Sicherungsverwahrung im Realitäts-Check

Anhand der Situation der Sicherungsverwahrten in der JVA Freiburg (http://www.jva-freiburg.de), soll der Vollzug der SV einem Realitäts-Check, aus Sicht der Verwahrten, unterzogen werden.

 

Sicherungsverwahrungsanstalt der JVA Freiburg

An das schon im 19. Jahrhundert erbaute Hauptgebäude der JVA wurde vor rund 10 Jahren ein Neubau angebaut. Direkt mit der Außenmauer der Anstalt abschließend, befindet sich dort die für Baden-Württemberg zentrale Sicherungsverwahrungsanstalt (zur Eröffnung dieser Anstalt vgl. http://de.indymedia.org/2013/04/343984.shtml). Zurzeit sind die rund 67 Haftplätze zu 80% belegt. Da die SV-Anstalt zuvor für die Vollstreckung von Untersuchungshaft benutzt wurde, ist die Infrastruktur auf jene Vollzugsart ausgerichtet und nimmt die speziellen Bedürfnisse und Belange der Verwahrten, die meist schon Jahrzehnte in Haft verbracht haben, nicht wirklich in den Blick.

Besserstellungs- und Abstandsgebot befolgt?

Das BVerfG (http://bverfg.de/entscheidungen/rs20110504_2bvr236509.html) forderte mit Urteil vom 4. Mai 2011, unter Hinweis auf eine vorangegangene Entscheidung aus dem Jahr 2004, die Justizbehörden auf, den Vollzug der SV „in deutlichem Abstand zum Strafvollzug“ zu gestalten, d.h. die Verwahrten auch im Vollzugsalltag zu privilegieren. Dies deshalb, weil diese nicht (mehr) zur Strafe festgehalten würden, sondern ein „Sonderopfer“, so das Gericht, brächten, ihnen die Freiheit aus rein präventiven Gründen entzogen würde.

Wie steht es nun in der Praxis um dieses „Besserstellungsgebot“? Bei nüchterner Betrachtung ähnelt der Vollzugsalltag dem im Strafvollzug auf verblüffende Weise. Die Verwahrten in der JVA Freiburg können bislang keine echte Besserstellung erkennen, sondern vielmehr eine Gleichstellung und in vielen Punkten sogar eine Schlechterstellung gegenüber dem Strafvollzug. Wobei das in Teilen auch ein spezifisch baden-württembergisches Problem sein mag, da sich hier die Grün/Rot geführte Landesregierung weigerte, für den Bereich der Sicherungsverwahrung ein eigenes Haftgebäude neu zu bauen. Das Ministerium widmete kurzerhand durch Federstrich eine Untersuchungshaftanstalt zur SV-Anstalt um.

Während bspw. in Niedersachsen vorbildlich die Hafträume der Verwahrten 20 m2 groß gebaut wurden, mit integrierter Dusche, Herd, Kühlschrank und Computer, nebst Telefon, sucht man all das in Freiburg vergeblich. Hier erschöpft sich im Wesentlichen die „Besserstellung“ in der Erlaubnis private Oberbekleidung zu tragen und die Zellen sind ein paar Stunden mehr auf als im angegliederten Strafhaftbereich.
Und selbst Letzteres ist nicht immer gewährleistet. So werden die Verwahrten der „Individualstation“ (http://de.indymedia.org/2013/07/346960.shtml) nach Willen des juristischen Leiters, Oberregierungsrat R. abends früher weggeschlossen als alle anderen Verwahrten, also jene, die auf den drei Therapie-Stationen brav mitarbeiten, ja sogar früher als die Strafgefangenen im „Wohngruppenvollzug“ besagter Hauptanstalt, sobald ein Wärter „ausfällt“, z.B. weil er einen ins Krankenhaus verbrachten Verwahrten zu bewachen hat. Andernfalls, so ORR R., könnten unkontrollierbare Zustände auf der Individualstation einkehren, bis hin zu Ausbruchsversuchen. Den Strafgefangenen im Haupthaus, so R. weiter, sei es nicht zumutbar, dass sie ihrerseits früher weggeschlossen würden, um hierdurch frei werdendes Personal in die SV-Abteilung umsetzen zu können.
So entleert die Anstalt im Alltag das Besserstellungsgebot zur Lachnummer.

Nicht anders verhält es sich mit Sportangeboten: während andere Bundesländer fünfstellige Beträge in die Hand nahmen, um eigene Fitnessräume und Sportanlagen zu errichten, findet man davon in Freiburg nichts (nicht unterschlagen werden soll freilich die Tischtennisplatte im SV-Hof). Den Strafgefangenen einige Meter weiter werden umfangreichste Aktivitäten offeriert, exklusive Kraftsportgeräte in deren Hof, Tennis-Anlage, Boccia-Bahnen und anderes mehr. Der Punkt mit den Kraftsportgeräten ist pikant, denn ORR R. stellt sich auf den Standpunkt, die Verwahrten könnten schließlich während des Hofgangs der Strafgefangenen dort in den Hof, um dann dort zu trainieren. Das ist insoweit verfehlt, weil dann keine „Besserstellung“ der Verwahrten stattfindet, allenfalls eine „Gleichstellung“, zum anderen finden viele Verwahrte gar nicht den Mut in den Strafhafthof zu gehen.
Weshalb ist das so? 60%-70% der Verwahrten sind wegen Sexualtaten verurteilt; so herrscht bei Strafgefangenen die Ansicht vor, jeder SVer ist, bis zum Beweis des Gegenteils, ein „dreckiger Kinderficker“ und entsprechend wird agiert. Herr H. bspw. weigert sich in den Strafhafthof zu gehen, da er dort schon mit dem Tode bedroht worden sei.
Und wer sich dann doch in den Strafhaft-Hof wagt und um einen Platz im Kraftsportbereich bemüht, dem wird mitgeteilt: „Da musst Du Dich ein bis zwei Jahre gedulden, vorher wird da nichts frei!“
Gibt es dann mal einen Vollzugsbeamten, so wie Obersekretär L., der nach eigenem Bekunden über einen Trainerschein verfügt und der bereit wäre kostengünstig, vielleicht sogar kostenlos in Fitness-Studios Gerätschaften zu beschaffen, wird er, wie er erzählte, von der JVA „ausgebremst“ und seine Eingaben werden nicht unterstützt.

Zugegebenermaßen haben die Verwahrten werktags (bis Ende September) bis zu fast 8 Stunden die Möglichkeit in den Hof zu gehen (ab 01.10. wird das auf 5 ½ Stunden reduziert), also mehr als in Strafhaft. Jedoch gilt dies ausschließlich für nicht-arbeitende Verwahrte, denn wer arbeitet, der kann ab Oktober auch nur eine Stunde an die frische Luft. Im Übrigen sieht das Gesetz eigentlich vor, dass von Zellenaufschluss am Morgen bis Einschluss in der Nacht, der Hof zugänglich zu sein habe, also rund 16 Stunden. Aber dies ignoriert die Anstalt geflissentlich.

Dann gibt es noch die Vorgabe von mindestens 10 Stunden Besuchszeit pro Monat; die allerwenigsten Verwahrten haben jemanden, der auch bloß eine Stunde käme. Die Vorgabe liest sich gut, für Wenige bringt sie tatsächlich etwas.

Trennungsgebot beachtet?

Das BVerfG fordert zwar keine vollständige Trennung der Haftarten, jedoch ist zwingend auf die besonderen Belange der Verwahrten Bedacht zu nehmen. In der Freiburger Praxis bedeutet dies, alle Freizeitangebote der Strafhaft stehen auch den Verwahrten offen, jedoch spezifische Angebote nur für sie gibt es faktisch keine.

Kürzlich machte Oberregierungsrat R. von sich reden, als er kurzerhand, so der leitende Sanitätsbeamte der Anstalt, das „Trennungsgebot aufhob“. Wer nun zum Anstalts(zahn)arzt oder Sanitätsbeamten möchte, der wird in ein enges Kabuff, zusammen mit Untersuchungs- oder Strafgefangenen gesperrt. Hier findet dann weder eine Trennung noch eine „Besserstellung“ statt, es ist und bleibt Strafvollzug für die Betroffenen. Eine „just-in-time“ Zuführung zum Arzt oder eigene Warteräume wären finanziell nicht darstellbar und personell nicht leistbar.

Die oben erwähnte Problematik für Sexualdelinquenten gilt auch hier, die Weigerung der JVA das Trennungsgebot zu befolgen, bedeutet für viele Verwahrte, trotz des theoretischen Angebots an Aktivitäten im Strafbau teilzunehmen, ein faktisches Hindernis und einen Ausschluss von allen Angeboten.

Selbst als Nicht-Sexualtäter hat man oftmals mit Vorbehalten zu kämpfen, wie ich aus eigenem Erleben bestätigen kann. Hören Strafgefangene, man sei SVer, folgt oft dieselbe stereotype Reaktion: „Aha, wieder ein Kinderficker!“

Freiheitsorientierter Vollzug?

Vom höchsten deutschen Gericht bekamen der Gesetzgeber und die Behörden die Vorgabe, den Vollzug der SV freiheitsorientiert zu gestalten, d.h. nach außen orientiert. Durch (zügige) Gewährung von Vollzugslockerungen, solle eine Eingliederung in die Gesellschaft erfolgen, soweit es hinsichtlich der Gefahrenprognose gerechtfertigt erscheine.

Auch hier versagt die JVA Freiburg nach Ansicht der meisten Verwahrten auf ganzer Linie. Schon was den Vollzugsalltag anbelangt, ist dort nichts „freiheitsorientiert“. So gibt es weder Computer noch Telefone in den Zellen.
Letzteres ist in der JVA Rosdorf (Niedersachsen) genauso Standard wie der Besitz von Bargeld. Auch das wird den Verwahrten in Freiburg nicht gestattet.

