Radiointerview mit „wie viele sind hinter Gittern“

Hier das Telefonat mit Thomas von Juni.

Mittlerweile befindet sich Thomas bald seit 25 Jahren im Gefängnis, davon über sieben Jahre in der Sicherungsverwahrung der Justizvollzugsanstalt Freiburg.
In dem Interview wird auch der erste Todesfall 2021 in der Freiburger Sicherungsverwahrung thematisiert.

https://www.freie-radios.net/109371

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Zum Fall von Martin E. und Nicole G. – aus Gefangenensicht!

Am 22.04.2021 begann in Stuttgart ein Strafprozess gegen Martin E. und Nicole G., denen vorgeworfen wird, Briefe u.a. mit Patronen an PolitikerInnen versandt zu haben.

Mittlerweile hat die Rote Hilfe e.V. bekannt gemacht, dass Martin E. zuvor unter anderem Namen in der Nazi-Szene unterwegs gewesen sei.

(https://www.rote-hilfe.de/news/bundesvorstand/1140-erklaerung-zum-mieze-prozess-rote-hilfe-e-v-leistet-keine-unterstuetzung).

Prozessverhalten von Martin E. und Nicole G.

In einer zuvor als „politisch“ angekündigten Erklärung vor Gericht letztlich Reue zu bekunden und das eigene Handeln zur bloßen „Provokation“ zu erklären, inklusive des staatlicherseits immer gerne gehörten Topos, man sei ja gegen jede Form von Gewalt, mag dann dazu führen, dass das Gericht eine geringere Strafe auswirft. Es entpolitisiert zugleich auf krude Weise das eigene Leben. Noch am 20.03.2021 (vgl. Gefangenen Info 3/21, Seite 35) grüßt Martin E. „revolutionär“, deutet aber schon an, wohin der Weg gehen würde, denn man habe ihm „ein Gespräch mit einer Ausstiegsstelle aufdrücken“ wollen. Wieso das?

Laut RH war Martin E. zuvor in der Nazi-Szene aktiv

Den Recherchen der RH ist es zu verdanken, dass die Vergangenheit von Martin E. aufgedeckt worden ist. Nun ist es sicherlich sehr wünschenswert, wenn Menschen sich aus der Nazi-Szene lösen und ihre Liebe zu einer emanzipatorischen politischen Bewegung entdecken, aber dann müssten sie offen damit umgehen. Offenbar hatte E. an einem Aussteigerprogramm teilgenommen, deshalb wohl auch sein eigener Hinweis vom 20.03.2021, es sei ihm ein solches Gespräch versucht worden in Stammheim aufzudrücken.

Einmal Aussteiger – immer Aussteiger?!

Jedenfalls beobachtet der Verfassungsschutz Baden-Württemberg sehr genau die Reaktionen der linken Szene auf das Prozessverhalten von Martin E. und Nicole G.. (https://www.verfassungsschutz-bw.de/,Lde/RAZ_MIEZE_+Linksextremistisches+Netzwerk+entzieht+Angeklagten+die+Unterstuetzung)

Es bleibt ein bitterer Nachgeschmack

Die beiden erfuhren einiges an Solidarität, moralisch, politisch, materiell. Und das ist erstmal auch richtig so, denn alle AktivistInnen müssen darauf vertrauen können, dass sie im Falle der Verhaftung unterstützt werden.

Niemand ist davor sicher, einem geschickten Aussteiger wie Martin E. aufzusitzen.

Es ist deshalb ebenso konsequent, sämtliche Solidarität zu beenden und auch die ganzen Hintergründe offenbar zu machen.

Was bleibt ist ein galliger Nachgeschmack und vielleicht auch die Sorge mancher, was Martin E. und eventuell auch Nicole G. im Zuge der Verständigungsgespräche mit dem Gericht berichten werden. Nicht in der öffentlichen Verhandlung, sondern wenn LKA, VS und Staatsschutz ihnen gegenüber sitzen.

In der Nachbereitung der Geschehnisse ist sicherlich noch zu klären, ob es im Vorfeld schon subtile Anzeichen gegeben haben könnte.

Aber Anlass für ein generelles Misstrauen sollte dieser Fall, so ärgerlich er auch ist, nicht sein, denn ein buntes, vielfältiges Leben braucht Vertrauen, auch wenn dieses von Zeit zu Zeit erschüttert werden mag.

