Etappensieg für Wiesenhof!

An anderer Stelle (http://de.indymedia.org/2012/03/326053.shtml) berichtete ich vor kurzem über Unterlagen, betreffend die Firma Wiesenhof: bekannt durch Funk und Fernsehen, sowie Printmedien imZusammenhang mit Fragen, wie ernst es der Geflügelprodukte-Spezialistmit lebensmittelrechtlichen Bestimmungen nimmt. Zuletzt hatte McDonalds
einen, nach Unternehmensangaben nur vorübergehenden, Lieferstopp für Fleisch der Unternehmensgruppe bekannt gemacht
(http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/reaktion-auf-hygienemaengel-mcdonalds-kauft-keine-huehner-mehr-von-wiesenhof-1.1305366).

Landkreis Straubing

Nicht nur im sachsen-anhaltinischen Möckern hat Wiesenhof einen Betrieb, sondern auch im schönen Süden, in Bayern, genauer gesagt in Bogen. Dort hat eine Zweigniederlassung der Lohmann & Co. AG, zu der Wiesenhof gehört, ihren Sitz.
Allerdings lehnt es das Landratsamt Straubing-Bogen, Referat „Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verbraucherschutz“, in Gestalt von Frau Regierungsrätin Fuchs, ab, Informationen über lebensmittelrechtliche Verstöße mitzuteilen.

Die Entscheidung vom 22.03.2012

Auf immerhin sieben Seiten führt Frau Fuchs aus Straubing in Ihrem Bescheid aus, weshalb mir keine Auskünfte über die dort vorhandenen Informationen zu lebensmittelrechtlichen Verstößen im Betrieb in Bogen erteilt werden würden.
Zugute zu halten ist Frau Fuchs, dass sie sich in immerhin drei Punkten ihrer Entscheidung nicht auf die Seite von Wiesenhof und ihren Anwälten stellt. Alleine der Umstand, dass ich in Haft sitze, mache meinen Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz noch nicht rechtsmissbräuchlich.
Unzutreffend sei auch der Vortrag der Firma Wiesenhof, bzw. deren Vertreter, dass das Landratsamt Straubing-Bogen über keine Informationen verfüge. Das Gegenteil sei der Fall.
Allerdings seien meine Motive „sachfremd“ und mithin „rechtsmissbräuchlich“.

Was heißt hier „rechtsmissbräuchlich“?

Nach Ansicht von Frau Regierungsrätin Fuchs sei mein Motiv für die Antragstellung auf Zugang zu den entsprechenden Informationen nicht (mehr) von Sinn und Zweck des Gesetzes gedeckt. Zu diesem Schluss kam die Beamtin, nachdem sie meine Berichte über Wiesenhof im Internet gelesen hatte.

In ihrem Bescheid zitiert sie auf über einer Seite aus meinen Beiträgen und verweist auf meine Webseite sowie die Tatsache, dass meine Beiträge auch teilweise (u.a. auf http://www.abc-berlin.net) auf „Internet-Plattformen hinterlegt“ seien. Daraus werde ersichtlich, wie ich zu Wiesenhof stünde. Meine Berichterstattung sei „derart kritisch,
(und) teilweise eindeutig negativ“, dass nach „allgemeiner Lebenserfahrung Produkte dieser Firma“ für mich nicht mehr in Frage kämen, mithin könne es mir nur darum gehen, „weiteres Material gegen die Firma zu sammeln und zu veröffentlichen.“ Hierfür sei jedoch das Verbraucherinformationsgesetz nicht geschaffen.

Bewertung

Hier hat Wiesenhof einen Punktsieg errungen; und die – bundesweit bekannte – bayerische Verwaltung hat in kreativer Anwendung, bzw. Interpretation des Verbraucherinformationsgesetzes für alle Antragsteller das Gesetz ausgehebelt, die es wagen, kritisch über den Milliardenkonzern zu berichten. Offenbar haben nur VerbraucherInnen Anspruch auf Zugang zu Informationen, die widerspruchslos die Produkte verspeisen, möglichst den Hersteller lobpreisen, ihn aber bitte nicht
kritisieren. Wobei, dies sei noch angemerkt, meine Berichte lediglich in der Wiedergabe amtlicher Unterlagen bestanden.

