die Idee, dass solch ein zwanghaftes Vorgehen -Zitat- „rechtswidrig“ sei, und zwar mit Beschluss vom 25.02.2016.

Am 12.Mai 2016 sprach ich, da ich ihn zufällig traf, Amtsinspektor mit Stellenzulage S. auf den Beschluss an, er ist Chef der Besuchsabteilung, wie er denn die Entscheidung nun umsetze, zumal der Mitinsasse H., dem es ähnlich erging, auch vor Gericht obsiegte. Lächelnd wies er mich darauf hin, für ihn seien die Gerichtsentscheidungen unbeachtlich, er habe das umzusetzen was der Anstaltsleiter anordne. Und der beharre weiterhin auf dieser Regelung, ob sich unter dem nunmehr neu ins Amt gekommenen Anstaltsleiter, Herrn Völkel etwas ändere, das wisse er nicht. Für ihn selbst jedenfalls sei nur verbindlich, was der Herr Behördenleiter sage, nicht das was Gerichte entscheiden würden.

Petitesse und Posse

Wer möchte nicht einmal heißen Kaffee aus einer formschönen Edelstahl-Thermoskanne trinken? Oder sein Frühstück aus einer Edelstahl-Frühstücksbox entnehmen? Die taz (www.taz.de) bietet schöne Thermoskannen und Brotboxen an – nur leider verbietet die JVA Freiburg den Kauf, und führte dann am 11.03.2016 gegenüber dem zwischenzeitlich eingeschalteten Landgericht aus, dass aus Sicherheitsgründen solche Utensilien ausnahmslos „aus Kunststoff bestehen“ müssten.

Wie sonderbar, verkauft doch der Gefängniskaufmann, die Firma Massak Logistik GmbH an die Insassen Thermoskannen aus Edelstahl. Ich also die Kammer zügig darüber informiert, dass aus meiner Sicht der JVA-Vertreter das Gericht objektiv unwahr beauskunftet habe, um einem ansonsten erfolgreichen Klagebegehren zu unterliegen.

Kleinlaut räumte besagter JVA-Vertreter dann mit Schriftsatz vom 03.05.2016 ein, dass man an der mit Schriftsatz vom 11.03.2016 getätigten Auffassung nicht mehr festhalte.

Allerdings muss ich nun noch die Entscheidung des Gerichts abwarten, bevor ich mir dann künftig heißen Kaffee werde aus einer roten Thermoskanne entnehmen und die Brotzeit in einer schmucken Box werde verstauen können.

Zusammenfassung

Fragt sich irgendwer, wieviel SteuerzahlerInnen-Gelder verschwendet werden, weil uneinsichtige JustizvollzugsanstaltsmitarbeiterInnen abwegige Rechtsauffassungen vertreten und aus Insassensicht ihr Lebensglück darin zu finden scheinen, berechtigte Ansprüche von Inhaftierten mit allen Mitteln abzuwehren und erst wenn sie von Gerichten faktisch gezwungen werden, ihr Verhalten zu ändern (und selbst dann nicht, wie die oben geschilderte Rechtsauffassung des Besuchs-Chefs der JVA Freiburg illustriert)?

Dass solch Beamte und Beamtinnen dann Gefängnisinsassen vermitteln sollen, es „lohne“ sich, wenn man Recht und Gesetz beachte, erscheint besonders pittoresk.

Seit 2013 habe ich dutzende Verfahren gegen die Anstalt gewonnen – und es liegen noch viele Jahre vor mir, es werden teure Jahre für den Steuerzahler, denn auf Seiten der Vollzugsanstalt ändert sich nichts.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV)

Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg freedomforthomas.wordpress.com 

  • application/pdf icon

    Strom-_Kabelgebühren (PDF)
  • application/pdf icon

    alkoholfreies_Bier (PDF)
  • application/pdf icon

    Absender_auf_Brief (PDF)
  • application/pdf icon

    Kein_Besuchs_Termin_1 (PDF)
  • application/pdf icon

    Kein_Besuchs_Termin_2 (PDF)
  • application/pdf icon

    Besucherin_fortgejagt (PDF)
  • application/pdf icon

    Thermoskanne_1 (PDF)
  • application/pdf icon

    Thermoskanne_2 (PDF)
Veröffentlicht unter Strafvollzug, Texte aus der SV | Schreib einen Kommentar

Klage gegen hohe Telefonkosten im Gefängnis

Kürzlich entschied das Landgericht Freiburg, dass die Haftanstalt über einen Antrag auf günstigere Telefoniekosten neu entscheiden müsse.

