Carmen F. zu Sicherungsverwahrung verurteilt

Am 11. Dezember 2014 verurteilte das Landgericht Ravensburg Frau F. zu 6 ½ Jahren und anschließender Unterbringung in der Sicherungsverwahrung.

Zur Vorgeschichte

Vor sechs Jahren ordnete ein Gericht die nachträgliche Unterbringung von Frau F. in der Sicherungsverwahrung an. Obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schon 2009 entschied, dass die nachträgliche SV gegen die Menschenrechtskonvention verstoße, dauerte es im Fall von Frau F. bis November 2013, bis eine Freilassung erfolgte (vgl. http://de.indymedia.org/2013/11/350580.shtml). Ohne jegliche Vorbereitung wurde sie dann aus der Haft, wo sie die letzten Jahre in strenger Einzelhaft verbracht hatte, auf die Straße gesetzt.

Frau F. taucht unter

Wiewohl auf freien Fuß gesetzt, stand Frau F. unter Führungsaufsicht, musste u.a. eine sogenannte elektronische Fußfessel tragen, durfte nachts das Zimmer in der Pension, in der sie lebte, nicht verlassen, sowie außerhalb des Hauses kein Feuerzug mit sich führen, da sie ursprünglich wegen Brandstiftung inhaftiert war.

Nach wenigen Wochen tauchte Frau F. unter (http://linksunten.indymedia.org/de/node/102306), sie schnitt die elektronische Fußfessel ab und wanderte durch Feld und Flur.

Erneute Festnahme am 30.12.2013

Wegen des Verdachts u.a. einen Supermarkt in Brand gesetzt zu haben, wurde Frau F. am vorletzten Tag des Jahres 2013 erneut festgenommen und in die JVA Ravensburg eingeliefert.

Das Urteil

Nach neun Prozesstagen verurteilte nun das Landgericht Ravensburg Carmen F. zu 6 ½ Jahren Freiheitsstrafe und ordnete die anschließende Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an. Ihr Verteidiger, Dr. Ahmed (http://www.kanzlei-ahmed.de) kündigte umgehend an, Revision einlegen zu wollen, da u.a. der psychiatrische Sachverständige voreingenommen gewesen sei und gegen wesentliche Vorgaben, was die Erstattung eines Prognosegutachtens angeht, verstoßen habe. Im übrigen sei das Gericht fehlerhaft besetzt gewesen.

Der Sachverständige hatte ausgesagt, bei Frau F. bestehe eine exorbitant hohe Rückfallgefahr, auch deshalb, weil sie wegen 46 Brandlegungen vorbestraft sei.

Der 2013 in Brand gesetzte REWE-Supermarkt sei hier auch „herausragend“, so dann das Gericht, da 150.000 Euro Sachschaden entstanden sei.

Zuzugestehen sei, so das Gericht, eine psychische Belastung nach der Haftentlassung, insbesondere durch die elektronische Fußfessel. So hatte die Betreiberfirma einräumen müssen, dass „Fehlalarme“ möglich seien, insbesondere der Akku Mängel aufgewiesen habe. Nur, dies habe dann aus Sicht der Gerichte nichts zu tun mit der Brandlegung, d.h. es scheide eine Einschränkung der Steuerungsfähigkeit aus. Gleichfalls liege keine Persönlichkeitsstörung vor.

Ausblick

Seit ihrer Festnahme sitzt Frau F. in Einzelhaft und trägt die Situation mit Fassung. Sie pflegt Brieffreundschaften und erhält auch Besuch. Trotz allem hat ihr Schicksal eine tragische Note. Denn bei aller Eigenverantwortlichkeit für ihr Tun weist gerade ihre Entwicklung auf die Mißstände im Strafvollzug hin; wegschließen, viele Jahre in strenger Einzelhaft (die in einem anderen Fall in Baden-Württemberg erst kürzlich zu einem Hungertod führte, http://community.beck.de/gruppen/forum/neuigkeiten-ber-hungertod-eines-gefangenen) und dann auf die Straße gesetzt.

Sodann primär als „Gefahrenherd“ betrachtet, von der Polizei auch nachts in der Pension „belästigt“. Frau F. saß menschenrechtswidrig vier Jahre in Sicherungsverwahrung, ein Aspekt, der viel zu sehr unbeachtet blieb. So zeigt der Fall auch, wie beliebig mit elementaren Freiheitsrechten in diesem Land umgegangen wird.

Für die Medien und viele BürgerInnen bleibt Carmen lediglich eine „notorische Brandstifterin“, die am besten auch noch lebenslang weggesperrt gehört. Sich auf einen Dialog einlassen, schauen, weshalb sie so agiert wie geschehen, das tun die Wenigsten.

Und so steht zu befürchten, dass Frau F. viele Jahre ihres Lebens weggesperrt und dann „verwahrt“ werden wird, wie ein „Gefahrgutstück“.

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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Keine Pepperoni im Knast?!

