Bericht des Anti-Folterkomitees liegt vor

Wie im November 2013 berichtet (http://community.beck.de/gruppen/forum/anti-folterkomitee-besucht-knast) führte der Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder ernidrigender Behandlung oder Strafe (kurz: CPT) des Europarats einen Besuch in deutschen Gefängnissen durch. Nun liegt ein offizieller Bericht vor.

Hauptziel des Besuches

Vom 25. November bis 2. Dezember 2013 besuchte eine fünfköpfige Delegation, darunter auch ein Arzt und eine Psychaterin vier Haftanstalten (Diez, Frankfurt/ a.M., Freiburg und Hohenasperg bei Stuttgart) um die Behandlung und die Bedingungen im Bereich der Sicherungsverwahrung zu prüfen. Darüber hinaus wurde die Verhängung besonderer Sicherungsmaßnahmen, aber auch Fragen der chirugischen Kastration untersucht.

JVA Diez (Rheinland-Pfalz)

Die zum Zeitpunkt des Besuchs mit 40 Verwahrten (max. 64) belegte Anstalt „beeindruckte“ (Zitat) die Delegation, da es sich um einen Neubau handelte, der speziell auf die Bedürfnisse der Verwahrten zugeschnitten sei, inklusive freier Bewegung innerhalb des Hauses und des Hofareals, Sporträume, Duschen und Küchenzeilen in den Zellen. Bemängelt wurde jedoch zum einen, daß weder ein Arzt ganztägig vor Ort sei, sondern nur an zwei Tagen in der Woche. Zum anderen seien die therapeutischen Maßnahmen unzureichend. Auch würden viel zu viele der Verwahrten sich selbst überlassen und von Seiten der Anstalt nicht motiviert oder unterstützt. Auch sei das Lockerungsprogramm, um eine baldige Gewöhnung an die Freiheit zu ermöglichen, noch ausbaufähig.

JVA Freiburg

Zum Besuchs-Zeitpunkt saßen 58 Verwahrte in den maximal zur Verfügung stehenden 63 Zellen. Nach Ansicht des CPT sei der „ziemlich gefängnisartige“ Bau bedauerlich, auch sei zu bemängeln, daß die gesetzlich vorgesehene Bewegungsfreiheit und Möglichkeit sich im Hof aufzuhalten nur unzureichend gewährt würden. Daß man vertrauliche Gespräche am Telefon nur auf dem Flur führen dürfe, sei gleichfalls betrüblich. Auf Befragen habe im übrigen die Leitung der JVA Freiburg selbst zugeben müssen, daß die Ausstattung mit Fachpersonal unzureichend sei, weshalb auch hier zahlreiche Verwahrte sich selbst überlassen bleiben müssten. Beanstandet wurde auch, daß nur der zu einem Anstaltsarzt vorgelassen werde, der zurvor einen schriftlichen Antrag, unter der Angabe der Gründe offen dem Stationsbeamten übergeben habe.

Zuletzt forderte das CPT die Bundesrepublik auf, sich dazu zu äußern, wie mit einem an einer Lernbehinderung, sowie akuten psychotischen Störung und Persönlichkeitsstörung leidende Insasse, der sich in Einzelhaft befand, weiter verfahren worden sei.

JVA Frankfurt/ a.M.

Hier besuchte die Delegation die zur Zeit einzige Sicherheitsverwahrte in der BRD. Faktisch werde an der Frau zur Zeit Einzelhaft vollzogen, da sie die einzige weibliche Verwahrte sei. Diese beschwerte sich darüber, daß das Personal ihre Briefe lese und vertrauliche Telefonate nicht möglich seien.

Die materiellen Haftbedingungen lobte das CPT als „sehr gut“, da die Zellen aus jeweils zwei Räumen, inklusive Nassbereich bestünden, es eine Stationsküche und auch einen Fernsehraum gebe.

Sozialtherapeutische Anstalt Hohenasperg

Die Einrichtung war mit 52 Inhaftierten voll belegt, darunter sieben in Sicherungsverwahrung und weitere elf Gefangene die auf den Antritt der Sicherungsverwahrung warteten, bzw. bei denen durch die Therapie dieser Antritt vermieden werden soll.

Das CPT teilt die von den Verwahrten geäußerte Kritik über die sehr beengten räumlichen Verhältnisse (Doppelbelegung der Zellen oder auch 3-Mann-Zellen), sowie den Umstand, daß die Verwahrten auf die eigentlich ihnen gesetzlich zustehenden Privilegien als Verwahrte verzichten müssten, um an der Behandlung dort teilnehmen zu dürfen.

Die Leiterin der Einrichtung habe eingeräumt, daß die Inhaftierten eigentlich auch aus therapeutischer Sicht besser einzeln unterzubringen seien und man „mittelfristig“ plane, die Anstalt auf das Gelände der (berüchtigten) JVA Stuttgart-Stammheim zu verlegen.

Besondere Sicherungsmaßnahmen

Hier widmete sich das CPT insbesondere der Fixierung und der Unterbringung in einem bgH (besonders gesicherter Haftraum ohne gefährliche Gegenstände). Das CPT hob (positiv) hervor, daß die Zahl der Fixierungen in den letzten Jahren erheblich abgenommen habe, „ermutigt“ jedoch alle Anstalten gänzlich auf solche Maßnahmen zu verzichten.

In der JVA Freiburg sei zu bemängeln, daß der Betroffene keine schriftliche Verfügung erhalte. Für die JVA Berlin-Tegel findet sich in dem Bericht die Empfehlung auf die Fixierung mit Metallhandschellen wegen der Verletzungsgefahr zu verzichten.

