Einbrecher aus SV frei – Ralf Schüler entlassen

Schon öfter hatte ich über das Schicksal des in Sicherungsverwahrung sitzenden Ralf Schüler berichtet. Er wurde 1994 verurteilt für einige Fälle von Einbruchdiebstahls; ein Gesamtschaden von circa 20 000 Euro.
Dafür bekam er neben der Haftstrafe auch Sicherungsverwahrung; in dieser saß er nun fast 12 Jahre.

Ich kann von „saß“ sprechen, denn am Freitag, 20.08.2010 wurde er gegen 13.00 Uhr aus der JVA Bruchsal freigelassen. Seinem Pflichtverteidiger hatte er das nicht zu verdanken, sondern seiner Hartnäckigkeit und einem entscheidungsfreudigen 2. Strafsenat des OLG Karlsruhe. Schon vor einigen Wochen entschied das Landgericht, er müsse freigelassen werden. Denn er gehört zu jenen „Altfällen“, von denen zur Zeit in den Medien soviel die Rede ist; dies bestätigte nun das Oberlandesgericht.

Altfälle!?

Bis 1998 durfte die erstmalige Unterbringung in der SV maximal 10 Jahre dauern. Ohne wirklichen Anlass wurde diese Obergrenze 1998 von der CDU/ FDP-Koalition gestrichen; aber nicht nur für künftige Taten, sondern auch für alle schon in Haft sitzenden Menschen. So fand sich Ralf plötzlich mit einer lebenslang vollstreckbaren SV in Haft, obwohl zum Zeitpunkt seiner Verurteilung diese maximal 10 Jahre hätte dauern dürfen. Der EGMR (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) urteilte im Dezember 2009, dass durch diese Rückwirkung die Bundesrepublik Deutschland die Menschenrechtskonvention verletzt habe. Dem schloss sich das Landgericht Karlsruhe im Falle Schülers an; das Urteil gelte auch für ihn (was im Vorverfahren die Staatsanwaltschaft noch in Abrede stellte). Die SV stellt faktisch eine Strafe dar und Strafen dürfen nicht rückwirkend verlängert werden.

Mediale Hetzkampagne

Es vergeht kaum ein Tag seit Mai 2010 (dort wurde das Urteil des EGMR rechtskräftig), an welchem nicht RTL, SAT 1 oder BILD davon hetzten, dass nun dutzende, ach wenn nicht gar 100 oder mehr brutale „Sex-Verbrecher“ durch Deutschland laufen werden, um wehrlose Kinder und Frauen zu vergewaltigen und zu töten. FOCUS titelte gar am 16.08.2010: „Ist unser Staat zu feige? Der Skandal um die Freilassung von 100
Sex-Verbrechern“.

Zum einen geht es eben gerade nicht nur um Verwahrte, die wegen eines Sexualdelikts verurteilt wurden, sondern auch, wie der Fall von Ralf Schüler belegt, um andere Tätergruppen. Wie Einbrecher, wie Diebe, wie Räuber, wie Drogenverkäufer; und gewiss sind auch die anderen Verwahrten nicht, wie FOCUS unter Berufung auf einen baden-württembergischen Staatsanwalt suggeriert „Die Gefährlichsten der Gefährlichen“. Diejenigen, die Geld haben, können sich gute Anwälte und teure Privatgutachter leisten. Deshalb findet man in der SV so gut wie nie Angehörige der oberen Mittelschicht oder gar der Oberschicht.
Unbestritten gibt es abscheuliche Sexualtaten, aber ein bloßes Wegsperren hilft nicht, zumal von den nun aus der Haft zu entlassenden Sicherungsverwahrten weniger Gefahr ausgehen dürfte als von vielen Vätern, Onkeln, Cousins. Denn es ist auch eine Tatsache, dass Sexualdelikte in der übergroßen Mehrzahl von männlichen Angehörigen oder
Bekannten im Familienkreis begangen werden.

Skandal im Skandal

War es schon ein Skandal, Ralf Schüler fast 12 Jahre in SV zu halten, so stellen die Umstände der Freilassung gleichfalls kein Ruhmesblatt dar. Vor 5 Jahren, 2005, wollte er nur noch raus, frei sein, sah aber keine Perspektive in der JVA Freiburg. So bastelte er einen Nachschlüssel, um so auf das Außengelände zu gelangen und von dort die Mauer übersteigen zu können.
Jedoch wurde er entdeckt und von Freiburg nach Bruchsal verlegt – nun galt er als „flucht gefährlich“ (so heißt das tatsächlich). Die nächsten 5 Jahre (!) verbrachte er wegen dieses Vorfalls in Absonderung. Absonderung heißt auch Isolation: seine Zelle war stets verschlossen, nur durch den nicht akustisch völlig dicht schließenden Türspalt konnte
man mit ihm reden; werktags konnte er 5 Stunden mit vier bis fünf anderen „gefährlichen“ Mitgefangenen in einem Minibetrieb Teppichmuster in Kataloge kleben und nachmittags mit ihnen für 60 Minuten an die frische Luft, bevor er wieder weggeschlossen wurde.
So ging das ½ Jahr, 1 Jahr, 2 Jahre, 3 Jahre, 4 Jahre, 5 Jahre!

Bis zum Tag der Freilassung! Er wurde durch nichts auf die Freilassung vorbereitet, selbst einen Personalausweis konnte er sich nicht beschaffen. Zwar versprach vor Wochen, als sich eine mögliche Entlassung abzeichnete, ein Wärter, er werde sich um die Formulare für die Beantragung kümmern, ward dann aber nicht mehr gesehen. Internet? Kennt er nur aus einem Buch, das er sich auf eigene Kosten beschaffen musste.
Euro? Kennt er gar nicht. Handy? Was ist das?
Wie in eine Zeitkapsel wurde Ralf Schüler 1993 in den Strafvollzug gesteckt – und nun von einer Minute auf die nächste wieder ausgespuckt.

