Demo vor dem Knast in Bruchsal

Demo vor dem Knast in Bruchsal

Am Sonntag, den 19. Juni 2011 fand vor den Mauern der im Revolutionsjahr 1848 erbauten JVA Bruchsal eine lautstarke und kämpferische Demonstration statt, veranstaltet von der Gruppe 76 Rastatt/Murgtal (http://linksunten.indymedia.org/de/node/41944) anlässlich des Tags der revolutionären Gefangenen (vgl. http://archiv.no129.info/pdf/19juni_aufruf.pdf).

Zu meinem Bedauern konnte ich selbst nur die Böller hören, denn Zelle 3113 liegt äußerst ungünstig in dem Knastkomplex. Nur wenige Zellen weiter (3116/3117) saß früher Christian Klar und es dürften hier jene Zellen sein, in welchem man am weitesten weg ist von der Straße. Steige ich auf den Stuhl in meiner Zelle und schaue aus dem in etwas 2 m Höhe befindlichen Fenster, sehe ich die Rückseite der Gefängnis-Sporthalle und die Mauer. Außerdem sehe ich einen der Käfige, in welchen Gefangene, die in Einzelhaft sitzen, ihren Hofgang alleine (gelegentlich zu zweit) absolvieren müssen.

Dafür hörten andere Gefangene umso mehr von der Demo und sprachen mich am Montag (20.06.) begeistert an; jedoch auch ein bisschen überrascht davon, dass es doch tatsächlich Menschen gibt, die sich für die Abschaffung von Gefängnissen und die Freilassung von Inhaftierten einsetzen. Denn in der Regel hört mensch nur davon, dass Gefangene möglichst noch länger in Haft gehalten werden sollen (nur nebenbei: In Bruchsals Gefängnis dürfte der zur Zeit am längsten in der BRD, vielleicht auch Europa und darüber hinaus, eingesperrte Gefangene sitzen. Herr N. befindet sich annähernd 50 Jahre ununterbrochen in Haft. Die taz – http://www.taz.de – arbeitet momentan an einem Artikel über ihn.

Knast bedeutet stets auch Isolation: Abschottung von der Familie, PartnerIn, von FreundInnen, von der Gesellschaft im allgemeinen. Isolation ist also dem System Gefängnis zwangsläufig immanent. Dennoch bedeutet der Begriff „Isolationshaft“ etwas mehr und anderes und da in dem Grußwort und Flugblatt zu der Demo am 19.06. geschrieben wurde, ich säße nunmehr „seit über 13 Jahren in der JVA Bruchsal in Isolationshaft“ nutze ich die Chance an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass ich seit 2007 im „Normalvollzug“ sitze, wie ich auch schon 2007 berichtete. Ich finde es unfair Menschen gegenüber, die nach wie vor in Isolationshaft sitzen, würde man meine Haftsituation damit gleich setzen. So sitzt, um nur ein Beispiel zu nennen, Peter Wegener (JVA Sehnde) mittlerweile seit 1995 in Einzelhaft, nach dem er seinerzeit aus der JVA Celle (gemeinsam mit Günter Finneisen) ausgebrochen und kurz danach wieder verhaftet wurde. Herr Finneisen (von ihm finden sich auf meiner homepage zahlreiche Karikaturen) verlegte die niedersächsische Justiz erst vor wenigen Wochen von der Isolationsabteilung der JVA Celle (wo früher RAF-Gefangene isoliert wurden) in den Normalvollzug.

Das vollständige Zurückgeworfensein auf sich selbst, 24 Stunden am Tag, Woche um Woche, Jahr um Jahr; Besuche von FreundInnen, GenossInnen nur hinter einer dicken Panzerglasscheibe und bewacht von Beamten der JVA, verlassen der Zelle nur nach vorherigem nackt ausziehen und umkleiden in andere Knastkleidung und vieles mehr – all das gehört mit zum „Programm“ in Isolationshaft. Im Vergleich dazu ist der Normalvollzug zwar kein Kinderspiel, aber nicht ganz so kontrolliert, überwacht, bespitzelt und reduziert.

Neben dieser Klarstellung ist es mir jedoch ebenso wichtig, all jenen zu danken, die am 19. Juni den Weg nach Bruchsal fanden; diese Aktion gibt mir Kraft, aber auch und vor allem anderen Gefangenen, die so sehen konnten, sie sind nicht vergessen, es gibt Menschen, die für eine andere Welt kämpfen, für eine Welt, in der auch Gefängnisse überwunden werden. Der/die einzelne Gefangene steht dem Macht- und Repressionsapparat ziemlich hilflos gegenüber; Proteste, wie jene vom 19. Juni, die auch in anderen Städten Deutschlands und Europas vor Knästen stattfanden, schaffen Solidarität und ein Bewusstsein für die eigene Würde, schaffen die Grundlage für eine Verteidigung dieser Würde, weil mensch sieht: Sie/er ist nicht alleine!

Im Namen der Mitgefangenen und auch in meinem, allen ein herzliches und kämpferisches Danke!

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA – Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal http://www.freedom-for-thomas
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Strafgefangene – sind sie Hunde?

Strafgefangene – sind sie Hunde?

Die Sprache hinter Gittern ist nicht immer besonders fein, meist ist sie, nun ja, recht bilderreich, hart, unverblümt. Um so „dankbarer“ könnte man sein, wenn Beamte einer Justizvollzugsanstalt es subtil, also zart und feinsinnig angehen. Und so soll heute von Vollzugsbeamten der JVA Bruchsal die Rede sein.