Der Sachverhalt

Seit die Hamburger Firma TELIO GmbH sich auch in deutschen Gefängnissen ausbreitet, da sie den Haftanstalten ein Rund-um-sorglos-Paket anbietet zur Abwicklung der Gefangenentelefonie, gibt es Klagen von Inhaftierten wegen deren Telefontarifen. Für Ortsgespräch sind 10 Cent/min und für Ferngespräche 20 Cent/min zu zahlen; Anrufe auf einem Handy fallen mit 69 Cent/min zu Buche und Telefonate ins Ausland übersteigen vielfach die 1 Euro/min Grenze.

In einem wegweisenden Beschluss im Jahr 2014 hat das LG Stendal

·         Forum-Strafvollzug.de: LG Stendal v 30. Dezember 2014 – 509 StVK 179-13.pdf

·         Antwort auf die Kleine Anfrage 4332 vom 26. Januar 2016
entschieden, dass die Anstalt dort verpflichtet sei, neu über den Antrag des dort Inhaftierten zu befinden, was eine günstigere Telefonie-Möglichkeit angehe. Die Kammer hatte ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben und dieses kam zu dem Ergebnis, dass die Firma TELIO GmbH mit einer überdurchschnittlich hohen Gewinnspanne kalkuliere und es zudem günstigere Anbieter gebe.

Dieser Entscheidung hat sich am 11.04.2016 (Az.: 13 StVK 550/14) das Landgericht Freiburg vollinhaltlich angeschlossen.

Bezüglich des Inhalts verweise ich auf die angehängte PDF-Datei. Dem Beschluss lässt sich die latent zynische Auffassung der Haftanstalt entnehmen, ihr sei nicht bekannt, was denn bitteschön „marktgerechte Preise“ darstellten sollten und im Übrigen sei ich auch nicht bedürftig.

Die Entscheidung

Das Landgericht stellte fest, dass die JVA am Antrag auf ein preisgünstigere Telefonie-Möglichkeit vorbei argumentiert habe und die Anstalt verpflichtet sei, die wirtschaftlichen Interessen der Gefangenen und Verwahrten zu berücksichtigen, wenn sie Aufträge an Firmen vergebe. Hier beruft sich die Kammer auch auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Die Zivilklage

Beim Landgericht Karlsruhe ist seit 2014 ein Prozesskostenhilfeverfahren anhängig (Az. 2 0 489/14) in welchem Schadenersatz für unzureichende Haftbedingungen in der Freiburger Sicherungsverwahrung geltend gemacht wird bzw. PKH für eine dann zu erhebende Zivilklage. Einer der Klagepunkte wird die Kosten für die Telefonie darstellen, denn nach Ansicht von Inhaftierten und auch Rechtsanwälten könnte Anstaltspersonal amtspflichtwidrig (vgl. § 839 BGB) dadurch handeln, dass sie einen zu teuren Anbieter auswählt haben.
Konkret wird die Differenz zwischen dem von Telio verlangten und einem günstigeren Preis als materieller Schadenersatz geltend gemacht.

Die weiteren Aussichten

Nunmehr hat die JVA Freiburg drei Monate Zeit neu zu entscheiden. Es steht zu erwarten, dass sie erneut den Antrag auf günstigere Telefoniemöglichkeit ablehnt, so dass dann erneut vor dem Landgericht Freiburg auf gerichtliche Entscheidung angetragen werden muss. Denn der JVA-Vertreter zeichnete sich in den letzten Jahren nicht dadurch aus, dass er auf gerichtliche Entscheidungen mit Einsicht gehandelt hätte; seine Auffassung ist: Juristen können unterschiedlicher Meinung sein und die meine ist eine andere als die des Gerichts.

Für Gefängnisinsassen ist eine solche Einstellung eines Anstaltsvertreters nichts Neues; in der Literatur ist sie bekannt als „Renitenz von Vollzugsbehörden“ (vgl. Feest/Lesting, „Contempt of Court – Zur Wiederkehr des Thema der renitenten Strafvollzugsbehörden“, in: FS für Ulrich Eisenberg zum 70. Geburtstag, 2009, Seite 675 ff., erschienen im C. H. Beck-Verlag).

