Solidarität mit Radio Dreyecksland (RDL) auch aus dem Knast

Der Angriff auf die Pressefreiheit am 17.Januar  auf RDL ist in aller Schärfe zurückzuweisen!

Auch hier aus dem Gefängnis solidarische Grüße an die verfolgten Betroffenen sowie an RDL.

Ich bin selbst Redakteur bei RDL und es notwendig, dass diesem offensichtlichen Versuch der Einschränkung der Pressefreiheit  in aller Schärfe bundesweit und spektrenübergreifend  entgegengetreten wird.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA (SV),

Hermann-Herder-Str.8, 79104 Freiburg

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Anti-Knastdemo Ende 2022 – aus Gefangenensicht!

Am 31.12.2022 fand, wie nun seit vielen Jahren, eine Anti-Knastdemo vor den Mauern des Freiburger Gefängnisses in Südbaden statt. Im Gegensatz zu früheren Jahren muss der Polizeieinsatz dieses Mal wohl massiv gewesen sein und folgt man der Liveberichterstattung versuchte die Polizei offenbar das Abfeuern von Feuerwerk aus der Demo heraus zu unterbinden.

Wir hier in der Haftanstalt die baulich keine Sicht auf die Strasse vor das Gefängnis haben konnten an Silvester 2022 wieder über Radio Dreyeckland (https://www.rdl.de) live mit dabei sein, denn neben dem Livestream übertrug RDL auch auf seiner UKW-Frequenz.

So konnten wir hören wie sich die Demo kämpferisch und lautstark gegen die offenbar massive Polizeipräsenz und auch die Blockade der Demo durch behelmte Polizist*innen verteidigte. In Redebeiträgen wurde auf die revolutionäre Situation im Iran ebenso verwiesen, wie auf die desolate Lage in der bundesdeutschen Abschiebehaft.

Und auch die politische musikalische Live-Performance kam richtig gut an. Hier in der Abteilung Sicherungsverwahrung standen einige von uns an den Fenstern, manche saßen im Hof, andere in ihren Zellen und hörten so der Demonstration zu.

Ein besonderer Dank gilt den Redakteur*innen von RDL welche die Live-Übertragung ermöglicht haben! Und ganz besonders an all die Aktivist*innen die vor den Knastmauern waren und sich auch von der Polizeipräsenz nicht haben beeindrucken lassen!

Für gefangene Menschen sind Proteste wie die an Silvester 2022 Mut machend, denn sie spannen ein Netz der Solidarität zwischen den Welten und deren Menschen: vor und hinter den Mauern, und wie die Redebeiträge deutlich machten, auch über Regionen und die menschengemachte Grenzen hinweg!

Das Feuerwerk während der Demo und bis nach Mitternacht von vielen Zellenfenstern aus beobachtet, fügt sich hier gut ein, denn es symbolisiert mit jedem einzelnen Funken am Nachthimmel die Vergänglichkeit. Ob nun des eigenen Lebens, von Herrschaft jeder Art und im Kontext Gefängnis, symbolisiert es die Unbeständigkeit von Knastsystemen! Zugleich bietet es auch die Möglichkeit den Moment zu genießen. Die Farbenpracht, die Energie, die Ästhetik der ganz verschiedenen farbenreichen Effekte.

Darum geht es doch am Ende auch immer: trotz allem das Leben zu genießen! Es auszufüllen, trotz alledem! 2022, 2023 und für alle Zukunft!

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA (SV),

Hermann-Herder-Str.8, 79104 Freiburg

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Solidarität mit Alfredo – über alle Mauern hinweg!

Alfredo Cospito sitzt in Sizilien unter dem Haftregime „41-bis“ im Gefängnis und wird in strenger Isolation gehalten. Er wehrt sich gegen die Haftbedingungen mit einem Hungerstreik, setzt sein Leben ein für den Protest gegen die unmenschlichen Haftbedingungen.

