System Wiesenhof

Angestoßen von den kritischen Berichten über die Firma Wiesenhof, diese vertreibt u.a. Geflügelprodukte, bat ich im Mai 2011 das Landesverwaltungsamt (LVWA, vgl.  http://www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de) um Informationen über Verstöße besagter Firma gegen das Lebensmittelrecht. Über die, freundlich formuliert, forsche Art der anwaltlichen Vertreter besagter Firma, sich gegen meinen Antrag zur Wehr zu setzen, berichtete ich an anderer Stelle schon mehrfach ( http://de.indymedia.org/2011/08/313165.shtml und  http://de.indymedia.org/2011/12/321463.shtml). Heute soll es um Unterlagen gehen, die das LVWA in einem Rechtsstreit dem Verwaltungsgericht Halle vorlegte.

Der Rechtsstreit Das LVWA hatte mir das Recht eingeräumt, mich über die lebensmittelrechtlichen Verstöße Wiesenhofs zu informieren. Der tatsächliche Informationszugang (auf Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes) erfolgt jedoch erst, wenn der Bescheid rechtskräftig geworden ist.

Da die Firma Wiesenhof den Bescheid angefochten hat, ist zur Zeit beim VG Halle ( http://www.justiz.sachsen-anhalt.de/vg-hal )ein Verfahren anhängig (Az. 1 A 242/11 HAL), in welchem Wiesenhof versucht den Bescheid des LVWA aufheben zu lassen.

Unterlagen des LVWA

Mit Klageerwiderung vom 21.02.2012 legte die Behörde mehrere Beweismittel vor, von welchen hier nun die Rede sein soll.

1.) Zulassungsbescheid vom 26.08.2010

Mit diesem Bescheid wurde 2010 dem Betrieb „Wiesenhof Geflügel Möckern GmbH“ die Zulassung erteilt für das Schlachten von Geflügel, das Zerlegen von Geflügelfleisch, sowie das Verarbeiten desselben. Die Zulassung wurde jedoch mit einem 8 Punkte umfassenden Katalog von Nebenbestimmungen versehen. Unter Androhung von Zwangsgeldfestsetzung in Höhe von 50.000 Euro wurde dem Betreiber auferlegt, Sorge zu tragen, dass während des „Ausnehmens der Tiere (…keine…) Magen- oder Darmflüssigkeit ausläuft“.
Selbst scheinbare Selbstverständlichkeiten, wie „die Bodenbeläge sind sauber und instand zu halten“ wurden, im Falle eines jeden Verstoßes, mit der Zwangsgeldandrohung von 10.000 Euro belegt. 50.000 Euro Zwangsgeld drohen, sollte das „gewonnene, frische Fleisch (nicht) so schnell wie möglich auf eine Temperatur von maximal +4 Grad Celsius“ abgekühlt werden.

Angefügt war dem Zulassungsbescheid ein „Protokoll“ einer Kontrolle des Betriebs in Möckern vom 11.08.2010, wonach in 14 Bereichen „Feststellungen“ getroffen worden seien, angefangen bei „Rost an verschiedenen Trägerkonstruktionen“, „Wandschäden“, „verrostete Radaufhängung an Aluminiumwagen“, verschmutzten Fußböden, schadhaftem Wandanstrich, und so weiter.

2.) Schreiben des Landratsamtes Lichtenfeld vom 17.11.2011

Das Landratsamt übermittelte einer anderen Behörde ein Gutachten über eine vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit untersuchte Probe eines Wiesenhof-Produktes, und zwar eines „Deutschen Hähnchens Handelsklasse A“. In der Probe wurden Campylobacter nachgewiesen, welche, so das Gutachten, S. 2, „nach einer Inkubationszeit von 2 bis 5 Tagen akute Erkrankungsfälle mit z.T. blutigem Durchfall, Fieber, Bauchscherzen, Erbrechen sowie Kopf- und Muskelschmerzen verursachen“. Folglich stufte die Untersuchungsbehörde die Probe „im vorliegenden rohen Zustand als gesundheitsschädlich“ ein, merkte jedoch einschränkend an, dass wenn man das Hähnchen durcherhitze, dies zur „sicheren Abtötung dieser Keime“ führe, weshalb ein „Verkehrsverbot nicht notwendig“ sei.
Des weiteren wurden in der Probe E-Coli-Bakterien nachgewiesen, dies in einer Höhe, die über einem Richtwert liege und deshalb zu „Maßnahmen zur Verbesserung der Hygienesituation“ in dem verarbeitenden Betrieb Anlass gebe.

3.) Verfügung vom 02.08.2011 des LVWA Halle

Durchaus spektakulär kann die Verfügung vom 02.08.2011 genannt werden, wurde doch dort der Firma Wiesenhof Geflügel Möckern GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer, die oben erwähnte Zulassung vom 26.08.2010 auf das Inverkehrbringen von Geflügelfleisch in tiefgefrorenem Zustand „beschränkt“ und ferner die Auflage gemacht, dass die Schlachtkörper, die „zu Tiefkühlfleisch verarbeitet werden sollen, nach dem Austritt aus der Sprühkühlung innerhalb von 30 Minuten verpackt werden.“ Schlachtkörper, die „nicht nach 30 Minuten verpackt sind, gelten als verworfen“.
All das garnierte das LVWA mit der Androhung von Zwangsgeld von je 100.000 Euro, sollte die Firma den Punkten „nicht nachkommen“.

Der Begründung dieser Verfügung konnte entnommen werden, dass wegen der Nichteinhaltung der weiter oben erwähnten Auflage der Abkühlung auf höchstens +4 Grad Celsius das Unternehmen schon 50.000 Euro Zwangsgeld zahlen musste, und erst nachdem „die Oberfinanzdirektion Magdeburg zur Beitreibung des Zwangsgeldes ein Verwaltungsvollstreckungsverfahren eingeleitet hat“, das Zwangsgeld gezahlt wurde. Soweit Wiesenhof Geflügel Möckern GmbH auch die Produktionsrichtung „Bratfertig“ betreibe, sei dies wegen der „Gefahr einer Vermehrung auch pathogener Keime“ nicht mehr zuzulassen.

Ob das Unternehmen diese Verfügung angefochten hat, ist mir nicht bekannt.

Vorfall am 29.02.2012

Bekanntermaßen sitze ich in Haft. In den Vormittagsstunden des 29.02.2012 suchte mich der Vollzugsbeamte G. in der Zelle auf. Er unterrichtete mich, dass jemand der Kanzlei Berding und Partner ( http://www.berding-partner.de) angerufen und mitgeteilt habe, mir seien wohl versehentlich seitens des Verwaltungsgerichts Halle Unterlagen zugestellt worden, die nicht für meine Augen bestimmt gewesen seien. Da ich nicht unter Vormundschaft der Haftanstalt stehe, bestand ich darauf, dass der Kanzlei keinerlei Auskünfte erteilt werden dürften.

Sollte tatsächlich ein Vertreter der Anwaltskanzlei, von dieser war eingangs die Rede, denn die vertritt Wiesenhof, in der Anstalt angerufen haben, wäre dies gelinde gesagt eine recht eigenwillige Vorgehensweise. Hatte mir doch das Verwaltungsgericht, wie es meinem Recht als Beteiligter des Verfahrens entspricht, die Klageerwiderung des LVWA, nebst der vom LVWA dem Schriftsatz angefügten und in Bezug genommenen Anlagen übermittelt.

