Herr H. landet am 2. Oktober in strenger Einzelhaft

Im Frühjahr 2019 wurde Herr H. aus der JVA Straubing (Bayern) nach Freiburg verlegt. Zur Sicherungsverwahrung (SV) verurteilt wurde H., nachdem er in einer ostdeutschen Haftanstalt eine Geiselnahme begangen hatte. Seitdem wird er von JVA zu JVA weiter gereicht. Hier in der JVA Freiburg soll sich nun der Vollzugsleiter, Sozialamtmann G. von ihm bedroht fühlen, zumindest erzählt das so Herr H. Was war passiert?

 

Die Vorgeschichte

Nach einer umfangreichen Hauptverhandlung war H. ursprünglich wegen Mordes zu einer zeitlich befristeten Haftstrafe in Hessen verurteilt worden. Seine hessische Mundart hat er bis heute nicht verloren. Jedenfalls soll er dann in subkulturelle Aktivitäten verstrickt gewesen sein und wurde aus „Sicherheitsgründen“ in ein anderes Bundesland verlegt, so gelangte er damals in den Osten der Republik, wo er sich jedoch völlig fehl am Platze fühlte. Wie er erzählte, habe er dort zwei Geiselnahmen in Gefängnissen begangen, ausschließlich mit dem Ziel, wieder „in den Westen“ verlegt zu werden. Für die letzte Geiselnahme wurde er neben der Freiheitsstrafe zusätzlich zur Unterbringung in der SV verurteilt. Er trat dann seine SV tatsächlich in Hessen an, war also letzten Endes doch wieder in seine Heimat verlegt worden. Freilich war dies nicht von langer Dauer, denn erst wurde er dann nach Bayern und zuletzt nun nach Baden-Württemberg verlegt. Warum genau, das wurde in den Gesprächen mit ihm nicht ganz klar.

 

Der Aufenthalt in Freiburg

In seiner ihm eigenen, durchaus dominant zu nennenden Art machte Herr H. von Anfang an keinen Hehl daraus, dass das hier in Freiburg eine „Drecksanstalt“ sei. Alles fing damit an, dass er einen Großteil seiner Sachen, die er in vorherigen Anstalten besitzen durfte, hier gar nicht erst ausgehändigt bekam. Tatsächlich rangiert die JVA Freiburg, was den Zellenbesitz angeht am untersten Ende im republikweiten Vergleich. Wo andernorts mondernste Spielkonsolen, USB-Sticks, Kaffeevollautomaten, Festplatten, Bastelutensilien für Holzarbeiten, Stereoanlagen mit vier externen Lautsprechern, ja sogar Computer in den SV-Zellen stehen, endet in Freiburg die Besitzmöglichkeit was moderne Technologie angeht bei einer X-Box 360 (die man für über 300 € bei einem Monopolisten kaufen muss, der sie zuvor technisch auf Wunsch der Anstalt modifiziert hat): Mit Müh und Not werden mittlerweile Stereoanlagen mit zwei externen Lautsprechern zugelassen, sowie einfache Kaffeemaschinen. Aber Computer in den Zellen, USB-Sticks, Festplatten, aktuelle Spielekonsolen und so weiter, all das ist hier in Freiburg verboten.

Damit war die Stimmung schon im Keller, als Herrn H. bei seinem Zugang die allermeisten Sachen vorenthalten wurden. Als er dann feststellte, dass die Bewegungsmöglichkeit in der SV-Einrichtung sich weitestgehend auf die eigene Station und partiell den Hof beschränkte, war der Ofen ganz aus. „Was für ein Drecksladen!“, so seine Kurzzusammenfassung, denn aus den bisherigen SV-Anstalten war er gewohnt, dass man sich in der ganzen Einrichtung frei bewegen konnte. Dass die Zellen zudem nur 14 m² groß waren, man ferner eine Dusche und kleine Küche auf der Station nutzen muss, während in Bayern die Zellen über 20 m² messen und zudem über eigene Dusche und Herd, also im Haftraum, verfügen, stimmte ihn auch nicht gemütlicher.

Seine Abneigung gegen Sexualtäter vereiste zu Anfang ein wenig die Atmosphäre auf der Station, zumindest bei jenen die hier wegen Sexualtaten einsitzen, denn aus seiner Abscheu vor diesen Tätern machte er keinen Hehl. Mit 59 Jahren war er nun im Blinddarm des Vollzugssystems angekommen, saß erst wenige Jahre in der SV und seine Chancen, entlassen zu werden, sie waren und sind für die nächsten fünf, zehn und mehr Jahre wohl verschwindend gering zu nennen.

Er freundete sich ein wenig mit Shorty an, jenem 41-jährigen jungen Mann mit ADHS, von dem ich gelegentlich schon berichtet habe. Sie spielten jeden Tag Schach, kochten nahezu täglich und waren sich einig in ihrer Abneigung gegenüber dem System Sicherungsverwahrung im allgemeinen und der Situation in Freiburg im besonderen.

 

Konflikte mit der Anstaltsleitung

Eben auch weil Herr H. über einen eigenen direkten Vergleich der Haftbedingungen mit anderen Haftanstalten verfügte, forderte er von der Anstaltsleitung in Freiburg eine Anpassung an jene Verhältnisse anderer Bundesländer, biss damit jedoch weitestgehend auf Granit. Der Grad der Unzufriedenheit wuchs spürbar Woche um Woche.