Das Vorspiel

Schon vor Jahren verordnete das Justizministerium Baden-Württemberg seinen Knastbeamten ein „Leitbild Justizvollzug“; dort heißt es dann unter den auf den Umgang mit den Gefangenen bezogenen „Zielen“:
„Wir (…) behandeln sie menschlich und gerecht“.
An einem Samstag im Juni 2011 befand sich der Gefangene S. im Gefängnishof; er erhält eine spezielle Anstaltskost, leidet er doch an einer Milchzuckerunverträglichkeit. Isst er etwas „falsches“, kann dies zu Magen-Darmproblemen, wie z.B. akutem Durchfall führen. S. spürte an jenem Tag einen unmittelbaren Drang, sofort ein WC aufsuchen zu müssen, nur befindet sich kein solches im Gefängnishof. Er bat folglich einen der im Hof anwesenden Beamten, ihn ins Hafthaus zu lassen, damit er dort das WC in seiner Zelle aufsuchen könne. Nachdem ihm dies verweigert wurde, sah er sich gezwungen, in einem Eck des Hofes seine Notdurft zu verrichten, da er sich andernfalls hätte in die Hose machen müssen.
Beamte brachten ihm einen Eimer, damit er seine Hinterlassenschaft entfernen konnte. Als wäre dies alles nicht schon unangenehm genug gewesen, gab es am darauffolgenden Sonntag eine Fortsetzung.

Das Nachspiel

Wer gegen 9.00 Uhr in den Gefängnishof ging (zur „Freistunde“, also dem Spaziergang im Knasthof), fand in dem dort aufgestellten Zeitungskasten eine Hundekot-Tüte befestigt. Nur die Beamten der Haftanstalt verfügen über einen Schlüssel zu diesem Kasten, weshalb auch Beamte diese Tüte dort mit einem Magneten an der Zeitungswand befestigt haben müssen.

Die Reaktionen der Inhaftierten fielen unterschiedlich aus; es gab jene, die es „lustig“ fanden, aber die Mehrzahl fand es eine „gemeine“, menschlich unangemessene Reaktion. Herr U. sagte, dass dies „doch eine Beleidigung“ sei und man „die“ – er meinte die Beamten – anzeigen müsse. Eine andere Stimme, Herr Y., frug sich, wie wohl die „Muslime reagieren“ würden, die besonders sensibel auf Vergleiche mit den als unrein geltenden Hunden reagieren.

Fortsetzung des Nachspiels

Ein Gefangener sprach schließlich einen der uniformierten Beamten, landläufig auch als Wärter bezeichnet, an. Dieser Beamte vertrat nach Angaben des Gefangenen die Auffassung, es handele sich um einen Scherz und im übrigen habe sich er – der Häftling – nicht aufzuregen, da ihn die Hundekot-Tüte nicht beträfe und auch nichts anginge.

Schlusswort

Lassen wir das Justizministerium Baden-Württemberg sprechen. Im Kapitel „Unsere Grundlagen“ des schon zitierten „Leitbild Justizvollzug“ steht zu lesen: „Unser Handeln wird bestimmt durch die Menschenrechte und die Achtung der Menschenwürde aller.“

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA – Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal http://www.freedom-for-thomas.de
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Knastbeamten-Fest in Bruchsal


Sportliche Betätigung hat hinter wie vor den Gefängnismauern einen hohen Stellenwert; heute soll einmal von den Knastbeamten die Rede sein, von Gefangenen allenfalls mittelbar. Denn am 01. Juli 2011 findet in Bruchsal und Umgebung das „52. Landessportfest“ der Vollzugsbediensteten aus ganz Baden-Württemberg statt.
In einer knapp 80-seitigen Broschüre (in den diversen Grußworten recht mutig sogar „Festschrift“ genannt) feiert man sich selbst und informiert die TeilnehmerInnen über das sportliche Programm.

Die Grußworte

Nicht weniger als sieben Grußwort-SchreiberInnen fanden sich; vom Justizminister über die Oberbürgermeisterin und einen Ortsbürgermeister bis hin zu Gewerkschaftsvertretern von ver.di und BSBD (Bund der Strafvollzugsbediensteten). Der Minister grüßt alle TeilnehmerInnen und meint, der „sportliche Wettkampf stärkt (…) mental“. Auch Anstaltsleiter Thomas Müller (manchen noch aus der Affäre um die Rezitation eines
Boehse-Onkelz Liedtextes bekannt  http://de.indymedia.org/2010/01/270866.shtml) darf sich äußern, sichert allen Gästen eine „herzliche Atmosphäre“ sowie gute „badische Gastfreundschaft“ zu. Das Landessportfest biete, so Müller, „Gelegenheit, für einen Tag den Belastungen des beruflichen Alltags zu entrinnen“.

Sportliches Programm

Insgesamt in 12 Disziplinen üben sich die teilnehmenden Vollzugsbediensteten. Von Fußball bis Volleyball, von Tennis bis Kegeln, aber auch im Tauziehen und Schwimmen will man sich messen. Für die Geistesgrößen wird Schach und Schießen geboten; für die finanzielle Elite ein 18-Loch Golfturnier.
Wer am Schießwettbewerb teilnehmen möchte (hier sind bislang 170 TeilnehmerInnen gemeldet), darf mit einer „Heckler und Koch P10“ Pistole auf ein „statisches Ziel“ feuern; freilich ist ihm gem. Ziffer 11 der in der Broschüre abgedruckten Vorschriften für das Schießen „der Konsum von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln vor und während des Schießens“ untersagt und würde widrigenfalls „automatisch zur Disqualifikation“ führen. In welchem Zustand würden wohl die Schützinnen und Schützen erscheinen, gäbe es diese Anweisung nicht!?

