
Ein weiterer Sieg für die Rote Hilfe und zugleich eine bemerkenswerte Entscheidung darüber, dass politische Entscheidungen der USA in Deutschland von den Gerichten nicht widerspruchslos akzeptiert werden. Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, der die Rote Hilfe vor Gericht vertreten hat, erklärt nach Bekanntwerden der Entscheidung „Die Rote Hilfe hat sich nichts zuschulden kommen lassen. Die Kündigung des Kontos hat zu großer Verunsicherung bei zivilgesellschaftlichen Organisationen geführt“, aber das Oberlandesgericht (OLG) habe, so Prigge weiter, „willkürlichen Kontenkündigungen eine klare Grenze“ aufgezeigt.
Sparkasse Göttingen kündigt Konto
Die Sparkasse Göttingen kündigte im vergangenen Jahr der linken Rechtshilfeorganisation Rote Hilfe das dort seit vielen Jahren geführte Konto. Auch die GLS-Bank hatte ähnliches versucht, dort konnte aber zivilgesellschaftlicher Protest die Bank zu einem Umdenken bewegen. Im Fall der Sparkasse musste die Rote Hilfe vor Gericht ziehen. Anfang dieses Jahres verpflichtet das Landgericht die Sparkasse, bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren, welches einige Jahre in Anspruch nehmen kann, Das Konto fortzuführen. Hiergegen legte die Sparkasse Berufung zum OLG ein.
Wieso hatte die Göttinger Sparkasse der Roten Hilfe überhaupt gekündigt?
Die Begründung war zunächst ziemlich allgemein gehalten: Man wolle den „gesetzlichen und vertraglichen Modalitäten Genüge“ tun. Tatsächlich war der antifaschistische Rechtshilfeverein jedoch bereits seit 2015 als sogenanntes höheres Risiko eingestuft und seine Kontobewegungen wurden monatlich kontrolliert, da er vom Verfassungsschutz als „linksextrem“ eingestuft wird.
Die Kündigung des Kontos hatte mit den USA zu tun, denn das dortige Außenministerium setze „Antifa Ost“ auf eine Liste von ausländischen Terrororganisationen. „Antifa-Ost“ als solche gibt es nicht. Sondern es wird ein Verfahren gegen eine Gruppe, meist junger Antifaschist:innen denen zur Last gelegt wird, Neonazis körperlich attackiert zu haben als „Antifa-Ost-Verfahren“ bezeichnet. Deutschland und die Europäische Union übernahmen die Einstufung der USA im übrigen nicht.
Die Rote Hilfe hatte mehrfach um Spenden geworben für die Deckung von Anwaltskosten auch im sogenannten „Antifa-Ost“-Verfahren. Das führte nach Angaben der Sparkasse zu einem angeblich weiter erhöhten Kontrollaufwand. Aus den zuvor monatlichen Kontrollen sei eine werktägliche Überprüfung der Kontobewegungen geworden.
Die Rote Hilfe hatte nie behauptet, eine Organisation namens „Antifa Ost“ finanziell unterstützen zu wollen. Ihr Spendenaufruf bezog sich auf das „Antifa-Ost-Verfahren“. Also auf Menschen, gegen die in diesem Zusammenhang Strafverfahren geführt wurden und werden. Es ging um die Finanzierung deren anwaltliche Vertretung um ein möglichst faires Verfahren zu gewährleisten.
OLG weist Berufung der Sparkasse zurück!
Am 17. September hat das OLG Braunschweig nunmehr die Berufung der Sparkasse Göttingen zurückgewiesen. Die Sparkasse muss somit vorerst das Konto der Roten Hilfe weiterführen.
Das OLG Braunschweig hat diese Unterscheidung jetzt ausdrücklich anerkannt und aufgegriffen. Aus den Spendenaufrufen lasse sich gerade nicht ableiten, dass die Rote Hilfe die „Antifa Ost“ als solche bei Straftaten unterstützen wolle. Es gehe vielmehr darum, einzelnen Beschuldigten und Angeklagten ein faires und menschenwürdiges Verfahren zu ermöglichen. Der Schluss, damit würden mögliche terroristische Aktivitäten unterstützt, sei nicht plausibel, so das OLG.
Auch habe die Sparkasse nicht nachvollziehbar darzulegen vermocht, warum sich das bereits seit 2015 bestehende höhere Risiko im Dezember 2025 noch einmal so erheblich erhöht haben sollte, dass plötzlich eine werktägliche Kontrolle aller Kontobewegungen notwendig geworden sei.
Rote Hilfe äußert sich zu ihrem gerichtlichen Erfolg
Der Pressesprecher des Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V., Hartmut Brückner, deutete die Entscheidung des OLG als „ein Zeichen der Justiz gegen versteckte Angriffe auf die Zivilgesellschaft, die von der US-Regierung ausgehen. Aufsichtsbehörden wie auch Banken dürfen nicht der Trump-Regierung vorauseilend Gehorsam leisten.“
Wie das Hauptsacheverfahren ausgehen wird, das bleibt abzuwarten.