Mittlerweile richtete H. diverse Beschwerden an das Justizministerium und wurde daraufhin vom zuständigen Vollzugsleiter, Herrn G. zu den einzelnen Beschwerdepunkten persönlich befragt. Schon in den zurückliegenden Monaten hatten die beiden sich gelegentlich miteinander unterhalten und Herr G. bekam von ihm den Spitznamen „Der Schal“, weil der Vollzugsleiter oftmals einen bunten Schal um den Hals geschlungen trug. Es spitzten sich die Konflikte mit diesem immer weiter zu, denn bloßes schönes Reden über Probleme im Vollzugsalltag löst diese noch nicht auf.

Das letzte Gespräch zeigte massive Folgen!

 

Der 2. Oktober 2019

Er möge doch bitte mal mitkommen zum Bereichsdienstleiter, so wurde Herr H. eingeladen, dem Beamten zu folgen. Was das wohl bedeuten möge, rätselten die anderen Insassen im Freizeitraum der Station. Als plötzlich ein Vorhang vor den Sicherheitstüren der Station zugezogen wurde, war es offenkundig, Herr H. würde wohl abgeführt werden und damit keine Insassen das Geschehen würden beobachten können, eben jener Vorhang.

Wenige Tage zuvor soll Herr H. dem Vollzugsleiter gegenüber auftrumpfend erklärt haben, er wisse wo und wann dieser geboren sei. Es solle zudem mehrere Vollzugsbeamte geben, die ihn mit Informationen versorgen würden. Shorty war mit bei dem Gespräch dabei. Offenbar soll sich nun der Vollzugsleiter von Herr H. bedroht fühlen. Da Tage zuvor im Rahmen einer Razzia von Polizei und Staatsanwaltschaft in der Strafhaft nach Drogen und Schmuggelware gesucht wurde und unter anderem eine Beamtin suspendiert worden sein soll, da sie in Verdacht steht, derartiges in die Anstalt geschmuggelt zu haben, mag man auch der Aussage von Herrn H., es gebe in der SV-Abteilung Bedienstete, die ihn mit Informationen versorgen würden, besonderes Gewicht beigemessen haben.

Im Falle Shortys reagierte die Anstalt übrigens auch noch. Shorty berichtete davon, der Anstalt erzählt zu haben, dass er über einen therapeutischen Abschlussbericht bezüglich des Vollzugsleiters verfüge, der selbst mal in Behandlung gewesen sein soll. Prompt wurde Shortys Zelle durchsucht und alles was nach Papieren aussah, selbst die Zeitungen, mitgenommen, gesondert eingelagert und dann Blatt für Blatt durchsucht. Gefunden wurde nichts.

Herr H. kam am Spätnachmittag des besagten 2. Oktober in die Absonderungssation der Strafhaftabteilung. Er habe, wie er mir in der folgenden Woche schrieb, alleine Hofgang, trage es aber locker, er sei schließlich Einzelhaft gewohnt. Einzelhaft bedeutet die getrennte Unterbringung von allen anderen Mitgefangenen, mensch befindet sich Tag und Nacht alleine in der Zelle, sieht man von der einen Stunde Hofgang ab, die einem gesetzlich zustehen.

 

Der weitere Verlauf

Zwischenzeitlich wurde die Zelle von Herrn H. durchsucht und geräumt. Er soll wohl, wie es heißt, in ein anderes Bundesland verlegt werden. Bei Shorty ging es auch noch weiter, fast ein bisschen lustig. Er hatte auf der Rückseite einer Fotokopie „Hausaufgaben“ für seine Einzeltherapie erledigt. Seine Therapeutin, Frau Dr. S., die therapeutische Leiterin der SV-Einrichtung soll dann, so erzählt es Shorty, messerscharf die Fotokopie als Röntgenaufnahme identifiziert haben. Hierzu befragt, habe er erklärt, es handele sich um die Aufnahme des Knies des Vollzugsleiters G.! Angesichts der Vorgeschichte war man nicht amüsiert, aber es klärte sich rasch auf, dass hier kein Kniegelenk zu sehen war sondern die etwas unscharfe Aufnahme einer Figur aus einem Computerspiel, welche Shorty als Vorlage für seine Tätigkeit in der Arbeitstherapie dient, wo er nämlich aus einem Holzblock eben diese Figur schnitzen soll.

 

Bewertung und Ausblick

Die Vollzugsbediensteten wissen um die intimsten Details der Insassen, aber wehe es wird dann gewissermaßen seitens der Insassen „zurückbeobachtet“. Ich selbst erfuhr gelegentlich auch schon irritierte Reaktionen von Bediensteten, wenn ich Gespräche mitprotokollierte, oder dann über Beobachtungen auf meinem Blog berichtete. Sowas sei zumindest ungehörig! Normal sei es schon gar nicht. In der Tat, es ist aus Sicht der Justiz „normal“, Insassen zu durchleuchten, aber die Durchleuchter selbst, sie wollen unerkannt im Schatten bleiben. Da gerät dann selbst die Information, der Vollzugsleiter gehe gerne angeln, fast zur Staatsaffäre, wie mir der Mitverwahrte W. berichtet. Er habe, schon vor längerem, Herrn G. einen schönen Feierabend und viel Spaß beim Angeln gewünscht. Daraufhin sei er von einem aufgeregt wirkenden Herrn G. befragt worden, wie er dazu komme, über solche Informationen über sein Privatleben zu verfügen.

Es ist spannend zu beobachten, wie wirklich belanglose Informationen zu einer massiven Reaktion führen, sollte sich herausstellen, dass es wirklich nur jenes Gespräch war zwischen G. und H. das zu der Anordnung der Einzelhaft führte.