Sage niemand, im Staatsdienst würden geistig nicht außerordentlich wenige Menschen arbeiten. Nachdem in der Justizvollzugsanstalt Freiburg (http://www.jva-freiburg.de) seit ewigen Zeiten in Wasser und Essigsäure eingelegte Pepperoni von den dort inhaftierten Insassen, zum Zwecke des Genusses, z.B. als Auflage für eine Pizza, oder einen Salat griechischer Art, käuflich erworben werden konnten, entdeckten am 10.September 2014 die Knast-Beamten schier Ungeheuerliches!

Und zwar fiel es ihnen wie die sprichwörtlichen Schuppen von den Augen: Pepperoni weisen eine- Zitat- „gewisse Schärfe“ auf. Das darf selbstredend nicht so sein, also schritt die sogenannte „Einkaufs-Beamtin, Frau Obersekretärin R. zur Tat und verbot der Lieferfirma, jemals wieder solche Pepperoni an die Gefangenen zu verkaufen.

Geistig nicht weniger wendig ihr Dienstvorgesetzter, Herr Oberregierungsrat R., manchen vielleicht noch aus Seiner Schaffensperiode in der JVA Bruchsal bekannt, da ich seinerzeit auch schon seine Entscheidungen kommentierte, mit Schriftsatz vom 23.Oktober 2014 führte er aus, diese aufgeweichten, glitschigen Pepperoni, der Variante „mild“, könnten – Zitat- auch als Waffe eingesetzt werden.

Ja, genau! Wir stellen uns das dann so vor, da? Ein Insasse eine reichlich matschige Pepperoni nach einem Wächter wirft. Sicherlich wäre dieser dann auf immer dienstunfähig.

Außerdem, so der nun auch als Amateur-Botaniker sich betätigende Ober-Regierungsrat, eigentlich studierter Jurist, könnte man die in Essigsäure einlegten Pepperoni zur Züchtung neuer Pepperoni missbrauchen, am Ende sogar solche eines – Zitat – „größeren Schärfegrads“, als der eigentlichen Variante „mild“.

Und genau deshalb müsste jetzt dieses Produkt aus der Sortimentsreihe gestrichen werden; was freilich nur für die werten Insassen gilt. Denn das Personal, also insbesondere die Wärter*innen und Wärter lassen sich gerne vom örtlichen Pizza-Lieferservice Pizzen in die Anstalt liefern, um den körperlich anstrengenden Dienst überhaupt durch zu stehen- und auf diesen Pizzen liegen dann auch: genau! Pepperoni.

Der Originalvermerk der Beamtin R., wie auch ein Schriftsatz des besagten Amateurbotanikers, können hier

nachgelesen werden: http://de.indymedia.org/sites/default/files/2014/12/Pepperoni.pdf

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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Tod und Siechtum in Sicherungsverwahrung

Aus der Freiburger Sicherungsverwahrung gibt es selten Gutes zu berichten – so auch heute nicht.

Herr M. verliert ein Bein

Der heute 55-jährige Herr M. wurde mit Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 25.08.1999 wegen versuchten Mordes und versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. Mit Urteil vom 6.02.2013 wurde nachträglich die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet, da er an einer chronifizierten Psychose leide und deshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit erhebliche Straftaten begehen werde (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. vom 7. Mai 2014, Az. 2 Ws 32/14).

Seit Juli 2013 war Herr M. mein direkter Zellennachbar und immer mal wieder unterhielten wir uns über seine Situation, denn er hatte – nach eigenem Bekunden – mit dem Leben in Freiheit abgeschlossen. Briefe von Gerichten oder seinem Pflichtverteidiger zerriss er, ohne sie zu lesen, meist sofort nach Erhalt. In den Gesprächen wirkte er wach, voll orientiert, war aber auch ein Einzelgänger, der einfach nur seine Ruhe wollte.

Vor einiger Zeit entwickelte sich ein Abszess in der Leistengegend und Herr M. suchte den Anstaltsarzt auf. Erst bekam er eine Salbe, später, so Herr M. habe ein Sanitär der JVA versucht, mit einer Nadel in den Abszess zu stechen, um Eiterflüssigkeit abzulassen. Diese „Maßnahme“ verweigerte Herr M. und konnte stattdessen eine Verlegung in das nahe gelegene St.-Josephs-Krankenhaus durchsetzen. Dort schätzte man die Situation dann so kritisch ein, dass nicht irgendein Krankenpfleger mit einer Nadel herum stochern sollte, sondern M. kam umgehend „auf den Tisch“, sprich, es musste eine Not-OP durchgeführt werden.

Es folgten weitere Operationen und wir sahen dann nur noch einmal kurz Herrn M., bevor er zur „Nachsorge“ in das Gefängniskrankenhaus Asperg (bei Stuttgart) verlegt wurde. Dort schien es dann mit der „Nachsorge“ nicht so ganz funktioniert zu haben, denn nun wurde ihm ein Bein amputiert.

Sein Haftraum 136 in der Freiburger Sicherungsverwahr-Anstalt räumte am 13.11.2014 ein Vollzugsbeamter.