Rahmenprogramm

Neben einem gemeinsamen Frühstück ab 7.30 Uhr und den von 8.00 Uhr bis circa 17.00 Uhr dauernden Wettbewerben soll dann ab 18.00 Uhr in der Waldseehalle in Forst (bei Bruchsal) die „Abendveranstaltung“ stattfinden, einschließlich Verlesung der Grußworte, Siegerehrung und des gewiss fulminanten musikalischen Programms der „Südtiroler Alpenamigos“.

Wie wurde die Festschrift finanziert

Offenkundig konnten die Veranstalter zahlreiche Vertreter der Wirtschaft dazu bewegen, halb- oder ganzseitige Werbeanzeigen zu schalten in besagter „Festschrift“. Neben Firmen wie Enforcer (http://www.enforcer.de), die Beamte mit, laut Inserat, „Tactical Handschellen – in hochwertiger Qualität und Verarbeitung“ zu 49,00 Euro, „Schnitthemmenden Handschuhen“ (39,90 Euro) und anderem mehr ausstatten, inserieren Firmen wie Geggus GmbH (http://www.geggus.de), die zahlreiche Arbeiten in die Anstalt vergeben, welche dort dann von den Gefangenen zu verrichten sind, oder Apotheken, die den Gefängnisarzt und die Inhaftierten beliefern, z.B. die Stern-Apotheke (http://www.sternapo.de
– eine kritische Würdigung dieser Apotheke findet sich unter
http://de.indymedia.org/2011/02/301534.shtml). Auch der unter Inhaftierten berüchtigte Knastkaufmann, die Firma Massak Logistik GmbH (http://www.massak.de – kritisch zu Massak vgl. http://de.indymedia.org/2010/05/280395.shtml) schaltete eine Werbeanzeige. Nicht fehlen durfte die Firma Telio (http://www.telio.de), auch sie genießt innerhalb der Gefangenenschaft, wie Massak, einen ganz „speziellen“ Ruf, denn sie versorgt tausende Gefangene mit Telefonie und lässt sich dies teuer, sehr teuer von diesen bezahlen
(http://de.indymedia.org/2010/09/290259.shtml).
Daneben gab es 14 Sponsoren, u.a. die örtliche Sparkasse, eine Metzgerei, eine Buchhandlung, die die Festivität direkt unterstützen und dafür einen besonderen Dank erfuhren.

Weshalb zähle ich dies alles so detailliert auf? Die genannten und weitere Firmen erzielen (zumindest teilweise) hohe Umsätze mit der Arbeit, Arbeitsleistung oder dem Geld von Gefangenen! Zugespitzt kann also festgestellt werden, dass die Inhaftierten mit ihrem Geld, ihrer Arbeitsleistung diese sogenannte „Festschrift“ mittelbar mitfinanzierten, letztlich sogar das Beamtensportfest. Betroffene Gefangene sehen darin einen gewissen Zynismus.
Schließlich bezahlen sie Broschüre, Rahmenprogramm und vergnügliche sportliche Aktivitäten derjenigen, die sie einsperren, auf diese Weise teilweise mit. Und es geht noch „besser“!

Wer produzierte die „Festschrift“

Ausweislich des Impressums wurden „Gestaltung, Layout, Satz, Druck“ von der Druckerei der JVA Bruchsal, die Bindung der Broschüre von der Buchbinderei der Anstalt erledigt; um es verständlicher zu formulieren: die Inhaftierten, die in den Bereichen Mediengestaltung (zuständig für Gestaltung, Layout und Satz, also bis zur Fertigung der Druckplatten), Druckerei (Druck der Seiten) und Buchbinderei (alles schön zusammenkleben) tätig sind, mussten die Broschüre produzieren. Nicht Wenige sind nach eigenem Bekunden richtig stolz darauf (über ethische Bedenken in diesem Zusammenhang schrieb ich an anderer Stelle http://de.indymedia.org/2010/10/291636.shtml).

Zwischenergebnis

Gefangene produzierten die von ihnen indirekt mitfinanzierte Broschüre für ein Beamtenfest, welches die Inhaftierten gleichfalls teilweise finanzieren, wenn auch nicht unmittelbar, sondern über ihre Arbeitsleistung und den Gewinn bzw. Umsatz der Sponsoren und Werbepartner generieren.

Der 1. Juli 2011

Während sich die aus dem ganzen „Ländle“ anreisenden Bediensteten nebst deren Familien an jenem Freitag sportlich betätigen, den „Alpenamigos“ versonnen lauschen (auch auf Kosten der Gefangenen), dürfen die Inhaftierten der JVA Bruchsal keine Besuche empfangen, wie sonst an Werktagen üblich, denn die Besuchsabteilung hat an diesem Tag, so informiert ein Aushang „aus organisatorischen Gründen“ geschlossen;
gleichfalls die gesamten Arbeitsbetriebe. Wer also auf das Einkommen aus Knastarbeit angewiesen ist, verliert einen Arbeitstag und das entsprechende Einkommen. Freizeitveranstaltungen fallen genauso aus.