Die Lebensbedingungen für Herrn H. haben sich massiv verschlechtert, daran ändert auch nichts die Tatsache, dass ihm die Isohaft vertraut ist und er sich gut mich sich selbst zu beschäftigen weiß. Er wird mutmaßlich in ein anderes Bundesland weitergereicht werden. Eine realistische Perspektive auf Freilassung hat er nicht, denn mit seinem Vorleben, der weiteren Ereignisse in den Haftanstalten und angesichts der Tatsache, dass er fast schon 60 Jahre alt ist, wo man altvertraute Gewohnheiten und Einstellungen noch viel schwerer aufgibt als in jüngeren Jahren, wird er wohl auf unabsehbare Dauer hinter Gittern weilen.

 

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. Justizvollzugsanstalt (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-7910 Freiburg

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Die Vollzugsbeamten und ihr schmutziges Geschirr

Die Gefängniswelt hält an ihren Rändern auch kleine Episoden bereit, über die sich trefflich streiten lässt. Sind es nun Petitessen oder steckt mehr dahinter? Heute geht’s in die Niederungen des schmutzigen Essgeschirrs. In der Freiburger Sicherungsverwahrung war es nämlich üblich, dass die als Stationsreiniger tätigen Insassen den uniformierten Vollzugsbeamtinnen und –beamten das Geschirr reinigten. Nunmehr wurde es strikt verboten, am 10. Oktober gab es zudem eine Belehrung der entsprechenden Insassen durch den Bereichsdienstleiter. Bei Verstößen gegen das Verbot könne es offenbar disziplinarische Verfahren gegen die entsprechenden Insassen (!) geben, so wurde es mitgeteilt.

Das Schmutzgeschirr

Täglich viele Stunden bringen die Bediensteten in den Stationsbüros zu, trinken dort Kaffee, nehmen ihr Mittagessen ein oder verpflegen sich sonst wie. Einige Beschäftigte wuschen danach selbst ihr Geschirr. Wie meinte Herr W., er sei schon selber erwachsen, er brauche niemanden, der ihm seine Tasse ausspüle. Außerdem wisse er auch nie, was ein Insasse möglicherweise noch so mit der Tasse anstelle, zum Beispiel hineinspucke. In der Regel jedoch sammelte sich das Geschirr in einer Kiste an und wurde dem Stationsreiniger übergeben um es zu säubern. Es gab jene Verwahrte, die das eher murrend erledigten, aber es gab auch jene, die mit viel Liebe und Enthusiasmus dieser Arbeit nachgingen.

Die Intervention

Rechtlich erschien das Vorgehen problematisch, denn in der Stellenbeschreibung der Stationsreiniger ist diese Dienstleistung nicht vorgesehen, somit haben die Beschäftigten streng genommen eine Arbeitsleistung von Insassen in Anspruch genommen, ohne dafür entsprechend zu vergüten oder dem Land die Kosten zu erstatten. Es handelte sich also um eine kostenlos gewährte Dienstleistung. Eine sehr formale Herangehensweise, aber in einem Gefängnis soll ja eingeübt werden, sich künftig rechtstreu zu verhalten, also nicht mehr gegen Gesetze zu verstoßen.

Nun ist zudem den Beschäftigten im Justizvollzug jegliche geschäftliche Tätigkeit mit Insassen untersagt, dazu zählen einerseits die klassischen Rechtsgeschäfte wie Kauf, Miete, Leihe. Aber auch die Annahme von Geschenken. Wäscht ein Insasse das Geschirr eines Beamten oder einer Beamtin, so haben wir es mit einer Form einer unentgeltlich gewährten Zuwendung zu tun (ähnlich den bekannten Korruptionsverfahren, wo z.B. ein Gärtnereibetrieb einem Mitarbeiter einer Gemeinde, der über die Vergabe von entsprechenden Aufträgen zu entscheiden hatte, kostenlos den Garten pflegen ließ). Man bewegt sich hier also mindestens im Dunstkreis von Straftaten im Amt, als da wären Vorteilsannahme oder gar Bestechlichkeit.

Auf ein erstes Schreiben hin wurde die Praxis untersagt, wonach Inhaftierte den Bediensteten das Geschirr reinigen. Allerdings kam das im Alltag nicht wirklich an und blieb weitestgehend unbeachtet. Ein Beamter soll sogar ganz offen bekundet haben, so berichtete es ein Insasse, ihn interessiere diese Anweisung „einen Scheißdreck“. Nachdem ein anderer Insasse den Sachverhalt beim Anstaltsleiter vorgetragen haben soll, wurde am 10. Oktober unmissverständlich die entsprechende Anweisung erteilt. Wenn es auch etwas skurril anmutet, dass die Insassen es sind, denen man Disziplinarverfahren androht und nicht etwa den Beschäftigten, die ja die Dienstleistung einforderten. Aber vielleicht fand eine solche entsprechende Belehrung auch der Bediensteten tatsächlich statt, ob dem so ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Die kritische Beurteilung durch eine Psychologin

In einem Gespräch mit mir bekundete eine Anstaltspsychologin sinngemäß, es handele sich doch um eine völlig unverhältnismäßige Art des Umgangs, sich wegen so etwas überhaupt zu beschweren und damit wertvolle Ressourcen der Justiz in Anspruch zu nehmen, die anderweitig viel sinnvoller hätte eingesetzt werden können. Zudem würde nun die „Freiheit“ (Zitat) der Stationsreiniger eingeschränkt, die nämlich vielleicht sehr gerne den Beamtinnen und Beamten das Geschirr gewaschen hätten, was ja zu einem normalen Umgang gehöre und wir sollten schließlich auf ein normales Leben vorbereitet werden. Jetzt dürften sie es aber nicht mehr und damit sei dann deren Freiheit, das betonte die Psychologin wiederholt, eingeschränkt.