 Keine Besuche (mit Ausnahme von Angehörigen), Bücher dürfen ihm nicht zugeschickt werden, kein Zugang zu Zeitungen – und er darf auch keine Artikel mehr schreiben. Zurückgeworfen ganz auf die rein physische Existenz, letztlich dem seelischen Tod ausgeliefert.

Die Haftverschärfung in seinem Fall geht zurück auf eine Entscheidung des Kassationshofes welches einen Bombenanschlag aus dem Jahre 2006, bei welchem niemand getötet oder verletzt wurde, als vollendetes politisches Attentat wertete und da Alfredo keine Reue zeige, mit der lebenslangen Verwahrung unter dem berüchtigten „41-bis“ Strafvollzugsartikel belegte.

Das hier der Staat Rache übt an einem ungebeugten Anarchisten und Aktivisten, der sich auch in den Jahren im Gefängnis nicht hat brechen lassen, liegt auf der Hand. Sehr hellsichtig hat Friedrich Nietzsche einmal geschrieben „ ,Strafe‘ nämlich, so heißt sich die Rache selber: mit einem Lügenwort heuchelt sie sich ein gutes Gewissen“ (aus: Also sprach Zarathustra).

Lebenslange Freiheitsstrafe ist schon selbst eine Form der versteckten physischen Todesstrafe, aber Menschen dann zusätzlich noch weiterer Isolation zu unterwerfen, das erweitert das Spektrum des Rachevollzugs auf die psychische, die seelische Ebene. Menschen benötigen mehr als etwas zu Essen und zu Trinken um zu überleben! Die menschlichen Beziehungen sind essentiell um leben zu können. Aber eingesperrt in der kahlen Zelle, so gut wie keine menschlichen Kontakte, kein Zugang zu Büchern und anderem mehr, all das kann und soll, nach der Logik der Justiz, Menschen brechen. Rache in ihrer Reinform!

Hiergegen kämpft Alfredo mit seinen Mitteln und Möglichkeiten. Er attackiert nicht etwa physisch Knastpersonal, nein, er setzt sein eigenes Leben ein! Er hungert! Und hungert! Und hungert!

Solidarität mit Alfredo!

Abschaffung des „41-bis“!

Thomas Meyer-Falk

– selbst von 1996-2007 in Isolationshaft –

z.Zt. JVA (SV)

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Rechte Gewalt in den 90ern – ein Lesetipp!

Immer wieder erscheinen in der Publikationsreihe „Aus Politik und Zeitgeschichte“ der Bundeszentrale für politische Bildung lesenswerte Ausgaben.
So vor wenigen Tagen zu dem im Titel genannten Phänomenbereich.

In sechs Beiträgen beleuchten die Autor:innen Geschichte, Entwicklung und versuchen sich mitunter auch an einer Typologie rechter Gewalt in der BRD in den 90ern.
Virchow spannt dabei den geschichtlichen Bogen noch weiter und beleuchtet punktuell auch die Zeit nach 1945.

Eingeleitet wird die Ausgabe von einem Essay Christian Bangels, einem Journalisten von Zeit-Online, der über den Hashtag Baseballschlägerjahre schreibt, dabei auch seine eigene Geschichte als Teenager in Frankfurt a.d.Oder und Konfrontationen mit (Neo)Nazis thematisierend.

Perinelli, ein Referent an der Akademie für politische Bildung der Rosa-Luxemburg-Stiftung, stellt die migrantische Perspektive in den Mittelpunkt seines Aufsatzes.
Franka Maubach (Uni Wuppertal) erinnert an Mölln, an Solingen und die Geschichte des Rassismus in der Bundesrepublik.

Im vorletzten Beitrag der Ausgabe analysiert Raj Kollmorgen (Professor an der Hochschule Zittau/Görlitz) die Kultur- und Gesellschaftsgeschichte des Rechtspopulismus in Ostdeutschland.
Mit einem Blick auf die Debatte um Jugendarbeit und rechte Gewalt seit den 1990er Jahren schließt die Doktorandin Lucia Bruns.