Herr K. verliert sein Leben

Wie Herr M., so lebte auch Herr K. auf der Station 2 der SV-Anstalt in Freiburg, er war 64 Jahre alt und jeder Verwahrte hatte schon von ihm gehört. Denn regelmäßig schrie er aus dem Zellenfenster seiner kahlen Zelle: „Sucka!Nachui!“ (russische Schimpfworte). In der UdSSR aufgewachsen, kam er später nach Deutschland. Ich lernte ihn als sehr zurück gezogen lebenden, eigenbrödlerischen Menschen 2013 kennen. Seine Zelle war meist ziemlich verdreckt, er verstopfte auch schon mal sein WC und verrichtete dann so lange die Notdurft weiterhin in das WC und das Waschbecken, bis nach Tagen das Personal mal nachschaute, aber erst nach dem der Gestank schier unerträglich wurde.

Bekam er mal eine Tafel Schokolade oder auch ein Stück Kuchen geschenkt, reagierte er mit einem mürrisch-brummelnden „Danke“, drehte sich um und legte sich auf sein Bett.

Zuletzt sah man ihn auf dem Flur nur noch im Unterhemd bekleidet, denn sein Hoden war abnorm vergrößert; außerdem waren die Beine dick geschwollen und sichtlich sehr entzündet. Nicht wenige frugen sich, wie man einen Menschen derart sich selbst überlassen konnte. Die Anstalt verteidigt sich mit dem Hinweis, das Justizvollzugsgesetzbuch-5 (dieses regelt den Vollzug der Sicherungsverwahrung) sehe – im Gegensatz zu dem Gesetz für den Strafvollzug – gerade keine Zwangsbehandlung bei Eigengefährdung vor, deshalb habe man über das Vormundschafts-/Familiengericht des AG Freiburg erst einen zivilrechtlichen Betreuer bestellen lassen müssen.

Als dieser dann bestellt gewesen war, kam er auf die Station und ihm genügte ein kurzes Gespräch mit Herrn K., um die Zustimmung zur Verlegung ins Gefängniskrankenhaus Asperg zu erteilen.

Allerdings kam die Behandlung letztlich zu spät, denn am 11.11.2014 ist Herr K., wie es heißt, „eines natürlichen Todes“ gestorben.

Reaktion der Mitverwahrten und Ausblick

Als am 12. November die Nachricht über den Tod von Herrn K. und die Beinamputation des Herrn M. die Runde machten, waren gleich die ersten Schreie aus den Zellenfenstern zu hören: „Die bringen uns alle um! Wir werden hier alle sterben!“. Auch am Morgen des 13. November durften sich die uniformierten Beamten entsprechende Vorhaltungen anhören: „Bringt uns doch am besten alle gleich um“, so Herr J.

Die „Station 2“ wird jetzt schon nur noch die „Todesstation“ genannt, denn im Frühjahr 2013 starb in Zelle 135 Herr L.M., Anfang 2014 Herr H. (http://community.beck.de/gruppen/forum/2-tote-in-2-tagen-in-jva). Zuvor wurde von dieser Station kürzlich erst ein Mitverwahrter entlassen, aber erst nachdem er schwer an Diabetes erkrankte, ihm Zehen und zuletzt der Unterschenkel amputiert wurden. Jetzt der Tod von Herrn K., der auch die ganze Zeit auf Station 2 lebte, wie auch die Beinamputation von Herrn M.

Aktuell gibt es weitere Verwahrte, die eigentlich nur noch auf ihren Tod warten: Alten Männern von über 70 Jahren wird angesonnen, sie mögen sich doch auf ein mehrjähriges Therapieprogramm einlassen, andernfalls käme eine Freilassung nicht in Betracht.

Andere Verwahrte werden gänzlich sich selbst überlassen, verwahrlosen in ihren Zellen: Ein Untergebrachter nässt und kotet sich regelmäßig ein. Sammelt Lebensmittel, bis sie verschimmeln. Ein anderer Betroffener, den auch das Anti-Folter-Komitee des Europarats in seinem Bericht explizit erwähnt (http://de.indymedia.org/node/1681), da die Mitglieder der Kommission ihn selbst in dessen Zelle besucht hatten, der an einer Psychose leidet, bekommt von einem Mitverwahrten wöchentlich die Zelle gereinigt, sonst würde er dort völlig vermüllen.

Ohne Zweifel, auch vor den Mauern wird gestorben, erkranken Menschen schwer, dies ist nichts gefängnisspezifisches, jedoch trifft aus Sicht vieler Verwahrter die Anstalt und den Staat eine besondere Fürsorgepflicht, da man ihnen die Freiheit einzig auf Grund von Spekulationen und Mutmaßungen entzieht. Sicherungsverwahrung bedeutet, dass zuerst die Freiheitsstrafe zu verbüßen ist und danach wird man auf unabsehbare Zeit weg gesperrt – so lange, bis Psychiater und Gerichte der Ansicht sind, jetzt sei man „ungefährlich“.

