Rechtsschutz im Knast heißt: warten, warten, warten

Die deutsche Bürokratie ist weithin bekannt, und in einer totalen Institution wie der eines Gefängnisses, bekommen Einschränkungen des Lebens ein ganz besonderes Gewicht. Allerdings können Inhaftierte, so sie sich beschwert und in ihren Rechten verletzt fühlen, hiergegen vor Gericht ziehen. Hierfür benötigt man, zumindest in Freiburg, viel Zeit, Geduld und am besten eine lange Haftstrafe, denn zeitnahe Entscheidungen sind singuläre Ereignisse.

Der verhinderte Musik-CD-Besitz

Bei dem Sicherungsverwahrten Herrn J. wurden bei einer Haftraumkontrolle am 14. August 2012 diverse CDs und Musikcassetten durch das Personal konfisziert und sollen bis zu einer etwaigen Freilassung verwahrt werden. Laut Anstalt hätten die Tonträger strafbare Inhalte. Über seinen Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 24. August 2012 hin befand das LG Freiburg (13 StVK 287/12) mit Beschluss vom 10.07.2013, dass die Einziehung der Tonträger rechtlich nicht zu beanstanden sei.

Auf seine Rechtsbeschwerde hin kam das Oberlandesgericht Karlsruhe (2 Ws 296/13) am 12.08.2013 zu dem Schluss, der Gerichtsentscheid der 1. Instanz sei rechtlich fehlerhaft, insofern weder JVA noch LG die Tonträger sich angehört hätten.

Die Sache wurde vom OLG an die JVA zur neuen Entscheidung zurückgegeben. Nachdem die Anstalt sich drei Monate Zeit gelassen hatte, kam sie am 11.11.2013 zu dem Schluss, alles sei in Ordnung und erneut zog Herr J. vor das Landgericht. Erst über 14 Monate später befand das Landgericht Freiburg (15 StVK 570/13) über den Antrag von Herrn J., auch diesmal wieder abschlägig.

Ein weiteres Mal zog er zum Oberlandesgericht und am 13.03.2015 hob das OLG Karlsruhe (2 Ws 66/15) den LG Beschluss vom 29.01.2015 auf und gab diesmal, auch angesichts der nun doch schon recht langen Verfahrensdauer die Sache dem LG zur neuen Entscheidung zurück.

Das OLG bemängelte, dass die Kammer sich nicht mit den konkreten Inhalten der Tonträger beschäftigt habe, so dass nach wie vor unklar sei, welchen Inhalt diese hätten.

Bis dato (Stand: November 2015) hat das Landgericht keine neue Entscheidung getroffen.

Mittlerweile streitet Herr J. folglich seit über 3 Jahren (Entnahme aus der Zelle: 14.08.2012) mit der Anstalt vor Gericht, ob er seine zuvor in Besitz befindlichen CDs und MCs zurückbekommen muss.

Der Zelleneinschluss am 09.10.2013

Sicherungsverwahrte sollen nach der gesetzgeberischen Konzeption (für Baden-Württemberg vgl. § 21 Justizvollzugsgesetzbuch-5) tagsüber nicht mehr in ihren Zellen eingeschlossen werden; nachdem wir am 09.10.2013 über mehrere Stunden und ohne Begründung dennoch weggeschlossen wurden, klagte ich hiergegen vor dem Landgericht Freiburg.

Erst am 11.08.2015 und nach Einreichung einer Dienstaufsichtsbeschwerde nebst „Verzögerungsrüge“ (vgl. § 198 ff. GVG) entschied die Kammer, dass mein Antrag unbegründet sei.

Diesen Beschluss hob das OLG Karlsruhe (2 Ws 451/15) mit Entscheidung vom 06.10.2015 auf. Dort merkte der Senat in einer Randbemerkung an, dass die Verfahrensdauer wohl als überlang zu gelten habe.

Der Zivilrechtsweg

Diese beiden vorgenannten Beispiele sind exemplarisch für die Dauer von Verfahren, so dass es nicht wenige Sicherungsverwahrte wie auch Strafgefangene gibt, die schon deshalb den Weg vor Gericht scheuen, denn insbesondere letztere müssen damit rechnen, dass erst eine Entscheidung ergehen wird, wenn sie selbst längst wieder auf freiem Fuß sein werden.

Schon 2011 hat der Bundesgesetzgeber einen Rechtsbehelf bei überlangen Verfahren geschaffen, dies jedoch erst, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach Deutschland für entsprechende Verstöße verurteilt hatte.

Wirklich effektiv ist der Rechtsbehelf nicht. Man kann (§§ 198 ff. GVG) vor dem zuständigen Gericht die „Verzögerungsrüge“ erheben und eröffnet sich so die Möglichkeit später in einem gesonderten Verfahren vor einem Zivilsenat eines Oberlandesgerichts eine Geldentschädigung zu erstreiten.

Dies versuche ich zur Zeit. Unter Vorsitz des Richters Dr. Guttenberg prüft momentan das Oberlandesgericht Karlsruhe (23 SchH 2/15 (EntV)), ob mir Prozesskostenhilfe für rund ein Dutzend überlanger Verfahren vor der Strafvollstreckungskammer des LG Freiburg zu gewähren ist.

Nachdem zwischenzeitlich, wie erwähnt, der Strafsenat des OLG anmerkt, dass die jeweiligen Verfahren wohl überlang gewesen sein dürften, ist weniger fraglich, ob der 23. Zivilsenat dem folgen wird, sondern ob man bereit sein wird, eine Geldentschädigung zuzubilligen, denn als „Billigvarianten“ sieht das Gesetz vor, dass der Zivilsenat lediglich deklaratorisch feststellt, ein Verfahren sei überlang gewesen. Man unterstellt, diese Anerkennung durch ein Gericht könne ausreichende „Genugtuung“ darstellen.

Ausblick

Viel ändern in absehbarer Zeit dürfte sich nicht; die zuständige Kammer am LG Freiburg ist personell nach wie vor unzureichend ausgestattet, hat pro Jahr über 400 Verfahren abzuarbeiten, darunter nicht nur „Beschwerdeeingaben“ von Insassen, sondern auch Bewährungsentscheidungen und Maßegelfortdauer-Entscheidungen aus einer forensischen Psychiatrie in Emmendingen. Die der Kammer zugeteilten Richterinnen und Richter sind im Regelfall in regulären Strafkammern tätig und nur zu 20-50% ihrer Arbeitszeit

in den für die hier einschlägigen Verfahren zuständigen Strafvollstreckungskammer.

Inhaftierte, die zahlreichen Restriktionen unterliegen, über Jahre den effektiven Rechtsschutz zu verweigern, fügt sich ein in das Gesamtbild einer Klassenjustiz, in der der Unterschicht die angeblich allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen zukommende Rechtsschutzmöglichkeit faktisch verweigert wird.

Wir sprechen hier also nicht über einen spezifisch (besonders) schäbigen Umgang mit Gefängnisinsassen, sondern es sind, in anderen Gerichtszweigen, ebenso betroffen: Arbeitslose, Arme, Migrantinnen und Migranten.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg

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    OLG Karlsruhe 6. Okt. 2015-2 Ws 451 15 13, StVK 493 13 (PDF)
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    LG Freiburg 11. Aug. 2015-13 StVK 493 13 (PDF)
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    JVA Freiburg-Stellungnahme 23. Okt. 2013-13 StVK 493 13 (PDF)
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    OLG Karlsruhe 29. Okt. 2015-23 SchH 2 15 (EntV) (PDF)
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Schulleben hinter Gittern

Das Strafvollzugsgesetz sieht vor, ‚geeigneten Gefangenen‘ Bildung anzubieten (vgl.§ 38 Strafvollzugsgesetz-Bund). Wie setzt diesen Auftrag die Justizvollzugsanstalt Freiburg um?