Die Ausgabe ist online kostenlos zugänglich und kann auch in Papierform dort kostenlos nachbestellt werden.

https://www.bpb.de/apuz
Titel: „Aus Politik und Zeitgeschichte: Rechte Gewalt in den 1990er Jahren“
Ausgabe Nr. 49-50/2022 vom 05.12.2022

Rezensent:
Thomas Meyer-Falk
Z.Zt. JVA Freiburg
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Radiosendung mit „wie viele sind hinter Gittern“

Hier das Telefonat mit Thomas zu den Themen:

Wann kommt Thomas endlich nach 26 Jahren, davon seit 2013 in der Sicherungsverwahrung, endlich raus?
Wie ist die Situation wegen der Pandemie in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Freiburg?

Warum hat Thomas einen Kommentar zum Antifa-Ost-Verfahren verfasst?

https://www.freie-radios.net/119182

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Radiobeitrag zur anstehenden Haftprüfung

hier der Beitrag der Redaktion „Ausbruch – die Antirepressionswelle“ von Radio Dreyeckland

https://rdl.de/beitrag/long-road-der-kampf-um-die-freiheit

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A long road …. der Kampf um die Freiheit!

Wie vor einigen Wochen in eigener Sache berichtet, kam eine Psychiaterin zu dem Ergebnis, dass von mir keine schwersten Gewalttaten zu erwarten seien. Hieran scheinen nun Haftanstalt und Gericht zu zweifeln.

Die Vorgeschichte

Seit Oktober 1996 sitze ich in Haft, seit 2013 in der Sicherungsverwahrung. Eine sogenannte Maßregel der Sicherung und Besserung, eingeführt mit Gesetz vom 24. November 1933. Seitdem können Menschen in Deutschland auch nach Haftverbüßung festgehalten werden, selbst bis sie tot sind. Jährlich prüft eine mit drei richterlichen Personen besetzte Kammer, ob die Fortdauer der SV notwendig ist. Nach 10 Jahren ist eine besonders ausführliche Prüfung notwendig. Da ich vor einer Gesetzesreform der CDU/FDP-Koalition von Anfang 1998 verurteilt wurde – seinerzeit wurde die Obergrenze von maximal 10 Jahren Dauer der SV gekappt und auf (potentiell) „lebenslänglich“ verlängert – gilt ein eingeschränkter Vertrauensschutz in die alte Regelung, jene mit der maximalen Obergrenze.

Bei diesen sogenannten „Altfällen“ darf die Verwahrung über 10 Jahre hinaus nur fortdauern, wenn schwerste Gewalttaten mit hoher Wahrscheinlichkeit drohen und zugleich eine psychische Störung vorliegt (vgl. für jene, die die rechtlichen Aspekte nachlesen möchten, Artikel 316 Buchstabe f im EG StGB, das ist das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch, in welchem solche Sonderbestimmungen aufgeführt sind).

Das Gutachten

Die Psychiaterin Frau Dr. Schmitt (Name geändert) kam zu dem Ergebnis, dass von mir nicht nur keine schwersten Gewalttaten zu erwarten seien, sondern es seien gar keine rechtlich erheblichen Straftaten zu erwarten. Dies begründete sie auf über 120 Seiten.

Nachdem das Gutachten der Haftanstalt und dem Gericht zugegangen war, eröffnete mir die für mich zuständige Stationspsychologin Frau W. die wesentlichen Ergebnisse und deutete dabei aber auch schon an, dass man seitens der Anstalt vermutlich einige Fragen an die Gutachterin haben werde. Denn noch 2019 kam ein anderer Gutachter, Professor Dr. Bandelow, lediglich zu dem Ergebnis, es sei nicht hinreichend sicher auszuschließen, dass ich wieder straffällig würde (das sind juristische Feinheiten, die rechtlich erhebliche Auswirkungen haben).