Soweit bei der Unterbringung im bgH die gesetzlich vorgesehen Hofstunde entzogen würde, findet es das CPT bedenklich, daß die seit Jahren ausgesprochene Empfehlung dieses Hofgangverbot abzuschaffen, noch immer nicht beachtet werde.

Kastration von Sexualstraftätern

Zum wiederholten Male empfahl das CPT diese Maßnahme abzuschaffen. Es handle sich möglicherweise um eine erniedrigende Behandlung.

Die deutschen Behörden hätten (jedoch) angegeben, daß die Zahlen der Kastrationen erheblich im Rückgang befindlich sei: von 1970-1980 habe es bei 770 Anträgen 430 Bewilligungen gegeben, seit 2000 seien 29 Anträge gestellt und in 11 Fällen genehmigt worden.

Ausblick

Erst vor ein paar Tagen berichtete ich über die hoffnungslose Situation vieler Verwahrter, speziell in der JVA Freiburg (http://community.beck.de/gruppen/forum/ein-jahr-sicherungsverwahrung)

So hatten sich manche mehr versprochen vom Besuch der CPT; wenn man jedoch berücksichtigt, daß es sich letztlich um ein politisches Instrument der Staaten die dem Europarat angehören handelt, war nie eine ernsthafte Kritik an hiesigen Zuständen zu erwarten.

Herr A., ein Langzeitinsasse und Verwahrter, forderte kürzlich vom Gefängnisarzt der JVA Freiburg eine Todesspritze, damit er endlich sein Leid beenden könne. Dieses Ansinnen wurde abgelehnt.

Sein Wunsch verdeutlicht jedoch die hoffnungslose Situation der Gruppe der Sicherungsverwahrten; und daran hat das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 04.05.2011 (http://linsunten.indymedia.org/de/node/68014) letzlich garnichts geändert.

Thomas Meyer-Falk c/o JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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Antijüdische Attacken auf Restaurant

Nachdem die Süddeutsche Zeitung am 12. Juli 2012 prominent auf Seite 3 ausführlich über den Umzug des einzig koscheren Restaurants in Sachsen, das „Schalom“ (Chemnitz) berichtete, frug ich beim Petitionsausschusses des Landtages an, ob man sich nicht in der Lage sehe, den Betreiber vor rechtsextremistischen Angriffen zu schützen.

Vorgeschichte

Wie die Süddeutsche Zeitung informierte, leide der jüdische Betreiber seit Jahren unter antisemitischen Über- und Angriffen. Zerstochene Autoreifen, ein vor dem Restaurant deponierter Schweinekopf und vieles mehr. Als der Betreiber den Schweinekopf zur Anzeige brachte, habe die Polizei sich geweigert, einen Streifenwagen vorbei zu schicken, denn an jenem Morgen hätte es geschneit und in Folge des Schnees seien Verkehrsunfälle vorrangig zu bearbeiten. Als sich dann doch eine Streife vor Ort bequemt hatte, habe der Restaurantbetreiber mit einem Müllsack und seinem eigenen Fotoapparat aushelfen müssen. Bezeichnend sei dann auch, dass der Schweinekopf nicht zur Spurensicherung gelangte, sondern von der Polizei kurzerhand der städtischen Tierkörperverwertung zugeführt worden sei.

Letztlich habe der systematische Psychoterror, die antisemitischen Angriffe, dazu geführt, dass der Betreiber das Restaurant schloss, um es an anderer Stelle neu zu eröffnen.

Die Reaktion des Landtages

Rund zwei Jahre benötigte der Petitionsausschuss des Landtages, um in der 100. Sitzung des Plenums (http://www.landtag.sachsen.de/de/aktuelles/sitzungskalender/beschluesse.do/nd10195) zu beschließen, dass der Petition nicht abgeholfen werden könne (Drucksache 5/14756, Petition 05/03098/8).

Der Landtag stellte am 9. Juli 2014 fest, alles habe hier seine rechte Ordnung gehabt. Zwar würden die Taten – Zitat – „den Schluss (zulassen), dass eine rechtsextremistische und/oder antisemitische Motivation anzunehmen“ sei, jedoch gebe es keinerlei Anlass, irgend etwas zu kritisieren oder Maßnahmen zu ergreifen. Zumal, und hier klingt man leicht beleidigt, darüber überhaupt mit dem Vorgang behelligt worden zu sein, liege doch alles mitunter schon Jahre zurück.

Die Berichterstattung der Süddeutschen würde fälschlicherweise den Eindruck erwecken, es handele sich um eine aktuelle Situationsbeschreibung.

Bewertung der Entscheidung

Offenbar ist man beim sächsischen Landtag blind und taub, denn in dem erwähnten Artikel wird ausführlich berichtet, dass nur wenige Tage vor Erscheinen, es (wieder) anonyme Anrufe gegeben habe: „Du Judensau, hau ab aus Chemnitz“.

Systematischer rechtsextremistischer und antisemitischer Psychoterror hat den Betreiber veranlasst, das Restaurant dort zu schließen und an anderer Stelle neu zu eröffnen.

Nicht ein Wort des Bedauerns findet sich in dem Beschluss des Landtages, kein Fingerzeig für Verständnis für die Lage des Restaurantbetreibers; man ist ausschließlich bemüht, die eigenen Polizeikräfte zu loben.

Eingedenk der Mordserie des NSU reiht sich diese Entscheidung des sächsischen Landtages ein, in die Verharmlosungsstrategie der etablierten Parteien.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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Freiburger Knastzeitung online

Bundesweit gibt es ca. 50 bis 60 Gefangenenzeitschriften (vgl. AK-Str.VollzuG, § 67 Rz. 23), d.h. Zeitschriften von Inhaftierten, die sich primär an Mitgefangene richten, jedoch auch darüber hinaus eine interessierte Öffentlichkeit über die Zustände hinter den Gefängnismauern infomieren (möchten).

