Reform der Sicherungsverwahrung!?

Nachdem im Dezember 2009 der EGMR (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) ein Urteil gegen Deutschland im Zusammenhang mit der SV (Sicherungsverwahrung) fällte, ist diese in den letzten Monaten verstärkt in der öffentlichen Diskussion.
Nunmehr legte die Koalition von CDU/FDP auf Bundesebene ein Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung vor (vom 26.10.2010, Drucksache 17/3403).  

Diesen Entwurf, wie auch die mediale Berichterstattung möchte ich im folgenden darstellen. Als erstes gehe ich auf geplante Änderungen im Bereich der SV ein (1.), danach werde ich auf die Führungsaufsicht eingehen (2.). Hieran anschließend die Berichterstattung (3.) behandeln, um mit einem Ausblick (4.) zu schließen.

1.) Änderungen bei der Sicherungsverwahrung

aa.) gegenwärtige Situation

Aktuell befinden sich knapp 500 Menschen in der SV. Die Nationalsozialisten hatten 1933 die sogenannten „Maßregeln der Sicherung und Besserung“ in das Strafgesetzbuch eingeführt, u.a. die SV. Danach sollten „Gemeingefährliche“ durch Verwahrung im Anschluss an die Strafhaft „unschädlich“ gemacht werden.
Heute gibt es drei verschiedene Arten von SV: Jene, die schon im Strafurteil angeordnet wird, jene, die mit dem Urteil „vorbehalten“ wird (über die definitive Anordnung entscheidet dann das Gericht in einer neuen Verhandlung erst vor Ende der Freiheitsstrafe), sowie die nachträgliche SV. Dort kamen Anstalt und andere erst während des Strafvollzugs auf die Idee, der/die Gefangene könne gefährlich sein und müsse deshalb nach der Strafhaft weiter verwahrt werden.

Die gesetzlichen Regelungen finden sich in §§ 66, 66a, 66b Strafgesetzbuch. Verkürzt gesagt, muss man einen „Hang zu erheblichen Straftaten“ haben, durch welche Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden, oder aber schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird (für die nachträgliche SV gilt letzteres nicht), um in der SV zu landen.
Es gibt noch einige formelle Voraussetzungen, wie etwa vorhergehende Verurteilungen (für die reguläre SV wären dies zwei Vorstrafen von mindestens jeweils einem Jahr, sowie mindestens ein Mal für zwei Jahre in Haft befindlich gewesen), welche hier nicht weiter interessieren sollen.

Jedenfalls kann nach einem Rückgang der Verwahrtenzahlen Anfang der 90-er Jahre auf unter 200, seitdem ein unaufhörliches Steigen der Sicherungsverwahrtenzahlen beobachtet werden; dies bei zeitgleichem Rückgang der Kriminalität. D.h., obwohl die Zahl der Straftaten sinkt, steigt die Zahl der Verwahrten.

Für die Inhaftierten bedeutet das Stigma SV eine enorme psychische Belastung und beeinträchtigt auch den Haftalltag, da dieser Personenkreis gemäß Verwaltungsvorschrift erstmal von jeglichen Vollzugslockerungen ausgeschlossen ist.
Demgemäß treten auch über 95 % der zu SV verurteilten Gefangenen die SV an, werden also nicht vorher entlassen.
Und jene, über denen das Damoklesschwert der nachträglichen SV schwebt (aktuell circa 7.000 – 10.000 Gefangene), sind auch nicht besser dran.

bb.) geplante Änderungen

Im Bereich der Anordnung der SV soll künftig zwar die „nachträgliche“ Sicherungsverwahrung wegfallen, jedoch ausschließlich für Taten, welche nach dem In-Kraft-Treten der Reform begangen werden. Für Taten, die zuvor begangen wurden, wie bei den erwähnten 7.000 – 10.000 Gefangenen, ändert sich nichts, für diese soll weiterhin eine nachträgliche SV möglich sein.

Wegfallen soll die Möglichkeit, auch einfache Diebe und Betrüger (zum Stichtag 31.03.2009 saßen laut Statistischem Bundesamt 36 Personen wegen Diebstahls, Betrugs und Urkundenfälschung in SV) mit der SV zu belegen.

Nichts ändert sich jedoch für Einbrecher, für Fälle des Diebstahls, bei welchem jemand z.b. ein Messer dabei hat oder gewerbs- und bandenmäßigem Betrugs. All diese Personen können weiterhin zur Sicherungsverwahrung verurteilt werden.

Auch wenn es schon nach jetziger Gesetzeslage möglich war, wegen Verstoßes gegen die Auflagen im Rahmen der Führungsaufsicht bestraft und in SV untergebracht zu werden, so wird dies nun ausdrücklich in § 66 Abs. 1 StGB erwähnt werden. Worum geht es? Wer heute seine Haftstrafe voll verbüßt, bei dem tritt Führungsaufsicht ein (sofern es um einen Freiheitsentzug von mindestens zwei Jahren ging). Die Betroffenen unterstehen der Aufsicht und Kontrolle eines Bewährungs- und Führungsaufsichtshelfers. Die möglichen Auflagen reichen von Meldung der Wohnanschrift und des Arbeitgebers, über Therapieweisungen, Weisung, bestimmte Gegenstände nicht zu besitzen, zu bestimmten Personen keinen Kontakt aufzunehmen, bestimmte Örtlichkeiten nicht aufzusuchen, den Wohnort oder gar einen bestimmten Stadtteil nicht ohne Erlaubnis zu verlassen.
Verletzt man nun eine dieser Weisungen, so stellt dies eine Straftat dar (§ 145 a StGB), zu ahnden mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Die Betroffenen brauchen also niemanden geschlagen, beraubt, bestohlen zu haben, es reicht, wenn sie gegen die Weisungen verstoßen. Wird dann seitens des Gerichts aus dem Verstoß gegen die Auflagen gefolgert, beraten von psychiatrischen Gutachtern, dass der/die Betroffene „gefährlich für die Allgemeinheit“ sei, muss das Gericht, so es eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren auswirft, zwingend auch die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung anordnen.

Hinsichtlich jener Sicherungsverwahrten, welche auf Grund eines Urteils des EGMR ihre Freiheit erhoffen, soll das „Therapieunterbringungsgesetz“ (ThUG) diese Freilassung verhindern helfen. Wer nämlich eine psychische Störung attestiert bekommt und nach Ansicht von mindestens zwei Gutachtern auf Grund dieser Störung „mit hoher Wahrscheinlichkeit das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung einer anderen Person erheblich beeinträchtigen wird“, kann dauerhaft in „geeigneten geschlossenen Einrichtungen“, die jedoch räumlich von Gefängnissen getrennt sein müssen, untergebracht werden. Alle 18 Monate prüfen dann Zivilrichter des Landgerichts, ob eine weitere Unterbringung notwendig erscheint, oder eine Freilassung verantwortet werden kann.
Auch jene ehemaligen Sicherungsverwahrten, über die man in den letzten Monaten so viel in den Medien las (vgl. beispielsweise http://de.indymedia.org/2010/09/290997.shtml) und welche von BILD und RTL gehetzt werden, können nach diesem ThUG wieder inhaftiert werden.

2.) Änderungen bei der Führungsaufsicht

Weiter oben hatte ich schon erläutert, worum es sich bei der Führungsaufsicht handelt.
Neben der geplanten Ausweitung der Möglichkeit der lebenslangen Führungsaufsicht von – bisher – nur Sexualtätern, auch auf alle anderen Personen, welche Verbrechen gegen Leib, Leben, Freiheit oder Raub-/Erpressungsdelikte begangen haben, ist die gravierendste Änderung eine beabsichtigte „Elektronische Aufenthaltsüberwachung“.
So kann im Rahmen der Weisungen dem Probanden auferlegt werden, ein elektronisches Fußband und zusätzlich bei Verlassen der Wohnung eine PTU (Personal Tracking Unit) zu tragen, die ggf. in Echtzeit die GPS-Positionsdaten an die Überwachungsstelle sendet. Verstößt er/sie gegen diese Weisung, handelt es sich um eine Straftat (nach § 145a, StGB, siehe oben, kann dies letztlich auch dazu führen, dass Sicherungsverwahrung verhängt wird).
In ihrer Gesetzesbegründung lobt die Koalition die angeblich guten Erfahrungen mit solchen Systemen in den USA, Groß-Britannien und Frankreich. So hätten Betroffene aus Frankreich geäußert, dass „ihnen die elektronische Überwachung helfe, keine Straftaten mehr zu begehen“.

3.) Die Berichterstattung

In der Presse wird im Regelfall das Bild der „Sexbestie“ gezeichnet, oder das des brutalen Mörders, der in SV sitzt und nur darauf wartet, in Freiheit gekommen, wieder zu vergewaltigen und zu töten.
Dabei belegen einschlägige Untersuchungen, dass 80 Prozent und mehr der in der SV untergebrachten Personen tatsächlich „ungefährlich“ für jedermann und jede Frau sind, es nur nicht beweisen können, denn „im Zweifel“ entscheiden sich die Gerichte für das Wegsperren.