Sich über das Schmutzgeschirr der Bediensteten zu beschweren sei im übrigen ein Indiz für die Schwere der Persönlichkeitsstörung, denn kein normaler Mensch würde wegen solch einer Kleinigkeit irgendetwas schreiben. Mit Macht und Ausnützen einer Machtstellung habe die nun beendete Praxis nichts zu tun. Hier sei es nie um Macht gegangen.

Die kritische Beurteilung der Beurteilung der Psychologin

In dem Gespräch mit der Gefängnispsychologin hatte ich die Machtfrage in den Raum gestellt. Selbstverständlich kann sich der Insasse auch weigern, das Geschirr zu waschen, aber weil es die Bediensteten sind, die Vermerke über Wohlverhalten oder Fehlverhalten fertigen, die maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Haftalltag haben und sie es sind, die die Zellen durchsuchen, aber auch die sonstigen Lebensbedingungen zumindest mitentscheiden, sei „echte Freiwilligkeit“ nicht gegeben. So meine These. Es besteht nämlich ein eklatantes Machtgefälle zwischen den Insassen einer Haftanstalt einerseits und den dort tätigen Vollzugsbediensteten andererseits.

Das wollte die Psychologin so nicht gelten lassen, denn wir seien hier in einer (sozial)therapeutisch geführten Einrichtung, wo ganz normales Leben eingeübt werden solle, da gehe es doch gar nicht um Macht.

Was soll ich sagen, bei dem Vorgang selbst handelt es sich erstmal tatsächlich um eine Marginalie, jedoch steht er meines Erachtens pars pro toto für den Haftalltag.

Den Insassen soll eigentlich durch Bedienstete vermittelt werden, sie mögen sich künftig an Recht und Gesetz halten, zugleich werden jedoch Dienstleistungen eingefordert, deren Legalität zumindest zweifelhaft erscheint. Was auch durch die nun harsche Reaktion der Anstaltsleitung belegt wird. Denn hätte alles seine Richtigkeit, würde nun nicht mit Disziplinarverfahren gedroht werden. Wer darauf hinweist, dass zumindest zweifelhaft ist, dass sich die Beschäftigten kostenlos das Geschirr waschen lassen, der gilt dann als der eigentliche Störer (und als der in der Persönlichkeit gestörte), nicht etwa der die Dienstleistung einfordernde Bedienstete!

Und ja, in einer Wohngemeinschaft wäre das etwas gänzlich anderes, dort leben Menschen freiwillig zusammen und man wäscht sich auch gegenseitig das Geschirr ab (obwohl der Küchendienst in einem Großteil der WG’s immer wieder beliebter Kristallisationspunkt von Diskussionen und Streitigkeiten sein soll). Man unterstützt sich gegenseitig, isst miteinander, lebt miteinander. Deshalb ist es auch ganz selbstverständlich, dass sich Insassen gegenseitig das Geschirr waschen, zumal wenn sie eben noch zusammen gekocht und gegessen haben!

Betrachten wir aber die Beziehung zwischen den staatlichen Bediensteten und Insassen, so haben wir es mit einer psychologisch, rechtlich, sozial und ebenso machttheoretisch wie machtpraktisch völlig anders zu verortenden Lebenssituation, aber auch Klassenlage zu tun. Hier die Fiktion einzubringen, Insassen würden gerne und freiwillig jenen Beschäftigten, welche ihnen ihre Zellen, also ihren privaten Rückzugsraum durchsuchen, sie auf Anordnung auch fesseln, abends in die Zellen einschließen, das Geschirr waschen, lässt den Schluss zu, dass Facetten der Wirklichkeit auf bedenkliche Weise ausgeblendet werden.

Das Ende

Ich finde es traurig, sollte es tatsächlich Insassen geben, die aus lauter Sympathie für die jeweiligen Bediensteten „gerne“ deren Schmutzgeschirr tagtäglich gewaschen haben, denn dies fiele dann mutmaßlich in jenen Bereich, der als „Stockholm-Syndrom“ bekannt ist.

Der Haftalltag ist geprägt von vielen solcher „Marginalien“. Da wurden Bedienstete üppig bekocht (was in den letzten Jahren etwas reduziert wurde), mit Kuchen bedacht, aber auch handwerkliche Dienstleistungen erbracht. Alles immer gänzlich „freiwillig“. Das wird es auch weiterhin geben, eben weil hier Menschen leben und Menschen arbeiten.

Es sollte jedoch auch immer wieder auf solche Situationen hingewiesen werden. Wie man sieht, wird dies dann jedoch umgehend pathologisiert und diskreditiert, was ich für eine recht spannende Selbstauskunft des Systems „Justizvollzug“ halte.

In diesem Sinne: Immer schön das Geschirr sauber halten.

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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Vergangenheit zerstören heißt die Zukunft zerstören!

Solidarische, herzliche und lebendige Grüße zur Aktionswoche von „Friday for Future“ im September 2019 auch aus der Welt der Gefängnisse.
Die Verwurzelung ist das wichtigste Bedürfnis des Menschen. Sein ganzes Leben braucht der Mensch Wurzeln, ob moralisch, intellektuell, spirituell oder eingebunden in familiäre und freundschaftliche Beziehungen. Aber nicht erst seit gestern leben wir in einer Phase der Entwurzelung. Menschen in prekären Lebenslagen, also auch in den Gefängnissen, können ein ganz eigenes Lied davon singen was Entwurzelung bedeutet.