Meist fungieren jedoch die jeweiligen AnstaltsleiterInnen als „Herausgeber“, so daß diese letzendlich auch darüber entscheiden, welche Artikel erscheinen, oder eben auch nicht. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, daß einige der Landespressegesetze ausdrücklich vorsehen, daß StraftäterInnen nicht als Herausgeber von Publikationen fungieren dürfen.

Die in der JVA Freiburg erscheinende Publikation „JANUS“ gibt es nun schon seit längerer Zeit auch als Online-Ausgabe, auf einem Rechner der örtlichen Universität.

Vor wenigen Tagen erschien Ausgabe 2/2014, mit einem Umfang von 50 Seiten und einer spannenden Mischung aus Beiträgen rechtlich relevanter Themen (z.B. § 35 BtMG, d.h. unter welchen Voraussetzungen ist eine Zurückstellung der Starfe bei Betäubungsmittelabhängigkeit zulässig und möglich), vor allem in einer Sprache die die Insassen auch verstehen und nicht in Form von abstrakter Gesetzes-Lyrik, aber auch Beiträgen die über die eigene Knastmauer hinaus blicken: Internet hinter Gittern (was nach wie vor faktisch unzugänglich ist), Sexualität im Gefängnis oder auch wichtige Informationen über Beratungsstellen und Stiftungen die Entlassenen einen Weg „zurück in die Gesellschaft“ erleichtern sollen. Besonders erfreulich, das in Berlin seit einiger Zeit aktive Kollektiv „Ratgeber für Gefangene“, welches die Neuauflage eines gleichnamigen Werks plant, kommt auch zu Wort und wirbt für eine aktive Mitarbeit an der Neugestaltung des Ratgebers.

Berücksichtigt man, daß – wie eingangs erwähnt- auch der JANUS formal herausgegeben wird von dem aktuellen Anstaltsleiter, Harald Egerer, erwiesen sich die Beiträge als erfreulich kritisch.

Die Möglichkeit auch online (siehe oben) auf die Ausgaben zugreifen zu können, eröffnet die Chance, daß weiterer Leserinnen und Leser, auch solche die keinen unmittelbaren Bezug zum Thema „Strafvollzug“ haben, einen Blick hinter die Mauern werfen können und selbst erfahren, daß die Klischees vom „Hotel-Vollzug“ eben nicht zutreffen.

Thomas Meyer-Falk c/o JVA (SV), Herman-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg

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Ein Jahr Sicherungsverwahrung

Im Juli 2013 berichtete ich erstmals aus der Sicherungsverwahrung (SV) der JVA Freiburg, schrieb von einem ‚Totenhaus‘. Nachdem ich hier nun ein Jahr einsitze, heute ein Überblick über diese Zeit. 

Was ist SV? 

Menschen die in der SV sitzen, werden dort auf Grund von Mutmaßungen festgehalten; zurückgehend auf ein Gesetz der Nationalsozialisten vom 24.11.1933 erlaubt diese Regelung, Inhaftierte auch nach Verbüßung der Freiheitsstrafe hinter Gittern zu halten. Nämlich dann, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Betreffenden erneut (schwere) Straftaten begehen. Aktuell sitzen rund 500 Männer und eine Frau in dieser sog.“ Maßregel der Besserung und Sicherung“ (von insg. etwas weniger als 63.000 Inhaftierten, Stand: 30.11.2013, vgl. statis.de, dort: Fachserie 10, ‚Bestand der Gefangenen und Verwahrten‘) . Nach einer Gesetzesreform von 1998, unter CDU/FDP-Regierung, kann der Vollzug der SV bis zum Tode dauern.

Dauer des Vollzuges der SV? 

Bislang gibt es keine wissenschaftliche Untersuchung der Unterbringungsdauer der noch einsitzenden Verwahrten; hinsichtlich der Gruppe der aus der SV entlassenen Verwahrten schwanken in den letzten Jahren die Median-Werte zwischen sieben und über zehn Jahren, für das Jahr 2011 wird ein Mittelwert von 6,8 Jahren mitgeteilt, wobei der 2011 mit der längsten SV-Verbüßungsdauer, dort 20,7 Jahre zugebracht hat ( vgl. Prof. Dessecker, ‚Lebenslange Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung‘, 2013, krimz.de). Tendenziell wird mit einer weiteren Zunahme der Verbüßungsdauer gerechnet werden müssen, da die Bereitschaft das ‚Risiko‘ einer Entlassung einzugehen, bei psychiatrischen Sachverständigen, wie bei Gerichten eher unterentwickelt zu sein scheint.

Vollzugsalltag in der JVA Freiburg  

Untergebracht sind die maximal 61 Männer in 14,11 qm großen Zellen, die laut Justizvollzugsgesetzbuch-5 seit dem 01.06.2013 ‚Zimmer‘ heißen sollen. Das Zellenfenster misst 1,20 m auf 1,40 m. Im Vergleich zu den oftmals aus dem 19.Jahrhundert stammenden Strafanstalten, erweisen die Zellen und Zellenfenster sich also durchaus als ein klein wenig größer. Im Vergleich zu den Bemühungen in anderen Bundesländern, behandelt die Grün/Rote-Landesregierung in Stuttgart, ‚ihre Verwahrten‘ jedoch eher schäbig; denn in anderen Bundesländern sind die Zellen 20-25 qm groß. Dort gibt es dann auch eingebaute Kühlschränke, Küchenzeilen, Computer-Anschlüsse und Duschen – all das spart man sich in Freiburg. 

