
Es ist ein sonniger Märzmorgen, als mit etwas Verspätung der 16. Prozesstag gegen sechs junge Antifaschist:innen vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf beginnt. Die Bundesanwaltschaft beschuldigt sie, unter anderem in Erfurt Neonazis körperlich angegriffen zu haben.
Rund 30 Unterstützer:innen sind heute im Gerichtssaal, und als erster Zeuge erscheint ein Kriminalbeamter. In blauem Anzug, braunen Schuhen und weißem Hemd betritt dieser, etwas verunsichert wirkend, um kurz nach elf den Gerichtssaal.
In den kommenden Stunden wird er ausführlich zu seiner Arbeit in Erfurt im Zusammenhang mit einem Angriff auf zwei stadtbekannte Neonazis am 12.01.2023 befragt werden, insbesondere zu den sogenannten Wahllichtbildvorlagen.
Der 12. Januar – Pestalozzistrasse Erfurt
Am frühen Vormittag des 12. Januar 2023 befanden sich zwei stadtbekannte Neonazis auf dem Weg zur Arbeit, als sie von mehren maskierten Personen angegriffen, zu Boden gebracht und geschlagen worden sein sollen. Dabei sollen angeblich Teleskopschlagstöcke und auch ein Hammer zum Einsatz gekommen sein.
Die Wahllichtbildvorlagen
Wenige Tage nach dem Angriff wurde der jetzt als Zeuge auftretende Polizeibeamte, zum Ermittlungsführer bestellt und sollte Zeug:innen vernehmen. Zur Vorbereitung dieser Vernehmungen wurden Lichtbildmappen zusammengestellt, in welchen Bilder von Menschen zu sehen waren, die jenen Personen die die Polizei verdächtigte, an dem Angriff beteiligt gewesen zu sein, irgendwie ähnlich sehen sollten.
Wie komplex sich dieser Vorgang der Zusammenstellung gestaltet wurde ausführlich diskutiert. Denn den Verteidigung einer der Angeklagten war aufgefallen, dass sich die Erfurter Polizei beim Foto das ihre Mandantin zeigte und in die Lichtbildvorlage aufgenommen wurde, bei der BILD-Zeitung bedient hatte. Auf dem Bild sei sie erst 15 Jahre jung gewesen.
Keine der anderen Vergleichspersonen von denen Bilder in die Bildmappe aufgenommen worden waren, das musste der Polizist etwas kleinlaut einräumen, sei auch nur annähernd gleich jung gewesen.
Die Vernehmung des Zeugen wird schärfer: Verrat von Dienstgeheimnissen?
Ein Verteidiger fragt den Polizeibeamten in scharfem Ton ob diesem bekannt sei, dass der Name seines Mandanten in der Presse aufgetaucht sei, als diese das eigentlich noch nicht hätte wissen können. Der Beamte glaubt sich daran zu erinnern. Er selbst, so der Anwalt glaube auch viel, aber hier gehe es darum, was der Zeuge wissen. Jetzt verweigert dieser die Aussage, denn sich hierzu zu äußern, dies sei nicht von seiner „Aussagegenehmigung“ umfasst. Er dürfe sich auch nicht zu dem Vorhalt des Verteidigers äußern, ob es in diesem Zusammenhang ein Verfahren gegen Beamte wegen Verrats von Dienstgeheimnissen gegeben habe.
Die Verhandlung wird unterbrochen, der Zeuge scheint telefoniert zu haben, denn jetzt gibt er Auskunft. Ja, er habe, auf Weisung eines Oberstaatsanwalts, eine Anzeige gefertigt, denn es sei offensichtlich gewesen, dass die Presse Details berichtet habe, die sie nicht hätte wissen können. Aber was aus dem Verfahren geworden sei, das entziehe sich seiner Kenntnis.
Der Zeuge wird unvereidigt entlassen, jedoch nicht ohne Schlussgeplänkel, denn die Anwält:innen hatten beobachtet, dass er in einer Gerichtspause mit dem Vertreter des Generalbundesanwaltes geplaudert hatte.