Meine erste Reaktion

Nachdem mir Frau W. die wesentlichen Ergebnisse mitteilte, war mir klar, dass nun eine angeregte Zeit folgen würde, denn die baden-württembergische Justiz hat meine Anfangszeit nicht vergessen. Ich saß von 1996 bis 2007 in Einzelhaft/Isohaft und wurde wegen Beleidigung/Bedrohung von PolitikerInnen und RichterInnen zu insgesamt 5 Jahren 3 Monaten Haft verurteilt. All das ist über 20 Jahre her, aber so etwas wird nicht vergessen.

Ich stellte also Anträge bei Gericht auf sofortige Entlassung, denn sollten von mir keine rechtlich erheblichen Taten zu erwarten sein, würde die Rechtsgrundlage für die weitere Verwahrung entfallen (vgl. § 67 Buchstabe d StGB). Zugleich beantragte ich bei der Haftanstalt die Gewährung von Hafturlaub, unbewachten Ausgängen und ähnliche Lockerungen, denn die Gutachterin hatte Lockerungen vorgeschlagen, eine Fluchtgefahr ausgeschlossen und zudem für eine alsbaldige Freilassung auf Bewährung plädiert.

Die Reaktion von Gericht und Haftanstalt

Seitens der vorsitzenden Richterin der 12. Strafvollstreckungskammer wurde mir mitgeteilt, dass man nun erst mal Stellungnahmen von den Verfahrensbeteiligten abwarten müsse. Vorher passiere gar nichts. Der Leiter der Abteilung Sicherungsverwahrung, Dipl. Sozialpädagoge Herr G. ließ mich in einem persönlichen Gespräch wissen, seitens der Anstalt und des Gerichts gäbe es viele, viele Fragen an die Sachverständige Frau Dr. Schmitt (Name geändert).

Wesentliche Punkte seien nämlich nicht konsistent, nicht frei von Widersprüchen, oder es fänden sich für zentrale Schlussfolgerungen keine oder nicht ausreichend Belege, zudem gebe es Diskrepanzen zu dem oben erwähnten Vorgutachten von Professor Dr. Bandelow.

Zudem sei es auch nicht von Vorteil, dass ich in den letzten neun Jahren kein einziges Mal zu den jährlich stattfindenden Anhörungen erschienen sei, erst jetzt, im 10. Jahr zu dem Termin zu gehen, das sei ein wenig spät, da ich so verhindert hätte, dass das Gericht mich „vorab“ schon mal hätte persönlich kennen lernen können.

Nun werde man seitens der Anstalt binnen weniger Tage erst mal umfänglich zu dem Gutachten und all den Kritikpunkten Stellung nehmen. Dann müsse man abwarten, wie die Gutachterin sich hierzu verhalte.

Ausblick

Es wird nun in den kommenden Wochen und Monaten ein Austausch von Stellungnahmen zwischen Haftanstalt, Gutachterin und Verteidigung folgen. Wie das Ergebnis dann lauten wird, ist offen. Vor wenigen Tagen hat die Dortmunder Professorin Graebsch in einem sehr lesenswerten Artikel im „Neuen Deutschland“ (https://www.nd-aktuell.de/artikel/1168354.sicherungsverwahrung-tiefer-eingriff-in-die-seele.html) dargestellt, vor welchen Schwierigkeiten Sicherungsverwahrte im Allgemeinen stehen und im Besonderen, wenn sie entlassen werden wollen. Insofern ist meine eigene Situation, wie ich sie oben beschrieben habe, nicht ungewöhnliches. Die allermeisten Sicherungsverwahrten in Deutschland stehen vor ähnlichen Hindernissen, sobald es in Richtung „Freiheit“ geht.


Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA (SV)
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Neues Deutschland (ND) berichtet umfassend zu Sicherungsverwahrung (SV)

Vor wenigen Tagen hat das ND in 2 größeren Beiträgen kritisch zu aktuellen Lage der SV berichtet.
Zum einen schrieb die Dortmunder Professorin Christine Graebsch aus rechtlicher und psychologischer Sicht übr das Thema. (https://www.nd-aktuell.de/artikel/1168354.sicherungsverwahrung-tiefer-eingriff-in-die-seele.html)

Zum anderen war das ND so freundlich, mir Platz nach rund 9 Jahren eigenen Lebens in der SV für einen Erfahrungsbericht einzuräumen. (https://www.nd-aktuell.de/artikel/1168355.sicherungsverwahrung-im-totenhaus.html)

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA-SV-Abtlg., Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
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Im Totenhaus
Die Liebe zum Leben kann in Sicherungsverwahrung nicht entstehen. Diese Schlussfolgerung zieht unser Autor in seinem Erlebnisbericht über ein Jahrzehnt in der JVA Freiburg

THOMAS MEYER-FALK

Shorty ist Mitte 40, er sitzt seit vielen Jahren in Sicherungsverwahrung. Wer ihn kennenlernt, denkt sich erst mal, der ist doch kaum älter als 20. Er bringt jedoch eine typische Vollzugsbiografie mit: Als Kind Heimaufenthalte, inklusive erlebter Misshandlungen, früher Eintritt in den Jugendstrafvollzug, danach, nachdem er unter Drogeneinfluss Einbrüche begangen und ältere Frauen vergewaltigt hatte, langjähriger Strafvollzug. Nach Absit­zen der regu­lä­ren Stra­fe kam die Unter­brin­gung in der Siche­rungs­ver­wah­rung. Handwerklich sehr begabt, aber durch langjährigen Drogenkonsum, ADHS, dem sogenannten Zappelphilip-Syndrom und einer nie wirklich gelungenen Sozialisierung, im Haftalltag ziemlich auffällig. Er bringt mit seinen Ideen viele zum Lachen – und das Personal zum Verzweifeln. Da sind die Namensschilder an den Büros, die er auswechselt, so wird aus dem »Stationsleiter«, der »Stationseiter«, der Müllraum ist plötzlich mit dem Schild des vorgesetzten Bereichsleiters versehen. Mal hat er eine Fledermaus, ein anderes Mal einen Raben in seiner Zelle. Letzterer flog dann quer über den engen Stationsflur und verkackte alles – endlich mal pulsierendes Leben im von manchen Insassen nur noch sarkastisch »Totenhaus« genannten Bereich der Sicherungsverwahrung. Denn sie sterben hier. Liegen die Nacht über tot in ihren Zellen, wo sie erst morgens aufgefunden werden. Sie fallen tot im Gefängnishof um. Sie schlafen friedlich im Freizeitraum ein, wo sie Stunden später von Mitinsassen gefunden werden.

Mir begegnen zudem Menschen mit Schlaganfällen. Ebenso jene, die nur noch mittels Rollator unterwegs sein können, und wir hatten auch schon Männer in Rollstühlen auf den Stationen. In Erinnerung ist mir auch M., er war einige Jahre mein direkter Zellennachbar. Nach einer Operation in der Leistengegend musste er zur Wundheilung ins Gefängniskrankenhaus Hohenasperg, dort geriet die Wundheilung außer Kontrolle und ihm wurde das ganze Bein amputiert. Als er nach Monaten soweit wiederhergestellt war, dass man ihn vom Gefängnishospital zurück in die Strafanstalt verlegen konnte, kam er wieder in die Justizvollzugsanstalt Freiburg. Hier hatte man extra Personal für ihn eingestellt, welches ihn nachts, wenn eigentlich alle Insassen in ihren Zellen weggeschlossen sind und deshalb viel weniger Personal in den Anstalten präsent ist, im Bett drehen sollte, damit er sich nicht wundliege. Er überlebte den Transport jedoch um nur wenige Stunden: Kaum in der Justizvollzugsanstalt angekommen, starb er am Folgetag. Wir sehen: Auch der bettlägerige Einbeinige scheint noch eine hohe Gefahr für die Gesellschaft darzustellen.