Die ökologische Bewegung weist mit dem Fokus auf unsere Lebenswelt und Natur unüberhörbar auf die Entwicklung hin. Sie fordert lautstark Wurzeln ein! Damit einher geht auch ein stückweit die Liebe zu Vergangenheit, aber nicht im reaktionären Sinne wie es die Rechten propagieren, sondern im Wissen darum, dass zerstörte Vergangenheit nie wieder zurückkommen wird. Die Wälder, die heute im Amazonas brennen, sie sind Gegenwart und Vergangenheit zugleich. Denn all die Bäume, sie sind in hunderten von Jahren gen Himmel gewachsen. Heute verbrennen sie binnen Stunden, Tagen. Im wahrsten Wortsinne verbrennt hier unser aller Vergangenheit. Mit der Ausbeutung der natürlichen Ressourcen verhält es sich nicht anders. Wir zerstören heute in verbrecherischen Akten die Vergangenheit. Damit aber auch zwangsläufig auch die Zukunft. Denn die Zukunft, sie bringt uns nichts! Sie gibt uns nichts! Wir sind es, wir alle, die um die Zukunft aufzubauen ihr alles geben müssen, was wir besitzen. Wir müssen ihr unsere Leben geben!

Das wird aber nicht zu verwirklichen sein in bloßem reformistischen Eifer. Der Verabschiedung von ein paar Resolutionen. Oder in einigen schärferen Schadstoffgrenzwerten. Wir spüren mittlerweile in unserem bequemen mitteleuropäischen Alltag, was auf dem Spiel steht, wenn wir so weiter leben wie bisher. In anderen Regionen der Welt müssen das, was so langsam in unser Bewusstsein sickert, die Menschen schon seit vielen Jahren erleben und es stürzt sie ins Elend. Wir tun dabei das Unsrige, um sie noch tiefer ins Elend zu stürzen und dort zu halten.

Auch aus den Gefängnissen dieser Erde der Ruf schallt nach einer lebenswerten Zukunft, im ganz Kleinen, nach menschenwürdigen Behandlung vor Ort in den Zellen und Käfigen, aber vor allem einem Leben in Freiheit und verwurzelt in lebendigen Beziehungen die wachsen und gedeihen.

All das aber wird letztlich ohne eine grundlegende Überwindung der bestehenden wirtschaftlichen und politischen Verhältnissen nicht zu bewirken sein. Unser Ja! zum Leben, unser Ja! zu unserer Zukunft bedeuten zugleich ein Nein! Zum Kapitalismus, ein Nein! zur Ausbeutung von Natur und Mensch.
Kämpferische und solidarische Grüße!
Thomas Meyer-Falk, z. Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),
Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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Todgeweihter grüßt aus der Sicherungsverwahrung!

Eine etwas plakative Überschrift, ich weiß, aber geht es nach der baden-württembergischen Justiz, ob nun der Verwaltung der Haftanstalt oder auch der Gerichte, werde ich in absehbarer Zeit wohl eher nicht frei gelassen werden.

 

Die Vorgeschichte

Ich wurde 1997 zu einer langjährigen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt, nachdem ich 1996 eine Bank überfallen hatte. Die sechs Menschen in der Sparkasse waren viele Stunden der Todesangst ausgesetzt, aber körperlich schwer verletzt wurde niemand, gestorben ist gleichfalls keiner.

Allerdings hatte ich in der damaligen Zeit, ich saß erst in Stuttgart-Stammheim in Isohaft, später im bayrischen Straubing und von 1998 bis 2013 dann im badischen Bruchsal, meiner Aversion gegen Staat, Justiz und Politik freimütig Ausdruck verschafft, so „freimütig“, dass das Gerichte als Beleidigung und Bedrohung im strafrechtlichen Sinne (§§ 185, 241 Strafgesetzbuch) werteten und mich in mehreren Verfahren zu insgesamt fünf Jahren drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilten.

Was übrigens, dies nur nebenbei, die heute vielfach geäußerte Behauptung, wenn rechte Trolle im Netz Menschen beleidigen und bedrohen, und dies unter voller Namensnennung, könne man da kaum was machen, Lügen straft. Wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz wirklich möchten, dann sind sie ohne weiteres in der Lage, wegen Beleidigungen und Bedrohungen massiv zu reagieren. Auch mit langen Haftstrafen!

 

Die Haltung von Justizvollzugsanstalt und Gericht

In den letzten Monaten kam es immer wieder zu Äußerungen durch die Justiz und nun schrieb Dr. K., JVA Freiburg, zusammenfassend in einem Schriftsatz, dass meine – Zitat – „innerste Gedankenwelt hermetisch abgeriegelt“ sei.

Zwar sei ich „im Umgang mit den Bediensteten nach außen hin freundlich“, jedoch sei „davon auszugehen, dass er über ein nach wie vor erhebliches Aggressionspotential verfügt. Dass er im Unterschied zu früheren Zeiten, in denen er nahezu sämtliche Justizbediensteten, die mit ihm zu tun hatten, massiv bedroht hat, nunmehr keine Drohungen äußert, ist wohl darauf zurückzuführen, dass er aufgrund seines langjährigen Aufenthalts im Vollzug gelernt hat zu differenzieren, welche Dinge man äußert und welche man besser für sich behält, jedoch wohl nicht Ausdruck einer geänderten inneren Einstellung“.