Zugleich wird in den Medien behauptet, zum 01.01.2011 falle die nachträgliche SV weg. Dass dies nur für künftige Taten und Täter(innen) gilt, wird dabei unterschlagen und es werden bei betroffenen Gefangenen, wie auch deren Angehörigen falsche Hoffnungen geweckt (und zugleich bei Opferorganisationen und Polizeigewerkschaften die reflexhaften Protestnoten provoziert). Nicht anders verhält es sich, wenn überall geschrieben wird, die Reform führe dazu, dass die Sicherungsverwahrung „auf schwerste Fälle (wie Mord und Vergewaltigung)“ beschränkt werde (so exemplarisch Dr. Bode in „Das Parlament“ vom 01.11.2010). Es trifft nach wie vor auch Einbrecher und andere vergleichbare Deliktgruppen.

Alles in allem ist die mediale Berichterstattung wenig geprägt von sachlicher oder inhaltlich zutreffender Information des Publikums.

4.) Ausblick

Die Verwahrtenzahlen werden wohl auch in den kommenden Jahren steigen; dies wird weder die Sicherung für die Allgemeinheit erhöhen, noch wird es den Verwahrten helfen. Überwiegend handelt es sich um arme, vielfach auch intellektuell hilfsbedürftige Personen, die bei adäquater anwaltlicher Vertretung (aktuell denke man an den Fall Kachelmann, der mit einer Phalanx von drei prominenten Anwälten und einer Schar an Privatgutachtern seine Position verteidigt) möglicherweise nie in der SV gelandet wären. Pflichtverteidiger erhalten keine 200 Euro für ein Mandat eines Sicherungsverwahrten, der seine Entlassung beantragt (allenfalls verdoppelt sich dieser Betrag, wenn es zu einer Anhörung vor Gericht kommt).

Nach der aktuellen medialen Hysterie über Einzelfälle von Ex-Verwahrten, welche rund-um-die Uhr von der Polizei überwacht werden, darf damit gerechnet werden, dass das Thema alsbald wieder in der Versenkung verschwinden wird, und mit ihnen die Betroffenen, ihre Schicksale, ihr Leben …….

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA – Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal
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Todesstrafe wirklich abgeschafft?

Im Artikel 102 Grundgesetz heißt es: „Die Todesstrafe ist abgeschafft“; stattdessen jedoch verwahrt die Justiz Gefangene über Jahre und Jahrzehnte, so dass vielfach Gefangene und Angehörige/Freunde von einer „Todesstrafe auf Raten“ sprechen.

Überlange Inhaftierung als Problem

In den Medien wird vielfach die Behauptung verbreitet, in Deutschland dauere die lebenslange Freiheitsstrafe maximal 15 Jahre. Gerne wird von konservativer Seite diese Aussage immer mal wieder wiederholt; so schrieb ein ehemaliger Leiter einer Mordkommission aus München in seinen Erinnerungen, es gebe in Deutschland Bundesländer, in welchen die lebenslange Freiheitsstrafe im Durchschnitt nur acht Jahre dauere.

Faktisch existieren kaum Zahlen hinsichtlich jener Gefangenen-Gruppe, die sich schon Jahrzehnte in Haft befindet. In den letzten Jahren wurde gelegentlich über den Fall Pommerenke berichtet; er starb dann im 49. Jahr seiner Inhaftierung, wurde als Extrembeispiel dargestellt. Als wäre er in Deutschland der einzige Inhaftierte, der so lange einsäße.

Dabei sitzen alleine im Land Berlin 12 Gefangene schon seit über 25 Jahren ununterbrochen im Gefängnis.
Der GRÜNE Abgeordnete Dirk Behrendt frug am 10.06.2010 den Berliner Senat, wie viele Gefangene denn nun schon seit Jahrzehnten einsäßen. Was folgte, ist mit Vernebelungstaktik noch schmeichelhaft umschrieben. Gisela von der Aue, die Justizsenatorin, antwortete am 19.07.2010, in Berlin säße kein Gefangener länger als seit 1975 in Haft.
Insgesamt 14 Inhaftierte befänden sich seit 20 und mehr Jahren hinter Gittern (vgl. Drucksache 16/14 495 des Abgeordnetenhauses Berlin). Als dieses Ergebnis publik wurde, meldeten sich Gefangene bei dem Abgeordneten und merkten an, dass die Auskunft falsch sein müsse, da sie Gefangene kennen würden, die noch länger in Haft säßen. Also hakte er nach – und siehe da, plötzlich tauchten 6 Inhaftierte auf, die schon vor 1975 in Haft gelangten (Antwort der Justizsenatorin vom 23.10.2010). Jedoch weigerte sie sich, die Gründe für die lang dauernde Verwahrung der Menschen transparent zu machen, da dies einen – Zitat – „unvertretbaren Arbeitsaufwand“ darstellen würde.

Wir sprechen hier also ausschließlich von jenen Gefangenen, welche sich ununterbrochen in Haft befinden; noch nicht eingerechnet sind jene, welche „zwischendurch“ mal auf Bewährung oder nach Vollverbüßung entlassen wurden und dann wieder ins Gefängnis kamen.

Zahlen aus den übrigen 15 Bundesländern sind nicht bekannt.
Soweit ersichtlich wird aktuell in Deutschland, aber auch darüber hinaus, ein Bruchsaler Gefangener „Rekordhalter“ sein, mit 50 Gefängnisjahren ununterbrochen in Haft.

Bundesweit dürfte man durchaus auf eine Zahl von an die hundert, oder gar mehr Gefangene kommen, die über 25 Jahre hinter Gittern sitzen.

Wo ist das Problem?

Zum einen dauert lebenslange Haft im Durchschnitt für jene, die dann entlassen wurden, zwischen 18 und 21 Jahren (wohlgemerkt, in diese entsprechende Statistik werden nur die entlassenen Betroffenen eingerechnet). So wird also auf dem Rücken der Gefangenen durch Verbreiten falscher Zahlen Politik gemacht.

Zum anderen geht es in jedem Einzelfall um ein Schicksal, einen Menschen, der vor Jahrzehnten etwas getan hat, das er heute vielleicht bereut, zu dem er jedoch jeglichen Bezug verloren hat. In aller Regel verlieren Inhaftierte nach 8 bis 10 Jahren den inneren Bezug zu den Delikten, wegen derer sie inhaftiert worden sind. Strafvollzug wird ab diesem Moment, was Kritiker und auch Vollzugspraktiker durchaus einräumen, zum bloßen Verwahrvollzug (ob er zuvor je etwas anderes war, soll hier nicht diskutiert werden). Zu einer Todesstrafe auf Raten. Es gehen die sozialen Bedingungen verloren, Freunde, Verwandte sterben – und der Gefangene läuft immer die gleichen Runden im tristen Gefängnishof, kennt dort jede Mauerritze, jeden Stein, abgeschnitten vom Leben.

Mit Menschenwürde und einer Gesellschaft, die sich angeblich auf den Resozialisierungsgedanken verständigt hat, erscheint die Praxis, Gefangene für Jahrzehnte, ja ein halbes Jahrhundert lang wegzuschließen, nicht vereinbar.

Lösungen seitens der Justizsenatorin

In den Vollzugsanstalten wird nicht primär daran gearbeitet, diesen Personenkreis auf ein Leben in Freiheit vorzubereiten, oder hierfür zu motivieren. Nach Jahrzehnten der Unfreiheit sind mehr oder weniger ausgeprägte Hospitalisierungstendenzen zu bemerken. Was soll man auch erwarten, nach so vielen Jahren der Fremdbestimmung!? Anstatt sie also auf eine Entlassung vorzubereiten, wozu die Justiz auch nach Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet wäre, wird über ein angeblich „menschenwürdiges“ Sterben im Vollzug nachgedacht. Es gibt Arbeitsgruppen, die sich in den Justizministerien und den Gefängnissen in der Tat mit diesem Thema intensiv befassen. Soll man Gefangenen ermöglichen, in ihrem Haftraum den letzten Atemzug zu tun, also in ihrem gewohnten Umfeld, soll man sie zwangsweise, wenn das Ende naht, in ein Vollzugskrankenhaus verlegen? Das sind Fragestellungen, mit denen sich die Justiz nachdrücklich beschäftigt.

Gefragt ist die Gesellschaft

Aus meiner Sicht ist hier die Gesellschaft in der Pflicht. In ihrem Namen („im Namen des Volkes“) wurden die Menschen weggesperrt, nun müssen sie auch wieder integriert werden. Aber nur, wenn an Abgeordnete, an Gefängnisse, an die Justizministerien die Forderung herangetragen wird, auch diesen Menschen, die nun schon Jahrzehnte hinter Gefängnismauern verschwunden sind, die dort faktisch auf ihren Tod warten, eine Chance zu geben, noch die letzten Jahre ihres Lebens in Freiheit zuzubringen, wird sich etwas bewegen.
Sicherlich mag es mehr Prestige einbringen, sich um Waisenkinder zu bemühen, als um alte Männer, die vor Jahrzehnten gefehlt haben, oft in sehr grausamer Weise, was auch niemand in Abrede stellt, die aber durch Jahrzehnte in der Gefängniszelle letztlich mehr als genug gebüßt haben.