Freilich mag es für Wiesenhof Geflügel Möckern GmbH nicht gerade das Ansehen steigern, wenn bekannt wird, wie eine Probe ihres Produkts durch ein amtliches Institut bewertet worden ist, wobei damit, dies der Vollständigkeit halber, noch nichts ausgesagt ist über die übrigen Produkte der Firma. Auch die Einschränkung der Zulassung des Betriebs ist wohl nichts, was ein Unternehmen gerne von sich aus der Öffentlichkeit mitteilt, zumal wenn, wie hier, die Firma im Fokus der kritischen Öffentlichkeit steht und schon Gegenstand einer ARD-Dokumentation war.

Ausblick

Nun bleibt abzuwarten, wie der Rechtsstreit vor dem VG weitergeht und ob Wiesenhof den Klageerwiderungs-Schriftsatz des LVWA, in welchem das LVWA dem Unternehmen gleich auf Seite 2 vorwirft: „bei dem Schlachtbetrieb der Klägerin“ handelt es sich „um einen Betrieb, der häufigen Beanstandungen nicht nur durch nationale Behörden, sondern auch durch Behörden der EU, unterliegt“, zum Anlass weiterer rechtlicher Schritte gegen das Amt und auch das Land Sachsen-Anhalt nehmen wird.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA-Z. 3113
Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal
 http://www.freedom-for-thomas.de
 http://www.freedomforthomas.wordpress.com

Veröffentlicht unter Allgemeines/Soziales/Krieg | Schreibe einen Kommentar

Zwangsmedikation in Psychiatrien

Immer wieder kommt es auch in forensischen Psychiatrien, also dort, wo Menschen, denen strafbares Verhalten vorgeworfen wurde, die aber mangels oder wegen eingeschränkter Schuldfähigkeit zur Unterbringung im „Maßregelvollzug“ anstatt zur Inhaftierung in einem Gefängnis verurteilt worden sind, zu Übergriffen auch in Form von Zwangsmedikation.
Beispiel Baden-Württemberg
§ 8 Abs. 2 des Unterbringungsgesetzes verpflichtet die Untergebrachten „diejenigen Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen zu dulden, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst erforderlich sind, um die Krankheit zu untersuchen und zu behandeln (…)“.

In einer weiteren Bestimmung (§ 12 a.a.O.) wird den Ärztinnen und Ärzten in den Psychiatrien des Landes das Recht eingeräumt „unmittelbaren Zwang“ anzuordnen, sprich auch Medikamente ggf. per Spritze verabreichen zu lassen.

Da stürzen sich dann mehrere Pfleger auf einen Patienten oder eine Patientin, pressen sie auf den Boden oder ins Bett und spritzen bspw. Neuroleptika.

Petition an den Landtag von Baden-Württemberg

Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 23.03.2011 eine vergleichbare Regelung in Rheinland-Pfalz für verfassungswidrig erklärte (Az. 2 BvR 882/09;  http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20110323_2bvr088209.html) und die Presse darüber berichtete, dass auch in Baden-Württemberg PatientInnen ggf. gefesselt und zwangsweise (wie man so sagt) „abgespritzt“ würden, bat ich den Petitionsausschuss, nunmehr von der Mehrheit von SPD/GRÜNEN besetzt, nachdem diese die Landtagswahlen im März 2011 gewonnen hatten, zu prüfen, ob nicht diese menschenrechtswidrige Praxis sofort einzustellen sei.
Gerade die GRÜNEN gerieren sich ja besonders gerne als Vorkämpfer für Menschenrechte und zu Oppositionszeiten hatten sie gelegentlich durchaus ein offenes Ohr für die Belange inhaftierter Menschen.

Beschluss des Landtages vom 10.11.2011

Der Landtag hat dann in seiner 18. Sitzung am 10.11.2011 beschlossen, dass meiner Petition „nicht abgeholfen“ werden könne (vgl. Drucksache 15/779; dort 6. Petition 15/200 betr. Strafvollzug  http://www.landtag-bw.de/WP15/Drucksachen/0000/15_0779_D.PDF); die Mehrheit von GRÜNEN und SPD betonte, dass die Entscheidung des BVerfG vom März 2011 für Baden-Württemberg keine „unmittelbaren Auswirkungen“ entfalte, da sie die Rechtslage in Rheinland-Pfalz betreffe.

Sodann betonte die Mehrheit von GRÜNEN/SPD, dass die zwangsweise Gabe von Neuroleptika in der Tat „auch bei (…) neurotischen oder persönlichkeits-entwicklungsbedingten Störungen“ sinnvoll sein könne, wobei hiergegen keine Bedenken bestünden, da „es sich bei Neuroleptika um eine der weltweit am häufigsten verordneten Medikamentengruppen“ handele, deren Nutzen „bei weitem etwaige seltene Risiken“ überwöge. Schlussendlich würden die Ärztinnen und Ärzte in den Psychiatrien „mit großer Umsicht“ die Zwangsmedikation verordnen und durchführen.

Keine Stellungnahmen von GRÜNEN

Im Dezember 2011 und Januar 2012 bemühte ich mich vergeblich um Stellungnahmen der GRÜNEN, u.a. auch von Ministerpräsident Kretschmann. Ich hatte nämlich die GRÜNEN mit dem von ihnen in o.g. Landtagsbeschluss geflissentlich verschwiegenen Umstand konfrontiert, dass schon am 12.10.2011 (Az. 2 BvR 633/11,  http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20111012_2bvr063311.html) das Bundesverfassungsgericht eben diese Praxis, die die GRÜNEN so vehement verteidigten, auch für Baden-Württemberg für verfassungswidrig erklärten!

Weshalb, so frug ich, habe gerade die GRÜNE-Partei dem Parlament verschwiegen, dass die von ihr gebilligte Praxis des „Abspritzens“ von hilflos dem Personal ausgelieferten PatientInnen in dieser Form auch für Baden-Württemberg vom Bundesverfassungsgericht für „unvereinbar“ mit dem Grundgesetz, für „nichtig“ erklärt worden sei?

Eine Reaktion erfolgte nicht. Vielleicht weil man sich ertappt fühlte; die selbsterklärte Menschenrechtspartei, die sich gegen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auflehnt? Die es billigt, dass wehrlos den Ärztinnen und Ärzten ausgelieferte Menschen brutal gefesselt, fixiert auf den Boden oder das Bett gepresst werden und man ihnen dann eine Spritze ins Fleisch jagt, gefüllt mit Neuroleptika ( http://www.antipsychiatrieverlag.de/artikel/gesundheit/symposium_10_jahre.htm  http://de.wikipedia.org/wiki/Neuroleptika#Unerw.C3.BCnschte_Wirkungen), die zu schweren motorischen Ausfallerscheinungen, zu Krämpfen im Schlundbereich (mit Gefahr der Erstickung), die zu einer Einschränkung im Denken und Fühlen führen können. Eine Spritze nach der anderen, bis der Widerstandswille gebrochen ist und die PatientInnen sich so konform verhalten wie es den ÄrztInnen beliebt!?

