Aids im Strafvollzug

Über die gesundheitliche Lage von Inhaftierten in Deutschland existieren keine zusammenfassende Erkenntnisse, deshalb gibt es auch keine Statistiken über HIV-positive Gefangene. Die Landesjustizverwaltungen gehen von einer geringen bis rückläufigen Anzahl HIV-positiver Gefangener aus (vgl. Feest, AK-Strafvollzugsgesetz, 5. Auflage, vor § 56 Ziffer 48).

Bei AIDS/HIV handelt es sich um eine schwere Schwächung des körpereigenen Abwehrsystems. Das Virus macht letztlich den Körper wehrlos gegen viele Krankheitserreger.


Die Stigmatisierung von HIV-positiven Menschen in Freiheit findet ihre Fortsetzung hinter den Knastmauern. Das fängt an, indem man diese Gefangenen von bestimmten Arbeitsplätzen (z.B. Küche) fernhält, zwecks „Vermeidung einer Beunruhigung bei den Mitgefangenen“ (so die Argumentation in NRW) oder aus „psychologischen Gründen“ (so in Baden-Württemberg) und sich faktisch der Status nicht geheim halten lässt. D.h. das Outing erfolgt systemimmanent zwangsläufig, wenn bspw. „Sonderkost“ (also Ernährungszulagen und -ergänzungen) die nur die HIV-positiven Gefangenen erhalten vor aller Augen verteilt wird; was sich im Alltag einer Haftanstalt letztlich nicht vermeiden lässt.


Gab es bis Ende 2007 noch regelmäßige finanzielle Unterstützung der Deutsche AIDS-Stiftung (http://www.aids-stiftung.de) für „positive“ Gefangene, damit diese sich gerade im Bereich Ernährung mit dem erforderlichen Zusatzbedarf versorgen konnten, strich die Stiftung mit Schreiben vom 19.12.2007 diese „Ernährungsbeihilfen“ und unterließ es nicht, in ihrem Informationsbrief „beste Wünsche für ein entspannendes und besinnliches Weihnachtsfest und ein glückliches neues Jahr“ zu übermitteln, was betroffene Gefangene nicht wirklich erheiterte.


Inhaftierte im Allgemeinen und HIV-positive im Besonderen sind in aller Regel arm! Sie haben keinerlei finanzielle Polster, sind sogar verschuldet. Vor diesem Hintergrund diente die finanzielle Unterstützung durch die AIDS-Stiftung der Sicherung einer vollwertigen Ernährung. Bedenkt man, daß gerade dann wenn das AIDS-Vollbild ausbricht die Betroffenen kaum mehr (voll) arbeitsfähig sind und dann von der JVA mit 31,50 Euro Taschengeld im Monat ausgestattet, davon jegliche Ausgaben bestreiten müssen (angefangen bei Stromkosten von bis zu 5 Euro/Monat; TV-Kabelgebühr: 5 Euro -in manchen Anstalten auch gerne mal 10 Euro-; über Körperpflegemittel; vielleicht auch mal Tabak und Kaffee), wird schnell deutlich, daß die Streichung ein existenzieller Einschnitt war. Dir Ortsgruppen der AIDS-Hilfe versuchen die Aktion der Stiftung zu kompensieren, z.B. durch Einwerbung von Spenden. Aber für Gefangene zu werben ist nicht besonders lukrativ.


Die ärztliche Behandlung von „positiven“ Gefangenen ist von Anstalt zu Anstalt unterschiedlich, je nach Bereitschaft des ärztlichen Dienstes mit externen Personen zu kooperieren. Dabei sind die Inhaftierten vollständig abhängig vom „good will“ der Anstaltsärzte, denn eine freie Arztwahl besteht hinter Gittern nicht.


In der JVA Sehnde (Niedersachsen) wollte die Anstalt auch schon mal einen in Isolationshaft sitzenden Gefangenen für die Regelmäßige Blutentnahme auf einer Liege festketten; erst nach Intervention der AIDS-Hilfe wurde hiervon Abstand genommen. Ein Gefangener der offenbar gedroht hatte Dritte zu infizieren wurde in der JVA Heilbronn in Einzelhaft gehalten und Wärter betraten dessen Zelle nur in Ganzkörperanzug und mit Schild und Knüppel: Tag um Tag, Monat um Monat, Jahr um Jahr. Als er dann in Haft verstarb hielt es die Anstalt nicht für notwendig seinen Verteidiger zu informieren (diese Geschichte kenne ich, da wir den selben Verteidiger hatten und er mir empört über das Verhalten der Anstalt berichtete).