Nur die allerwenigsten SVer erhalten ungefesselt Ausführungen. Bei Ausführungen wird man von in der Regel zwei Wärtern bewacht und darf die JVA für ein paar Stunden verlassen. Ausgänge und Hafturlaube gibt es, soweit ersichtlich, gar nicht, selbst wenn psychiatrische Sachverständige für solche Maßnahmen plädieren. Wer gefesselt Ausführungen erhält, verlässt die JVA in Handschellen und bekommt diese erst wieder nach Rückkehr in die Anstalt abgenommen. Im Regelfall darf man dann auch nicht etwa in Freiburgs Innenstadt flanieren gehen (vgl. http://de.indymedia.org/2013/08/347516.shtml), sondern muss sich in eine Wohnung hin ausführen lassen. Wobei die Wärter strengstens kontrollieren, dass man die Wohnung nicht verlässt, und sei es nur, um in den Garten zu gehen. Und jegliche Regung wird genau protokolliert und später ausgewertet.
Wer (gefesselt) zu Fuß, mit seinen Bewachern, einfach nur mal ins Grüne, das ist in Spaziergangweite von der JVA erreichbar, möchte, dem wird das, wie im Falle des Herrn H. abgelehnt. Als Ersatz wurde ihm angeboten, ihn mit dem Auto irgendwohin ins Grüne zu kutschieren.
Nicht Wenige der Verwahrten verzichten angesichts des als demütigend empfundenen Procederes auf die ihnen qua Gesetz zustehenden Ausführungen. Zumal man in Freiburg eh nur derer vier pro Jahr bekäme. In Rosdorf dürfen die SVer einmal im Monat raus aus der Anstalt.

Therapieorientierter Vollzugsalltag?

Das Bundesverfassungsgericht ordnete mit dem erwähnten Urteil vom 04. Mai 2011 an, dass es „einer individuellen und intensiven Betreuung (der) Untergebrachten durch ein multidisziplinäres Team qualifizierter Fachkräfte“ (Urteil, a.a.O.; Rz. 113) bedürfe. Soweit die graue Theorie.
In der Freiburger Praxis sind PsychologInnen und SozialarbeiterInnen überwiegend in Teilzeit in der SV tätig und ansonsten im Strafhaftbereich, der Untersuchungshaft oder außerhalb der Justiz. So sie denn in der SV tätig sind, müssen sie regelmäßig Berichte verfassen, verbringen Stunden in sogenannten „Teamsitzungen“ (die uniformierten BeamtInnen, Sozialdienst und psychologischer Dienst bilden heutzutage ein „Team“), bevor sie dann mal Zeit finden für therapeutische Maßnahmen. Jene Verwahrten, die „mitarbeiten“, berichten übereinstimmend davon, dass es keineswegs eine Ausnahme sei, wenn „Einzelsitzungen“ mit PsychologInnen nur alle zwei oder drei Wochen für jeweils 30, maximal 45 min stattfänden.

Zumal die JVA Freiburg sich auch nach eigener Definition nicht als therapeutische Anstalt versteht, vielmehr will man hier entsprechende Verwahrte auf eine (meist) langjährige Sozialtherapie in einer anderen JVA oder eine Therapie in einem psychiatrischen Krankenhaus „vorbereiten“.

Nicht wenige Verwahrte, gerade hier auf der Individualstation, werden schlicht sich selbst überlassen. So lange, bis dann eine uniformierte Beamtin zusammen mit einem Verwahrten dessen Zelle über Stunden hinweg putzen muss, da die Zustände unzumutbar wurden. Ein anderer Verwahrter verstopfte über Tage sein WC, der Gestank waberte über den Flur. Tage später schaute man mal nach und stellte fest, dass das WC verstopft war; erst dann wurde es repariert – und der Verwahrte erneut sich selbst überlassen. Die meiste Zeit des Tages ist er in seiner Zelle weggeschlossen.

Letztlich sind es tragische Gestalten – auf Seiten der Verwahrten, aber nicht weniger auf Seiten der Justiz.

Ein Aspekt, der der Fairness halber zu erwähnen wäre, ist gewiss auch die finanzielle Unterausstattung der SV; der therapeutische Leiter der SV, Herr G. beklagte in einem Interview vor einiger Zeit, dass er über zu wenig Personal verfüge. Und auch uniformierte Beamte lassen immer wieder wissen, es fehle an allen Ecken und Enden an Geld.

Jedenfalls kann von einem „therapieorientierten Vollzug“ allenfalls dann die Rede sein, wenn man eine rosarote Brille trägt.

Dies & Das

Der Haftalltag in der SV-Anstalt ist von viel Resignation geprägt. Die Anstalt tut das ihre, um diese Haltung zu befördern. Da hat doch der Gesetzgeber entschieden, Verwahrte sollten ab dem 01.06.2013 auch wieder von der Familie oder Freunden „Lebensmittelpakete“ erhalten dürfen. Was macht die Anstalt, unterstützt vom SPD-regierten Justizministerium? Sie verschlechtert die Lebensbedingungen, denn ab sofort sind pro Jahr nur 6 Pakete (á 5 kg) zugelassen, egal ob man sich Essen schicken lässt oder Kleidung (letztere nur vom Versandhandel). Konnten sich die Verwahrten in Freiburg zuvor faktisch eine unbegrenzte Zahl an Wäschepaketen zusenden lassen, dürfen sie nun sechs Mal im Jahr wählen: Fressen oder Wäsche.
Fast unnötig zu erwähnen, aber ich tu es dennoch: in Rosdorf dürfen sich Verwahrte ohne Limit Pakete bestellen/schicken lassen.

Wer, wie ich, 15 Jahre in Bruchsals Knast saß, der ist gewohnt bei den Besuchen alleine zu sein; in Freiburg verfügt der Besuchsraum über vier Tische, ist zudem 40% des Jahres geschlossen. „Tut uns leid, Herr Meyer-Falk“, das hörte ich immer wieder, aber es fehle an Geld für einen Umbau und an Personal. In Bruchsal konnte man an 365 Tagen des Jahres Besuch erhalten, nicht so in der SV-Besuchsabteilung in Freiburg. Außerdem kann es sein, dass am Nachbartisch, Stuhlrücken an Stuhlrücken ein Mitverwahrter sitzt. Privatsphäre ist somit ein Ding der Unmöglichkeit.

Dafür entwickelt die Anstalt ansonsten durchaus kreative Ideen.
Ein an einem günstigen Ort angebrachter Schaukasten für die Tageszeitung wurde kurzerhand innerhalb des Hofareals so umgehängt, dass man nun entweder nichts lesen kann, zumindest wenn man kurzsichtig ist, oder aber man muss in ein Pflanzenbeet treten. Über diesem wurde nun der Kasten neu festgeschraubt.

Oder die „Wasserhahn-Affäre“, bei der nun der Landtag prüft, ob Steuergelder verpulvert wurden. In den SV-Zellen gab es Mischbatterien für Warm-/Kaltwasser, als eines Tages im Juli 2013 Werkbeamte und diesen zuarbeitende Strafgefangene von Zelle zu Zelle gingen, um die Mischbatterien durch Druckknöpfe auszutauschen. Mit einem beherzten Schlag oben auf den Knopf konnte man dann für ca. 10 Sekunden einen Wasserstrahl zum Fließen bringen. Selbst in der behindertengerecht eingerichteten Zelle, in der ein Inhaftierter lebt, der so kurze Arme hat, wie man sie von Contergan-Opfern kennt, sollte der Knopf installiert werden. Der Werkbeamte meinte, das sei so angeordnet worden.
Erst als man in der „Individualstation“ tätig wurde, gab es Theater, denn diese Verwahrten lassen sich nicht einfach auf dem Kopf herum tanzen. So bequemte sich am Folgetag schon erwähnter Oberregierungsrat auf die Station und überraschte einen Strafgefangenen (dieser schien zu Anfang den Juristen mit einem Insassen zu verwechseln, was Verwahrte erheiterte, nicht aber den Herrn ORR R.) beim Fortgang der Austauscharbeiten. Wie ein Rohrspatz fing R. an zu schimpfen und faltete gewissermaßen den Werkbeamten zusammen. Die neue Order lautete dann: sofortiger Rückbau! Also latschten die Gefangenen und die Werkbeamten wieder von Zelle zu Zelle, bauten die Druckknöpfe aus und Mischbatterien ein. Lustig ist das Handwerkerleben, zumal in einem Knast.

Umso weniger Geld, angesichts dieser Eskapaden, hat die Anstalt verständlicherweise für die Ernährung der Verwahrten. In Rosdorf (Niedersachsen) erhalten alle Verwahrten, die auf das Knastessen verzichten, ca. 220 Euro „Kostgeld“ im Monat. Freiburg speist die Verwahrten mit mageren 68,44 Euro/Monat ab (ein ganz großes Dankeschön an dieser Stelle deshalb an jene, die mich angesichts dieser Lage finanziell unterstützen, insbesondere an Frau K.F., Frau B.W., Herrn H.M., Herrn R.O., Herrn S.W., Herrn R.G., Herrn M.S., Frau A.B., Frau D.F., Herrn W.H., Frau P.B. und Frau C.U., sowie die Rote Hilfe e.V. und auch ABC Brighton (UK). Die Hilfe ist mir sehr wertvoll!).

Zusammenfassung

Die Darstellung mag aus Sicht der Justizverwaltung ein wenig einseitig sein, aber sie gibt die Einschätzung vieler der hiesigen Verwahrten wieder, die hier 24 Stunden des Tages leben müssen. Außerdem wird die Kritik auch geteilt von deren Rechtsanwälten, wie auch von Hochschullehrern, insofern stehen die SVer nicht ganz alleine auf weiter Flur.

