Vergangenheit zerstören heißt die Zukunft zerstören!

Solidarische, herzliche und lebendige Grüße zur Aktionswoche von „Friday for Future“ im September 2019 auch aus der Welt der Gefängnisse.
Die Verwurzelung ist das wichtigste Bedürfnis des Menschen. Sein ganzes Leben braucht der Mensch Wurzeln, ob moralisch, intellektuell, spirituell oder eingebunden in familiäre und freundschaftliche Beziehungen. Aber nicht erst seit gestern leben wir in einer Phase der Entwurzelung. Menschen in prekären Lebenslagen, also auch in den Gefängnissen, können ein ganz eigenes Lied davon singen was Entwurzelung bedeutet.

Die ökologische Bewegung weist mit dem Fokus auf unsere Lebenswelt und Natur unüberhörbar auf die Entwicklung hin. Sie fordert lautstark Wurzeln ein! Damit einher geht auch ein stückweit die Liebe zu Vergangenheit, aber nicht im reaktionären Sinne wie es die Rechten propagieren, sondern im Wissen darum, dass zerstörte Vergangenheit nie wieder zurückkommen wird. Die Wälder, die heute im Amazonas brennen, sie sind Gegenwart und Vergangenheit zugleich. Denn all die Bäume, sie sind in hunderten von Jahren gen Himmel gewachsen. Heute verbrennen sie binnen Stunden, Tagen. Im wahrsten Wortsinne verbrennt hier unser aller Vergangenheit. Mit der Ausbeutung der natürlichen Ressourcen verhält es sich nicht anders. Wir zerstören heute in verbrecherischen Akten die Vergangenheit. Damit aber auch zwangsläufig auch die Zukunft. Denn die Zukunft, sie bringt uns nichts! Sie gibt uns nichts! Wir sind es, wir alle, die um die Zukunft aufzubauen ihr alles geben müssen, was wir besitzen. Wir müssen ihr unsere Leben geben!

Das wird aber nicht zu verwirklichen sein in bloßem reformistischen Eifer. Der Verabschiedung von ein paar Resolutionen. Oder in einigen schärferen Schadstoffgrenzwerten. Wir spüren mittlerweile in unserem bequemen mitteleuropäischen Alltag, was auf dem Spiel steht, wenn wir so weiter leben wie bisher. In anderen Regionen der Welt müssen das, was so langsam in unser Bewusstsein sickert, die Menschen schon seit vielen Jahren erleben und es stürzt sie ins Elend. Wir tun dabei das Unsrige, um sie noch tiefer ins Elend zu stürzen und dort zu halten.

Auch aus den Gefängnissen dieser Erde der Ruf schallt nach einer lebenswerten Zukunft, im ganz Kleinen, nach menschenwürdigen Behandlung vor Ort in den Zellen und Käfigen, aber vor allem einem Leben in Freiheit und verwurzelt in lebendigen Beziehungen die wachsen und gedeihen.

All das aber wird letztlich ohne eine grundlegende Überwindung der bestehenden wirtschaftlichen und politischen Verhältnissen nicht zu bewirken sein. Unser Ja! zum Leben, unser Ja! zu unserer Zukunft bedeuten zugleich ein Nein! Zum Kapitalismus, ein Nein! zur Ausbeutung von Natur und Mensch.
Kämpferische und solidarische Grüße!
Thomas Meyer-Falk, z. Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),
Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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Todgeweihter grüßt aus der Sicherungsverwahrung!

Eine etwas plakative Überschrift, ich weiß, aber geht es nach der baden-württembergischen Justiz, ob nun der Verwaltung der Haftanstalt oder auch der Gerichte, werde ich in absehbarer Zeit wohl eher nicht frei gelassen werden.

 

Die Vorgeschichte

Ich wurde 1997 zu einer langjährigen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt, nachdem ich 1996 eine Bank überfallen hatte. Die sechs Menschen in der Sparkasse waren viele Stunden der Todesangst ausgesetzt, aber körperlich schwer verletzt wurde niemand, gestorben ist gleichfalls keiner.

Allerdings hatte ich in der damaligen Zeit, ich saß erst in Stuttgart-Stammheim in Isohaft, später im bayrischen Straubing und von 1998 bis 2013 dann im badischen Bruchsal, meiner Aversion gegen Staat, Justiz und Politik freimütig Ausdruck verschafft, so „freimütig“, dass das Gerichte als Beleidigung und Bedrohung im strafrechtlichen Sinne (§§ 185, 241 Strafgesetzbuch) werteten und mich in mehreren Verfahren zu insgesamt fünf Jahren drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilten.