Nur wer über eine lange Haftstrafe und viel Ausdauer verfügt gelangt, vielleicht, eines Tages zu einem für ihn/sie günstigen Ergebnis.

In der JVA Freiburg freilich sterben so viele Sicherungsverwahrte (vgl. Badische Zeitung, Todesfälle im Gefängnis: Sind die Zustände schuld?), dass man die Befürchtung hegen muss, vor einer endgültigen Entscheidung verstorben zu sein.

 

Thomas Meyer-Falk
c/o JVA (SV)
Hermann-Herder-Str. 8
D-79104 Freiburg
freedomforthomas.wordpress.com

  • application/pdf icon

    LG Freiburg 13 StVK 550 14 Gefangenentelefonie (PDF)
Veröffentlicht unter Strafvollzug, Texte aus der SV | 3 Kommentare

Leben und Sterben im Gefängnis

Wie schon an anderer Stelle berichtet, ist der Alltag in der Freiburger Sicherungsverwahrung (SV) von Tod und Siechtum geprägt. Über die Freiburger SV soll – mal wieder – berichtet werden.

 

Kunst im Knast

 

Herr J. ist begeisterter Zeichner und hat schon für so manchen Gefangenen und auch Beamten stilvolle Bilder gemalt. Er beschäftigt sich damit seit Jahren und es gibt ihm auch einen Sinn, denn er sitzt seit über 12 Jahren in der Sicherungsverwahrung (zu seinem Fall: https://linksunten.indymedia.org/de/node/162904) – dort beschreibe ich seine Situation und habe ihn Herr „Schulz“ genannt). Kürzlich zeichnete er das als PDF-Datei diesem Beitrag angefügte Bild, eine Anklage gegen den Verwahr- und Todesstrafenvollzug in der Sicherungsverwahrung.

 

Auf der Rückseite des auf Sperrholz gezeichneten Motivs schrieb er: „Wir gedenken unseren Toten und jenen die noch im § 66 sterben werden“. Der § 66 symbolisiert die gesetzliche Regelung der Sicherungsverwahrung (§ 66 Strafgesetzbuch, die SV wurde 1933 von den Nationalsozialisten eingeführt).

 

Sterben im Knast

 

In dem eingangs dieses Artikels erwähnten Beitrag über Siechtum und Tod hatte ich Herrn M. erwähnt, der 2014 ein Bein amputiert bekam. Die nächsten Monate darbte er im Gefängniskrankenhaus Hohenasperg (bei Stuttgart) vor sich hin, bevor er in die Krankenabteilung der JVA Freiburg überstellt wurde, wo er dann vor wenigen Tagen eilig in ein Krankenhaus verlegt werden musste und dort dann starb.

 

Herr M. lebte in seiner Zeit auf der sogenannten „Todesstation “ (diese gewann diesen Ruf, da nur dort Sicherungsverwahrte starben) sehr zurückgezogen.

 

Jederzeit zwar ansprechbar, aber wollte im Grunde nur in Ruhe gelassen werden, hatte – nach eigenem Bekunden – mit dem Leben in Freiheit abgeschlossen. Der 56-jährige Herr M. hatte die Sicherungsverwahrung nachträglich erhalten, da man befürchtete, er könne außerhalb des Vollzugs Gewalttaten begehen.

 

Die Betroffenheit unter den Sicherungsverwahrten war groß, als sie offiziell durch Frau Dr. Schneider, der therapeutischen Leiterin der Anstalt, am 02.03.2016 von Herrn M.s Tod erfuhren. Und sofort wurden wieder die Rufe laut: „Wir werden hier alle STERBEN!“.

 

Der seelsorgerische Dienst plant eine kleine Gedenkveranstaltung in der Gefängniskirche.