Wohl bekomm’s!

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA-Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal
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System Wiesenhof

Angestoßen von den kritischen Berichten über die Firma Wiesenhof, diese vertreibt u.a. Geflügelprodukte, bat ich im Mai 2011 das Landesverwaltungsamt (LVWA, vgl.  http://www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de) um Informationen über Verstöße besagter Firma gegen das Lebensmittelrecht. Über die, freundlich formuliert, forsche Art der anwaltlichen Vertreter besagter Firma, sich gegen meinen Antrag zur Wehr zu setzen, berichtete ich an anderer Stelle schon mehrfach ( http://de.indymedia.org/2011/08/313165.shtml und  http://de.indymedia.org/2011/12/321463.shtml). Heute soll es um Unterlagen gehen, die das LVWA in einem Rechtsstreit dem Verwaltungsgericht Halle vorlegte.

Der Rechtsstreit Das LVWA hatte mir das Recht eingeräumt, mich über die lebensmittelrechtlichen Verstöße Wiesenhofs zu informieren. Der tatsächliche Informationszugang (auf Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes) erfolgt jedoch erst, wenn der Bescheid rechtskräftig geworden ist.

Da die Firma Wiesenhof den Bescheid angefochten hat, ist zur Zeit beim VG Halle ( http://www.justiz.sachsen-anhalt.de/vg-hal )ein Verfahren anhängig (Az. 1 A 242/11 HAL), in welchem Wiesenhof versucht den Bescheid des LVWA aufheben zu lassen.

Unterlagen des LVWA

Mit Klageerwiderung vom 21.02.2012 legte die Behörde mehrere Beweismittel vor, von welchen hier nun die Rede sein soll.

1.) Zulassungsbescheid vom 26.08.2010

Mit diesem Bescheid wurde 2010 dem Betrieb „Wiesenhof Geflügel Möckern GmbH“ die Zulassung erteilt für das Schlachten von Geflügel, das Zerlegen von Geflügelfleisch, sowie das Verarbeiten desselben. Die Zulassung wurde jedoch mit einem 8 Punkte umfassenden Katalog von Nebenbestimmungen versehen. Unter Androhung von Zwangsgeldfestsetzung in Höhe von 50.000 Euro wurde dem Betreiber auferlegt, Sorge zu tragen, dass während des „Ausnehmens der Tiere (…keine…) Magen- oder Darmflüssigkeit ausläuft“.
Selbst scheinbare Selbstverständlichkeiten, wie „die Bodenbeläge sind sauber und instand zu halten“ wurden, im Falle eines jeden Verstoßes, mit der Zwangsgeldandrohung von 10.000 Euro belegt. 50.000 Euro Zwangsgeld drohen, sollte das „gewonnene, frische Fleisch (nicht) so schnell wie möglich auf eine Temperatur von maximal +4 Grad Celsius“ abgekühlt werden.

Angefügt war dem Zulassungsbescheid ein „Protokoll“ einer Kontrolle des Betriebs in Möckern vom 11.08.2010, wonach in 14 Bereichen „Feststellungen“ getroffen worden seien, angefangen bei „Rost an verschiedenen Trägerkonstruktionen“, „Wandschäden“, „verrostete Radaufhängung an Aluminiumwagen“, verschmutzten Fußböden, schadhaftem Wandanstrich, und so weiter.

2.) Schreiben des Landratsamtes Lichtenfeld vom 17.11.2011

Das Landratsamt übermittelte einer anderen Behörde ein Gutachten über eine vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit untersuchte Probe eines Wiesenhof-Produktes, und zwar eines „Deutschen Hähnchens Handelsklasse A“. In der Probe wurden Campylobacter nachgewiesen, welche, so das Gutachten, S. 2, „nach einer Inkubationszeit von 2 bis 5 Tagen akute Erkrankungsfälle mit z.T. blutigem Durchfall, Fieber, Bauchscherzen, Erbrechen sowie Kopf- und Muskelschmerzen verursachen“. Folglich stufte die Untersuchungsbehörde die Probe „im vorliegenden rohen Zustand als gesundheitsschädlich“ ein, merkte jedoch einschränkend an, dass wenn man das Hähnchen durcherhitze, dies zur „sicheren Abtötung dieser Keime“ führe, weshalb ein „Verkehrsverbot nicht notwendig“ sei.
Des weiteren wurden in der Probe E-Coli-Bakterien nachgewiesen, dies in einer Höhe, die über einem Richtwert liege und deshalb zu „Maßnahmen zur Verbesserung der Hygienesituation“ in dem verarbeitenden Betrieb Anlass gebe.