Bildungszentrum der JVA Freiburg

Schon seit über 40 Jahren wird innerhalb der im Südwesten der Bundesrepublik gelegenen Haftanstalt Ausbildung und insbesondere Schulunterricht angeboten. Zu Anfang ging es um eher schlichtere Angebote; aber im Verlauf der Zeit wurde das Angebot immer differenzierter, so dass letztlich vom Alphabetisierungs-Kurs bis zum
Hochschulabschluss die gesamte Palette des Schulsystems umfasst ist.
Selbstverständlich gibt es auch Sprachkurse (‚Deutsch für Migranten‘, Französisch, Spanisch, Englisch).

Laut einer Mitarbeiterin des pädagogischen Dienstes sei innerhalb der JVA das Bildungszentrum ‚der größte Arbeitgeber‘, d.h. keiner der Anstaltsbetriebe beschäftige mehr Gefangene als die Schule.

Beispiel Abitur

Ich selbst bin seit dem 21.September 2015 Kursteilnehmer. Zusammen mit sechs Insassen soll in 2-3 Jahren die Schulfremden-Prüfung für die allgemeine Hochschulreife gemeistert werden können. Erfreulich ist die multikulturelle Zusammensetzung der Klasse;es findet sich ein türkischer Migrant, ebenso wie jemand, dessen Eltern aus Eritrea geflohen sind oder der aus Rumänien in die BRD umsiedelten.

Als Lehrkräfte sind Lehrerinnen und (ein) Lehrer aus Gymnasien Freiburgs und umliegender Städte im Einsatz, die dann für ihren jeweiligen Unterricht an das Bildungszentrum der JVA abgeordnet werden, ansonsten jedoch weiter an ihren jeweiligen Schulen unterrichten.

Auffällig war gleich zu Anfang, die Veränderung der didaktischen Methoden; ich selbst hatte zuletzt Ende der 80er eine Schule besucht. Damals war noch nicht viel davon die Rede ,gemeinschaftlich etwas zu erarbeiten oder den Fokus mehr auf die Ressourcen als auf die Defizite zu legen. Insofern ist es erfreulich zu beobachten, wie heutzutage versucht wird, Schüler zu motivieren, ihnen Wissen zu vermitteln.
Im Rahmen von Vollzeitunterricht werden wir in den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch, Biologie, Mathematik, Ethik und Geschichte mit den Anforderungen der gymnasialen Oberstufe im Verlauf der nächsten zwei bis drei Jahre vertraut gemacht.

Die Anstalt stellt dabei das meiste des benötigten Materials (z.B. Hefte, Stifte, Bücher), lediglich der für den Mathematik-Unterricht benötigte Taschenrechner muss auf eigene Kosten erworben werden.

Exkurs: Der gescheiterte Taschenrechnerkauf

Der noch recht jugendliche erscheinende Mathematiklehrer Herr S. bestellte, nach Absprache mit uns Schülern für jeweils 119 Euro einen wissenschaftlichen, grafikfähigen Taschenrechner, der auch im Abitur verwendet werden darf.
Als dieser Rechner dann in der Anstalt eintraf, wurde er von der JVA beanstandet, so dass ein Klassensatz anderer Taschenrechner bestellt werden sollte. Was war passiert?
Der vom Lehrer favorisierte Taschenrechner verfügte über einen Akku, welcher über ein USB-Kabel geladen wird. Und USB-Kabel sind ‚des Teufels‘ in Haftanstalten, zumindest in Freiburg, denn damit könnte man auch Handys laden – und deren Besitz ist (bekanntermaßen) in Gefängnissen streng verboten.
Folglich ging die ganze Lieferung zurück an den Absender,allerdings erhalten wir diesen Taschenrechner nun doch und die Aufladung der Batterie wird über die JVA erfolgen.

Der Unterricht

In (meist) recht lockerer Atmosphäre sitzen wir in unserem Klassenzimmer. Mit viel Engagement vermitteln die Lehrkräfte das Wissen und lassen sich auch auf Diskussionen über verschiedene Themen ein, wenn sie in den jeweiligen Kontext passen. Gerade weil lediglich eine der Lehrerinnen ‚Hafterfahrung‘ (sie unterrichtete schon zuvor in einer JVA,
wie auch der forensischen Psychiatrie) mitbringt, staunen die LehrerInnen gelegentlich über die Skurrilitäten des Gefängnisalltags.

Exkurs: Die verschlossene Türe

Geschlossene Türen sind in einem Gefängnis zu erwarten; also bedarf es berechtigter Personen, die über die Schlüssel verfügen, um besagte Türen zu öffnen. Herr Hauptsekretär Sch. , fast ein Vollzugsveteran, so viele Jahre arbeitet er schon in Freiburgs JVA, sollte mir eine Verbindungstüre öffnen, damit ich vom Zellentrakt zum Klassenzimmer gelangen konnte. Es entspann sich dann eine Diskussion darüber, ob so
eine Aufgabe zu seinem Arbeitsgebiet zähle, oder doch eher nicht. Ich verwies auf einen amtlichen Aushang, der an besagter Türe, wie an allen Türen der Zellentrakte befestigt war. Letztlich öffnete er mir dann doch noch den Weg zum Klassenzimmer, jedoch nicht ohne mir nachzurufen, dies sei eigentlich nicht seine Aufgabe, egal was da auf dem Aushang stehe.

Nachdem ich auf schriftlichem Wege versuchte zu klären, ob Herr Sch. die Situation hier zutreffend beurteilt hatte, staunte ich nicht schlecht, als ich am nächsten Tag feststellte, dass irgendwer – mit viel ‚Liebe‘ und Tatkraft – besagte amtliche Aushänge von den Türen der Stationen 2 und 3, jenes Traktes entfernt hatte, in welchem ich tagsüber eine Zelle
bewohne (abends kehre ich, über den Gefängnishof, zurück in den Trakt der Sicherungsverwahrung).

Auch die Klassenlehrerin unseres Kurses, Frau R.-S. musste darüber schmunzeln.
Letztlich erklärte sich Herr Sch. dann doch bereit, künftig die entsprechende Türe zu öffnen, sofern es ihm dienstlich möglich sei, er also nicht durch Dienstgeschäfte anderweitig zu tun habe.

Ausblick

Es geht-verständlicherweise- nicht ganz reibungsfrei zu im Unterricht; insbesondere ein Mitschüler, Mitte 20, gibt sich gegenüber Lehrerinnen mitunter passiv-aggressiv, jedoch gehen diese souverän damit um.

Schwieriger dürfte abzuschätzen sein, welches Menschen- und Politikbild die Lehrkräfte zu vermitteln beabsichtigen. So wurde im Englisch-Unterricht sogleich umfänglich auf ’national-identity‘ eingegangen, ohne eine wirklich umfassende kritische Reflexion. Auch
scheint ein recht kapitalismusfreundliches Bild bei den Lehrkräften zu bestehen, wobei das letztlich nicht überraschen dürfte, sind es doch LandesbeamtInnen die hier tätig werden.

Zumindest betonen alle Lehrkräfte, wir -Schüler- seien frei in unseren Antworten, müssten jedoch unsere Ansichten zumindest gut begründen können, d.h. es gehe ihnen nicht darum, uns von ihrer jeweiligen Ansicht zu überzeugen.

