Immer noch Sicherungsverwahrung und kein Ende

Am 13.01.2011 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erneut Gelegenheit, sich zur deutschen Regelung der Sicherungsverwahrung zu äußern. In den vier zur Entscheidung stehenden Fällen verurteilte der EGMR jeweils die Bundesrepublik Deutschland, da diese die Menschenrechte der Verwahrten verletzt habe. 

 

Ich möchte (in gebotener Kürze) die Regelungen darstellen, die der EGMR beanstandete (a.), auf die Entscheidungsgründe des EGMR eingehen (b.) und mit einer eigenen Bewertung bzw. einem Ausblick schließen (c.).

a.) Sicherungsverwahrung

Im Jahre 1933 führten die Nationalsozialisten (freilich nach Vorarbeiten, die in der Weimarer Zeit liefen, auch unter Beteiligung der Sozialdemokraten) die Maßregel der Sicherungsverwahrung (SV) ein. Damit sollte ermöglicht werden, Menschen auch nach Verbüßung ihrer Haftstrafe im Gefängnis zu behalten, so sie denn (angeblich) „gefährlich“ seien für die Gesellschaft.

Bis zum Jahre 1998 durfte die erstmalige Unterbringung in der SV maximal 10 Jahre dauern. Die CDU/FDP-Koalition beschloss im Frühjahr 1998, dass diese 10-Jahresgrenze ersatzlos entfallen soll, soweit für potentielle Opfer schwere körperliche oder seelische Schäden drohen. Jedoch entfiel diese Obergrenze nicht nur für künftige Fälle/Täter, sondern auch rückwirkend für alle schon Verurteilten.

Des Weiteren wurde im Jahr 2004 die sogenannte nachträgliche SV eingeführt; d.h. noch bis zum Ende der Haftzeit durfte, so die sonstigen Voraussetzungen vorlagen, nachträglich im Rahmen einer öffentlichen Hauptverhandlung die Sicherungsverwahrung angeordnet werden.

b.) Entscheidungen des EGMR

Schon im Dezember 2009 urteilte der EGMR, dass die rückwirkende Verlängerung der SV von 10 Jahren auf quasi-Lebenslang mit der Menschenrechtskonvention unvereinbar sei (vgl. auch meine Besprechung http://de.indymedia.org/2010/01/270543.shtml).

Diese seit Mai 2010 rechtskräftige Entscheidung bekräftigte nun am 13.01.2011 der EGMR in vier weiteren Urteilen und verurteilte die BRD wegen Verstoßes gegen das Menschenrecht auf Freiheit und wegen Verletzung des Artikel 7 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention), welcher die rückwirkende Verlängerung von Strafen verbietet.

Hatte noch 2004 das Bundesverfassungsgericht feinsinnig argumentiert, die SV stelle keine Strafe dar, schließlich wirke sie nicht repressiv, sondern habe rein vorbeugenden Charakter, beurteilte der EGMR die SV angesichts der realen Vollzugsbedingungen als Strafe im Sinne der Konvention.

Erneut hob der EGMR hervor, dass die materiellen Haftbedingungen in der bundesdeutschen SV-Wirklichkeit von Hoffnungs- und Perspektivlosigkeit geprägt seien, die Betroffenen in der Tat bloß „verwahrt“ würden und sich die Situation letztlich kaum von der in Strafhaft unterscheide.

Dem gemäß muss die BRD den vier Klägern auch eine Geldentschädigung in fünfstelliger Höhe zahlen (je nach Fall zwischen 25.000 Euro und 70.000 Euro).

Die Urteile können über die Homepage des EGMR abgerufen werden:
http://www.echr.coe.int/echr/Homepage_EN
http://www.echr.coe.int/echr/en/header/case-law/hudoc/hudoc+database/

c.) Bewertung und Ausblick

Erneut mussten Verwahrte erst den viele Jahre dauernden Weg nach Strasbourg gehen, bevor sie mit ihren begründeten Rügen Gehör fanden. Es mutet bedenklich an, mit welchem Nachdruck die Bundesregierung und mit ihr das Gros der PolitikerInnen eine Regelung aus der Zeit des 3. Reichs verteidigt.

EGMR, Anti-Folterkomitee des Europarats, ja sogar die UNO haben die Haftbedingungen in der Sicherungsverwahrung als absolut desolat bezeichnet. Auch Vollzugsbedienstete räumen ein, dass es keine speziellen Behandlungsangebote für Sicherungsverwahrte gebe. So sind die JVA-Sozialarbeiter Gorzel und Lefering (beide: JVA Freiburg) zwar Vollzeit in der Anstalt tätig, dürfen aber jeweils nur 25% ihrer Zeit für die knapp 60 Verwahrten aufwenden („Wegschließen – und zwar für immer?“ in Forum Strafvollzug 2010, S. 136 ff).

Es kann jedoch nicht darum gehen, speziell für die Verwahrten einen „Rundweg zum Spazierengehen, Sitzecken, ein Grillplatz, ein Biotop mit Teich, eventuell mit Schildkröten und Goldfischen“, so ein Gutachten des Kriminologischen Dienstes des bayerischen Strafvollzugs (zitiert nach: Süddeutsche Zeitung vom 06.12.2010, „Goldfische für Gewalttäter“) anzulegen, sondern die Forderung lautet: „Freilassung!“.

Ja! Es sind mitunter schreckliche Taten, die die Verwahrten begangen haben. Abstoßend und abscheulich. Aber zum einen sind diese nicht in der Mehrheit, so sitzen nämlich auch Diebe, Heiratsschwindler, Einbrecher, Betrüger in Sicherungsverwahrung. Und zum anderen haben sie in aller Regel einen Jahrzehnte dauernden Freiheitsentzug hinter sich und sind in der Regel vollkommen ungefährlich. Kaum ein renommierter forensischer Psychiater, der nicht einräumt, dass die Gefährlichkeit der Sicherungsverwahrten vollkommen überschätzt werde.

Wir leben heute in einer Zeit realer Sicherheit, aber gefühlter Unsicherheit. Kaum einer weiß oder nimmt zur Kenntnis, dass in Deutschland beispielsweise noch 1993 mehr als doppelt soviele Tötungsdelikte begangen wurden wie heute. Das heißt in bald zwanzig Jahren ging die Zahl dieser Taten um mehr als die Hälfte zurück!

Angesichts des Kampagnenjournalismus von BILD, SPIEGEL, FOCUS und anderer Medien muss man freilich befürchten, dass Deutschlands PolitikerInnen (zumal in einem Superwahljahr wie 2011) alles tun werden, um die EGMR-Urteile auszuhebeln.

Hierbei könnten sie auch Unterstützung von Seiten des Bundesverfassungsgerichts erfahren. Dieses verhandelt am 08.02.2011 seinerseits über mehrere Verfassungsbeschwerden von Betroffenen (vgl. http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-117.html), die sich gegen die Fortdauer ihrer Verwahrung wehren und auf die Strasbourger Entscheidung von Dezember 2009 berufen. Als nämlich 2004 über Ländergesetze (u.a. aus Bayern) zur nachträglichen Sicherungsverwahrung zu entscheiden war, wurden zwar die entsprechenden Ländergesetze als verfassungswidrig beurteilt, jedoch weigerte sich die Senatsmehrheit, die auf Grund der verfassungswidrigen Gesetze untergebrachten Gefangenen freizulassen. Vielmehr wurde dem Bundestag eine Frist von 6 Monaten gesetzt, innerhalb derer ein verfassungskonformes Gesetz erlassen werden könnte.