Warum sonst schweigt der grüne Ministerpräsident? Warum sonst weigern sich die GRÜNEN sich zu dem von ihnen selbst verabschiedeten und auch zu verantwortenden Beschluss des Landtages vom 10.11.2011 zu äußern?

Nachspiel am 20.02.2012 (Rosenmontag)

Für den 20.02.2012 hatte sich selbst eingeladen: Herr Jürgen Filius ( http://juergen-filius.de/), seines Zeichens GRÜNER Landtagsabgeordneter und Strafvollzugsbeauftragter seiner Fraktion im Stuttgarter Landtag.

Rosenmontag, Tag der Närrinnen und Narren, wie passend! Auf die Frage meinerseits, wie er zu dem Landtagsbeschluss und der Tatsache stehe, dass das Bundesverfassungsgericht die Praxis in Baden-Württemberg, Psychopharmaka zwangsweise zu verabreichen, verboten habe, kam der Politiker zum Vorschein.

Erster Schritt: am Thema vorbei argumentieren. Wobei auch das mitunter erhellend sein kann. Filius berichtete aus einem Gespräch mit dem Leiter der JVA, Thomas Müller, wonach in der Vollzugsanstalt immer mehr Psychopharmaka verordnet würden, nur so sei der „harte Haftalltag“ für viele auszuhalten.
Mein Einwand, man möge dann vielleicht die Haftbedingungen verbessern, verfing – selbstverständlich – nicht und führte zu einer weiteren Verschiebung des eigentlichen Gesprächsthemas. Nun sprach Filius über die Reform der Lebensbedingungen in der Sicherungsverwahrung und der erheblichen Ausweitung therapeutischer Behandlung dieser Klientel.

Zweiter und letzter Schritt: aufstehen und das Gespräch für beendet erklären, freilich nicht ohne noch einen „schönen Tag“ zu wünschen und noch ein, zwei Worte zur Demokratie zu verlieren, und welche hohe Bedeutung gerade für die GRÜNE-Partei die Demokratie habe.

Alles in allem eine fast für eine Karnevalsveranstaltung geeignete Vorführung, wäre nicht das Thema so ernst und traurig und der Ort des Gesprächs, die Justizvollzugsanstalt, so trist.

Ausblick

Legt man die kritiklose Billigung des „Abspritzens“ von wehrlosen Menschen in den Psychiatrien, welche in dem Landtagsbeschluss vom 10.11.2011 zum Ausdruck kommt, zu Grunde, kann einem angst und bange werden. Die Anti-Psychiatrie-Bewegung ( http://www.zwangspsychiatrie.de/) lehnt jegliche Zwangsmedikation ab, auch im Fall von akuten Psychosen. Selbst wenn über letzteres dann immer noch (heftig) gestritten werden kann, die Zwangsmedikation von lediglich neurotischen Menschen, um so angeblich den „therapeutischen Zugang“ zu erleichtern, ist gänzlich inakzeptabel. Eine solche Praxis eröffnet nämlich letztlich die Möglichkeit jeden Menschen, der nicht in die Vorstellungswelt des Personals passt, medikamentös zu „behandeln“.

Wenn sich dann GRÜNE und SPD hinstellen, obwohl schon einen Monat zuvor das Bundesverfassungsgericht diese Praxis für verfassungswidrig erklärt hat, und betonen, wie angeblich verantwortungsvoll die ÄrztInnen des Landes mit dem „Abspritzen“ wehrloser Menschen umgingen, klingt das wie Hohn.

Vielleicht schafft es eine kritische Öffentlichkeit, die grün/rote Koalition im Stuttgarter Landtag von ihrem Irrweg abzubringen.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA-Z. 3113
Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal
 http://www.freedom-for-thomas.de
 http://www.freedomforthomas.wordpress.com

Veröffentlicht unter Innen und Rechtspolitik | Schreibe einen Kommentar

Stuttgart 21 vor Gericht

Im Januar 2012 fand in Baden-Württemberg zu dem ökologisch wie ökonomisch unsinnigen Projekt der Bahn AG und des Landes zur Verlagerung des Stuttgarter Hauptbahnhofes eine Volksabstimmung statt. Gegen diese habe ich Einspruch erhoben.

Einspruch vom 17.01.2012

Ich beanstandete zum einen die Gestaltung des Stimmzettels, der meines Erachtens nicht den Formvorschriften entsprach.
Als Gefangener sah ich zudem meine Rechte durch die Art und Weise der Volksabstimmung beeinträchtigt. So durften Gefangene beispielsweise nur per Briefwahl teilnehmen, wiewohl der Abstimmung in einem Wahllokal der Vorzug zu geben wäre.

Im Regelfall sollte auch in Gefängnissen, aber auch Klöstern, Altenheimen und ähnlichen Einrichtungen laut Wahlordnung ein „beweglicher Wahlvorstand“ gebildet werden, sprich, es würde für ein paar Stunden den dort wohnhaften WählerInnen die Möglichkeit der Abstimmung per Urne eingeräumt.

Dieses fundamentale Recht verweigerte die GRÜN/Rote Regierung den WählerInnen in diesem Land, nicht nur jenen in Haftanstalten, sondern auch in anderen Einrichtungen.

Zweifelhaft erschien auch die Praxis, wer als Gefangener wählen wollte, sich persönlich bei einem Verwaltungsbeamten der jeweiligen Anstalt vorstellen und registrieren lassen musste.

Dies dürfte eine nicht unbeachtliche Zahl von WählerInnen davon abgehalten haben, zu wählen.

Verfahren vor dem Staatsgerichtshof

Über Einwände gegen die Gültigkeit der Volksabstimmung hat in Baden-Württemberg der Staatsgerichtshof zu befinden ( http://www.baden-wuerttemberg.de/staatsgerichtshof).
Dieser teilte mit Schreiben vom 16.02.2012 (Az.: GR(V) 2/11) mit, dass er den Präsidenten des Landtages, den Ministerpräsidenten des Landes, den Innenminister des Landes, sowie die Landesabstimmungsleiterin aufgefordert habe, sich zu dem Einspruch zu äußern.

Nun bleibt abzuwarten, wie die eingehenden Stellungnahmen ausfallen werden, und wie schlussendlich der Staatsgerichtshof entscheiden wird.

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA – Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal
 http://www.freedom-for-thomas.de
 https://freedomforthomas.wordpress.com

Veröffentlicht unter Innen und Rechtspolitik | Schreibe einen Kommentar

Das Ende der Sicherungsverwahrung

Druckfrisch liegt nun seit Anfang Januar das Buch des seit Jahrzehnten im Umgang mit Gefangenen erfahrenen Sozialarbeiters und Bewährungshelfers Peter Asprion (Freiburg) vor. Auf knapp 200 Seiten, erschienen im Herder-Verlag, gibt der Autor den von Sicherungsverwahrung betroffenen Menschen ein Gesicht.

Jedoch hat Asprion dabei insbesondere die aus der SV frei gelassenen „Altfälle“ im Blick und stellt exemplarisch zwei zur Zeit in Freiburg lebende Ex-Verwahrte vor, welche nach wie vor, also nach über einem Jahr in Freiheit, von der Polizei Tag und Nacht bewacht werden. Er entdämonisiert sie nachdrücklich.