Freiburgs Bildungszentrum ist in Haftkreisen bundesweit bekannt, weshalb auch extra ein Schüler aus der JVA Schwerte sich hat hierher verlegen lassen, um das Abitur machen zu können.

Aus meiner Sicht ist Bildung mit das Wichtigste was Menschen auch und insbesondere in einer Haftanstalt ‚mitnehmen‘ können, für sich, für ein Leben später in Freiheit und damit dann auch für das Umfeld in welchem sie künftig leben.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
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Ein Versprechen namens Freiheit

Vor wenigen Wochen erklärte die deutsche Bundeskanzlerin Merkel, Deutschland sei ein freundliches Land, das Menschen willkommen heiße, welche vor Kriegen und politischer Verfolgung flüchteten. Kaum ausgesprochen, reagiert die ganz große Koalition aus CDU, SPD und – wie sollte es anders sein – den Grünen, angesichts des Umstandes, dass viele tausende Menschen dieses Kanzlerinnenwort für bare Münze nahmen und kamen, mit einem Gesetzes- und Maßnahmenpaket, welches die wohl schärfste Einschränkung elementarster Menschenrechte für Flüchtlinge seit dem Jahr 1993,- seinerseits wurde faktisch das Asylrecht in der BRD abgeschafft – , darstellt.

Was meint Freiheit ?

In einer idealtypischen Vorstellung ist dort Freiheit existent, wo unser Leben keiner Rechtfertigung durch Erfolg oder irgend etwas sonst benötigt, dort wo der Mensch keiner Macht außerhalb seiner selbst unterworfen ist. Einerseits sprechen wir also von der ‚Freiheit von‘ etwas; andererseits ist die ‚Freiheit zu‘ etwas fast schon wichtiger. Die Freiheit zu leben, in Beziehung zu und mit anderen Menschen, ohne manipuliert zu werden, ohne einen unterdrückerischen Apparat fürchten zu müssen, spontan, glücklich; sicherlich nicht immer, das Leben wird niemals ein Ponyhof sein, aber zu einer positiven Freiheit ist der Mensch geboren und sucht sie ein Leben lang.

Die Freiheit ist das Verbrechen!

Jetzt wo hunderttausende Menschen nach Europa wollen, aus nacktem Überlebensantrieb, aus Furcht vor Verfolgung, Folterungen, Diskriminierungen, wirtschaftlich völlig desolaten Lebensbedingungen, erweist sich jene ‚Freiheit‘ von der die etablierten PolitikerInnen Europas, zu förderst Deutschlands zu sprechen pflegen, als ‚ das Verbrechen, das alle Verbrechen enthält‘ (‚Ein Verbrechen namens Freiheit‘, OS Cangaceiros).

Die die kommen um hier Freiheit zu finden, sie sollen nach dem Willen von CDU/SPD/GRÜNEN wahlweise als möglichst günstige Arbeitskräfte für den deutschen Arbeitsmarkt herhalten ( und damit soll und wird auch Druck auf die übrigen ArbeiterInnen ausgeübt Lohnverzicht zu üben), oder möglichst rasch wieder aus dem Land geworfen werden. Die Parteien nutzen die Gunst der Stunde, längst gefasste Pläne zur noch repressiveren Ausgestaltung des Ausländer- und Flüchtlingsrechte in Eilverfahren durch zu peitschen.

Flüchtlinge die aus anderen EU-Staaten kommend hier einreisen, sie sollen künftig nur noch Verpflegung und ein Rückreiseticket ( in das EU-Land aus welchem die Einreise erfolgte ) erhalten. Keinerlei sonstige Unterstützung: Kein Platz zum Schlafen, keine ärztliche Versorgung, kein reguläres Asylverfahren.

Mal wieder erweisen sich die GRÜNEN als Vollstrecker, wenn – vielleicht – auch nicht als die eigentlichen Initiatoren dieser Entwicklung; angesichts deren Regierungsbeteiligung in neun Bundesländern, kann nur mit ihrer Zustimmung , die sie längst signalisiert haben, die Verschärfung Gesetz werden.

Europa – ein großes Gefängnis

An den EU-Außengrenzen werden Zäune installiert, im Mittelmeer sind Kriegsschiffe im Einsatz – noch lassen die Regierungen nicht scharf auf die Flüchtlinge schießen, aber es wird der Boden geschaffen und bereitet für – man kann es nicht anders sagen – Gemetzel in den Grenzregionen. In Ansätzen zeigte die ungarische Maschinerie in den vergangenen Tagen schon, was künftig zu erwarten sein wird. Menschelnd biedern sich SPD-Gabriel und CDU-Merkel bei und mit BILD ( ‚Wir helfen‘ ) an, zeigen ihre scheinbar menschlich-herzliche Seite,während sie doch zur selben Zeit an der Umsetzung der Pläne für ein Grenzregime arbeiten,welches verblüffend an die ehemalige DDR-Grenze erinnert, nur dass es jetzt darum gehen soll, jeden zu ’neutralisieren‘ der einreisen möchte.

Alles ist möglich!

Wer heutzutage revolutionäre Ansprüche erhebt, gilt rasch als Träumer, als jemand der die Zeichen der Zeit nicht erkannt hat; ich bin überzeugt: das Gegenteil ist richtig. Die globalen Krisenherde verschieben sich, die (westlichen) Regierungen rüsten auf und grenzen sich ab. Warum sollten sie das tun, wenn sie nicht revolutionäre Strömungen am Horizont erkennen würden!?
Die tagtäglich zu tausenden eintreffenden Flüchtlinge geben bildhaft Zeugnis von den Schrecken dieser Welt, fernab unser durch relativen Wohlstand verweichlichten Konsumgesellschaft, in der die Wahl des ‚Coffe-to-go‘ (mit/ohne Zucker/Süßstoff und so weiter) vielen wichtiger erscheint, als das Sterben auf dem Mittelmeer.
So kommt es zu einer existenziellen Erschütterung der vertrauten Welt, denn plötzlich ist es nicht mehr die ‚Tagesschau‘ um 20 Uhr, die uns Bilder von Verfolgten in die Wohnstuben sendet, sondern es reicht ein Gang vor die eigene Haustüre.
So ist es an uns, jenen, die hinter der starren Maske des scheinbar mitfühlenden Lächelns, und der geheuchelten Empathie für die verfolgten dieser Erde, daran arbeiten in den Krieg zu ziehen gegen eben jene Verfolgten, etwas entgegen zu setzen. Aber nicht als bloße Reaktion, sondern als gesellschaftliche Alternative; denn eine Bewegung die sich lediglich in Reaktionen verliert, stabilisiert das System, anstatt es zu überwinden.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV-Abt.)
Hermann-Herder-Str.8, 79104 Freiburg

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Tragische Tage in Sicherungsverwahrung

Selten macht die Sicherungsverwahrungsanstalt in Freiburg mit positiven Nachrichten von sich reden. So auch heute nicht. Es gilt zu berichten von einem Todesfall, sowie einem mutmaßlichen sexuell motivierten Angriff eines Sicherungsverwahrten auf ein Kind.

Erneuter Todesfall

Immer wieder sterben hier in der JVA Freiburg Sicherungsverwahrte, so dass letztlich mehr Verwahrte durch Tod aus der SV ausscheiden, als durch reguläre Freilassung (https://linksunten.indymedia.org/de/node/104175).

Am frühen Morgen des 3. September 2015 wurde bei der „Lebendkontrolle“ Herr S. leblos vorgefunden. Sofort hinzu geeilte Sanitäter und weiteres Vollzugspersonal konnte nichts weiter ausrichten, so dass Polizei und Gerichtsmedizin nur noch abklären konnten und mussten, dass es sich um einen natürlichen Tod handelte.