Ob letztlich auch Gerichte der Kritik folgen werden, das bleibt noch abzuwarten. Unterstützung durch die Öffentlichkeit dürfte bei realistischer Betrachtungsweise weniger zu erwarten sein, denn auch wenn jeder Einzelne hier seine Strafe längst abgesessen hat, wird er doch fast immer nur auf das reduziert, was er vor meist sehr langer Zeit getan hat. Hier sitzen Verwahrte seit 10, 15 und mehr Jahren in SV, addiert man noch die vorangegangene Strafhaftzeit, liegen die Straftaten 20, 25, 30 Jahre zurück – und es wird so getan, als hätten sich die Männer in den Jahrzehnten kein Deut geändert, als wären sie ein Gefahrenherd, der beseitigt werden muss.

Gänzlich unreflektiert seitens des Personals bleibt die unumstößliche Tatsache, dass sie hier beteiligt sind an der Vollstreckung einer „Maßregel“, die im November 1933 von den Nationalsozialisten ins Strafrecht aufgenommen wurde, und was es für eine Gesellschaft heißt, auch noch fast 70 Jahre nach Ende der NS-Diktatur eine Rechtsfolge zu vollstrecken, die „faschistischen Ungeist“ atmet, wie in einem Urteil des Obersten Gerichts der DDR am 23.12.1952 festgestellt wurde.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV-Abtl.), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
http://www.freedom-for-thomas.de
https://freedomforthomas.wordpress.com

 

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Kampagne zum Thema Anarchie

In den Monaten Oktober, November und Dezember findet unter dem  programmatischen Titel „Zeit für Plan A“ eine Kampagne zum Thema Anarchie statt, organisiert von der Anarchistischen Föderation Rhein/Ruhr.

 

Die Themen

 

In über 20 Veranstaltungen wird eine Einführung in den Bedeutungsgehalt des politischen Begriffs der Anarchie ebenso geboten, wie Vorträge über Sozialökologie (17.10.), Anarchafeminismus

(21.11.) oder zur Situation der anarchistischen Bewegung und sozialen Lage der Menschen in Griechenland (13.12.).

Gleichfalls gibt es Lesungen, wie auch Filmvorführungen.

 

Veranstaltungsorte /-zeiten

 

Alle Veranstaltungen finden im Großraum Düsseldorf, Bochum, Essen, Witten statt, vom 5. Oktober 2013 bis zum 14. Dezember 2013.

 

In eigener Sache

 

Am 30. November 2013 gibt es im Rahmen der Veranstaltungsreihe eine Lesung von Uwe Neubauer aus meinem Buch „Nachrichten aus dem Strafvollzug“, mit Infos zu meiner aktuellen Situation, in: 58452 Witten im „Trotz Allem“, Augustastr. 58, ab 18.00 Uhr).

 

Weitere Infos

 

Mehr Informationen zu den Veranstaltungen, inklusive Ort und Zeiten findet jedeR unter: http://www.zeit-fuer-plan-a.de.

 

 

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV-Abtlg.), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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Neues aus der SV-Anstalt

Hier drinnen, in Freiburgs „Totenhaus“ (https://linksunten.indymedia.org/de/node/91068) regt sich durchaus Leben, davon soll heute die Rede sein. Aber auch von der Firma Massak Logistik GmbH (http://www.massak.de), über die ich schon in der Vergangenheit berichten durfte.

 

Der Bürgerkreis

Wer relativ abgeschottet in Freiburgs Sicherungsverwahrungsanstalt sitzt, wie ein Anhängsel an die Hauptanstalt angebaut, quasi der Blinddarm des Strafrechtssystems, darf dennoch, sofern keine Sicherheitsbedenken bestehen, an Freizeitaktivitäten im Strafbau teilnehmen. Ich nutze dies zum Beispiel für den Hofgang, kann dann also eine Stunde am Tag mit den dortigen Gefangenen in deren riesigem Hof spazieren, von wo man auch umliegende Uni-Gebäude und sogar das Münster sehen kann. Oder um den erwähnten „Bürgerkreis“, ein schon seit Jahrzehnten existierendes Gesprächsgruppen-Angebot, zu besuchen. Angeleitet zur Zeit von einer Studentin und zwei lebensälteren BürgerInnen, die sich ehrenamtlich engagieren.

Dort wird dann in einem Raum der Gefängnisschule einmal in der Woche 1 ½ Stunden über ein bestimmtes Thema diskutiert; am 13. August ging es um die Frage: „Was macht das Leben lebenswert“. Jeder kann sich dazu äußern. Alle kommen zu Wort, jene, die gerne und ausgiebig erzählen, aber auch jene, die sich eher zurückhaltend geben.

Erfreulich ist die kulturelle Vielfalt der Gruppe, denn im Gegensatz zur Sicherungsverwahrung, wo über 90% der Bewohner deutsche Staatsangehörige sind, findet sich im Strafhaftbau ein hoher Anteil an Migranten. Und auch die Altersstruktur ist heterogener.

Kommende Woche soll es übrigens um die Frage gehen: „Familie und Familiengründung?“; dies weist auf einen wichtigen Aspekt der Diskussionsrunde hin: ein stückweit soll versucht werden, den Knastalltag zu durchbrechen und nicht auch dort noch über das Gefängnisleben breit diskutiert werden. Was nicht ausschließt, dass auch das mal Thema wird, aber es ist nicht die Regel.

Die Knastbeamten

Der Leiter des uniformierten Dienstes auf der „Station für Individualbetreuung mit Wohngruppenangebot ohne verpflichtende Teilnahme“ http://de.indymedia.org/2013/08/347516.shtml und dort dann in der PDF-Datei nachzulesen) ist Amtsinspektor Kl. und schon lange Jahre im Bereich der Sicherungsverwahrung tätig. Nach Aussage von Mitverwahrten sei er heutzutage ein Ausbund an Freundlichkeit im Vergleich zu früher – wenn dem so sein sollte, möchte ich gar nicht wissen, wie er früher war. Jedoch sind mir persönlich Beamte recht lieb, die ihre Abneigung in Mimik, Körpersprache und Tonfall direkt kund tun; lieber jedenfalls als jene, die sich gewissermaßen „ranzwanzen“ mit purer Freundlichkeit, nur um dann „hintenherum“ durch Aktenvermerke und ähnliches ihr Mütchen zu kühlen.

Kl. sitzt dann über Stunden in seinem verglasten Büro, durch das Spiegelglas vor direkter Beobachtung geschützt und scheint darauf zu warten, dass der Feierabend endlich naht. Hat er Dienst, sieht man auch jeden Morgen Diplom-Sozialarbeiterin B. bei ihm auftauchen, und dann wird in einem „Dienstgespräch“ und hinter verschlossener Türe das Stationsleben erörtert – vermutlich, denn nichts genaues weiß man nicht. Akkurat inspiziert Kl. auch die ein- und ausgehende Post, d.h. kontrolliert sie auf Beilagen (wie z.B. verbotene Sägeblätter ;), was, dies nur nebenbei, durchaus eine Verbesserung zur vorangegangenen Strafhaftzeit in Bruchsal darstellt: dort wird in einem zentralen Büro Post geöffnet und auf Beilagen geprüft und man bekommt die Post dann schon geöffnet auf die Zelle. In der JVA Freiburg wird die Post jedoch in Gegenwart der Verwahrten/Gefangenen geöffnet und nicht gelesen, es sei denn, man hat „besondere Sicherungsmaßnahmen“, was bei mir nicht der Fall ist.

PsychologInnen und SozialarbeiterInnen gibt es auch, sind jedoch im Alltag nahezu unsichtbar, es sei denn, sie suchen jemanden zum Gespräch auf. Weibliches Schließpersonal wird auf Station 2, auf der ich wohne, nicht eingesetzt, denn die Abteilung gelte in den Augen der Justizvollzugsanstalt, so die Einschätzung der Mitbewohner, als „frauenfeindlich“, wobei sie sich hiergegen jedoch verwahren. Der Anteil an Sexualtätern dürfte auf hiesiger Station sogar leicht unter den für die Gesamtanstalt [Anm. d. Abtipp-Menschen: gemeint ist hier die gesamte SV-Anstalt] geltenden 70% liegen. Auch sei es hier, im Gegensatz zu den „Therapiestationen“, noch nie zu Übergriffen auf Beamte oder Verwahrte untereinander gekommen. Und das obwohl „Station 2“ als Problemstation gilt, da hier „Therapieverweigerer“ und angeblich besonders „gemeinschaftsunverträgliche“ Verwahrte leben.

Der Knasthof

Wie eingangs erwähnt, gibt es einen Hof für den Strafhaftbau, jener Hofbereich ist riesig, mit einem vielfältigen Angebot an Sportmöglichkeiten (Fußball, Kraftsport, Tennis, Tischtennis, Volleyball, Boccia); entsprechend dem Status als bloßer Wurmfortsatz, ist das Angebot für die Verwahrten und deren Hof minimal, bzw. die Bewegungsfläche ein Witz. Optisch ist der SV-Hof auf den ersten Blick durchaus ansehnlich, denn es gibt eine Holzterrasse, eine Pergola (eine Holzkonstruktion, die die Verwahrten jedoch eher an Galgen erinnert, da es an jeglicher Begrünung der Pergola mangelt) und eine kleine Wiese. Auf dieser Wiese sind einige, jeweils ca. 1 m2 große Felder angelegt, so dass, wer möchte, sich gärtnerisch betätigen kann. Was aus Sicht der Anstalt dann gleich zur therapeutischen Maßnahme geadelt wird, denn die Samen stellt die JVA kostenlos zur Verfügung. Dafür sind dann ein Sozialarbeiter und eine Vollzugsbeamtin des uniformierten Dienstes formal die „Gartenbeauftragten“.