Die Zellen sind werktags von 6:50 Uhr bis 22:10 Uhr geöffnet. An Wochenenden und ‚Brückentagen‘ (die laut der JVA, der Erholung, des einen sehr schweren Dienst verrichten müssenden Personals dienen) werden die Zellen erst nach 8 Uhr geöffnet. Der Hof der SV-Anstalt ist werktags im Sommer rund 7 Stunden zugänglich; an Wochenenden und ‚Brückentagen‘ nur 3 Stunden und 30 Minuten. 

Wer möchte kann arbeiten gehen und dabei die auch den Strafgefangenen der Hauptanstalt angebotenen Betriebe (Schlosserei, Küche, Schreinerei, Montage-Betriebe etc.) nutzen.Dort verdient man mit etwa 450-650 Euro/Monat gut das Doppelte von dem, was Strafgefangene erzielen können. 

Wochenends findet letztlich das statt, was schon das Wort Sicherungsverwahrung aussagt: eine Verwahrung. Die Untergebrachten sind sich selbst überlassen und die anwesenden uniformierten Beamten freuen sich, wenn sie in Ruhe im Kollegenkreis Kaffee trinken oder auch ganz offen im Dienstzimmer schlafen können. 

Werktags kann wer möchte, therapeutische Angebote nutzen; wobei das Oberlandesgericht Karlsruhe die personelle Ausstattung mit nur 3,2 Arbeitsstellen für den psychologischen Dienst als zu gering beanstandete (Az.2 Ws 268/13, 15.01.2014, Beschluss Seite 15): es werden Einzelsitzungen, Gruppensitzungen und Maltherapie angeboten; wobei die JVA jedoch einräumt, daß eine umfassende Sozialtherapie hier nicht geleistet werden könne, weshalb alle entsprechenden Verwahrten in die sozialtherapeutische JVA Asperg (bei Stuttgart) verlegt werden (müssen).   

Wer, wie ich, auf ‚Station 2‘ untergebracht ist, der Station für ‚gefährliche‘ Verwahrte und jene die eine therapeutische Kooperation verweigern (zur Zeit 14 Männer) kann seit Mai 2014 einmal pro Woche an einer Gesprächsgruppe mit drei Jura-StudentInnen teilnehmen. Ein weitergehendes ‚Angebot‘ gibt es nicht. 

Freilich darf (fast) jeder an den Freizeitgruppen der Strafanstalt teilnehmen; diese reichen von Sportaktivitäten über Theatergruppe bis zu Gesprächsgruppen. Die allermeisten Verwahrten verzichten darauf; auch deshalb,weil es sich bei diesen größtenteils um Sexualtäter handelt, die mitunter von Strafgefangenen beschimpft werden (können). 

Gerichtliche Klagen 

Wer sich als Verwahrter von einer Maßnahme der Anstalt beschwert fühlt, kann hiergegen einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim Landgericht Freiburg stellen. Seit meinem ‚Einzug‘ am 08.07.2013 habe ich dies in 56 Fällen getan. Die Themen der Anträge sind recht vielfältig: sie reichen von Fesselung und nackt Entkleiden vor/nach ‚Ausführungen‘ (dazu unten), die Vorenthaltung von Gegenständen die ich aus dem vorangegangenen Strafvollzug der JVA Bruchsal mitbrachte (z.B. Nagelschere), über die Verweigerung ungestörter Telefonie (hier muß man auf dem Flur telefonieren, so daß jeder stören und mithören kann), das Verbot der Anstalt, sich – wie eigentlich im Gesetz vorgeschrieben – im Haus und Hof frei bewegen zu dürfen, das Verbot eines Presseinterviews und vielen anderen Punkten mehr.

Da die entsprechende Kammer des Gerichts überlastet ist, muß man aktuell auf Entscheidungen bis zu drei Jahre warten. Hiervon profitiert die JVA, denn sie kann ihr, aus Sicht der Verwahrten, rechtswidriges Tun fortsetzen, ohne zeitnah von einem Gericht dabei gestoppt zu werden.

Anti-Folter-Ausschuss (CPT) besucht SV in Freiburg 

Am 26.11.2013 hat das CPT (ein Ausschuss des Europarates in Straßbourg) die SV-Anstalt besucht und sich die Vielzahl von Beschwerden der Untergebrachten angehört.Der Besuchsbericht vom 18.03.2014 ist der Bundesregierung zwischenzeitlich zugestellt worden. Wie das baden-württembergische Justizministerium am 03.06.2014 mitteilte,habe das CPT kritisch hinterfragt, weshalb man den Verwahrten den gesetzlich vorgesehenen freien Zugang zum Gefängnishof verwehre und nur wenige Stunden am Tag den Aufenthalt gestatte. 

Der Rest des Berichts ist noch nicht zugänglich. Erst in einigen Monaten wird bekannt, welche Haftbedingungen das CPT noch beanstandet hat. 

Ausführungen 

In der Gefängnissprache sind ‚Ausführungen‘ Maßnahmen, bei welchem man die JVA für einige Stunden verlässt, jedoch stets und unmittelbar von Vollzugsbeamten bewacht. 

In Baden-Württemberg stehen Verwahrten gesetzlich mindestens vier solchen ‚Ausführungen‘ im Jahr zu (in Niedersachsen war die CDU-Regierung großzügiger und billigte im dortigen SV-Gesetz den Verwahrten 12 ‚Ausführungen‘ im Jahr als Minimum zu) . 

Ich selbst wurde (gefesselt) zwei Mal zu einer Freundin in Stuttgart gefahren, bewacht von drei uniformierten Beamten. Andere Verwahrte dürfen die JVA ungefesselt verlassen und gehen dann wandern, spazieren oder in der Stadt einkaufen. 