Herr S. befand sich schon rund 15 Jahre in Sicherungsverwahrung und es handelte sich um einen sogenannten „Altfall“, d.h. eigentlich verstieß seine weitere Verwahrung gegen Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte von 2009. Dennoch befanden Landgericht und Oberlandesgericht den 52-jährigen Herrn S. für weiterhin zu gefährlich, um ihn frei zu lassen. Er wog zuletzt über 200 kg, war Diabetiker, litt an Narkolepsie und keuchte, wenn er auch nur 10 m gehen musste. Auf die Mitverwahrten machte er folglich eher den Eindruck eines gebrechlichen Menschens, der kaum für andere eine reale Gefahr darstellte.

Kaum verbreitete sich die Meldung seines Todes, waren auch diesmal Rufe aus den Zellenfenstern zu hören: „Ihr Mörder! Ihr wollt uns alle umbringen und lasst uns hier verrecken!“.

Für alle Verwahrten galt von 6:50 – 8:35 Uhr Zelleneinschluss, d.h. alle Insassen wurden kommentarlos weggeschlossen. Nun prüft das Landgericht Freiburg, ob die Praxis der Anstalt rechtlich haltbar ist, bei solch einem Vorall alle einzuschließen.

Herr S. war den meisten Verwahrten seit Jahren, manchen seit Jahrzehnten bekannt – und er war auch eine lebende Mahnung! Denn wenn ein derart körperlich gehandicapter Insasse nicht frei gelassen wurde, wie sollten dann jemals Verwahrte, die noch wesentlich gesünder sind, damit rechnen können, frei zu kommen?

Sexualtäter wird möglicherweise rückfällig

Wasser auf die Mühlen aller KritikerInnen ist sicherlich folgender Fall: Herr K., 45 Jahre alt, laut Badischer Zeitung (http://www.badische-zeitung.de/sexualstraftaeter-wird-bei-freigang-rueckfaellig) im Februar 2005 wegen sexuellen Kindesmissbrauchs verurteilt zu 3 Jahren und SV, soll an einem See in Freiburg ein 6-jähriges Kind angesprochen, ihm einen Pudding versprochen und weg gelockt haben. Als dessen Mutter hörte, dass ein fremder Mann ihre Tochter mitgenommen habe, suchte sie ihr Kind und fand es, zusammen mit Herrn K. in einem Gebüsch, wobei es zu sexuellen Handlungen noch nicht gekommen sein soll. Er habe das Kind geküsst und auf der Schulter getragen. Der Lebensgefährte der Frau hielt Herrn K. fest, und als dieser floh, stellte man ihn einen halben Kilometer später, und dann trafen auch sechs Streifenwagenbesatzungen ein.

Mittlerweile sitzt Herr K. wieder in der Sicherungsverwahranstalt; von dort war er nur wenige Wochen zuvor in den Freigänger-Bereich verlegt worden und durfte unbewacht die Anstalt verlassen.

Laut Presse und Rundfunkberichten(http://www.swr.de/swr4/bw/region-aktuell/stuttgart/vorfall-mit-sexualstraftaeter-in-freiburg-stickelberger-verteidigt-freigang/-/id=258338/did=16093956/nid=258338/1i45c5m/index.html) ist die Anstalt sich keinerlei Schuld bewusst, man habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt.

Oberregierungsrat Andreas Ruder wurde auf SWR4 interviewt und gab sich zerknirscht, dass gerade ‚“bei diesem Verwahrten“ derartiges passierte, was niemand habe auch nur erahnen können.

Einige Verwahrte machen insbesondere der therapeutischen Leiterin, Frau Dr. S., wie auch dem Vollzugsleiter, dem Diplom-Sozialpädagogen G. Vorhaltungen, dass sie sich hätten von Herrn K. „um den Finger wickeln“ lassen, zumal Herr K. 2014 schon einmal aus dem offenen Vollzug hatte wegen Auffälligkeiten abgelöst und in den geschlossenen Vollzug rückverlegt werden müssen.

Nicht wenige Insassen sorgen sich nun auch um ihre eigene Situation, denn in Baden-Württemberg beginnt der Vorwahlkampf (Landtagswahlen sind im Frühjahr 2016) und es steht zu erwarten, dass die CDU die Gelegenheit nutzen wird, um der GRÜN-/Roten Landesregierung eine Mitverantwortung zu unterstellen.

Ob das Justizministerium personelle Konsequenzen ziehen wird, ist noch nicht absehbar; da in die Entscheidung, Herrn K. Vollzugslockerungen zu gewähren, neben der JVA auch das Gericht, die Staatsanwaltschaft und das Justizministerium eingebunden waren, dürfte es eher unwahrscheinlich sein, dass man einzelne MitarbeiterInnen zur Verantwortung ziehen wird.

Ausblick

Beide Ereignisse zeigen die ganze Spannbreite des Vollzugsalltags in der Sicherungsverwahrung: Unvermeidliche Todesfälle, da die Anstalten selbst schwerst Kranke hoffnungslos verwahren, aber ebenso unvermeidliche Rückfälle.

Dem „unvermeidlich“ wohnt eine etwas resignative Sichtweise inne, denn es ist zweifelhaft, ob solche Vorfälle tatsächlich „unvermeidlich“ sind! Im Fall des Herrn S. hätte eine umfangreiche Begleitung, Betreuung und Unterbringung in einer offenen Einrichtung vielleicht ein Sterben in Würde und Freiheit ermöglichen können. Im Fall des Herrn K. hätte eine tatsächliche Begleitung und eine langsame Heranführung an kritische Situationen vielleicht verhindern helfen können, dass nun ein kleines Kind verängstigt wurde, wie auch deren Eltern. Von den möglichen politischen Folgen einmal abgesehen, wenn man sich wieder an des Bundeskanzlers Wort vom „Wegsperren – für immer!“ (Gerhard Schröder) erinnert.

Dafür wäre jedoch erheblicher Mitteleinsatz und viel mehr Personal erforderlich. Ausserdem auch ein grundlegendes Umdenken, was die Prozesse der Entstehung, von Kriminalität im Allgemeinen, wie auch im Speziellen anbelangt. Im Fall des Herrn K. ist es viel zu einfach zu sagen, dass er alleine die Schuld trägt, denn die moralische Mitverantwortung, zumindest jene, tragen auch Beschäftigte des Landes, wie es gleichfalls zu simplifizierend wäre, die alleinige Verantwortung der erwähnten Frau S. und dem Herrn G. zuzuweisen.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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Auch Gefangene zahlen für Strom – Abzocke pur?

Das Leben im Gefängnis ist keine „all-inclusive“ Veranstaltung, denn die Justizverwaltungen bemühen sich, Inhaftierte für alle möglichen Leistungen zur Kasse zu bitten.

Im folgenden Beitrag soll es um die Stromkostenbeteiligungen im baden-württembergischen Justizvollzug gehen.

Rechtslage

Schon vor über 10 Jahren stellte das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 1 Ws 194/01, 23.05.2002) fest, dass ungeachtet einer konkreten strafvollzugsrechtlichen Regelung, Gefangene zivilrechtlich verpflichtet seien, für die von ihnen verbrauchte Energie zu bezahlen. Rechtsgrundlage sei das bestehende privatrechtliche Verhältnis gemäß § 151 BGB. Zwischenzeitlich wurde im Zuge der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz auf die Länder übergeleitet und so findet sich seit 2010 im Justizvollzugsgesetzbuch-1 für Baden-Württemberg die Regelung, dass Gefangene an den Betriebskosten der in ihrem Besitz befindlichen Geräte beteiligt werden können ( § 9 Abs. 2 JVollzGB-1).

