Nach 27 Jahren

Thomas Meyer-Falk ist gestern vormittag entlassen worden.

endlichendlichendlich!

Veröffentlicht unter Strafvollzug | 6 Kommentare

Wieder in eigener Sache: Das Warten geht weiter! OLG hat noch nicht entschieden

Nachdem das Landgericht Freiburg am 12. Juli 2023 meine Entlassung beschlossen und hiergegen die Staatsanwaltschaft Beschwerde erhoben hat, liegen die Akten seit dem 28. Juli dem OLG Karlsruhe vor.

Der weitere Verfahrensgang

In den folgenden zwei Wochen wechselten die Staatsanwaltschaft (StA), die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) und mein Verteidiger aus Düsseldorf mehrfach Schriftsätze. Wobei die Begründung von StA und GStA nicht über die immer wiederholte Behauptung hinaus reichte, ich sei deshalb weiterhin gefährlich, weil dies früher Sachverständige behauptet hätten und die gegenteiligen Ergebnisse von Frau Dr. Z. aus dem vergangenen und von Herrn Dr. R. und Frau Diplompsychologin M. aus diesem Jahr deshalb „anzuzweifeln“ seien.

Die objektivste Behörde der Welt: die Staatsanwaltschaft

Man höre und staune: Die StA hatte nicht nur zu meinem Nachteil Beschwerde eingelegt – sie hat dies auch zu meinen Gunsten getan. Das Landgericht hatte im Zuge der Entlassungsentscheidung unter anderem die Auflage erteilt, dass ich monatlich einmal bei der Polizeidirektion Süd in Freiburg vorzusprechen hätte, nämlich bei Koordinator KURS. Letzteres ist ein Akronym und steht für „Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualtätern“. Da ich kein Sexualtäter sei, so die StA, handele es sich um eine „gesetzeswidrige Weisung“. Mir sei hingegen die Auflage zu erteilen, mich einmal im Monat beim für meinen künftigen Wohnsitz zuständigen Revier Nord zu melden. KURS sei zwar auch für Ex-Gefangene zuständig, die keine Sexualtäter seien, aber nur dann wenn die elektronische Fußfessel angeordnet worden wäre. Diese sei in meinem Fall aber nicht Gegenstand der gerichtlichen Weisungen.

Am 10. August 2023 hat daraufhin das LG Freiburg seinen eigenen Weisungsbeschluss vom 12. Juli 2023 geändert und die Vorstellungsweisung vollständig gestrichen – ich müsse zu keiner Polizeistation! Das LG folgte der Argumentation der StA: Da ich kein Sexualtäter, und auch die elektronische Fußfessel nicht angezeigt sei, bestehe kein Raum mich zu verpflichten, bei KURS vorstellig zu werden. Mich zu einem anderen Revier zu schicken, so das Gericht weiter, biete allerdings keinen „Mehrwert“ hinsichtlich der Resozialisierung, da ich sowieso monatlich zur Bewährungshelferin und einer Therapeutin gehen müsse. Deshalb sei die entsprechende Weisung ersatzlos zu streichen.

Ausblick

Mein Verteidiger hat mehrfach versucht, das OLG telefonisch zu erreichen, entweder war niemand da, die/der den Anruf entgegennahm, oder es war zumindest die Geschäftsstelle besetzt, aber die Richter*innen waren im homeoffice oder aus sonstigen Gründen nicht anwesend. Es bleibt weiterhin spannend und nicht abschätzbar, wann das OLG über die Frage der Entlassung entscheiden wird. Freund*innen haben letzten Monat einen Solibrief veröffentlicht (https://www.anarchistischefoderation.de/offener-brief-aufforderung-zur-entlassung-des-sicherungsverwahrten-thomas-meyer-falk/) und es ist zu hoffen, dass das OLG nun in überschaubarer Zeit die Beschwerde der StA zurückweisen wird.