Immerhin kann man Tischtennis spielen oder an einem der beiden Tische sitzen, trotzdem ist in der Summe der Anblick trostlos, denn der Hof presst sich hinein in ein kleines Rechteck, auf drei Seiten von dem hohen Knastgebäude begrenzt und auf der anderen Seite die NATO-Draht bewehrte Knastmauer, hinter der der Strafbau liegt.

Lebensmitteleinkauf und die Firma Massak Logistik GmbH

Schon aus der JVA Bruchsal hatte ich mehrfach über diese bayerische Firma berichtet, die seit über 10 Jahren Gefängnisse mit Lebensmitteln und anderen Waren des täglichen Bedarfs beliefert ( http://de.indymedia.org/2010/05/280395.shtml  http://de.indymedia.org/2011/12/321287.shtml). Inhaftierte dürfen in der Regel zwei Mal im Monat auf eigene Kosten Nahrungs- und Genussmittel, aber auch Sachen wie Duschgel kaufen. Während viele Anstalten auf „Sichteinkauf“ setzen, d.h. es gibt vor Ort im Gebäude der JVA einen kleinen Shop, wird zunehmend auf „Listeneinkauf“ umgestellt. Hier muss man aus einer nummerierten Liste die Nummern heraus schreiben und bekommt Tage später fertig gepackte Kisten angeliefert. Hierauf hat Massak sich spezialisiert.

Nicht alles wäre „gut“, aber manches zumindest besser, würden nicht die Preise, die Massak verlangt, stellenweise erheblich über denen von Ketten wie LIDL oder ALDI liegen, oder gar über jenen von EDEKA (letzteres ist deshalb von Interesse, weil Werner Massak, einer der Inhaber der Firma, an weiteren Firmen beteiligt ist, denen EDEKA-Märkte gehören.) Auch Hygiene und Kühlkette ist immer wieder ein Diskussionsthema. In Freiburg erhalten die Kunden, dazu zählen hier im SV-Bereich die Verwahrten und im anschließenden Gebäude die Untersuchungsgefangenen, ihre Waren in einem verdreckten Arbeitsraum ausgehändigt, von dem zur Zeit der Wirtschaftskontrolldienst und die Verbraucherschutzabteilung des Ordnungsamtes der Stadt prüfen, ob er überhaupt geeignet ist für den Lebensmittelabverkauf. Die Kühlkette ist auch nicht ausnahmslos gewährleistet; das verkaufte Obst und Gemüse in Teilen nicht verkehrsfähig, da völlig verschimmelt.

Wird letzteres noch rechtzeitig von der Kundschaft bemerkt, bekommt man zwar den Betrag von der Rechnung abgezogen, jedoch keine Nachlieferung, muss also 14 Tage bis zu drei Wochen auf das eigentlich jetzt benötigte Obst und Gemüse verzichten.

Das Zusammenleben

Auf der „Station 2“ gestaltet sich der Alltag in der Regel ruhig. Was nicht ausschließt, dass mal laut geschrien wird, wenn eine Diskussion über ein Thema aus dem Ruder läuft. Oder über Stunden ein atemberaubender Gestank über den Flur wabert, weil ein Mitverwahrter mit viel Liebe zum Detail und viel Akkuratesse den Ablauf seines WCs verstopfte, aber dennoch in seiner Zelle die Notdurft verrichten musste.
Es gibt kleine Cliquen, auf jeder der vier Stationen, ganz wie im normalen Leben. Man kocht gelegentlich zusammen und isst miteinander, wenn man sich einigermaßen sympathisch ist. So gab es am 10. August ein sehr üppiges „Abschieds-Menü“ von Herrn V., der die SV in naher Zukunft in Richtung Psychiatrie verlassen wird, da das seine Resozialisierungs-Chancen verbessern soll: Griesnockerl-Suppe, Lachs auf Toast, Hähnchen mit Pommes, Vanille-Eis mit Kompott und abschließend Sahnetorte. Alles frisch zubereitet. Nur weil man in einem Knast sitzt, muss das nicht bedeuten, kulinarisch zu versauern.

Sicherheitshalber erwähne ich es: prosoziale Aktivitäten, ob nun gemeinsames Kochen, Konfliktschlichtung, und was sonst so alles passiert, finden kaum Eingang in die Vollzugspläne der Anstalt. Diese setzt auf reine „Defizitorientierung“, d.h. es wird dargestellt, was alles „nicht ist“, und nicht darauf geachtet, welche Ressourcen vorhanden sind. Aber das ist knasttypisch und kein originäres Problem der der SV-Abteilungen der JVA Freiburg.

Ausblick

Der Vollzugsalltag wird auch künftig viel Stoff für Meldungen bieten, denn von einem „freiheitsorientierten“ Vollzug, wie ihn das Bundesverfassungsgericht verlangt ( http://de.indymedia.org/2011/05/307207.shtml), ist man hier meilenweit entfernt. Gleiches gilt für die Vorgabe des Gerichts, den Verwahrten dürften nur solche Einschränkungen ihres Alltagslebens auferlegt werden, welche aus Sicherheitsgründen unabweisbar seien. Hier setzt die JVA ganz offen auf die „Klagefreudigkeit“ einiger weniger Verwahrter. Wobei es sich im Grunde fast nur jene leisten können, vor Gericht zu ziehen, die auf der „Verweigerer-Station“ leben, denn auf den drei Therapiestationen gibt es ein ziemlich simples Reaktionsschema der Bediensteten. Wer dort anfängt sich rechtlich nachdrücklich zu wehren, bekommt zu hören, dass „das nicht gut ist für den therapeutischen Prozess“. Das ist Warnstufe 1. Hilft dieser Wink mit dem Zaunpfahl nichts, wird man deutlicher: „Wem es hier auf der Therapiestation nicht passt, dem stehe es jederzeit offen, auf die „Station 2“ umzuziehen“, also besagte „Verweigerer“-Abteilung.
Einzelne Klagen werden durchaus akzeptiert, um kein Missverständnis aufkommen zu lassen, aber wer anfängt dort systematisch zu klagen, dem wird versucht das auszutreiben. Da lebt es sich diesbezüglich auf „meiner“ Station 2 viel, viel entspannter. Wenn nämlich die SV der Blinddarm des Strafrechtssystems ist, dann ist die „Station 2“ der hinterste, der dunkelste Winkel im Blinddarm 😉

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV-Abtl.), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
http://www.freedom-for-thomas.de
https://freedomforthomas.wordpress.com

 

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Knast befürchtet Befreiungsversuche

Nachdem ich seit dem 08. Juli 2013 in der JVA Freiburg in Sicherungsverwahrung (SV) sitze (vgl. https://linksunten.indymedia.org/de/node/91068) wurde mir am 07.08.2013 der „Vollzugsplan“ ausgehändigt.

 

 

Vollzugsplan – was ist das?

 

Das Strafvollzugsgesetz, bzw. die Vollzugsgesetze der Länder sehen vor, dass die Anstalt in einem Plan für jede(n) Gefangene(n) und Verwahrte(n) einen Plan aufstellt, der beschreibt, was die Anstalt für Behandlungsmaßnahmen plant, welche Knastarbeit in Frage kommt, wie es um Sozialkontakte bestellt ist und manches mehr (für die Details verweise ich auf das pdf-Dokument, welches eine Kopie des aktuellen Vollzugsplans meiner Person enthält und u.a. auf https://linksunten.indymedia.org/de/node/92252 zu finden ist).

 

 

mein eigener „Vollzugsplan“

 

Am 29.07.2013 fand augenscheinlich eine Konferenz in der JVA Freiburg statt, an der zwei Psychologen, ein Wärter, eine Sozialarbeiterin und eine Praktikantin teilnahmen; ich selbst hatte auf die Teilnahme verzichtet. Auf dann neuen Seiten führt die Anstalt aus, was sie mit mir vor habe. Im wesentlichen nichts, denn da ich mich einer Kooperation verweigere, seien „Empfehlungen derzeit nicht möglich“.

 

Abgelehnt werden ausdrücklich Ausführungen (hier verlässt man von Wärtern bewacht den Knast) in das Stadtgebiet hinein, da „Fluchtgefahr“ bestehe. So heißt es auf Seite 7 des „Vollzugsplans“: Es gebe „einen anonymen, nicht einschätzbaren Unterstützerkreis (…), bei dem im Falle einer nicht ausreichend gesicherten Ausführung Befreiungsversuche zu besorgen“ seien. Deshalb dürfe ich allenfalls gefesselt und unter scharfer Bewachung z.b. meinen Vater in dessen Wohnung besuchen.

Ansonsten erschöpft sich der Vollzugsplan in der Wiedergabe der Überschriften einzelner Unterpunkte ohne konkrete Angaben, da angesichts meiner ablehnenden Haltung Empfehlungen nicht getroffen werden könnten.

 

 

Resümee

 

Prinzipiell ist es zu begrüßen, dass die Anstalt die Entscheidung nicht zu kooperieren respektiert; hinsichtlich der jedem Verwahrten zustehenden vier Ausführungen im Jahr ist jedoch eine gewisse paranoide, ggf. auch feindselige Grundhaltung gegenüber Genossinnen und Genossen und mir gegenüber zu erkennen. Deshalb habe ich mich auch entschlossen, gegen die Weigerung, mir Ausführungen ins Stadtgebiet zu gewähren, vor Gericht zu klagen.

Zwar ist das Landgericht Freiburg berüchtigt dafür, die Klagen der Verwahrten viele Monate liegen zu lassen, ggf. auch erst Jahre später zu bescheiden, aber wenn ich hier etwas im Übermaß habe, dann ist es Zeit.