Stromkostenerhöhung zum 01.01.2014

Zum 01.01.2014 wurde durch Erlass des Justizministeriums in Stuttgart die Stromkostenbeteiligung erheblich erhöht, stellenweise verdoppelt.

Beispiele: bis zum 31.1.2.2013 fielen für den Wasserkocher monatlich 1,55 Euro, für den Kühlschrank 2,69 Euro und eine Kaffee-Maschine 1,55 Euro an. Ab dem 01.01.2014 wurden für den Wasserkocher 2,50 Euro, den Kühlschrank 4,86 Euro und die Kaffee-Maschine 2,50 Euro monatlich ab gebucht.

Streit um die „Beteiligung“

Seit Januar 2014 streiten sich Inhaftierte, darunter auch ich selbst, mit den Vollzugsanstalten um den Begriff der Stromkosten-Beteiligung. Eine gute Freundin machte mich auf eine Entscheidung des OLG Hamburg vom 04.02.2011 (http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?show…) aufmerksam. Dort entschied das Gericht, der Begriff der „Beteiligung“ bedeute denknotwendig, dass die von den Inhaftierten abverlangten Beträge unter den der JVA real entstandenen Kosten liegen müssten.

Landgericht Freiburg 04.07.2014 – Teil 1

Mit Beschluss vom 04.07.2014 (Az. 13 StVK 47/14) verwarf das Gericht meinen Antrag gegen die Stromkostenrechnung für Januar 2014 als unbegründet, da keinerlei Ermessenfehler der JVA erkennbar wären. Dieser Beschluss, wie weitere im Folgenden genannte Unterlagen sind als PDF-Dateien in diesem Artikel als Anhang zu finden.

Oberlandesgericht Karlsruhe 20.08.2014 – Teil 1

Auf immerhin acht Seiten bescheinigte das OLG der ersten Instanz, wie auch der JVA erhebliche Rechtsfehler

Das Gesetz sehe lediglich eine Beteiligung an den Stromkosten vor, dies verbiete von Inhaftierten Beträge zu verlangen, die über den Realkosten liegen. So mokierte das OLG, dass die JVA Freiburg ihrem Stromtarif 0,29 Euro/kWh zugrunde lege, obwohl ich bestritten hatte, dass der Anstalt als Großkundin ein solcher Tarif ihres Energielieferanten in Rechnung gestellt werde. Ferner merkte das Gericht an, es bestehe ein verfassungsrechtlich     abgesicherter Grundbedarf, z.B. auf heißes Wasser, so zu prüfen sei, ob man den Wasserkocher überhaupt berechnen dürfe.

Folglich hob das OLG den LG-Beschluss auf und gab die Sache an das LG zurück zur neuen Entscheidung.

Landgericht Freiburg 30.03.2015 – Teil 2

Nachdem nunmehr das LG prüfte, welche Stromkosten der JVA realenstanden sind (sie zahlt 18,9 Cent an ihren Energierversorger/kWh), beanstandete mit Beschluss vom 30.03.2015 (13 StVK 47/14) der Richter nunmehr zumindest die Abrechnungen für Kühlschrank und Wasserkocher, hielt jedoch die 2,50 Euro/Monat für die Kaffeemaschine für angebracht.

Oberlandesgericht Karlsruhe 23.06.2015 – Teil 2

Jetzt erhielten die drei OLG-Richter, unter Vorsitz des Herrn Endress erneut Gelegenheit sich mit der Frage der Stromkostenbeteiligungen zu beschäftigen.

In einem stellenweise etwas ungehalten klingenden, immerhin sieben Seiten umfassenden Beschluss (Az. 2 Ws 156/15, vom 23. Juni 2015) beanstandete das OLG erneut die Vorgehensweise des Landgerichts und sah sich auch zu grundlegenden physikalischen Erläuterungen veranlasst („Die Energie, die für die Erhitzung von einem Liter Wasser von etwa 20 Grad auf 100 Grad benötigt wird, ist stets konstant“) und fand es erstaunlich, dass das Landgericht, der JVA darin folgend, davon ausgehe, eine Kaffeemaschine verbrauche fast doppelt soviel Strom wie ein Wasserkocher, wo doch das OLG Hamburg (a.a.O.) genau das Gegenteil annahm.

Abschließend merkte in einem Hinweis der Senat an, es sei – wie von mir beantragt – zumindest nicht ausgeschlossen, dass über den Rechtsstreit vom Gericht in einer öffentlichen und mündlichen Verhandlung zu verhandeln sei, da ein solcher Anspruch auf Artikel 6 EMRK begründet werden könnte.

Leicht pikiert lautete der letzte Hinweis der drei OLG-Richter, der Richter der 1. Instanz möge künftig den von ihm erlassenen Beschluss unterzeichnen, damit man wisse, wer eine Entscheidung getroffen habe und schickte den Vorgang erneut ans Landgericht zurück.

Justizministerium und Vollzugsanstalt reagieren

Zum 01.08.2015 wurden nun erstmalig, die Stromkostenbeteiligungen für alle Inhaftierten des Landes gesenkt.

So kostet der Strom für den Kühlschrank 3,00 Euro (zuvor 4,86 Euro), für den Wasserkocher fallen 0,50 Euro (zuvor 2,50 Euro) und die Kaffee-Maschine 1,00 Euro (zuvor 2,50 Euro) an.

Landtag prüft Petition

Der Landtag von Baden-Württemberg (petitionen@landtag-bw.de) prüft nunmehr, ob allen Inhaftierten des Landes die zu viel bezahlten Stromkostenbeteiligungen seit dem 01.01.2014 zurückzuerstatten sind (Petition Nr. 15/05383). Denn faktisch hat das Land zu Unrecht zehntausende von Euro vereinnahmt- und das von Inhaftierten, die in der Regel nicht über das Wissen, oder die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, um gerichtlichen Rechtsschutz zu suchen.

Bislang weigern sich die Vollzugsanstalten, so auch die Leitung der JVA Freiburg, jenen Inhaftierten die nicht vor Gericht gezogen waren, die zu viel bezahlten Beteiligungen zurück zu erstatten.

Nebenschauplätze

Die Staatsanwaltschaft Freiburg hatte auf Strafanzeige hin ermittelt, ob sich Bedienstete der JVA strafbar gemacht haben könnten, weil sie zu hohe Stromkostenbeteiligungen von den Gefangenen verlangt hatten.

Die Staatsanwaltschaft stellte nur wenige Monate später das Verfahren ein (220 Js 13861/15), da weder Betrug, noch Untreue bejaht werden könnten. Eigenwillig mutete an, dass der ermittelnde Staatsanwalt die Erklärung eines der Beschuldigten wörtlich in die Einstellungsverfügung übernahm und diese Äußerung des Beschuldigten dann die Begründung für die Einstellung darstellte. In der eingangs erwähnten PDF-Datei findet sich die Originalverfügung der Staatsanwaltschaft.

In einem Parallelverfahren zu der Stromkostenthematik, denn aus rechtlichen Gründen muss man jeden Monat gegen die jeweils erfolgte Stromkostenabbuchung Klage einreichen, hatte der Leiter der Wirtschaftsverwaltung der JVA Freiburg dem Landgericht einen kompletten Kontoauszug meiner Person überreicht, aus welchem sich ergab, wer mir wann Geld zugeschickt hatte, welche Rechnungen ich bezahlte und welche sonstigen Ausgaben zu begleichen waren.