Was übrigens, dies nur nebenbei, die heute vielfach geäußerte Behauptung, wenn rechte Trolle im Netz Menschen beleidigen und bedrohen, und dies unter voller Namensnennung, könne man da kaum was machen, Lügen straft. Wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz wirklich möchten, dann sind sie ohne weiteres in der Lage, wegen Beleidigungen und Bedrohungen massiv zu reagieren. Auch mit langen Haftstrafen!

 

Die Haltung von Justizvollzugsanstalt und Gericht

In den letzten Monaten kam es immer wieder zu Äußerungen durch die Justiz und nun schrieb Dr. K., JVA Freiburg, zusammenfassend in einem Schriftsatz, dass meine – Zitat – „innerste Gedankenwelt hermetisch abgeriegelt“ sei.

Zwar sei ich „im Umgang mit den Bediensteten nach außen hin freundlich“, jedoch sei „davon auszugehen, dass er über ein nach wie vor erhebliches Aggressionspotential verfügt. Dass er im Unterschied zu früheren Zeiten, in denen er nahezu sämtliche Justizbediensteten, die mit ihm zu tun hatten, massiv bedroht hat, nunmehr keine Drohungen äußert, ist wohl darauf zurückzuführen, dass er aufgrund seines langjährigen Aufenthalts im Vollzug gelernt hat zu differenzieren, welche Dinge man äußert und welche man besser für sich behält, jedoch wohl nicht Ausdruck einer geänderten inneren Einstellung“.

Es sei „eine Entlassung zum 10-Jahreszeitpunkt im Juni 2023 unwahrscheinlich“, sollte (er) nicht „grundlegend an seiner Persönlichkeitsproblematik arbeiten“. Es sei „nicht ausgeschlossen, dass er beabsichtigt, aus der Anstalt zu fliehen“. Im übrigen sei es „ebenso denkbar, dass er sich (…) in den Besitz von Waffen oder gefährlichen Gegenständen bringen möchte, um Vollzugsbedienstete zu verletzen. Nicht auszuschließen ist auch, dass er verbotene Gegenstände wie Betäubungsmittel, Medikamente oder Handy (…) zu schmuggeln versucht“.

Diese Zitate stammen aus einem ingeniösen Schriftsatz eines Juristen der JVA, der im Alltag seine Schriftsätze mit der Dienstbezeichnung „Erster Staatsanwalt“ unterzeichnet. Im Zusammenhang mit der „Kuchentransport-Affäre‘“ vom Frühjahr 2019, als mir ein Insasse ein Stück Kuchen in den Gefängnishof hinabpendelte und ich dann dafür eine Woche lang in einem Stahlkäfig der Sicherheitsabteilung der Strafhaft meine Hofrunden alleine drehen musste, hatte Dr. K. sich zu äußern und dabei kam es zu den zitierten Aussagen.

 

Nicht auszuschließen, dass ….

Der Konjunktiv beherrscht die Wahrnehmung und Darstellung; nicht das tatsächlich beobachtete Verhalten wird zur Grundlage, sondern die Spekulation, die Vermutung, die Hypothese darüber was bloß schon denkbar und nicht sicher ausschließbar ist. Und was ist schon definitiv ausschließbar? Laut Presseberichten soll es eine nicht unerhebliche Zahl von Menschen geben, welche nicht auszuschließen vermögen, dass Bundeskanzlerin Merkel in Wahrheit von Reptilien ferngesteuert wird. Bei anderen Verwahrten beobachte ich das selbe Vorgehen. Es wird zurückgegriffen auf Verhalten von vor 10, 15, 20 oder gerne auch 30 Jahren, welches dann als Beleg dafür zu dienen hat, was künftig denn alles „nicht auszuschließen“ sei, was jemand möglicherweise zu tun in der Lage sei.

Gemessen daran, brauche ich mir für 2023 keine Unterkunft außerhalb der Mauern suchen, denn selbstverständlich ist niemals irgendeine dieser Befürchtungen, die die Anstalt und Gerichte in den Raum werfen, „sicher auszuschließen“ – denn um einen solchen Schluss sicher ziehen zu können, muss der Insasse schon tot sein. Erst dann wären all die Befürchtungen empirisch „sicher“ auszuschließen!