 

Umstrukturierung im Gefängnis

 

Besagte „Todesstation“ war bislang die Station für die renitenten Vollzugsverweigerer: nach eigener Aussage von Frau Dr. Schneider habe man diese hierdurch begünstigte unerfreuliche Entwicklung mit Besorgnis verfolgt. Denn zu Anfang wurde auf den drei Therapiestationen der SV-Anstalt jenen Insassen die nicht therapeutisch „kooperieren“ wollten noch damit gedroht, man werde sie auf besagte Verweigererstation verlegen, wenn sie nicht ihr Verhalten ändern würden. Bis am Ende diverse Insassen freiwillig auf diese Station verlegt werden wollten und sich auf ihren „Therapiestationen“ abschotteten. Das heißt, die Perspektivlosigkeit der „Todesstation“·, sprang über auf die anderer Stationen; auch auf die Bediensteten. Es gab einige von ihnen die nur äußerst ungern dort Dienst tun wollten.

 

Zum 1.2.2016 ordnete die Anstalt das Konzept neu: nunmehr ist für jede der vier Stationen ein Psychologe/eine Psychologin (es gibt zwei Psychologinnen und drei Psychologen) fest zugeordnet. Mit der Folge, dass all jene Insassen auf eine andere Station ziehen mussten, deren psychologische Betreuung nun auf einer anderen Station erfolgen sollte. Die Stigmatisierung der „Todesstation“ (nüchtern: Station 5/2) wurde, nach Aussage von Frau Dr. Schneider, beendet.

 

Künftig sollen Therapieverweigerer im ganzen Haus verteilt untergebracht sein, um so an „positiven Vorbildern“ (also den kooperationswilligen Insassen die schon weitergehende Vollzugslockerungen erhalten) zu „lernen“.

 

Ich selbst habe, unter Hinweis auf die genau gegenteilige Entwicklung der niedersächsischen SV-Anstalt in Roßdorf in den Raum gestellt, dass binnen 2-3 Jahren die JVA wieder eine „Therapieverweigerer-Station“ einrichten werde, ja müsse.

 

Die Zwangsumzüge erzeugten viel Unmut, denn über Jahre waren feste Bindungen und Gemeinschaften entstanden, teils mit viel Elan wurden Aquarien beschafft und gepflegt, um nur ein Beispiel zu nennen. All das wurde nun vielfach zerstört. Ein Insasse klagt deshalb gegen die JVA vor Gericht; Proteste wurden nicht ernst genommen, sondern mit Konsequenzen gedroht, wenn man der Weisung zu packen und umzuziehen nicht Folge leiste.

 

Lernpsychologisch scheint das bedenklich: gerade die vielen Sexualtäter unter den Sicherungsverwahrten haben sich in der Vergangenheit über ein „Nein!“ ihrer Opfer hinweggesetzt, ja und nicht wenige der Täter waren selbst einmal Opfer, d.h. ihr „Nein!“ wurde übergangen. Und nun demonstrierte die Anstalt ihre absolute Macht über den Körper der Insassen und befahl ihnen dorthin zu ziehen, wo sie es befehle.

 

Wie auf diese Weise Sicherungsverwahrte lernen sollen wie wichtig es ist ein „Nein!“ zu akzeptieren, das konnten die psychologischen Fachdienste nicht erklären bzw. verweigerten in manchen Fällen z.B. Diplom-Psychologe M. ganz offen jegliche Antwort.

 

Geldsegen für Insassen

 

Wie vor einigen Monaten berichtet hat die Anstalt seit Januar 2014 von den Insassen völlig überzogene Stromkostenbeteiligungen erhoben. Nach dutzenden Klagen erstattet mittlerweile die Anstalt Insassen – auch wenn sie bislang nie Gerichte eingeschaltet haben, auf Antrag die zu viel erhobenen Beiträge zurück. In Einzelfällen handelt es sich um Beträge von bis zu 50 Euro. Für Inhaftierte eine sehr erkleckliche Summe (deren monatlichen Taschengeld beträgt rund 40 Euro).

 

Ausblick

 

Gerade in der Sicherungsverwahrung ist die Perspektivlosigkeit vieler Insassen offenkundig; die JVA versucht zwar vieles um die Illusion aufrecht zu erhalten, ein jeder hätte die Chance entlassen zu werden, aber in der Praxis werden weiterhin mehr Insassen dort sterben, als entlassen. Erst recht, wo nun auch die neuen Haftbedingungen den höchsten Segen aus Strasbourg vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erhalten haben.