Eigentlich sollte auch für inhaftierte das Grundrecht auf Datenschutz („informationelle Selbstbestimmung“) gelten, weshalb ich beantragt hatte festzustellen, dass die Übermittlung eines vollständigen Kontoauszugs rechtswidrig war. Im ersten Anlauf billigte der promovierte Richter Dr. G. vom LG Freiburg (13 StVK 71/14) die Vorgehensweise der JVA. Das hiergegen angerufene OLG Karlsruhe (2 Ws 245/14)hob den Beschluss am 10.11.2014 auf und wies darauf hin, dass die JVA schließlich die nicht relevanten Daten auch hätte schwärzen können.

Nun kam das Landgericht nicht mehr um hin die beantragte Feststellung der Rechtswidrigkeit auszusprechen (Beschluss vom 26.06.2015, Az.: 13 StVK 71/14). Auch diese Beschlüsse finden sich in der PDF-Datei zum Nachlesen.

Resümee

Wir haben gesehen, es ist ein langwieriger, mühseliger Weg, sich gegen Rechtsverletzungen die durch Bedienstete der Vollzugsanstalten begangen werden, vor Gericht zu wehren.

Mal gewinnt man, mal verliert man – und stets lässt man sich auf jene Form der Auseinandersetzung ein, die der Staat den Bürgerinnen als „Spielwiese“ zur Verfügung stellt. Irgendein Unrechtsbewusstsein auf Seiten der Vollzugsbediensteten war zu keinem Zeitpunkt zu spüren (man kann deren Schriftsätze selbst in der PDF-Datei nachlesen). Kaum ein Gefangener nimmt deshalb, selbst wenn es ihm einen finanziellen Vorteil brächte, den Rechtsweg in Anspruch

Politisch ist es eine sehr zwiespältige Angelegenheit sich der Waffen dieses Staates zu bedienen, um gegen dessen Organe der Exekutive vorzugehen; und mich selbst kostet es stets aufs Neue Überwindung diese Möglichkeiten zu nutzen, denn ich sehe und spüre diesen inneren Widerspruch

Trotzdem kann es richtig und wichtig sein – vorliegend sieht man an der Änderung im Bereich der Stromkosten, dass nun viele tausend Gefangene in Baden-Württemberg einen unmittelbaren finanziellen Vorteil durch die gerichtlichen Entscheidungen haben werden.

Thomas Meyer-Falk c/o JVA (SV)
Hermann-Herder-Str. 8
D-79104 Freiburg
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Zwei Jahre Sicherungsverwahrung

An einem sonnigen Juli-Tag vor zwei Jahren wurde ich in einem vergitterten Gefängnisbus von der JVA Bruchsal (jva-bruchsal.de) in die JVA Freiburg (jva-freiburg.de) überführt. Um Mitternacht, des 8. Juli 2013 hatte die Sicherungsverwahrung begonnen.

Was ist Sicherungsverwahrung (SV)?

Eingeführt 1933 von den Nationalsozialisten, ermöglicht die SV dem Staat Menschen über das Ende der Strafhaftzeit hinaus so lange in einem Gefängnis zu verwahren, wie der/die Gefangene vorgeblich eine „Gefahr für die Allgemeinheit“ darstellt. Die §§ 66 ff. StGB, die das Recht hinsichtlich der Anordnung der SV regeln, wurden in den letzten Jahren einer auch für Fachleute kaum noch zu überblickenden Art und Weise geändert. Im Regelfall ist es zumindest seit 2011 durchaus so, dass sich in den SV-Anstalten unter den aktuell rund 500 Verwahrten in der Bundesrepublik Deutschland überwiegend Sexualtäter befinden, rund 70-80%, bei den übrigen Untergebrachten handelt es sich um wegen Körperverletzung, Raubes, Totschlag, Brandstiftung und in Einzelfällen auch wegen Drogendelikten verurteilte Personen. Fast alle sind männlichen Geschlechts.

Der Vollzugsalltag

Während die Strafgefangenen in Bruchsals Gefängnis die meiste Zeit des Tages in ihren Zellen weggeschlossen waren und sind, ist es in der SV üblich, und auch von den jeweiligen Landesgesetzgebern so geregelt, dass die Hafträume (die allerdings offiziell tatsächlich „Zimmer“ heißen, was die Betroffenen als zynisch erleben) von morgens bis spätabends geöffnet zu sein haben. Das ist eine erhebliche Umstellung, da man plötzlich wieder lernen muss die Tage in sozialer Gemeinschaft zu verbringen und nicht mehr oder weniger isoliert alleine in seiner Zelle.

Wer möchte, kann an arbeitstherapeutischen Maßnahmen ebenso teilnehmen, wie in Arbeitsbetrieben z.B. Akkordarbeit für Drittfirmen verrichten.

Ansonsten ist man im Vollzugsalltag primär sich selbst überlassen, wer nicht in der Lage ist seine Tage selbst zu strukturieren, der lebt so vor sich hin. Es gibt also auch jene, die die Tage durchschlafen, nachts fernsehen, oder vor ihrer Spielekonsole sitzen und sich in die fiktionalen Geschichten dort flüchten.

Die Therapie

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem spektakulären Urteil 2011 verlangt, dass künftig der Vollzug der SV nicht die bloße Verwahrung zum Inhalt haben dürfe, sondern durch therapeutische Maßnahmen, alsbald eine Freilassung sicherzustellen sei; nur in absoluten Einzelfällen sei eine Verwahrung bis zum Tod denkbar.

Dieser „therapeutische Optimismus“ wurde in der Fachwelt stellenweise kritisiert; bekannteste Kritikerin dürfte Frau Dipl.Psych.in Preusker (ehemals JVA Straubing/Bayern) sein, die in diversen Publikationen pointiert fordert: „Lasst sie niemals frei“ (so auch der Titel eines Aufsatzes von ihr im FOCUS).

In Freiburgs SV wird neben therapeutischen Einzelgesprächen, auch ein Gruppenangebot gemacht. Bspw. das BPS: ein Behandlungsprogramm für Sexualdelinquenten. Bis zu 10 Gruppenteilnehmer verbringen circa 1 1/2 Jahre wöchentlich ein-zwei Sitzungen gemeinsam, um mit den Therapeutlnnen in einem tatunspezifischen Teil grundlegende Fragen der Sozialkompetenz, der Eigen- und Fremdwahrnehmung oder Geschlechterstereotype zu behandeln.

In einem tatspezifischen Teil müssen die Teilnehmer ihre Sexualtaten, deren dynamische Entstehung, deren Verlauf und die heutige Einstellung dazu reflektieren.

Das Gegenstück zum BPS ist das Behandlungsprogramm für Gewalttäter (BPG); wobei dieses, mangels ausreichender Zahl an Sicherungsverwahrten, in Kooperation mit Strafgefangenen stattfindet. Daneben wird kunsttherapeutisch (Maltherapie) gearbeitet oder in einer „Suchtgruppe“ die Abhängigkeit von Drogen bzw. Alkohol bearbeitet.

Der Vollzugsalltag wird etwas euphemistisch als „milieutherapeutische Arbeit“ verklärt; dies bedeutet, auf den Therapiestationen essen Beamtinnen und Beschäftigte der Fachdienste gelegentlich zusammen mit den Bewohnern, es werden Spieleabende veranstaltet und wöchentlich eine (verpflichtende) Stationsversammlung.

Die Missstände

In den vergangenen Jahren habe ich ausführlich über die unterschiedlichsten Herausforderungen hier aus dem Vollzug der Sicherungsverwahrung der JVA Freiburg berichtet.