Alles zum Wohle der JVA-Beschäftigten, die an diesem Tag die „Gelegenheit zur geselligen Begegnung und interessanten Gesprächen mit Kollegen und deren Familien aus dem ganzen Land“ (Grußwort von Ministerialdirigent Ulrich F.) nutzen möchten, einem „tollen Tag“ entgegen fiebern, „geprägt von sportlichen Leistungen und einer
freundschaftlichen Atmosphäre“ (Grußwort BSBD-Gewerkschafter Alexander S.). Wobei die „sportliche Betätigung verbunden mit Kameradschaft“, so das Grußwort von Thomas F. (ver.di-Landesbezirksfachgruppe Justiz und Justizvollzug), ein geeignetes Mittel sei, „um den Anforderungen des schweren Dienstes gewachsen zu sein“, welchen die
Strafvollzugsbediensteten zu verrichten hätten.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA-Z. 3113, Schönbornstraße 32, D-76646 Bruchsal
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Solidarität mit Werner Braeuner!

Solidarität mit Werner Braeuner! Der Gefangene Thomas Meyer-Falk aus Bruchsal ruft zur Solidarität mit Werner Braeuner auf, der sich in der JVA Sehnde in einem unbefristeten Hungerstreik (HS) seit dem 8.Mai befindet. Anlaß des HS ist Kot im Essen. Mehr Infos dazu unter www.political-prisoners.net Thomas setzt sich in seinem Text auch mit Kritik an Werner auseinander, fordert aber jetzt alle auf, seinen HS solidarisch zu unterstützen.

Solidarität für und mit Werner Braeuner!

Seit dem 8.Mai befindet sich Werner nun im Hungerstreik; Anlass war das Knastessen, das er als unerträglich findet. Er forderte die Möglichkeit der Selbstverpflegung, das wurde abgelehnt. Von vielen erfährt Werner Unterstützung, so gab es von Magdeburg aus eine Delegation die vor die Knastmauern zog und ein Feuerwerk veranstaltete, Parolen rief.

Peter W. seit 1995 in Isolationstrakt und im S-Trakt sitzend hörte den Lärm und schrieb „das hat gescheppert als ob die Russen kommen, so was hat der Sehnder Knast noch nie erlebt“. Aber es gibt auch Stimmen, die Werner in persönlichen Briefen oder öffentlich auffordern seinen HS zu beenden, die Argumente reichen von: das alles bringe eh nichts, bis hin zu, dass der Anlass zu geringfügig sei.

Auch entzündet sich mancher Wortwahl Werners (wenn er z.B. von manchen Gefangenen als „gestört oder „degeneriert“ spricht) Kritik.

Ich bin der Auffassung, in einer solch existenziellen Lebenslage, wie einem unbefristeten HS sollte Werner Solidarität und Unterstützung erfahren. Es war seine ureigene Entscheidung den HS zu beginnen und er entscheidet ob er ihn beendet, oder nicht. Jedenfalls überzeugen die Argumente derer, die ihn auffordern sofort aufzuhören nicht. Sein HS hat, wie keine Aktion der letzten Jahre sonst, einen Kristallisationspunkt geschaffen und das Thema Knast in den Blickpunkt gerückt.

Der Anlass für den HS, das Knastessen, kann und muss auch als Metapher für den Gesamtvollzug verstanden werden. Nahrung gehört zur menschlichen Existenz, essen zählt zu den Grundbedürfnisses und Essen in akzeptabler Form vorzusetzen stellt somit einen unmittelbaren Angriff auf das Menschsein dar. Zugleich stellt vorliegend die Nahrung auch eine Metapher für den sonstigen Umgang mit den Inhaftierten dar, dieser ist genauso inakzeptabel: Gefängnis an sich ist ein Angriff auf das Menschsein! Und wen Werners Wortwahl stört, der streite mit ihm, aber sich deshalb mit Solidarität zurück zu halten wird weder Werner , noch seinem HS, noch der Bedeutung des Themas Knast gerecht.

Solidarität mit und für Werner!

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA Bruchsal, 09.06.2011 http://www.political-prisoners.net

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Freiheit oder Sicherungsverwahrung – Eine persönliche Erklärung

Vor wenigen Wochen wurde in den deutschen Medien breit flächig über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung berichtet (vgl. auch meine Besprechung http://de.indymedia.org/2011/05/307207.shtml).

Da ich auch selbst von der SV (Antrittstermin Juli 2013) bedroht bin, hatte ich – zugegebenermaßen – kurz die Phantasie, von dem Urteil unmittelbar zu profitieren und frei zu kommen. Nach fast 15 Jahren Knast mag das verständlich, verzeihlich erscheinen – ich beantragte deshalb bei dem zuständigen Gericht (Landgericht Karlsruhe, dort: Strafvollstreckungskammer) Freilassung.

Im Folgenden möchte ich erklären, weshalb ich am 07. Juni 2011 diesen Antrag zurück genommen habe (a.) und wie sich deshalb voraussichtlich die nächste Zeit gestalten wird (b.).

a.) Antragsrücknahme vom 07. Juni 2011

In dem Schreiben an die Richter verwies ich auf die durchaus wesentliche Tatsache, dass die Gefangenen mit den Kosten für Pflichtverteidiger und Gutachter auch dann belastet würden, wenn die Entlassung versagt werde. In einem Nebensatz erwähnte ich die vergleichbare Praxis der Nationalsozialisten bei den zum Tode Verurteilten, bzw. deren Erben, die Kosten für die Exekution einzutreiben.