Wie geht es weiter mit Ralf Schüler?

Freitag, 20. August stand er dann erstmal etwas verloren auf der Straße.
Da war niemand, der sich auf ihn freute oder auf den er sich freute. Er bekam sein Entlassungsgeld (für das er viele Jahre gearbeitet hat) in die Hand gedrückt und wird sich übers Wochenende erstmal in einer billigen Pension in Karlsruhe einmieten. Dann warten viele Ämtergänge auf ihn und ein Neubeginn in Freiheit. Nach 17 Jahren Haft.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA-Z.3113, Schönbornstraße 32, 76646 Bruchsal
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Nachrichtensplitter aus dem Knast

Auch abseits der Berichterstattung über die Pläne die Sicherungsverwahrung zu reformieren, wird immer wieder über den Strafvollzug berichtet. So aktuell in Nürnberg über den Tod eines Gefangenen (a.), in Hannover über angeblich verängstigte Kleingärtner vor den Knasttoren (b.). Darüber hinaus macht ein aus der JVA Freiburg entlassener Sicherungsverwahrter in Niedersachsen Schlagzeilen (c.), ganz unfreiwillig. Und in Baden-Württemberg macht sich die Landtagsopposition lustig über die FDP, welche 2006 die Bewährungshilfe privatisierte, da dies dem Land Millionen an Kosten spare. Nun jedoch enthüllte der Rechnungshof, dass bis 2016 nicht nur kein Geld gespart, sondern fast 50 Millionen (!) Euro Mehrausgaben die Folge sein werden (d.)


a.) Tod im Nürnberger Knast

Im Juni 2009 schrieb ich über den tragischen Tod von David in der JVA Nürnberg (http://de.indymedia.org/2009/06/252662.shtml); und wieder ist vom Sterben in Nürnbergs Knast zu berichten. Mitte Juli starb ein gerade einmal 21 Jahre junger Untersuchungsgefangener (http://www.nz-online.de/artikel.asp?art=1262095&kat=11 ), wobei die Lokalpresse reißerisch von einer angeblichen „Drogenparty“ schwadronierte, anstatt kritisch Sucht und Suchtdruck zu hinterfragen. Seit Mai in U-Haft, wartete er auf seinen Prozess wegen des Verdachts gefährlicher Körperverletzung. Angeblich habe ihm eine Besucherin Heroin in die Anstalt geschmuggelt. Ob dem tatsächlich so war, kann dahinstehen, denn hier geht es kaum um eine wilde „Drogenparty“, sondern den verzweifelten Versuch als zumal junger Mensch den (bayrischen) Knast auszuhalten. Alles was der Knastleiterin laut Nürnberger Zeitung dann einfiel, war die Feststellung, sie werde jene Wärter, die dem Notruf folgten, der zum Auffinden des Gefangenen führte, „belobigen“ und wer in ihrem Gefängnis mit Drogen erwischt werde, der habe harte „Disziplinarstrafen“ zu gewärtigen. Nun zumindest an jenem 21. jährigen Untersuchungsgefangenen kann sie diese Instrumente nicht (mehr) ausprobieren…

b.) Kleingärtner vor Hannovers Knasttoren

Am 17. Juli 2010 berichtet die „Neue Presse“ aus Hannover über ein „wachsames“ Leben der Schrebergartenkolonie „Burgfrieden“, welche vor den Mauern des Hannover Knastes liegt. Angeblich würden Personen die Grundstücke nutzen, um von dort Drogensendungen in die Anstalt zu werfen. Kleingärtner Horst KNORR lässt sich zitieren mit den Worten: „Ich halte die Augen offen“.
Im Gegensatz zur oben erwähnten Berichterstattung aus Nürnberg, wird im Fall aus Hannover zumindest kritisch erwähnt, dass ein großer Teil der Gefangenen süchtig sei und der Therapie bedürfe.

c.) Sicherungsverwahrter auf freiem Fuß

In Folge des Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17.12.2009 ( http://de.indymedia.org/2010/01/270543.shtml), setzte das OLG Karlsruhe am 15. Juli 2010 einen Freiburger Sicherungsverwahrten nach 29 Haftjahren auf die Straße. Es versteht sich eigentlich von selbst, dass auch in diesem Fall keine nennenswerte Vorbereitung auf die Freilassung erfolgte.
Wie die „Neue Presse“ am 17.07.2010 berichtete, fuhren Gefängnisbeamte (!) den Ex-Verwahrten nach Niedersachsen, damit er dort in eine Betreuungseinrichtung einziehen konnte. Nun schäumt die örtliche Presse über diesen angeblich extrem gefährlichen Sexgangster im beschaulichen Bad Pyrmont.
Hintergrund der recht überstürzten Freilassung ist der Umstand, dass noch unter Regentschaft von Helmut Kohl im Jahr 1998 die Dauer der Unterbringung in der SV auch rückwirkend von maximal 10 Jahren auf lebenslang ausgedehnt wurde. Erst der EGMR beanstandete dies am 17.12.2009 als Verstoß gegen das Verbot rückwirkender Strafen.