Wenn aber 2014 nach wie vor weitgehend unkritisch ein NS-Gesetz (die SV wurde mit Gesetz vom 24.11.1933 eingeführt) vollstreckt werde, so denken viele der davon Betroffenen, dann müsse auch ganz besonders auf Leib und Leben der Gefangenen geachtet werden. Die meisten hier konnten ihre Freiheitsstrafe akzeptieren, stehen zu dem, was sie vielfach an schwersten Strafen angerichtet haben – dafür jedoch haben sie ihre Strafen verbüßt, so ihre Ansicht.

Jetzt damit rechnen zu müssen, zum „Krüppel zu werden“, oder gar zu sterben, lässt viele verzweifeln.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV-Abtlg.), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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Hungerstreik in JVA Freiburg beendet

Wie vor wenigen Tagen berichtet, war ein Sicherungsverwahrter der JVA Freiburg aus Protest gegen die Haftbedingungen in der Sicherungsverwahrung in den Hungerstreik getreten (https://linksunten.indymedia.org/de/node/126747).

Am 06.November beendete er seinen Protest, nachdem Sozialarbeiter, Psychologin und zuletzt auch Anstaltsleiter Egerer persönlich mit ihm gesprochen hatten. Zuvor hatte noch seine Rechtsanwältin Gröbmayr per Telefax an Justizminister Stickelberger (Stuttgart), seine Vertreterin, aber auch an den CDU-Landtagsabgeordneten Lasotta auf die gesundheitliche bedenkliche Situation und die Forderungen ihres Mandanten hingewiesen.

Wie Herr H., der Verwahrte, berichtete, habe ihn der Aufmarsch all dieser Mitarbeiter beeindruckt; zum ersten Mal habe er sich wahrgenommen und ernst genommen gefühlt.

Der Anstaltsleiter habe in seinem 90-minütigen Gespräch viele der Forderungen als im Kern berechtigt anerkannt, jedoch keinerlei Zusagen machen wollen,vielmehr darauf aufmerksam gemacht, der Hungerstreik könne sogar kontraproduktiv wirken, da es dann so aussehen könne, als hätte man sich erpressen lassen.

Zu einer Zwangsernährung wäre es, so Herr H., nicht gekommen, denn der Anstaltsleiter habe darauf hingewiesen, erst im Zuge dieses Hungerstreiks sei aufgefallen, dass man im Justizvollzugsgesetzbuch-5, das für die SV gilt, hierfür gar keine Regelung getroffen habe (für den Bereich des Strafvollzuges, § 80 JVollzGB-3, vgl. auch § 101 Strafvollzugsgesetzbuch, ist Zwangsernährung vorgeschrieben).

Da eine wirkliche Veränderung im Vollzugsregime nicht eintreten wird, dürfte der Protest des Herrn H. nicht der letzte gewesen sein. Insbesondere wenn jene, die aktuell noch hoffen, nach ein, zwei, drei Jahren „ganz sicher“ frei zu kommen, merken, dass dem nicht so ist, nachdem dann vielleicht weitere Verwahrte auch gestorben sein werden, dann dürfte die Bereitschaft sich zu wehren höher sein als aktuell.

(verfasst: auf den Monat genau, 81 Jahre nach Einführung der Sicherungsverwahrung durch die Nationalsozialisten)

Thomas Meyer Falk, c/o JVA (SV-Abt), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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Hungerstreik in Freiburgs Gefängnis

Seit dem 30. Oktober 2014 befindet sich in der JVA Freiburg der Sicherungsverwahrte H. in einem unbefristeten Hungerstreik, bzw. Todesfasten.

Forderungen von Herrn H.

Der 51-jährige Untergebrachte protestiert nach eigenen Angaben gegen die Haftbedingungen in der Sicherungsverwahrungsanstalt.

So sei der Vollzugsalltag, entgegen den Vorgaben des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes und auch des Bundesverfassungsgerichts, weder “freiheits- noch aussenorientiert.“ Dies fange schon bei der Kleingruppenisolation an; noch 2012 sei “fest versprochen“ worden, dass nach Installation eines Kameraüberwachungssystems die Anstalt nach innen geöffnet werde, man sich also auf den vier Stationen und dem Hof frei bewegen könne.

Nichts davon sei eingetroffen. So sei der Hof für nur ein paar Stunden am Tag (wochenends bspw. nur 3 Stunden 30 Min. zugänglich, ansonsten sei man gezwungen, sich auf der nur 15 Zellen umfassenden kleinen Station aufzuhalten, der man zugewiesen ist.

Ferner kritisiert H. die zahlreichen Streichungen bei “Ausführungen“ (bei einer Ausführung verlässt der Betroffene, von Beamten bewacht, für ein paar Stunden die Anstalt). Immer öfters würden seitens der JVA diese Lockerungen abgesagt, weil es, so die offizielle Darstellung, an Personal mangele.

Laut Gesetz sind mindestens 4 Ausführungen pro Jahr zu gewähren; teilweise reisten Freunde und Angehörige von weit her an, um mit dem jeweiligen Verwahrten und den Beamten die Stunden vor den Mauern zu genießen. Nur um dann einen Tag vorher, oder Stunden vor dem Treffen zu erfahren, die JVA habe – mal wieder – die Maßnahme gestrichen.