Wer meint, dies sei ein vielleicht unpassendes Argument, den möchte ich darauf verweisen, dass die Sicherungsverwahrung 1933 von den Nationalsozialisten eingeführt wurde (auch die schon in der Weimarer Zeit erfolgte Vorarbeit ändert an diesem Faktum nicht das Geringste) und noch heute Sicherungsverwahrte im Gefängnisjargon „lebende Tote“ genannt werden, in Anlehnung an die in den USA übliche Praxis, wenn Todeszellengefangene ihre Zelle verlassen, Wärter rufen zu lassen (als Warnung an ihre Kollegen) „Dead man walking“.

Des weiteren schrieb ich an die Strafvollstreckungskammer, es lasse Rückschlüsse auf die Gesinnung von Richtern zu, welche „kritiklos ein Gesetz der Nationalsozialisten vollstrecken“ würden; gerade diese Kammer, fuhr ich fort, zeichnet sich durch besonderes Desinteresse aus, da schon ein vor Jahren mal gestellter Antrag auf Freilassung letztlich über zwei Jahre herum gelegen sei.

Abschließend teilte ich mit, bei der von Amts wegen noch erfolgenden Prüfung 2013 (vgl. § 67 c StGB) würde ich weder mit den Richtern sprechen, noch mit einem Gutachter, man könne sich also diesbezügliche Anhörungen sparen.

b.) Wie sieht der weitere Vollzugsverlauf aus?

Bis Juli 2013 werde ich in der JVA Bruchsal einsitzen müssen, um dann in die JVA Freiburg verlegt zu werden, denn dort werden in Baden-Württemberg zentral alle Sicherungsverwahrten untergebracht.

Um den vielleicht auftauchenden Einwand oder auch Vorwurf, ich wolle eine Märtyrerrolle einnehmen gleich an dieser Stelle aufzugreifen: Ich bin kein Märtyrer und möchte auch keiner sein. Dazu liebe ich das Leben zu sehr. Aber ich sehe sie hier Tag für Tag, all die Inhaftierten, die sich verbiegen, verbeugen, alle Spiele der Vollzugsbeamtinnen und -beamten mitspielen, gehetzt von dem Funken Hoffnung, zu dem geringen Prozentsatz von Gefangenen zu gehören, der dann doch frei gelassen wird (nach Statistiken des Statistischen Bundesamtes werden nur 30 % der Gefangenen „vorzeitig“ entlassen. Das heißt, 70 % verbüßten ihre Strafen bis zum letzten Tag. Und bei den Sicherungsverwahrten sehen die Zahlen noch schlechter aus.).

Diesem Prozedere entziehe und verweigere ich mich. Ich springe nicht über die Stöckchen, die man den Gefangenen hinhält, Jahr um Jahr, bis zur völligen Selbstaufgabe und des Verlustes des letzten Restes von Würde.

Aber ich igele mich andererseits auch nicht ein, sondern ich denke, es ist wichtig, über das zu berichten, was hinter den Mauern passiert, zumindest ein bisschen „Öffentlichkeit“ zu erreichen, abseits von den Hochglanz-Internetauftritten der Knäste, die sich selbst loben (und mitunter im selben Atemzug die Gefangenen verhöhnen: Hierfür bietet der baden-württembergische Strafvollzug ein anschauliches Beispiel. Er bewirbt die von den Inhaftierten zu leistende Zwangsarbeit mit dem Slogan: „Wir lassen Sie nicht sitzen!“. Zu finden auf Plastiktüten, Kalendern, Werbeflyern. Denn schließlich müssen Aufträge an Land gezogen werden).

Knastleben ist weder leicht noch erfreulich, meist ist es ziemlich beschissen, um es mal deutlich zu formulieren; aber es ist auch nicht derart unerträglich, als dass es schon aus Gründen des nackten Überlebens erforderlich wäre, die „Spielchen“ der Anstalt mitzuspielen.

Wer weiß, möglicherweise könnte ich „draußen“ mehr tun oder erreichen, als hier von Zelle 3113 aus, aber das sind Gedankenspiele, denn, und das schreibe ich seit Jahren, es kommt nicht nur darauf an, „raus zu kommen“ aus dem Knast, sondern auch auf den Weg dort hin.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA – Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal http://www.freedom-for-thomas.de

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Rezension „Knastreport – Das Leben der Weggesperrten

Strafvollzug 2011

Im Frühjahr dieses Jahres erschien von dem für die taz (die tageszeitung, Berlin) tätigen Journalisten, Sozialpädagogen und Soziologen Kai Schlieter das Buch „Knastreport – Das Leben der Weggesperrten“.

Auf 254 Seiten bietet der Autor einen ungeschminkten Einblick in den bundesdeutschen Strafvollzug; er lässt neben einigen Gefangenen auch Professor Kröber (Berlin), einen der bekanntesten deutschen forensischen Psychiater zu Wort kommen.

Die sechs Kapitel des Sachbuches unterteilen sich in insgesamt 27 Unterkapitel, vom „Knastkomplex“ (Seite 15 – 38), dort wird über die Erfindung der Gefängnisse, der Gier nach Strafe, wie auch Gefängnisarchitektur erzählt. Hin zu den „jugendlichen Verbrechern“

(Seite 41 – 74); dort berichtet u.a. Yunus von den traumatisierenden Erfahrungen in der Jugenduntersuchungshaft zu landen. Sein Fall machte 2009 deshalb Schlagzeilen, weil ihm vorgeworfen wurde, am 01. Mai in Berlin auf einen Polizisten einen Molotow – Cocktail geworfen zu haben.

Erst nach über einem halben Jahr zermürbender Haft folgte der Freispruch. Kritisch reflektiert Schlieter die aufgeblasene und hysterisierende Medienberichterstattung wenn es um angebliche „Jugendgewalt“ geht.