d.) Privatisierte Bewährungshilfe

Nach der gesetzlichen Konzeption soll die Bewährungshilfe entlassenen Gefangenen oder Verurteilten mit einer Bewährungsstrafe kontrollierend wie auch helfend begegnen. Zum einen die richterlich angeordneten Bewährungsauflagen (z.B. Zahlungen an Tatopfer, Therapieantritt) überwachen und zum anderen beispielsweise bei Ämtergängen helfen oder in Krisensituationen mit den Probanden sprechen.
Recht großspurig kündigte Justizminister Dr. Ulrich GOLL im Jahr 2006 an, man werde in Baden-Württemberg die Bewährungshilfe, bislang von Landesbeamten wahrgenommen, in die Hände des österreichischen Vereins „Neustart“, einer gemeinnützigen GmbH legen, da dies erhebliche Einsparungen für den Landeshaushalt mit sich bringen werde. Eine „Effizienzrendite von 10-15%“ halluzinierte der FDP-Minister. Davon bleibt nur ein Scherbenhaufen übrig. Wie der Rechnungshof des Landes (http://www.rechnungshof.baden-wuerttemberg.de/ ) mit seiner Denkschrift von Mai 2010 belegt (a.a.O. s. 77-84), kommen auf das Land bis 2016 Mehrausgaben von 46,8 Millionen Euro, wegen der voreiligen Privatisierung der Bewährungshilfe, zu.
Während der Justizminister noch im Dezember 2007 behauptete, man werde pro Jahr in diesem Bereich 2,5-3,25 Millionen pro Jahr sparen, fallen Mehrkosten in Millionenhöhe an (bis zu 5,3 Millionen pro Jahr). Der üppig ausgestattete Vertrag mit dem Land Baden-Württemberg erlaubt es der Neustart GmbH alleine von 2007-2008 die Gewinnrücklagen um 7,3 Millionen Euro zu steigern. Würde es sich nicht um eine zur Gemeinnützigkeit verpflichtete GmbH handeln, die Gesellschafter wären reich geworden.

Die FDP führt hier letztlich ein Prinzip fort, welches schon im Wilden Westen galt: dort wurden auch nicht diejenigen reich, die in den Flüssen nach Gold schürften (von Ausnahmen abgesehen), sondern jene, die die Utensilien für das Goldschürfen verkauften, machten das große Geschäft. Heute wird nicht der/die Angestellte(Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin reich, schon gar nicht das Land, es sind Privatunternehmen. Ob sie nun angeblich „gemeinnützig“ sind, wie Neustart, oder ob sie KÖTTER heißen und Privatknäste betreiben. Auf der Strecke bleiben neben den SteuerzahlerInnen vor allem die Betroffenen: die Gefangenen, die Ex-Gefangenen und deren Umfeld.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA-Z. 3113, Schönbornstraße. 32, D-76646 Bruchsal
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Schwitzen im Knast 2010

Es gibt Haftvermeidungsprogramme, die sich (wenig originell) „schwitzen statt sitzen“ schimpfen, wo an Stelle von Haft Arbeitsstunden (z.B. Straßen kehren) geleistet werden müssen. Aktuell jedoch heißt es in bundesdeutschen Gefängnissen: Schwitzen und sitzen.


Beispiel JVA Bruchsal


Errichtet Mitte des 19. Jahrhunderts (Grundsteinlegung 1848!) fühlt sich die Außenwand im Winter an wie ein Eisblock und entsprechend kalt wird es in den Zellen des Nachts. Im Sommer hingegen wirkt die Mauer der Zelle wie ein Heizstein, so dass es auch in der Nacht nicht wirklich erfrischend wird.

Wer BILD-gebildet nun meint, die Anstalt schere sich um das Wohlbefinden und reiche gekühlte Getränke, der irrt. „Alt-Knackis“, die schon 15 – 20 oder mehr Jahre sitzen, berichten zwar, dass es vor Jahren an Tagen mit über 30 Grad kühlen Tee gegeben habe, jedoch ist dieser schon längst dem Rotstift zum Opfer gefallen.


Arbeit bei über 35 Grad


Wie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin kürzlich vermeldete, gilt seit einigen Wochen eine neue Arbeitsschutz-Regel (A 3-5) hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen bei erhöhten Rauminnentemperaturen. Ab 26 Grad sollen Arbeitgeber Getränke kostenlos reichen, ab 30 Grad müssen sie es sogar. Ab 35 Grad ist nach 45 min. Arbeit eine Pause von 15 min. einzulegen.


Eigentlich sind im Gefängnis die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen zu befolgen, nur scheint sich – zumindest in Bruchsal – die ASR A 3-5 noch nicht bis zur Bruchsaler Gefängnisleitung und dem für die Gesundheit der Insassen verantwortlichen Anstaltsarzt, Dr. med. Maier herumgesprochen zu haben, so dass nun Landtag und Justizministerium aktuell prüfen, ob es hier zu persönlichem Fehlverhalten gekommen ist.


Wer freilich in einem bequemen Ledersessel hockt und sich eine dem Kühlschrank entnommene Mineralwasserflasche genüsslich die Kehle hinunter perlen lässt, der hat gewiss anderes im Kopf als bei teilweise über 40 Grad Raumtemperatur dürstende Gefangene.


Recht auf körperliche Unversehrtheit


Auch und gerade Gefangene haben ein Anrecht auf körperliche Unversehrtheit; hierzu gehört dann bei extremen klimatischen Verhältnissen zum Beispiel eine situationsangemessene Versorgung mit Flüssigkeit.

Schließlich sind Gefangene qua Gesetz gezwungen zu arbeiten, und werden mit diversen Maßnahmen überzogen, wenn sie sich diesem Zwang versuchen zu entziehen. Sie können auch nicht „ausweichen“, einfach mal vor die Türe gehen.