Thomas Meyer- Falk, z. Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com
http://www.freedom-for-thomas.de

Veröffentlicht unter Strafvollzug, Texte aus der SV | Schreib einen Kommentar

Radiointerview mit Thomas zur aktuellen Situation

Radiointerview mit „Wie viele sind hinter Gittern“ zur aktuellen Situation:

Da die Staatsanwaltschaft Beschwerde gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg eingelegt hat, liegt der Fall beim Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe, wo voraussichtlich im August oder September mit einer Endscheidung zu rechnen ist.

https://www.freie-radios.net/123659

Veröffentlicht unter Uncategorized | Schreib einen Kommentar

Prüfung der Freilassung dauert an

Nachdem die Staatsanwaltschaft in meinem Fall den die Freilassung anordnenden Beschluss des Landgerichts Freiburg angefochten hat, gingen am 28.07.2023 die Akten beim Oberlandesgericht Karlsruhe ein. Aktuell werden Schriftsätze gewechselt: Mein Anwalt soll bis zum 11.08.2023 ebenso Stellung nehmen wie die mittlerweile zuständige Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe. Ob dann schon kommende Woche eine Entscheidung getroffen wird oder weiterer Schriftverkehr erfolgt, ist noch offen. Für die freundliche solidarische Begleitung danke ich Euch allen vielmals.

Thomas Meyer- Falk, z. Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com
http://www.freedom-for-thomas.de

Veröffentlicht unter Strafvollzug, Texte aus der SV | Schreib einen Kommentar

Solidarische Grüße zur Soliwoche für anarchistische Gefangene 2023

Auch hier aus dem in Süddeutschland gelegenen Freiburg solidarische und herzliche Grüße zu der Soliwoche. Seit bald 27 Jahren beobachte ich die Welt hinter Gittern aus der Perspektive des gefangenen Menschen. Erst in Untersuchungshaft, später in Strafhaft und schließlich seit 2013 in Sicherungsverwahrung (SV). Die SV wurde ein Deutschland 1933 eingeführt. Ja, es waren die Nazis, die am 24.11.1933 das Strafrecht entsprechend ergänzten. Seitdem können in Deutschland Menschen auch nach Verbüßen der Freiheitsstrafe auf unabsehbare Zeit in Gefängnissen gehalten werden. In den 1990er und 2000er Jahren zogen auch andere europäische Länder nach, stets im Namen der „öffentlichen Sicherheit“: Belgien, Frankreich, Schweden, Großbritannien, Schweiz und viele Länder mehr.

Dabei erweist sich schon die normale Haft in vielen Fällen als eine Todesstrafe auf Raten: Erst stirbt die Seele und oftmals am Ende auch der Körper. Gerade vor ein paar Wochen hat sich in der Freiburger SV ein erst Anfang-40-jähriger das Leben genommen. Er sah offenbar für sich keine realistische Perspektive, wieder in Freiheit zu gelangen. Frau, Kinder, Adoptivmutter, Geschwister trauern um ihn, aber auch einige der Mitinsassen. Dabei muss jedoch eines klar sein: Auch Gefangenen steht das Recht zu, sich das Leben zu nehmen. Niemand soll es ihnen verbieten dürfen. Aber es ist auch zu fragen, welche Mitverantwortung tragen die staatlichen Institutionen an solch einer Entscheidung? Es wäre zu leicht, diese aus ihrer Verantwortung zu entlassen, indem auf die autonome Entscheidung der jeweiligen Insass:innen verwiesen würde.

Anarchist:innen streiten und kämpfen für den Autonomieanspruch der Individuen, aber immer auch eingebettet in ein soziales Netz. Denn kein Mensch steht jemals für sich alleine, wir alle sind eingewoben in ein Netz sozialer Beziehungen! Niemand ist eine Insel! Wir alle sind Teil des sozialen Miteinanders. Etwas, das verloren zu gehen scheint in der modernen Konsumwelt, wo Menschen nur in scheinbar „sozialen“ elektronischen Welten miteinander interagieren, aber in Wirklichkeit doch vielfach in die Vereinzelung von ihren Smartphones zurückgeworfen werden.