Jedoch kam es in den letzten Monaten mehrfach zu unerfreulichen Vorkommnissen, nicht verursacht von Verwahrten, sondern von  Vollzugsbeamten: mitunter erst  eine halbe Stunde vor Beginn der ‚Ausführung‘ wurden solche Maßnahmen abgesagt, da Personal erkrankt sei. Selbst wenn nicht etwa die die ‚Ausführung‘ durchführenden  Beamten erkrankt waren, sondern Stationsbeamte, genügte dies, um die ‚Ausführung‘ abzusagen, denn dann wurden die für die ‚Ausführungen‘ eingeteilten Beamten umverteilt auf die Stationen. Hintergrund ist, daß auch im Personalbereich das Land, sprich die Grün/Rote-Landesregierung, spart und spart und spart – auf Kosten der Verwahrten und auch deren Angehörigen, die sich oftmals extra Urlaub nehmen für den Tag der ‚Ausführung‘, einkaufen gehen um etwas leckeres zu kochen und dann vergeblich auf den Verwahrten warten. 

In diesem Zusammenhang sprechen dann immer wieder Verwahrte von einem ‚todesstrafenähnlichen Verwahrvollzug‘, der einem auch noch das letzte Quentchen Lebensqualität raube. Eine sicherlich zugespitzte Diagnose; aber wer hoffnungslos verwahrt wird, bar jeder realen Chance lebend jemals entlassen zu werden (und davon gibt es hier einige Betroffene), dem kommt solch ein Gedanke zwangsläufig. 

Stationsalltag 

Da ich auf ‚Station 2‘ lebe, kenne ich aus eigenem Erleben nur den dortigen Alltag und dieser ist geprägt von Lethargie, Hoffnungslosigkeit und Perspektivlosigkeit. Nicht zuletzt vom Tod.

Wenige  Monate vor meinem Einzug in die Zelle 135 verstarb dort der langjährige Verwahrte M.; und im Januar starb Herr H.

Zwar begegnet man sich auf dem Flur, sitzt auch mal zusammen am Speisetisch des Gruppenraumes, oder trifft sich auf eine Tasse Kaffee bei diesem oder jenem Verwahrten in dessen Zelle – aber das sind punktuelle Kontakte. Im Regelfall ist es tatsächlich ein Verwahrvollzug, fern von den Vorgaben die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 04.05.2011 (hierzu und den hernach erlassenen neuen Gesetzen vgl. Neue Gesetze zur Sicherungsverwahrung) gemacht hatte.

Zwar meint das Oberlandesgericht Karlsruhe (a.a.O.Seite 14), gerade das uniformierte Personal suche stets im Stationsalltag ‚das Gespräch (…) mit einer annehmenden und interessierten Haltung‘, jedoch wird dies von den Verwahrten anders erlebt. Schon morgens um 7 Uhr ist der Stationsbeamte vielfach nicht mehr in seinem Büro anzutreffen, denn er geht erstmal zu Kollegen -Zitat- ‚Kaffee trinken, denn ohne Kaffee werde ich nicht wach‘.

Oder er und seine Kollegen setzen sich in das Büro, nicht ohne die Türe schwungvoll hinter sich zuzuknallen und unwirsch zu reagieren, wenn man an die Tür klopft, weil man etwas benötigt.

Bekannt ist auch Obersekretär D. (vgl. ‚Nikolaus-Affäre‘), in dessen Schicht der oben erwähnte M. am 19.01.2014 verstarb, faktisch vor dessen Augen, denn vom Büro aus, hatte der Beamte einen guten Blick auf die Couch, auf der M. starb; jedoch war D. an diesem Abend intensiv damit beschäftigt, am Telefon seine Frau durch eine Internetseite für Kinderbedarf zu dirigieren und so nicht in der Lage auf seine Umgebung zu achten, wie ich persönlich verfolgen konnte. Er schläft auch gerne mal in dem Büro; und damit dann Kollegen von anderen Stationen auf den Video-Überwachungsmonitoren nicht in das Büro schauen können, wurde erst kürzlich eine Jalouise an einem Teil des verglasten Stationsbüros installiert.

Zusammenfassung und Ausblick

Verwahrte werden untergebracht, weil man sie für gefährlich hält; eine Unterstellung und Mutmaßung, die, würde man die Betroffenen freilassen, sich in der Mehrheit der Fälle nicht bewahrheiten würde (vgl. für viele: Tobias Mushoff, ‚Strafe-Maßregel-Sicherungsverwahrung‘, S.238), weil von einer ‚gravierenden Überschätzung von Gefährlichkeit‘ auszugehen ist, wie Mushoff in seiner Dissertation aus dem Jahr 2007 feststellt. Der Vollzugsalltag in der JVA Freiburg ist geprägt von Hoffnungslosigkeit vieler der Langzeitverwahrten, darunter ‚Altfälle‘ (Verwahrte deren SV rückwirkend verlängert wurde, was gegen die Menschenrechte verstößt, wie der ‚Europäische Gerichtshof für Menschenrechte‘ schon 2009 konstatierte), Verwahrte, deren SV ’nachträglich‘ angeordnet wurde (auch dies eigentlich ein Verstoß gegen die Rechtssprechung des EGMR), Verwahrte die schon 5, 10, 15 und mehr Jahre in SV sitzen.

Sicherlich bewegen sich viele der Beschwerde- und Kritikpunkte der Verwahrten, ob nun aus Freiburg oder anderen SV-Anstalten der Republik auf einem Niveau, über das können beispielsweise Gefangene in Griechenland, die sich kürzlich in einem kollektiven Hungerstreik befanden, um gegen die unmenschlichen Haftbedingungen und Gesetzesverschärfungen zu protestieren, nur den Kopf schütteln.