 

Aktuell beschäftigt sich schon das Oberlandesgericht Karlsruhe mit den Haftbedingungen in der Freiburger Sicherungsverwahrung, denn nicht nur nach Ansicht der Verwahrten, sondern auch vieler ihrer Rechtsanwälte (u.a. Prof. Behnke, http://www.bernd-behnke.de) entsprechen diese nicht den Mindestanforderungen, die an den Vollzug der SV zu stellen sind.

 

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV-Abtlg.), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburger

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Aus einem Totenhaus …..

Wie kürzlich berichtet (https://linksunten.indymedia.org/de/node/90393) befinde ich mich seit kurzem in der JVA Freiburg (http://www.jva-freiburg.de/) in Sicherungsverwahrung und berichte im Folgenden von den ersten Eindrücken.

Station 2

Schon am ersten Tag wurde ich auf die sogenannte „Orientierungsstation“, auch „Individualabteilung“ eingewiesen; die dort Lebenden, maximal 15 Bewohner, bezeichnen sie selbst als die „Querulanten- und Therapieverweigerer-Abteilung“. Während auf den anderen drei Stationen rege Therapieangebote erfolgen, überlässt man uns von „Station 2“ – wunschgemäß – uns selbst. Auffällig ist, dass ein Großteil der Mitverwahrten auf dieser Station in ihrem Haftleben lange Zeit in Isolationstrakten verbracht hat; es scheint also, bei allen Unterschieden im Einzelfall, ein spezieller Typ Mensch zu sein, der sich dem Therapiediktat verweigert.

Die Haftbedingungen

Die Zellen (das Gesetz spricht euphemistisch von Zimmern) sind knapp 15 m2 groß, das Klosett ist baulich abgetrennt. Letzteres ist nur bedingt originell, denn die Lüftung in dem WC-Raum funktioniert nicht, so dass man gezwungen ist die Türe zur Zelle geöffnet zu lassen, womit man wieder im auch für den Strafvollzug typischen „Wohnklo“ lebt. Sich auf der Station frei bewegen kann man werktags ab 7 Uhr und wochenends ab 8 Uhr. In den Zellen eingeschlossen wird man kurz nach 22 Uhr. Das ist zur vorangehenden Strafhaftzeit in Bruchsal schon eine Verbesserung, da dort die Zellen die meiste Zeit des Tages verschlossen waren.
Auf jeder der Stationen gibt es einen weitestgehend identisch eingerichteten Gruppenraum: eine riesige Ledercouch (eine Tageszeitung schrieb gar von einer „Sofalandschaft“, vgl. https://linksunten.indymedia.org/de/node/84689), dazu einen Fernseher, einen Tisch mit 6 Stühlen. Je nach Station stehen Billardtisch, Tischfußball oder eine Dart-Scheibe zur Verfügung. Hier in der „Station 2“, in der ich lebe, gibt es zwei Aquarien mit Fischen.
Eine kleine Küche mit sechs Herdplatten und Backofen ermöglicht sich selbst zu verköstigen. Dazu noch eine Gemeinschaftsdusche für maximal vier Personen (also vier Duschköpfe in der Duschzelle).
In den Gefängnishof kann man drei Mal am Tag für jeweils zwei Stunden. Jedoch wirkt der Hof erdrückend, da er von einer hohen Mauer und auch dem umgebenden Haftgebäude eingeengt wird. Da helfen dann auch ein paar Blumen, die winzige Wiese und einige Pflanzenbeete nicht viel weiter. Über das angeblich malerische Bächlein, welches laut Presseberichten durch den Hof fließen soll, vermag ich nichts zu berichten, denn fließen tut da nichts. Mitverwahrte sagten aus, nur anlässlich hohen Ministerbesuchs und Presse würde die Pumpe für das installierte Bächlein eingeschaltet; die JVA, in Gestalt des juristischen Leiters der SV, Herrn Oberregierungsrat R. betont, die Pumpe sei defekt, zumindest jetzt – nach dem Ministerbesuch.

Die Bewohner

Nicht zu Unrecht leben wir hier auf der „Individualstation“, denn „individuell“ sind ihre Bewohner. Da ist H., muskulös, der ungefragt und detailliert über das von ihm begangene Sexualdelikt spricht („…ich habe nur den Finger rein gesteckt…“). Er führt an, schon seit Jahren den Großteil seines von der Anstalt gewährten Taschengeldes in den „Täter-Opfer-Ausgleich“ zu investieren, außerdem auch Gelder an die Kindernothilfe zu spenden. Oder F., sein wildes rotes Haar ist sein Markenzeichen, genauso wie nachts laute Musik und ebensolche Selbstgespräche. Seinen Nachbarn bringt der Lärm fast um den Verstand und nachts durchzuschlafen ist für diesen unmöglich. Auf den ersten Blick fragt man sich, was F. in der SV zu suchen hat, da er oft einen eher verwirrten Eindruck macht. Da steht er dann auf dem Flur, stößt unartikulierte Laute aus, starrt vor sich hin, bevor er wieder in seine Zelle zurück schlurft.
Mit Lilo, einem Vollzugsveteranen, von mehreren Jahrzehnten Haft geprägt, und S. sitze ich meist schon um 7.30 Uhr am Tisch im Gruppen-/Freizeitraum beim morgendlichen Kaffee. Vor bald dreißig Jahren machte Lilo Schlagzeilen, da er anlässlich der Urteilsverkündung, er wurde u.a. wegen Drogenhandels im Strafvollzug zum zweiten Mal zur SV verurteilt, von der anwesenden Polizei angeschossen wurde, als er aufsprang und schrie: „Schießt doch, schießt doch!“ Der Vorfall wird heute noch auch in der Fachliteratur zur SV zitiert, um zu dokumentieren, zu welcher Verzweiflung die Anordnung der SV führt.
Spannend auch die zwei unmittelbaren Zellennachbarn. Zu linker Hand M., ehemaliges Mitglied eines Rockerclubs, der als einer der Wenigen in Baden-Württemberg zur nachträglichen SV verurteilt wurde. Vor über 15 Jahren hatte er versucht seinen Arbeitgeber und dessen Partnerin zu töten. Wie er erzählt, habe er mit dem „Leben draußen“ abgeschlossen; und so sitzt er in seiner wirklich kärglich eingerichteten Zelle, kein Bild an den Wänden, vor seinem Fernseher und einem kleinen Radio. Tag um Tag.
Zu rechter Hand, auch ideologisch gesehen, hat Jakob seinen Haftraum, ein sich offensiv als „deutscher Nationalist“ gebender Langzeitverwahrter, der in Kürze die ersten 10 Jahre SV erreichen wird. Von der Justiz fühlt er sich zutiefst benachteiligt und schikaniert, da man ihm zahlreiche CDs und MCs mit „Rechtsrock“ und „nationaler Musik“ aus dem Haftraum weggenommen habe.

Das Personal

Angestellte PsychologInnen und SozialarbeiterInnen sind hier ebenso tätig wie Ergotherapeuten. Zu sehen bekommt man sie jedoch in der Regel nur, wenn man sich aktiv an Therapien beteiligt. Die für die „Station 2“ zuständige Diplomsozialarbeiterin B. ist werktags meist kurz mal auf der Station zu sehen und jeden Mittwoch etwas länger, um im Gruppenraum über Belange des Stationsalltages zu sprechen (wie z.B. die Beschaffung notwendiger Utensilien für die Gemeinschaftsküche). Ein wöchentliches Treffen, welches auf Initiative der Verwahrten eingerichtet wurde, denn da sich die Betroffenen hier der Kooperation mit TherapeutInnen weitestgehend entziehen, ist das willkommener Anlass für die Anstalt, den Betreuungsschlüssel abzusenken.
Das Dienstzimmer, wo eigentlich stets ein Beamter des uniformierten Dienstes sitzen sollte, ist regelmäßig über lange Phasen unbesetzt.
Juristischer Leiter ist der Oberregierungsrat R., in früheren Jahren Abteilungsleiter in der JVA Bruchsal.

Erster Ausblick

In Dantes „Göttliche Komödie“ stand über dem Eingang zur Hölle geschrieben: „Lasst, die ihr hier eintretet, alle Hoffnung fahren“, ein Leitsatz, der auch hier über das Eingangstor gemeißelt werden könnte, denn die Hoffnungslosigkeit, Wut und Hilflosigkeit vieler der Bewohner hier fällt einen geradezu an. Nur Wenige verfügen über soziale Kontakte in die Freiheit oder zur Familie. Die Meisten sitzen schon seit vielen Jahren, wenn nicht gar seit Jahrzehnten hinter Gefängnismauern und erleben, dass sich in ihrem Leben nichts wirklich vorwärts bewegt. Hinzu kommt erhebliches Misstrauen gegenüber dem Personal, wie auch Mitverwahrten gegenüber. Die pure Ereignislosigkeit auf der Station hat einen lähmenden Effekt auf Körper und Geist. Und auch gestorben wird hier, ich bewohne Zelle 135, dort starb vor wenigen Monaten ein Sicherungsverwahrter.
Weder die gegenwärtige Situation, die im Ländervergleich schäbig zu nennen ist, so gibt es im niedersächsischen Rosdorf für jeden Verwahrten eine eigene Dusche und Kochzeile in der Zelle, dazu Telefon und Computer, man darf Bargeld besitzen, jederzeit in einen Hof oder auch einen Sportraum mit Kraftsportgerätschaften, mehrmals pro Woche kann man einkaufen, alles Gegebenheiten, die man uns in Freiburg verwehrt, noch der Ausblick sind allzu erbaulich. Aber es liegt auch an jedem Einzelnen, was er aus einer Situation macht.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV-Abteilung), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
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Meyer-Falk in SV „angekommen“

Nachdem ich nun seit 1998 in der JVA Bruchsal einsaß, wurde ich am 08. Juli 2013 in die JVA Freiburg verlegt, um dort die Sicherungsverwahrung zu verbüßen.