 

Das Motto von Herrn J., dem Künstler vom Anfang dieses Beitrags lautet deshalb, und dies völlig zurecht: „Hier wird gestorben – nicht entlassen!“

 

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA/SV

Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

 

https://freedomforthomas.wordpress.com/

https://linksunten.indymedia.org/de/system/files/data/2016/03/1161317865.pdf

  • application/pdf icon
Veröffentlicht unter Strafvollzug, Texte aus der SV | Schreib einen Kommentar

Indefinite Detention in Germany: Letter from Thomas Meyer-Falk

Letter from Thomas Meyer-Falk, a comrade who has been imprisoned in Germany since 1996 for bank robbery to fund political struggles.

 
In 1933 the Nazis passed the Law against Dangerous Habitual Criminals, allowing the courts to indefinitely imprison “habitual criminals” if they consider the person to be dangerous to society: so since 1933 the state can keep people in prison after their regular sentence has finished. In the 50s, the High Court of GDR (East Germany) declared that the law had to be overruled, because it was a “Nazi concept”, but such doubts never existed in West Germany; the Federal Constitutional Court has always accepted PD (Preventative Detention).

 
However in 2011 the courts declared the conditions in the PD prisons to be a violation of the German constitution. The inmates have finished their sentences, the court said, so their living conditions have to be better than in a regular prison, and the state has to do its best to ensure that any inmate gets a realistic chance for parole as soon as possible, also offering therapy to the inmates.

 
At the moment we have around 500 PD-detainees in Germany, only two or three of them are female inmates. But there are some nonetheless – the courts imposed the the PD to some women: one who has burnt a supermarket, and one who has sex without a condom, and so on.

 
I am living in Freiburg’s PD unit. Freiburg is an old town in the south-west of Germany. The prison where I have to stay was built in 2001 for people who were waiting their trial; after the court’s decision in 2011 the state has transferred these inmates elsewhere and renamed this prison “PD-unit”. We don’t live in cells, we live in rooms; the funny thing is: on 31.05.2013 the same room was called “cell”, but on the 01.06.2013 we got the new PD-living-conditions law and it declared the cells into rooms. So we have bars at the window, steel doors, but the cells are now “rooms”. This rhetoric trick is symptomatic of the whole situation. We should get a realistic chance for parole, but in the last few years more inmates have died in prison than were released on parole.

 
That’s the reason why we call it “House of Death”: in all 16 PD-units in Germany there are mostly old and ill men. In 2011 more that 70 PD detainees were released after a few judgements of the ECHR (European Court of Human Rights). What had happened? The PD-law said that every detainee has to be released after a maximum time in PD of 10 years, but in 1998 the Parliament changed that law into “lifetime”, not only for inmates convicted in the future but also those who had already been sentenced. In 2009 the European Court of Human Rights decided that this law violated Article 5 and 7 of the Human Rights Convention, and also the part of the Convention which forbids the states to apply their laws retrospectively.

 
So, how many of these inmates, who were called “maximum flight risk for public safety” lapsed back into crime? Only a few: most of them are living without any violation of the criminal law. Why? Because the original prognosis was completely wrong – all these “expert witnesses” who testified that all these inmates were maximum risks, were wrong!

 
But these “experiments” (we can call it this because dozens of “high risk inmates” were released, most of them without any warning or preparation, and most of them had been long term inmates, kept in prison for decades) have changed nothing in the experts’ minds, or in the minds of the prison staff.

 
So, most of the inmates in PD-units have to wait only for their death. We have better living conditions now, i.e. a 5kg parcel with food 6 times a year, we can wear our own clothes, the cell has 14m2 (instead of 7m2), we can cook in a kitchen. But in reality we have no realistic chance to get free on parole. Well, the prison staff would contradict this analysis, but that doesn’t mean anything, because they get paid by the state, it’s their job to defend its system.

 
All PD detainees have finished their regular sentences (i.e. for my own: 16 years & nine months for an attempt bank robbery and for writing letters which “insulted” judges, politicians and public prosecutors) and now they are kept behind bars only for a suspicion. For the insinuation they maybe can do a crime in the future.

 
Kept in prison maybe for life, only for an insinuation!

 
Write to Thomas at:
Thomas Meyer-Falk
c/o JVA (SV)
Hermann-Herderstr. 8
D 79104 Freiburg
GERMANY

freedomforthomas.wordpress.com

Veröffentlicht unter englische Texte | Schreib einen Kommentar