
Seit über 60 Jahren organisieren sich Schließer:innen und andere Bedienstete der Gefängnisse dieses Landes im BDSB, dem Bund der Strafvollzugsbediensteten. Sich deren Auftritte im Internet anzusehen kann recht informativ sein. Heute soll es um die Kampagne des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen gegen die Erhöhung der Gefangenenlöhne gehen: eine Neidkampagne wie aus dem Bilderbuch.
Erhöhung der Gefangenenentlohnung
Gefangene müssen in fast allen Bundesländern Zwangsarbeit verrichten. Schon im Jahr 1998 beanstandete das Bundesverfassungsgericht die viel zu geringe Entlohnung. Damals bekamen Gefangene rund 5% des Durchschnittsverdienstes von Menschen vor den Mauern.
Auf Klagen aus Bayern und NRW urteilte das Gericht 2023 erneut, dass die nach dem Urteil von 1998 erfolgte Erhöhung mittlerweile ihrerseits verfassungswidrig sei. Seit 2025 gilt für NRW, dass bei 20 Arbeitstagen im Monat eine inhaftierte Person auf einen durchschnittlichen Monatslohn von rund 502 Euro statt wie bisher auf rund 301 Euro kommen kann.
Kampagne des BDSB- Landesverband NRW
Der unter der Leitung des Vorsitzenden des Hauptpersonalrats Justizvollzug Horst Butschinek agierende Landesverband NRW hat sich in einer Kampagne 2025 (entsprechender Heftausschnitt kostenfrei als PDF) massiv über die Erhöhung der Gefangenenentlohnung empört.
Ausgangspunkt ist deren These, die Knastbeamt:innen würden viel zu wenig verdienen, wohingegen die erwähnte „Lohnerhöhung“ für Gefangene dazu führe, dass im „Vergleich mit der Besoldung unserer Anwärterinnen und Anwärter im Allgemeinen Vollzugsdienst“ (sprich: Schließer:innen), diese „am Ende des Monats“ kaum mehr in der Tasche hätten, als die nun üppig entlohnten Gefangenen, welche zudem in den Genuss „kostenfreie(r) Unterbringung, Verpflegung (sowie) medizinische(r) Versorgung“ kämen, um dann weiter zu beklagen, „auch Aufwendungen für Miete, Strom oder Krankenversicherung entfallen vollständig“ für die Gefangenen.
Was verdienen denn Schließer:innen in Ausbildung?
Schauen wir uns die offiziellen Angaben der Justiz in NRW an: wer sich beispielsweise in Werl in der dortigen JVA um eine der Ausbildungsplätze bewirbt und dann die Ausbildung („Arbeiten mit Sinn!“ wie es etwas pathetisch in der Werbung der JVA heißt) beginnt, bekommt nach Angaben der Justizverwaltung NRW vom ersten Tag an ein Bruttogehalt je nach beruflicher Vorerfahrung, von ungefähr 2.549,00 €. Dies entspricht1700 Euro netto! Nach vier Monaten (!) steigt das Netto-Ausbildungsgehalt auf ca. 2100 Euro netto!
Landesverband NRW gibt sich kämpferisch
„Wir akzeptieren nicht, dass die Vergütung von Gefangenen stärker wächst als die Besoldung der Bediensteten“, heißt es in dem Artikel der Gewerkschaftszeitung weiter, um dann ins lamentieren abzurutschen: „Für Gefangene ist Geld da, für den Dienstbetrieb nicht.“
Ausblick
Wenn Beamt:innen neidisch, aktiv forciert durch eine Kampagne seitens der Gewerkschaft, auf Gefangene schauen, weil diese angeblich so viel Geld verdienen für ihre Knastarbeit, dürfte dies der Stimmung im Alltag eher nicht zuträglich sein. Abgesehen davon ist der Vergleich der Gewerkschaft irreführend, denn nur 40% (vgl. § 36 StrVollzG-NRW, Gesetz als PDF) ihres „Lohns“ für Tabak und anderes verwenden, der Rest landet auf dem Sperrkonto für die Zeit nach der Haft, oder kann später auch zur Deckung der Kosten für den Strafprozess, für Gutachten, für Schadenersatzleistungen herangezogen werden. Ihnen stehen also die knapp 500€ gerade nicht zur freien Verfügung.