Thomas Meyer-Falk

z.Zt. JVA

Hermann-Herder-Str. 8

79104 Freiburg

https://freedomforthomas.wordpress.com

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Statement zum 11.Juni: Ein Ruf aus den dunklen Kerkern- 2021

Ein Statement von Thomas zum 11. Juni, internationaler Tag der Solidarität mit Marius Mason & anarchistischen Langzeitgefangenen

Millionen Menschen sitzen in den Knästen und Verliesen der Machthaber*innen dieser Erde. Unzählige sitzen in den Todestrakten, andere sitzen für Tage, Wochen oder Monaten ein, und wieder andere seit Jahrzehnten. Erst von ein paar Wochen wurde in Deutschland vermeldet, dass Hans-Georg noch 2021 freikommen soll. Es ist der 20. Januar 1962, als sich hinter Hans-Georg die Berliner Gefängnistore schlossen- seit diesem Tag sitzt er in Haft. Er hatte nach einem Überfall zwei Menschen erschossen.

Langzeitinhaftierung ähnelt auf gewisse Weise der Todesstrafe; nur ist, auf perfide Art, bei der Todesstrafe der Staat ehrlicher, er will die Deliquent*innen ganz offen umbringen. Bei der jahrzehntelangen Inhaftierung ist auch der Tod die oftmals realistische Aussicht den Mauern zu entfliehen, aber auf dem Weg bis dorthin verkümmern Leib und Seele.

In Europa gibt es neben der lebenslangen Freiheitsstrafe auch das Instrument der Sicherungsverwahrung, der Preventive Dentention. Dort sitzen die Menschen dann nach offizieller Lesart nicht mehr zur Strafe hinter Gefängnismauern, sondern rein präventiv, um eventuell in der Zukunft mögliche Taten zu verhindern. Dabei gestützt auf Vorhersagen die nicht viel besser sind und zuverlässiger sind, als die Wetterprognosen für den nächsten Monat.

Auch wenn die materiellen Haftbedinungen das physische Überleben oftmals sichern mögen in diesen westeuropäischen Kerkern, seelisch ist es zermürbend. Jene die über Kontakte zur Außenwelt verfügen können dies dadurch ein wenig auffangen, aber andere verlieren über die lange Zeit des Wegsperrens geradezu ihren Verstand. Rennen gegen die Betonwände, verletzen sich selbst- verletzen andere. Schlucken die Produkte der Pharmaindustrie, von den Knastärzt*innen großzügig verteilt, oder versorgen sich auf dem Schwarzmarkt mit Drogen. Das ist freilich keine Besonderheit der Langzeitgefangenen, sondern gilt für die Kurzzeitgefangenen ebenso.

Langzeitknäste sind mit die dunkelsten, finstersten Orte der Gesellschaften. Dort soll das angeblich Böse gebannt, eingekerkert, ausgemerzt werden, dabei reicht ein Blick in eine beliebige Tageszeitung, in ein beliebiges TV-Programm: das Böse ist nicht verschwunden, es ist nicht gebannt. Die Vorstellung durch das Wegsperren von hunderttausenden Menschen über Jahrzehnte würde diese Welt nur einen Jota besser ist eine Illusion. Vielleicht eine die die Gesellschaften und deren Machthaber*innen benötigen, schon als Drohkullisse für kommende Aufstände: „Seht her- wir werden Euch in die dunkelsten Löcher werfen und dort werdet ihr bis zu Eurem natürlichen Lebensende dahinvegetieren!“.

Umso wichtiger ist der 11. Juni. Der Tag gibt Einzelnen ein Gesicht, einen Namen, er holt Menschen an das Licht der Öffentlichkeit. Er spendet Kraft. Er sendet ein Zeichen von Mut und von Entschlossenheit. Der Tag beweist: es gibt Menschen, welchen das Los derer, die seit langem weggesperrt sind, nicht egal ist, die für eine Veränderung kämpfen wollen.
Zusammen mit jenen die hinter Gittern sitzen!

Seit‘ an Seit‘: Für eine Gesellschaft ohne Kerker! Freiheit! Jetzt!

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),
Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com
http://www.freedom-for-thomas.de


A Call from the Dark Dungeons- 2021

Millions of people are in the prisons and dungeons of the world’s rulers. Countless people are on death row, others are there for days, weeks or months, and still others have been there for decades. Only a few weeks ago, it was announced in Germany that Hans-Georg would be released in 2021. It was January 20, 1962, when the Berlin prison gates closed behind Hans-Georg – he has been in custody since that day. He had shot two people after a robbery.