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA – Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal
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Neues aus den Knästen

Immer wieder machen angebliche oder tatsächliche Vorfälle in deutschen Gefängnissen Schlagzeilen, meistens jedoch interessieren sich Medien nicht für Entwicklungen hinter den Knastmauern. Heute soll es um Ereignisse in den Vollzugsanstalten Wuppertal (1.), Willich (2.), Aachen (3.) und zuletzt Bruchsal (4.) gehen.
1. JVA Wuppertal 

Wie die Westdeutsche Zeitung am 31.07.2010 berichtete, sollen Gefangene über knapp zwei Jahre einen schwunghaften Handel mit Heroin betrieben haben. Eingebunden gewesen sei auch eine 51 Jahre alte Frau aus Solingen, zu der Gelder von Gefangene überwiesen worden seien.
Hierzu nahm kürzlich der Justizminister von Nordrhein-Westfalen in einer Sitzung des Rechtsausschusses des Landtages Stellung (Ausschussprotokoll APr 15/15 vom 08.09.2010). Angeklagt waren ein Ildefonso C., ein Salvatore A. und eine Bärbel S.. Auf das Konto von Frau S. seien mehrfach Gelder von Insassen der JVA Simonshöfen (Wuppertal) eingezahlt worden. Letztlich jedoch wurden Herr A., wie auch Frau S. vom Amtsgericht freigesprochen. Gegen Herrn C. konnte nicht verhandelt werden, da er zwischenzeitlich in sein Heimatland abgeschoben worden war.

2. JVA Willich

Die CDU meldete für die oben erwähnte Sitzung des Rechtsausschusses als Tagesordnungspunkt einen angeblichen Vorfall in der JVA Willich an. Danach habe der EXPRESS am 11.08.2010 berichtet, ein Wärter habe einem Inhaftierten für 10.000 Euro eine scharfe Pistole besorgt und säße deswegen mittlerweile in Untersuchungshaft.
Laut Berichterstattung des Justizministers Thomas Kutschaty habe ein Gefangener der JVA Willich I sich bei der Kriminalpolizei am 14.07.2010 gemeldet, um Angaben zu einer Flucht eines Gefangenen aus dem Jahr 2007 zu machen. Im Zuge der Vernehmung habe der Informant angegeben, ein Beamter habe sich ihm selbst gegenüber bereit erklärt für 10.000 Euro eine Pistole in die Anstalt zu bringen. Hierauf hin habe die Polizei am 20.07.2010 eine Übergabe einer Waffe, jedoch außerhalb der Gefängnismauern, fingiert.

An den Vortrag des Ministern schloss sich eine parteitaktische Diskussion im Rechtsausschuss über angebliche Verfehlungen der jeweiligen Regierungen in Bezug auf Sicherheit und Ordnung an.
Dr. Robert Orth (FDP) war es nicht einsichtig, weshalb es die SPD ablehne sämtliche Personen (also auch Wärter, Sozialarbeiter, etc.), die eine Anstalt betreten, durchsuchen zu lassen, so wie ja auch Stewardessen und Flugzeugkapitäne vor Betreten eines Flugzeugs durchsucht würden. Dem entgegnete die SPD, dass die bisherige Landesregierung von CDU / FDP fünf Jahre Zeit gehabt hätte genau dies einzuführen.

3. JVA Aachen

Gleichfalls von der CDU auf die Tagesordnung gesetzt wurde ein angeblicher Vorgang in der JVA Aachen, wo auch ein Vollzugsbeamter verhaftet worden sein soll, da er in Verdacht stünde Handys und Drogen in die Anstalt geschmuggelt zu haben. Zudem sei laut Rheinische Post (18.08.2010) ein Teil der Anstalt am 18. August von einem Großaufgebot der Polizei nach einer Waffe durchsucht worden. Ferner seien angeblich vier Wärter bei einer Schlägerei unter Gefangenen teilweise schwer verletzt worden; drei der Wärter so schwer, dass sie sich mehrtägig in einem Krankenhaus hätten behandeln lassen müssen.
Im Einzelnen bemerkte hierzu der Justizminister: Der Beamte, gegen den wegen Bestechlichkeit und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt werde, sei nicht festgenommen worden. Jedoch habe man am 09.08.2010 dessen Wohnung durchsucht. Mehr könne und wolle er aus Gründen der Ermittlungstaktik nicht sagen. Zur Zeit sei der Beamte dienstunfähig erkrankt.
Hinsichtlich der Suche nach einer Waffe habe es sich wie folgt verhalten. Am 11.08.2010 sei ein Gefangener der JVA Aachen auf Mitarbeiter des Sicherheits- und Ordnungsdienstes mit dem Hinweis zugekommen, ein Mitgefangener habe auf dem Außengelände der Anstalt eine Schusswaffe versteckt. Am Folgetag habe die Staatsanwaltschaft den Hinweisgeber als Zeugen vernommen. Die hiernach veranlasste Durchsuchung von Teilen der Anstalt habe jedoch nicht zu einem Waffenfund geführt.

4. JVA Bruchsal

Der immer wieder durch Gedanken und Einfälle hervortretende Leiter der JVA Bruchsal, Thomas Müller ( http://de.indymedia.org/2010/01/270575.shtml) macht wieder von sich reden. Durften bis Juli 2010 Gefangene von Besucherinnen und Besuchern jeweils Schokolade (1 Tafel) bzw. Schokokekse (1 Rolle) und einen Beutel Tabak (wahlweise eine Schachtel Zigaretten) erhalten, zu kaufen in der Besuchsempfangsabteilung der JVA, welche dann die Gefangenen mit in die Zelle nehmen konnten, verbot er die Mitnahme der Süßigkeiten auf die Zelle.
Das Landgericht entschied am 05.10.2010 (Az. 151 StVK 119/10 des Landgericht Karlsruhe), dass diese Verfügung „rechtswidrig“ sei, d.h. das Verbot der Mitnahme der Süßigkeiten in die Zelle sei also nicht rechtmäßig.
Wie sah nun die Reaktion des leitenden Regierungsdirektor Müller aus? Wer sich ein bisschen im Strafvollzug auskennt wird es ahnen. Wer weniger damit zu tun hat, der / die mag überrascht sein. Jetzt verbot er auch noch die Mitnahme des Tabaks. Hierzu muss man wissen, dass viele Gefangene rauchen und sehr wenig verdienen. Da war bei zwei zuverlässigen Besuchen pro Monat jeweils einmal Tabak sehr willkommen und Entlastung für das schmale Budget. Etwas beleidigt klingend gab der Anstaltsleiter als Motivation an, es habe gerichtliche Klagen und Beschwerden gegeben. So hatten Eltern eines Mitglieds der Gefangenenvertretung im Justizministerium angerufen und sich beschwert, weshalb ihr Sohn die Süßigkeiten nicht mehr mit in die Zelle nehmen dürfe.
Andererseits, so eine Besuchsbeamtin, hätten sich auch schon Gefangene und Besucher beschwert, dass es sie finanziell überfordere Tabak / Süßigkeiten zu kaufen und es als ungerecht empfinden würden, wenn „vermögendere“ BesucherInnen den Gefangenen, die diese besuchten, Derartiges kaufen könnten.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass nun die Anstalt unter williger Mithilfe bspw. Von Peter L. – des 1. Sprechers der Gefangenenvertretung (einem verurteilten Sexualmörder, der sich aktuell um sie Verlegung in den offenen Vollzug bemüht) die Abschaffung des Tabaks versucht den Gefangenen, die sich zuvor über das Verbot der Mitnahme der Süßigkeiten in die Zelle beschwert hatten, gewissermaßen in die Schuhe zu schieben.
Beschwerden nimmt die Anstalt, insbesondere deren Leiter, also nicht zum Anlass in sich zu gehen und von Gerichten als rechtswidrig eingestufte Verfügungen aufzuheben, sondern für weitere Verschärfungen der Haftbedingungen.
Einige Gefangene reagieren wie die bekannten Pawlow’schen Hunde: d.h. Der Anstaltsleiter läutet mit dem Glöckchen und sie fangen an zu sabbern, sprich zu hetzen gegen jene, die sich zuvor (erfolgreich) beschwert hatten. Anstatt also den Herrn Direktor Müller als Verantwortlichen zu sehen, obwohl er ja die Verschärfung verfügte und jederzeit aufheben könnte, geraten Gefangene zu den Buhmännern.
Wer angesichts der Gegenstände, um die es geht, nun einwendet, es handele sich doch bloß um ein bisschen Tabak und Schokolade, die / der übersieht zum einen, dass es sich bei der Verbotsverfügung nur um einen Baustein von vielen handelt. In den letzten Jahren erließ Müller eine Vielzahl von solchen Einschränkungen, Verboten und Rücknahmen seit langer Zeit bewährter Regelungen.
Und zum anderen trifft die Gefangenen das Verbot finanziell. Ihnen stehen in vielen Fällen kaum mehr als 30 bis 60 Euro im Monat zur freien Verfügung, um sich Duschgel, Tee, Kaffee, Süßigkeiten und Tabak zu kaufen. Hier machte also das Besuchermitbringsel im monatlichen Gesamtwert von etwa 13 Euro einen Anteil von 20% – 40% des monatlichen Budgets aus und trug nicht unerheblich zur Entlastung bei, wenn die Besucher die Dinge am Besuchstor kauften.