Gefängnisse sind in aller Regel internetfreie Zonen. Mein Beitrag heute findet auch nur deshalb Verbreitung, weil solidarische Menschen ihn abtippen und online verbreiten, auf diese Wiese die Gefangenenperspektive zur kritisierenden Kenntnis einer gewissen Öffentlichkeit bringen. Diese Möglichkeit verweist auf das dann durchaus auch emanzipatorische Potenzial der elektronischen Medien. Wenn nämlich zuvor nicht vernetzte Menschen zueinander Kontakt finden, wenn zuvor Namenlosen, Gesichtslosen und Stimmlosen schlussendlich doch Namen, Gesicht und Stimme gegeben wird.

Das strukturelle Ausgeliefertsein, das das Leben der Gefangenen kennzeichnet, soll in dieser Woche ganz besonders in den Fokus gerückt werden. Die oftmals unmenschlichen, erniedrigenden Haftbedingungen werden skandalisiert. Es wird die Freiheit der Gefangenen gefordert! Immer und immer wieder! Jahr um Jahr! Aber nur wenn diese Forderungen kontinuierlich erhoben und von Generation zu Generation weitergetragen werden, wenn an jene erinnert wird, die in den Gefängnissen leben und auch dort sterben, nur dann werden wir etwas ändern.

Für eine Welt ohne Käfige und Gefängnisse!

Thomas Meyer-Falk

z.Zt. JVA (SV)

Hermann-Herder-Str. 8

D-79104 Freiburg

https://freedomforthomas.wordpress.com

Veröffentlicht unter Uncategorized | Schreib einen Kommentar

In eigener Sache: Staatsanwaltschaft weiter gegen Freilassung


Wie am 13.07.2023 berichtet, hat das Landgericht (LG) Freiburg meine Haftentlassung beschlossen.
Wenig überraschend, hat hiergegen die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt. Sie hält die für mich günstigen Gutachten für nicht überzeugend. Nun geht der Fall zum 2. Strafsenat beim Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe,wo voraussichtlich im August oder September mit einer Endscheidung zu rechnen sein dürfte.


Thomas Meyer- Falk, z. Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com
http://www.freedom-for-thomas.de

Veröffentlicht unter Uncategorized | Ein Kommentar

Radiointerview mit „wie viele sind hinter Gittern – Ausgabe Juli

Interview mit Thomas zu:
Todesfall in der Freiburger SV
Urteil des Verfassungsgerichts über Gefangenenlöhne
Zwischenstand seines Entlassungsverfahrens

https://www.freie-radios.net/123298

Veröffentlicht unter Uncategorized | Schreib einen Kommentar

Grundrechte-Report 2023 – eine Rezension

Seit 1997 dokumentieren verschiedenste Bürgerrechtsorganisationen in ihren Jahresberichten den zweifelhaften Umgang des Staates mit den Grundrechten. Vor wenigen Wochen erschien des Jahresbericht 2023 und bezeugt in 38 Beiträgen wie staatliche Institutionen, Gerichte und Politik mit verfassungsrechtlich verbürgten Grund- und Menschenrechten verfahren, diese aushöhlen und immer und immer wieder brechen.

Verfassungsrechtliche Theorie

Wer einen unbedarften Blick in das Grundgesetz wirft, stellt fest, es gibt zahlreiche Grundrechte: angefangen bei der Menschenwürdegarantie des Artikel 1 Grundgesetz (GG), über das Recht auf Leben in Freiheit in Art. 2 GG, dem Recht auf Asyl in Art. 16a GG und viele mehr. Alle staatlichen Gewalten, d.h. Exekutive, Judikative wie auch Parlamente, sind verpflichtet diese Grundrechte zu achten und es ist ihnen untersagt sie zu verletzen.