3.) Verfügung vom 02.08.2011 des LVWA Halle

Durchaus spektakulär kann die Verfügung vom 02.08.2011 genannt werden, wurde doch dort der Firma Wiesenhof Geflügel Möckern GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer, die oben erwähnte Zulassung vom 26.08.2010 auf das Inverkehrbringen von Geflügelfleisch in tiefgefrorenem Zustand „beschränkt“ und ferner die Auflage gemacht, dass die Schlachtkörper, die „zu Tiefkühlfleisch verarbeitet werden sollen, nach dem Austritt aus der Sprühkühlung innerhalb von 30 Minuten verpackt werden.“ Schlachtkörper, die „nicht nach 30 Minuten verpackt sind, gelten als verworfen“.
All das garnierte das LVWA mit der Androhung von Zwangsgeld von je 100.000 Euro, sollte die Firma den Punkten „nicht nachkommen“.

Der Begründung dieser Verfügung konnte entnommen werden, dass wegen der Nichteinhaltung der weiter oben erwähnten Auflage der Abkühlung auf höchstens +4 Grad Celsius das Unternehmen schon 50.000 Euro Zwangsgeld zahlen musste, und erst nachdem „die Oberfinanzdirektion Magdeburg zur Beitreibung des Zwangsgeldes ein Verwaltungsvollstreckungsverfahren eingeleitet hat“, das Zwangsgeld gezahlt wurde. Soweit Wiesenhof Geflügel Möckern GmbH auch die Produktionsrichtung „Bratfertig“ betreibe, sei dies wegen der „Gefahr einer Vermehrung auch pathogener Keime“ nicht mehr zuzulassen.

Ob das Unternehmen diese Verfügung angefochten hat, ist mir nicht bekannt.

Vorfall am 29.02.2012

Bekanntermaßen sitze ich in Haft. In den Vormittagsstunden des 29.02.2012 suchte mich der Vollzugsbeamte G. in der Zelle auf. Er unterrichtete mich, dass jemand der Kanzlei Berding und Partner ( http://www.berding-partner.de) angerufen und mitgeteilt habe, mir seien wohl versehentlich seitens des Verwaltungsgerichts Halle Unterlagen zugestellt worden, die nicht für meine Augen bestimmt gewesen seien. Da ich nicht unter Vormundschaft der Haftanstalt stehe, bestand ich darauf, dass der Kanzlei keinerlei Auskünfte erteilt werden dürften.

Sollte tatsächlich ein Vertreter der Anwaltskanzlei, von dieser war eingangs die Rede, denn die vertritt Wiesenhof, in der Anstalt angerufen haben, wäre dies gelinde gesagt eine recht eigenwillige Vorgehensweise. Hatte mir doch das Verwaltungsgericht, wie es meinem Recht als Beteiligter des Verfahrens entspricht, die Klageerwiderung des LVWA, nebst der vom LVWA dem Schriftsatz angefügten und in Bezug genommenen Anlagen übermittelt.

Freilich mag es für Wiesenhof Geflügel Möckern GmbH nicht gerade das Ansehen steigern, wenn bekannt wird, wie eine Probe ihres Produkts durch ein amtliches Institut bewertet worden ist, wobei damit, dies der Vollständigkeit halber, noch nichts ausgesagt ist über die übrigen Produkte der Firma. Auch die Einschränkung der Zulassung des Betriebs ist wohl nichts, was ein Unternehmen gerne von sich aus der Öffentlichkeit mitteilt, zumal wenn, wie hier, die Firma im Fokus der kritischen Öffentlichkeit steht und schon Gegenstand einer ARD-Dokumentation war.