Dies weist darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht bereit ist seinerseits die Verfassung zu brechen (dies wurde auch der Senatsmehrheit von anderen Mitgliedern des Senats, die für eine sofortige Freilassung der Kläger plädierten, vorgeworfen), wenn es politisch opportun ist. Die Scheu vor BILD-Schlagzeilen im Stile von „Irrsinn Justiz! 5 Polizisten bewachen einen freigelassenen Vergewaltiger“ (BILD vom 11.08.2010) scheint groß zu sein.

Wer sich vor Augen führt, dass jede der Taten, die Menschen in die Sicherungsverwahrung führt, auf allen Seiten Opfer hinterlässt: die konkret geschädigten Opfer, deren Familien, aber ebenso die Familien der Täter und schlussendlich auch die gebrochenen Biografien der Täter selbst, kann erkennen, dass irgendwann Schluss sein muss mit Bestrafung. Die Gefängnisse zerstören erst die Gefangenen, dann deren Familien und Freunde bzw. die Beziehungen zu und mit ihnen. Sie zerstören auch seelisch die in den Anstalten Beschäftigten und am Ende die Gesellschaft.

Die Verantwortlichkeit der Sicherungsverwahrten (es sind in fast 99% der Fälle Männer, auch wenn die Justiz in den letzten Jahren dazu übergeht, auch Frauen in die Sicherungsverwahrung zu stecken) soll nicht in Abrede gestellt werden, aber „Kriminalität“ hat stets mehrere Ursachen und alles auf „den“ Täter zu konzentrieren bedeutet die Augen vor der Wirklichkeit zu verschließen.

Absolute Sicherheit kann und wird es niemals geben.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA-Z. 3113
Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal
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Sicherungsverwahrung und kein Ende

SV – Was ist das?


Die Sicherungsverwahrung (SV) wurde 1933 von den Nazis (nach Vorarbeiten in der Weimarer Zeit) ins Strafgesetzbuch aufgenommen und ermöglicht seitdem Menschen auch nach Verbüßen der eigentlich zugemessenen Freiheitsstrafe, ggf. bis zu deren Tod zu verwahren.
Gingen in Deutschland (nebenbei: in der DDR wurde die SV als „faschistisch“ gebrandmarkt und verboten) die Zahlen der Verwahrten auf 176 im Jahr 1996 zurück, steigen seitdem die Zahlen, auf mittlerweile 520 Sicherungsverwahrte.
Nach diversen „Reformen“ seit 1998 können mittlerweile Ersttäter genauso in der SV landen, wie nach Jugendstrafrecht Verurteilte. War bis 1998 die erstmalige Unterbringung in der SV auf 10 Jahre begrenzt, kann sie seitdem lebenslang vollstreckt werden; nur alle zwei Jahre wird überprüft, ob der/die Betroffene weiterhin „gefährlich“ ist.

 

Welches Menschenbild steckt hinter der SV?

Die SV geht seit ihren Anfängen von einem reduktionistischen Weltbild aus, kurz gesagt: „Einmal kriminell, immer kriminell“. Goebbels, dem Propagandaminister der Nazis, ging es nach eigenem Bekunden darum „Volksschädliche unschädlich“ zu machen. Dieses Menschenbild schwingt heute zumindest implizit immer noch mit, so als vor etwa 10 Jahren der damalige Kanzler Schröder ein „Wegschließen für immer“ verlangte. Aus vergangenem Verhalten auf eine künftige angebliche „Gefährlichkeit“ zu schließen entspricht qualitativ der Prognose: „Weil es gesten regnete, muss es auch morgen, übermorgen und nächsten Monat regnen“. Eine Aussage, eine Prognose die wohl kaum jemand für vernünftig halten würde; nur wird auf vergleichbarem Niveau über Gefangene geurteilt, was deren künftiges Verhalten anbelangt. Es regiert das Vorurteil und mit Vernunft bestimmtem Wissen möchte man sich tunlichst nicht konfrontieren.

Vernunft bestimmtes Wissen?

Es gibt eine Studie aus dem Jahr 2010 (Dr. Alex, „Nachträgliche Sicherungsverwahrung- ein rechtsstaatliches und kriminalpolitisches Debakel“) die eindrucksvoll belegt, dass die absolute Mehrzahl jener die als extrem „gefährlich“ diagnostiziert wurde, eben keine Straftaten mehr begingen, als man sie trotz dieser angeblichen Gefährlichkeit in die Freiheit entlassen musste. Selbst renommierte forensische Psychiater, die zu den herausragenden Köpfen ihrer Zunft in Deutschland zählen, wie die Professoren Kröber und Leygraf, gehen davon aus, dass maximal 10-20% der langjährig Inhaftierten wieder rückfällig werden.

Aktuelle SV-Reform

Angestoßen durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009, reformierte der Bundestag im November 2010 die Regelungen zu SV. Während es künftig keine nachträgliche SV geben soll (freilich nur für den Personenkreis der nach In-Kraft-treten des Gesetzes verurteilt werden wird. D.h. Für alle schon Verurteilten, bleibt das Damoklesschwert der nachträglichen SV, d.h. die Verhängung der SV erst kurz vor oder sogar nach Haftende, über ihren Köpfen schweben), und auch Einbrecher, Betrüger und Diebe nicht mehr in der SV landen sollen, diese Gruppe machte etwa 20% der Verwahrten aus, wird die sogenannte „vorbehaltene SV“ exzessiv ausgeweitet. Bei der vorbehaltenen SV erfolgt im Haftzeit eine neue Hauptverhandlung, in der dann anhand der Entwicklung während der Haft entschieden wird, ob die SV angeordnet wird, oder ob nicht.

SV für politische Delikte

Auch Verurteilungen nach §129a StGB („Terroristische Vereinigung“), ja selbst KFZ-Brandstiftung kann nach wie vor die Anordnung der SV rechtfertigen. Es ist also mitnichten so, dass die SV sich auf Sexualverbrecher beschränken würde, wie selbst viele in der politischen Linken glauben.

Perspektiven für die Verwahrten

Auch wenn sich ein großer Teil der Betroffenen der Hoffnung hingibt, durch eine „Sozialtherapie“, durchgeführt in speziellen therapeutischen Knast-Abteilungen, der SV zu entkommen, wird die Zahl der Verwahrten weiter ansteigen, denn in einer gesellschaftspolitisch so angespannten Lage wie der heutigen, in der eines der vordringlichen Ziele, die Vermeidung jeglichen Risikos ist, werden immer weniger Gerichte und Gutachter den Verwahrten eine wohlwollende Sozialprognose zu stellen bereit sein. Stattdessen wird in Arbeitsgruppen der Justizministerien länderübergreifend an einem (kein Scherz!) „humanen Sterben im Justizvollzug“ gearbeitet. Und die bayrische Justizministerin Merk, sonst als absolute Hardlinerin bekannt, möchte den Vollzug der Verwahrten aufbessern, durch eigene „Zimmer mit Dusche“, anstatt schnöder Knastzellen, sowie vielleicht einem Teich „mit Goldfischen“ im Hofbereich. Nicht umsonst nennen Sicherungsverwahrte ihre die Verwahrung eine „Todesstrafe auf Raten“, nur dass diese künftig offenbar in anheimelenderem Ambiente vollzogen werden soll…

Thomas Meyer-Falk, zur Zeit JVA Bruchsal Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal

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Weihnachtsbotschaft aus dem Knast – Eine Glosse

Seit einigen Jahren schon beglückt der Leiter der Justizvollzugsanstalt Bruchsal, Herr Thomas Müller, immer zur Weihnachtszeit die Insassen mit einer Grußbotschaft. Je nach Tagesform fällt diese dann entweder wenig originell aus (beispielhaft jene von 2003 http://de.indymedia.org/2003/12/70907.shtml ) oder es wird auch schon mal die aus rechten Kreisen bekannte Musikgruppe Boehse Onkelz zitiert (so im Jahr 2009, vgl. http://de.indymedia.org/2010/01/270866.shtml ), wobei zu letzterer Weihnachtsbotschaft der Anstaltsleiter Müller später behauptete, ihm sei die Provenienz des Zitats nicht bekannt gewesen.