Wenn Fahrgäste der Deutsche Bahn AG dehydrieren, kommt dies in die Tagesschau und wird in den Medien skandalisiert, wenn hingegen Gefangenen selbst billig zuzubereitender Tee an heißen Tagen nicht ausgegeben wird, ist dies nicht einmal eine kleine Notiz wert.



Thomas Meyer-Falk, c/o JVA – Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal

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Neues aus der Anstalt

Im Januar hatte ich von den Gedanken und Einfällen des Leiters der Justizvollzugsanstalt Bruchsal (http://de.indymedia.org/2010/01/270575.shtml) berichtet; u.a. von der Streichung von 23 Besuchstagen für 2010. An diesen Tagen sollte dann gar kein Besuch in der JVA möglich sein. Zwischenzeitlich änderte der Anstaltsleiter seine Verfügung und begründete dies mit der steigenden Belegung der Anstalt, sodass er nicht mehr an der Streichung der Besuchstage für 2010 festhalten wolle.

Der Anstaltsarzt

Dafür macht nun der Anstaltsarzt, Dr. med. Peter Maier von sich reden; seit Sommer 2009 in der JVA Bruchsal tätig, nachdem er eine Hausarztpraxis aufgegeben hatte. Der Gefangenenvertretung gelang es trotz mehrfacher schriftlicher Anfragen nicht, ihn zu einem Gespräch zu bewegen, in der Zeit, in der ich selbst Mitglied dieses Gremiums war.
Arzt-Patienten-Beziehungen sind etwas sehr persönliches und auch fragiles, gerade in einem Gefängnis. Dort kann sich kein Patient den Arzt aussuchen, sondern muss mit dem Doktor vorlieb nehmen, der in der JVA Dienst tut. Auch der Gesetzgeber tut das Seine dazu, eine vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung auszuhöhlen, indem er den Arzt zwingt, bestimmte Sachverhalte, die diesem durch die inhaftierten Patienten bekannt werden, dem Anstaltsleiter zu melden (sogenannte „Offenbarungspflicht“).

Diabetikerkost gestrichen

Mit Schriftsatz vom 11.06.2010 (Titel: „Umstellung Diabetikerkost“) informierte Dr. Maier seine Patienten, welche an Diabetes leiden, dass sie ab 01.07.2010 keine Diabetikerkost mehr erhalten würden.
Dabei berief sich der Anstaltsarzt auf nicht näher bezeichnete „Fachgesellschaften“, welche sich ihrerseits auf von ihm nicht näher bezeichnete „internationale Studien“ beziehen würden, sodass für die betroffenen Gefangenen die Hintergründe letztlich völlig im Dunkeln blieben, da sie seine Informationen nicht verifizieren können.
Ab sofort, so der Arzt, liege es „in der Eigenverantwortung eines jeden selbst“, auf die der chronischen Erkrankung angemessene „Energiezufuhr zu achten“.

Substitutionstherapie gekürzt

Am 01.07.2010 folgte die nächste Verlautbarung aus dem Arztrevier, in Gestalt des ehemaligen Haus- und nunmehrigen Anstaltsarztes Dr. Maier.
In jeder Haftanstalt findet sich ein erheblicher Anteil an Inhaftierten mit akuten und/oder chronischen Drogenproblemen. Um den Entzug zu mildern, wird deshalb auch in Gefängnissen die Substitution (z.B. mit Methadon) zunehmend praktiziert, welche im Allgemeinen gut angenommen wird. Um „Missbrauch“ des Substitutionspräparats zu verhindern, müssen die entsprechenden Patienten in der JVA Bruchsal morgens gegen 6:20 Uhr von ihrem Stationsbereich in das Anstaltsrevier „vorgeführt“ werden, um dort das Medikament einzunehmen.
Angeblich führe die schiere Zahl von etwa 20 Substituierten „zunehmend zu Problemen organisatorischer Art“, welche, so der Doktor weiter, „mit der derzeitigen Personaldecke nicht mehr zu bewältigen“ seien.
Sich offenbar zügig an die Diktion im Gefängnis angepasst, lässt er uns Gefangene wissen: „Aus diesem Grund wird beschlossen: die Anzahl der Substitutionspatienten wird reduziert.“ Ferner, so der Anstaltsarzt weiter, werde er „bis zum Erreichen einer akzeptablen Anzahl an Substitutionspatienten (12)“ keine weiteren Patienten in das Programm aufnehmen. Dies bedeute, „dass zuerst 8 !! Patienten ausscheiden müssen“ (Ausrufezeichen im Original).

Körperliche Unversehrtheit?

Nun gilt, zumindest in der Theorie, auch im Gefängnis das Recht auf Leben und Gesundheit; außerdem regelt Artikel 104 Absatz 1 Grundgesetz ausdrücklich, dass „festgehaltene Personen (…) weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden“ dürfen.
Es gibt auf den Fluren murrende Insassen, die sich fragen, wofür denn der Arzt und sein Personal so üppig bezahlt werden, wenn „Probleme organisatorischer Art“ herhalten müssen, um die Substitution einzuschränken. Aber wo kein Kläger, da kein Richter – und bereit sich namentlich zitieren zu lassen war keiner der betreffenden Gefangenen. „Den muss man doch anzeigen“, so ein verzweifelter Einwurf eines Inhaftierten; aber aus der Praxis kann berichtet werden, dass selbst wenn Gefangene zu Tode kommen, sich letztlich fast nie eine Verurteilung eines Gefängnisarztes erreichen lässt.

Vorbereitung auf das Leben nach der Haft

Letztlich könnte man die Maßnahmen des Dr. Maier auch als punktgenaue Umsetzung des im Strafvollzugsgesetz verankerten „Angleichungsgrundsatzes“ (in § 3 Abs. 1 StVollzG-Bund heißt es: „Das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angeglichen werden.“) werten. Nämlich Kürzung und Rationierung medizinischer Leistungen für das Prekariat!