Im dritten Kapitel („Vollzug für harte Jungs und böse Mädchen“); Seite 77 – 104) lesen wir von einem Mann, der in Berlin – Tegel, sowie von einer Frau, die in Pankow – Buchholz lebenslange Strafen wegen Mordes absitzen. Beide erzählen aus ihrem Haftalltag auf sehr anschauliche Weise.

In „Missstände im toten Winkel“ (Seite 107 – 174), dem umfangreichsten Kapitel des Buches, wird schließlich Tacheles geredet: es geht um Willkür, systematischen Rechtsbruch und um langjährige Isolationshaft.

Neben der Situation von Peter Wegener (Seite 160 ff), der seit 1973 nahezu ununterbrochen in Haft sitzt, davon seit 1995 in Isolationshaft, wird auch Günter Finneisens Haftalltag thematisiert. Er wird in Niedersachsen seit 1995 in Isolation gehalten. Da die taz im Zuge der Veröffentlichung des Buches in einer der großen Reportage auf Herrn Finneisens Eingemauert – Sein hinwies, kam es zu einer kleinen Anfrage der GRÜNEN im Landtag. Es äußerten sich zudem die bekannte Kriminologin

Professorin Frommel („Das ist Folter“), wie auch der ehemalige BGH – Richter und heutige LINKS – Partei Bundesabgeordnete Neskovic, wie Vollzugskenner kritisch über diese nun 16 Jahre andauernde Isolierung.

Seit Anfang Mai 2011 wurde Herrn Finneisens Situation nunmehr gelockert; hierzu mag vielleicht dieses Buch beigetragen haben.

Im Buchkapitel „Das Risiko des Bösen“ (Seite 177 – 216) geht es schließlich um das schwierige Thema der „Kriminalprognose“; wie soll künftiges Verhalten von Gefangenen im Rahmen von Haftentlassungen sicher vorhergesagt werden!? Hier geht Schlieter auf das zur Zeit wieder sehr aktuelle, weil durch ein Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 04. Mai 2011 ins Bewusstsein gerückte Institut „Sicherungsverwahrung“, nämlich der Inhaftierung von Menschen, die ihre Freiheitsstrafe längst verbüßt haben, ein.

Im Schlusskapitel schließlich („Perspektiven“, Seite 219 – 236) wird ein kritischer Ausblick gewagt, die zunehmende Privatisierung im Bereich Strafvollzug angesprochen und letztlich ein sehr kritisches Resümee gezogen, frei von Träumereien.

Niemand, der dieses Buch liest, wird auf die BILD – Berichterstattung hereinfallen, wonach Gefängnisse letztlich etwas abgespeckte Hotels seien. Wer neben allgemeinen und auch statistischen Informationen über den Strafvollzug Interesse hat, sich Einzelschicksale von Inhaftierten zu öffnen, dem sei der Kauf dieses Buches uneingeschränkt empfohlen. Er

oder Sie wird danach Gefängnisse mit anderen Augen betrachten.

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA Z. 3113, Schönbornstraße 32, D – 76646 Bruchsal

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Bibliografische Angaben:

Kai Schlieter, „Knastreport – Das Leben der Weggesperrten“

erschien 2011 im Westend-Verlag, 254 Seiten, 17,95 Euro

ISBN 978-3-938 060-67-4

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Sicherungsverwahrung verboten?

Am 04. Mai 2011 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die zur Zeit geltenden Bestimmungen über die Sicherungsverwahrung (zur SV siehe auch  http://de.indymedia.org/2011/01/298027.shtml ) allesamt gegen die Verfassung verstoßen. Deshalb sollen im Folgenden die Entscheidungsgründe kurz dargestellt und eine erste Einschätzung abgegeben werden.

1.) Das Urteil vom 04. Mai 2011a.) Vorgeschichte

Nachdem die Zahl der in SV untergebrachten Personen bis Mitte der 90er soweit zurückging (auf knapp 180 Männer), dass sogar an eine mögliche Abschaffung dieser Maßregel gedacht wurde, zogen in Folge hektischer gesetzgeberischer Aktivitäten nach spektakulären Sexualmorden, insbesondere zum Nachteil von Kindern, die Verwahrtenzahlen erheblich an auf mittlerweile über 500 Personen (zu fast 100% Männer).
Sicherungsverwahrung, dies als kleiner Exkurs, ermöglicht der Justiz seit 1933 (denn die Nationalsozialisten fügten die SV in das damalige Reichsstrafgesetzbuch ein) einen Menschen auch über die Dauer der eigentlich verhängten Haftstrafe hinaus im Gefängnis zu behalten; zumindest solange, wie er/sie „gefährlich“ für die Allgemeinheit ist. Bis 1998 durfte die erstmalige Anordnung der SV maximal 10 Jahre vollzogen werden, seit einer Gesetzesänderung noch unter CDU/FDP (Kohl-Regierung) darf jedoch eine Verwahrung auch bis zum Tode erfolgen.

Seit Gesetzesänderungen von 2002/2004 kann darüber hinaus die SV auch nachträglich, also kurz vor dem regulären Haftende angeordnet werden.

Hiergegen klagten erfolgreich einige Verwahrte bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und bekamen von dort bescheinigt, dass einerseits die Haftbedingungen in der SV desolat seien und somit die SV im Sinne der Menschenrechtskonvention eine Strafe darstelle und andererseits deshalb – weil sie eine Strafe darstelle – eine rückwirkende Verlängerung, bzw. Anordnung menschenrechtswidrig sei ( http://de.indymedia.org/2010/01/270543.shtml ).