Long-term incarceration is in some ways similar to the death penalty; only, perfidiously, with the death penalty the state is more honest, openly wanting to kill the delinquent. With decades of imprisonment, death is also the often realistic prospect of escaping the walls, but on the way there, body and soul wither away.

In Europe, in addition to life imprisonment, there is also the instrument of preventive detention. According to the official interpretation, people are no longer behind prison walls as a punishment, but purely as a preventive measure to prevent possible acts in the future. This is based on forecasts that are not much better and more reliable than the weather forecast for the next month.

Even if the material conditions of imprisonment may often ensure physical survival in these Western European dungeons, it is mentally gruelling. Those who have contact with the outside world can compensate a little, but others lose their minds over the long periods of incarceration. Running into the concrete walls, hurting themselves – hurting others. They swallow the products of the pharmaceutical industry, generously distributed by the prison doctors, or supply themselves with drugs on the black market. Of course, this is not a peculiarity of long-term prisoners, but applies to short-term prisoners as well.

Long-term prisons are among the darkest, most sinister places in society. There, the alleged evil is supposed to be banished, imprisoned, eradicated, but one look at any daily newspaper, any TV programme is enough: the evil has not disappeared, it has not been banished. The idea that locking up hundreds of thousands of people for decades would improve the world one iota is an illusion. Perhaps one that societies and their rulers need, already as a threatening backdrop for coming uprisings: „Look here – we will throw you into the darkest holes and there you will vegetate until the natural end of your lives!”

This makes June 11 all the more important. The day gives individuals a face, a name, it brings people into the public eye. It gives strength. It sends a signal of courage and determination. The day proves that there are people who care about the fate of those who have been locked up for a long time and who want to fight for change.

Together with those who are behind bars!

Side by side: For a society without prison! Freedom! Now!

Thomas Meyer-Falk
z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),
Hermann-Herder-Str. 8
79104 Freiburg
Germany

https://freedomforthomas.wordpress.comhttp://www.freedom-for-thomas.de

Thomas is an anarchist who is in prison since 1996 and was sentenced for a bank robbery by means of which it was planned to organize money for political projects. For his rebellious behaviour in prison he got 2 more sentences. In 2013 his official prison time was over but was kept in Sicherungsverwahrung (a form of “security detention” in Germany for convicts who have served full terms, but are still considered to be a risk to “public safety” and therefore detained past the end of their sentence) and still is. Now in 2021 he is in prison for 25 long years already and there is no way to tell when  he comes out of prison, but he hopes to be released by 2023.

 He writes a lot of statements to different topics from prison and is always happy to receive letters.

[Statement zum 11.Juni] Thomas Meyer-Falk: Ein Ruf aus den dunklen Kerkern- 2021

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Radiointerview zu Sicherheitsverwahrung aus der Sicherheitsverwahrung

Interview mit Radio Dreyeckland, Sendereihe: Ausbruch – Die Antirepressionswelle vom 24.05.2021,

Zum einen mit einem monatlichen Update zur Situation in der JVA Freiburg und diesen Mai zum 10 jährigen Sicherungsverwahrungsurteil

https://rdl.de/beitrag/aus-der-sicherungsverwahrung-ber-die-sicherungsverwahrung

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NS-Zwangsarbeit in Freiburg- eine Rezension

Vor wenigen Tagen wurde im südbadischen Freiburg, in Erinnerung an die NS-Zwangsarbeiter*innen auf dem Freiburger Grethergelände ein Mahnmal enthüllt.

Begleitet wurde das ganze von einer von der Historikerin Maxilene Schneider erarbeiteten Untersuchung zum Einsatz von Zwangsarbeiter’innen auf dem Gelände der ,,Freiburger Maschinenfabrik GmbH“.

Nach einem einführenden Überblick über die Funktion und Ausgestaltung der Zwangsarbeit im NS-Staat, widmet sich Schneider speziell der Lebenslage der mindestens 60 Zwangsarbeiter*innen, welche in der genannten Fabrik schuften mussten. Das Firmenarchiv gelte bis heute als „unauffindbar“ (S. 8), weshalb Schneider anhand anderer Akten, u.a. des Stadtarchivs, eine Rekonstruktion unternimmt. Sie zeigt auf, unter welch existenziell gefährdenden Lebensbedingungen die Betroffenen ihr Dasein fristeten, jederzeit von Verhaftung und Ermordung bedroht. Wie sie entrechtet, ausgebeutet und drangsaliert wurden.