Die Spannbreite reicht von -scheinbaren Kleinigkeiten- dem Verbot des Besitzes zuvor in der JVA Bruchsal teuer erworbener Nagelscheren oder Teegläsern, über die indiskutable Praxis der Kleingruppenisolation, dem bloßen „Sich-selbst-Überlassen“ retardierter und ernstlich kranker Gefangener, bis hin zu diversen Todesfällen.

Scheinbare Kleinigkeiten

Für die Leserin oder den Leser dieses Beitrages ist die Nutzung einer Nagelschere wohl etwas Alltägliches; hier in der SV-Anstalt gilt sie als eine gefährliche potentielle Waffe. Was deshalb skurril anmutet, weil im vorangegangenen Strafvollzug in der JVA Bruchsal, die hiesigen Verwahrten problemlos Nagelscheren kaufen und besitzen dürfen bzw. durften.

Angesichts der zahlreichen Restriktionen, die Menschen in jeder Haftanstalt unterliegen, ist jede Form zusätzlicher Beschränkung besonders ärgerlich.

Selbst Rasierwasser, das Verwahrte zuvor in Bruchsals Gefängnis teuer kaufen konnten, wird ihnen hier in der SV dann verboten.

Ein Verwahrter, der aus der JVA Schwalmstadt nach Freiburg verlegt wurde, staunte nicht schlecht, als man ihm hier seinen großen Fernseher und den Besitz der X-Box, nebst PS-3 verbot – obwohl er doch alles dort in der hessischen JVA gekauft und in Besitz hatte.

Kleingruppenisolation

Während es in anderen Bundesländern ganz normal ist, dass sich Sicherungsverwahrte in der Einrichtung frei bewegen und gegenseitig besuchen, sind in Freiburg die SV-Stationen hermetisch voneinander getrennt. Nur zu festgesetzten Zeiten kann man einander besuchen; und wer auf der „Station 2“ wohnt, auch nur dann, wenn er eine Woche im Voraus einen begründeten, schriftlichen Antrag stellt, der dann, sofern er bewilligt wird, zu einem einmaligen Besuch auf einer der anderen drei SV-Stationen berechtigt.

Verwahrte, die sich mitunter seit Jahrzehnten kennen, werden so voneinander fern gehalten, alles unter dem Blickwinkel: Therapie und Sicherheit. Angeblich soll so verhindert werden, dass Verwahrte einander schädlich beeinflussen oder drangsalieren.

Sich-selbst-Überlassen retardierter Verwahrter

Man muss nichts beschönigen: in der Sicherungsverwahrung treffen wir vielfach auf Menschen, die verhaltensoriginell agieren (Psychiater würden von Persönlichkeitsstörungen sprechen).

In all der Buntheit und Vielfalt sonderbarer Verhaltensmuster strahlt der Vollzugsalltag. Aber selbst hier gibt es dann Menschen, die besonders hervor stechen; die, sich selbst überlassen, in ihren Zellen vermüllen, die sich regelmäßig einkoten, die Notdurft in das Waschbecken verrichten, die, die ohne Unterbekleidung über den Flur irren, die nachts über Stunden wie ein (einsamer) Wolf heulen, die mit sich selbst lautstark sprechen.

Bei zwei Mitverwahrten reinigt ein anderer Verwahrter wöchentlich mindestens einmal, meist mehrfach die jeweilige Zelle, richtet ihnen die Wäsche und übernimmt gewissermaßen pflegerische Funktionen. Ein irgendwie gesteigerter Betreuungsaufwand durch das JVA-Personal konnte bislang nicht beobachtet werden.

Dann bleibt es nicht aus, dass solche Menschen sterben, so wie Karl am 11.11.2014, der über Wochen mit wunden Füßen und Beinen über den Flur schlich, zuletzt dann auch ohne Unterbekleidung, da sein Hoden abnorm vergrößert war.

Mitverwahrte waren und sind der Ansicht, hier wurde ein Mensch sehenden Auges sich selbst überlassen (noch ermittelt die Staatsanwaltschaft Freiburg u.a. gegen den Leiter der Anstalt wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen).

Todesfälle

Nicht nur Fälle wie jene von Karl bewegen dann besonders die Bewohner hier, sondern auch der plötzliche Tod von Mario am 19.01.2014, der tot im Freizeitraum aufgefunden wurde, oder jener von Reinhold. Der starb zwar in Freiheit, aber er wurde erst entlassen, nachdem er fast 10 Jahre in der SV zugebracht hatte und man ihm einen Unterschenkel amputierte. Weitestgehend unbeweglich im Rollstuhl sitzend verbrachte er die Monate bis zu seinem Tod in einer Wohnung.

In der Zelle, in der ich lebe, ist wenige Monate vor meinem Einzug ein Insasse tot aufgefunden worden.

Gerade weil hier weitere Mitverwahrte krank sind, über 60 oder über 70 Jahre, einige sehr übergewichtig (bis zu 200 kg), oder auch anorektisch, muss mit weiteren Todesfällen gerechnet werden.

Sicherlich gehört das Sterben zum Leben dazu, auch hinter Gefängnismauern. Nur geht selbst der juristische Leiter der Anstalt, Oberregierungsrat R. davon aus, dass jährlich lediglich ein bis zwei Verwahrte entlassen werden. Simple Mathematik lässt einen dann zu dem Schluss kommen, dass das bedeuten wird, ein Großteil der jetzigen Insassen muss hier sterben. Denn ein heute 60, 65 oder 70 jähriger Insasse wird wohl kaum noch 10, 15 oder 20 Jahre leben.

Die Hoffnung

Trotz der Allgegenwart des Todes flammt immer wieder der Funken Hoffnung auf; die Vorstellung vieler, zu jenen Glücklichen zu gehören, die eines Tages vielleicht doch lebend die Anstalt Verlassen, lässt sie durchhalten und vieles aushalten.

Sicherungsverwahrung schließt sich an den Strafvollzug an, d.h., alle Insassen haben die ihnen zugemessenen Strafen voll verbüßt, sitzen also jetzt nicht (mehr) zur Strafe ein, auch wenn der Vollzugsalltag sich kaum von dem im Strafvollzug unterscheidet. Und sie wissen, wenn sie sich therapeutischen Maßnahmen entziehen, sinken die Chancen gegen Null jemals auf freien Fuß zu kommen. Also versuchen sie die Hoffnung am Leben zu halten.

Ausblick

Bald 20 Jahre befinde ich mich ununterbrochen in Haft, davon die erste Dekade in Isolation. Diese Zeit zu überstehen ist mir wesentlich dadurch gelungen, weil es stets solidarische Freundinnen und Freunde, Genossinnen und Genossen gab und nach wie vor gibt. Die schreiben, mich besuchen, helfen, wo sie können. In diesem Punkt geht es mir ungleich besser als den meisten der Mitverwahrten, auf die niemand wartet, die niemand besucht, denen keiner schreibt.