Zu einem ernüchternden Ergebnis kam erst im Mai das Landgericht Freiburg. Es musste über die Schuld zweier Mittdreißiger befinden, beide in Sicherungsverwahrung, angeklagt, andere Insassen verprügelt und in einem Fall sogar geplant zu haben, einen von ihnen zu ermorden. Als »Rattengift-Prozess« machte das Verfahren regional Schlagzeilen, denn die Angeklagten sollten das Gift aus den im Gefängnishof stehenden Fallen entnommen haben. Von dem Mordvorwurf wurden sie freigesprochen, denn in der Verhandlung kam der Verdacht auf, das angebliche Opfer habe die Sache inszeniert, vielleicht um sich an den beiden zu rächen. Jedenfalls zeichnete die Vorsitzende Richterin in ihrer mündlichen Urteilsbegründung ein bedrückendes Bild von den Haftumständen in der Sicherungsverwahrung. Etwaige Ziele, wie das Erlernen sozialen Verhaltens, seien dort wohl kaum erreichbar.

Heute kann die Sicherungsverwahrung im Regelfall nur noch wegen schwerer Gewalt- oder Sexualstraftaten angeordnet und vollstreckt werden. Momentan sitzen etwa 600 Männer und weniger als eine Handvoll Frauen in den Trakten der Sicherungsverwahrungsabteilungen. Diese sind jeweils Strafanstalten angegliedert, beispielsweise in Berlin-Tegel, Bautzen oder Freiburg.
Zurück zu dem Gefangenen mit dem Spitznamen Shorty: In den Jahren der Sicherungsverwahrung nimmt er diverse therapeutische Angebote an, von Bewegungstherapie bis zu einem speziellen Gruppenprogramm für Sexualtäter. Er steht offen zu seinen Taten und bekundet Scham und Reue. Er beteuert immer wieder, jetzt, nach über 20 Jahren hinter Stacheldraht, Gittern und Mauern, sei ihm klar, er werde nie wieder andere Menschen verletzen. Dies genügt jedoch nicht ansatzweise, um freigelassen zu werden, denn die Anstalt und die Gutachter gehen davon aus, dass es keinen tiefgreifenden inneren Wandel in seiner Persönlichkeit gegeben habe, er lediglich verbal beteuere, nun alles einzusehen. Und so wird sein Verhalten zusehends destruktiver, wenn auch zu seinem eigenen Schaden; Fremdaggressionen gab es so gut wie keine. Zuletzt bastelte er eine kleine Armbrust, wohl wissend, dass so etwas in einer Justizvollzugsanstalt für Riesenärger sorgen würde. Es kam dann, wie es kommen musste, das Wachpersonal fand die Armbrust und er landete für viele Monate in strenger Einzelhaft. In der Sicherheitszelle mit Stahltoilette und an den Boden festgeschraubtem Bett fing er später aus Protest an, in die Zelle zu pinkeln, aber auch, durch einen schmalen Spalt in der Zellentüre, hinaus auf den Flur. Die Zellenwände verschmierte er mit Nudeln, Soßen und anderem.

Regressive Verhaltensmuster sind gerade im Bereich der Sicherungsverwahrung immer wieder zu beobachten. Sind Gefängnisse doch per se keine Orte, an denen Menschen mit kaputten Biografien wirklich die Liebe zur Freiheit und die Liebe zu leben lernen, weshalb immer wieder der Ruf zu hören ist, es müssten Alternativen her, Gefängnisse gehörten abgeschafft. Vereinzelt unterstützen sogar ehemalige Gefängnisdirektoren wie Thomas Galli, lange Jahre Gefängnisjurist in Bayern und zuletzt in Sachsen Leiter einer Haftanstalt, solche Forderungen. Auch international wird sich zusehends vernetzt, um Alternativen zum Strafvollzug aufzuzeigen, wie das vor wenigen Jahren veröffentlichte »No Prison Manifesto« von Rechtswissenschaftler*innen, Kriminolog*innen und Theolog*innen zeigt.