Da sich allerdings in Deutschland nur wenige Gerichte bereit fanden, die Urteile des EGMR auch auf ähnlich gelagerte Fälle anzuwenden und die Betroffenen aus der Haft zu entlassen (wie beispielsweise Herrn Ralf Schüler, einen Einbrecher  http://de.indymedia.org/2010/08/288316.shtml ), landeten mehrere Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

b.) Entscheidungsgründe

In dem 178 Absätze umfassenden Urteil verwirft das Gericht einerseits alle wesentlichen Regelungen der Sicherungsverwahrung, da diese angesichts des real praktizierten Vollzugsalltages grundgesetzwidrig seien (aa.), bzw. sofern eine rückwirkende Verlängerung/Verhängung erfolgte, diese gegen den Vertrauensschutz verstoße (bb.), billigt aber dem Staat eine lange Übergangsfrist zu, innerhalb derer die bisherigen Regelungen fortgelten, wenn auch unter Einschränkungen (cc.).

aa.) Vollzugsalltag

Da der Vollzugsalltag weitgehend dem des Strafvollzuges ähnele und er nicht mal ansatzweise auf die Wiedererlangung der Freiheit ausgerichtet sei, so das Gericht, verstoße die Sicherungsverwahrung heute gegen das Grundrecht auf Freiheit der Person.

In den Absätzen 111 ff. macht das BVerfG dann dem Gesetzgeber zahlreiche Vorgaben hinsichtlich der einzuführenden Mindeststandards: die SV, ihr Antritt oder Vollzug müssten die „ultima-ratio“ sein, das heißt, schon der vorangeschaltete Strafvollzug müsse zwingend auf eine Vermeidung der SV ausgerichtet sein, namentlich durch ein intensives Therapieangebot und entsprechende Vollzugslockerungen. So der Antritt der SV dann erfolge, sei zwingend eine umfassende Diagnostik durchzuführen, Therapiemaßnahmen und ein multidisziplinäres Team von Fachkräften haben intensiv auf einen frühestmöglichen Entlassungszeitpunkt hinzuwirken. Die Betroffenen seien auch zu „motivieren“, und zwar durch ein „Anreizsystem (…) das aktive Mitarbeit mit besonderen Vergünstigungen oder Freiheiten honoriert oder auch solche entzieht, um Motivation und Mitarbeit zu erreichen“.

Ergänzt werden diese Vorgaben des Gerichts durch ein Trennungsgebot (Strafhaft und SV sind strikt zu trennen, wobei jedoch die SV-Einrichtungen sich durchaus auf dem Gelände von Gefängnissen befinden dürften) und insbesondere ein „Rechtsschutz- und Unterstützungsgebot“, wonach jedem Verwahrten von Anfang an ein „Beistand“ beizuordnen sei, der ihn „bei der Wahrnehmung seiner Rechte und Interessen unterstützt“.

Vollzugslockerungen, so kann das Gericht verstanden werden, seien im Regelfall zu gewähren und nicht – wie heute – nur im Ausnahmefall.

Die Notwendigkeit der Fortdauer der Verwahrung sei jährlich (und nicht wie jetzt nur alle zwei Jahre) gerichtlich zu prüfen. Ferner sei ein umfassendes Netzwerk zu schaffen, welches die Verwahrten nach einer Freilassung aufnehmen könne.

Bislang fehle es jedoch an diesen verfassungsrechtlich gebotenen Mindeststandards und somit sei das gesamte Institut der Sicherungsverwahrung verfassungswidrig.

Diese Ausführungen betreffen folglich alle Sicherungsverwahrten, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Verurteilung. Für den Spezialfall der rückwirkenden Verlängerung/Anordnung der SV macht das Gericht weitere Vorgaben.

bb.) rückwirkende Verlängerung/Anordnung der SV

Weiterhin beharrt das BVerfG auf seiner schon 2004 vertretenen Ansicht, die SV stelle keine Strafe dar, und positioniert sich hier eindeutig gegen die Rechtssprechung des EGMR. Allerdings gewichtet heute – im Gegensatz zu früher – der 2. Senat den Vertrauensschutz höher und berücksichtigt auf dieser Ebene die Urteile des EGMR von 2009-2011.
Da die Menschenrechtskonvention die Verwahrung „psychisch kranker“ Menschen (Art. 5 Abs. 1 Buchstabe 3 EMRK) durchaus erlaubt, müssen nun bei den sogenannten „Altfällen“ (also jenen, die vor der Reform von 1998 zu SV verurteilt wurden oder bei denen die SV nachträglich angeordnet wurde) umfangreiche Begutachtungen bis spätestens 31.12.2011 erfolgen. Eine weitere Verwahrung ist demnach nur zulässig, „wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten“ drohe und der Untergebrachte zugleich an einer „psychischen Störung“ leide. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, hat bis zum 31.12.2011 die Freilassung zu erfolgen.