Das ändert jedoch nichts an der verzweifelnden Situation hiesiger Verwahrter. Ich selbst bin noch in der erfreulichen Situation, daß ich regelmäßig von Freundinnen und Freunden außerhalb der Gefängnismauern Besuch erhalte (und gehöre damit zu einer handvoll Verwahrter; die übrigen erhalten keinerlei Besuche), was sich sehr positiv auf meine Stimmungslage auswirkt.

Zur Zeit ist nicht absehbar, so pessimistisch sich das auch anhören mag, wann und ob sich an dieser Situation für die Mehrzahl der Verwahrten etwas ändern wird; angesichts des gesellschaftlichen Klimas, welches ein immer ‚mehr‘ an möglichst absoluter Sicherheit vor allen möglichen ‚Gefährdungen‘ fordert, muss damit gerechnet werden, dass mittel- und langfristig mehr Untergebrachte hier, im ‚Totenhaus‘ sterben, anstatt auf freien Fuß gesetzt zu werden.

Danksagung

 Die Zeit in der Sicherungsverwahrung möglichst unbeschadet zu überstehen, wäre mir wohl kaum möglich, ohne die ebenso herzliche, wie großzügige und solidarische Unterstützung von Menschen, die durch Briefe, Besuche und auch finanzielle Hilfe, Anteil nehmen und menschliche Wärme zeigen. Aber auch ohne die Hilfe bspw. durch das Abtippen  und Veröffentlichen meiner Texte, wäre es nicht möglich sich zu Wort zu melden. Ihnen Allen danke ich eigentlich nie wirklich genug. Deshalb an dieser Stelle diese Danksagung, aus und von ganzem Herzen.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV), Hermann-Herder-Str.8, D-79104 Freiburg

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Verwahrter auf der Flucht

Am 14. Juli 2014 entzog sich „Lilo“ im Rahmen einer Ausführung kurzzeitig dem weiteren Vollzug der Sicherungsverwahrung. Wer ist Lilo? Schon im Juli 2013 berichtete ich über Lilo, wie ihn in der JVA Freiburg fast jeder nennt, selbst Beamte rufen ihn so, denn er sitzt rund 40 Jahre in Haft, davon die meiste Zeit in Freiburgs Gefängnis. Ursprünglich wegen Körperverletzung und Raubdelikten zur Sicherungsverwahrung verurteilt, bekam er in den 80’ern ein weiteres Mal SV, diesmal wegen im Strafvollzug begangener Taten (Drogengeschichten und Körperverletzung). Schon damals reagierte er in einer Mischung aus Wut und Verzweiflung im Gerichtssaal, so dass die Polizei ihn niederschoss, denn Lilo wusste, mit dieser zweiten SV würde es unwahrscheinlich, jemals lebend entlassen zu werden.

Rund 15 Jahre bringt er nun in der Sicherungsverwahrung zu; ein Gutachter bescheinigte ihm eine erheblich reduzierte „Gefährlichkeit“, aber eben keine fast gegen Null tendierende und so entscheidet die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Karlsruhe jedes Mal aufs neue, dass der Vollzug der SV „fortzudauern“ habe.

 Ausführung am 14. Juli 2014

Nach dem seit 1. Juni 2013 geltenden neuen Recht für die SV steht jedem Verwahrten eine solche „Ausführung“ zu, d.h. unter Bewachung mehrerer Vollzugsbeamter, je nach Beurteilung der Anstalt auch zusätzlich gefesselt, verlässt man für ein paar Stunden die Anstalt. Vier Mal im Jahr sieht dies das baden-württembergische Justizvollzugsgesetzbuch für die Sicherungsverwahrten vor. Erneut wurde Lilo am 14. Juli zu seiner Familie in den Bodensee-Raum chauffiert, wo er sich dann – die genauen Umstände mag die JVA nicht bekannt geben – absetzte.

 Lilos Verhaftung

Seine Flucht dauerte nur wenige Stunden, dem Vernehmen nach, wurde er zwei Stunden nach der Flucht bei seiner Schwester festgenommen und erst mal in die JVA Ravensburg eingeliefert.

Seine Perspektiven

Wer seit 40 Jahren in Haft sitzt, trifft auf eine völlig veränderte Außenwelt, sich dort zurecht zu finden, ist schwierig. So überrascht es nicht wirklich, dass er zu einer Angehörigen gegangen ist, wohlwissend, dass man dort als erstes nachschauen würde. Sein Fall illustriert, wie Anstalt und Gerichte einem Menschen jegliche Perspektive nehmen. Einem Menschen, der auf Grundlage eines Gesetzes vom 24.11.1933 einsitzt. Ein Gesetz, das geschaffen wurde, so damals Propagandaminister Goebbels, um „Volksschädlinge unschädlich“ zu machen.

Seine Kurzzeit-Flucht wird nun wohl als Beleg für seine „fortdauernde Gefährlichkeit“ gewertet werden, anstatt als Hilferuf und Zeichen für den Wunsch, wenigstens die restlichen Lebensjahre in Freiheit verbringen zu dürfen.

 Reaktion des Personals auf die Flucht

Die beiden Beamten, die Lilo hätten bewachen sollen, dürfen sich wohl auf ein Disziplinarverfahren einstellen; einem Beamten der JVA Bruchsal, in ähnlicher Lage, wurde eine Beförderungssperre auferlegt. Wie das Personal sich bei künftigen Ausführungen verhalten wird, ist nicht abzuschätzen, aber sie dürften nun eher noch schärfer aufpassen als vorher.