Die Zahl derer die in Haft sterben, wird sich wohl erhöhen, oder man entlässt sie kurz vor dem Tod in ein Sterbehospiz. Da es jedoch schon Arbeitsgruppen in den Landesjustizverwaltungen gibt, welche sich mit „menschenwürdigem Sterben im Strafvollzug“ befassen, darf man bezweifeln, daß ein Hospiz in einigen Jahren überhaupt noch erwogen werden wird.

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Knastshop Massak – ein Erlebnis!

Gefangene dürfen (situationsbedingt) nicht einfach im nächstgelegenen Supermarkt einkaufen, sondern erhalten die von ihnen gewünschten und benötigten Nahrungs-/Körperpflegemittel, welche sie sich privat kaufen möchten, vom jeweiligen Anstaltskaufmann. Hierzu schließt der Anstaltsleiter einen Vertrag mit einem externen Händler, der dann exklusiv, also wie bei einem Monopol, die Gefangenen der betreffenden Anstalt beliefern kann.

Seit Dezember 2007 müssen die Insassen der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bruchsal ihren Bedarf über die Firma Massak Logistik GmbH http://www.massak.de) decken. Wie schon seinerzeit befürchtet (vgl. „Kapitalismus im Knast“ http://www.de.indymedia.org/2008/03/210045.shtml), nützt der Firmeninhaber die monopolartige Situation, um Preise zu verlangen, wie sie ihm belieben.  Und die JVA hat ihm hierfür faktisch einen Persilschein ausgestellt, da nur im Falle von Forderung „unangemessener Preise“ (§12 des Vertrages zwischen Händler und JVA vom 12.09.2007) eine fristlose Kündigung möglich ist, und im übrigen Massak nur vertraglich verpflichtet wurde, „marktgerechte Waren zu handelsüblichen Preisen“ feil zu bieten (§4 a.a.O.). Diese Klausel ist so schwammig, dass wohl letztlich erst bei Erreichen der Wuchergrenze juristische Schritte Erfolg versprechen.

Das Justizministerium Baden-Württemberg (Az.: 4514.2005/080) verteidigte die Vertragsgestaltung der JVA mit dem Hinweis, dass es „keinesfalls Wartelisten von interessierten Lebensmittelhändlern“ gebe, die Gefangene beliefern wollten. Da also weitere Schritte in diesem Bereich vorerst wenig Erfolg versprachen, kam ich auf die Idee, das Mitte 2008 in Kraft getretene Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zu nutzen, um zu überprüfen, wie es denn die Firma mit dem Lebensmittelrecht halte. Wenn schon teure Preise, dann doch auch exzellenter Service und penible Einhaltung der grundlegendsten Bestimmungen — sollte man zumindest denken.

Nun überforderte es auch mein Budget, alle einschlägigen Behörden anzuschreiben, in deren Bezirk Massak tätig ist; in fast fünfzig Städten beliefert sie die dortigen Gefängnisse. Primär ist sie in Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen tätig; seit kurzem jedoch auch in Niedersachsen (Sehnde – und von dort hört man Entsetzensschreie, was Massaks Preispolitik anbetrifft). Ich beschränkte mich also auf Anfragen bei den Städten, bzw. Landkreisen Karlsruhe, Bamberg, Nürnberg, Gera und Torgau.

Aus Torgau erreichte mich die Mitteilung, dass in Sachsen das VIG nicht anwendbar sei, da es an einer landesrechtlichen Umsetzung fehle, was man bedaure. Die Stadt Gera ließ mich wissen, in der dortigen JVA verkaufe Massak angeblich keine kühlpflichtigen Lebensmittel. Fündig wurde ich in Karlsruhe, Bamberg und Nürnberg. Karlsruhe:

Das dortige Landratsamt ist auch für Verstöße hier in der JVA Bruchsal zuständig. Bei der Kontrolle am 20.03.2008 (Massak war also schon knapp vier Monate hier tätig) wurde festgestellt, dass keinerlei geeignete Kühleinrichtungen für kühlpflichtige Waren vorhanden waren. Bamberg:

Auch hier war mangelnde Kühlung bei einer Kontrolle am 11.02.2008 festzustellen, die zu einer mündlichen Verwarnung Anlass gab. In einer anderen Betriebsstätte von Massak (denn er betreibt auch EDEKA-Supermärkte) wurden bei Kontrollen 2005, 2007 und 2008 Hygienemängel festgestellt. Nürnberg:

Mit Bescheid vom 08.12.2008 teilte mir das Ordnungsamt der Stadt mit, man habe die Firma Massak am 11.06.2007 mit einer Geldbuße von 300,– € belegen müssen, weil bei einer Betriebskontrolle im Verkaufsraum der JVA Nürnberg sensorisch verdächtiger Leberkäse und Pizza-Leberkäse vorgefunden wurde, der in dieser Weise nicht hätte verkauft werden dürfen.

