In eigener Sache: Staatsanwaltschaft weiter gegen Freilassung


Wie am 13.07.2023 berichtet, hat das Landgericht (LG) Freiburg meine Haftentlassung beschlossen.
Wenig überraschend, hat hiergegen die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt. Sie hält die für mich günstigen Gutachten für nicht überzeugend. Nun geht der Fall zum 2. Strafsenat beim Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe,wo voraussichtlich im August oder September mit einer Endscheidung zu rechnen sein dürfte.


Thomas Meyer- Falk, z. Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com
http://www.freedom-for-thomas.de


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Kommentare

Eine Antwort zu „In eigener Sache: Staatsanwaltschaft weiter gegen Freilassung“

  1. Avatar von grummeldiho
    grummeldiho

    Hallo Thomas,
    ich erlaube mir schon mal zur bevorstehenden Freilassung zu gratulieren, auch wenn die Stinkstiefel der Nation Beschwerde eingelegt haben, sprechen die Gutachten doch eine deutliche Sprache.
    Ich wünsche dir für die letzten Tage Kraft, Gelassenheit und Geduld, freue mich dann bald von dir zu hören.

    Hardy Jacob

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