Ausblick

Nun bleibt abzuwarten, wie der Rechtsstreit vor dem VG weitergeht und ob Wiesenhof den Klageerwiderungs-Schriftsatz des LVWA, in welchem das LVWA dem Unternehmen gleich auf Seite 2 vorwirft: „bei dem Schlachtbetrieb der Klägerin“ handelt es sich „um einen Betrieb, der häufigen Beanstandungen nicht nur durch nationale Behörden, sondern auch durch Behörden der EU, unterliegt“, zum Anlass weiterer rechtlicher Schritte gegen das Amt und auch das Land Sachsen-Anhalt nehmen wird.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA-Z. 3113
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Zwangsmedikation in Psychiatrien

Immer wieder kommt es auch in forensischen Psychiatrien, also dort, wo Menschen, denen strafbares Verhalten vorgeworfen wurde, die aber mangels oder wegen eingeschränkter Schuldfähigkeit zur Unterbringung im „Maßregelvollzug“ anstatt zur Inhaftierung in einem Gefängnis verurteilt worden sind, zu Übergriffen auch in Form von Zwangsmedikation.
Beispiel Baden-Württemberg
§ 8 Abs. 2 des Unterbringungsgesetzes verpflichtet die Untergebrachten „diejenigen Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen zu dulden, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst erforderlich sind, um die Krankheit zu untersuchen und zu behandeln (…)“.

In einer weiteren Bestimmung (§ 12 a.a.O.) wird den Ärztinnen und Ärzten in den Psychiatrien des Landes das Recht eingeräumt „unmittelbaren Zwang“ anzuordnen, sprich auch Medikamente ggf. per Spritze verabreichen zu lassen.

Da stürzen sich dann mehrere Pfleger auf einen Patienten oder eine Patientin, pressen sie auf den Boden oder ins Bett und spritzen bspw. Neuroleptika.

Petition an den Landtag von Baden-Württemberg

Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 23.03.2011 eine vergleichbare Regelung in Rheinland-Pfalz für verfassungswidrig erklärte (Az. 2 BvR 882/09;  http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20110323_2bvr088209.html) und die Presse darüber berichtete, dass auch in Baden-Württemberg PatientInnen ggf. gefesselt und zwangsweise (wie man so sagt) „abgespritzt“ würden, bat ich den Petitionsausschuss, nunmehr von der Mehrheit von SPD/GRÜNEN besetzt, nachdem diese die Landtagswahlen im März 2011 gewonnen hatten, zu prüfen, ob nicht diese menschenrechtswidrige Praxis sofort einzustellen sei.
Gerade die GRÜNEN gerieren sich ja besonders gerne als Vorkämpfer für Menschenrechte und zu Oppositionszeiten hatten sie gelegentlich durchaus ein offenes Ohr für die Belange inhaftierter Menschen.

Beschluss des Landtages vom 10.11.2011

Der Landtag hat dann in seiner 18. Sitzung am 10.11.2011 beschlossen, dass meiner Petition „nicht abgeholfen“ werden könne (vgl. Drucksache 15/779; dort 6. Petition 15/200 betr. Strafvollzug  http://www.landtag-bw.de/WP15/Drucksachen/0000/15_0779_D.PDF); die Mehrheit von GRÜNEN und SPD betonte, dass die Entscheidung des BVerfG vom März 2011 für Baden-Württemberg keine „unmittelbaren Auswirkungen“ entfalte, da sie die Rechtslage in Rheinland-Pfalz betreffe.

Sodann betonte die Mehrheit von GRÜNEN/SPD, dass die zwangsweise Gabe von Neuroleptika in der Tat „auch bei (…) neurotischen oder persönlichkeits-entwicklungsbedingten Störungen“ sinnvoll sein könne, wobei hiergegen keine Bedenken bestünden, da „es sich bei Neuroleptika um eine der weltweit am häufigsten verordneten Medikamentengruppen“ handele, deren Nutzen „bei weitem etwaige seltene Risiken“ überwöge. Schlussendlich würden die Ärztinnen und Ärzte in den Psychiatrien „mit großer Umsicht“ die Zwangsmedikation verordnen und durchführen.