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA – Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal
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Bush-Prozess! Die Fortsetzung

Wie im Februar berichtet (http://de.indymedia.org/2010/02/272962.shtml), findet vor dem Verwaltungsgericht ein Verfahren um die Kosten des Besuchs des damaligen US-Präsidenten Bush jr. im Jahr 2006 in Bundeskanzlerin Merkels Wahlkreis statt.

Ich hatte mich um Zugang zu den Rechnungen des Besuchs bemüht, da ich höhere Kosten als die vom Land behaupteten etwa acht Millionen Euro, für die „teuerste Grillparty der Welt“, vermute.

Nachdem das Innenministerium den Zugang zu den Rechnungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz verweigerte, erhob ich Klage vor dem o.g. Gericht, das mir wegen Aussicht auf Erfolg Prozesskostenhilfe bewilligte.

Eine für den 05. März 2010 terminierte mündliche Verhandlung setzte das Gericht kurzfristig ab (http://de.indymedia.org/2010/03/275476.shtml).

Nunmehr setzte Vorsitzender Richter Skeries einen neuen Termin für die mündliche Verhandlung über die Klage fest:

Freitag, den 27.08.2010 um 8:30 Uhr, Saal IV

im Verwaltungsgericht Schwerin, Wismarsche Straße 323 a, 2. OG in Schwerin

Für Rückfragen steht auch mein, mir vom Gericht beigeordneter Rechtsanwalt Stefan Schulz (Kanzlei: Lorentz, Macht, Fandel, Platz der Freiheit 7 a, 19053 Schwerin, Tel. 0385-79 56 01, http://www.die-verteidiger.de, email: info@die-verteidiger.de) zur Verfügung.

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA – Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal

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Gefangene – voller Defizite?

Viele Menschen denken erst einmal an Defizite, die das Gegenüber tatsächlich oder vermutlich aufweist: Zu groß, zu klein, zu dick, zu dünn, zu affektiert, zu laut, zu leise, zu egozentrisch, zu unaufmerksam, zu unhöflich, und anderes mehr.

Insoweit unterscheidet sich das Miteinander in Freiheit nicht vom Leben hinter Gittern, nur hat es auf Dauer gesehen vielleicht unerfreulichere Wirkungen, wenn gerade Inhaftierte auf Defizite reduziert werden.



Exkurs: Ein Mal pro Woche spaziere ich mit P. im Gefängnishof im Kreis, etwa für eine dreiviertel Stunde und es geht meist recht heiter zu. Er hält sich für einen Realisten, wenn er sein Umfeld an Mitgefangenen überwiegend defizitär wahrnimmt und wirft mir vor, eine rosarote Brille zu tragen, wenn ich die Ressourcen sehe, die in diesen Menschen noch verschüttet liegen.



Ressourcen, das ist das Stichwort. Wenn ein Mensch es einmal geschafft hat, ins Gefängnis zu kommen, liegt eine lange Wegstrecke hinter ihr, bzw. ihm. Ausgeschlossen von der freien Welt, finden sich die Gefangenen an einem Ort wieder, der (in aller Regel) das fortsetzt, was sie schon seit Kindesbeinen an kennengelernt haben. Nicht ihre Ressourcen, ihre Talente, Fähigkeiten stehen im Fokus, sondern das, was sie nicht-können, all diese negativen Zuschreibungen, die suggerieren, ein Mensch sei so, sei ein statisches Wesen, unveränderlich.

Schnell entsteht der Eindruck, Verhaltensmerkmale wie „ist kriminell“, „ist aggressiv“, „ist faul“ seien manifest, vielleicht unveränderbar.

So zementieren sie eine Welt und die Gefangenen fühlen sich bestätigt auch in ihrem eigenen, meist wenig wohlwollenden Selbstbild, aber ebenso in ihrem (Vor)Urteil vom Gegenüber, das sie erneut auf die Defizite reduziert.



Exkurs: Manche werden schon vom Mittel des Umdeutens gehört haben. Aus der mentalen Sackgasse, das Gegenüber sei doch „verhaltensauffällig“ wird ein „verhaltensoriginell“, denn neue Worte schaffen neue Gefühle und öffnen so einen Zugang zu den Ressourcen eines Menschen.



Wenn wir negative Bewertungen durch ressourcenbeschreibende Bezeichnungen ersetzen, verändern wir zum einen unser eigenes Bild von unserem Gegenüber, zugleich eröffnen wir diesem die Möglichkeit, sich selbst und seine Umwelt mit anderen Augen wahrzunehmen. Nennen wir ihn Frank: Als Kind haute er oft von zu Hause ab, schwänzte die Schule und prügelte sich herum.


Verhaltensweisen und Zuschreibungen, wie sie sich in vielen Lebensläufen von weiblichen, wie männlichen Inhaftierten finden lassen.

Wie verändert sich unsere Wahrnehmung, unser Gefühl für Frank, wenn wir stattdessen hören: Er zeigte großen Freiheitsdrang, organisierte sich Freiräume und kämpfte um Anerkennung!?



Exkurs: Welche Anstrengungen unternehmen wir, um tief aus der Erde Kohle oder auch Diamanten zu fördern? Hunderte von Millionen werden in die Suche und hernach in das Schürfen gesteckt. Wäre es wohl möglich, mit der selben Energie und Hartnäckigkeit in anderen Menschen nach dem zu suchen, was wertvoll ist?