Fast ist man ein wenig verwundert, dass ein Sozialarbeiter mit der Vita Asprions, der ganz offen mit den Ideen abolitionistischer Denker sympathisiert, es zwei Jahrzehnte in einem Gefängnis ausgehalten hat, bevor er dann in die Bewährungshilfe wechselte.

Wie einen roten Faden durchzieht das Buch der eindringliche Appell, die SV abzuschaffen und vor allem die Verwahrten und Ex-Verwahrten, wie überhaupt Straftäter nicht als Dämonen anzusehen. Auf Seite 32 schreibt Asprion: „Letztlich erscheint Dämonisierung als ein Versuch des Menschen, für das Übel, das Schlechte, das Böse einen ursächlichen Grund zu finden, den man ausmerzen kann“.

Dieser Satz beschreibt deutlich ein wesentliches Moment (nicht nur, aber auch) bundesdeutscher Kriminalpolitik, wie auch Presseberichterstattung.

Sich in die Niederungen der Akten begebend, weist der Autor nach, wie selbst Gutachter, die eine Erprobung der Betroffenen im Rahmen von Vollzugslockerungen einfordern, letztlich bei Vollzugsanstalten wie gegen eine Wand laufen, die nämlich nicht das geringste Risiko einzugehen gewillt sind.

Neben den zwei ausführlichen Portraits aus der SV Entlassener, finden sich in dem Buch alle relevanten Informationen über Historie und auch statistische Entwicklung im Bereich SV kurz und prägnant auf den Punkt gebracht. Peter Asprion nimmt sich jedoch auch des für die Diskussion so wichtigen Themas der Angst an; wie gehen „wir mit unserer Angst um?“, fragt er und gibt Antworten.

Interessant sind sicherlich gleichfalls die kurzen Einblicke in die Einstellungen jener Polizeibeamter, die die beiden Ex-Verwahrten bewachen. Und gegen Ende des Buches stellt Asprion ganz eindringlich die Rationalität der Behauptung, in der Sicherungsverwahrung säße angeblich der „harte Kern der gefährlichen Täter“, in Frage.

Abgerundet wird das Buch durch einen sehr lesenswerten und analysierenden Einblick in den Verlauf von Begegnungen einer ehrenamtlichen Betreuerin, mit einem der beiden porträtierten ehemaligen Sicherungsverwahrten.

Auch wenn die Abschaffung der SV nicht zu erwarten ist, so kann Asprions Buch doch wichtige Impulse, ob zur Versachlichung, wie auch zur Vermenschlichung der Diskussion geben. Für die Anti-Knast-Arbeit ist dieser Blick eines Insiders hinter die Kulissen gewiss auch nicht zu unterschätzen.

Andererseits darf man sicherlich die Wirkung des Buches nicht überschätzen, denn es gibt mittlerweile den sogenannten „üblichen Kreis der Verdächtigen“ von Juristen und Psychiatern, die gerne auch zu öffentlichen Anhörungen im Bundestag, dort im Rechtsausschuss, geladen werden, um sich sachverständig zu geplanten Gesetzesänderungen im Strafrecht zu äußern, jedoch letztlich nur noch die Rolle eines Feigenblattes inne haben. Denn ihre Rufe nach mehr Sachlichkeit, mehr Rationalität verhallen in Politik, Medien und weiten Teilen der Justiz ungehört und unbeachtet.

Nichtsdestotrotz ist Kritik und Widerstand unerlässlich. Hierzu kann das Buch seinen Beitrag unzweifelhaft leisten.

Bibliografische Angaben

Peter Asprion „Gefährliche Freiheit? Das Ende der Sicherungsverwahrung“
Herder Verlag (2012), ISBN 978-3-451-30533-7, Preis: 16,99 Euro
200 Seiten

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA – Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal
 http://www.freedom-for-thomas.de
 https://freedomforthomas.wordpress.com

Veröffentlicht unter Strafvollzug | Schreibe einen Kommentar

Wiesenhof – Teil 2

Wie schon im August 2011 berichtet ( http://de.indymedia.org/2011/08/313165.shtml), wehrt sich die Firma Wiesenhof – Geflügel Möckern GmbH vehement dagegen, dass mir das Landesverwaltungsamt (LVwA) in Halle Zugang zu Unterlagen gewährt. Zwischenzeitlich liegt eine erste Gerichtsentscheidung vor.

Vorgeschichte

Nicht nur die Tierrechtsorganisation PeTA ( http://www.peta.de/) berichtete schon mehrfach in der Vergangenheit über o.g. Firma, sondern auch Tages- und Wochenzeitungen, von der Süddeutschen Zeitung, über SPIEGEL, bis hin zu taz und Neues Deutschland (im ND zuletzt am 21.07.2011, „Wiesenhof in den Schlagzeilen“). Stets ging es um die Frage, inwieweit die Zustände bei Wiesenhof selbst, aber auch Subunternehmen von Wiesenhof, mit den lebensmittelrechtlichen, aber auch den tierschutzrechtlichen Vorgaben in Einklang stünden.

Da Gefangene in der JVA Bruchsal auch Produkte dieser Firma kaufen können, bat ich das LVwA um Zugang zu Daten nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Verbraucherinformationsgesetz, also über Verstöße gegen das Lebensmittelrecht. Das Amt bewilligte am 12.07.2011 den Zugang zu den vorhandenen Akten und ordnete am 07.09.2011 die „sofortige Vollziehung“ des Bescheids an.
Denn angesichts der schon im Vorfeld durch die Anwälte von Wiesenhof angekündigten gerichtlichen Schritte, sollte man mir Zugang gewähren wollen, wäre ein jahrelanger Rechtsstreit absehbar gewesen. Durch die Einlegung eines Widerspruchs durch Wiesenhofs Anwälte (Kanzlei Berding & Partner,  http://www.berding-partner.de/) wäre jeder Zugang zu den Akten bis zur rechtskräftigen Klärung vor Gericht ausgeschlossen. Dem sollte die „sofortige Vollziehbarkeit“ entgegenwirken, denn hiergegen wäre – lediglich – eingeschränkter Eilrechtsschutz bei Gericht zulässig.

Eilrechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht Halle

Am 10.10.2011 reichte Rechtsanwalt Franz Anton Berding einen 20 Seiten umfassenden Schriftsatz beim Verwaltungsgericht Halle ein; als Anlagen fügte er 33 weitere Schriftstücke, Gutachten, Urteile, Zeitungsausschnitte, etc. bei.
Einleitend stellte der Anwalt dar, um welch bedeutendes Unternehmen es sich handele, welches er da vertrete. Wiesenhof, so Franz Berding gehöre zur PHW-Gruppe in Visbek, erwirtschafte einen Umsatz von 1,227 Milliarden Euro und beschäftige „etwa 2900 Mitarbeiter“. Dann folgt noch etwas Eigenlob, nämlich die Betonung, dass Wiesenhof „für höchste Qualität und höchstmögliche Sicherheitsstandards“ stehe.
Schon auf Seite 3 der Antragsschrift, mit der Wiesenhof wünschte, dass die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder hergestellt werde (ich also vorerst keinen Zugang zu den Akten bekäme) wird dann auf meine Person, und auf den weiteren Seiten in epischer Breite auf die Tierrechtsorganisation PeTA eingegangen.
So heißt es auf Seite 3: „Herr Thomas Meyer-Falk ist 1996 wegen Bankraubs mit Geiselnahme festgenommen worden (…), ferner ist (er) ein Anhänger der sogenannten „Tierrechtsorganisation PeTA Deutschland e.V.“
Woher der Anwalt letztere Erkenntnis haben kann, ist mir schleierhaft, denn bislang habe ich mich eher kritisch über PeTA geäußert (z.b. deren Vergleich von Tierställen mit KZs).