Es sei „eine Entlassung zum 10-Jahreszeitpunkt im Juni 2023 unwahrscheinlich“, sollte (er) nicht „grundlegend an seiner Persönlichkeitsproblematik arbeiten“. Es sei „nicht ausgeschlossen, dass er beabsichtigt, aus der Anstalt zu fliehen“. Im übrigen sei es „ebenso denkbar, dass er sich (…) in den Besitz von Waffen oder gefährlichen Gegenständen bringen möchte, um Vollzugsbedienstete zu verletzen. Nicht auszuschließen ist auch, dass er verbotene Gegenstände wie Betäubungsmittel, Medikamente oder Handy (…) zu schmuggeln versucht“.

Diese Zitate stammen aus einem ingeniösen Schriftsatz eines Juristen der JVA, der im Alltag seine Schriftsätze mit der Dienstbezeichnung „Erster Staatsanwalt“ unterzeichnet. Im Zusammenhang mit der „Kuchentransport-Affäre‘“ vom Frühjahr 2019, als mir ein Insasse ein Stück Kuchen in den Gefängnishof hinabpendelte und ich dann dafür eine Woche lang in einem Stahlkäfig der Sicherheitsabteilung der Strafhaft meine Hofrunden alleine drehen musste, hatte Dr. K. sich zu äußern und dabei kam es zu den zitierten Aussagen.

 

Nicht auszuschließen, dass ….

Der Konjunktiv beherrscht die Wahrnehmung und Darstellung; nicht das tatsächlich beobachtete Verhalten wird zur Grundlage, sondern die Spekulation, die Vermutung, die Hypothese darüber was bloß schon denkbar und nicht sicher ausschließbar ist. Und was ist schon definitiv ausschließbar? Laut Presseberichten soll es eine nicht unerhebliche Zahl von Menschen geben, welche nicht auszuschließen vermögen, dass Bundeskanzlerin Merkel in Wahrheit von Reptilien ferngesteuert wird. Bei anderen Verwahrten beobachte ich das selbe Vorgehen. Es wird zurückgegriffen auf Verhalten von vor 10, 15, 20 oder gerne auch 30 Jahren, welches dann als Beleg dafür zu dienen hat, was künftig denn alles „nicht auszuschließen“ sei, was jemand möglicherweise zu tun in der Lage sei.

Gemessen daran, brauche ich mir für 2023 keine Unterkunft außerhalb der Mauern suchen, denn selbstverständlich ist niemals irgendeine dieser Befürchtungen, die die Anstalt und Gerichte in den Raum werfen, „sicher auszuschließen“ – denn um einen solchen Schluss sicher ziehen zu können, muss der Insasse schon tot sein. Erst dann wären all die Befürchtungen empirisch „sicher“ auszuschließen!

In meinem Fall genügen auch zwanzig Jahre halbwegs angepasstes Verhalten nicht für eine günstige Prognose. So wird an anderer Stelle bemängelt, ich würde mich nicht von meinem strafrechtlichen Vorleben distanzieren. Ich zeigte keine Reue. Es genüge mitnichten, dass ich die körperlichen und seelischen Belastungen der sechs Menschen in der Bank anerkennen würde. Reue sei etwas „gänzlich anderes“.

Zudem seien doch in den letzten 20 Jahren, wie mein Beschwerdeverhalten nachdrücklich belege, sicherlich viele Punkte hinzugekommen, die meine damals geäußerte Aversion gegen den Staat geradezu verstärkt haben müssten. Auch dies sei nicht hinreichend sicher ausschließbar.

 

Was hülfe Solidarität durch Forderung meiner Freilassung von „draußen“?

Für die Moral und das seelische, wie auch das materielle Überleben in der Gefangenschaft ist Solidarität ungemein wertvoll und hilfreich. Andererseits bin ich Pragmatiker, andere würden sagen Pessimist. Nach meinen Erfahrungen mit der Justiz halte ich deshalb etwaige Proteste für wenig Erfolg versprechend, dann zu groß scheint die Sorge in der Justizverwaltung zu sein, ich könnte so was wie ein „Schläfer“ sein. Oder wie ein Beamter vor wenigen Wochen zu mir meinte, unter Hinweis auf die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten durch einen Rechtsextremen: Wer weiß denn schon, ob ich nicht ein ähnlicher Typ sei, nur eben von der „anderen politischen Richtung“. Klar! Was ist schon „sicher ausschließbar“ solange der gefangene Körper noch selbst atmet und denkt!? Man würde es sicherlich in der Justiz als Zumutung erleben, wenn es Protestbriefe oder Forderungen nach Freilassung geben würde, aber man würde dies vermutlich einfach aushalten, denn dieser Preis erschiene ihnen geringer, als das beschriebene Risiko. Mag dieses auch noch so gering sein, die persönlichen und politischen Folgen, sollte sich das Restrisiko dann doch verwirklichen, wären ihnen ungleich unerträglicher.

Das erleben auch andere Insassen hier. Mit fast jeder Entscheidung über deren Fortdauer der Sicherungsverwahrung erleben sie, wie sie festgehalten werden an Verhalten, das mitunter Jahrzehnte zurück liegt und als Beleg für künftige Taten herhalten muss. Zuletzt beantragten hier deshalb mehrere Verwahrte die Genehmigung für die Versorgung mit Pentobarbitural, eines in Überdosis tödlichen Medikaments. Denn ihnen kommt die Haftsituation unerträglich vor. Zu dem Mituntergebrachten Herrn B. kam dann immerhin nach rund einer Woche dessen Stationspsychologe G. und befragte diesen, ob er denn Suizidgedanken hege (Psychologe G. ist vielleicht manchen noch bekannt aus „Der alltägliche Vollzugswahnsinn in der Freiburger Sicherungsverwahrung“ von Juni 2019, als er und eine Kollegin einen Insassen über Stunden beim Grillen betreuten).