Da ich 1997 verurteilt wurde, also vor einer mittlerweile berüchtigten Reform der CDU-FDP-Koalition im Jahre 1998, als man die Dauer der erstmaligen Unterbringung in der SV von maximal 10 Jahren auf faktisch „lebenslang“ erhöhte, baue ich darauf, am 07. Juli 2023 entlassen zu werden. Denn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte betonte in mehreren Urteilen seit 2009, dass diese Praxis der BRD gegen die Menschenrechte verstoße: rückwirkend dürften Strafen nicht erhöht werden. Und nach Ansicht des EGMR handele es sich bei der Sicherungsverwahrung um Strafe, da diese in einem Gefängnis, unter strafvollzugsähnlichen Bedingungen vollzogen werde. Mich dem therapeutischen Diktat zu unterwerfen, das ist keine Option für mich; auch wenn das Landgericht Freiburg wissen ließ, eine Freilassung vor 2023 sei dann recht unwahrscheinlich. Auf dieser Rechtslage des EGMR bauen, bedeuten nicht, ihr zu vertrauen, denn Gerichten können wir nicht vertrauen, sie sind staatliche Organe. Faktisch bleibt mir jedoch zurzeit nichts anderes übrig. So werde ich ab 21. 9. 2015 die Haft sinnvoll nutzen, um das Abitur nach zu holen und besuche die Gefängnisschule.

Es kommt nicht nur darauf an frei zu kommen, sondern auch auf den Weg der dorthin führt.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8
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Hungerstreik beendet – ein Rückblick

In der JVA Freiburg kam es im Juli 2015 zu einem Hungerstreik (HS) zweier Sicherungsverwahrter, der zuletzt, nachdem ein Verwahrter seinen Protest beendet hatte, daran gipfelte, dass der verbliebene Verwahrte entmündigt werden sollte und zwangsweise in das Gefängniskrankenhaus verlegt wurde https://linksunten.indymedia.org/de/node/148745 .

Der Anlass für den Protest

erst hatte Herr P. Mit seinem Hungerstreik begonnen, primär aus Verärgerung über seine eigene konkrete Situation: so wurde eine Ausführung zu seiner Partnerin vorzeitig abgebrochen und er vermutete insbesondere seitens des Vollzugsleiters, des Diplom-Sozialpädagogen G. sinistre Machenschaften. Anstatt sich auf eine baldige Freilassung einrichten zu können, sah sich P. plötzlich mit der Aussicht konfrontiert mindestens einige Jahre hier in der Sicherungsverwahrung zubringen zu müssen.

Am Morgen nach beginn des HS von Herrn P. Schloss sich Herr H. dem an und beide thematisierten die desolate Haftsituation in der Sicherungsverwahrung, die nicht geprägt sei von einem motivierenden Behandlungsvollzug, sondern von dauerhafter Verwahrung – trotz einschlägiger Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.

Der Verlauf des Hungerstreiks

Die JVA begann das Gewicht von H. und P. zu dokumentieren, insbesondere jedoch die Verweigerung der Anstaltskost.

Nachdem dann auch die Lokalpresse des HS aufgriff, sich im gesamten SV-Gebäude eine gewisse Unruhe bemerkbar machte, kam es auf den vier Stationen der SV-Anstalt zu Sonderkonferenzen, an welchen die führenden Mitglieder der Anstaltsleitung teilnahmen; jedoch ohne konkretes Ergebnis. Man hörte sich die Beschwerden der Verwahrten an und machte weiter wie bisher. Unter den Mitverwahrten gab es jene die sich in einer Erklärung solidarisierten (20 Verwahrte unterzeichneten), aber auch jene die sagten: „ So was bringt doch eh nix!“.

Herr P. hörte auf zu hungern und Herr H. wird verlegt

Nachdem Herr P. aus gesundheitlichen Gründen seinen HS beendete, wurde kurz danach Herr H. zwangsweise morgens um 6:30 Uhr aus der Zelle geholt und ins Gefängniskrankenhaus verlegt. Wie er später nach seiner Rückkehr in die SV-Anstalt berichtete, seien drei Beamte in seine Zelle eingedrungen und nachdem er es abgelehnt habe ‚freiwillig‘ mitzukommen, habe Amtsinspektor H. ihn auf das Zellenbett gestoßen, fixiert, die Arme auf den Rücken gezerrt, was so schmerzhaft gewesen sei, dass er befürchtete man habe ihm den Arm ausgekugelt. Danach seien ihm Hand- und Fußketten angelegt worden. Im weiteren Verlauf des Abtransports habe ihm dann Amtsinspektor H. die mit den Kampfhandschuhen ‚geschützte‘ Hand so fest auf Mund und Nase gepresst, dass er keine Luft mehr bekommen habe. Nur durch ruckartiges Bewegen des Kopfes habe er kurz den Mund frei bekommen um laut um Hilfe rufen und nach Luft schnappen zu können.

Vollzugskrankenhaus Hohenasperg (bei Stuttgart)

Nach rund zwei Stunden Fahrt wurde H. am 16.07.2016 in der ‚Inneren‘ des Gefängniskrankenhauses eingeliefert, wo man, so H. erstaunt gewesen sei, da man gar nicht gewußt hätte, was er hier solle. Das Trinken verweigerte er nun auch; dies hatte er im Vorfeld für den Fall der ‚Verschleppung‘ angekündigt. Erst in Gesprächen mit den ÄrztInnen, PflegerInnen, aber insbesondere seiner Verteidigerin und Prof. Dr. W. vom Stuttgarter Justizministeriums am 17.07.2015 entspannte sich die Situation. Seiner Kritik an den Zuständen in der SV sei nie widersprochen worden; Herr Prof. W. habe darauf hingewiesen, dass gerade für Freiburgs JVA zusätzliche Gelder für Personal in einem Nachtragshaushalt eingeplant worden seien.

Irgendwelche konkreten Zugeständnisse wurden ihm nicht gemacht. Dennoch beendete er am Vormittag des 17.07.2015 seinen Hunger- und Durststreik; bis zum 24.07.2015 verblieb er dann im Gefängniskrankenhaus, da man dort erst eine gewisse Gewichtszunahme habe sehen wollen.

Resümee

Medial war der HS in der Badischen Zeitung, Radio Dreyeckland , sowie im SWR (Radio und Fernsehen) präsent und es kam auch die Kritik der Hungerstreikenden zu Wort. Ob der Protest letztlich einen Anstoß gegeben hat, irgendwelche Maßnahmen zu beschleunigen, muss die Zukunft zeigen. Wie leicht es die Justiz hat, wenn nur ein oder zwei Gefangene protestieren, und das ohne solch eine breite Solibewegung wie bspw. kürzlich in Berlin Gülaferit Ünsal und ihrem fast zwei Monate dauernden HS, wurde vorliegend deutlich: denn einen Hungerstreikenden zu versuchen zu entmündigen (§ 1896 BGB) und dann zwangsweise und gegen seinen Willen gewaltsam in ein Gefängniskrankenhaus zu verlegen, das kann sich eine Verwaltung nur erlauben, wenn sie sich relativ sicher ist, dass es keine solidarische Begleitung durch Dritte gibt.

Andererseits zeigte sich jedoch auch, wie intensiv die Reaktionen im Justizapparat ausfielen, es also durchaus die Möglichkeit gibt etwas in Bewegung zu setzen.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV), Hermann-Herder-Str.8, D-79104 Freiburg

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Freiburgs JVA hebt Telefonverbot auf

Am 16.7.2015 ordnete die JVA Freiburg gegen mich ein Telefonverbot an (Hintergründe: http://community.beck.de/gruppen/forum/freiburger-jva-reagiert-mit-verlegung-und-sanktionen).

Hiergegen protestierten FreundInnen und GenossInnen (https://linksunten.indymedia.org/de/node/149053) und es wurde aufgerufen, bei der JVA Freiburg eine Aufhebung des Telefonverbots zu verlangen.

Zwischenzeitlich zeigte der Protest Erfolg! Am Nachmittag des 28.7.2015 wurde das Telefonsystem wieder frei geschaltet. Ich freue mich sehr über die solidarische Unterstützung und danke all jenen, die den Aufruf unterstützten.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg https://freedomforthomas.wordpress.com

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