Man mag sich gar nicht vorstellen, was alles ans Tageslicht gelangen würde, wenn systematisch in allen Städten, in denen diese Firma sich mittlerweile in Gefängnissen festgesetzt hat, nachgeforscht werden würde. Und es stellt sich die Frage, weshalb Vollzugsanstalten überhaupt einen solchen Händler mit der Belieferung beauftragen! Es geht nicht um Korinthenkackerei, wie der Volksmund kleinliches Verhalten nennt, aber wenn ein Händler schon Preise verlangt, welche zumindest in Teilen über denen außerhalb der Gefängnisse liegen, sollte man erwarten können, dass so grundlegende Vorgaben, wie lückenlose Kühlkette bis zum Endverbraucher beachtet werden.

Vor circa acht Monaten teilte mir Herr Werner Massak (Gesellschafter und Geschäftsführer o.g. Firma) mit, er fühle sich durch meinen Vorhalt in einem Artikel von mir, in welchem ich ihn als Kapitalisten bezeichnete, tief getroffen! Ob mir denn der Begriff „soziale Marktwirtschaft“ nichts sage?

Nach den Erfahrungen im abgelaufenen Jahr kann man nur feststellen, dass er selbstverständlich ein Kapitalist ist — und von sozialem Engagement haben zumindest Gefangene in Bruchsal nichts wahr genommen, dafür jedoch mit Ärger davon Kenntnis erhalten, dass Massak in der JVA Sehnde gerade „Kühltheken-Artikel“ erheblich günstiger verkauft, als bei uns hier (und wenn man sich an meine obige Äußerung erinnert, wonach die Inhaftierten in Sehnde entsetzt sind über dessen hohe Preise, mag sich jede/r selbst vorstellen, wie es uns ergeht in der JVA Bruchsal).

Es bedürfte sicherlich energischen Einwirkens auf den Kaufmann, um ihn zu einer moderateren Preispolitik zu bewegen. Wer zudem als Gefangener nicht wie ein Luchs aufpasst, dass auch all jene Waren, die man laut Quittung bezahlt hat, im Korb landen, macht rasch Verlustgeschäfte, denn immer wieder kommt es vor, dass — selbstverständlich „rein versehentlich“ – Waren, die man bezahlt hat, nicht im Warenkorb vorzufinden sind. Hier wäre es sicherlich interessant zu wissen, wie hoch die entsprechenden Einkünfte der Firma alleine aus nicht-gelieferten, jedoch abgerechneten Waren sind. Gerade unter Gefangenen findet man Personen, die Schwierigkeiten haben, den Überblick zu behalten und dann nicht reklamieren. Auch nicht unerheblich dürften jene Einnahmen sein, die aus falsch abgerechneten Waren erzielt werden: Die Firma weist beispielsweise ein Angebot in ihren Preislisten aus, berechnet letztlich jedoch den regulären Preis. Immer wieder findet man dann am „Schwarzen Brett“ einen Aushang der Massak Logistik GmbH (per mail übrigens erreichbar unter: info@massak.de), in welcher man wortreich das Versehen bedauert. Wer seine Kaufquittung vorlege, bekomme nächstes Mal selbstverständlich seinen Schaden ersetzt. Weshalb die Firma nicht von sich aus den Schaden ausgleicht – dies könnte sie mit etwas Aufwand durchaus – weiß niemand. Da jedoch nicht alle Gefangenen den Aushang lesen, oder aber ihre Quittung längst weggeworfen haben, nimmt Massak auch auf diese Weise weitere Gelder ein.

