
Es war ein sonniger Dienstag im August, wir saßen zusammen, nach einem weiteren von über 50 Prozesstagen im Dresdner Antifa-Ost-Verfahren und Thema war auch Henry A. Er war an diesem Tag nicht zum Prozess erschienen, denn wegen akuter Suizidalität war er in eine Psychiatrie eingewiesen worden. Vier Tage später sollte er von einer S-Bahn überrollt werden.
Henry A. – seit langer Zeit im Visier des sächsischen Staatsschutzes
Henry war seit 2013 im Visier der sächsischen Repressionsbehörden. Im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen die Fanszene der BSG Chemie Leipzig wurde über Jahre gegen ihn wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB ermittelt. Seine Telefone wurden monatelang überwacht, er wurde observiert und seine Bewegungen und Kontakte wurden erfasst. Dabei wurden auch Gespräche mit Journalist, Ärzt und Anwält aufgezeichnet. 2016 wurde das Verfahren eingestellt; der sächsische Datenschutzbeauftragte beanstandete später unter anderem den Umgang der Ermittlungsbehörden mit der Überwachung und der dabei erfassten geschützten Kommunikation: „Im Sommer 2018 habe ich nach alledem das Landeskriminalamt wegen der Verletzung seiner Mitwirkungspflichten bei der Einhaltung von Verfahrensregelungen im Rahmen von Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) nach § 100a StPO gemäß § 29 Absatz 1 SächsDSG gegenüber dem Sächsischen Staatsministerium des Innern förmlich beanstandet. Ebenso erging eine Beanstandung der Staatsanwaltschaft Dresden wegen Verstößen gegen die gesetzliche Pflicht, Aufzeichnungen von Kommunikation aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung bzw. mit besonders geschützten Berufsgeheimnisträgern unverzüglich zu löschen, gegenüber dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz“, so der Landesdatenschutzbeauftragte in seinem Tätigkeitsbericht von 2017/18 (als PDF, a.a.O. S. 26 ff)
Doch damit endete die staatliche Verfolgung Henrys nicht. Aus dem ursprünglichen Verfahren gingen weitere Ermittlungen hervor, auch diese wurden wieder eingestellt. 2021 wurde seine Wohnung erneut durchsucht, zunächst wegen des Verdachts der Beteiligung an einem Angriff auf rechte Fußballfans, später wegen eines Betäubungsmittelverdachts. Eine Durchsuchung dauerte rund 14 Stunden, und hinterlässt eine verwüstete Wohung, eine weitere dauerte mehrere Stunden. Belastbare Belege für die jeweils erhobenen Vorwürfe fanden sich nie; zu einer Anklage kam es auch hier nicht.
Auffällig ist dabei LKA-Ermittler Patrick H., der bereits an der Überwachung Henrys im Verfahren ab 2013 beteiligt war. Er tauchte später im Zusammenhang mit der Soko LinX wieder auf. So zieht sich die staatliche Verfolgung durch über ein Jahrzehnt. Und immer wieder geriet Henry ins Visier, es wurden Verfahren eingeleitet, er und sein Umfeld überwacht, die Wohnung durchsucht und schlussendlich eingestellt. Als er 2025 im Antifa-Ost-Verfahren angeklagt wurde, wer er bereits mehr als zwölf Jahre staatlicher Ermittlungen ausgesetzt.
Der Verdacht, dass Polizeibeamt:innen persönliche Informationen über Henry an das rechtsextreme Magazin Compact weitergereicht haben, konnten letztendlich nicht bewiesen werden. Immer wieder versuchte Henry damals sich das Leben zu nehmen.
Henry vor dem OLG Dresden- 50 Prozesstage und kein Ende!
Henry saß nicht in Untersuchungshaft, sondern kam seit über 50 anstrengenden Prozesstagen zuverlässig zur Verhandlung. Seine Anwält:innen hatten versucht das OLG dazu zu bewegen an bestimmten Prozesstagen schon etwas früher aufzuhören, damit Henry an einer notwendigen Therapie hätte teilnehmen können. Der Senat lehnte dies mit der Begründung ab, es gelte das Beschleunigungsgebot, da andere Angeklagte in Untersuchungshaft säßen. Es komme auch nicht darauf an, dass die Mitangeklagten ausdrücklich erklärt hatten, mit dem früheren Schluss der Verhandlungstage einverstanden zu sein, denn das Beschleunigungsgebot stehe nicht zu deren Disposition.
Im Juli wird Henry in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen wegen akuter Selbstgefährdung, es folgt kurze Zeit später ein Selbsttötungsversuch. Als er an jenem sonnigen Dienstag im August nicht zur Verhandlung erschien, war er wieder in der Psychiatrie, ein Richter hatte ihn vorläufig eingewiesen. Jetzt entbrannte ein Streit um seine Verhandlungsfähigkeit, denn es gab zwei gegenläufige ärztliche Gutachten: ein Arzt meint, Henry brauche eine dreimonatige Prozesspause, ein anderer Psychiater hielt Henry für verhandlungsfähig. Den Antrag auf ein Obergutachten stellte das Oberlandesgericht zurück und verhandelte am darauf folgenden Mittwoch weiter, als wäre nichts gewesen: Henry war aus der Psychiatrie von der Polizei herbeigeschafft worden, wie ein Möbelstück. So saß er da, mit Tavor ruhig gestellt.
Der Zusammenstoß
Nur drei Tage danach, es ist Samstagmittag, 13:35 Uhr, wird Henry in Leipzig an der Haltesttelle MDR von einer S-Bahn erfasst und schwerst verletzt in ein Krankenhaus eingeliefert. Henry lag, wie die taz berichtet, im Koma, da wollte der OLG-Senat ein Gutachten über Henrys Verhandlungsfähigkeit einholen- als ob ein im Koma liegender Mensch an einem Strafprozess teilnehmen könnte.
Am 02.09.2026 schließlich, so teilte die Pressesprecherin Meike Schaaf auf Nachfrage mit, habe der Senat das Verfahren von Henry abgetrennt.
Die Verteidiger:innen erklärten am 08. September im Gericht: „Das, was mit Henry A. geschehen ist, erschüttert uns zutiefst. Er hat am 15.08.2026 einen Suizidversuch unternommen, ist schwer verletzt und liegt seitdem im Koma. Sein weiteres Schicksal ist ungewiss. Unser Mitgefühl gilt ihm und seinen Angehörigen. Nunmehr wird die Hauptverhandlung ohne ihn fortgesetzt werden, aber durch seine Abwesenheit geprägt sein.“
Die Stille
Die Nachricht über Henrys Versuch, sich das Leben zu nehmen, sie schien in einer merkwürdigen Stille geborgen, in sich zurückgezogen, nur hinter vorgehaltener Hand wurde sie weiter gegeben. So wie auch anderes beschwiegen wird rund um das Verfahren, geriet jetzt Henry mit seiner Entscheidung, es sei besser für ihn zu sterben, denn weiterhin dem Druck des Prozesses ausgesetzt zu sein, in eine Zwischenwelt. Tage vergingen, es wurden daraus Wochen. Im engen Familien- und Freund:innenkreis waren die Bestürzung, die Trauer, der Schmerz, die Wut so groß. Erschöpfung, Leere- und wieder: Stille.