Offenbar diente ihm die Unterstellung, ich sei „Anhänger“ von PeTA lediglich dazu, dann auf den folgenden Seiten über aus seiner Sicht ungerechtfertigte Angriffe von PeTA gegen Wiesenhof zu lamentieren, mich als Strohmann von PeTA aufzubauen und dies als zusätzliche Argumentationslinie zu nutzen, weshalb ein Zugang zu den Akten unter allen Umständen zu verhindern sei.

Denn PeTA könne die Akten dazu verwenden, den „sogenannten Wiesenhof-Skandal voranzutreiben“.
Mir spricht er das Zugangsrecht dann noch mit dem Argument ab, dass „ein Inhaftierter (nicht) an dem gesellschaftlichen Leben“ teilnehme, also auch nicht einkaufe. Ergo benötige „Herr Meyer-Falk (…) somit die gewünschten Informationen mit Sicherheit nicht, um eine eigenverantwortliche Kaufentscheidung zu treffen“.

Entscheidung der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Halle

Mit Beschluss vom 01.11.2011 (Az.: 1 B 209/11 HAL) gab das Gericht, unter Vorsitz von Dr. Albrecht dem Antrag von Wiesenhof voll umfänglich statt. Mir selbst wurde kein rechtliches Gehör gewährt. Erst am 21.11.2011 teilte mir die zuständige Richterin mit, es sei „bisher leider übersehen worden“ mich beizuladen, dies werde hiermit nachgeholt.
Ein eigenartiger Umgang mit den elementaren Verfahrensrechten eines Verfahrensbeteiligten.
Begründet wurde die Entscheidung vom 01.11.2011 damit, dass das LVwA nicht ausreichend begründet habe, weshalb ein besonderes öffentliches Interesse daran bestehe, dass mir sofort der Zugang zu den Akten zu gewähren sei.
Es bleibt abzuwarten, ob das LVwA eine neue Entscheidung treffen wird, diesmal ausführlicher und fundierter begründet.

Weitere Eskalation?

Ersichtlich empört, Rechtsanwalt Berding wählte das Wort „Befremden“, war besagter Rechtsvertreter, dass mir das LVwA im Juli 2011 einen Bescheid zustellte, in welchem es hieß, das „Unternehmen hat in der Vergangenheit wesentliche hygienerechtliche Vorschriften nicht eingehalten“. Diese Aussage wies er als „nachweislich falsch“ zurück. Am 5. September 2011 legte Berding dann nochmal nach und unterrichtete das LVwA davon, dass Wiesenhof „jeden Schaden, der ihr aus dem Vorgehen des LVwA entstehe“, gegenüber dem Land geltend machen werde. Sodann meldete er Schadenersatz „bereits jetzt namens und im Auftrage“ von Wiesenhof, „dem Grunde nach an“. Nur um dann 15 Tage später, am 20.09.2011 den zuständigen Sachbearbeiter des LVwA wegen „Befangenheit“ abzulehnen und gegenüber dem Verwaltungsgericht am 10.10.2011 die Vermutung in den Raum zu werfen, Dr. S., besagter Sachbearbeiter, habe einen „Bescheid (…) rückdatiert“, weil nämlich der Anwalt den „Einwand der Besorgnis der Befangenheit bzgl. der Person von Herrn Dr. S. (…) erhoben“ habe.

Ausblick und Bewertung

Es kündigt sich schon jetzt ein Rechtsstreit an, der Jahre dauern und die Instanzen beschäftigen wird. Als Verbraucher fragt man sich, was ein Unternehmen gegen Transparenz haben kann.
Jedenfalls wird seitens der Firma Wiesenhof-Geflügel Möckern GmbH mit harten Bandagen gekämpft. Mit Methoden, die anfangen bei der Disqualifizierung des Antragstellers als Person, die angeblich „missbräuchlich“ und als Strohmann von PeTA ferngesteuert Anträge stellt, über massives Vorgehen gegen ein Amt und dessen Beschäftigen Dr. S., das dem Bürger den Zugang zu Informationen gewähren möchte. Die Inaussichtstellung von Schadenersatzklage. Das ganze Repertoire, welches das deutsche Recht zur Verfügung stellt. Ob insbesondere Rechtsanwalt Berding dabei die weit gesteckten Grenzen, die die Rechtsordnung dann doch setzt, überschritten hat, ist noch Gegenstand von Prüfungen.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA – Zelle 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal
 http://www.freedom-for-thomas.de
 https://freedomforthomas.wordpress.com

Veröffentlicht unter Allgemeines/Soziales/Krieg | Schreibe einen Kommentar

Knast-Shop-Preise ein Ärgernis!

Schon früher hatte ich kritisch über den mittlerweile in weit über 50 Gefängnissen vertretenen Lebensmittelverkäufer Massak (genauer gesagt: Massak Logistik GmbH  http://www.massak.de/) berichtet (vgl.  http://de.indymedia.org/2010/05/280395.shtml).

Immer wieder erzählen Gefangene aus verschiedenen Anstalten von der eigenwilligen Preispolitik besagter Firma oder über sonderbare Lieferungen, die, sofern eine Reklamation erfolgt, als „bedauerliches Versehen“ bezeichnet und dann reguliert werden.

So hatte in Bruchsals Gefängnis ein Insasse ein paar Markensportschuhe bestellt, nach eigenen Angaben jedoch ein No-name Billigprodukt geliefert erhalten: freilich zum Preis des Markenprodukts. Erst als er sich energisch beschwerte, wurde von einem „Versehen“ gesprochen und das bestellte und bezahlte Produkt nachgeliefert.

Eine – nicht repräsentative, denn eine solche wäre von der Haftzelle aus nicht leistbar – Stichprobe in der 46. Kalenderwoche (2011) ergab die im Folgenden dargestellten Preisaufschläge. Vorauszuschicken ist, dass der Vergleich angestellt wurde anhand des Werbeprospekts der Lebensmittelkette EDEKA, da zu der Firmengruppe um Werner Massak (er ist Geschäftsführer und Teilhaber von Massak Logistik GmbH) mehrere EDEKA-Geschäfte, u.a. in Bamberg, gehören, so dass es durchaus angängig erscheint, EDEKA-Preise als Vergleich zu wählen. Unredlich wäre z.B. auf Aldi-Prospekte zurückzugreifen, da Werner Massak in diesem Preissegment – soweit bekannt – nicht aktiv tätig ist.

Ausweislich der EDEKA-Werbebroschüre Nr.46/2011, „diese Woche“ (e-mail:  Kundenservice@edeka-suedwest.de), sowie der Bestellliste, die die Firma Massak Logistik GmbH (e-mail:  info@massak.de) den Inhaftierten der JVA Bruchsal in derselben Woche als Abrechnungsgrundlage für Bestellungen hatte zukommen lassen, gibt es die Preisdifferenzen, die in der „Tabelle Preisvergleich“ zusammengestellt sind: siehe angefügte Grafik!