Keine Stellungnahmen von GRÜNEN

Im Dezember 2011 und Januar 2012 bemühte ich mich vergeblich um Stellungnahmen der GRÜNEN, u.a. auch von Ministerpräsident Kretschmann. Ich hatte nämlich die GRÜNEN mit dem von ihnen in o.g. Landtagsbeschluss geflissentlich verschwiegenen Umstand konfrontiert, dass schon am 12.10.2011 (Az. 2 BvR 633/11,  http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20111012_2bvr063311.html) das Bundesverfassungsgericht eben diese Praxis, die die GRÜNEN so vehement verteidigten, auch für Baden-Württemberg für verfassungswidrig erklärten!

Weshalb, so frug ich, habe gerade die GRÜNE-Partei dem Parlament verschwiegen, dass die von ihr gebilligte Praxis des „Abspritzens“ von hilflos dem Personal ausgelieferten PatientInnen in dieser Form auch für Baden-Württemberg vom Bundesverfassungsgericht für „unvereinbar“ mit dem Grundgesetz, für „nichtig“ erklärt worden sei?

Eine Reaktion erfolgte nicht. Vielleicht weil man sich ertappt fühlte; die selbsterklärte Menschenrechtspartei, die sich gegen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auflehnt? Die es billigt, dass wehrlos den Ärztinnen und Ärzten ausgelieferte Menschen brutal gefesselt, fixiert auf den Boden oder das Bett gepresst werden und man ihnen dann eine Spritze ins Fleisch jagt, gefüllt mit Neuroleptika ( http://www.antipsychiatrieverlag.de/artikel/gesundheit/symposium_10_jahre.htm  http://de.wikipedia.org/wiki/Neuroleptika#Unerw.C3.BCnschte_Wirkungen), die zu schweren motorischen Ausfallerscheinungen, zu Krämpfen im Schlundbereich (mit Gefahr der Erstickung), die zu einer Einschränkung im Denken und Fühlen führen können. Eine Spritze nach der anderen, bis der Widerstandswille gebrochen ist und die PatientInnen sich so konform verhalten wie es den ÄrztInnen beliebt!?

Warum sonst schweigt der grüne Ministerpräsident? Warum sonst weigern sich die GRÜNEN sich zu dem von ihnen selbst verabschiedeten und auch zu verantwortenden Beschluss des Landtages vom 10.11.2011 zu äußern?

Nachspiel am 20.02.2012 (Rosenmontag)

Für den 20.02.2012 hatte sich selbst eingeladen: Herr Jürgen Filius ( http://juergen-filius.de/), seines Zeichens GRÜNER Landtagsabgeordneter und Strafvollzugsbeauftragter seiner Fraktion im Stuttgarter Landtag.

Rosenmontag, Tag der Närrinnen und Narren, wie passend! Auf die Frage meinerseits, wie er zu dem Landtagsbeschluss und der Tatsache stehe, dass das Bundesverfassungsgericht die Praxis in Baden-Württemberg, Psychopharmaka zwangsweise zu verabreichen, verboten habe, kam der Politiker zum Vorschein.

Erster Schritt: am Thema vorbei argumentieren. Wobei auch das mitunter erhellend sein kann. Filius berichtete aus einem Gespräch mit dem Leiter der JVA, Thomas Müller, wonach in der Vollzugsanstalt immer mehr Psychopharmaka verordnet würden, nur so sei der „harte Haftalltag“ für viele auszuhalten.
Mein Einwand, man möge dann vielleicht die Haftbedingungen verbessern, verfing – selbstverständlich – nicht und führte zu einer weiteren Verschiebung des eigentlichen Gesprächsthemas. Nun sprach Filius über die Reform der Lebensbedingungen in der Sicherungsverwahrung und der erheblichen Ausweitung therapeutischer Behandlung dieser Klientel.

Zweiter und letzter Schritt: aufstehen und das Gespräch für beendet erklären, freilich nicht ohne noch einen „schönen Tag“ zu wünschen und noch ein, zwei Worte zur Demokratie zu verlieren, und welche hohe Bedeutung gerade für die GRÜNE-Partei die Demokratie habe.

Alles in allem eine fast für eine Karnevalsveranstaltung geeignete Vorführung, wäre nicht das Thema so ernst und traurig und der Ort des Gesprächs, die Justizvollzugsanstalt, so trist.