Die Lebens- und Leidensgeschichten werden ganz besonders dort nachfühlbar, wo Schneider anhand der Beispiele der in den Niederlande geborenen Zwangsarbeiter Jakobus Rovers und des in Polen geborenen Roman Kowalczak Lebensgeschichten aufblättert, den nackten Zahlen ein Gesicht gibt. Ersterer wurde schlussendlich vom Freiburger Sondergericht am 28.01.1944 „als Volksschädling“ zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt (S. 23), da ihm vorgeworfen wurde versucht zu haben einer Frau eine Börse versucht zu haben zu stehlen. Rovers wurde verhaftet und am 24. November 1944 im KZ Neuengamme ermordet, wohl auf Weisung von Himmler, da er beschuldigt wurde, mit einer in Freiburg lebenden Frau ein Kind gezeugt zu haben (S. 26).

Wenn die Situation der Zwangsarbeit in der NS-Zeit lediglich anhand von Zahlen dargestellt und vermittelt wird, verbleibt eine viel zu große Distanz zu den einzelnen Menschen die gelebt und gelitten haben, die überlebten- oder aber ermordet wurden.

Schneider macht zudem deutlich, und macht dies auch durch Abbildungen aus Akten und Haftbüchern nachvollziehbar, mit welch zwanghafter bürokratischen Akkuratesse die Nationalsozialisten ihr Terrorregime auch im Bereich der Zwangsarbeit zur Durchsetzung brachten.

Die rund 40 Seiten bieten einen sehr kleinen, aber genauen Einblick in eine einzige Fabrik welche Zwangsarbeiter*innen rekrutiert hatte. So wie viele hunderte andere Fabriken gleichermaßen, deren historische Aufarbeitung noch heute auf sich warten lasst, auch um den damals geschundenen Menschen eine Stimme und ein Gesicht zu geben!

Bibliografische Angaben:

Maxilene Schneider, „NS-Zwangsarbeiter*innen auf dem Freiburger Grethergelände-Ausschnitt eines öffentlichen Massenverbrechens“

Verlag: jos fritz, https://www.josfritz.de
Seiten: 40
Preis: 8€
ISBN: 978-3-928013-91-8

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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Erster Todesfall 2021 in Freiburger Sicherungsverwahrung

Am 07.Mai 2021 wurden den Insassen der Abt. Sicherungsverwahrung (SV) per Aushang mitgeteilt, dass K. nunmehr verstorben sei. Er wurde 78 Jahre alt.

K. hatte Jahrzehnte im Strafvollzug und in der Sicherungsverwahrung zugebracht. Da er handwerklich im Holzbereich richtig etwas auf dem Kasten hatte, war er gerne gesehener Mitarbeiter der Anstaltsschreinerei. Zudem bekam er immer wieder die Chance sich in Freiheit zu bewähren, nur um dann ebenso regelmäßig zurück in Haft und Sicherungsverwahrung zu kommen. Er wirkte trotz seiner bald 80 Jahre bis zuletzt sehr rüstig. Vor kurzem wurde jedoch Krebs diagnostiziert und die eingeleitete Chemotherapie hatte keinen durchschlagenden Erfolg.

Exkurs: Stationspsychologin W.

Immer wieder beklagte K. im Haftalltag Konflikte mit seiner zuständigen Gefängnispsychologin Frau Psychologierätin W. und war besorgt, die Anstalt setze auf „die biologische Lösung“, sprich seinen Tod.

Dieser Vorwurf kam auch gleich wieder auf, nachdem die Todesnachricht von K. die Runde machte. Einige Insassen gingen die Namen ihrer Klienten von Frau W. durch, welche aus der SV entlassen, welche auf andere Stationen oder die in andere Haftanstalten verlegt wurden oder welche starben. Die überschlägige Bilanz fiel aus Insassensicht ernüchternd aus. Mehr Insassen haben händeringend die Verlegung auf andere Stationen oder gleich in andere Gefängnisse beantragt und durchgesetzt, als von ihr bis zur Haftentlassung begleitet zu werden. Selbst was die Bilanz was Todesfälle einerseits und Entlassungen andererseits betrifft, scheint es ein Ungleichgewicht zu geben. Immer öfters fragen sich Insassen, wann dies auch mal anderen Stellen auffällt und begonnen wird, die Verantwortung nicht immer nur bei den angeblich so schwer gestörten Insassen zu suchen!