 

Ausblick

Und so werde ich weiterhin aus dem geschlossenen Vollzug der Sicherungsverwahrung in Freiburg über die kleinen und großen Dramen, Begebenheiten und Geschehnisse berichten können und müssen, anstatt vor den Mauern in den Alltag zurückfinden zu dürfen. Letzteres wäre schon schöner und ich werde darum streiten und kämpfen, auch wenn die Aussichten bescheiden sein mögen; aber die Wirkmacht zu überschätzen, das ist nicht (mehr) mein Ding.

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. Justizvollzugsanstalt (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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Verfassungsbeschwerde gegen elektronische Fußfessel

Mehrere Sicherungsverwahrte der Justizvollzugsanstalt Freiburg haben beim Staatsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg gegen die Einführung der elektronischen Fußfessel Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Vorgeschichte

Nachdem vor wenigen Jahren ein zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilter Insasse kurzzeitig bei einer Ausführung entwichen ist, meinte der zuständige Justiz- und Touristikminister Guido Wolf, er müsse Schaufensterpolitik betreiben und setzte einen Gesetzgebungsprozess in Gang.

Der Landtag änderte § 37 Buch 1 Justizvollzugsgesetzbuch, sowie § 14 Abs.1a Buch 5 Justizvollzugsgesetzbuch. Seit wenigen Wochen können nunmehr die Vollzugsanstalten unter anderem bei Sicherungsverwahrten die von Beamten und Beamtinnen bewachte (!) Ausführungen erhalten,zusätzlich die elektronische Fußfessel anlegen, wenn so eine etwaige Flucht besser vereitelt werden könnte.

Wohlgemerkt, es geht nicht um Insassen welche Ausgänge erhalten, also unbewacht die Anstalten verlassen, es geht ausschließlich um jene die sowieso von zwei oder drei Bediensteten bewacht werden.

Die Praxis in der Justizvollzugsanstalt Freiburg

Seit das Gesetz in Kraft ist wurde die elektronische Fußfessel mehrfach eingesetzt, stets verbunden mit dem Hinweis, dass wer sich weigere sie zu tragen, die Ausführung nicht wahrnehmen dürfe. Nun Trägt man also ein kleines schwarzes Kästchen am Fußgelenk für die Dauer des Spaziergangs außerhalb der Anstalt. Viele Insassen äußerten sich empört und kündigten Klagen an.

Die Verfassungsbeschwerden

Eine handvoll Insassen hat beim Staatsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg in Stuttgart Verfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung eingereicht. Seit einigen Jahren können die Bürgerinnen und Bürger des Landes auch direkt gegen Landesgesetze vorgehen. Die klagenden Verwahrten rügen eine Verletzung von Artikel 2 Landesverfassungs- in Verbindung mit Artikel1, Artikel 2 und Artikel 20 Abs.3 Grundgesetz, sowie den Verfassungsrang genießenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Sie beanstanden, dass die elektronische Fußfessel unverhältnismäßig in ihr Recht auf Datenschutz eingreift und im übrigen weder erforderlich, noch geeignet ist. Denn ein zur Flucht entschlossener Insasse trennt sich die Fußfessel einfach ab, oder beschädigt die Sendeeinheit.

Dem Justizminister Wolf wird in den Verfassungsbeschwerden vorgeworfen, er betreibe lediglich populistische Schaufensterpolitik, hier auf Kosten der Sicherungsverwahrten. Es bleibt abzuwarten ob sich der Staatsgerichtshof näher mit den Verfassungsbeschwerden befassen oder auf den normalen Rechtsweg zum Landgericht verweisen wird.

Ausblick

Wieder werden gefangene Menschen verobjektiviert, zu bloßen Gefahrenherden deklariert und obwohl sie sowieso bewacht werden, sollen sie an die elektronische Leine gelegt werden. So gewöhnt man sie übrigens schon daran, dass einige von ihnen auch nach einer etwaigen Entlassung solch eine elektronische Fußfessel werden tragen müssen.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),

Hermann-Herder-Str.8, 79104 Freiburg

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Radiointerview zu Repressalien gegen Gefangene

Hier ein Radiointerview mit Thomas zu Repressalien gegen Gefangene, nimmt auch Stellung zu anderen politischen Ereignissen, wie z.b. den Morden an Flüchtlingen:

https://www.freie-radios.net/96682

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Zivilklage wegen Telio GmbH/Amtshaftung terminiert

Im Dezember 2019 wird das Landgericht Karlsruhe über eine Amtshaftungsklage gegen das Land Baden-Württemberg öffentlich mündlich verhandeln.
Das heißt, alle interessierten Menschen können den Prozess besuchen.

Die Vorgeschichte

Telio GmbH bietet in zahlreichen Haftanstalten Deutschlands die Abwicklung der Telefonie an. Allerdings sind die Gebühren wohl denen der Telekom vergleichbar, die an den wenigen öffentlichen Telefonsprechern verlangt werden. 20 Cent pro Minute für ein Inlandsgespräch gehen auf die Dauer ziemlich an den Geldbeutel (aktuell werden 14 Cent verlangt). Wer also mal 30 Minuten mit vertrauten Menschen sprechen möchte, der hat danach 4,20 € weniger auf dem Konto, zuvor sogar stolze 6 €¹ Für zwei solcher Gespräche bekommen Menschen in Freiheit schon fast eine Flatrate für ihr Smartphone, inkl. SMS und unbegrenzten Ferngesprächen innerhalb Deutschlands. Gar nicht zu reden von den Tarifen die anfallen, wenn mensch jemanden auf einem Handy oder gar im Ausland anrufen möchte. Da sind dann ohne weiteres 60 Cent und je nach Land auch über ein Euro pro Minute fällig!