Jetzt bleibt abzuwarten, wie die zwischenzeitlich eingeschalteten Institutionen mit Müllers neuesten Gedanken und Einfällen umgehen. Vielleicht wenden sich ja noch andere Menschen an das Ministerium in Stuttgart.

Thomas Meyer-Falk
z.Zt. JVA-Zelle 3113, Schönbornstraße 32, D-76646 Bruchsal

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Strafvollzug in Niedersachsen

Am 23. März 2010 reichte die Fraktion Bündnis90/Die Grünen im niedersächsischen Landtag eine Große Anfrage mit 159 Fragen ein, welche sich ausführlich mit dem Strafvollzug (aber auch U-Haft und Sicherungsverwahrung) beschäftigen. Sinn einer solchen Anfrage ist es, von der Landeregierung detaillierte Antworten zu den jeweils aufgeworfenen Fragen zu erhalten.

Nunmehr liegt die Antwort der Landesregierung vom 24.08.2010 vor (Drucksache 16/2755 über das Internet http://www.landtag-niedersachsen.de abrufbar. Für Gefangene besteht die Möglichkeit die Antwort postalisch unter Präsident des Landtags –Drucksachenstelle-, Herr Andreas Petersen Postfach 4407. 30044 Hannover zu erbitten). Auf 119 Seiten, zzgl. 500 Seiten „Anlagen“ bemühten sich die Ministerialbeamten um Antworten auf den detaillierten Fragekatalog der GRÜNEN.

Exemplarisch werde ich im Folgenden Antworten aus den Bereichen Belegungssituation (1.), Vollzugspraxis (2.), Disziplinarmaßnahmen (3.), Gefangenenvertretungen (4.), Offener Vollzug (5.), Untersuchungshaft (6.), Haftlockerungen (7.), Sicherungsverwahrung (8.), Arbeit (9.) und unter „Verschiedenes“ (10.) aus sonst unerwähnt gebliebenen Kapiteln darstellen, um mit einem Schlusswort (11.) den Beitrag zu beenden.

1.) Belegungssituation

Mit insgesamt 7 Fragen, begehrten die GRÜNEN Auskunft über die Zahl der Haftplätze in niedersächsischen Gefängnissen, wollten Details zu Mehrfachunterbringungen in Einzelzellen (hier werden Einzelzellen mit mehreren Insassen/innen belegt) erfahren, aber auch wissen wieviele Sicherungsverwahrte und zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilte einsitzen. Auf den Seiten 14-41 der Antwort der Landesregierung kann nun detailliert für die Jahre 2003-2009 die Belegung der einzelnen Anstalten nachgelesen werden.
Was die Zahl der in SV Sitzenden betrifft, so seien 2009 36 Männer und keine einzige Frau in Sicherungsverwahrung untergebracht. Lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen aktuell 190 Männer und 10 Frauen.
Insgesamt 51 Gefangene sind ohne ausdrückliche Zustimmung (d.h. gegen ihren Willen) gemeinschaftlich untergebracht, müssen also ihre Zellen mit anderen Gefangenen teilen.

2.) Vollzugspraxis

Die Fragen Nr. 8-14 des Katalogs der GRÜNEN gehen den Fristen für die Vollzugspläne (darin wird geregelt welche Maßnahmen, z.B. Schule, Schuldenregulierung, Lockerungen für den einzelnen Gefangenen vorgesehen sind), Straftaten innerhalb der Gefängnisse und Entweichungen, sowie den Todesfällen nach.
Um mit letzteren zu beginnen. Waren 2007 noch 7 Todesfälle zu beklagen (davon 4 Suizide), stieg die Zahl 2008 auf 16 (davon 6 Selbsttötungen) und 2009 auf 22 Todesfälle (hiervon 8 Selbsttötungen).
Die höchste Zahl von Straftaten innerhalb der Gefängnisse (begangen von Gefangenen, denn nach den von Bediensteten begangenen Taten wurde- warum auch immer- nicht gefragt) wurde für die JVA Celle verzeichnet, mit zuletzt 46 im Jahr 2009.
Überwiegend handelte es sich jedoch um Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, so wie auch in allen anderen Anstalten dieser Deliktbereich die Mehrzahl der Verfahren abdeckt. Körperverletzungen, Angriffe auf Beamte stagnieren auf sehr niedrigem Niveau.

3.) Disziplinarmaßnahmen

Verstoßen Gefangene gegen Weisungen von Beamten oder die Hausordnung, kann der Anstaltsleiter Disziplinarmaßnahmen anordnen (z.B. Entzug von TV-Gerät, Arrest – der in einer kahlen Zelle bis zu 4 Wochen vollzogen wird-, Entzug des Arbeitsentgelts, des Lesestoffs, der Besuche, des Briefverkehrs). Für 2009 meldete die Landesregierung 4885 Disziplinarmaßnahmen; hierin eingeschlossen sind jedoch auch beispielsweise mündliche Verweise, wenn jemand auf dem Flur, anstatt in der Zelle geraucht hat. Arrest, der nur für schwere oder mehrfach wiederholte Pflichtverletzungen verhängt werden darf, wurde in 210 Fällen angeordnet, wobei die JVA Hameln mit alleine 130 Fällen zu dieser Zahl beitrug.
In 44 Verfahren zogen Gefangene gegen die Disziplinierung vor Gericht und waren in 5 Fällen erfolgreich; also in immerhin über 10% der Disziplinarverfahren.

4.) Gefangenenvertretungen

Gefangene haben die Möglichkeit (meist) ein Mal im Jahr aus dem Kreis ihrer Mitgefangenen einige zu wählen, die dann gegenüber den Anstalten ihre Interessen vertreten sollen, wobei anzumerken ist, dass sie kaum Wirkmacht entfalten (können und auch nicht dürfen). So gibt die Landesregierung als „Erfolge“ der Interessenvertretungen an: Bereitstellen von Wasserspendern auf den Gefängnishöfen (JVA Vechta), Behebung von Funktionsmängeln der Satellitenanlage (JVA Celle), Ergänzungen des Sortiments des Gefängnisladens (JVA Meppen) und ähnliches mehr auf diesem Niveau.

5.) Offener Vollzug

Immerhin 13 Fragen widmet sich die Anfrage der Unterbringung von Gefangenen im OV; dort können Gefangene tagsüber meist die Anstalt verlassen um in Freiheit zu arbeiten. Es liegt auf der Hand, dass eine solche Form des Freiheitsentzuges nicht ganz so entsozialisierend wirkt, wie die Unterbringung im geschlossenen Vollzug; dennoch ist letzterer die Regel.
Die Zahlen, in welcher JVA wieviele Gefangene im OV untergebracht sind, muss sich der Leser –leider- mühsam selbst ausrechnen, da diese im umfangreichen Statistikteil (S.14ff) enthalten sind. Demnach waren von 1369 Plätzen im Offenen Vollzug nur 867 belegt, was die Regierung auf ihre restriktivere Gewährung dieser Vollzugsform zurückführt.

6.)Untersuchungshaft

Während Untersuchungsgefangene dem Gesetz nach als unschuldig zu gelten haben, sind deren Haftbedingungen in der Regel restriktiver als die von Strafgefangenen. Einer Statistik (Seite 69 der Drucksache) können die Zellenaufschlusszeiten für Untersuchungsgefangene, aufgeschlüsselt nach einzelnen Anstalten entnommen werden. Die Werte schwanken von 1 Stunde am Tag (JVA Uelzen) bis zu 7,33 Stunden (JVA Oldenburg).
Laut einer Fußnote soll die Praxis in der JVA Uelzen geprüft werden. Anlass für diese Prüfung der sehr kurzen Zellenöffnungszeit war offenkundig die Anfrage der GRÜNEN. Für Gefangene ist es wichtig miteinander zu reden, sich treffen zu können, allzumal während der U-Haft.
Ausführlich werden auch die (angeblichen oder tatsächlichen sei dahingestellt) Freizeit- und Betreuungsangebote der einzelnen U-Haftanstalten erläutert. Ob Sport-, Skat-. Gesprächsgruppen, zumindest auf dem Papier liest sich das Angebot gut.
In der Realität stellt sich dann für die Inhaftierten das Freizeitprogramm jedoch des öfteren als wesentlich magerer heraus.