Ausblick

Legt man die kritiklose Billigung des „Abspritzens“ von wehrlosen Menschen in den Psychiatrien, welche in dem Landtagsbeschluss vom 10.11.2011 zum Ausdruck kommt, zu Grunde, kann einem angst und bange werden. Die Anti-Psychiatrie-Bewegung ( http://www.zwangspsychiatrie.de/) lehnt jegliche Zwangsmedikation ab, auch im Fall von akuten Psychosen. Selbst wenn über letzteres dann immer noch (heftig) gestritten werden kann, die Zwangsmedikation von lediglich neurotischen Menschen, um so angeblich den „therapeutischen Zugang“ zu erleichtern, ist gänzlich inakzeptabel. Eine solche Praxis eröffnet nämlich letztlich die Möglichkeit jeden Menschen, der nicht in die Vorstellungswelt des Personals passt, medikamentös zu „behandeln“.

Wenn sich dann GRÜNE und SPD hinstellen, obwohl schon einen Monat zuvor das Bundesverfassungsgericht diese Praxis für verfassungswidrig erklärt hat, und betonen, wie angeblich verantwortungsvoll die ÄrztInnen des Landes mit dem „Abspritzen“ wehrloser Menschen umgingen, klingt das wie Hohn.

Vielleicht schafft es eine kritische Öffentlichkeit, die grün/rote Koalition im Stuttgarter Landtag von ihrem Irrweg abzubringen.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA-Z. 3113
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Stuttgart 21 vor Gericht

Im Januar 2012 fand in Baden-Württemberg zu dem ökologisch wie ökonomisch unsinnigen Projekt der Bahn AG und des Landes zur Verlagerung des Stuttgarter Hauptbahnhofes eine Volksabstimmung statt. Gegen diese habe ich Einspruch erhoben.

Einspruch vom 17.01.2012

Ich beanstandete zum einen die Gestaltung des Stimmzettels, der meines Erachtens nicht den Formvorschriften entsprach.
Als Gefangener sah ich zudem meine Rechte durch die Art und Weise der Volksabstimmung beeinträchtigt. So durften Gefangene beispielsweise nur per Briefwahl teilnehmen, wiewohl der Abstimmung in einem Wahllokal der Vorzug zu geben wäre.

Im Regelfall sollte auch in Gefängnissen, aber auch Klöstern, Altenheimen und ähnlichen Einrichtungen laut Wahlordnung ein „beweglicher Wahlvorstand“ gebildet werden, sprich, es würde für ein paar Stunden den dort wohnhaften WählerInnen die Möglichkeit der Abstimmung per Urne eingeräumt.

Dieses fundamentale Recht verweigerte die GRÜN/Rote Regierung den WählerInnen in diesem Land, nicht nur jenen in Haftanstalten, sondern auch in anderen Einrichtungen.

Zweifelhaft erschien auch die Praxis, wer als Gefangener wählen wollte, sich persönlich bei einem Verwaltungsbeamten der jeweiligen Anstalt vorstellen und registrieren lassen musste.

Dies dürfte eine nicht unbeachtliche Zahl von WählerInnen davon abgehalten haben, zu wählen.

Verfahren vor dem Staatsgerichtshof

Über Einwände gegen die Gültigkeit der Volksabstimmung hat in Baden-Württemberg der Staatsgerichtshof zu befinden ( http://www.baden-wuerttemberg.de/staatsgerichtshof).
Dieser teilte mit Schreiben vom 16.02.2012 (Az.: GR(V) 2/11) mit, dass er den Präsidenten des Landtages, den Ministerpräsidenten des Landes, den Innenminister des Landes, sowie die Landesabstimmungsleiterin aufgefordert habe, sich zu dem Einspruch zu äußern.

Nun bleibt abzuwarten, wie die eingehenden Stellungnahmen ausfallen werden, und wie schlussendlich der Staatsgerichtshof entscheiden wird.

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Das Ende der Sicherungsverwahrung

Druckfrisch liegt nun seit Anfang Januar das Buch des seit Jahrzehnten im Umgang mit Gefangenen erfahrenen Sozialarbeiters und Bewährungshelfers Peter Asprion (Freiburg) vor. Auf knapp 200 Seiten, erschienen im Herder-Verlag, gibt der Autor den von Sicherungsverwahrung betroffenen Menschen ein Gesicht.