In ihren sogenannten „Verfassungsschutzberichten“ dokumentieren der Bund wie auch die 16 Bundesländer aus staatlicher Sicht, wie zivilgesellschaftliche Akteur*innen z.B. aus der politischen Linken sich angeblich verfassungswidrig verhalten. Mit ihren Jahresberichten wollen die Herausgeber*innen des Grundrechte-Reports und die sie tragenden Bürgerrechtsorganisationen wie die Humanistische Union, das Komitee für Grundrechte und Demokratie, Pro Asyl und andere, dieser staatlichen Perspektive eine zivilgesellschaftliche Sicht und Haltung entgegenstellen. Sie dokumentieren, wie nicht nur in Einzelfällen, sondern durchaus auch systematisch die Grundrechtspositionen der Menschen in diesem Land ausgehöhlt werden.

Die Praxis vor Gericht, in Verwaltungen und Parlamenten

Aus den 38 Einzelbeiträgen, die allesamt ebenso lesenswert wie informativ sind, möchte ich nur fünf herausgreifen. Das Unterschreiten des Existenzminimums bei der Grundsicherung, die tödliche Polizeigewalt gegen Menschen in psychischen Krisensituationen, die Abschiebehaft zur Gefahrenabwehr, die Hessische Bonuszahlungen an Polizist*innen, sobald diese behaupten angegriffen worden zu sein, sowie schließlich das fortdauernde PKK-Verbot.

Die 1982 geborene Rechtsanwältin Sarah Lincoln arbeitet in ihrem Beitrag über die Verletzung des Artikel 1 GG („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) heraus, wie die hohe Inflation im Jahr 2022 dazu geführt hat, dass das verfassungsrechtlich notwendige Existenzminimum unterschritten wurde. Aber auch das zum 1.1.2023 eingeführte Bürgergeld, so die Autorin, habe keine strukturelle Verbesserung bewirkt, nach wie vor unterschreite der Betrag eklatant das Existenzminimum.

Ging es in dem Bericht von Lincoln darum, wie Menschen durch Vorenthalten von staatlichen Geldleistungen in existenzgefährdende Situationen geraten, widmet sich die für das Komitee der Grundrechte und Demokratie tätige Referentin Michèle Winkler tödlicher Polizeigewalt, wenn also die Polizei (aktiv) Menschen tötet!

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“, so steht es in Art. 2 GG, aber die Autorin dokumentiert mehrere Fälle tödlicher Polizeigewalt in Deutschland und ordnet diese dann in einen internationalen Kontext ein. Am 2.5.2022 starb in Mannheim der 47-jährige P., nachdem sein Arzt wegen möglicher akuter Eigengefährdung des Herrn P. die Polizei rief. Ein Video dokumentiert, wie Polizeibeamte auf ihm kniend Faustschläge gegen den Kopf versetzen. Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft, was sonst fast nie geschieht, Anklage gegen beide Polizisten erhoben. So wie auch im Fall des am 8.8.2022 in Dortmund von Polizeikräften erschossenen 16-jährigen Geflüchteten Mouhamed. Er lebte in einer Jugendeinrichtung und war akut suizidal, weswegen ein Betreuer die Polizei rief. Die Polizei streckte Mouhamed mit Schüssen aus einer Maschinenpistole nieder. Lincoln führt aus, dass Menschen in psychischen Ausnahmesituationen besonders Gefahr liefen in Deutschland von der Polizei getötet zu werden und nimmt dabei auch Bezug auf die Polizeigewalt in den USA.

In dem dritten hier ausgewählten Beitrag aus dem Grundrechte-Report widmet sich die Dortmunder Professorin Christine Graebsch dem sich aus dem Art. 3 GG ergebenden Verbot der Diskriminierung von Menschen, die abgeschoben werden sollen und in Abschiebehaft landen, welche dann oftmals in regulären Gefängnissen vollzogen wird, obwohl dies nach EU-Recht untersagt ist. Unter dem Stichwort „Pre-Crime Unterbringung“ für Migrant*innen, skandalisiert die Autorin die Praxis der deutschen Justiz Menschen zu inhaftieren, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen.