All das hat nichts mit einer „rosaroten Brille“ zu tun, sondern es geht um eine positive Veränderung der Eigen- wie der Fremdwahrnehmung, um so Kampfgeist und die Kompetenz der Gefangenen zu verdeutlichen.

Wer sie auf ihre Defizite reduziert, der nimmt ihnen auch ein Stück ihrer Würde.



Thomas Meyer-Falk, c/o JVA – Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal

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Anfragen zum Strafvollzug

Immer mal wieder beschäftigen sich Abgeordnete in den Landtagen mit dem Strafvollzug. Für Gefangene, wie am Thema Interessierte bietet sich so die Möglichkeit auch an Informationen zu gelangen, zumindest jedoch die Sicht der jeweiligen Abgeordneten und dann der Landesregierung kennenzulernen.

Nach einem kürzeren Hinweis auf eine aktuelle „Große Anfrage“ der GRÜNEN im niedersächsischen Landtag (a.) werde ich etwas ausführlicher mehrere Anfragen aus dem baden-württembergischen Landtag vorstellen (b.), um mit einem Fazit zu schließen (c.).

a.) GRÜNE im niedersächsischen Landtag

Unter Datum vom 23.03.2010 hat die Fraktion der GRÜNEN (Drucksache 16/2366) eine insgesamt 159 Fragen umfassende Große Anfrage zur gegenwärtigen Situation im Strafvollzug Niedersachsens eingereicht. Die schiere Anzahl von Fragen führte zu Kritik im Justizapparat und einschlägigen Medienberichten, wonach angeblich Gefängnisleitungen in ihrer wertvollen Resozialisierungsarbeit behindert würden, weil sie die Fragen zu beantworten hätten.

Schon in ihrer Eingangsbemerkung fragen die GRÜNEN kritisch, wie sich die Pläne der Regierung eine neue Anstalt mit 300 Plätzen zu bauen (und dies übrigens in Partnerschaft mit Privaten – Public Private Partnership) mit den sinkenden Gefangenenzahlen vertrage. In 18 Fragenkomplexen widmet sich die Anfrage der Situation der Inhaftierten und der Vollzugspraxis. Es wird nach Disziplinarmaßnahmen ebenso gefragt wie nach Vollzugslockerungen, nach der Situation von Frauen in Haft, wie nach der von Seniorinnen und Senioren hinter Gittern.
Aber auch Sicherungsverwahrung wird detailliert thematisiert; genauso wie die besonders wichtige Entlassungsvorbereitung.
Nach Mitteilung von MdL Helge Limburg wird mit der Antwort der Landesregierung auf die 159 Fragen nicht vor Anfang/ Mitte September zu rechnen sein. Jedenfalls verspricht die Anfrage einen detaillierten Einblick in die prekäre Situation der Inhaftierten in Niedersachsen.

b.) Anfragen im baden-württembergischen Landtag

Für das laufende Jahr 2010 waren einige Anfragen von Abgeordneten im Stuttgarter Landtag zu verzeichnen. Gleich im Januar wollten die GRÜNEN wissen, welche Konsequenzen die Regierung aus dem Urteil des EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) vom 17.12.2009 ziehe, mit welchem die rückwirkende Verlängerung der Dauer der Sicherungsverwahrung für konventionswidrig erklärt wurde ( http://www.de.indymedia.org/2010/01/270543.shtml).
Mit Drucksache 14/5730 teilte die Landesregierung mit, dass sich derzeit 16 Personen in Baden-Württemberg im Vollzug der Sicherungsverwahrung befänden, welche bereits zu entlassen gewesen wären, wenn es nicht jene rückwirkende Verlängerung gegeben hätte.
Ferner merkte die Landesregierung an, den Verwahrten ginge es im Vergleich zu Strafgefangenen erheblich besser, da sie über „mehr Mobiliar und Haushaltsgeräte, über ein umfangreicheres Freizeitangebot sowie über längere Aufschlusszeiten“ verfügen würden.

Eine Anfrage der SPD im Landtag widmete sich der teilprivatisierten JVA Offenburg, eröffnet im Sommer 2009. Angesprochen wurde eine hohe Fluktuation der privaten Mitarbeiter der Firma KÖTTER, welche die Anstalt in weiten Teilen betreibt. Gefragt wurde auch nach rechtlichen Problemen, wenn Personal von KÖTTER Gefangene in den Zellen einsperre, denn hierbei handele es sich um hoheitliche Aufgaben, die nur Beamte erfüllen dürften.

Unter Drucksache 14/6340 lässt sich die Antwort von Justizminister Dr. Goll nachlesen. Man räumt gewisse Defizite im Bereich der „Sicherheit“ ein, da der private Betreiber „nicht ausreichend sensibilisiert und teilweise auch nicht ausreichend motiviert“ gewesen sei, die entsprechenden Standards einzuhalten.
Die privaten Angestellten der Firma KÖTTER seien vor Einsatz in der JVA „in einem vierwöchigen, ganztägigen Einweisungsseminar“ auf ihre Tätigkeit vorbereitet worden. Gefangene in die Zellen einschließen würden die privaten Angestellten nur und ausschließlich, wenn der jeweilige Gefangene einwillige. „Widersprüchen von Gefangenen gegen diese Verfahrensweise“ werde „sofort entsprochen“.

Angriffe auf Bedienstete habe es nur in zwei Fällen gegeben: einmal mit einem Anstaltsmesser und einmal habe ein Gefangener eine Psychologin mit einem Stück Spiegelglas bedroht. Ansonsten habe es „einige wenige“ Beleidigungssachverhalte gegeben.