Sage niemand, Müller sei nicht einsichtsfähig – zitierte er also vor einem Jahr noch (unbewusst) die Boehsen Onkelz, so darf es 2010 (ganz bewusst offenbar) Mahatma Gandhi sein, den er uns ans Herz legt: „Es gibt wichtigeres im Leben, als beständig dessen Geschwindigkeit zu erhöhen.“

Jetzt rätseln manche Gefangene, ob das als Drohung oder aber als Versprechen zu verstehen sein soll, denn das Jahr 2010 war geprägt von ziemlich hektischen Entscheidungen seinerseits, die dann teilweise auch wieder revidiert werden mussten (vgl. „Kein gutes Jahr für Gefangene“ http://de.indymedia.org/2010/12/296205.shtml ) und somit im Kontrast stehen zu diesem entschleunigenden Zitat Gandhis.
Der Mitgefangene R. meinte spontan zu der Weihnachtsbotschaft Müllers, die sinnnigerweise auf einem bunten Din-A4-Blatt, eingeklemmt zwischen dem Schmutzwäscheplan und dem Speiseplan der laufenden Woche ihr Dasein fristet, diese „ist so leer wie er – Müller – “. Zu diesem zugegebenermaßen subjektiv geprägten Eindruck mögen die „persönlichen“ Worte des Anstaltsdirektors beigetragen haben.
Thomas Müller schreibt nämlich: „Ich wünsche Ihnen allen ruhige und friedvolle Weihnachtstage sowie für das Jahr 2011 Gesundheit, Glück und persönliches Wohlergehen.“

Nun ja, Mitgefangener S. stellte in den Raum, dass „bei solch einem Anstaltsleiter wir ganz viel von dem Glück benötigen“ würden.
Ob Müller, angesteckt von der Weihnachtsbotschaft der Bibel, sich vom Saulus zum Paulus wandelte und deshalb so pastoral wie salbungsvoll das Wort an uns Gefangene richtete, das entzieht sich meiner Kenntnis; jedenfalls zeigt schon die erwähnte, durch das uniformierte Wachpersonal erfolgte Platzierung zwischen Schmutzwäsche-und Speiseplan, dass man allzu ernst die holde Botschaft nicht nehmen sollte.

Manchem mag es gar menschlich erscheinen, dass ein Anstaltsdirektor überhaupt und in dieser Form das Wort an Strafgefangene richtet. Ja, das ist eben der viel gerühmte Resozialisierungsvollzug; dort richtet dann, wie selbstverständlich, auch ein hochdotierter Beamter herzerwärmende Worte an die werte Gefangenenschaft. Es gibt schließlich auch Inhaftierte, die sich ehrlichen Herzens über diese Weihnachtsbotschaft freuen und dankbar sind.

Wer nun 2011 zitiert werde wird, nach Boehsen Onkelz und Mahatma Gandhi, ist schon Gegenstand von Wetten.

Mit gerührten Grüßen, sich die Träne aus dem Augenwinkel tupfend Ihr und Euer

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA – Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal
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Parlament und Knast – über mehrere Anfragen

Immer wieder beschäftigen sich Landtagsabgeordnete im Rahmen von Kleinen oder Großen Anfragen an die jeweilige Landesregierung mit dem Strafvollzug (vgl. die Große Anfrage der GRÜNEN im niedersächsischen Landtag (http://de.indymedia.org/2010/292248.shtml). So auch in Baden-Württemberg, weshalb an dieser Stelle über folgende Anfragen der letzten Monate berichtet werden soll: zu Anfang wird es um Privatisierung im Bereich Strafvollzug gehen (1.), anschließend um eine Entbindung in Fußfesseln (2.) und abschließend um den Umgang mit aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Gefangenen (3.).

 

1.) Private Dienstleister im Strafvollzug


Mit Anfragen vom 04.05.2010 (Drucksache 14/6321; diese und alle anderen genannten Dokumente sind über die Homepage des Landtags kostenlos abrufbar (http://www.landtag-bw.de/Dokumente) sowie 06.05.2010 (Drs. 14/6340) fragten Abgeordnete von FDP bzw. SPD nach den allgemeinen Erfahrungen mit der Privatisierung im Justizsektor, bzw. konkret nach den Zuständen der teilprivatisierten JVA Offenburg.

a.) Allgemeine Erfahrungen (Drs. 14/6321)

Das Land Baden-Württemberg hatte die Bewährungshilfe privatisiert, damit aber laut Dr. Goll (Justizminister, der die Anfrage beantwortete) gute Erfahrungen gemacht, da sich die „freie Trägerschaft als wesentlich schneller, effektiver und flexibler“ erweise als eine staatliche Bewährungshilfe. Hinsichtlich der ebenfalls erfolgten Ausgliederung der IuK (Informations- und Kommunikationstechnik), so der Minister weiter, spare man zwischen 20% und 30% und erreiche einen sehr hohen Grad der Zufriedenheit bei den Mitarbeitern.
Soweit die JVA Offenburg und Teile des Justizvollzugskrankenhauses privatisiert worden seien, sei man „auf dem richtigen Weg“ und erwäge weitere Ausgliederungen.
Zu dieser Anfrage sollte man wissen, dass sie gestellt wurde von einem FDP-Abgeordneten, also einem Parteifreund von Goll. Klar in Fragestil und Inhalt darauf abzielend, die angeblich positiven Auswirkungen von Privatisierung, wofür die FDP unermüdlich auf allen Ebenen kämpft, herauszustellen. Dem kam dann in der Antwort der Justizminister Goll gerne nach.

b.) Erfahrungen JVA Offenburg (Anfrage 14/6340)

Kritischer fiel dann schon die Anfrage vom 06.05.2010 aus. Hier war Fragesteller die SPD-Oppositionsfraktion im Stuttgarter Landtag. Bemängelt wird von der SPD die Situation in der 2009 eröffneten und teilprivatisierten JVA Offenburg. So gebe es „große Probleme“ mit den privaten Sicherheitskräften der Firma KÖTTER, denen zumal niedrige Löhne gezahlt würden und die eine mangelnde Distanz zu den Gefangenen aufwiesen. Konkret verweist die SPD auf Angestellte, die Gefangene zur Begrüßung „abklatschen“ würden.
In seiner Antwort räumt der Minister einzelne „Probleme“ ein, lobt jedoch alles in allem die erfolgte Privatisierung. Hinsichtlich der möglicherweise niedrigen Arbeitslöhne für die KÖTTER-Mitarbeiter (in der Anfrage ist von „kaum mehr als 7 Euro“ Stundenlohn die Rede) wird seitens des Ministers lapidar darauf verwiesen, dass dies „letztlich Geschäftsangelegenheit des privaten Dienstleisters“ sei. Soweit die Angestellten der Firma KÖTTER die Gefangenen in ihren Zellen einschließen würden, geschehe dies nur auf ausdrücklichen Wunsch der Gefangenen.
Hier geht es um die Abgrenzung der hoheitlichen Tätigkeit der Freiheitsentziehung, d.h. einschließen darf eigentlich nur ein(e) BeamtIn, von den Arbeitsfeldern der privaten Angestellten von KÖTTER. Angeblich, so der Minister, wüssten die Gefangenen um diese Rechtslage und dürften jederzeit einem Einschluss durch die KÖTTER-Mitarbeiter widersprechen.
Zur „Ausbildung“ der privaten Sicherheitskräfte teilt man mit, dass diese lediglich ein vierwöchiges Seminar besuchen mussten.
Wiewohl zum Zeitpunkt der Anfrage die Anstalt noch nicht einmal ein ganzes Jahr in Betrieb war, gab es schon zwei Angriffe auf Bedienstete (einmal mit einem Messer, einmal mit einer Glasscherbe eines Spiegels).