Wie Lilo nach vorherigen Ausführungen berichtete, habe das ihn bewachende Personal die Aufsicht sehr großzügig gehandhabt, ihm auch das Verlassen des Hauses ermöglicht, ohne ihn zu begleiten. Einer der beteiligten Beamten, der am 17. Juli zu einer Ausführung eingeteilt gewesen ist, wurde schon durch einen anderen Wärter ersetzt.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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Juni 1976 – ein Knastleiter wird erschossen!

Vor fast vierzig Jahren erschien in Frankfurt a.M. eine Publikation mit dem Titel „Alles unter Verschluß“, über die Erschießung eines Gefängnisdirektors, den Frankfurter Gefangenenrat und Gefangenenproteste in Frankfurt. Herausgeber war der ASTA der Universität Frankfurt a.M. und nicht nur als zeithistorisches Dokument ist der Band sehr lesenswert, sondern auch, z.B. im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen in Berlin, was die Gründung einer Gefangenen-Gewerkschaft angeht (http://soligruppe.blogsport.eu/2014/05/29/gruendungserklaerung-der-gefangenen-gewerkschaft-der-jva-tegel/), von Relevanz.

 

2. Juni 1976 – ein Knastleiter wird erschossen

 

Günter Hanisch, er sitzt seit 16 Jahren in Haft und bezeichnet sich als unschuldig, nimmt eine Geisel und möchte ein Interview mit dem Hessischen Rundfunk durchsetzen, um auf seine Lage hinzuweisen. Der Knastleiter meint, er könne die Situation selbst klären und stürmt mit einer Tränengaswaffe den Büroraum, in welchem Hanisch sich verschanzt hat. Bei der dann entstehenden unübersichtlichen Situation schießt Hanisch und der Knastleiter stirbt.

 

Die Juragruppe des ASTA der Uni Frankfurt nimmt diesen Fall zum Anlass, ausführliche Beiträge über die Hintergründe des Vorfalls, die desolate Situation in den Knästen und die Möglichkeiten, sich gegen diese zu wehren, zusammen zu stellen und zu veröffentlichen. Zitiert werden Stimmen von Gefangenen, aber auch diverse Medienberichte aus taz, FR, BILD und Co., wobei der Schwerpunkt auf der Darstellung aus Gefangenensicht liegt.

 

So wird u.a. die Hungerstreikerklärung von März 1976 von in Butzbach inhaftierten Männern dargestellt, in der diese eine adäquate ärztliche Versorgung verlangen, mehr Zugang zum Gefängnishof, die Beendigung von Isolationsmaßnahmen. Alles Forderungen, die man auch 2014 noch genau so stellen kann und muss.

Die mediale Hetze, insbesondere der Springer-Presse und befeuert von der Opposition beschränkte sich darauf, die Gefängnisse als hotelartige Einrichtungen darzustellen, in welchen es drunter und drüber gehen würde – was damals schon unzutreffend war und auch heute, 2014!

 

Mai 1976 – Ulrike Meinhof ist tot und in F.-Preungesheim wird revoltiert

 

Auch aus Solidarität mit der zu Tode gekommenen Ulrike Meinhof besetzen knapp dreißig Gefangene den Knasthof in der JVA Frankfurt-Preungesheim, fordern die Aufhebung von Isolationsmaßnahmen, Wasser- und Nahrungsentzug und auch mit dem zeitlichen Abstand von fast 40 Jahren spürt man beim lesen die Wut und die Kraft, die von den Texten ausgeht.

 

Eine Wut, die heute, 2014, in dieser Intensität nicht mehr so oft zu erspüren ist, es ist fast so, als wäre ein Großteil der Inhaftierten heutzutage wie betäubt; hierzu beitragen dürfte sicherlich, dass die AnstaltsärztInnen recht großzügig Psychopharmaka verschreiben, denn ein medikamentös ruhig gestelltes Individuum ist ein leicht zu steuerndes und leicht zu führendes. Aber auch die Ablenkungsmöglichkeiten heute sind umfangreicher als noch 1976 (hier wären die Fernseher und Spielekonsolen zu nennen), denn an der Aktualität der damaligen Forderungen kann es nicht liegen.

 

Auch heute wird bundesweit in Anstalten die Isolationshaft vollstreckt, d.h. völlige Abschottung von anderen Gefangenen und einzig mit dem Personal haben diese Inhaftierten kurzzeitig Kontakt: Wenn man ihnen das Essen durch die Zellenluke reicht oder sie (gefesselt) von der Zelle zu dem alleine zu absolvierenden Hofgang in den Knasthof führt. Nicht weniger unerfreulich die vielfach praktizierte und seit 1976 immer weiter ausgebaute Kleingruppenisolation. So bemängelte in seinem Besuchsbericht das Anti-Folter-Komitee des Europarates vom 18.03.2014, dass die Sicherungsverwahrten in der JVA Freiburg, entgegen gesetzlicher Bestimmungen, in hermetisch von einander getrennten Abteilungen von einander isoliert würden.

Nicht nur in Preungesheim fanden in den 70’er Jahren Revolten statt, auch in Mannheim, Straubing, Hamburg und vielen anderen Knästen – doch seit den 90’er Jahren ist es ruhig geworden in den Verwahr- und Aussonderungsanstalten dieser Republik.

 

Zwar gibt es immer mal wieder vereinzelt Hungerstreiks, aber kollektive Proteste, auch unterstützt von Menschen vor den Mauern, bleiben singuläre Ereignisse – dabei ist die aktuelle Situation in den Gefängnissen nicht substantiell „besser“ (wirklich „gut“ kann sie in einem Gefängnis sowieso niemals sein), als damals in den 70’ern.