Um es nochmal zu betonen, diese besonders hohe Hürde für eine weitere Sicherungsverwahrung betrifft ausschließlich die erwähnten „Altfälle“, deren Zahl je nach Schätzung 70-100 der über 500 Verwahrten umfasst.

cc.) lange Übergangsfrist

Das Gericht weigert sich, die Verwahrten sofort aus der Haft zu entlassen, da dies (Randnummer 168 des Urteils) „zu einem Chaos führen würde“ und ein „rechtliches Vakuum entstünde“. Bis 31. Mai 2013 bekommen der Bund und die 16 Länder Zeit, eine den Grundsätzen des Urteils gerecht werdende gesetzliche Regelung zu schaffen. Wobei das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich betont, dass die Gesetze den Anstalten und Gerichten künftig eindeutige Vorgaben zu machen hätten und ihnen keine allzu großen Spielräume belassen dürften.
Erwähnenswert ist noch die Folge für den aktuellen Vollzugsalltag der Sicherungsverwahrten. In einem Nebensatz (Randnummer 172) verweist das Gericht darauf, dass wegen des aktuell verfassungswidrigen Zustandes den Betroffenen ausschließlich jene Beschränkungen auferlegt werden dürften, „die unerlässlich sind, um die Ordnung des betroffenen Lebensbereichs aufrechtzuerhalten“.

2.) erste Einschätzung des Urteils

Auf den ersten Blick mag es einem Paukenschlag gleichkommen, wenn das höchste deutsche Gericht die Sicherungsverwahrung insgesamt für verfassungswidrig erklärt. Jedoch begibt es sich dann durch seine Weigerung, die Betroffenen sofort freizulassen, in Konflikt mit Artikel 104 Abs. 1 GG, wonach nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes die Freiheit der Person beschränkt werden darf. Hier setzt das Gericht seine aus Sicht der Verwahrten willkürliche Rechtsprechung von 2004 fort, als es auch schon Gesetze zur Sicherungsverwahrung als verfassungswidrig klassifizierte, ohne aber die Betroffenen freizulassen.

Unabhängig davon führt das Urteil, auch bedingt durch missverständliche Medienberichte, dazu, dass nicht nur Menschen in Freiheit, sondern gerade auch in Haft nun der Ansicht sind, die Sicherungsverwahrung sei abgeschafft oder werde zumindest durch einen hotelartigen Vollzugsalltag ersetzt. Nichts davon trifft zu; auch das BVerfG hält fest an dem Gedanken von 1933, Menschen trotz Verbüßung ihrer Haft, ggf. auch bis zu deren Tod weiterhin zu verwahren – wenn auch (zugegebenermaßen) unter komfortableren Bedingungen als jetzt.

Wie allerdings mit der Menschenwürde zu vereinbaren sein soll, dass die Anstalten im Rahmen des „Motivationsgebots“ (Randnr. 114) Freiheiten und Vergünstigungen ausdrücklich entziehen dürfen, wenn Verwahrte nicht mitspielen wollen, so wie es das Behandlungsteam wünscht, erscheint schon jetzt fraglich.
Nicht weniger bedenklich sind auch die Ausführungen zur „psychischen Störung“, die gegeben sein muss, um „Altfälle“ auch weiterhin verwahren zu können (Randnr. 151 ff), und sich dann ganze Absätze dem (vergeblichen) Versuch widmen, aus delinquentem Verhalten eine „psychische Störung“ abzuleiten. Das dahinter stehende Menschenbild verdient Kritik, denn hier werden Menschen zu Objekten staatlicher Definitionsversuche von Krankheiten. „Du bist KRANK – deshalb bleibst du hinter Gittern“, das ist die kurze, aber prägnante Schlussfolgerung.

Es bleibt nun erstmal nur abzuwarten, wie sich bis 2013 die Rechtslage entwickeln wird. Aber spätestens wenn der erste „Altfall“ sich erneut bis zum EGMR durchgeklagt hat, wird neuer Ärger ins Haus stehen.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA-Z. 3113
Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal
 http://www.freedom-for-thomas.de
 http://www.freedomforthomas.wordpress.com

Das Urteil kann kostenfrei abgerufen werden unter
 http://bverfg.de/entscheidungen/rs20110504_2bvr236509.html

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Neue Schikane gegen Mohamed Abu Dhess?

 Ich hatte erst kürzlich über das Schicksal des in Köln lebenden Mohamed Abu Dhess ( http://de.indymedia.org/2011/04/304510) berichtet. Nun fühlt er sich massiv durch die Stadt schikaniert. Was ist geschehen?
Schikane durch Amt für Öffentliche Ordnung?Mit Anhörungsbogen vom 01.04.2011 teilte man Mohamed mit, dass Herr Monschau vom „Amt für öffentliche Ordnung“ gegen ihn Anzeige erstattet habe, da er gegen seine Meldepflichten hartnäckig verstoßen habe. Ihm wurde auferlegt, täglich „auf der Polizeiwache Köln-Nippes (…) in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr persönlich“ vorzusprechen.
An insgesamt 27 Tagen habe er hiergegen verstoßen, in dem er bspw. am 08.02.2011 (schon) um 09:58 Uhr vorgesprochen habe, anstatt (frühestens) um 10:00 Uhr. Minutengenau reiht sich ein „Verstoß“ an den anderen, mal sei er schon um 09:50 Uhr, mal um 09:56 Uhr erschienen.
„Mit freundlichen Grüßen“ wird ihm mitgeteilt, dass dieses Verhalten mit Bußgeld von bis zu 1000 Euro pro Verstoß geahndet werden könne und er sich nunmehr hierzu äußern dürfe.
Hier tobt sich augenscheinlich deutsches Beamtentum in Reinkultur aus, denn ein Erscheinen auf der Polizeiwache um zwei oder drei Minuten vor der angesetzten Zeit zu einer Strafanzeige (die Staatsanwaltschaft führt unter Az. 121 Js 759/10 das Verfahren) führt.
Es bleibt abzuwarten, ob Mohamed für dieses angebliche Fehlverhalten tatsächlich bestraft wird.
Thomas Meyer-Falk, c/o JVA – Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal
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