2.) Entbindung in Fußketten

Auf eine Anfrage der GRÜNEN (Drs. 14/6831, 11.08.2010) geht die Antwort der Landesregierung zu einem Vorfall im Jahr 2008 zurück. Eine zu 6 Monaten verurteilte Gefangene, sie war Opfer von Menschenhändlern, die sie zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung in die BRD eingeschleust hatten, sie saß wegen – Zitat – „unerlaubter Einreise“, war schwanger und wurde am 03.11.2008 in das örtliche Krankenhaus gebracht: gefesselt!
Der Vertreter des Justizministers, Ministerialdirektor Steindorfner, räumte in seiner Antwort ein, dass die Schwangere Tag und Nacht mit einer Kette ans Bett gefesselt und permanent von Wärterinnen bewacht wurde. Nur für ein medizinisch notwendiges Bad sowie für die 10 Minuten dauernde Entbindung (von 04.30 Uhr bis 04.40 Uhr am 04.11.2008) wurde sie auch von der Fußkette befreit.
Laut Ministerium habe eine „deutlich erhöht eingeschätzte Fluchtgefahr“ bestanden, weshalb diese strengen Sicherungsmaßnahmen erforderlich und auch verhältnismäßig gewesen seien.
Die LeserInnen mögen selbst beurteilen, ob eine junge Frau, die wegen illegaler Einreise eine sechsmonatige Strafe verbüßt und selbst Opfer von Menschenhändlern ist, derart „gefährlich“ sein kann, dass sie selbst im Stile eines Hannibal Lector behandelt wird.

3.) Entlassung von Sicherungsverwahrten

Mehrere Anfragen von CDU (Drs. 14/6820 vom 12.08.2010), SPD (Drs. 14/6019 vom 16.09.2010) und GRÜNEN (Drs. 14/6059 vom 27.09.2010) befassen sich mit der Frage, wie in Baden-Württemberg mit Sicherungsverwahrten umgegangen wird, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte von Dezember 2009 zu Unrecht in Haft gehalten werden (zu dem Urteil vgl. auch http://de.indymedia.org/2010/01/270543.shtml).
Zuvörderst bestreitet die Regierung, dass die von dem Urteil betroffenen Verwahrten eigene Ansprüche aus dem Urteil herleiten könnten, da Urteile des EGMR nur im jeweiligen Einzelfall den Staat binden würden.
Von den aktuell in Freiburg einsitzenden 49 Sicherungsverwahrten seien 13 von dem Urteil gegenwärtig oder künftig (dann wenn sie ihre 10 Jahre in der SV abgesessen haben) betroffen. Soweit schon 7 Verwahrte bislang in Baden-Württemberg entlassen worden seien, würden 5 von ihnen (in Freiburg) rund um die Uhr überwacht. Hierzu habe die Polizeidirektion Freiburg eine „Besondere Aufbauorganisation“, bestehend aus 144 PolizeibeamtInnen, gebildet, ziehe aber ggf. auch noch das Mobile Einsatzkommando hinzu.
Exkurs: Über solch eine „rund um die Uhr“-Überwachung eines der Freiburger entlassenen Verwahrten berichtete am 04.12.2010 die F.A.Z. (http://www.faz.net) ganzseitig in ihrem Feuilleton. Die FAZ-Journalistin Lena Bopp zeichnet eindrucksvoll das Bild eines nach über 25 Jahren auf die Straße gesetzten, nun im Obdachlosenheim lebenden Menschen, der fast die Hälfte seines Lebens hinter Gittern saß und nun im Nachbarzimmer die Polizei wohnen hat. Sie beschreibt die Bewachung wie folgt: „Ganz egal, wohin Herr Michels geht, fünf Polizisten sind immer bei ihm (…). Einer muss immer rechts neben Herrn M. laufen, er ist seine „Kontaktperson“. Ein weiterer Polizist läuft stets genau hinter ihm, zwei weitere folgen im Abstand von zehn bis fünfzehn Metern. Der fünfte fährt mit dem Wagen hinterher.“ Ich habe an anderer Stelle über denselben Fall (dort heißt er Sebastian Müller, denn er möchte seinen wahren Namen nicht öffentlich lesen) auch schon berichtet http://de.indymedia.org/2010/09/290997.shtml).
Die Landesregierung bestreitet jegliche Verpflichtung für die Betroffenen Wohnraum zu beschaffen oder über das gesetzlich notwendige Maß hinaus besondere Hilfestellungen zu geben.

Jene, die entlassen wurden, saßen zu Unrecht lange Jahre in Haft; hier bestünde zumindest eine moralische Verpflichtung, ihnen bei der Wiedereingliederung behilflich zu sein. Stattdessen setzt die Landesregierung auf ein Bundesgesetz, welches zum 01.01.2011 in Kraft treten und eine Verhaftung und Unterbringung der schon entlassenen Verwahrten ermöglichen soll. (Therapieunterbringungsgesetz; Der „Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen“ http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/034/1703403.pdf ist am 02.12,2010 mit kleinen Änderungen http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/040/1704062.pdf vom Bundestag beschlossen worden. Das Therapieunterbringungsgesetz ist ein Teil davon.)

Zudem kann der Tagespresse (so der Süddeutschen Zeitung vom 06.12.2010, „Goldfische für Gewalttäter“ von Heribert Prantl) entnommen werden, dass primär der Vollzugsalltag der Sicherungsverwahrung bunter werden soll, damit dieser sich von dem der Strafhaft abhebt. Nach einem Gutachten, das der bayerischen Justizministerin Merk vorliege, sei unter anderem an ein „Biotop mit Teich, eventuell mit Schildkröten und Goldfischen, einen Kleintierbereich (mit Kaninchen, Meerschweinchen)“ gedacht.
Es darf bezweifelt werden, dass dies die Lebensqualität der Verwahrten substantiell heben wird.

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Kein gutes Jahr für Gefangene!

Reformprozesse machen auch vor Gefängnismauern nicht halt; nur bedeuten im Gefängnis Veränderungen in seltensten Fällen etwas Gutes, sondern führen zu Verschlechterungen der Lebensbedingungen der Inhaftierten.

Einige dieser Veränderungen, stellenweise exemplarisch anhand der Situation in der JVA (Justizvollzugsanstalt) Bruchsal möchte ich im folgenden beleuchten:

 

a.) Verbot von „Fresspaketen“

 

Seit wenigen Jahren darf jedes Bundesland sein eigenes Strafvollzugsgesetz machen; zuvor oblag dies alleine dem Bundestag. Wo immer ein Land von dieser neuen Kompetenz Gebrauch machte, wurden die seit Urzeiten üblichen Lebensmittelpakete verboten (z. B. in Bayern, Niedersachsen, aber auch Baden-Württemberg). Selbst in der Zeit des 3. Reiches durften Inhaftierte solche Päckchen empfangen. Heute wird geltend gemacht, dass über solche Pakete Drogen und Handys eingeschmuggelt würden. Eine wenig stichhaltige Argumentation, da die Gefängnisse über aktuellste Durchleuchtungsapparate (wie man sie auf Flughäfen kennt) verfügen. Zudem werden verbotene Dinge selbst von Beamten in die Anstalten eingebracht, immer wieder werden Vollzugsbeamte verhaftet und verurteilt (selbst ein Bruchsaler Gefängnispfarrer stand noch 2010 vor Gericht). Die 3 Päckchen pro Jahr (mehr waren nicht erlaubt) bedeuteten den Betroffenen viel, denn Freunde oder Angehörige suchten liebevoll einige Nahrungsmittel aus, verpackten sie und die Gefangenen kamen so an Lebensmittel, welche im spärlichen Sortiment der Gefängnisladen-Betreiber nicht erhältlich wären.