„ So zerstört man die wenigen Sozialkontakte“ , sagt H.

Niemand könne sich darauf verlassen, an einem eigentlich fest vereinbarten Tag die Ausführung tatsächlich gewährt zu bekommen.

Zornig macht H. auch der Umgang mit ihm und anderen Verwahrten; man werde wie ein Gegenstand behandelt. So wurden kürzlich zwei Verwahrte von der “Therapieverweigerer-Station“ (zu dieser Station vgl. https://linksunten.indymedia.org/de/node/91068) gegen deren Willen auf eine andere Station zwangsverlegt. Laut H. rechtfertigte Anstaltspsychologin W. dies sinngemäß in einer Stationsversammlung mit der lapidaren Bemerkung, manche Verwahrte müssten eben zu ihrem Glück gezwungen werden.

Besagte Psychologin sei es auch, die ihm vorwerfe, dass er es wage, gegen die Anstalt oder das Land vor Gericht zu klagen. So vertritt die Freiburger Rechtsanwältin Gröbmayr den Hungerstreikenden unter anderem in einer Zivilsache gegen das Land, weil das zuständige Gericht über die Notwendigkeit des Vollzugs der Sicherungsverwahrung viel zu langsam entschieden hatte. In einem weiteren Verfahren rügte sie, dass in der Freiburger Sicherungsverwahrung auf Grund Personalmangels unzumutbare Zustände herrschen würden.

Eine Therapiesitzung habe Frau Diplom-Psychologin W. schriftlich mit dem Hinweis abgesagt, sie habe keine Zeit für Herrn H., da sie schließlich wegen dieser Klage nun eine Stellungsnahme schreiben müsse.

Medizinische Situation von Herrn H.

Der 51-jährige Sicherungsverwahrte wiegt zur Zeit weniger als 60 kg, bei einer Körpergröße von 1,78 m. Am 31. Oktober wurde er dem Gefängnisarzt Dr. med T. vorgeführt, von welchem er sich „von oben herab“ behandelt fühlte. Dieser habe nur darauf verwiesen, dass für finanzielle Aufwendungen die in Folge des Hungerstreiks entstünden (z.B. Zwangsernähung), der Verwahrte herangezogen werde. Im übrigen sei ein Hungerstreik ein aussichtsloses Unterfangen, so Dr. T.

Seitens des psychologischen Dienstes u.a. von Frau Dr. S., sei ihm signalisiert worden, für (therapeutische) Gespräche stünde man jederzeit bereit. Aber er möchte das jetzt „durchziehen“ – bis zum Ende!

Bewertung

Erst im August 2014 verhungerte ein Gefangener in Baden-Württemberg (vgl. http://community.beck.de/gruppen/forum/neuigkeiten-ber-hungertod-eines-gefangenen) .

Die Kritik, die Herr H. am Freiburger Gefängnis äußert, wurde schon im vergangenen Jahr thematisiert (https://linksunten.indymedia.org/de/node/97554), wie auch ein Todesfall (http://de.indymedia.org/2014/01/351781.shtml). Allerdings gab es hierauf keinerlei Resonanz, geschweige denn Verbesserungen.

Hierher passt auch eine Beobachtung, die Herr H. gemacht haben will: Das uniformierte Personal ist nach den einschlägigen Vorschriften verpflichtet, den Hungerstreik zu dokumentieren. Hierzu muss der Stationsbeamte notieren, wann Herr H. Anstaltsessen angeboten und von diesem abgelehnt wurde. Nach seiner Beobachtung gebe es Beamte, die die Liste manipulierten, in dem sie es unterließen, die Verweigerung der Annahme des Essens zu notieren; wobei es jedoch andere Bedienstete gebe, die ihre Dienstpflicht ernst nehmen.

Ob diese Wahrnehmung zutrifft. kann nicht überprüft werden. Jedoch wurde im Zusammenhang mit oben erwähntem Todesfall im August 2014, als in der JVA Bruchsal ein Insasse verhungerte, vergleichbares berichtet und dürfte die These des „todesstrafähnlichen Verwahrvollzug“ (http://de.indymedia.org/2014/04/353944.shtml) eher stützen, als sie widerlegen.

Der durch den Hungerstreik manifest werdende Protest ist Ausdruck einer Selbstermächtigung; der eigene Körper wird zur Waffe in einer als hoffnungslos und aussichtslos empfundenen Gesamtsituation, wobei ein Großteil der hiesigen Sicherungsverwahrten dies ähnlich empfinden dürfte, wie Herr H.

Denn auch wenn die physischen Haftbedingungen heutzutage gerade zu komfortabel sind, im Vergleich zu 1933 (seinerzeit wurde die SV eingeführt (https://linksunten.indymedia.org/de/node/98982), so wirkt doch die unbefristete, potenziell lebenslange Internierung einzig auf Grund der Spekulation, man könnte vielleicht, eventuell, möglicherweise, irgendwann erneut eine Straftat begehen, seelisch zerstörerisch.