In meinem Fall genügen auch zwanzig Jahre halbwegs angepasstes Verhalten nicht für eine günstige Prognose. So wird an anderer Stelle bemängelt, ich würde mich nicht von meinem strafrechtlichen Vorleben distanzieren. Ich zeigte keine Reue. Es genüge mitnichten, dass ich die körperlichen und seelischen Belastungen der sechs Menschen in der Bank anerkennen würde. Reue sei etwas „gänzlich anderes“.

Zudem seien doch in den letzten 20 Jahren, wie mein Beschwerdeverhalten nachdrücklich belege, sicherlich viele Punkte hinzugekommen, die meine damals geäußerte Aversion gegen den Staat geradezu verstärkt haben müssten. Auch dies sei nicht hinreichend sicher ausschließbar.

 

Was hülfe Solidarität durch Forderung meiner Freilassung von „draußen“?

Für die Moral und das seelische, wie auch das materielle Überleben in der Gefangenschaft ist Solidarität ungemein wertvoll und hilfreich. Andererseits bin ich Pragmatiker, andere würden sagen Pessimist. Nach meinen Erfahrungen mit der Justiz halte ich deshalb etwaige Proteste für wenig Erfolg versprechend, dann zu groß scheint die Sorge in der Justizverwaltung zu sein, ich könnte so was wie ein „Schläfer“ sein. Oder wie ein Beamter vor wenigen Wochen zu mir meinte, unter Hinweis auf die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten durch einen Rechtsextremen: Wer weiß denn schon, ob ich nicht ein ähnlicher Typ sei, nur eben von der „anderen politischen Richtung“. Klar! Was ist schon „sicher ausschließbar“ solange der gefangene Körper noch selbst atmet und denkt!? Man würde es sicherlich in der Justiz als Zumutung erleben, wenn es Protestbriefe oder Forderungen nach Freilassung geben würde, aber man würde dies vermutlich einfach aushalten, denn dieser Preis erschiene ihnen geringer, als das beschriebene Risiko. Mag dieses auch noch so gering sein, die persönlichen und politischen Folgen, sollte sich das Restrisiko dann doch verwirklichen, wären ihnen ungleich unerträglicher.

Das erleben auch andere Insassen hier. Mit fast jeder Entscheidung über deren Fortdauer der Sicherungsverwahrung erleben sie, wie sie festgehalten werden an Verhalten, das mitunter Jahrzehnte zurück liegt und als Beleg für künftige Taten herhalten muss. Zuletzt beantragten hier deshalb mehrere Verwahrte die Genehmigung für die Versorgung mit Pentobarbitural, eines in Überdosis tödlichen Medikaments. Denn ihnen kommt die Haftsituation unerträglich vor. Zu dem Mituntergebrachten Herrn B. kam dann immerhin nach rund einer Woche dessen Stationspsychologe G. und befragte diesen, ob er denn Suizidgedanken hege (Psychologe G. ist vielleicht manchen noch bekannt aus „Der alltägliche Vollzugswahnsinn in der Freiburger Sicherungsverwahrung“ von Juni 2019, als er und eine Kollegin einen Insassen über Stunden beim Grillen betreuten).

 

Ausblick

Und so werde ich weiterhin aus dem geschlossenen Vollzug der Sicherungsverwahrung in Freiburg über die kleinen und großen Dramen, Begebenheiten und Geschehnisse berichten können und müssen, anstatt vor den Mauern in den Alltag zurückfinden zu dürfen. Letzteres wäre schon schöner und ich werde darum streiten und kämpfen, auch wenn die Aussichten bescheiden sein mögen; aber die Wirkmacht zu überschätzen, das ist nicht (mehr) mein Ding.

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. Justizvollzugsanstalt (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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Verfassungsbeschwerde gegen elektronische Fußfessel

Mehrere Sicherungsverwahrte der Justizvollzugsanstalt Freiburg haben beim Staatsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg gegen die Einführung der elektronischen Fußfessel Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Vorgeschichte

Nachdem vor wenigen Jahren ein zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilter Insasse kurzzeitig bei einer Ausführung entwichen ist, meinte der zuständige Justiz- und Touristikminister Guido Wolf, er müsse Schaufensterpolitik betreiben und setzte einen Gesetzgebungsprozess in Gang.

Der Landtag änderte § 37 Buch 1 Justizvollzugsgesetzbuch, sowie § 14 Abs.1a Buch 5 Justizvollzugsgesetzbuch. Seit wenigen Wochen können nunmehr die Vollzugsanstalten unter anderem bei Sicherungsverwahrten die von Beamten und Beamtinnen bewachte (!) Ausführungen erhalten,zusätzlich die elektronische Fußfessel anlegen, wenn so eine etwaige Flucht besser vereitelt werden könnte.