Auch Saison-Artikel, wie aktuell die Weihnachtsgebäck-Produkte, verkauft die Firma Massak Logistik GmbH den Gefangenen mit Aufschlägen (im Vergleich zu EDEKA) von 25 % und höher. Werner Massak rechtfertigte sich früher stets damit, dass er in den Gefängnissen „anders kalkulieren“ müsse, da er dort über die Lebensmittel seinen „Gewinn generiert“. Da zu über 50% des Umsatzes, so Massak, auf Tabak und Kaffee entfielen, mit entsprechend geringer Marge, müsse er bei Lebensmitteln und Körperpflegeprodukten mehr Geld verlangen.

Diesen Rechtfertigungsversuch können zumindest Gefangene in Bruchsal nicht nachvollziehen, denn bevor Massaks Firma 2007 anfing die hiesigen Inhaftierten zu beliefern, konnte man bei REWE einkaufen, die in der JVA eine Filiale unterhielten. Dort wurde dann genau das berechnet, was am selben Tag in einer Filiale in Freiheit berechnet wurde.

Auch aus anderen Anstalten ist bekannt, so z.B. Hohenasperg, dass dort, wo Massak noch nicht tätig ist, die Preise teilweise erheblich niedriger sind (auf dem Hohenasperg kann ein kleiner Einzelhandelskaufmann sogar Rabatt auf Briefmarken geben, da er diese im Auftrag der Post AG verkauft und zu einem geringeren Preis einkauft, als auf der Briefmarke aufgedruckt).

Dann lautete noch 2008 eine Erklärung von Werner Massak, er „finanziere“ in Gefängnissen, in welchen er tätig sei, großzügig Sommerfeste, und er legte eine Mappe mit schönen Fotos vor. In Bruchsal hörte man davon noch nichts, hier finanzieren die Gefangenen selbst das Sportfest; ganz abgesehen davon, dass es letztlich nicht die Massak Logistik GmbH ist, die „Sommerfeste finanziert“, sondern die Gefangenen durch die hohen Preise, die sie zahlen müssen.

Unverändert gehört auch zur Geschäftspolitik der Firma, dass wer auf Missstände hinweist, ganz unverblümt gesagt bekommt, dass dies Folgen für alle Gefangenen in einer Anstalt haben könne. Exemplarisch ein Vorgang aus der JVA Nürnberg: dort hatte sich ein Gefangener über den verkauften Leberkäse beschwert. Die Lebensmittelkontrolle stellte einen „sensorisch“ auffälligen Befund fest. Anstatt sich zu entschuldigen und fürderhin Waren zu liefern, die keinen Anlass für Bußgelder geben, wurde kurzerhand das entsprechende Produkt (warmer Leberkäse) aus dem Sortiment genommen.

Lebensmittel- und Körperpflegemitteleinkauf ist für Gefangene von immenser Bedeutung. Niemand verübelt einem Anbieter einen gewissen Profit, allerdings sind die oben dargestellten Aufschläge inakzeptabel. Nur der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass kein einziges Produkt in „diese Woche“ teurer war als bei Massak Logistik GmbH, d.h. obige Auswahl ist nicht etwa einseitig, sondern bietet von der Tendenz her ein realistisches Abbild der Preispolitik Werner Massaks.

Berücksichtigt man dann noch, dass Gefangene auf Grund stagnierender, eher sogar sinkender „Löhne“ jeden Monat lediglich 60-80 Euro, wenn jemand „sehr gut“ verdient vielleicht auch 100 Euro, zur freien Verfügung (sogenanntes „Hausgeld“) bleiben, wovon freilich Stromkosten, Kabelgebühr etc. noch abgehen, mag die Empörung unter den Gefangenen noch verständlicher erscheinen.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA-Z. 3113
Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal
 http://www.freedom-for-thomas.de
 http://www.freedomforthomas.wordpress.com

Veröffentlicht unter Strafvollzug | Schreibe einen Kommentar

Hetzjagd in Insel (Sachsen-Anhalt)

Über eine Parlamentsdebatte In Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2009 ( http://de.indymedia.org/2010/01/270543.shtml) kamen in Deutschland einige wenige Sicherungsverwahrte (wie z.B. ein Einbrecher, der in Bruchsal saß, vgl.  http://de.indymedia.org/2010/08/288316.shtml) auf freien Fuß, darunter auch Sexualtäter (exeplarisch vgl.  http://de.indymedia.org/2010/09/290997.shtml). Insbesondere deren Freilassung stieß auf meist überragendes Interesse der Boulevardpresse und führte in manchen Fällen zu einer regelrechten Menschenjagd.
Am Beispiel von zwei in Stendal (Sachsen-Anhalt) – Ortsteil Insel – lebenden ehemaligen Sicherungsverwahrten möchte ich dies näher beleuchten.

Zur Vorgeschichte Im Oktober 2010 wurden zwei wegen mehrfacher Vergewaltigung vorbestrafte und hiernach über 10 Jahre in Sicherungsverwahrung gehaltene Verurteilte aus der JVA Freiburg (Baden-Württemberg) entlassen. Wegen der noch angenommenen hohen Gefährlichkeit der Beiden, wurden sie permanent von der Polizei, zeitweise zusammen mit bis zu 11 Beamten und Begleitfahrzeugen (vgl. „Die Rheinpfalz“, 29.09.2011, „Gefangen in der Freiheit“) überwacht. Da ihnen niemand eine Wohnung vermieten wollte, lebten sie in einer Zelle des „Offenen Vollzugs“, also einer gelockerten Abteilung der JVA Freiburg. Ein ihnen bekannter Tierarzt, Edgar von Cramm, der einen Wellensittich der EX-Verwahrten behandelt hatte, als dieser noch in Sicherungsverwahrung saß, hatte in Insel, einem Ortsteil von Stendal, ein Haus geerbt.Wie er der „Rheinpfalz“ (a.a.o.) berichtete, sei er „Christ (und) wollte etwas Gutes tun“. Er gab den beiden Männern die Chance dort einen Neuanfang zu starten, nachdem sich nämlich durch neu eingeholte Gutachten herausstellte, dass von Beiden keine konkrete Gefahr für andere ausging. Demgemäß wurde auch die Polizeiüberwachung beendet.

Umzug nach Insel (Sachsen-Anhalt)

Etwa Mitte Juli 2011 zogen die beiden Männer um, in das renovierungsbedürftige Haus von Cramms nach Insel. Mutmaßlich durch eine Indiskretion der örtlichen Agentur für Arbeit, wo einer der beiden vorstellig wurde, um Hartz 4 und entsprechende Zuschüsse zu beantragen, wurde der Bevölkerung bekannt, dass dort nun zwei wegen mehrfacher Vergewaltigung Vorbestrafte mitten unter ihnen lebten.