7.) Haftlockerungen

Ob Ausgang, Hafturlaub oder auch Ausführung (bei letzterer werden Gefangene von Wärtern begleitet/bewacht), jede Form der Haftlockerung ist wichtig für eine Wiedereingliederung und für die Stabilisierung z.B. familiärer Beziehungen und Bindungen.
Insofern ist es doch aussagekräftig, wenn die Regierung einräumt (a.a.O., Seite 75), dass 2009 nur 1740 Gefangene im Zeitraum drei Monate vor der Entlassung Lockerungen in Form von Ausgang, Urlaub, Freigang erhielten.
Im selben Jahr wurden aber 4605 Inhaftierte entlassen. Man muss es sich selbst ausrechnen (denn das hat die Regierung in ihrer Antwort unterlassen): 2865 Gefangene wurden aus der Haft entlassen ohne zuvor eine der genannten Lockerungen erhalten zu haben. Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass es keineswegs außergewöhnlich ist, dass Gefangene nach 5, 10, 15 und mehr Jahren im Gefängnis ohne jegliche vorherige Lockerung einfach auf die Straße gesetzt werden. Man kann sich ausmalen, dass dies nicht gerade förderlich ist um erneute Straffälligkeit zu verhindern.
Zu Verurteilungen im Rahmen von Lockerungen (also „Missbrauch“ der Lockerungen zur Begehung neuer Straftaten) kam es nur in wenigen Fällen. Für 2007 und 2008 werden jeweils 11 Fälle ausgewiesen, für 2009 derer fünf.

Meist sind es jedoch keine schweren Delikte, sondern Diebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Betäubungsmittelbesitz.

8.) Sicherungsverwahrung (SV)

Wer in SV sitzt, der hat die Freiheitsstrafe schon verbüßt und sitzt nun (auf Grundlage eines Gesetzes von 1933!) aus rein präventiven Erwägungen, nämlich weil man vielleicht Straftaten begehen könnte, weiterhin hinter Gittern. So perspektivlos diese Form der Haft, so origineller die Maßnahmen der Justiz; dazu befragt, wie man denn die Verwahrten behandele, gibt das Ministerium u.a. zur Auskunft, man biete Trainingskurse an, welche sich mit Antiaggression beschäftigen, aber auch, zur Hebung sozialer Kompetenzen Kurse mit dem Namen „Fit for Life“ (a.a.O., S.87). In der JVA Celle, in der in Niedersachsen die SV vollstreckt wird, habe man sogar einen extra Hof für die Verwahrten, veranstalte dann dort auch mal einen Grillabend zur Hebung der Stimmung.

Verwahrte dürften –im Gegensatz zu Strafgefangenen- ihre Zellen „in beschränktem Umfang mit privaten Kleinmöbeln“ ausstatten.

In den Jahren 2003-2009 seien sechs Sicherungsverwahrte auf freien Fuß gesetzt worden; keiner von diesen sei bislang in einer Weise auffällig geworden, die eine erneute Verurteilung ohne Bewährung nach sich gezogen habe. Ein Ex-Verwahrter sei mittlerweile verstorben, ein anderer wegen Diebstahls zu einer geringen Geldstrafe verurteilt worden.

9.) Arbeit

Gefangene und Verwahrte sind nach dem Gesetz zur Arbeit gezwungen (Artikel 12 Grundgesetz spricht ausdrücklich von Zwangsarbeit). Ungewöhnlich kurz wird dieser Komplex nur 1 ½ Seiten abgehandelt. Die Mehrzahl der arbeitenden Gefangenen wird in sogenannten „Unternehmerbetrieben“ (in Anstalten eingerichtete Betriebe externer Unternehmer) eingesetzt. Für 2009 werden 1691 Gefangene notiert. Weitere 847 Insassen/innen leisten Hilfstätigkeiten (z.B indem sie die Flure putzen) und 392 Gefangene sind in „Eigenbetrieben“ (z.B Gefängnisküchen/Anstaltswäschereien) tätig. Nur 154 Gefangenen ermöglichte man im selben Jahr eine „aus- und weiterbildende Maßnahme“ (a.a.O., S.113).

10.) Verschiedenes

Weitere Fragen und Antworten, die sich der Landtags-Drucksache entnehmen lassen, beziehen sich auf Senioren im Gefängnis (deren Zahl ist seit Jahren ansteigend), auf die Personalsituation, den Jugendstrafvollzug, aber auch Genderaspekte werden thematisiert (Umgang mit transsexuellen Gefangenen).
Nicht fehlen darf ein Eigenlob der Regierung; sie stellt ihrer Antwort ein Vorwort voran. Dort heißt es zwar, „es gibt nichts, was man nicht noch besser machen könnte“ (a.a.o., S.12), um dann aber darauf hinzuweisen, dass man „gemeinsam mit den engagierten und innovativen Bediensteten (…) in den kommenden Jahren die Zukunft gestalten und für die anstehenden Fragen praxisgerechte und erfolgsversprechende Konzepte erarbeiten und umsetzen“ werde.

11.) Schlusswort

Die Große Anfrage erlaubt, bei allen Vorbehalten, einen aktuellen Einblick in den Strafvollzug; und auch wenn der Vollzug von Bundesland zu Bundesland im einzelnen differiert, steht der niedersächsische Vollzug auch exemplarisch für die gesamte Republik. Viele Fragen wurden im Ergebnis unbeantwortet gelassen, da angeblich der Aufwand zur Beantwortung unverhältnismäßig hoch gewesen wäre.
Auch gibt es bei aller Detailfreude der Fragesteller wichtige Themenbereiche die völlig unerfragt blieben: zu nennen sei an erster Stelle die langdauernde Isolierung von Gefangenen. Es gibt Gefangene, die sich seit 15 und mehr Jahren in Isolationshaft oder sonstwie auf „Sicherheitsstationen“ in Absonderung befinden und denen keinerlei Perspektive eröffnet wird (z.B. Peter W. in der JVA Sehnde und Günter Finneisen in der JVA Celle. Zu letzterem vgl. auch seine Karikaturen auf der Webseite http://www.freedom-for-thomas.de/)

Es bleibt zu hoffen, dass Anfrage und Antwort nicht in der Schublade verschwinden werden, sondern sich in den aufgezeigten Problemfeldern Verbesserungen zu Gunsten der gefangenen Menschen ergeben werden- gerade in einer Zeit, in der massiv Stimmung gegen Gefängnisinsassen erzeugt wird, sei es durch die Massenmedien oder Politiker/innen.

Thomas Meyer-Falk
z.Zt. JVA-Z. 3113, Schönbornstr. 32, 76646 Bruchsal
http://www.freedom-for-thomas.de/
http://www.freedomforthomas.wordpress.com/

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Ausbildung im Knast?! Keine Alternative

An dieser Stelle möchte ich über das Thema Arbeit im Strafvollzug aus meiner persönlichen Sicht berichten.

Prinzipiell herrscht nach den einzelnen Strafvollzugsgesetzen des Bundes und der Länder Arbeitszwang, verschämt auch Arbeitspflicht genannt, für jene, die in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung sitzen.
Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts handele es sich um zulässige und nicht gegen die Menschenwürde verstoßende Zwangsarbeit, da der Idee ein Resozialisierungskonzept zugrunde liege.
Entlohnt werden die Betroffenen auf Basis des Durchschnittsverdienstes der Arbeiter und Angestellten; und zwar erhalten sie 9% dieses Durchschnittslohnes.

Meine Situation

In der Zeit der Isolationshaft von 1996-2007 durfte ich erst nicht arbeiten, und als ich es dann sollte, lehnte ich dies ab, da ich dem System der Zwangsarbeit nichts abzugewinnen vermochte (und auch heute nicht abgewinnen kann). Nach Mai 2007 und Aufhebung der Einzelhaft nahm ich an zwei EDV-Kursen der IHK und einem Lehrgang der DEKRA teil.

Alternative Ausbildung?

Als Alternative zur Zwangsarbeit entschied ich mich dann eine Ausbildung zum Mediengestalter zu beginnen. Der entsprechende Ausbildungsbetrieb ist hervorragend ausgestattet mit neuen Apple-Rechnern und aktuellster professioneller Software.

Das Problem

Aber es gab und gibt mehrere Probleme. Das wäre zum einen, dass ich nach der langen Zeit in Einzelhaft mich nicht mehr dazu in der Lage sehe, mit anderen Menschen einen ganzen Tag und dies fünf Tage in der Woche, in einem Raum zuzubringen.