Ob es schwarzer Humor des Anstaltsleiters der JVA Freiburg, Thomas Rösch ist, dass der Aufmacher der Internetseite (http://www.jva-freiburg.de/) ein Zitat von Leo Tolstoi („Um einen Staat zu beurteilen, muss man seine Gefängnisse von innen sehen“) ist, nur um dann wenige Absätze weiter auch noch Immanuel Kant („Was kann ich wissen? Was kann ich tun? Was darf ich hoffen?“) zu bemühen, wer kann das schon wissen!? Jedenfalls war es der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der am 13.01.2011 (http://www.coe.int/t/d/menschenrechtsgerichtshof/) feststellte, dass auch die Haftbedingungen in der SV-Abteilung der JVA Freiburg inakzeptabel seien (Aktenzeichen: 27360/04 und 42225/07).
Der profunde Kenner der Verhältnisse in der Haftanstalt, der ehemalige Sozialarbeiter der JVA, Peter Asprion und heute als Bewährungshelfer tätig, kam am 18. März 2013 in einer ARD-Dokumentation unter dem Titel „Knast auf ewig?“ zu Wort. Dort stellte er nüchtern fest, dass alle Urteile aus Strasbourg und Karlsruhe (dort brandmarkte am 04. Mai 2011 das Bundesverfassungsgericht die Haftbedingungen in der Sicherungsverwahrung), wie auch die nun neu beschlossenen Gesetze nichts substantielles ändern werden.

Ob dem so ist oder nicht, darüber werde ich dann künftig aus der JVA Freiburg berichten können.

Wunsch nach Unterstützung

Auf diesem Weg möchte ich heute auch um etwas finanzielle Unterstützung bitten. In der SV dürfen sich die Verwahrten auf Wunsch selbst ernähren; dafür zahlt die Anstalt dann täglich einen Betrag von circa 2,40 Euro aus. Ein aus Sicht der Verwahrten eher bescheidener Betrag (um das Wort schäbig zu vermeiden), wobei pikant ist, dass dieser Betrag unter einer GRÜN/Roten-Landesregierung festgesetzt wurde, während in Niedersachsen, noch zu Zeiten der CDU-Regierung, man den Verwahrten einen dreimal so hohen Betrag im Gesetz zugestand (vgl. Niedersächsischer Landtag, Drucksache 16/4873, dort Seite 71, wonach der tägliche Betrag für die Verpflegung 7,20 Euro sei).

Hier wäre ich also wirklich sehr erfreut und dankbar, wenn sich Menschen bereit erklären, z.B. per Dauerauftrag (z.B. 5 Euro oder 10 Euro im Monat) etwas zu überweisen. Das Konto der Haftanstalt lautet wie folgt:

Empfänger: Zentrale Zahlstelle Justizvollzug
Konto: 4552107
BLZ: 600 501 01 (BW-Bank)
IBAN: DE25600501010004552107
BIC-/SWIFT-Code: SOLADEST600
Verwendungszweck: „Meyer-Falk, Thomas, 15.5.1971, SG1-AK10“
(der Verwendungszweck ist wichtig, da der Knast sonst Gelder nicht zuordnen kann, wie auch der Zusatz „AK10“, da das die Kennung der Freiburger JVA ist.)

Meine neue Postanschrift lautet zudem ab sofort:

Thomas Meyer-Falk
c/o JVA (Sicherungsverwahrung)
Hermann-Herder-Str. 8
D-79104 Freiburg

Ich danke allen LeserInnen und UnterstützerInnen für die Begleitung über nun schon so viele Jahre und wünsche mir sehr, auch künftig auf offene Ohren und Herzen für die Belange gefangener Menschen zu stoßen!

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (Sicherungsverw.), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
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18 Jahre Isohaft beendet

Seit nunmehr 18 Jahren saß Peter Wegener in Isolationshaft. Jetzt wurde sie aufgehoben.

Zur Vorgeschichte

Es war im Frühsommer 1995, als Peter und Günter Finneisen in der JVA Celle (http://www.jva-celle.de/) sich entschlossen angesichts der ungewissen Aussichten, einen Beamten als Geisel zu nehmen. So erkämpften sie sich ein Fluchtauto, Geld und zumindest für einige Stunden ihre Freiheit. Jedoch wurden beide kurze Zeit später von Spezialeinsatzkräften festgenommen und wieder inhaftiert.

Isolation ohne Ende

Nach diversen Verlegungen von Gefängnis zu Gefängnis, stets mit maximalen Isolationsbedingungen, landete Peter vor Jahren in der niedersächsischen JVA Sehnde (http://www.justizvollzugsanstalt-sehnde.niedersachsen.de/), im Volksmund auch „Alcatraz des Nordens“ genannt, aufgrund der extremen Sicherheitsstandards.

Peter saß all die Jahre in Isolationstrakten, durfte anfangs die Zelle nur gefesselt verlassen; erst nach vielen Jahren wurde diese Maßnahme dahingehend „abgemildert“, dass er „nur“ bei Verlassen des Isotraktes gefesselt wurde. Die Zellenausstattung spartanisch zu nennen, wäre noch geschmeichelt.

Dazu das entwürdigende Prozedere sich vor Verlassen der Zelle nackt ausziehen zu müssen, um andere Kleidung anzuziehen; wie dann auch vor Rückkehr in die Zelle: das Ganze nochmal. Wenn er also mal in den Hof wollte für seine Stunde Spaziergang im Käfig oder er Besuch bekam, hieß das stets: mehrfach nackt ausziehen.

Erst 2012 beendete dieses unwürdige Theater des Nackt-Ausziehens die zuständige Strafvollstreckungskammer. Außerdem erstritt sich Peter das Recht zumindest in seiner Zelle ein privates T-Shirt tragen zu dürfen, anstatt Gefängniskleidung.

Über all die Jahre versuchte er sich trotz der HIV-Infektion körperlich fit zu halten und Kontakt in die Freiheit, aber auch brieflich zu anderen Gefangenen zu halten, was zumindest ein wenig die Isolationshaft erträglicher machte.

Ein harter Schlag für ihn war der Tod seiner Frau vor einigen Jahren.

Ende der Isolation

Nachdem Peter Anfang 2012 seine Strafen abgesessen hatte und nunmehr in Sicherungsverwahrung gelangte, nahm der Druck auf die Justizverwaltung, die langdauernde Isolationshaft auf absehbare Zeit zu beenden, zu. Schon vor wenigen Jahren, Anfang 2011, hatte die taz (http://www.taz.de/!66422/) die damals 15 Jahre dauernde Isolation seines Kompagnons Günter Finneisen zum Anlass für einen großen Artikel genommen, in dessen Folge die niedersächsische Justiz bei Günter die Isolation aufhob und ihn in den Normalvollzug verlegen musste.

Bei Peter sollte es noch bis zum 20. Juni 2013 dauern. An diesem Tag wurde er von der JVA Sehnde in die JVA Rosdorf (http://www.justizvollzugsanstalt-rosdorf.niedersachsen.de/) verlegt, da dort zentral die niedersächsischen Sicherungsverwahrten untergebracht sind. Zwar brachte man ihn in einem „besonders gesicherten Bereich“ unter, jedoch hat er nun endlich uneingeschränkt Kontakt zu Mitverwahrten, einen TV mit Computer in der Zelle, dazu ein Telefon. Er darf Bargeld besitzen und im von REWE betriebenen Gefängnissupermarkt einkaufen.

Im ersten Augenblick fühlte er sich, als wäre er „im Hotel Waldorf Astoria“ angekommen, denn nach 18 Jahren kärglichstem Leben in Isolationstrakten, erschien es ihm fast wie in einem Märchen, wie er berichtet, war es ein „Kulturschock“ für ihn.

Schon 2010, in Folge des oben erwähnten taz-Artikels, hatte die renommierte Kriminologin Prof. Frommel die langdauernde Isolation schlicht als Folter bezeichnet.

Ausblick für Peter

Ob Peter mittelfristig dann aus der Haft entlassen wird, bleibt abzuwarten, zumindest sind nun die Aussichten für ihn jetzt wesentlich besser als noch vor wenigen Wochen.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA Bruchsal
(ab dem 08. Juli 2013: c/o JVA (SV-Abtl.), Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg)
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Wer sich über die Biografie von Peter Wegener näher informieren möchte, unter seinem früheren Namen Strüdinger gibt es auf wikipedia einen Eintrag:
http://de.wikipedia.org/wiki/Peter_Strüdinger

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17 Jahre Knast – Eine Bilanz

Nachdem ich nun fast 17 Jahre ununterbrochen in Haft sitze, soll ich ab dem 08. Juli 2013 in Sicherungsverwahrung („SV verboten?“, vgl. http://de.indymedia.org/2011/05/307207.shtml) untergebracht werden. Das bevorstehende Ende der Strafhaftzeit möchte ich für eine Art Bilanz nutzen.

 

 

Die Isohaftphase

 

In den 70’er und 80’er Jahren war der Begriff der Isolationshaft präsenter als er es heutzutage ist, und das obwohl dieses Instrument nach wie vor auch und gerade von der deutschen Justiz angewandt wird. So saß Günther F. rund 15 Jahre am Stück in Isolation in der JVA Celle. Peter Wegener wiederum saß im Mai 2013, es jährte sich seine Inhaftierung, 18 Jahre im Isotrakt (zum „17. Jahrestag“ im vergangenen Jahr vgl. http://de.indymedia.org/2012/05/329684.shtml).