Einige Gefangene, die sich zu Weihnachten etwas Besonderes zu Essen gönnen wollten, wurden enttäuscht, da Massak trotz seiner vertraglichen Verpflichtung, alle Artikel auch vorrätig zu haben, nicht jedem Insassen die bestellte Ware lieferte. Am Tag nach dem Einkauf bekamen manche Gefangene nur den lapidaren Hinweis, man werde ihnen die Kaufbeträge für die nicht gelieferten Artikel erstatten. Zivilrechtlich eine eigenwillige Rechtsauffassung, denn am Einkaufstag wurden die Kaufbeträge von den Konten abgebucht, damit lag ein gültiger Kaufvertrag vor. Dass es Massak unmöglich gewesen sein soll, bspw. Cordon-bleu zu beschaffen, erscheint zumindest zweifelhaft. Insofern könnten die betroffenen Gefangenen die Firma sogar auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Anspruch nehmen. Der Anstaltsleiter der JVA Bruchsal, Thomas Müller, ließ mir am 24.12.2008 ausrichten, man werde Massak nicht kündigen, da sich zum einen fast niemand beschwert hätte und zum anderen nur ganz wenige Strafgefangene betroffen gewesen wären. Hier zeigt sich tatsächlich die leider zu oft anzutreffende Feigheit –Feigheit der Gefangenen! Denn auf den Fluren murren sie kräftig, aber auch nur eine schriftliche Beschwerde anzubringen (von weiterführenden Aktionen erst gar nicht zu reden) trauen sich nur wenige. Es könnte ja „Ärger“ geben…

Lassen wir uns überraschen, was Massak 2009 fertig bringt (oder auch nicht); er dehnt seine Tätigkeit jedenfalls weiter aus, soll künftig auch Sportschuhe und Trainingsanzüge liefern.

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Tod eines Gefangenen

Ende Dezember 2008 starb im Gefängniskrankenhaus Asperg (bei Stuttgart gelegen) Heinrich Pommerenke in Folge eines Krebsleidens. Mitleid mit dem Täter Pommerenke ist verfehlt; er hatte in den Jahren 1958 und 1959 in Baden-Würtemberg mehrere Menschen ermordet, Frauen vergewaltigt und manches mehr. Mitleid mit dem Menschen Heinrich Pommerenke ist jedoch sehr wohl angebracht, saß er doch mittlerweile 49 Jahre (!) ununterbrochen. Die meiste Zeit davon in der JVA Bruchsal.

Was bringt eine Justiz dazu, einen Menschen fast 50 Jahre in den Knast zu stecken? Nazivergleiche hinken meist, aber keiner jener faschistischen deutschen Richter welche bis 1945 tausende Menschen mit dem Tode bestraften und/oder in Konzentrationslager schickten wurde überhaupt je von der deutschen Justiz rechtskräftig belangt, geschweige denn 50 Jahre eingesperrt. Gleiches gilt für all die KZ-Schergen, Waffen-SS´ler, Soldaten und andere Mörder im Dienste des 3. Reichs.

Sicher half es Pommerenke nicht, daß er in seiner Jugend mit den Schäuble-Brüdern Fussball im selben Dorf spielte; der spätere Justizminister von Baden-Würtemberg, Thomas Schäuble außerte während seiner Amtszeit mehrfach, jemand wie Pommerenke dürfe nie wieder in Freiheit gelassen werden.

Ursprünglich hatte das Landgericht Karlsruhe festgelegt, daß die Schwere der Schuld Pommerenkes eine Mindestverbüßungsdauer von 50 Jahren gebiete. Erst nach erfolgreicher Verfassungsbeschwerde wurde diese auf 42 Jahre reduziert. Selbst das eine unvorstellbare Dauer. Dennoch wurde Heinrich P. nicht entlassen, denn nach jahrzehntelangen Verwahrvollzug ohne nennenswerte „Behandlung“ war kein Gutachter gewillt, ihm eine positive Sozialprognose (welche für eine Freilassung zwingend gewesen wäre) zu bescheinigen.

Zwei bekannte Gefangene verließen im Dezember 2008 den baden-würtembergischen Strafvollzug: erst Christian Klar (ehem. Mitglied der RAF), nach 26 Jahren Haft, gesund und mit Elan. Und Heinrich Pommerenke, nach 49 Jahren – im Sarg.

Links zum Artikel:

http://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Pommerenke
http://www.taz.de/1/leben/koepfe/artikel/1/der-moerder-der-niemals-frei-kam
http://www.focus.de/panorama/welt/heinrich-pommerenke-frauenmoerder-nach-49-jahren-in-haft-gestorben_aid_358866.html
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,598806,00.html

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Das Justizministerium und der Hungerstreik

Wie die Interessenvertretung Inhaftierter (IVI) berichtete, haben sich Anfang August 2008 über 500 Gefangene an einem Hungerstreik gegen die Haftsituation in Deutschland beteiligt. Eine mediale Rezeption fand nur in wenigen Zeitungen, darunter taz (Ausgabe Hamburg, 08.08.2008) Junge Welt (04.08.2008), sowie Neues Deutschland (15.08.2008) statt.