Die Zivilklage

Zwar müssen laut Gesetz die Insass/innen die Kosten für die Telefonie bezahlen, aber nicht nur ich stehe auf dem Standpunkt, dass alle ausscheidbaren Kosten, wie etwa für die ganze Sicherheitsinfrastruktur, welche die Haftanstalten gerne haben wollen, solle der Staat zahlen. Also für das Aufzeichnen der Telefonate, die Kontrolle wer wann wen anruft, und anderes mehr. Deshalb nahm ich das Land Baden-Württemberg auf Schadenersatz in Anspruch, denn nach Ansicht renommierter Jurist/innen, aber auch verschiedener Gerichte verletzten öffentliche Stellen die Amtspflichten, wenn sie einen Dienstleister beauftragen, der solche Tarife von Inhaftierten fordert.

Die mündliche Verhandlung 

Meinem anwaltlichen Vertreter, Herrn Klaus Eschenburg aus Freiburg (https://www.dr-klaus-eschenburg.de), der mir vom Landgericht im Weg der Prozesskostenhilfe beigeordnet wurde, wurde zwischenzeitlich die Ladung zur mündlichen Verhandlung zugestellt: Am Dienstag, 10.12.2019, 10:30 Uhr wird im Sitzungssaal 130 (1.OG) des Landgerichts Karlsruhe, Hans-Thoma-Str. 7  mündlich verhandelt (zum Aktenzeichen 2 O 489/14). Einen Vergleichsvorschlag lehnte das Land ausdrücklich ab.

Ausblick

Nachdem das OLG Frankfurt (15 U 181/17, Urteil vom 30.11.2018) dem Grunde nach einen Schadenersatzanspruch anerkannte, dort war Kläger ein Sicherungsverwahrter aus Butzbach, dürften die Erfolgsaussichten vorliegend nicht gering sein. Allerdings werden die wenigsten anderen Inhaftierten etwas davon haben, denn die Anforderungen an einen Amtshaftungsanspruch sind recht hoch, so wird u.a. verlangt, dass man zuvor auf anderem Wege Abhilfe versucht hat zu erlangen. Dazu zählt auch, sich vor der Strafvollstreckungskammer (dort können Gefangene gegen Maßnahmen einer Justizvollzugsanstalt klagen) zu wehren.
Zumindest in der Justizvollzugsanstalt Freiburg soll zudem ab Dezember 2019 ein neuer Anbieter tätig werden, der dann für eine Minute „nur“ noch circa 2 Cent verlangen soll.

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. Justivollzugsanstalt (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

https://freedomforthomas.wordpress.com

http://www.freedom-for-thomas.de

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Donautal Geflügelspezialitäten verliert vor Bundesverwaltungsgericht

Wie im Verlaufe der letzten Jahre immer wieder berichtet, wollte ich über die damals noch unter „Wiesenhof“ firmierende Zweigniederlassung in Bayern Informationen hinsichtlich etwaiger lebensmittelrechtlicher Verstöße beim zuständigen Landratsamt Straubing erfragen (zuletzt https://de.indymedia.org/node/30093). Nunmehr hat das BVerwG (Bundesverwaltungsgericht) entschieden.

 

Die mündliche Verhandlung am 29.08.2019

Am 29. August fand in Leipzig beim BVerwG eine mündliche Verhandlung statt. Die im Laufe der Jahre in „Donautal Geflügelspezialitäten“ umfirmierte Zweigniederlassung der Lohmann & Co AG hatte sich bis dato erfolglos durch die Instanzen geklagt. Vor dem Verwaltungsgericht verlor sie ebenso, wie vor dem Verwaltungsgerichtshof.

Vertreten wurde ich von der Rechtsanwaltskanzlei Götze (https://www.goetze.net), deren Namensgeber mir vom BVerwG im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnet worden war. In einem umfangreichen Schriftsatz hatten sie alle Argumente der Gegenseite entkräftet. Neben verfassungs- und europarechtlichen Bedenken hatte die Anwaltskanzlei der Firma auch Einwände dagegen, dass gerade mir, einem Inhaftierten, die Informationen zugänglich gemacht würden.

 

Das Urteil

Wie ich fernmündlich am 30.08.2019 von der Rechtsanwaltskanzlei erfuhr, laute der Urteilstenor auf Abweisung der Revision, ferner habe die Firma die Gerichtskosten, einschließlich des mir beigeordneten Anwalts zu tragen (vgl. Pressemitteilung 60/2019 des Bundesverwaltungsgerichts unter https://www.bverwg.de/de/pm/2019/60).

 

Die Akten

Wann mir nun die Akten zugehen, das ist noch nicht klar. Nunmehr müsste das Landratsamt umgehend die Kopien übersenden. Da es sich ausschließlich um jene Unterlagen von vor über fünf Jahren handelt, dürfte deren Aussagekraft eher übersichtlich sein, jedoch durchaus einen interessanten Einblick verschaffen. Auch die Presse berichtete über das Urteil, bspw. die Legal Tribune Online (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverwg-7c2917-verbraucher-informationen-zugang-anspruch-unternehmen-behoerde-tier-schlachter-verwaltungsakt/).

 

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. Justizvollzugsanstalt (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com
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