Viel gravierender ist jedoch die Tatsache, dass man dort gezwungen ist auch Aufträge der Justiz abzuarbeiten: Gerichte aus dem ganzen Land wollen z.B. Formulare hergestellt haben. Diese müssen die Azubis dann auch machen. Oder die Polizeibehörden des Landes vergeben Aufträge an die JVA, so aktuell ein Bewerbungsformular für InteressentInnen für den Polizeiberuf der Bereitschaftspolizei. Es überkommt mich ein körperlich spürbares Gefühl des Ekels, dem Apparat zuarbeiten zu sollen, der mich verhaftet, verurteilt und in den Knast gesteckt hat. Die mitarbeitenden Gefangenen sind nur ein kleines Rädchen im System, aber sie erhalten es durch ihre eigene Arbeit am Laufen. Manch einer, der in der Druckerei der JVA, bzw. bei den Mediengestaltern gearbeitet hat, bekam wohl seinen Haftbefehl, Zwangsvollstreckungsurkunden und anderes auf den Zellentisch und hatte selbst am Druck oder dessen Herstellung mitgewirkt.

Ich jedenfalls kann dies nicht mitmachen.

Die Entscheidung aufzuhören

Und so habe ich mich entschieden, trotz Mahnungen von Mitgefangenen („Hey, das ist doch ein lockerer Job und wird auch noch gut bezahlt“) und eines Beamten, wonach ich für die Arbeitsverweigerung mit Disziplinarverfahren und Taschengeldsperre rechnen müsse und vielleicht später diese Entscheidung bereuen würde, die Ausbildung abzubrechen.

Wie nun die Repressionen der Justiz aussehen werden, weiß ich noch nicht; aber ich bin in der erfreulichen Position, mich nicht verbiegen zu müssen. Mich erwartet auf absehbare Zeit keine Freilassung, was nun keineswegs erfreulich ist, aber vielfach wird Gefangenen mit Konsequenzen für eine vorzeitige Entlassung gedroht, sollten sie sich dem Diktat der Zwangsarbeit widersetzen. Gleiches gilt für Vollzugslockerungen.

Perfidie des Systems

Ich halte es für skandalös und mich macht es wütend, wenn Gefangene an ihrer eigenen Inhaftierung mitwirken. Ob es nun jene Insassen sind, die die Zellen-Fenstergitter schweißen, die Käfighöfe für „gefährliche Insassen“ herstellen oder die mithelfen Haftbefehle und Papiere für Polizeibehörden zu produzieren. Hierin liegt meines Erachtens auch ein stückweit Erniedrigung: Selbsterniedrigung, aber auch seitens der Justiz gegenüber den Gefangenen. Nicht wenige Insassen jedoch sind sogar stolz auf dieses Eingebunden sein!

Selbst im ehemaligen „Ostblock“ sind manche Staaten heute schon weiter als in Deutschland. So sind Gefangene in Moldawien nicht zur Arbeit verpflichtet, da nach dortiger Ansicht solche Zwangsarbeit gegen die Menschenwürde verstoße (vgl. Justiznewsletter der Führungsakademie des niedersächsischen Justizvollzugs, 23.09.2010, S.2).

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA-Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal http://www.freedom-for-thomas.de http://www.freedomforthomas.wordpress.com

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Raus aus dem Knast – endlich frei, was nun?

Wer meint, Gefangene würden in Deutschland gut auf ihre Freilassung vorbereitet, liegt nicht ganz daneben, jedoch ist eine adäquate Heranführung an das Leben in Freiheit keineswegs die Regel, wie ich anhand folgender beiden Beispiele exemplarisch darlegen möchte.



Freilassung aus der Sicherungsverwahrung


Nennen wir ihn der Anonymität halber Sebastian Müller; verurteilt am 06. März 1985 wegen Vergewaltigung in zwei Fällen und versuchter Vergewaltigung in einem weiteren Fall. Fünf Jahre Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung, so lautet das Urteil.


Im Juni 1989 war die Freiheitsstrafe verbüßt und Müller kam in die Sicherungsverwahrung. Nach der von Nationalsozialisten 1933 eingeführten Maßregel der SV, soll eine Person, von der die Begehung weiterer Straftaten droht, „unschädlich“ gemacht werden, durch Verwahrung in einem Gefängnis. Durfte zum Urteilszeitpunkt 1989 die Verwahrung maximal 10 Jahre dauern, änderte der Gesetzgeber 1998 diese Regelung und machte aus der befristeten Verwahrung eine lebenslänglich vollstreckbare.


Dies beanstandete 2009 der Menschenrechtsgerichtshof in Strasbourg, wo auch Sebastian Müller seit mehreren Jahren eine Klage anhängig hat, denn er wurde 1999, nach Verbüßung von 10 Jahren der Sicherungsverwahrung nicht entlassen.


Erst am 10.09.2010 entschied das OLG Karlsruhe (Az.: 2 Ws 290/10), er müsse sofort entlassen werden, denn die Streichung der Befristung der Unterbringung in der SV für Fälle wie ihn, die vor der Reform von 1998 verurteilt wurden, sei hier unbeachtlich. Folglich bestehe ein Vollstreckungshindernis, eine weitere Verwahrung sei unrechtmäßig.


Da diese Entscheidung absehbar war, erhielt er wenige Wochen vor der am 10.09.2010 erfolgten Freilassung einige wenige bewachte Ausführungen. Ansonsten erfolgte keinerlei Vorbereitung auf die Freiheit. Seit über 26 Jahren ununterbrochen in Haft, fand sich Sebastian plötzlich in einem Obdachlosenasyl wieder.


Seitens des Landgerichts Freiburg wurde ihm im Rahmen der sogenannten „Führungsaufsicht“ untersagt, Messer mit einer „Klingenlänge über 5 cm“, Gasdruckwaffen, Schlagstöcke zu besitzen. Mit einer Frau dürfe er auch nicht alleine in einem Auto sein. Wöchentlich 2-mal müsse er sich bei der Polizei melden, die Stadt verlassen dürfe er nicht ohne Erlaubnis der Führungsaufsichtsstelle.


Wie er berichtet, wird er zur Zeit von der Polizei rund-um-die-Uhr observiert, jeweils von einem Team von fünf Beamtinnen und Beamten. Die Badische Zeitung schrieb am 15. September 2010, dass nach Aussage des Polizeichefs die „psychische Belastung für die eingesetzten Beamten (…) hoch“ sei und man sie deswegen alle sechs Wochen austauschen werde.

Über die Belastung für Müller wurde nichts geschrieben.


Am Anfang nahm er die Überwachung pragmatisch: „Gut ist, dass ich meine Begleiter alles fragen kann. Am Freitag war auch eine junge Polizistin dabei, die mich in Haushaltsdingen beraten hatte“.


Man kann das Galgenhumor nennen, oder auch als Folge der Hospitalisierung nach fast dreißig Jahren Freiheitsentzug ansehen. Ohne menschlichen Anschluss, geraten die als Bewacher eingesetzten Polizisten zu den einzigen Ansprechpartnern.

Mittlerweile reagiert er, nun mit einigen Tagen Abstand zur erfolgten Entlassung und des Abflauens der ersten Euphorie, angesichts der Dauerüberwachung auch mit depressiver Verstimmung, da ihm durch die permanente Begleitung von Polizisten jegliche Möglichkeit genommen wird, Menschen kennen zu lernen. Man könnte mit guten Argumenten diese Polizeipräsenz als das Kainsmal des 21. Jahrhunderts bezeichnen, oder als moderne Variante des Brandmals ansehen, mit welchem im Mittelalter Vogelfreie und Ausgestoßene gezeichnet wurden.


Momentan macht er sich mit der für ihn neuen Technologie des Mobiltelefons vertraut, freut sich daran, einmal Pommes essen gehen zu können. Wenn es gut läuft, wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auch in seinem Fall eine Verurteilung der Bundesrepublik aussprechen, so dass ihm für fast 12 Jahre unrechtmäßiger Freiheitsentziehung eine Entschädigung zugesprochen werden wird, die den Start in das Leben in Freiheit erleichtern kann.

In einem Vergleichsfall wurde die BRD verurteilt, an den Betroffenen 50.000 Euro zu zahlen.



Freilassung aus der Strafhaft


Im Mai 2010 wurde Mohamed Abu Dhess nach acht Jahren Freiheitsentzug ohne jede Vorbereitung auf das Leben in Freiheit in Köln auf die Straße gesetzt. Verurteilt wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung saß er zudem viele Jahre in strenger Isolierhaft.


So wenig man ihn auf die Freiheit vorbereitet hatte, um so bemühter war und ist man, ihm das Leben nun zu erschweren. So darf er weder den Stadtteil Köln-Nippes ohne Erlaubnis des Ordnungsamtes und der Führungsaufsichtsstelle (also zweier Behörden!) verlassen, noch eine Telefonzelle benutzen, oder im Internet surfen. Nur ein Handy wurde ihm zugestanden, kaufen kann er sich jedoch keines, da er auf der UN und der EU-Terrorlisten-Liste aufgeführt ist. Er erhält von der Stadt nur Warengutscheine; wie er schreibt, fühle er sich wie ein „Penner“ behandelt.