Erste Demonstrationen

Der Ortsbürgermeister von Bismarck (CDU) führte seitdem Demonstrationen vor dem Wohnhaus der Beiden an; wie die Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im magdeburger Landtag (vgl. Drucksache 6/457 vom 04.10.2011), Professorin Dr. Dalbert, berichtet, kooperiere der Ortsbürgermeister dabei „mit organisierten Neonazis“. Jeweils Montags, Mittwochs und Freitags um halb Sieben, so „Die Rheinpfalz“, demonstrierten nun EinwohnerInnen, sowie auswärtige DemonstrantInnen lautstark vor dem Haus der beiden Männer. Den Lärm, den die Protestler dabei veranstalten beschreibt einer der Betroffenen als „unerträglich“; weshalb der Rechtsanwalt der Ex-Verwahrten, Ekkehard Kiesewetter, Strafanzeige gegen die Demonstranten erstattet hat.

Parlamentsdebatte im Magdeburger Landtag

Es ist noch nicht oft vorgekommen, dass sich ein Parlament in Deutschland mit der aktuellen Lebenssituation zweier ehemaliger Sicherungsverwahrter in einer Debatte beschäftigt hat.
Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen (Drucksache 6/457), „Verantwortung des Staates für ehemalige Sicherungsverwahrte gewährleisten – Friedliche Lösung in Insel erreichen“, fand am Donnerstag, dem 06.10.2011 eine aktuelle Debatte zu dem Thema statt.

In einer stellenweise hitzig und emotional geführten Diskussion waren sich die Rednerinnen und Redner von Grüne, Linke, CDU und SPD zumindest darüber einig, dass es auch für ehemalige Sicherungsverwahrte das Recht geben müsse, wieder in die Gesellschaft aufgenommen zu werden. Während die VertreterInnen von Grüne, SPD und Linke teils sehr vehement das Verhalten der Menschen in Insel sowie das des dortigen Ortsbürgermeisters von Bismarck, der die Neonazis ausdrücklich als Gäste seiner Demonstrationen willkommen geheißen hatte, kritisierten, standen bei den Vertretern der CDU die Sicherungsinteressen der Bevölkerung im Mittelpunkt.
Der Abgeordnete Borgwart (CDU) wollte zwar den Menschengerichtshof nicht kritisieren, wie er sagt, jedoch müsse „man an dieser Stelle auch erwähnen dürfen“, dass dessen Entscheidung „nur sehr schwer vermittelbar“ sei, wenn dann plötzlich „nach wie vor gefährliche Straftäter sehendes Auges auf die Menschheit (…) losgelassen“ würden.
Den aus meiner Sicht differenziertesten Redebeitrag trug die Abgeordnete von Angern (LINKE) bei, die nämlich ausführlich die gesamtgesellschaftliche Dimension in Blick nahm und verdeutlichte, dass es einerseits Pflicht des Staates sei, „Menschen vor Straftaten zu schützen“, jedoch gleichrangig daneben auch das Recht „ehemaliger Straftäter“ stehe, auf „Schutz ihrer Grundrechte sowie auf Resozialisierung“. Sie betonte, sowohl die beiden Männer in Insel, „als auch alle anderen in Haft befindlichen Straftäter (seien) Teil unserer Gesellschaft“.
Wenn auch nicht gleichermaßen engagiert, aber so doch in die selbe Richtung zielend äußerten sich die VertreterInnen der SPD. So war es Dr. Brachmann (SPD), der den Innenminister Stahlknecht dafür kritisierte, dass dieser noch am Vorabend der Debatte im Rahmen eines Treffens mit den beiden ehemaligen Sicherungsverwahrten, sowie Vertretern der Kirche, den Ex – Gefangenen eine Erklärung abgerungen habe, wonach die beiden Männer nun „schriftlich ihre Bereitschaft erklärt (hätten) wegzuziehen“, sprich Insel zu verlassen. Diesen „Sieg der Straße“ habe der Innenminister mitzuverantworten. Hier habe man „dem Gemeinwesen (…) einen Bärendienst erwiesen“.

Der Abgeordnete Herbst (Grüne) wies darauf hin, dass in Insel Neonazis mit Spruchbändern wie „Problemlösung statt Problemverlagerung“ demonstriert hätten und ganz offenkundig sei, „was das bedeutet“ und forderte, dass „wir gemeinsam die richtigen Lehren aus den Geschehnissen in Insel ziehen“. Nach Abschluss der Debatte nahm der Landtag einstimmig eine Erklärung an.

Entschließung des Landtags

Die eben erwähnte Erklärung, respektive Entschließung (Drucksache 6/462) betont einerseits, dass die Fraktionen des Landtages „die Ängste der Nachbarn ernst“ nehmen würden, appelliert jedoch „Haftentlassene die Chance zur Resozialisierung zu geben und sie in die Gesellschaft aufzunehmen“.
Deutlich wird verurteilt, dass „rechtsextreme Kräfte die Probleme vor Ort für ihre politischen Ziele instrumentalisieren“. Denn die „Vertreibung von Menschen zu fordern“, könne kein Ziel einer verantwortlichen Politik sein.

Aktuelle Situation

Im November 2011 fand im Landtag eine weitere Debatte zu der Situation der beiden Ex-Verwahrten statt. Die BürgerInnen in Insel drohten zudem ganz offen damit, die zur Zeit nicht stattfindenden Demonstrationen wieder aufzunehmen, sollten die Beiden nicht endlich „verschwinden“. Nach Auskunft der Landesregierung ist es jedoch schwierig eine Örtlichkeit zu finden, die die Betroffenen aufnimmt. Offene Kritik musste sich Insels Ortsbürgermeister von Bismarck (CDU) von seinen eigenen Parteikollegen anhören, da er Neonazis erlaubte sich in Demonstrationen vor dem Wohnhaus der beiden Betroffenen, einzureihen.

Kritischer Ausblick

Nicht nur ehemalige Sicherungsverwahrte sind mitunter dem Mob der Straße ausgeliefert; in der Debatte im Landtag wurde auch auf den Fall Karl D. (vgl. auch DER SPIEGEL, 40/2011, S.56 ff, „Kein Helmut, kein Karl“) verwiesen, der aus der Strafhaft entlassen, bei seinem Bruder Helmut in Randerath (bei Aachen) leben wollte und von dort vertrieben wurde, so dass er heute, da er anderweitig keine Unterkunft findet, in einer Abteilung einer Haftanstalt lebt.
Appelle, wie die des Landtages vom 06. Oktober 2011 hört man als Gefangener gerne, nur glauben nicht viele an deren Wirkmacht. Täglich werden in Deutschland Inhaftierte entlassen und deren Rückkehr gestaltet sich wesentlich einfacher als in Fällen, in welchen Hysterie geschürt und Ängste der Bevölkerung ausgebeutet werden, zum eigenen politischen Nutzen, oder zur Steigerung von Auflage (BILD), bzw. der Einschaltquote (RTL und Co). Gerade im Fall von Sexualdelikten geht eine reale Gefahr viel weniger von entlassenen Sicherungsverwahrten, als vom Vater, dem Onkel, oder dem „guten Bekannten“ von Nebenan aus.

