Am 30.07.2024 sprach das Landgericht sein Urteil in der Strafsache gegen Robert H. wegen gefährlicher Körperverletzung. Die kleine Strafkammer des Landgerichts Freiburg wies die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ab, legte dem Angeklagten die gesamten Kosten des Verfahrens einschließlich die der Nebenklage auf.
Dem Antrag der Staatsanwaltschaft wegen der langen Verfahrensdauer 20 der 120 Tagessätze schon als „vollstreckt“ anzusehen, folgte die Kammer ausdrücklich nicht, denn die Belastung durch die Verfahrensdauer sei für den Angeklagten eher gering gewesen. Da nur er selbst gegen das erstinstanzliche Urteil Rechtsmittel eingelegt hatte, sei ihm bewusst gewesen, dass er eine höhere Strafe als die ursprünglichen 120 Tagessätze nicht würde erhalten können.
Sollte das Urteil des Landgerichts rechtskräftig werden und Robert H. nicht noch in Revision zum Oberlandesgericht gehen, gälte er als vorbestraft.
Über das Prozessende und das Urteil sprach Julian Rzepa von Radio Dreyeckland mit mir. Im Beitrag sind auch O-Töne des Nebenklagevertreters Nikolai Erschig zu hören, den Julian Rzepa nach der Urteilsverkündung auf dem Gerichtsflur interviewte.
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