In Baden-Württemberg können sich Gefangene nun ersatzweise 55,20 € pro Monat auf das Gefängniskonto einzahlen lassen; das kommt zwar manchen Gefangenen entgegen, kompensiert aber nicht wirklich den Bedeutungsgehalt, den die drei Pakete im Jahr hatten.

 

b.) Verbot von Tabakkauf beim Besuch

 

Konnten Gefangene in der JVA Bruchsal von BesucherInnen jeweils einen Beutel Tabak und eine Tafel Schokolade geschenkt bekommen und beides nach dem Besuch in die Zelle mitnehmen, verbot der Anstaltsdirektor Thomas Müller 2010 erst die Mitnahme von Schokolade, was dann auf Klage das Landgericht für formell rechtswidrig erklärte. Seine Reaktion bestand dann darin, in einem Aushang die Gefangenen zu informieren, dass nunmehr auch der Tabak verboten werde. Bei nur 30 bis 60 Euro frei verfügbarem Betrag im Monat traf viele Gefangene dieses Verbot deutlich und es gab eine Sammelpetition, sowie Eingaben vor Gericht, dem Landtag und Ulrich Goll, dem Landesjustizminister. In einem Verfahren vor dem Landgericht führte die JVA aus, das Tabakverbot sei auf Weisung des Justizministeriums erst angeordnet, nunmehr jedoch aufgehoben worden. Mittlerweile können die BesucherInnen also wie bisher beim Besuch dieses Mitbringsel kaufen und die Gefangenen dürfen es auf ihre Hafträume mitnehmen – aber die Aufregung war doch groß. Zumal (wie üblich) keine Begründung für die Verbote gegeben wurden.

 

c.) Verbote im Zusammenhang mit Weihnachtsfeiern

 

Traditionell finden auch in Gefängnissen weihnachtliche Feiern statt; in einem Lebensraum, der von seinen vielfältigen Einschränkungen geprägt ist, haben solche Ereignisse eine besondere Bedeutung. Um so ärgerlicher die 2010 getroffenen Maßnahmen. Es fing damit an, dass für die sich ehrenamtlich sehr engagierenden Gefangenen des Sportbereichs angeordnet wurde, dass sie dieses Jahr zu ihrer Feier keine Angehörigen einladen dürften. Bislang fand in der Sporthalle jedes Jahr ein geselliges Beisammensein von circa drei Stunden statt; wer nur zwei Mal pro Monat Besuch (so die Hausordnung) bekommen darf, freut sich über jede zusätzliche Besuchsmöglichkeit und ist um so enttäuschter, wenn dann kommentarlos eine Streichung erfolgt.

Ähnliches gilt für die betrieblichen Feiern. Jeder Arbeitsbetrieb veranstaltete am letzten Arbeitstag vor Weihnachten eine kleine Feierlichkeit. Legendär die Kuchen, Plätzchen, Salate, die von Ehefrauen der Werkbeamten gebacken und zubereitet wurden, die prall gefüllten Weihnachtstüten, finanziert von den Trinkgeldern der Auftraggeber. Alles gestrichen im Jahr 2010.

Verboten! Angeblich hätten sich Gefangene eines Betriebes 2009 beschwert, dass sie nicht so üppig beschenkt worden seien wie Gefangene eines anderen Betriebes, bzw. letztere ihre Tüten mit ins Hafthaus tragen durften, während ihnen selbst die Mitnahme des Weihnachtsessens in die Zelle verboten wurde.

Wer nun erwartet, dass sich in einem solchen Konfliktfall bemüht wird, eine vernünftige und den Interessen der Gefangenen gerecht werdende Lösung zu finden, der irrt. Reagiert wird in solchen Fällen mit rigorosen Verboten.

Jetzt wird es nur ein etwas üppigeres Arbeiterfrühstück, zubereitet von der Knastküche, geben. Dabei lebten die betrieblichen Weihnachtsfeiern gerade davon, dass es etwas zu essen gab, dass es sonst das ganze Jahr über nicht gab; mal von den Weihnachtstüten ganz abgesehen. Angeblich sollen die Trinkgelder nun zentral gesammelt und verwaltet werden.

 

d.) Kürzung der Gefangenenlöhne

 

Heute verdienen Inhaftierte 9 % des Durchschnittsverdienstes der Arbeiter und Angestellten. Zumindest in der Theorie, denn die Anstalten sind findig, diesen Betrag (teils erheblich) zu unterschreiten. So wurden 2009/2010 die Arbeitsplätze der Gefangenen neu „bewertet“ und einfach die bezahlte Arbeitszeit (bei unverändert gebliebener Anwesenheitspflichtzeit) gekürzt, so dass ein großer Teil der Gefangenen erhebliche Einkommensverluste erlitten.

 

e.) Zuzahlungen zu Salben etc.

 

Um die „Eigenverantwortung“ der Gefangenen zu stärken, so die etwas zynisch klingende Begründung, müssen nunmehr die Inhaftierten trotz sinkender Einkommen auch noch Zuzahlungen im medizinischen Bereich leisten. Eine punktgenaue Umsetzung des im Strafvollzugsgesetz verankerten „Angleichungsgrundsatzes“, der besagt, das Leben in Haft sei dem in Freiheit so weit als möglich anzugleichen.

Würde die Justiz in anderen Bereichen genauso eifrig diesen Grundsatz beachten, vieles wäre besser; nur bleibt das eine Illusion.

 

f.) weiter steigende Preise im Knastshop

 

Über die Firma Massak Logistik GmbH berichtete ich in der Vergangenheit verschiedentlich (http://de.indymedia.org/2010/05/280395.shtml), selten gab es Gutes zu vermelden. Wer Nahrungs-/Genuss- oder Körperpflegemittel kaufen möchte, der muss sich als Gefangener oder Gefangene an den jeweiligen Vertragshändler der JVA halten; in knapp 50 Gefängnissen ist das die besagte Firma (http://www.massak.de). Neben EDEKA-Geschäften betreibt Werner Massak (bzw. die ihm gehörende Firma) den Verkauf von Waren aller Art an Inhaftierte: Von Lebensmitteln, über CDs, Kleidung, bis hin zu Elektrogeräten. Nun ergab eine von der JVA Bruchsal selbst durchgeführte Untersuchung, dass sich die Preise im Lebensmittelbereich in mindestens 60 % der Fälle teils erheblich über jenen in Freiheit bewegen. Diese Untersuchung von 2009 fand ihre Fortsetzung in Preiserhöhungen 2010, die alleine mit der Inflation nicht erklärlich sind. Wer zudem wagt zu reklamieren, dem wird unverhohlen gesagt, wenn er weiter Ärger mache, werde man einfach Produkte aus dem Sortiment streichen. So erging es am 2. Dezember 2010 in der JVA Bruchsal Herrn K., der sich bei Herrn A. (Firmenvertreter der Massak Logistik GmbH) über zu kurze Haltbarkeit eines Kühlthekenprodukts (nur wenige Tage bis zum Ablaufdatum) beschwerte. Werden solche Produkte in Freiheit entweder zu reduzierten Preisen verkauft, oder den Tafeln geschenkt, zahlen wir hier nicht nur einen teureren Preis als im Einzelhandel üblich, sondern müssen auch noch mit Nachteilen rechnen, wenn man auf seine Verbraucherrechte besteht. So wurde in Bruchsal eigentlich vereinbart, dass die Firma bei Kühlthekenprodukten eine Mindestdauer von zwei Wochen bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums einzuhalten hat. Da dies oft genug nicht der Fall war, hält sich bei vielen Gefangenen das Gerücht, die Firma kaufe preiswert Waren kurz vor Ablauf des MHD ein, um diese mit noch höherer Gewinnspanne als schon üblich absetzen zu können. Freilich, wie gesagt, ein Gerücht, dass sich ohne Einsicht in die Geschäftsunterlagen der Firma nie verifizieren lassen wird.

