Im kürzlich vorgestellten Jahresbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) für das verangegangene Jahr, ist zu lesen, dass das Bündnis „Ende Gelände“ vom BfV als linksextremistischer Verdachtsfall geführt wird (dort Seite 165 ff).
Der in Freiburg am MPI forschende Rechtswissenschaftler Dr. Jakob Hohnerlein kam in seinem Aufsatz für den Verfassungsblog zu dem Ergebnis, diese Einstufung sei rechtswidrig.
Für RDL sprach ich mit Dr. Hohnerlein über Aufgaben des Verfassungsschutzes sowie die Kritik an der Einstufung von „Ende Gelände“ als linksextremistischen Verdachtsfall.
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