 

Ich selbst verbrachte die erste Zeit nach der Inhaftierung in Stuttgart-Stammheim in Isolation, dann 1998 einige Monate in Straubing (Bayern), und nachdem ich mich erfolgreich gegen die Verlegung nach Straubing vor Gericht gewehrt hatte, bis Mai 2007 in der JVA Bruchsal (Baden-Württemberg). Seit Mai 2007 befinde ich mich, wie es so schön heißt, im „Normalvollzug“, kann also im Hof der Anstalt Mitgefangene treffen, oder sie im Hafthaus in ihren Zellen besuchen, wie sie auch mich.

 

Was heißt nun „Isolationshaft“? Die Betroffenen verbringen ihre Haftzeit mit sich alleine, ihnen begegnen keine Mitgefangenen. Und die Wärter sieht man nur, wenn sie einen zum Gefängnishof bringen oder in die Duschzelle, bzw. wenn sie einem durch eine kleine Luke in der Zellentüre das Essen durchreichen. Je nach örtlichen Verhältnissen gibt es weder Radio noch Fernseher zur Ablenkung, bzw. Information. Besuche von Freunden und Familie werden nur sehr restriktiv bewilligt: Man sieht sie hinter Panzerglas (so wie man es aus US-Filmen kennt), Wärter sitzen mit dabei und hören genau zu. Ein- und ausgehende Briefe werden von den Beamten gelesen, mitunter auch kopiert und zu den Akten gegeben. Die Anschriften der Empfänger und Absender in Listen notiert.

Vor und nach den Besuchen (obwohl man ja gar keinen körperlichen Kontakt haben konnte und durfte) wird man komplett durchsucht, inklusive nackt ausziehen, das wird auch vor und nach dem Spaziergang im vergitterten, winzigen Knasthof so praktiziert.

 

Die Betroffenen sind keine Menschen mehr, sondern ein Gefahrenherd. Mehr ein Stück Fleisch, das hierhin und dorthin transportiert wird, einer vollständigen Überwachung und Kontrolle unterliegend.

 

Die Isozellen sind auch keine Luxus-Suiten, sondern alles ist festgeschraubt, steril, gerne auch aus Metall. Der Besitz von Privatkleidung selbstverständlich verboten, und sonstiger Privatbesitz (wie Kugelschreiber, Papier, Fotos) auf ein absolutes Minimum reduziert.

 

Und so lebt mensch dann nicht über Tage und Wochen, sondern Jahre oder Jahrzehnte. Den oben erwähnten Fall des Günther F. bezeichnet Professor Dr. Feest (http://www.strafvollzugsarchiv.de/) in seinem Kommentar zum Strafvollzugsgesetz als „skandalös“.

 

Die sogenannte Deprivation, d.h. der Entzug von Reizen jeglicher Art, wie auch und gerade des Kontakts zu Menschen, hat unweigerlich schädliche, die körperliche und die seelische Gesundheit beeinträchtigende Folgen.

 

Es gibt jene Betroffenen, die psychisch vollständig zusammenbrechen, bis hin zu Suizidversuchen, schlicht weil sie das Alleinsein nicht ertragen, das völlige Fehlen eines Gegenübers, die dann nur mit Psychopharmaka den Zustand irgendwie zu ertragen vermögen. Andere, die resilienter, sprich widerstandsfähiger gegenüber psychischen Belastungen sind, bleiben jedoch auch nicht verschont von schädlichen Folgen.

 

Ich selbst, obwohl nun seit sechs Jahren im „Normalvollzug“ sitzend, d.h. die Zelle ist jeden Tag circa. 2 ½ Stunden (werktags) bzw. 5 ½ Stunden (wochenends) geöffnet, so dass ich Mitgefangene treffen kann, ziehe es vor, jeweils nur mit ein oder zwei Gefangenen in einer konkreten Situation zu tun zu haben, denn sobald es mehr Menschen sind, ist der Umfang der eintreffenden Signale schlicht zu groß. Wer viel und lange Zeit alleine lebt, leben muss, lernt sich damit zu arrangieren, so dass sich bestimmte Mechanismen auch verselbständigen.

 

Und dazu gehört dann auch eine reduzierte Aufnahmefähigkeit, oder die Fähigkeit, sich in Gesprächen auf ein Gegenüber zu konzentrieren.

Wir lesen oder hören von Menschen, die in Isolationshaft sitzen in der Regel jedoch nur, wenn diese in der Lage sind, sich aktiv mitzuteilen (per Brief, denn eine andere Möglichkeit gibt es nicht). Das traurige ist, es gibt so viele, die noch heute ungehört und ungesehen in Isolation sitzen, einfach weil ihnen die Fähigkeit oder auch der Wille fehlen, sich mitzuteilen, auf ihr Los hinzuweisen.

 

Abu Ghraib, das heute schon weitestgehend vergessene Foltergefängnis der Amerikaner wurde deshalb zum öffentlichen Skandalon, weil es Photos gab. Im Zeitalter des Internets gewinnen Bilder immer mehr an Wirkmacht – und von Orten, von welchen es keine Bilder gibt, wird wenig oder gar nichts berichtet. Das ist die Sicherheit, in der sich die Justizangehörigen wiegen können, dass ihr Tun nicht in die Zeitung kommen, nicht publik werden wird.

 

 

Der Vollzug

 

Es mag auf den ersten Blick fortschrittlich aussehen, wenn Gefangene und Sicherungsverwahrte sich Flachbildfernseher und die Playstation-2 kaufen dürfen. Beides mussten sie sich jedoch gerichtlich erstreiten und es dürfte für die Zeit nach der Haft nicht zwingend hilfreich sein, es dann in verschiedenen Playstation-Spielen zur Meisterschaft gebracht zu haben, jedoch noch nie einen PC gesehen zu haben, oder diesen routiniert bedienen zu können. Denn PC’s (vom Internetzugang gar nicht zu reden) sind in den Hafträumen verboten; mit der Folge, dass kein Gefangener bei der Entlassung eine eigentlich gebotene gefestigte Praxis im Umgang mit dem Computer vorweisen kann.

 

Abgesehen von diesen technischen Neuerungen gibt es wenig erbauliches zu berichten, vielmehr wurde im Laufe der letzten Jahre immer mehr an der Sicherheitsschraube gedreht. Jahr für Jahr gibt es neue Restriktionen: Mal werden alle Glasflaschen verboten, dann folgen Tesafilm, Uhu, Besenstiele und so weiter. Die Möglichkeiten, sich innerhalb eines Gefängnisgebäudes zu bewegen, wurde auch vielerorts teils erheblich eingeschränkt.

Konnten sich noch vor wenigen Jahren in Bruchsal, Mannheim und weiteren Gefängnissen die Bewohner gegenseitig im gesamten Hafthaus besuchen, dürfen sie sich heute in der Regel nur noch auf ihrer eigenen Station aufhalten und werden rigoros bestraft, wenn sie versuchen, jemand auf einer anderen Station zu besuchen.

 

Wohin man sieht: Kameras! Hier findet also eine Angleichung an die Lebensverhältnisse in Freiheit tatsächlich statt. Kein Schritt außerhalb der Zelle, der nicht überwacht und kontrolliert wird.

 

Ganz besonders „kontrolliert“ wird in den Gefängnissen zudem die Gruppe der „Russland-Deutschen“/Aussiedler aus den GUS-Staaten. Auch wenn sonst wenig von Solidarität zwischen und unter den Gefangenen zu spüren ist, jene Gefangenen mit Bezug zu den ehemaligen Sowjetstaaten solidarisieren sich untereinander, schotten sich teilweise auch ab, kooperieren nicht mit den Anstalten und helfen sich auch gegenseitig, z.B. mit Tabak und Kaffee. Eine Vorgehensweise und Bildung einer „Subkultur“, die der Justiz ein so massiver Dorn im Auge ist, dass mit strikten Sicherungs-, Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen versucht wird, die gruppeninterne Solidarität zu brechen. Selbst wer sich jener „Subkultur“ nicht anschließt, aber laut Geburtsurkunde in einem ehemaligen GUS-Staat geboren ist, wird automatisch mit Sicherungsmaßnahmen belegt und ist dann angehalten, erstmal gegenüber der Anstalt zu beweisen, dass er/sie sich von den entsprechenden Mitgefangenen distanziert.

 

Nicht wenige haben im Laufe der Jahre mir gegenüber bekundet, dass sie in ihrer Kindheit in der Sowjetunion als die „Scheiß-Nazi-Deutschen“ galten, nur um dann nach der Auswanderung nach Deutschland hier nun in den Gefängnissen als die „Scheiß-Russen“ bezeichnet und als solche behandelt zu werden.

 

Zu den besonders bedrückenden Erfahrungen der Bilanz zählt für mich auch das Sterben im Gefängnis. Immer mal wieder habe ich über den Tod von Gefangenen berichtet. Hier wäre dann besonders an Willi zu denken (http://de.indymedia.org/2012/11/337976.shtml), einem HIV-positiven Mitgefangenen, den die Justiz hat im Gefängnis sterben lassen – und das trotz aller seiner verzweifelten Versuche, die absehbar kurze Zeitspanne bis zu seinem Tod in Freiheit zubringen zu dürfen.

Sein Tod dürfte symptomatisch sein für die Entwicklung im (deutschen) Strafvollzug: Gnadenlose Härte, bis zum Ende.

 

 

Die Gutachter

 

Eine Bilanz wäre unvollständig, würde die Rolle und Macht von (psychiatrischen) GutachterInnen unerwähnt bleiben.