Wohlgemerkt, es geht nicht um Insassen welche Ausgänge erhalten, also unbewacht die Anstalten verlassen, es geht ausschließlich um jene die sowieso von zwei oder drei Bediensteten bewacht werden.

Die Praxis in der Justizvollzugsanstalt Freiburg

Seit das Gesetz in Kraft ist wurde die elektronische Fußfessel mehrfach eingesetzt, stets verbunden mit dem Hinweis, dass wer sich weigere sie zu tragen, die Ausführung nicht wahrnehmen dürfe. Nun Trägt man also ein kleines schwarzes Kästchen am Fußgelenk für die Dauer des Spaziergangs außerhalb der Anstalt. Viele Insassen äußerten sich empört und kündigten Klagen an.

Die Verfassungsbeschwerden

Eine handvoll Insassen hat beim Staatsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg in Stuttgart Verfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung eingereicht. Seit einigen Jahren können die Bürgerinnen und Bürger des Landes auch direkt gegen Landesgesetze vorgehen. Die klagenden Verwahrten rügen eine Verletzung von Artikel 2 Landesverfassungs- in Verbindung mit Artikel1, Artikel 2 und Artikel 20 Abs.3 Grundgesetz, sowie den Verfassungsrang genießenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Sie beanstanden, dass die elektronische Fußfessel unverhältnismäßig in ihr Recht auf Datenschutz eingreift und im übrigen weder erforderlich, noch geeignet ist. Denn ein zur Flucht entschlossener Insasse trennt sich die Fußfessel einfach ab, oder beschädigt die Sendeeinheit.

Dem Justizminister Wolf wird in den Verfassungsbeschwerden vorgeworfen, er betreibe lediglich populistische Schaufensterpolitik, hier auf Kosten der Sicherungsverwahrten. Es bleibt abzuwarten ob sich der Staatsgerichtshof näher mit den Verfassungsbeschwerden befassen oder auf den normalen Rechtsweg zum Landgericht verweisen wird.

Ausblick

Wieder werden gefangene Menschen verobjektiviert, zu bloßen Gefahrenherden deklariert und obwohl sie sowieso bewacht werden, sollen sie an die elektronische Leine gelegt werden. So gewöhnt man sie übrigens schon daran, dass einige von ihnen auch nach einer etwaigen Entlassung solch eine elektronische Fußfessel werden tragen müssen.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),

Hermann-Herder-Str.8, 79104 Freiburg

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Zivilklage wegen Telio GmbH/Amtshaftung terminiert

Im Dezember 2019 wird das Landgericht Karlsruhe über eine Amtshaftungsklage gegen das Land Baden-Württemberg öffentlich mündlich verhandeln.
Das heißt, alle interessierten Menschen können den Prozess besuchen.

Die Vorgeschichte

Telio GmbH bietet in zahlreichen Haftanstalten Deutschlands die Abwicklung der Telefonie an. Allerdings sind die Gebühren wohl denen der Telekom vergleichbar, die an den wenigen öffentlichen Telefonsprechern verlangt werden. 20 Cent pro Minute für ein Inlandsgespräch gehen auf die Dauer ziemlich an den Geldbeutel (aktuell werden 14 Cent verlangt). Wer also mal 30 Minuten mit vertrauten Menschen sprechen möchte, der hat danach 4,20 € weniger auf dem Konto, zuvor sogar stolze 6 €¹ Für zwei solcher Gespräche bekommen Menschen in Freiheit schon fast eine Flatrate für ihr Smartphone, inkl. SMS und unbegrenzten Ferngesprächen innerhalb Deutschlands. Gar nicht zu reden von den Tarifen die anfallen, wenn mensch jemanden auf einem Handy oder gar im Ausland anrufen möchte. Da sind dann ohne weiteres 60 Cent und je nach Land auch über ein Euro pro Minute fällig!

Die Zivilklage

Zwar müssen laut Gesetz die Insass/innen die Kosten für die Telefonie bezahlen, aber nicht nur ich stehe auf dem Standpunkt, dass alle ausscheidbaren Kosten, wie etwa für die ganze Sicherheitsinfrastruktur, welche die Haftanstalten gerne haben wollen, solle der Staat zahlen. Also für das Aufzeichnen der Telefonate, die Kontrolle wer wann wen anruft, und anderes mehr. Deshalb nahm ich das Land Baden-Württemberg auf Schadenersatz in Anspruch, denn nach Ansicht renommierter Jurist/innen, aber auch verschiedener Gerichte verletzten öffentliche Stellen die Amtspflichten, wenn sie einen Dienstleister beauftragen, der solche Tarife von Inhaftierten fordert.