Sein Rechtsanwalt (http://www.becker-dieckmann-rechtsanwaelte.de) klagt mittlerweile für ihn vor dem Verwaltungsgericht gegen die vielfältigen Schikanen.

So kann er in dem ihm zugewiesenen „Hotelzimmer“ weder Lebensmittel frisch halten, noch kühlen. Auch gibt es in dem Zimmer keine Kochgelegenheit. Zum Zeitpunkt der Klageeinreichung war Hochsommer und in dem Zimmer herrschten Temperaturen von 35-40 Grad Celsius. Gegenüber dem Verwaltungsgericht führte sein Anwalt aus, dass sich der Kläger in der JVA menschenwürdiger behandelt gefühlt habe, als nun nach der Freilassung.


Zur Zeit lebt er menschlich fast völlig isoliert; so er doch einmal Besuch erhält, kam es vor, dass bei Stichproben durch die Polizei sich der Besucher ausweisen musste (und damit in einer Kontaktdatei von Polizei und Verfassungsschutz gelandet sein dürfte).


Eine Dame aus Weinheim, die ihn gelegentlich anruft, um ihm auf diesem Wege moralischen Beistand zu leisten, hat es mitunter schwer, zu ihm vorzudringen, da sich eine Mitarbeiterin des Hotels weigert, Herrn Abu Dhess ans Telefon zu holen.

Alles in allem eine desolate Situation.



Wirklich nur Einzelfälle?


Vielleicht mag es sich nach Ansicht mancher Leserin, manches Lesers um (zumal spektakuläre) Einzelfälle handeln. Hier hilft ein Blick in eine von der Justiz höchstselbst veröffentlichten Statistik. So gab die Landesregierung von Niedersachsen auf Anfrage der GRÜNEN zu, dass alleine in Niedersachsen im Jahre 2009 zwar 4605 Inhaftierte entlassen wurden, jedoch nur 1740 von ihnen innerhalb der letzten drei Monate vor ihrer Entlassung Lockerungen (wie Ausgang, Hafturlaub) zur Vorbereitung auf das Leben in Freiheit gewährt bekommen hatten (vgl. Landtagsdrucksache 16/2755, Seite 75; http://www.landtag-niedersachsen.de).

Über 60 % der Entlassenen erhielten folglich keine Vollzugslockerungen.


Eine Gesellschaft, die ihre Mitglieder erst aus ihrer Mitte ausschließt, um sie in einem Gefängnis über Jahre und Jahrzehnte wegzuschließen, hat auch die Pflicht, für eine Reintegration dieser Menschen zu sorgen. Die aktuellen Versuche von Massenmedien, Politikern und aufgestachelten Nachbarn (in deren Nähe manche Ex-Verwahrte Unterkunft fanden) die Probleme zu lösen, durch die Forderung, alle Betroffenen weiterhin, möglichst lebenslang wegzuschließen, helfen unter Umständen, von ganz anderen und viel problematischeren Themenfeldern (z.B. Angst vor Arbeitsplatzverlust) abzulenken, werden aber letztlich weder den Haftentlassenen gerecht, noch sind sie Ausdruck für so etwas wie Menschlichkeit!


Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA – Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal

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Telefonieren im Knast – Telio auf dem Vormarsch

Was die Firma Massak (http://www.massak.de) auf dem Gebiet der Versorgung von Inhaftierten mit Lebensmitteln und sonstigen Gütern des täglichen Bedarfs sowie mit Kleidung ist, das ist die Firma Telio (http://www.telio.de) auf dem Feld der Telekommunikationsdienstleistung, sowie Fernsehempfang betreffend.

Ausgangslage – Telefon in Knästen?

Das Handy ist aus der Gegenwart nicht mehr weg zu denken; allerorten spazieren die Menschen mit dem Mobiltelefon am Ohr durch die Straßen. Was dabei vielen nicht bewusst ist, es gibt weiße Flecken in Deutschland: die Gefängnisse. Nicht nur, dass dort Handys strengstens verboten sind, es wird prinzipiell die Kommunikation via Telefon beschränkt (in Bayern sogar im Regelfall gänzlich unterbunden). Die Justiz verteidigt ihre Restriktionen mit dem Argument, es müsse verhindert werden, dass Gefangene kriminelle Aktivitäten oder Fluchtversuche vermittels des Telefons planen oder verabreden können.

Dessen ungeachtet haben sich in einer großen Zahl von Gefängnissen (wie auch forensischen Psychiatrien) trotz allem Möglichkeiten zu telefonieren durchgesetzt.

Beispiel: Bruchsal

In der mit über 400 Gefangenen belegten JVA Bruchsal (http://www.jva-bruchsal.com) können Inhaftierte seit einiger Zeit ihre Telefonate über die eingangs erwähnte Firma Telio Communications GmbH abwickeln. Zuerst beantragen sie bei der Anstalt die Genehmigung mit einer bestimmten Person telefonieren zu dürfen. Steht dem aus Sicht der JVA nichts entgegen, muss zuerst die Drittperson schriftlich zustimmen, dass die Gespräche ggf. aufgezeichnet und/oder überwacht werden. Anschließend schaltet ein Beamter die Nummer frei und der Gefangene kann, so er ein Guthaben bei Telio hat, nunmehr zu den Zellenöffnungszeiten an einem im Flur installierten Telefonapparat diese Nummer anwählen (jedoch keine anderen Nummern, ausschließlich jene, die ein Beamter zuvor eingespeist hat).

Telio – ein kleines Imperium

Wer sich mit Telio näher beschäftigt, stößt auf immer mehr Firmen: so gibt es unter anderem eine Telio AG, eine Telio Communications GmbH, eine Telio Shopping GmbH. 1998, so die Eigenauskunft auf der Firmenwebsite, sei die Geburtsstunde der Telio Communications GmbH gewesen, als nämlich dem Geschäftsführer der Telio AG von der „Geschäftsidee“ berichtet worden sei, „virtuelle Telefonkonten für Gefängnisinsassen zu entwickeln“ (http://www.finanzwirtschafter.de/1928-die-telio-ag-ermoglicht-telefonate-aus-dem-gefangnis/). Gab es zuvor in manchen Gefängnissen Telefonkarten, die dann auch als Zahlungsmittel eingesetzt wurden, sollte künftig alles über elektronische Konten, vornehmlich jene von Telio, abgewickelt werden. Von Hamburgs JVA Fuhlsbüttel aus startete dann die Expansion Telios, die mittlerweile 30 000 Gefangene zu ihren Kunden zähle und neben Deutschland auch in Spanien und den Niederlanden aktiv sei, folgt man den Angaben der Firma. Zu Beginn des Jahres 2007 wurden 70 Justizvollzugsanstalten in 13 der 16 deutschen Bundesländer und drei europäischen Staaten zu den Kunden gezählt (aktuellere Zahlen sind nicht verfügbar).

Telios Firmenbilanzen

Wer sich die veröffentlichten Bilanzen der Firmen anschaut (kostenlos abrufbar über https://www.ebundesanzeiger.de), stellt verblüfft fest, dass die Telio Communications GmbH seit dem Geschäftsjahr 2005 keinerlei Jahresüberschuss ausweist. Dafür stiegen die Verbindlichkeiten von etwa 523.000 Euro im Jahr 2005 auf circa 779.000 Euro im Jahr 2008 (und betrugen zwischenzeitlich auch schon über 1 Million Euro). Der Wert der Sachanlagen stagniert seit Jahren, bzw. ging leicht zurück auf 537.000 Euro. Dafür verbleibt, ebenfalls seit 2005, Jahr für Jahr ein Gewinnvortrag von exakt 229.065,54 Euro im Unternehmen. Die Muttergesellschaft, die Telio AG, welche die Telio Communications GmbH beherrscht, steigerte ihren Bilanzgewinn von 71.650,87 Euro für 2005 auf nunmehr 197.839,53 Euro im Jahr 2008.

Telios Preispolitik

So wie ich schon an anderer Stelle über die aus Gefangenensicht doch sehr hohen Preise der Firma Massak Logistik GmbH berichtete (http://de.indymedia.org/2010/05/280395.shtml), kann aus meiner Sicht auch nicht viel Gutes über die Telefonpreise der Firma Telio geschrieben werden. Wer aktuell in Freiheit telefoniert, der muss mit Minutenpreisen von 0,45 Cent bis 2 Cent rechnen, je nachdem ob es sich um ein Orts- oder ein Ferngespräch handelt. Telio liebt Gleichbehandlung! Und so zahlen die Gefangenen (Stand: 01.09.2010) pro Takt immer 10 Cent, wobei für Ortsgespräche der Takt 60 Sekunden und für Ferngespräche 30 Sekunden beträgt. 20 Cent für eine Minute Ferngespräch ist der 10-fache Betrag dessen, was Telefonbetreiber in Freiheit von ihrer Kundschaft verlangen. Wer ins Ausland telefonieren möchte oder muss, für den wird es noch teurer. Sind in Freiheit Preise – je nach Staat – von 0,74 Cent bis zu 3 Cent üblich, zahlen Gefangene bei Telio 60 Cent/Minute für Gespräche ins europäische Ausland und bis zu 1,39 Euro/Minute, wenn nämlich das Gespräch nach Osteuropa gehen soll. Eine besondere Spezialität: man ruft jemanden an und niemand nimmt ab, dennoch werden Gebühren fällig! Telio ist es nämlich egal, ob ein Gespräch geführt wurde oder nicht; eine Praxis, die rechtlich zwar zulässig ist (denn sobald es in der Leitung „tutet“, steht eine Verbindung zwischen beiden Telefonpartnern), aber in Freiheit nicht praktiziert wird.