Wer vor Ende der Haftzeit, „auf Bewährung“ frei kommen möchte, wird in der Regel begutachtet. Oftmals durch Anstaltspsychologen, in vielen Fällen jedoch auch durch externe Sachverständige.

 

Der Auftrag des Gerichts, welches über eine Haftentlassung zu entscheiden hat, lautet dann meist, der/die Sachverständige möge sich dazu äußern, ob „bei dem Verurteilten keine Gefahr mehr besteht, dass dessen durch die Tat zutage getretene Gefährlichkeit fort besteht“ (vgl. § 454 Abs. 2 Strafprozessordnung).

Faktisch entscheiden dann diese GutachterInnen über Freiheit oder (weiterhin) Knast, denn fällt das Urteil des Sachverständigen positiv aus, wird der/die Betroffene entlassen, andernfalls weiter verwahrt.

 

Im Mai 2013 berichtete das ZDF Polit-Magazin Frontal 21 (http://www.zdf.de/ZDFmediathek/hauptnavigation/sendung-a-bis-z#/beitrag/video/1910436/Pflegestufe:-Kassen-gegen-Patienten) über die Begutachtungen im Bereich der Pflege. Die Kranken- und Pflegeversicherer beauftragen den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkassen) mit der Begutachtung von Pflegebedürftigen, um festzustellen, ob eine Pflegestufe (1, 2 oder 3) zu gewähren ist und wenn ja, welche. Dabei kommt es in zig-tausenden von Fällen – das ZDF dokumentierte die Arbeit einer unabhängigen Beraterin, und diese alleine hatte schon mehrere tausend Gutachten als falsch entlarvt – zu Falschbegutachtungen. Den ersichtlich pflegebedürftigen Menschen wird die ihnen zustehende Leistung erstmal verweigert und das in einem Großteil der Fälle, obwohl die Notwendigkeit evident ist.

 

Wenn es also schon, deshalb dieser kleine Exkurs, in einem Bereich, in welchem es primär um die Gutachtenerstattung im Hinblick auf körperliche Gebrechen und Einschränkungen geht, zu einem hohen Maß an schlicht falschen Gutachten kommt, weshalb sollte es im Bereich der (forensischen) Psychiatrie besser laufen? Auf einem Gebiet, auf welchem die Kriterien noch unschärfer sind, noch mehr der persönlichen Weltanschauung des Gutachters unterliegen!

 

Gerade weil letztlich die psychiatrischen Sachverständigen über eine Entlassung aus der Haft zu entscheiden haben, neigen sie nicht zu übermäßigem Optimismus in ihren Expertisen, denn niemand möchte, sollte die positive Prognose sich als falsch erweisen, am nächsten Tag in der BILD-Zeitung stehen mit der Schlagzeile: „DIESER Gutachter ließ den IRREN frei!“.

 

Im Unterschied zu der Situation für Pflegebedürftige gibt es jedoch für Inhaftierte weder eine entsprechende Lobby, noch unabhängige Stellen, die die Gutachten prüfen. Die Gerichte übernehmen in der Praxis die Stellungnahmen der Sachverständigen sogar wörtlich in die eigenen Entscheidungen, ohne diese kritisch zu hinterfragen (was hingegen vorkommt, wie ganz aktuell in der JVA Bruchsal: Ein durchweg für den Gefangenen X. positives Gutachten wurde vom zuständigen Richter so lange zerpflückt, bis dieser die eigentlich mögliche Haftentlassung des wegen eines Drogendeliktes inhaftierten Gefangenen ablehnen konnte). So reiht sich dann, insbesondere bei Gefangenen mit langen Strafen, ein ungünstiges Gutachten an das nächste.

 

In meinem eigenen Fall, gerade wegen der bevorstehenden Sicherungsverwahrung (bzw. in solchen Fällen prinzipiell), müsste, damit mich das Gericht auf freien Fuß setzt, der Sachverständige zu dem Ergebnis kommen, dass erneute Straffälligkeit faktisch ausgeschlossen ist. Eine Beurteilung, die selbst bei Menschen, die noch nie mit dem Strafgesetz in Berührung gekommen sind, so kaum zu treffen ist, denn es soll prognostiziert werden, dass ich etwas nicht tun werde. Dabei erwarten die Gerichte von den GutachterInnen, dass sich deren Prognose auf die nächsten Jahre erstreckt.

 

Aber wie soll ein Psychiater ernsthaft und seriös prognostizieren können, was ein Mensch in einem Monat, in einem halben Jahr oder in zwei Jahren tun oder auch nicht tun wird?

 

Ich habe für mich aus diesen und anderen Gründen entschieden, mit Psychologen und Psychiatern nicht zu sprechen.

 

Es gibt schon aus den 60’er Jahren Untersuchungen, die belegen, wie maßlos die „Gefährlichkeit“ von Inhaftierten überschätzt wird – aus welchen Motiven heraus auch immer. Aus dem Jahr 2010 datiert die Dissertation von Michael Alex („Nachträgliche Sicherungsverwahrung – ein rechtsstaatliches und kriminalpolitisches Debakel“). Dr. Alex wies in seiner Untersuchung von 77 als extrem „gefährlich“ und in höchstem Maße als Rückfall gefährdet eingestuften Ex-Gefangenen nach, dass 50 der 77 Betroffenen gar nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung getreten waren. Jene 27, die doch wieder Straftaten begingen, wurden in 10 Fällen zu Geldstrafen und in 5 Fällen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Nur 12 Ex-Gefangene erhielten eine Strafe ohne Bewährung, in der Regel wegen Diebstahl, Betrug oder Drogendelikten. In drei Fällen wurde die Sicherungsverwahrung verhängt. Mithin in lediglich drei von 77 Fällen realisierte sich die zu Anfang prognostizierte „extreme Gefahr“, also in weniger als 4 % der Fälle. Und dies, obwohl zuvor alle 77 Personen von Justiz und Gutachtern als so extrem gefährlich beurteilt wurden, dass man sie nachträglich in die Sicherungsverwahrung stecken wollte.

 

Freilich dürfte sich auf absehbare Zeit an der Gutachter-Problematik nichts ändern, so dass hier aus Gefangenensicht der Ausblick mehr als pessimistisch ist.

 

 

Die Sicherungsverwahrung

 

Im Grunde war es für mich eine Erleichterung zu wissen, ich habe die SV schon. So konnte mich zu keinem Zeitpunkt die Justiz mit der Drohung, man werde die nachträgliche Anordnung prüfen oder gar beantragen (was rechtlich nach wie vor möglich ist; vgl. http://de.indymedia.org/2013/03/342812.shtml) unter Druck setzen.

 

Heute vielfach nicht (mehr) bekannt ist, es waren vornehmlich die Vertreter kommunistischer und sozialdemokratischer Parteien, die während der Weimarer Zeit die damals angedachte Einführung der SV verhinderten. Und kein geringerer als Kurt Tucholsky, dessen Satz von „Soldaten sind Mörder“ zum Kampfruf für Millionen von Menschen wurde, positionierte sich schon 1928 eindeutig gegen die SV („Nieder mit der Sicherungsverwahrung“ in: Die Weltbühne 1928, S. 838-840, vgl.

http://www.textlog.de/tucholsky-verwahrung.html). Es waren dann die Nationalsozialisten, die am 23.11.1933 die SV einführten.

 

In der Zeit nach 1949 durften Vertreter der unbarmherzigen NS-Justiz, wie ein Eduard Dreher (1943 in Innsbruck an Todesurteilen beteiligt) in der westdeutschen Justiz Karriere machen (vgl. http://www.taz.de/!116047/) und, wie erwähnter Dreher, maßgeblich die Kommentierung und damit auch Anwendung der Paragrafen zur Sicherungsverwahrung verantworten.

 

Die DDR-Justiz entschied schon 1952, dass die SV „inhaltlich faschistisch“ (Urteil Oberstes Gericht der DDR vom 23.12.1952) und deshalb, auf dem Gebiet der DDR, verboten sei.

 

Heute sind die Haftbedingungen in der SV, im Vergleich zum übrigen Strafvollzug, sicherlich ein bisschen erfreulicher und auch entspannter (zur medialen Rezeption vgl. https://linksunten.indymedia.org/de/node/84689), jedoch bleibt selbst ein golden angestrichener Käfig immer noch ein Käfig!

 

 

Ausblick in eigener Sache

 

Da ich damit rechnen muss, die nächsten zehn Jahre in der Sicherungsverwahrung zuzubringen, mag der Ausblick wenig erfreulich anmuten. Jedoch bin ich in der außerordentlich glücklichen Situation, Menschen zu kennen, Freundinnen und Freunde, Genossinnen und Genossen, die mich begleiten, mir schreiben und auch zu Besuch kommen, sowie tatkräftig unterstützen.

Es gibt zudem Gruppen, die stets solidarisch sind, wie ABC (http://www.abc-berlin.net), die Rote Hilfe e.V. (http://www.rote-hilfe.de) oder das gefangenen info (http://www.gefangenen.info).

Zu erwähnen ist auch der Berliner Verein Freiabonnements für Gefangene e.V., der vielen hundert Gefangenen, darunter auch mir, regelmäßig Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften vermittelt (http://www.freiabos.de).

 

Und so bin ich guten Mutes, auch die vor mir liegende Zeit, in der ich dann nicht mehr „Strafgefangener“, sondern „Sicherungsverwahrter“ sein soll, einigermaßen unbeschadet zu überstehen.

 

Zumindest jedoch besser, als jene, die nicht das Glück haben, auf so breite Unterstützung bauen zu können. Die vergessen von der Welt in ihren Zellen ein Leben leben, das mit Würde wenig und mit Freiheit nichts zu tun hat.

 

 

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA – Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal

http://www.freedom-for-thomas.de

https://freedomforthomas.wordpress.com

 

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