Nach einem Mord in der nordrhein-westfälischen JVA Remscheid während eines nicht überwachten Besuchs einer Partnerin bei einem Gefangenen, wollte die FDP im Stuttgarter Landtag wissen, wie es sich um die Rahmenbedingungen des „Langzeitbesuchs“ in hiesigen Gefängnissen verhalte.
Am 20.04.2010 (Drucksache 14/6228) bestätigte Dr. Goll die Bedeutung solcher Besuchsformen (Ehefrauen können ihre inhaftierten Ehemänner unter bestimmten Bedingungen gänzlich ohne Überwachung empfangen) für die Integration der Gefangenen. In Bruchsal gebe es vier hierfür geeignete Besuchsräume, in Freiburg und Heilbronn jeweils eine Besuchseinrichtung. In den vergangenen zehn Jahren seien keinerlei versuchte oder vollendete Gewaltdelikte im Rahmen des LZ-besuchs bekannt geworden.

c.) Fazit

Meist ist der Erkenntnisgewinn solcher Anfragen gelinde gesagt suboptimal, denn Behörden neigen nicht gerade zur Transparenz. Die Bereitschaft einen Blick hinter die Mauern zu eröffnen ist zwar heute tendenziell größer als noch vor 15 oder vor 20 Jahren, aber in aller Regel werden vorgestanzte Antworten in orwell’schem Sprachduktus verbreitet, verfasst von Juristinnen und Juristen, Menschen also, die nicht gerade dafür bekannt sind, allzu anschaulich zu schreiben.
Dessen ungeachtet kann es für Interessierte hilfreich und sinnvoll sein, sich mit einzelnen Landtags-Drucksachen zum Strafvollzug zu beschäftigen, denn gelegentlich finden sich in der Tat darin ganz spannende Informationen und Einblicke in den Strafvollzug.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA – Z. 3113, Schönbornstr. 32, 76646 Bruchsal
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Risiko und Strafvollzug

Diskussionen über Kriminalität im Allgemeinen und Strafvollzug im Besonderen sind wesentlich geprägt vom Begriff des Risikos. Sei es das „Risiko“ eines Rückfalls, das „Risiko“ einer Entweichung aus der Haft und derlei mehr. Risiken wohin man schaut. Ich möchte im folgenden zuerst den Begriff des Risikos näher zu bestimmen versuchen (1.), danach einige Situationen im Strafvollzug unter dem Risiko-Blickwinkel vorstellen (2.), um dann im Schlussteil (3.) zu fragen, was diese Fixierung auf das „Risiko“ mit den Beteiligten macht.


1.) Was ist „Risiko“?

Über das Risiko wird heute in sehr verschiedenen wissenschaftlichen Fächern ebenso gesprochen, wie im ganz normalen Alltag. Angesichts der aktuellen Krise in Griechenland ist viel vom Ausfall-Risiko griechischer Staatsanleihen die Rede. Versicherungen kalkulieren mit dem Risiko des Eintretens von Naturkatastrophen, um die Höhe von Versicherungsprämien zu berechnen. Schweinepest und Vogelgrippe ließen uns darüber
nachdenken, wie hoch das Risiko eigener Ansteckung und schwerer Erkrankung, oder gar Tod wäre.

Es wird also klar, dass Risiko etwas mit Zukunftsungewissheit zu tun hat. Nun war eh und je die Zukunft ungewiss, aber zu früheren Zeiten begnügte man sich damit nicht den Zorn der Götter zu erregen oder durch Opfer zu besänftigen und wohlgesinnt zu stimmen. Schäden sollten demnach vermieden werden.

In der sich als aufgeklärt verstehenden Gesellschaft bedarf es rationaler Begrifflichkeiten und Systeme um künftig möglicherweise eintretende Schäden tunlichst zu vermeiden.

Hier kommt nun das Risiko in die Diskussion. Kann ein eingetretener Schaden als Folge einer Entscheidung gesehen, also auf die Entscheidung zugerechnet werden, spricht man von „Risiko“, nämlich dem Risiko der Entscheidung. Von einer „Gefahr“ wird gesprochen, wenn der Schaden als extern veranlasst gesehen also auf die Umwelt zugerechnet wird.

Diese Unterscheidung zwischen den Begriffen Risiko und Gefahr ist deshalb von Bedeutung (ganz abgesehen davon, dass sie unterschiedliches bezeichnen), da man sich politisch von Gefahren leichter distanzieren kann, als von Risiken- eben weil diese auf konkrete Entscheidungen zurückführbar sind.

Der Ausbruch jenes isländischen Vulkans der seine Asche über Europa verteilte, stellte eine Gefahr dar; die folgenden Entscheidungen den Flugverkehr einzustellen ein Risiko.
Wir können also als Zwischenergebnis festhalten, dass der Begriff des Risikos eng verknüpft ist mit der Ungewissheit der Zukunft und dem Versuch zukünftige Schäden zu vermeiden; wobei Risiken (im Gegensatz zu Gefahren) auf konkrete Entscheidungen zurückführbar sind.

2.)Risiken im Strafvollzug

Letztlich wohnt jeder vollzuglichen Entscheidung ein Risiko inne, denn es gibt keine garantiert risikofreien Entscheidungen.
Entsprechend ist der Vollzugsalltag seitens des Personals davon geprägt entweder Entscheidungen zu vermeiden, zu delegieren oder aber Kontrollen und Verbote exzessiv auszuweiten.

Um mit letzterem zu beginnen: die Liste jener, im Grunde völlig banaler Gegenstände welche Gefangene nicht besitzen dürfen, wird immer länger.
Fernseher mit DVB-T, Festplattenrekorder, Playstation-3, Handy, Computer, uvm. Nahezu jeder Gegenstand ließe sich letztlich „missbrauchen“, insbesondere zur unkontrollierten Kontaktaufnahme nach „draußen“, was in den Augen der Entscheidungsträger ein Risiko
darstellt. Dass nämlich eventuell Straftaten geplant oder begangen oder Ausbrüche vorbereitet werden.