Jedoch hat Asprion dabei insbesondere die aus der SV frei gelassenen „Altfälle“ im Blick und stellt exemplarisch zwei zur Zeit in Freiburg lebende Ex-Verwahrte vor, welche nach wie vor, also nach über einem Jahr in Freiheit, von der Polizei Tag und Nacht bewacht werden. Er entdämonisiert sie nachdrücklich.

Fast ist man ein wenig verwundert, dass ein Sozialarbeiter mit der Vita Asprions, der ganz offen mit den Ideen abolitionistischer Denker sympathisiert, es zwei Jahrzehnte in einem Gefängnis ausgehalten hat, bevor er dann in die Bewährungshilfe wechselte.

Wie einen roten Faden durchzieht das Buch der eindringliche Appell, die SV abzuschaffen und vor allem die Verwahrten und Ex-Verwahrten, wie überhaupt Straftäter nicht als Dämonen anzusehen. Auf Seite 32 schreibt Asprion: „Letztlich erscheint Dämonisierung als ein Versuch des Menschen, für das Übel, das Schlechte, das Böse einen ursächlichen Grund zu finden, den man ausmerzen kann“.

Dieser Satz beschreibt deutlich ein wesentliches Moment (nicht nur, aber auch) bundesdeutscher Kriminalpolitik, wie auch Presseberichterstattung.

Sich in die Niederungen der Akten begebend, weist der Autor nach, wie selbst Gutachter, die eine Erprobung der Betroffenen im Rahmen von Vollzugslockerungen einfordern, letztlich bei Vollzugsanstalten wie gegen eine Wand laufen, die nämlich nicht das geringste Risiko einzugehen gewillt sind.

Neben den zwei ausführlichen Portraits aus der SV Entlassener, finden sich in dem Buch alle relevanten Informationen über Historie und auch statistische Entwicklung im Bereich SV kurz und prägnant auf den Punkt gebracht. Peter Asprion nimmt sich jedoch auch des für die Diskussion so wichtigen Themas der Angst an; wie gehen „wir mit unserer Angst um?“, fragt er und gibt Antworten.

Interessant sind sicherlich gleichfalls die kurzen Einblicke in die Einstellungen jener Polizeibeamter, die die beiden Ex-Verwahrten bewachen. Und gegen Ende des Buches stellt Asprion ganz eindringlich die Rationalität der Behauptung, in der Sicherungsverwahrung säße angeblich der „harte Kern der gefährlichen Täter“, in Frage.

Abgerundet wird das Buch durch einen sehr lesenswerten und analysierenden Einblick in den Verlauf von Begegnungen einer ehrenamtlichen Betreuerin, mit einem der beiden porträtierten ehemaligen Sicherungsverwahrten.

Auch wenn die Abschaffung der SV nicht zu erwarten ist, so kann Asprions Buch doch wichtige Impulse, ob zur Versachlichung, wie auch zur Vermenschlichung der Diskussion geben. Für die Anti-Knast-Arbeit ist dieser Blick eines Insiders hinter die Kulissen gewiss auch nicht zu unterschätzen.

Andererseits darf man sicherlich die Wirkung des Buches nicht überschätzen, denn es gibt mittlerweile den sogenannten „üblichen Kreis der Verdächtigen“ von Juristen und Psychiatern, die gerne auch zu öffentlichen Anhörungen im Bundestag, dort im Rechtsausschuss, geladen werden, um sich sachverständig zu geplanten Gesetzesänderungen im Strafrecht zu äußern, jedoch letztlich nur noch die Rolle eines Feigenblattes inne haben. Denn ihre Rufe nach mehr Sachlichkeit, mehr Rationalität verhallen in Politik, Medien und weiten Teilen der Justiz ungehört und unbeachtet.

Nichtsdestotrotz ist Kritik und Widerstand unerlässlich. Hierzu kann das Buch seinen Beitrag unzweifelhaft leisten.

Bibliografische Angaben

Peter Asprion „Gefährliche Freiheit? Das Ende der Sicherungsverwahrung“
Herder Verlag (2012), ISBN 978-3-451-30533-7, Preis: 16,99 Euro
200 Seiten

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