Thomas Meyer Falk, c/o JVA (SV-Abt), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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Knast im Herbst 2014

Strafvollzug, wie Sicherungsverwahrung sind mediale Randbereiche, machen meist erst dann Schlagzeilen, wenn es zu Todesfällen, Ausbrüchen und ähnlichem kommt. Heute ein weiterer Blick in den baden-württembergischen Vollzugsalltag.

1.) JVA Bruchsal

Die Anstalt kommt aktuell nicht aus den Schlagzeilen. Nachdem dort im August 2014 ein Migrant verhungerte (http://community.beck.de/gruppen/forum/neuigkeiten-ber-hungertod-eines-gefangenen) und der Anstaltsleiter suspendiert wurde, meldete am 28. Oktober 2014 die Lokalpresse, dass im vergangenen Jahr ein Beamter sich habe von einem Kollegen an einen Heizkörper der JVA ketten lassen. Ihm sei der Mund zugeklebt und schwarze Schuhcreme auf Stirn und Kopfhaut geschmiert worden. Zudem habe der Beamte ein gestreiftes Häftlingskostüm getragen. Hiervon seien Photos gemacht und in Umlauf gebracht worden.

Beide Beamte wurden deshalb, so die Badische Zeitung (28.10.2014, Seite 8, „Justizminister unter Druck“) mit Geldbußen von jeweils 1.000,– Euro belegt.

Zu dem eingangs erwähnten Hungertod eines in Isolationshaft sitzenden Mannes, der aus Burkina Faso stammte, meldete der SPIEGEL (27.10.2014, Ausgabe 44/2014, Seite 40) ein bedrückendes Detail. Die Wärter sahen ihn durch eine Luke in der Zellentüre regungslos im Bett liegen. Als er auf Zuruf nicht antwortete, stürmten sie mit Knüppeln in den Händen, Pfefferspray, behelmt und mit Schildern versehen die Isolationszelle. Sie fesselten ihn an Händen und Füßen. Erst jetzt, als er sich nach wie vor nicht bewegte, bequemten sich die Vollzugsbeamten, den Sanitätsbeamten hinzu zu rufen. Dieser und eine später hin zugerufene Notärztin konnten nur noch den Tod von Rasmane Koala feststellen. Deshalb hatte er auf den Zuruf nicht reagiert.

Ein solch verrohter Umgang mit einem toten Migranten passt ins Bild von der „Sicherheitsbranche“, wo ja kürzlich aus Flüchtlingsheimen in NRW Fotos um die Welt gingen, von seitens des Sicherheitspersonals gequälten und gefolterten Flüchtlingen.

2.) OLG Karlsruhe

Am 21. Juli 2014 rügte das OLG deutlich die Praxis des Landgerichts (LG) Karlsruhe, Entscheidungen im Bereich Sicherungsverwahrung nur verzögert zu treffen (Az. 2 Ws 217/14).

Wie schon in der Vergangenheit berichtet (http://de.indymedia.org/2013/03/342720.shtml), muss ein LG, bevor ein Inhaftierter die Sicherungsverwahrung (SV) antritt, prüfen, ob die Vollstreckung der SV noch „erforderlich“ ist. Dabei fordert die Rechtsprechung, dass diese Prüfung rechtzeitig vor dem Vollstreckungsbeginn abgeschlossen sein muss (vgl. §67c StGB).

Zumindest das Landgericht Karlsruhe fühlt sich hieran nicht gebunden.

Obwohl für Herrn X. am 18.10.2012 die SV begann, konnte erst am 21.7.2014 das OLG abschließend entscheiden. Deshalb stellte das OLG Karlsruhe fest, dass das LG das Beschleunigungsgebot verletzt habe und die bislang erlittene Freiheitsentziehung, immerhin 21 Monate, rechtswidrig gewesen sei.

3.) Landgericht Karlsruhe

Kürzlich hat nun die 2. Zivilkammer (Az. 2 O 333/14, Beschluss vom 16.10.2014) des Landgerichts Karlsruhe dem Betroffenen des eben geschilderten Falls Prozesskostenhilfe für eine Zivilklage gegen das Land Baden-Württemberg zuerkannt; eben wegen der sträflichen Verletzung des Beschleunigungsgebots seitens der Strafvollstreckungskammer.
Für die 21 Monate rechtswidrige Freiheitsentziehung könnten ihm, so das Landgericht, bis zu 10.500,– Euro zzgl. Zinsen zustehen. Denn gemäß Artikel 5 Absatz 5 EMRK ist für eine rechtswidrige Freiheitsentziehung eine Geldentschädigung zu gewähren.

Beigeordnet wurde ihm die Freiburger Rechtsanwältin Christina Gröbmayr.

4.) JVA Freiburg

Den Vollzugsalltag in der Sicherungsverwahrung habe ich schon mehrfach beschrieben (http://de.indymedia.org/node/1446). An der hoffnungslosen Situation vieler der in Freiburg einsitzenden Verwahrten ändert sich nichts.