 

Insofern kann „Alles unter Verschluß“ einerseits historisches Zeugnis sein, ferner erlaubt es einen authentischen Blick hinter die Gefängnismauern (und nur mit wenigen Abstrichen auch Einblick in die Zustände heute).

 

Andererseits wäre es gut, wenn sich diese Publikation unter Gefangenen, wie Menschen vor den Mauern verbreitet, als Anregung und Aufforderung, aktiv zu werden!

 

Titel: „Alles unter Verschluß“

Hrsg: ASTA Frankfurt a. M.

erhältlich: nur noch antiquarisch

 

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

https://freedomforthomas.wordpress.com

http://www.freedom-for-thomas.de

 

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Bundestag gibt (Ex-)Gefangenen recht!

In einer Entscheidung vom 10. April 2014 fordert der Deutsche Bundestag von der Regierung, die Berechnungsgrundlage des ALG-1 für Ex-Gefangene zu überdenken.

Die Vorgeschichte

Bis 2010 erhielten ehemalige Strafgefangene ALG-1, sobald sie der Bundesagentur für Arbeit (=BA) nachwiesen, während der Haft 12 Monate gearbeitet und Beiträge gezahlt zu haben. Offenbar im Bestreben, Ausgaben auch in diesem Bereich zu senken, verlangte die BA seit 2010 den Nachweis von 360 versicherungspflichtigen Arbeitstagen, was in der Praxis darauf hinaus läuft, dass Ex-Gefangene mindestens 17 Monate Arbeitszeit absolviert haben müssen, da vollzugsbedingt regelmäßig Arbeitstage entfallen (z.B., weil Wärter Ausflüge oder Fortbildungen absolvieren, oder aus sonstigen, vollzuglichen Gründen), für die dann auch keine Versicherungsbeiträge abgeführt werden.

Die JustizministerInnen-Konferenz protestiert

Mit Beschluss vom 15.11.2012 protestierte die JustizministerInnen-Konferenz der Länder gegen diese Neuregelung, da diese zu Nachteilen bei der Wiedereingliederung von ehemaligen Gefangenen führe.

Petition an den Bundestag

Gegen die Neuregelung der BA wandte ich mich in einer Petition an den Bundestag-Petitionsausschuss. In einem ersten Anlauf wollte sich dieser mit der Änderung abfinden und das Petitionsverfahren beenden, da die Neuinterpretation der Bestimmungen durch die BA nicht zu beanstanden sei. Dieser Ansicht war ich nicht, zumal die Nachteile für Ex-Gefangene erheblich sein können, da mit dem ALG-1 Anspruch dann auch bestimmte Förderansprüche verbunden sein können, die bei ALG-2 Bezug entfallen.

Die Entscheidung des Bundestages

Mit Beschluss vom 10.4. 2014 (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/009/1800988.pdf) hat der Bundestag die Petition der Bundesregierung „zur Erwägung“ überwiesen, d.h. die Regierung aufgefordert, die Neuregelung zu überdenken. Zwar sei die Neuinterpretation durch die BA rechtlich vertretbar, jedoch keineswegs zwingend; im übrigen würden in der Literatur „negative Auswirkungen (…) auf die Resozialisierung“ ehemaliger Gefangener bejaht.

Nun ist die Bundesregierung verpflichtet, ihre Rechtsauffassung, bzw. die der BA zu überdenken und hernach dem Bundestag zu berichten.

Ausblick

So erfreulich der Teilerfolg auch sein mag, so ärgerlich ist, wie die BA, unterstützt bislang vom Bundessozialministerium, gegenüber Ex-Gefangenen agiert und eine jahrzehntelange bewährte Praxis geändert hat.

Da in diesem Punkt lediglich ehemalige Gefangene betroffen sind, blieben hörbare Proteste aus. Letztlich reihte sich auch diese Maßnahme der BA in deren neoliberale Taktik der Kürzung von Leistungen, zum Nachteil der Beitragszahler ein. Denn, und das darf nicht übersehen werden, auch Gefangene sind Beitragszahler, für jeden Arbeitstag werden Beiträge an die BA abgeführt!

 

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV-Abtlg.), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

https://freedomforthomas.wordpress.com

http://www.freedom-for-thomas.de

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Rezension

Schon im Herbst 2012 legten die Anarchist_innen in Solidarität aus
Hamburg Thomas Bravens “Vogelperspektiven“ neu auf; und nach wie vor
gibt es dort die Möglichkeit ein Exemplar zu bestellen (für Gefangene
sogar für umsonst). Braven verbrachte in den 80ern gezwungenermaßen
einige Jahre in baden-württembergischen Knästen. In seinem Buch
berichtet er über seine eindrücklichsten Erfahrungen, wechselnd zwischen
der eigenen Biografie seiner Kindheit und Erlebnissen im Gefängnis. Aus
jeder Zeile spricht der widerständige Geist, den auch Isohaft und
körperliche Misshandlung nicht brechen konnten. Revolte beginnt im
eigenen Herzen – und Braven erzählt davon, wie er mit jeder Faser des
Körpers revoltierte und stets versuchte auszubrechen aus den Knästen,
das durchaus erfolgreich. Auch im zeitlichen Abstand von nun bald 25
Jahren, denn erstmals wurde „Vogelperspektiven“ 1990 veröffentlicht, ist
das Buch unbedingt lesenswert: als historisches Zeugnis, aber
gleichfalls als Inspiration für heutige Generationen von Inhaftierten,
wie Anti-Knast-Aktivist_innen.

 

Thomas Braven, “ Vogelperspektiven“

zu bestellen: online noprison_nostate@ riseup.net

brieflich: Anarchist_innen in Solidarität c/o Schwarzmarkt ‚

kl. Schäferkamp 46, 20357 Hamburg

 

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA Freiburg

 

 

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