Es handelt sich um jene Psychologin Frau W., die auch schon mal einen Insassen anriet, er könne sich ja in der Zelle aufhängen wenn ihm das nicht passe. Eine, wie sie es später bezeichnete, „paradoxe Intervention“, eine therapeutische Technik, welche hoch anerkannt sei. Geknickt war auch ein anderer ihrer inhaftierten Klienten, der sich um zwei Stationsbewohner kümmert, mit ihnen eine Kochgemeinschaft gründete und versucht positiven Einfluss auszuüben. Die uniformierten Bediensteten nehmen das auch wahr, aber in einer Stellungsnahme der Psychologierätin an das Gericht wurde aus dem tatkräftigen Einsatz des Insassen nur noch ein: „nach Angaben des Untergebrachten“, so als würde er sich dessen rühmen und vielleicht stimme es gar nicht, da die Aussage schließlich nur auf „seinen Angaben“ beruhe, statt auf den Beobachtungen des Personals. Aber das ist die mitunter etwas spitze Art von W.

Ausblick

Einen Gedenkgottesdienst habe der Verstorbene K. ausdrücklich abgelehnt, so die Anstalt in ihrem Aushang. Wer sich dennoch im Gedenken versammeln wolle, dürfe sich gerne an die Gefängnisseelsorge wenden, so das ‚Leitungsteam‘ der SV abschließend.

Jetzt wird erstmal in Kürze die Zelle von K. geräumt werden, danach von einem als Desinfektor tätigen Insassen desinfiziert und danach ist Platz für den nächsten Klienten von Frau W.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),

Hermann-Herder-Str.8, 79104 Freiburg

https://freedomforthomas.wordpress.com

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Radiointerview zu Soliarbeit mit/für Gefangene

Hier das Radiointerview mit Thomas Im Rahmen der Ausbruch-Sondersendung von Radio Dreyeckland zu dem §129 a/b über Soliarbeit mit und für Gefagene.

Welche Formen gibt es da und wie kann eine inklusive Soliarbeit mit den Gefagenen aussehen?

https://rdl.de/beitrag/tmf-129

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Neues aus der JVA

In der in Südbaden gelegenen JVA Freiburg soll im Mai die Erstimpfung gegen den Corona-Virus erfolgen (1.), zudem hat das Landgericht Freiburg das Urteil im sogenannten „Rattengift-Prozess“ gesprochen (2.).

1. Impfungen

Nachdem lang unklar blieb wann hier in Freiburgs Haftanstalt die Impfungen beginnen würden, ließ der Anstaltsleiter Völkel per Aushang mitteilen, dass am 12.Mai 2021 die Erstimpfung erfolge, sowie am 23.Juni 2021 die Zweitimpfung, voraussichtlich mit dem Impfstoff Biontech.

Bis zum 27.April mussten alle Insassen, immerhin über 500, den Anamnesebogen ausfüllen und konnten Kenntnis nehmen von den obligatorischen Aufklärungsblättern. Auf konkrete Anfrage, so ließ sich einem Aushang entnehmen, würde über den Sozialdienst auch fremdsprachige Information bereitgestellt.

Ob dieses Vorgehen den Grundsätzen der „informierten Zustimmung“ entspricht, ist aus Insassensicht noch ungeklärt, denn zum einen muss man bis zum 27.April im Aufklärungsbogen angeben ob man gegenwärtig an einer fiebrigen Erkältung leidet, was eigentlich wenig Sinn macht, wenn erst am 12.Mai die Impfung erfolgen soll. Zum anderen enthalten die bereitgestellten Informationsblätter teilweise ellenlange Sätze, in einem Fall zählte ich 63 Wörter in einem einzigen Satz. Eine „informative Zustimmung“ setzt jedoch eine umfassende, vollständige (ärztliche) Aufklärung voraus, welche die Betroffenen auch in der Lage sind zu erfassen.

Aus Sicht des Leiters der Abt. Sicherheitsverwahrung, Thomas G., sei jedoch alles völlig unproblematisch, denn es handele sich um die millionenfach im Einsatz befindlichen Aufklärungsunterlagen, juristisch geprüft und völlig in Ordnung.