Thomas Meyer-Falk
c/o JVA-Z. 3113
Schönbornstraße 32
76646 Bruchsal
 http://www.freedom-for-thomas.de
 http://freedomforthomas.wordpress.com

Veröffentlicht unter Strafvollzug | 2 Kommentare

Strafvollzugsarchiv vor dem Aus

Vor nunmehr 34 Jahren wurde an der Universität Bremen, von dem damals zum Hochschullehrer berufenen Dr. Johannes Feest das „Strafvollzugsarchiv“ ( http://www.strafvollzugsarchiv.de/) gegründet. Zum 31.12.2011 muss es seine Pforten schließen, da die Universität den bislang genutzten Raum für andere Zwecke einfordert.
Was ist das „Strafvollzugsarchiv“? In einem Vortrag von 2004 bezeichnete Professor Feest das SVA als ein „Archiv für Recht und Rechtswirklichkeit in Gefängnissen“. Es besteht heute aus über 2500 Büchern und Broschüren zum Gefängniswesen, 1800 Aufsätzen und Forschungsberichten, über 3000 Gerichtsentscheidungen, vielen tausend Briefen von Inhaftierten, zahlreichen Gefangenenzeitungen, sowie Fachzeitschriften. Zudem Materialien zur Geschichte des Alternativkommentars zum Strafvollzugsgesetz. Über viele Jahre konnte ein Gefangener der JVA Hamburg, Denis Pécic nicht nur an dem genannten Kommentar, sondern auch am Aufbau des SVA mitarbeiten. Und wie Professor Feest berichtet, nahm unter dessen Einfluss die Korrespondenz mit Gefangenen immer mehr zu.
Noch heute treffen an die 50 Briefe jeden Monat in Bremen ein und Gefangene bitten bei Professor Feest um Rat bei strafvollzugsrechtlichen Fragestellungen.

Das SVA entwickelte im Verlauf der Jahrzehnte zahlreiche Informationsblätter zu wichtigen und immer wiederkehrenden Rechtsfragen; diese wurden dann an die zahlreichen Gefangenenzeitschriften zum Abdruck gesandt. Eine Auswahl wichtiger Informationen findet sich auch in einer Broschüre der AIDS-Hilfe („Positiv was nun“, enthält nicht nur Informationen zu HIV, sondern gleichfalls zu zahlreichen rechtlichen Themen, die im Gefängnis relevant sind).

SVA als „Institution“

Kaum ein inhaftierter Mensch in Deutschland, der noch nicht von Professor Feest und dem SVA gehört hätte, zumal wenn er / sie sich beginnt mit dem Strafvollzugsrecht zu beschäftigen. Ich selbst habe auch schon einige Jahre Kontakt zu Professor Feest und bedauere es sehr, dass nun das SVA sein Büro räumen muss. Denn auch wenn die Internetpräsenz bestehen bleiben soll, so Professor Feest in einer Verlautbarung, gibt es doch viele Gefangene, die diese Möglichkeit der Kontaktaufnahme nicht werden nutzen können.
SVA wie der Alternativkommentar haben über viele Jahrzehnte eine kritische Reflexion des Strafvollzugs gewährleistet. Heraus zu greifen ist nur eines von unzähligen Beispielen: die Publikation über die „Renitenz der Vollzugsbehörde“. Schon Ende der 80er wies Professor Feest nach, dass sich in einer nicht unwesentlichen Zahl von Fällen, Anstaltsleitungen schlicht weigerten Gerichtsentscheidungen, die Inhaftierte erstritten, zu befolgen. In einer Publikation von 2009 konnte Professor Feest (zusammen mit Richter am OLG Lesting) nachweisen, dass sich an dem damaligen Befund nichts wesentlichen geändert hat, dass es nach wie vor an einem wirksamen Rechtsschutz mangele („Contempt of Court – Zur Wiederkehr des Themas der renitenten Strafvollzugsbehörden“, in „Festschrift für Ulrich Eisenberg zum 70. Geburtstag“).

Diese kritische und intensive Begleitung des (nicht nur) bundesdeutschen Strafvollzugs über mehr als drei Jahrzehnte, hat das SVA selbst zu einer Institution werden lassen – und auch zu einem Hoffnungsträger für viele Inhaftierte, die sonst kaum die Chance haben sich in Rechtsfragen adäquat zu informieren.

Wie geht es weiter ohne das SVA?

Neben der Frage der Räumlichkeiten, scheiterte offenbar die Fortführung eines Büros auch an finanziellen Fragen, denn die Universität fühlte sich nicht zuständig, unter seinen KollegInnen fand sich ferner niemand, der das Projekt hätte fortführen wollen und alleine, unter gelegentlicher Beteiligung von ehrenamtlichen MitarbeiterInnen, konnte Professor Feest das SVA nicht weiter führen.
Damit geht ein Verlust einher für eine kritische Begleitung des deutschen Strafvollzugs; in einer Zeit des Umbruchs, immer schärferer strafrechtlicher Bestimmungen, wichtiger Entscheidungen über Sicherungsverwahrung, Verlagerung der Zuständigkeit für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder, fehlt es nun an einer universitären Begleitung vom Gewicht eines SVA.

Selbst wenn die Internetpräsenz bestehen bleibt, was sehr zu hoffen ist, und auch via e-Mail Anfragen beantwortet werden, hinterlässt doch die Schließung des SVA eine Lücke, die bei realistischer Betrachtungsweise, bis auf Weiteres nicht geschlossen werden kann.

Auch wenn Herrn Professor Feest sein Ruhestand, nach einem bewegten Berufsleben von Herzen zu gönnen ist, er wurde, dies darf an dieser Stelle verraten werden, im November 72 Jahre, so ist es doch bezeichnend, vielleicht auch beschämend für die universitäre Landschaft in Deutschland, dass sich an der Universität Bremen niemand bereit fand, die Fortführung des SVA zu gewährleisten und auch an keiner anderen Universität ein vergleichbares Projekt erkennbar ist.
Zumindest das Archivprojekt des SVA lebt weiter, wenn auch fürderhin an der Fachhochschule Dortmund.

Kritischer Ausblick

An Stimmen, welche Verschärfungen im Strafvollzug fordern, herrscht kein Mangel; das SVA und mit ihm Professor Feest, boten jenen Stimmen contra – und sie werden fehlen. Wie schon oben angesprochen, befindet sich die Situation im Strafvollzug, auch bedingt durch den Einzug der Ökonomisierung in den Vollzugsalltag, im Umbruch. Finanzielle Überlegungen spielen eine immer gewichtigere Rolle. Ähnlich bedeutend ist die zunehmende Psychiatrisierung von Gefangenen: Therapie und Gutachter gelten als Wundermittel.
Hier wäre eine kritische Begleitung auch seitens Forschung und Lehre unabdingbar. Zweifelsohne gibt es punktuell immer wieder Professoren / Professorinnen und wissenschaftliche Assistenten / innen, die sich kritisch mit dem Strafvollzug beschäftigen. Der durch Jahrzehnte kontinuierlicher Beschäftigung mit der Thematik gewachsene Sachverstand, gebündelt im SVA wird jedoch ohne Not dem Verfall preis gegeben. Ähnliches erneut aufzubauen würde erneut Jahre benötigen, jedoch steht zu befürchten, dass es erst gar nicht zu solch einem Versuch kommen wird.

Thomas Meyer-Falk
c/o JVA-Z. 3113
Schönbornstraße 32
76646 Bruchsal
 http://www.freedom-for-thomas.de
 http://freedomforthomas.wordpress.com

Veröffentlicht unter Strafvollzug | Schreibe einen Kommentar