So stehen Untergebrachten pro Jahr mindestens vier Ausführungen zu; d.h. unter Bewachung von Vollzugsbeamten dürfen sie für ein paar Stunden die Anstalt verlassen, um zumindest ein wenig den Bezug zum Leben vor den Mauern zu bewahren.

Nach wie vor, und das seit Monaten, sagt die Anstalt, oft erst wenige Stunden vor Beginn, die Ausführungen ab und macht Personalmangel geltend. Angehörige, Freunde, die extra Urlaub oder weite Anreisen auf sich nehmen, stehen dann vor der Situation, dass der Verwahrte die JVA nicht verlassen darf.

Mittlerweile nehmen die Absagen epidemische Ausmaße an, die Betroffenen sind wütend und verzweifelt, denn auf die oft nur fragilen Bindungen in die Freiheit wirken sich solche Absagen sehr belastend aus.

 

Ein weiterer Konfliktherd ist der Umgang, auch von Fachpersonal, mit Kritik an deren Arbeit.
So musste sich der Betroffene in dem eben beschriebenen Fall, über den LG und OLG Karlsruhe entschieden hatten, nach seiner Aussage von der für ihn zuständigen Gefängnispsychologin Frau W. rügen lassen. Wofür er denn bitteschön das Geld haben wolle? Da er zudem in anderer Sache sich beim Freiburger Landgericht beschwerte, sagte Frau W. ein eigentlich geplantes therapeutisches Gespräch ab. Sie müsse ja nun eine schriftliche Stellungnahme verfassen und deshalb habe sie für die Therapiesitzung mit ihm keine Zeit.

Ihr Kollege, Herr Diplom. Psychologe M. gab auf Befragen an, er hätte sich hier anders verhalten, die therapeutische Sitzung selbstverständlich nicht entfallen lassen.

Für Außenstehende mag sich das vielfach nach Petitessen anhören, jedoch sind Ausführungen, wie auch die Therapiesitzungen vielfach existenziell für die Betroffenen. Von erfolgreich absolvierten Haftlockerungen und erst recht den Therapien hängt nämlich eine mögliche Freilassung ab.

Die aus Sicht vieler Verwahrter zu beobachtende feindselige, zumindest aber unmotiviert und desinteressiert zu bezeichnende Haltung eines wesentlichen Teils des Vollzugpersonals überrascht dann nicht mehr, wenn man den Forschungsergebnissen des Erlanger Strafrechtsprofessors Dr. Franz Streng (http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/studie-punitivitaet-franz-streng-erlangen-jurastudenten-todesstrafe-folter/2/) Glauben schenkt. Seit 1989 untersucht er die Straffreudigkeit seiner Jura-StudentInnen, und Jahr für Jahr konnte er feststellen, dass das Strafbedürfnis ebenso steigt, wie die Befürwortung der Todesstrafe, immerhin rund 31 % befürworten sie, oder von Folter – rund 22 % halten sie für zulässig. Diese Ergebnisse dürften sich auf die Einstellung von Gefängnispersonal gegenüber Inhaftierten übertragen lassen – mit den skizzierten Auswirkungen auf den Umgang mit diesen.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV-Abtlg.), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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Neuigkeiten über Hungertod eines Gefangenen!

Wie kürzlich berichtet (http://community.beck.de/gruppen/forum/bruchsaler-knastdirektor-beurlaubt)  wurde der Leiter der Bruchsaler Vollzugsanstalt, Thomas M., nach dem Tod eines Inhaftierten suspendiert. Am 1.10.2014 kamen weitere Details ans Licht.

Vorgeschichte

Seit 2012 saß der 33-jährige, aus Burkina Faso stammende Gefangene in strenger Einzelhaft; er soll in Offenburg einen Vollzugsbeamten geschlagen haben.
Im August 2014 fanden Wärter den Gefangenen tot in dessen Isolierzelle. Der Anstaltsleiter wurde suspendiert.

Neue Details

Wie der SWR am 1.10.2014 berichtete, sei der Gefangene verhungert; die Amtschefin des Justizministers Stickelberger teilte in einem SWR-Interview mit, der suspendierte Leiter der JVA habe das Ministerium falsch über den Gesundheitszustand des Inhaftierten informiert.
Und ein Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gab an, gegen den suspendierten Anstaltsleiter sowie eine Ärztin ermittele man wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung.
Ein Migrant aus Nigeria, wie auch ein Rechtsanwalt gaben darüber hinaus an, es bestünden Anhaltspunkte für ein rechtsextremistisches Netzwerk innerhalb der JVA Bruchsal.

Einschätzung

Immer wieder hatte ich selbst aus der JVA Bruchsal berichtet. Über den Umgang mit Migranten ebenso, wie dem mit rechtsextremistischen Wandschmierereien, aber auch den nun suspendierten Thomas M., wie er vor wenigen Jahren in einer Grußbotschaft aus dem Song einer einschlägig bekannten Szeneband zitierte.
Insofern überrascht es Insider nicht, wenn nun entsprechende Vorwürfe laut werden; allenfalls erstaunt es ein wenig, wie überrascht die Landtags-Opposition tut, denn im Laufe der Jahre wurden von Gefangenen dutzende Petitionen eingereicht, ohne dass man diese ernsthaft geprüft hätte.