Auftritt Florian Rassbach – bekannter Neonazi aus Erfurt
In gelbem T-Shirt mit der Aufschrift „Der Mythos lebt“, kommt Rassbach in den Saal. Mit anwaltlicher Verstärkung, denn ohne Zeugenbeistand wollte er nicht aussagen. Um 13:49 Uhr beginnt die Vernehmung des Lagerarbeiters. Er schildert, wie er und sein sein Kollege sich morgens bei REWE Frühstück geholt hätten und dann urplötzlich von maskierten Personen angegriffen worden seien. Es sei mit Hammer und Teleskopschlagstock auf ihn selbst eingeschlagen worden. Eine Platzwunde am Kopf, Schürfwunden sowie ein kleines Loch im Bein, so die körperlichen Folgen.
Auf Frage des Vorsitzenden räumt er unumwunden ein, dass er in der „Neue Stärke Erfurt“ aktiv gewesen sei, auch in Führungsverantwortung.
Exkurs: Neue Stärke Erfurt
Die Partei „Neue Stärke“ in Erfurt (NSP) ist ideologisch dem neonazistischen Spektrum zuzuordnen und vertritt einen völkischen Nationalismus, der auf einer ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“ sowie klar rassistischen und ausgrenzenden Positionen basiert. Sie versteht sich als Sammlungsprojekt für die zersplitterte Neonaziszene, orientiert sich organisatorisch und symbolisch an bestehenden rechtsextremen Kleinstparteien wie „Der III. Weg“ und ist personell eng mit anderen entsprechenden Strukturen vernetzt.
Gleichzeitig zeigt sich, dass die Parteiform weniger auf konkrete parlamentarische Arbeit abzielt, sondern vor allem der Mobilisierung, Vernetzung und Stabilisierung der Szene sowie dem Umgang mit staatlichem Verfolgungsdruck dient, während ausgearbeitete kommunalpolitische Inhalte kaum erkennbar sind.
Neonazi Rassbach: „Ich habe nichts gegen Afrikaner“
Auch wenn sich Rassbach erst etwas ziert und immer wieder mit seinem anwaltlichen Zeiugenbeistand flüstert, beanwortet er am Ende die entsprechenden Fragen. Ja, er sei mehrfach wegen Körperverletzung vorbestraft, habe aber keine Kenntnis davon, dass die NSP etwas gegen Israel oder Juden gehabt habe. Gegen „Afrikaner habe ich nichts, ich war selbst schon in Afrika“. Seine Position zur Homosexualität fasst er mit den Worten zusammen, sein „Weltbild ist Mann und Frau“. Auf die Schlussfrage, ob er ein positive Weltbild von Deutschland 1933-1945 habe, zögert er derart lange mit einer Antwort, dass allen im Saal die Antwort klar ist und darf kurz danach den Saal wieder verlassen.
Schluss des 16. Prozesstages: anwaltliche Erklärungen und Anträge
Zum Abschluss des Prozesstages tragen Anwält:innen Anträge und Erklärungen vor. So sei etwas das Gutachten des Professor Labudde aus Sachsen völlig ungeeignet um etwas über eine etwaige Täterinnenschaft ihrer Mandantin ausszusagen. Labudde hatte ihren Körper vermessen und ein Gutachten darüber erstattet, ob es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sie identisch ist mit einer maskierten Person auf Lichtbildern, bzw. in einem Video.
Ein Anwalt betont, es müsse unbedingt geklärt werden, inwieweit Bundeskriminalamt, Bundesanwaltschaft und andere Behörden mit den USA und Ungarn kooperieren, was die Einstufung von „Antifa-Ost“ durch die USA als „Terrororganisation“ anbelange.
Bevor gegen 15:30 Uhr der Prozesstag endet, wird noch abgeklärt, wie am Folgetag die Vernehmung dreier Zeug:innen aus Polen verlaufen sollen, denn diese hätten es strikt abgelehnt nach Deutschland zu reisen.
Die drei polnische Staatsbürger, Mitglieder der rechtsextremen Partei der Nationalen Bewegung, sollen am 09.02.2023 auf dem Fővám-Platz in Budapest angegriffen worden seien. Sie werden nun in Polen in einem Raum eines Gerichts sitzen und per Video zugeschaltet werden.