Telios Expansionspläne

Nunmehr möchte die Telio Communications GmbH auch Fernseher, Radio und CD/DVD-Spieler in den Gefängnissen privatisieren und bietet deshalb den Anstalten „Telio-Multio“ an, einen 22-Zoll-Farbmonitor, der über eine transparente Rückseite verfügt (um so für die Wärter leichter kontrollierbar zu sein) und über den auch CDs/DVDs abzuspielen sind. Mitgeliefert wird neben einem Radioprogramm-Bouquet auch das Fernsehprogramm. Selbst eine Festplatte kann eingebaut werden; in einer De-Luxe-Variante könnten Telefonate aus den Hafträumen über dieses Telio-Multio-Gerät geführt werden. Telio preist weitere Möglichkeiten in seinem Prospekt an: Internet („Chinesisches Internet“, so nennt das Telio wortwörtlich; d.h. es ist kein freier Zugang, sondern ein extrem zensierter denkbar), e-mail; „Multio-Apps“ (Schach, Sudoku, Terminplaner); Abwicklung des Antragswesens und des Einkaufs. Selbst an zukünftige Entwicklungen ist gedacht, namentlich an „Teleworking“ von der Haftzelle aus.

Ganz billig ist der Spaß freilich nicht. Es gibt zwar eine „Telio-Free“ genannte Variante für 0,00 Euro; dort finden sich dann drei Sender der ARD für TV und drei Radiosender. „Telio-Basic“ kostet jedoch schon 14, 95 Euro/Monat, für 35 TV-Programme und 30 Radiosender (auch wenn man im Telio-Bouquet vergeblich nach Qualitätssendern wie dem DLF, Phoenix, Bayern-Alpha suchen wird). Wer gerne als Migrant türkische oder russische Sender sehen oder hören möchte, wird mit jeweils 9,95 Euro bzw. 12,95 Euro zur Kasse gebeten.

Die Vertragsbedingungen verdienen es gleichfalls, näher betrachtet zu werden. Es versteht sich von selbst, dass Telio sich vorbehält jederzeit und ohne Ankündigung Sender aus den Senderpaketen zu streichen. Die Anstalten haben sich für 1 Jahr Probebetrieb und 9 Jahre Hauptvertragszeit zu verpflichten. Wobei Telio die Türe für eine Kündigung offen hält: sobald ein „wirtschaftlicher Betrieb für Telio nicht mehr möglich ist“ (§ 3 des Vertrags), darf Telio kündigen. Die Anstalten werden auf strengste Geheimhaltung verpflichtet „über den Inhalt und Aufbau der Geschäftsbeziehung und des Vertrags“ (§ 5 a.a.O.). Zudem müssen sie der Firma zur Seite stehen, sollte jemals ein Gefangener Telio verklagen; sie haben sodann „Telio mit allen erforderlichen Informationen (zu) versorgen, damit Telio (…) sich ggf. gegen Geltendmachung auch gerichtlich ausreichend wehren kann.“ (§ 8 a.a.O.).

Ausblick

Telio wird wohl denselben Weg wie Massak gehen und sich in immer mehr Anstalten ausbreiten. Man bietet den Gefängnisleitungen Rund-um-Sorglos-Pakete; und die Rechnung zahlen die Gefangenen mit ihren meist stagnierenden, wenn nicht gar sinkenden Löhnen, sofern sie nicht sowieso von lediglich 31,– Euro Taschengeld im Monat leben müssen, da auch hinter den Mauern die Arbeitslosigkeit grassiert. Wer davon dann alleine fast 15, — Euro bei Telio lassen muss, der weiß, was das Stündlein geschlagen hat.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA-Z.3113, Schönbornstraße 32, D-76646 Bruchsal http://www.freedom-for-thomas.de http://www.freedomforthomas.wordpress.com

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Tote sind immer im Recht – eine Rezension

Am 27. Dezember 2008, zwischen 11 Uhr und 11.40 Uhr starb im Justizvollzugskrankenhaus Heinrich Pommerenke nach fast 50 Jahren Gefängnis. Kein Gefangener saß bislang derart lange ununterbrochen in Haft (auch wenn es aktuell mehrere Inhaftierte gibt, die 40, 45 und mehr Jahre, wie man im Gefängnisjargon sagt, „auf dem Buckel haben“).


Was machte ihn so gefährlich in den Augen der Justiz? Er wurde am 22. Oktober 1960 in Freiburg wegen vierfachen Mordes, siebenfachen Mordversuchs, 25-facher versuchter und zweifach vollendeter Vergewaltigung und anderer Delikte mehr zu sechs Mal lebenslang plus 15 Jahren verurteilt. In den Jahren nach seiner Verhaftung und Verurteilung gaben Eltern ihren Kindern die Drohung auf den Weg, sie mögen pünktlich nach Hause kommen, „sonst holt Dich der Pommerenke“. Das personifizierte Grauen, ein Monster, der Teufel in Menschengestalt; das wurde er geheißen und noch mehr.


Seit Mitte August 2010 liegt eine Art Kriminalbiografie über Heinrich Pommerenke vor. Geschrieben von dem 1971 in Karlsruhe geborenen Thomas Alexander Staisch – damals saß Pommerenke schon 12 Jahre im Gefängnis.

Auf 342 Seiten breitet Staisch ein Sittengemälde der späten fünfziger Jahre aus, in dessen Klima Heinrich P. seine Morde, Vergewaltigungen und Überfälle beging. Den Tötungsdelikten räumt der Autor breiten Raum ein, verharmlost, bagatellisiert nichts. Aber auch wenn er Pommerenke immer und immer wieder Monster, den Teufel in Menschengestalt und anderes mehr nennt, so wird deutlich spürbar, dass er hier das Stilmittel der Übertreibung einsetzt, um gerade den menschlichen Kern Pommerenkes und auch die ihm widerfahrene Verletzung seiner Würde, seines Menschseins heraus zu arbeiten.


In einer literarisch anmutenden Weise schreibt Thomas A. Staisch über das Leben Pommerenkes vor und in der Haft, zitiert viele Quellen: Ob Akten aus dem Staatsarchiv, Anstaltsbeamte, Freunde (ja, auch die hatte Heinrich P. bis zu seinem Tod) und insbesondere den ehemaligen Gefängnispfarrer vom Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg.


Wer etwas über die Perfidie erfahren möchte, mit der im Gefängnis mit Inhaftierten umgegangen wird, der kann exemplarisch an Pommerenkes 50 Gefängnisjahren alle Spielarten erleben: Körperliche, wie seelische Misshandlung, heimliches Beibringen von Psychopharmaka und den Versuch der Vernichtung durch Haft; selbst ein ehemaliger Gefängnisdirektor, der Pommerenke und dessen Fall kennt, wird zitiert mit der Analyse: Hier wird ein Exempel statuiert, ein „Vernichten“, eine Todesstrafe ohne Fallbeil (a.a.O., S. 32).


So kann man das Buch durchaus auch als Streitschrift für eine Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe lesen und sie gewinnt seine Bedeutung gerade dadurch, dass nichts ungesagt bleibt, nichts verschwiegen wird von dem, was Heinrich Pommerenke vor über 50 Jahren getan hat.


In einer Zeit, in der hysterisch, aufgeregt und mit viel Gespür für den Volkszorn (bspw. FOCUS vom 16.08.2010, der Titel lautete: „Ist unser Staat zu feige? Der Skandal um die Freilassung von 100 Sex-Verbrechern“) über die Freilassung von – angeblich – „gefährlichen“ Menschen aus dem Gefängnis diskutiert wird, kann Staischs Buch einen wertvollen Beitrag leisten zu einem fundierten Einblick in den Alltag deutscher Strafvollzugswirklichkeit, ohne sich dabei dem Vorwurf von interessierter Seite aussetzen zu müssen, er sei allzu solidarisch mit dem/den Gefangenen.


Thomas Meyer-Falk, c/o JVA – Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal

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Bibliografische Angaben:

Thomas Alexander STAISCH

„Heinrich Pommerenke, Frauenmörder – Ein verschüttetes Leben“

erschienen 2010 im Verlag Klöpfer & Meyer

ISBN 978-3-940086-88-4, 344 Seiten, Preis: 22,– Euro

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