Berücksichtigt man jedoch den Umstand, dass der Anteil funktionaler Analphabeten im Strafvollzug überdurchschnittlich ist (in der Allgemeinbevölkerung gelten rund 6 Millionen Menschen als solche, also mehr als 7%), kann mit guten Gründen bezweifelt werden, dass die Mehrzahl der zu impfenden Insassen den Inhalt des Aufklärungsbogens vollumfänglich zu erfassen in der Lage ist.

Da man zudem schon bis zum 27.April 2021 per Unterschrift bescheinigen musste Gelegenheit zu einem impfärztlichen Aufklärungsgespräch bekommen zu haben, obwohl ein solches nicht stattfand, werden die Zweifel an der „informierten Zustimmung“ nicht geringer.

2. Urteil im Rattengift-Prozess

Wie vor einem Jahr berichtet, kam es in der Abteilung Sicherheitsverwahrung der JVA Freiburg zu einem körperlichen Angriff auf zwei Untergebrachte. Zwei 36- und 37-jährige Insassen stürmten erst die Zelle von H. und schlugen auf ihn ein. Als dann schon die Vollzugsbediensteten vor Ort waren, gelang es einem der beiden Angreifer in die Zelle eines weiteren Insassen einzudringen und diesen niederzuschlagen. Beide Angreifer landeten sofort in strenger Einzelhaft (auch Isolationshaft genannt).

Einige Tage später behauptete das erste Opfer, Herr H., in seinem Tiefkühlgemüse hätten sich blaue Brocken befunden, die dort nicht hingehörten. Das Gemüse hatte er im Gemeinschaftseisschrank der Station verwahrt. Die eingeschaltete Kriminalpolizei stellte im Verlauf der Folgewochen fest, dass es sich bei diesen Brocken um Rattengift gehandelt habe, welches mutmaßlich aus den im Gefängnishof aufgestellten Rattenfallen stamme. Das angebliche Anschlagopfer behauptete sodann mehrfach, auch gegenüber der Polizei, es habe niemals mit solch einem Angriff mittels Rattengift auf sich gerechnet. Diese Aussagen von ihm sollten später noch eine wichtige Rolle spielen.

In den Verdacht des versuchten Mordes, vermittels Vergiftung des Tiefkühlgemüses von Herrn H. gerieten nämlich die beiden Insassen, die zuvor den körperlichen Übergriff begangen hatten. Sie kamen sogar wegen dieses Verdachts für mehrere Monate in Untersuchungshaft, da der Ermittlungsrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl erlassen hatte. Ihr nachdrückliches Bestreiten half beiden nichts. Recht schnell legte sich die Staatsanwaltschaft Freiburg auf den Vorwurf des versuchten Mordes fest und klagte die beiden entsprechend an, sowie wegen des Vorwurfs der Körperverletzung.

Am 27.April 2021 verurteilte nunmehr das Landgericht Freiburg die beiden Angeklagten wegen der unstreitigen Übergriffe zu einem Jahr und 10 Monaten Freiheitsstrafe. Wegen des angeblich versuchten Mordes erfolgte allerdings ein Freispruch! Denn in dem mehrtägigem Prozess, unter Vorsitz von Richterin Dr. Kleine-Cosack, kam es am 3. Tag zur spektakulären Wende. Es tauchte eine E-Mail der JVA-Psychologin W. Auf, in welcher sie dokumentiert hatte, dass das angebliche Opfer H. schon längere Zeit vor dem angeblichen Attentat auf sich, eine Vergiftung speziell mit Rattengift befürchtet habe. Dies stand in eklatantem Widerspruch zu seinen vorherigen Aussagen und rückte jetzt ihn in den Fokus, d.h. es kam der Verdacht auf, er habe das Attentat auch sich lediglich inszeniert. Konsequenterweise belehrte ihn der Vorsitzende in einer weiteren Vernehmung dahingehend, dass er nichts sagen brauche, was ihn belasten könne.

In der mündlichen Urteilsverkündung führte die Vorsitzende aus, das angebliche Opfer habe ein mögliches Motiv, beispielsweise sich an den beiden Angeklagten zu rächen. Jedenfalls genügten die Indizien nicht, die beiden zu verurteilen! Gegen das Urteil ist das Rechtsmittel der Revision möglich.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV)

Hermann-Herder-Str.8, 79104 Freiburg

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