 

g.) Ausblick

 

Dargestellt wurde nur eine Auswahl der Ein- und Beschränkungen der letzten 12 – 18 Monate; alle bis ins Detail an dieser Stelle aufzuführen, hätte den Rahmen gesprengt. Für 2011 erwartet die Gefangenen nichts signifikant anderes. Jedoch scheinen die Lebensbedingungen noch gut genug, denn die Bereitschaft, sich zu wehren, ist gering ausgeprägt; meist wird maulend, aber resignativ die jeweilige Einschränkung zur Kenntnis genommen.

Und so bleibt abzuwarten, wann die Justiz den Bogen überspannen und massivere Reaktionen der Gefangenen herausfordern wird.

 

 

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA – Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal

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Beitrag zu den Antiknasttagen vom 26. bis 28. November 2010 in Berlin

Wann immer es um Infragestellung von Knästen geht, wird die Debatte schnell emotional. Exemplarisch möchte ich auf den spannenden Beitrag der „antifa gruppe 5 marburg)
(http://de.indymedia.org/2010/09/290938.shtml) von September dieses Jahres hinweisen.

Unter dem Titel „Todesstrafe für Kinderschänder?“ positionierten sich die AutorInnen kritisch zu der Hetzkampagne von CDU, NPD und Co gegen entlassende Sicherungsverwahrte. Kurz nach dem Posting auf Indymedia meldete sich eine Anarchistin zu Wort, die der antifa-Gruppe eine, ich zitiere, „krasseste Verhöhnung (…) der Opfer“ vorwarf.

Eintreten für die Situation der Gefangenen, wie der Sicherungsverwahrten wird (bewusst, wie unbewusst) gleichgesetzt mit einer Solidarisierung mit den Taten, die begangen wurden, um so jegliche Diskussion über gesellschaftliche Alternativen nicht nur im Keim zu ersticken, sondern moralisch von Anfang an zu diskreditieren.

So genannte „Kriminalität“ hat vielfältige Ursachen; nicht ausschließlich aber auch gesellschaftliche Bedingungen führen zu dem, was gemeinhin „Straftat“ genannt wird. Wer hierauf hinweist, wie auch auf die desolate, hoffnungslose Lebenslage von Menschen hinter Gefängnismauern, marginalisiert keineswegs die Situation der Opfer.

Jedoch führt es weder politisch, noch gesellschaftlich weiter, die Debatte auf eine Opferdiskussion zu verkürzen, gerade weil eine solche die vielfältigen Ursachen von „Kriminalität“ ausblendet.

Massenpsychologisch geschickt wird hinter der Bugwelle der Empörung über all die bösartigen VerbrecherInnen seitens der Machthaber immer neues Instrumentarium zur Überwachung und Kontrolle eingeführt: elektronische Fußfesseln, mit welchen ehemalige Gefangene via GPS geortet werden können, sollen laut Plänen der IMK (Innenministerkonferenz) künftig auch „islamistischen Gefährdern“ an die Füße geschnallt werden können. Der Schritt ist nicht mehr weit, bis auch angeblich „linksextremistische“
GenossInnen solche Fußfesseln tragen sollen.

Das ist nur ein Beispiel einer Fülle von Verschärfungen im Prozess einer Faschisierung der Gesellschaft, in welchem es nicht nur zum guten Ton zählt gegen Gefangene und deren UnterstützerInnen zu agitieren, diese aus zu grenzen aus der Gemeinschaft, sondern sich auch so manche Linke den Angriffen nicht nur nicht entziehen, sondern selbst aktiv diese mitgestalten.
Umso wichtiger eine Veranstaltung wie heute, denn von ihr geht ein Signal aus in die Gefängnisse, in die Gesellschaft und damit auch in die emanzipatorische politische Szene: es gibt Alternativen zu Knästen und zu einer Gesellschaft, die Knäste errichtet und unterhält.

Mit herzschlagenden und kämpferischen Grüßen aus Bruchsal

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA Bruchsal, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal
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Reform der Sicherungsverwahrung!?

Nachdem im Dezember 2009 der EGMR (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) ein Urteil gegen Deutschland im Zusammenhang mit der SV (Sicherungsverwahrung) fällte, ist diese in den letzten Monaten verstärkt in der öffentlichen Diskussion.
Nunmehr legte die Koalition von CDU/FDP auf Bundesebene ein Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung vor (vom 26.10.2010, Drucksache 17/3403).  

Diesen Entwurf, wie auch die mediale Berichterstattung möchte ich im folgenden darstellen. Als erstes gehe ich auf geplante Änderungen im Bereich der SV ein (1.), danach werde ich auf die Führungsaufsicht eingehen (2.). Hieran anschließend die Berichterstattung (3.) behandeln, um mit einem Ausblick (4.) zu schließen.

1.) Änderungen bei der Sicherungsverwahrung

aa.) gegenwärtige Situation

Aktuell befinden sich knapp 500 Menschen in der SV. Die Nationalsozialisten hatten 1933 die sogenannten „Maßregeln der Sicherung und Besserung“ in das Strafgesetzbuch eingeführt, u.a. die SV. Danach sollten „Gemeingefährliche“ durch Verwahrung im Anschluss an die Strafhaft „unschädlich“ gemacht werden.
Heute gibt es drei verschiedene Arten von SV: Jene, die schon im Strafurteil angeordnet wird, jene, die mit dem Urteil „vorbehalten“ wird (über die definitive Anordnung entscheidet dann das Gericht in einer neuen Verhandlung erst vor Ende der Freiheitsstrafe), sowie die nachträgliche SV. Dort kamen Anstalt und andere erst während des Strafvollzugs auf die Idee, der/die Gefangene könne gefährlich sein und müsse deshalb nach der Strafhaft weiter verwahrt werden.

Die gesetzlichen Regelungen finden sich in §§ 66, 66a, 66b Strafgesetzbuch. Verkürzt gesagt, muss man einen „Hang zu erheblichen Straftaten“ haben, durch welche Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden, oder aber schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird (für die nachträgliche SV gilt letzteres nicht), um in der SV zu landen.
Es gibt noch einige formelle Voraussetzungen, wie etwa vorhergehende Verurteilungen (für die reguläre SV wären dies zwei Vorstrafen von mindestens jeweils einem Jahr, sowie mindestens ein Mal für zwei Jahre in Haft befindlich gewesen), welche hier nicht weiter interessieren sollen.

Jedenfalls kann nach einem Rückgang der Verwahrtenzahlen Anfang der 90-er Jahre auf unter 200, seitdem ein unaufhörliches Steigen der Sicherungsverwahrtenzahlen beobachtet werden; dies bei zeitgleichem Rückgang der Kriminalität. D.h., obwohl die Zahl der Straftaten sinkt, steigt die Zahl der Verwahrten.