Erst als nun ein wehrloser Gefangener verhungerte, sah man sich veranlasst, die Zustände näher zu untersuchen. Sollte der Verstorbene einen Hungerstreik gemacht haben, wäre dies sein gutes Recht gewesen.
Jedoch würde dann sein Tod auch zeigen, dass ohne solidarisches Umfeld solch ein Protest ins Leere laufen kann; nicht umsonst hat die oben erwähnte Amtschefin des Ministers in einem SWR-Interview gerügt, dass der Thomas M. das Ministerium falsch informiert habe in der Vergangenheit.
In Folge des Hungertods gab es ein kurzes Aufflackern von Protest; bis zu 15 Gefangene befanden sich im Hungerstreik. Allerdings machten nicht wenige Medien sich lustig über diese Aktion, schrieben davon, die Gefangenen würden sich angeblich über eine eingeschränkte „Menü-Wahl“ beim Mittagessen oder bei Brot-Sorten beschweren.

Angesichts solch einer skandalösen Bagatellisierung des verzweifelten Protests von Gefangenen verwundert es nicht, dass alsbald auch die letzten Hungerstreikenden aufgaben.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
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Bruchsaler Knastdirektor beurlaubt!

Wie der Südwestrundfunk (SWR) am 26 August 2014 berichtete, wurde am 18.08.2014 ein Gefangener in der JVA Bruchsal tot aufgefunden und der Anstaltsleiter, Thomas M., daraufhin beurlaubt.

Die Vorgeschichte

Der in Isolationshaft sitzende Gefangene soll, laut SWR, aus Burkina-Faso stammen und in der JVA Offenburg einen Vollzugsbeamten geschlagen haben, bevor eine Verlegung nach Bruchsal erfolgte. Dort sei er dann in strenger Isolationshaft gesessen, da man ihn für eine Gefahr für Beamte gehalten habe.

Der Tod

Seit angeblich rund einem Jahr, habe der Gefangene fast nichts gegessen, es stehe der Verdacht im Raum, daß er verhungert sei in seiner Isolationszelle. Jedenfalls sei durch die Obduktion eine extreme Unterernährung festgestellt worden.

Der Anstaltsleiter

Leitender Regierungsdirektor Thomas M. ist seit über 10 Jahren Chef der JVA Bruchsal. Immer wieder kam es zu Todesfällen http://www.freedom-for-thomas.de./thomas/texte/knast/GSm1ufRyvo.shtml, die jedoch keinerlei Aufmerksamkeit erregten http://de.indymedia.org/2012/11/337976.shtml. Zu Weihnachten 2009 ließ er in der Anstalt seinen Weihnachtsgruß an die Gefangenen verbreiten und zitierte in diesem Zusammenhang ein Lied der Band Boehse Onkelz http://www.freedom-for-thomas.de/thomas/texte/knast/OGaK04fJvU.shtml.

Auch Hungerstreiks gab es während seiner Dienstzeit http://www.freedom-for-thomas.de/thomas/texte/knast/x4ReRAa3hO.shtml, die jedoch gleichfalls keine Folgen für ihn nach sich zogen.

Erst jetzt wurde Thomas M. „beurlaubt“ und der Leiter der JVA Heilbronn zum Kommissarischen Leiter der Bruchsaler Haftanstalt ernennt.

Ausblick

Auch wenn es keinen inneren Zusammenhang gibt, dürfte ein Blick auf die „Aufklärungsbemühungen“ im Grün/Rot-regierten Baden-Württemberg in Bezug auf die NSU genügen, um voraussagen zu können, daß sich auch im Fall des mutmaßlich verhungerten Strafgefangenen nicht sonderlich viel tun wird.

Hungerstreiks in der JVA Bruchsal werden ignoriert – ich selbst konnte dort Beamte sehen und hören, die sich lustig machten, wenn ein Gefangener das Essen verweigerte. Thomas M. konnte folgenlos, in einer Anstalt mit hohem Migrantenanteil, die Boehsen Onkelz zitieren ( just zu der Zeit übrigens als breit, sogar in der F.A.Z., über die Band berichtet wurde, weil ihr Sänger einen tödlichen Verkehrsunfall verursachte).

Da verwundert es nicht wirklich, wenn ein als ‚renitent‘ geltender Isolationsgegangener vor den Augen des Personals langsam verhungert.

Das sind die Realitäten in (nicht nur) deutschen Gefängnissen, die zur Kenntnis zu nehmen, sich die Bevölkerung größtenteils weigert. Auch hier, in der JVA Freiburg, wird gestorben http://de.indymedia.org/2014/01/351781.shtml, faktisch vor den Augen eines Beamten, ohne daß es für ihn Folgen gehabt hätte.

Und so wird auch über den Tod des Bruchsaler Gefangenen Gras wachsen, so wie überall die Toten zuvor.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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