Zugleich werden alle Lebensäußerungen der Gefangenen kontrolliert. Besuche, Telefonate, Briefe, Kommunikation mit dem Personal oder mit anderen Gefangenen.

Welche Folgen hier eine unterlassene Kontrolle haben kann, zeigt der Vorfall in der JVA Remscheid im April 2010.
Ein Gefangener tötete seine Freundin während des Besuchs; er war vor dem Besuch nicht umfassend durchsucht worden. Hier verwirklichte sich also ein Risiko (Übergriff auf eine andere Person), welches auf eine konkrete Entscheidung (Unterlassen einer gründlichen Durchsuchung) zurechnen lässt.

Entscheidungsvermeidung und -delegation sind weitere prägende Verhaltensmuster. So wurden im Verlaufe der letzten circa 10 Jahre bundesweit die Plätze im „Offenen Vollzug“ (also jener Vollzugsform welche ermöglicht, dass Gefangene tagsüber in Freiheit arbeiten und nur abends und an Wochenenden „hinter Gittern“ sitzen) teilweise erheblich
reduziert. In Hessen binnen vier Jahren um 50 %! oder Hamburg: befanden sich 1996 noch 31% der Erwachsenen Strafgefangenen im Offenen Vollzug, waren es 2008 nur noch 13%.
Vermeide ich es, Gefangene im Offenen Vollzug unterzubringen, reduziere ich selbstredend das Risiko, dass sie flüchten, oder erneut Straftaten begehen. Diesem kurzfristigen „Erfolg“ stehen aber langfristig erheblich höhere gesamtgesellschaftliche Kosten gegenüber. Denn im Vergleich Offener Vollzug zu geschlossenem Vollzug haben Gefangene welche aus ersterem entlassen werden, ein signifikant geringeres Rückfallrisiko.

Beispiel für Entscheidungsdelegation ist der rapide Anstieg der psychologischen, wie psychiatrischen Begutachtungen der Gefangenen vor der Gewährung von Vollzugslockerungen und vor einer Entlassung auf Bewährung. Verwirklicht sich dann doch ein Risiko können die Entscheidungsverantwortlichen in den Gefängnissen und bei Gericht auf die Gutachter verweisen.

Jedoch führt die Ausweitung der, auch von Politik, wie Öffentlichkeit geforderten Begutachtungspraxis zu einem Dilemma. Da es keine risikofreien Entscheidungen gibt, muss man die Hoffnung aufgeben, dass durch ein mehr an Wissen auch ein mehr an Sicherheit gewonnen würde.
Denn je mehr man weiß über eine Person (hier: den/die Gefangenen), desto mehr weiß man, was man gerade nicht weiß. Je komplexer mithin die Kalkulation angelegt wird, umso mehr Facetten kommen in den Blick.

3.)Schlussteil- Was macht diese Risikofixierung mit den Beteiligten?

Zum einen erzeugt die Fixierung auf das Risiko ein permanentes zumindest unterschwellig spürendes Gefühl der Verunsicherung, Angespanntheit bis hin zur Unwilligkeit (was die Seite der Beschäftigten angeht); sowie auf Seiten der Gefangenen ebenfalls Verunsicherung, Angespanntheit und auch Unwilligkeit.

So ähnlich die Gefühlslage, so unterschiedlich die Motivation.

Die der Beschäftigten soll hier nicht weiter interessieren, zumal diese üppig für ihr „Wirken“ besoldet werden und freiwillig in den Gefängnissen tätig sind. Nein, ich möchte mich abschließend der Situation der Inhaftierten zuwenden.

Sie sind verunsichert, weil sie nicht wissen, welches Verhalten, welche (späteren) Folgen nach sich zieht. Gerade angesichts der Verschärfungen im Strafrecht (z.B nachträgliche Sicherungsverwahrung) kann authentisches Verhalten in einem Fall dazu führen, dass man sanktioniert wird, in einem anderen Fall bleibt es folgenlos.

Permanent angespannt sind Gefangene, weil jede Lebensäußerung von ihnen beobachtet und schriftlich fixiert wird und sie damit rechnen müssen noch nach Jahren mit Äußerungen und Verhalten im Alltag konfrontiert zu werden.

Unwillig sind sie, da sie in der Regel ohne eigenes Zutun als personifiziertes Risiko, weniger als Mensch wahrgenommen werden. Sie sind ein Risiko in den Augen der Stockwerksbeamten, in den Augen der Psychologen, der Juristen, der Werkbeamten. All dieses Personal hat ein auskömmliches Leben- jede Entscheidung oder auch Nicht-Entscheidung im Vollzugsalltag ist mit dem Risiko behaftet, dass ein Schaden eintritt
(siehe oben der Mord beim Besuch), der dieses sorgenfrei Leben gefährdet. Nur ist das Risiko, dass tatsächlich ein Schadensfall realisiert wird, äußerst gering. Die Mehrzahl der Gefangenen wird also präventiv in Haftung genommen für den unwahrscheinlichen Fall, dass sich ein Risiko verwirklicht.

Dass dies nicht förderlich für eine positive Entwicklung oder ein menschenwürdiges Dasein ist, sollte keiner weiteren Begründung bedürfen.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA-Z.3113, Schönbornstr. 32, 76646 Bruchsal
http://www.freedom-for-thomas.de
http://www.freedomforthomas.wordpress.com

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