Für die Inhaftierten bedeutet das Stigma SV eine enorme psychische Belastung und beeinträchtigt auch den Haftalltag, da dieser Personenkreis gemäß Verwaltungsvorschrift erstmal von jeglichen Vollzugslockerungen ausgeschlossen ist.
Demgemäß treten auch über 95 % der zu SV verurteilten Gefangenen die SV an, werden also nicht vorher entlassen.
Und jene, über denen das Damoklesschwert der nachträglichen SV schwebt (aktuell circa 7.000 – 10.000 Gefangene), sind auch nicht besser dran.

bb.) geplante Änderungen

Im Bereich der Anordnung der SV soll künftig zwar die „nachträgliche“ Sicherungsverwahrung wegfallen, jedoch ausschließlich für Taten, welche nach dem In-Kraft-Treten der Reform begangen werden. Für Taten, die zuvor begangen wurden, wie bei den erwähnten 7.000 – 10.000 Gefangenen, ändert sich nichts, für diese soll weiterhin eine nachträgliche SV möglich sein.

Wegfallen soll die Möglichkeit, auch einfache Diebe und Betrüger (zum Stichtag 31.03.2009 saßen laut Statistischem Bundesamt 36 Personen wegen Diebstahls, Betrugs und Urkundenfälschung in SV) mit der SV zu belegen.

Nichts ändert sich jedoch für Einbrecher, für Fälle des Diebstahls, bei welchem jemand z.b. ein Messer dabei hat oder gewerbs- und bandenmäßigem Betrugs. All diese Personen können weiterhin zur Sicherungsverwahrung verurteilt werden.

Auch wenn es schon nach jetziger Gesetzeslage möglich war, wegen Verstoßes gegen die Auflagen im Rahmen der Führungsaufsicht bestraft und in SV untergebracht zu werden, so wird dies nun ausdrücklich in § 66 Abs. 1 StGB erwähnt werden. Worum geht es? Wer heute seine Haftstrafe voll verbüßt, bei dem tritt Führungsaufsicht ein (sofern es um einen Freiheitsentzug von mindestens zwei Jahren ging). Die Betroffenen unterstehen der Aufsicht und Kontrolle eines Bewährungs- und Führungsaufsichtshelfers. Die möglichen Auflagen reichen von Meldung der Wohnanschrift und des Arbeitgebers, über Therapieweisungen, Weisung, bestimmte Gegenstände nicht zu besitzen, zu bestimmten Personen keinen Kontakt aufzunehmen, bestimmte Örtlichkeiten nicht aufzusuchen, den Wohnort oder gar einen bestimmten Stadtteil nicht ohne Erlaubnis zu verlassen.
Verletzt man nun eine dieser Weisungen, so stellt dies eine Straftat dar (§ 145 a StGB), zu ahnden mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Die Betroffenen brauchen also niemanden geschlagen, beraubt, bestohlen zu haben, es reicht, wenn sie gegen die Weisungen verstoßen. Wird dann seitens des Gerichts aus dem Verstoß gegen die Auflagen gefolgert, beraten von psychiatrischen Gutachtern, dass der/die Betroffene „gefährlich für die Allgemeinheit“ sei, muss das Gericht, so es eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren auswirft, zwingend auch die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung anordnen.

Hinsichtlich jener Sicherungsverwahrten, welche auf Grund eines Urteils des EGMR ihre Freiheit erhoffen, soll das „Therapieunterbringungsgesetz“ (ThUG) diese Freilassung verhindern helfen. Wer nämlich eine psychische Störung attestiert bekommt und nach Ansicht von mindestens zwei Gutachtern auf Grund dieser Störung „mit hoher Wahrscheinlichkeit das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung einer anderen Person erheblich beeinträchtigen wird“, kann dauerhaft in „geeigneten geschlossenen Einrichtungen“, die jedoch räumlich von Gefängnissen getrennt sein müssen, untergebracht werden. Alle 18 Monate prüfen dann Zivilrichter des Landgerichts, ob eine weitere Unterbringung notwendig erscheint, oder eine Freilassung verantwortet werden kann.
Auch jene ehemaligen Sicherungsverwahrten, über die man in den letzten Monaten so viel in den Medien las (vgl. beispielsweise http://de.indymedia.org/2010/09/290997.shtml) und welche von BILD und RTL gehetzt werden, können nach diesem ThUG wieder inhaftiert werden.

2.) Änderungen bei der Führungsaufsicht

Weiter oben hatte ich schon erläutert, worum es sich bei der Führungsaufsicht handelt.
Neben der geplanten Ausweitung der Möglichkeit der lebenslangen Führungsaufsicht von – bisher – nur Sexualtätern, auch auf alle anderen Personen, welche Verbrechen gegen Leib, Leben, Freiheit oder Raub-/Erpressungsdelikte begangen haben, ist die gravierendste Änderung eine beabsichtigte „Elektronische Aufenthaltsüberwachung“.
So kann im Rahmen der Weisungen dem Probanden auferlegt werden, ein elektronisches Fußband und zusätzlich bei Verlassen der Wohnung eine PTU (Personal Tracking Unit) zu tragen, die ggf. in Echtzeit die GPS-Positionsdaten an die Überwachungsstelle sendet. Verstößt er/sie gegen diese Weisung, handelt es sich um eine Straftat (nach § 145a, StGB, siehe oben, kann dies letztlich auch dazu führen, dass Sicherungsverwahrung verhängt wird).
In ihrer Gesetzesbegründung lobt die Koalition die angeblich guten Erfahrungen mit solchen Systemen in den USA, Groß-Britannien und Frankreich. So hätten Betroffene aus Frankreich geäußert, dass „ihnen die elektronische Überwachung helfe, keine Straftaten mehr zu begehen“.

3.) Die Berichterstattung

In der Presse wird im Regelfall das Bild der „Sexbestie“ gezeichnet, oder das des brutalen Mörders, der in SV sitzt und nur darauf wartet, in Freiheit gekommen, wieder zu vergewaltigen und zu töten.
Dabei belegen einschlägige Untersuchungen, dass 80 Prozent und mehr der in der SV untergebrachten Personen tatsächlich „ungefährlich“ für jedermann und jede Frau sind, es nur nicht beweisen können, denn „im Zweifel“ entscheiden sich die Gerichte für das Wegsperren.

Zugleich wird in den Medien behauptet, zum 01.01.2011 falle die nachträgliche SV weg. Dass dies nur für künftige Taten und Täter(innen) gilt, wird dabei unterschlagen und es werden bei betroffenen Gefangenen, wie auch deren Angehörigen falsche Hoffnungen geweckt (und zugleich bei Opferorganisationen und Polizeigewerkschaften die reflexhaften Protestnoten provoziert). Nicht anders verhält es sich, wenn überall geschrieben wird, die Reform führe dazu, dass die Sicherungsverwahrung „auf schwerste Fälle (wie Mord und Vergewaltigung)“ beschränkt werde (so exemplarisch Dr. Bode in „Das Parlament“ vom 01.11.2010). Es trifft nach wie vor auch Einbrecher und andere vergleichbare Deliktgruppen.

Alles in allem ist die mediale Berichterstattung wenig geprägt von sachlicher oder inhaltlich zutreffender Information des Publikums.

4.) Ausblick

Die Verwahrtenzahlen werden wohl auch in den kommenden Jahren steigen; dies wird weder die Sicherung für die Allgemeinheit erhöhen, noch wird es den Verwahrten helfen. Überwiegend handelt es sich um arme, vielfach auch intellektuell hilfsbedürftige Personen, die bei adäquater anwaltlicher Vertretung (aktuell denke man an den Fall Kachelmann, der mit einer Phalanx von drei prominenten Anwälten und einer Schar an Privatgutachtern seine Position verteidigt) möglicherweise nie in der SV gelandet wären. Pflichtverteidiger erhalten keine 200 Euro für ein Mandat eines Sicherungsverwahrten, der seine Entlassung beantragt (allenfalls verdoppelt sich dieser Betrag, wenn es zu einer Anhörung vor Gericht kommt).