Als Shorty und ich noch auf derselben Station wohnten, er am einen Ende des Flurs, ich am anderen, trafen wir uns morgens erst mal zum Kaffee, manchmal auch zum Schachspielen. Oder wir berieten über rechtliche Fragen: Wie könnten wir gegen Maßnahmen der Leitung der Justizvollzugsanstalt möglichst erfolgreich vorgehen? Im Laufe der Jahre gewann er so manches Verfahren.

Als ihm eines Tages der Gefängnisarzt das Ritalin-Medikament radikal absetzte, klagte er sich durch mehrere Instanzen, bis er beim Oberlandesgericht Karlsruhe einen durchschlagenden Erfolg erzielte. Zunächst war Shorty dabei ertappt worden, die Tablette nicht etwa geschluckt, sondern in seiner Hand versteckt zu haben, um sie aus dem Sanitätszimmer zu schmuggeln. Alle seine Erklärungsversuche halfen nichts. Auch nicht der Umstand, dass das ADHS-Medikament den Hunger dämpfe, er nach Einnahme unter Appetitlosigkeit leide, deshalb schon erheblich abgenommen habe und er das Medikament deshalb erst nach dem Essen nehmen wolle. Das von ihm eingeschaltete Landgericht ließ sich noch nicht überzeugen. Es meinte lapidar, medizinische Fragen seien gerichtlich kaum nachprüfbar. Deshalb zog Shorty vor die nächste Instanz. Weil hinter Gittern kaum etwas schnell geht, dauerte es rund ein Jahr vom Entzug des Medikaments, bis sich dann nach dem Urteil des OLG letztlich auch der Anstaltsarzt beugte und Shorty wieder das Medikament verordnete.

Mittlerweile wurde Shorty in ein anderes Bundesland verlegt, so soll ihm ein Neuanfang ermöglicht werden. Noch einmal von vorn beginnen. Nach über 20 Jahren im baden-württembergischem Strafvollzugssystem möchte er in Nordrhein-Westfalen versuchen, seinem Leben eine positive Wendung zu geben.

Schuldig geworden an anderen und ihre von der Gesellschaft durch die Gerichte zugedachte Strafe abgesessen, leben die Sicherungsverwahrten dennoch weiter in den Gefängnissen. Eine Freilassung erfolgt erst dann, wenn meist mehrere psychiatrische Sach­verständige und auch die Gerichte zu der Einschätzung gelangen, weitere schwere Straftaten seien künftig nicht mehr zu erwarten.

In vielen Fällen dauert die Unterbringung jedoch bis zum Tod, weshalb neben Insass*innen auch kritische Kriminolog*innen und Jurist*innen die Sicherungsverwahrung letztlich als eine Art von Todesstrafe bezeichnen. Selbst das Bundesverfassungsgericht sprach in seinem Urteil zur Sicherungsverwahrung 2004 von »hoffnungslos Verwahrten«, die bis zu ihrem Lebensende nicht freigelassen würden. Dabei können sich die Betroffenen auch auf Papst Franziskus berufen, der vor einigen Monaten die lebenslange Freiheitsstrafe als eine »versteckte Todesstrafe« (Enzyklika »Fratelli tutti«, Randnr. 268) bezeichnete. Und was ist – zumindest aus Sicht der Einsitzenden – die Sicherungsverwahrung letztlich anderes?

Thomas Meyer-Falk sitzt seit 2013 in der JVA Freiburg in Sicherungsverwahrung.
Er hat in dieser Zeit etwa 60 Sicherungs­verwahrte kennengelernt.

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