Lukas Theune, Rechtsanwalt und Strafverteidiger, bespricht die schon 2021 im Hessischen Beamtenrecht eingeführte Regelung des §40 Absatz 7 Hess. Beamtenversorgungsgesetzes. Seitdem erhält jede*r Polizist*in Hessens einen pauschalen Bonus in Höhe von 2.000€, wenn sie/er angegriffen worden ist. Wer vermeldet angegriffen worden zu sein und deshalb Dienstunfall erlitten zu haben, darf sich über diese „Angriffsentschädigung“ freuen – wohlgemerkt die Polizist*innen, nicht etwa die von Polizeigewalt betroffenen Menschen in Hessen! Theune führt aus, dass solch eine Bonuszahlung Polizeikräften einen erheblichen Anreiz biete, noch mehr als schon bislang, angebliche Angriffe zu melden, was dann auch in den Statistiken zu steigenden Zahlen führen dürfte.

Der Heidelberger Rechtsanwalt Martin Heiming greift schließlich unter dem Stichwort „Alle Deutsche haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden“, so lautet Art. 9 GG, das seit nunmehr 30 Jahren geltende PKK-Verbot kritisch auf. Seit November 1993 ist die Kurdische Arbeiterpartei PKK in Deutschland verboten, Verstöße gegen das Verbot werden strafrechtlich hart geahndet und selbst Verlage, die Weltliteratur auf Kurdisch und CD‘s mit kurdischer Musik verlegen, wie der Mezopotamien-Buchverlag, werden als Teilorganisation eingestuft, verfolgt, enteignet und verboten. Heiming kommt zu dem resignierenden Schluss, dass Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit für kurdische Menschen in der BRD auf der Strecke bleiben würden.

Resümee

Wer hat heute noch die Zeit, sich täglich in aller Tiefe über die staatlichen Angriffe auf verfassungsrechtlich verbürgte Positionen zu informieren? Wohl die wenigsten. Meistens dürfte ein Überblick über das Geschehen in der eigenen Bubble zwar gegeben sein, aber der Gesamtüberblick droht im medialen Überangebot verloren zu gehen. Hier bietet das vorliegende Buch eine hervorragende Übersicht und Sammlung von relevanten und besorgniserregenden Entwicklungen. Jeweils versehen mit Fundstellen auf weiterführende Literatur sowie Querverweise. Das Stichwortverzeichnis verdient besondere Erwähnung und Lob, denn es ist erfreulich ausführlich und ermöglicht einen schnellen Zugriff auf bestimmte Artikel.

Bevor es des Lobs zu viel wird: die geäußerte Kritik der Autor*innen verbleibt meist innerhalb des (engen) staatlichen Korsetts. Es handelt sich folglich um konservative und nicht um eine emanzipatorische Kritik. Es wird eine gegebene Praxis als nicht in Übereinstimmung mit bestimmten Normen skandalisiert, meist ohne in den Blick zu nehmen, weshalb diese Normen gerade die hier kritisierten Praktiken letztendlich bedingen und wie nicht nur die Praktiken, sondern auch die entsprechenden Normen überwunden werden können, oder auch überwunden werden müssen.

Dies mindert schlussendlich nicht den Wert des Grundrechte-Reports, denn dieser lenkt, verbunden mit überregionaler Berichterstattung, deutlich den Blick auf elementare Grundrechtsverletzungen durch staatliche Institutionen!

Bibliografische Angaben zu dem rezensierten Buch:

Titel: „Grundrechte-Report 2023 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“

Hrsg.: Derin, Gössner, Judith, Linkcoln, u.a.

Seiten: 222

Verlag: FISCHER Taschenbuch

ISBN: 978-3-596-70882-6

Preis: 14€

Rezensent:

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),

Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg

https://freedomforthomas.wordpress.com

http://www.freedom-for-thomas.de

Veröffentlicht unter Innen und Rechtspolitik | Schreib einen Kommentar