Nach der aktuellen medialen Hysterie über Einzelfälle von Ex-Verwahrten, welche rund-um-die Uhr von der Polizei überwacht werden, darf damit gerechnet werden, dass das Thema alsbald wieder in der Versenkung verschwinden wird, und mit ihnen die Betroffenen, ihre Schicksale, ihr Leben …….

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA – Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal
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Todesstrafe wirklich abgeschafft?

Im Artikel 102 Grundgesetz heißt es: „Die Todesstrafe ist abgeschafft“; stattdessen jedoch verwahrt die Justiz Gefangene über Jahre und Jahrzehnte, so dass vielfach Gefangene und Angehörige/Freunde von einer „Todesstrafe auf Raten“ sprechen.

Überlange Inhaftierung als Problem

In den Medien wird vielfach die Behauptung verbreitet, in Deutschland dauere die lebenslange Freiheitsstrafe maximal 15 Jahre. Gerne wird von konservativer Seite diese Aussage immer mal wieder wiederholt; so schrieb ein ehemaliger Leiter einer Mordkommission aus München in seinen Erinnerungen, es gebe in Deutschland Bundesländer, in welchen die lebenslange Freiheitsstrafe im Durchschnitt nur acht Jahre dauere.

Faktisch existieren kaum Zahlen hinsichtlich jener Gefangenen-Gruppe, die sich schon Jahrzehnte in Haft befindet. In den letzten Jahren wurde gelegentlich über den Fall Pommerenke berichtet; er starb dann im 49. Jahr seiner Inhaftierung, wurde als Extrembeispiel dargestellt. Als wäre er in Deutschland der einzige Inhaftierte, der so lange einsäße.

Dabei sitzen alleine im Land Berlin 12 Gefangene schon seit über 25 Jahren ununterbrochen im Gefängnis.
Der GRÜNE Abgeordnete Dirk Behrendt frug am 10.06.2010 den Berliner Senat, wie viele Gefangene denn nun schon seit Jahrzehnten einsäßen. Was folgte, ist mit Vernebelungstaktik noch schmeichelhaft umschrieben. Gisela von der Aue, die Justizsenatorin, antwortete am 19.07.2010, in Berlin säße kein Gefangener länger als seit 1975 in Haft.
Insgesamt 14 Inhaftierte befänden sich seit 20 und mehr Jahren hinter Gittern (vgl. Drucksache 16/14 495 des Abgeordnetenhauses Berlin). Als dieses Ergebnis publik wurde, meldeten sich Gefangene bei dem Abgeordneten und merkten an, dass die Auskunft falsch sein müsse, da sie Gefangene kennen würden, die noch länger in Haft säßen. Also hakte er nach – und siehe da, plötzlich tauchten 6 Inhaftierte auf, die schon vor 1975 in Haft gelangten (Antwort der Justizsenatorin vom 23.10.2010). Jedoch weigerte sie sich, die Gründe für die lang dauernde Verwahrung der Menschen transparent zu machen, da dies einen – Zitat – „unvertretbaren Arbeitsaufwand“ darstellen würde.

Wir sprechen hier also ausschließlich von jenen Gefangenen, welche sich ununterbrochen in Haft befinden; noch nicht eingerechnet sind jene, welche „zwischendurch“ mal auf Bewährung oder nach Vollverbüßung entlassen wurden und dann wieder ins Gefängnis kamen.

Zahlen aus den übrigen 15 Bundesländern sind nicht bekannt.
Soweit ersichtlich wird aktuell in Deutschland, aber auch darüber hinaus, ein Bruchsaler Gefangener „Rekordhalter“ sein, mit 50 Gefängnisjahren ununterbrochen in Haft.

Bundesweit dürfte man durchaus auf eine Zahl von an die hundert, oder gar mehr Gefangene kommen, die über 25 Jahre hinter Gittern sitzen.

Wo ist das Problem?

Zum einen dauert lebenslange Haft im Durchschnitt für jene, die dann entlassen wurden, zwischen 18 und 21 Jahren (wohlgemerkt, in diese entsprechende Statistik werden nur die entlassenen Betroffenen eingerechnet). So wird also auf dem Rücken der Gefangenen durch Verbreiten falscher Zahlen Politik gemacht.

Zum anderen geht es in jedem Einzelfall um ein Schicksal, einen Menschen, der vor Jahrzehnten etwas getan hat, das er heute vielleicht bereut, zu dem er jedoch jeglichen Bezug verloren hat. In aller Regel verlieren Inhaftierte nach 8 bis 10 Jahren den inneren Bezug zu den Delikten, wegen derer sie inhaftiert worden sind. Strafvollzug wird ab diesem Moment, was Kritiker und auch Vollzugspraktiker durchaus einräumen, zum bloßen Verwahrvollzug (ob er zuvor je etwas anderes war, soll hier nicht diskutiert werden). Zu einer Todesstrafe auf Raten. Es gehen die sozialen Bedingungen verloren, Freunde, Verwandte sterben – und der Gefangene läuft immer die gleichen Runden im tristen Gefängnishof, kennt dort jede Mauerritze, jeden Stein, abgeschnitten vom Leben.

Mit Menschenwürde und einer Gesellschaft, die sich angeblich auf den Resozialisierungsgedanken verständigt hat, erscheint die Praxis, Gefangene für Jahrzehnte, ja ein halbes Jahrhundert lang wegzuschließen, nicht vereinbar.

Lösungen seitens der Justizsenatorin

In den Vollzugsanstalten wird nicht primär daran gearbeitet, diesen Personenkreis auf ein Leben in Freiheit vorzubereiten, oder hierfür zu motivieren. Nach Jahrzehnten der Unfreiheit sind mehr oder weniger ausgeprägte Hospitalisierungstendenzen zu bemerken. Was soll man auch erwarten, nach so vielen Jahren der Fremdbestimmung!? Anstatt sie also auf eine Entlassung vorzubereiten, wozu die Justiz auch nach Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet wäre, wird über ein angeblich „menschenwürdiges“ Sterben im Vollzug nachgedacht. Es gibt Arbeitsgruppen, die sich in den Justizministerien und den Gefängnissen in der Tat mit diesem Thema intensiv befassen. Soll man Gefangenen ermöglichen, in ihrem Haftraum den letzten Atemzug zu tun, also in ihrem gewohnten Umfeld, soll man sie zwangsweise, wenn das Ende naht, in ein Vollzugskrankenhaus verlegen? Das sind Fragestellungen, mit denen sich die Justiz nachdrücklich beschäftigt.

Gefragt ist die Gesellschaft

Aus meiner Sicht ist hier die Gesellschaft in der Pflicht. In ihrem Namen („im Namen des Volkes“) wurden die Menschen weggesperrt, nun müssen sie auch wieder integriert werden. Aber nur, wenn an Abgeordnete, an Gefängnisse, an die Justizministerien die Forderung herangetragen wird, auch diesen Menschen, die nun schon Jahrzehnte hinter Gefängnismauern verschwunden sind, die dort faktisch auf ihren Tod warten, eine Chance zu geben, noch die letzten Jahre ihres Lebens in Freiheit zuzubringen, wird sich etwas bewegen.
Sicherlich mag es mehr Prestige einbringen, sich um Waisenkinder zu bemühen, als um alte Männer, die vor Jahrzehnten gefehlt haben, oft in sehr grausamer Weise, was auch niemand in Abrede stellt, die aber durch Jahrzehnte in der Gefängniszelle letztlich mehr als genug gebüßt haben.

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA – Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal
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