Die mündliche Verhandlung 

Meinem anwaltlichen Vertreter, Herrn Klaus Eschenburg aus Freiburg (https://www.dr-klaus-eschenburg.de), der mir vom Landgericht im Weg der Prozesskostenhilfe beigeordnet wurde, wurde zwischenzeitlich die Ladung zur mündlichen Verhandlung zugestellt: Am Dienstag, 10.12.2019, 10:30 Uhr wird im Sitzungssaal 130 (1.OG) des Landgerichts Karlsruhe, Hans-Thoma-Str. 7  mündlich verhandelt (zum Aktenzeichen 2 O 489/14). Einen Vergleichsvorschlag lehnte das Land ausdrücklich ab.

Ausblick

Nachdem das OLG Frankfurt (15 U 181/17, Urteil vom 30.11.2018) dem Grunde nach einen Schadenersatzanspruch anerkannte, dort war Kläger ein Sicherungsverwahrter aus Butzbach, dürften die Erfolgsaussichten vorliegend nicht gering sein. Allerdings werden die wenigsten anderen Inhaftierten etwas davon haben, denn die Anforderungen an einen Amtshaftungsanspruch sind recht hoch, so wird u.a. verlangt, dass man zuvor auf anderem Wege Abhilfe versucht hat zu erlangen. Dazu zählt auch, sich vor der Strafvollstreckungskammer (dort können Gefangene gegen Maßnahmen einer Justizvollzugsanstalt klagen) zu wehren.
Zumindest in der Justizvollzugsanstalt Freiburg soll zudem ab Dezember 2019 ein neuer Anbieter tätig werden, der dann für eine Minute „nur“ noch circa 2 Cent verlangen soll.

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. Justivollzugsanstalt (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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Donautal Geflügelspezialitäten verliert vor Bundesverwaltungsgericht

Wie im Verlaufe der letzten Jahre immer wieder berichtet, wollte ich über die damals noch unter „Wiesenhof“ firmierende Zweigniederlassung in Bayern Informationen hinsichtlich etwaiger lebensmittelrechtlicher Verstöße beim zuständigen Landratsamt Straubing erfragen (zuletzt https://de.indymedia.org/node/30093). Nunmehr hat das BVerwG (Bundesverwaltungsgericht) entschieden.

 

Die mündliche Verhandlung am 29.08.2019

Am 29. August fand in Leipzig beim BVerwG eine mündliche Verhandlung statt. Die im Laufe der Jahre in „Donautal Geflügelspezialitäten“ umfirmierte Zweigniederlassung der Lohmann & Co AG hatte sich bis dato erfolglos durch die Instanzen geklagt. Vor dem Verwaltungsgericht verlor sie ebenso, wie vor dem Verwaltungsgerichtshof.

Vertreten wurde ich von der Rechtsanwaltskanzlei Götze (https://www.goetze.net), deren Namensgeber mir vom BVerwG im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnet worden war. In einem umfangreichen Schriftsatz hatten sie alle Argumente der Gegenseite entkräftet. Neben verfassungs- und europarechtlichen Bedenken hatte die Anwaltskanzlei der Firma auch Einwände dagegen, dass gerade mir, einem Inhaftierten, die Informationen zugänglich gemacht würden.

 

Das Urteil

Wie ich fernmündlich am 30.08.2019 von der Rechtsanwaltskanzlei erfuhr, laute der Urteilstenor auf Abweisung der Revision, ferner habe die Firma die Gerichtskosten, einschließlich des mir beigeordneten Anwalts zu tragen (vgl. Pressemitteilung 60/2019 des Bundesverwaltungsgerichts unter https://www.bverwg.de/de/pm/2019/60).

 

Die Akten

Wann mir nun die Akten zugehen, das ist noch nicht klar. Nunmehr müsste das Landratsamt umgehend die Kopien übersenden. Da es sich ausschließlich um jene Unterlagen von vor über fünf Jahren handelt, dürfte deren Aussagekraft eher übersichtlich sein, jedoch durchaus einen interessanten Einblick verschaffen. Auch die Presse berichtete über das Urteil, bspw. die Legal Tribune Online (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverwg-7c2917-verbraucher-informationen-zugang-anspruch-unternehmen-behoerde-tier-schlachter-verwaltungsakt/).

 

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. Justizvollzugsanstalt (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
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