Unter Bezugnahme auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen fragte ich Justizministerium in Düsseldorf an, welche Informationen über diesen Hungerstreik dort vorliegen würden.

Mit Bescheid vom 04.09.2008 teilte man mit (Az. 1451 E – Z.5/04): „Nach Kenntnis der Fachabteilung ist in Nordrhein-Westfalen kein Gefangener dem Aufruf (zum Hungerstreik, Anmerkung Meyer-Falk) gefolgt.“

Angefügt waren dem Bescheid eine Kopie eines Ausdruckes des Aufrufs, den das Ministerium der Webseite  http://de.indymedia.org/2008/07/223322.shtml entnommen hatte. Wobei die Ablichtung oben rechts die Handzeichen der Ministeriumsmitarbeiter enthielt, welche den Aufruf zur Kenntnis nahmen. Außerdem fügte das Ministerium die Kopie einer Solidaritätskarte bei, die das Haus im Rahmen des Hungerstreiks erreichte. Hierzu teilte das Justizministerium noch ergänzend mit: „Eine solche standardisierte Solidaritätsbekundung ist (…) insgesamt sechsmal eingegangen.“.

Wird hier der Protest von Gefangenen bewusst heruntergespielt, oder wieviele Gefangene haben sich wirklich an der Aktion zumindest in Nordrhein-Westfalen beteiligt? Will das Ministerium überhaupt wissen wer und wieviele sich beteiligt haben? Denn die sehr feinsinnig zu argumentieren verstehenden Juristen schreiben schließlich, dass sich „nach Kenntnis der Fachabteilung“ kein einziger Gefangener in NRW beteiligt habe, was nicht ausschließt, dass sich sehr wohl welche beteiligten.

Kritisch bleibt sicher anzumerken, dass die Forderungen die die IVI in ihrem Aufruf stellt, recht lieblos zusammengeschustert erscheinen; da steht etwas wahllos die Anprangerung der Postzensur und Haftkosten, neben der Isolationshaft und der Sicherungsverwahrung. Und angesichts des wochenlangen Vorlaufs dann in der taz (Hamburg, 08.08.2008) lesen zu müssen, der Rechtsanwalt von Nadine Tribian (u.a. auf Hinweis auf ihre Lage wurde die Aktion von Peter Scherzl von der IVI initiiert) wisse nicht ob sie überhaupt an dem Hungerstreik teilnehme, verwundert dann doch ein wenig.

Trotz allem bleibt die Losung: Abschaffung aller Knäste!

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„Suizid in Frauengefängnis…“

Über das Sterben in (deutschen) Gefängnissen ist in den Medien nicht oft die Rede. So ging auch der Tod von Heide L. am 22. Juni 2008 an der Öffentlichkeit vorbei.

Im August 2007 verurteilte das Landgericht München die linke Aktivistin zu drei Jahren und neun Monaten Haft (http://www.net-tribune.de/article/300807-96.php), weil sie 2006 und 2007 in Fernzügen, sowie S- und U-Bahnen Bombenattrappen deponierte um auf diese Weise gegen die Politik der USA zu protestieren.

Auf diese Weise habe sie beispielsweise auf das Leid der Menschen im Nahen Osten vor den US – Bombern hinweisen wollen (http://www.sueddeutsche.de/artikel/504/103401/print.html), wie die Süddeutsche Zeitung am 26.02.2007 berichtete).

Durch die strafrechtliche Verurteilung sah sie sich auch mit Schadensersatzforderungen der Polizei und der Deutschen Bahn in Höhe von etwa 300.000 Euro konfrontiert. Einbezogen in das Urteil des Landgerichts wurde auch eine Strafe für das anbringen von „antiamerikanischen und antiisraelischen“ (so die net- tribune, a.a.O) Graffitis.

Bemerkenswert an der Berichterstattung war der latent psychiatrisierende Tonfall der Journaille, als wäre eine radikale Kritik an der US – Politik eine psychische Krankheit.

Wie Anarchist Black Cross (Berlin) nun informierte, kam Heide mit dem Eingesperrt – sein, den alltäglichen kleineren und größeren Schikanen nicht mehr zurecht (Gefangenen – Info, Nr. 339 vom 22.07.2008, www.political-prisoners.net).

„Sich selbst treu zu bleiben in einer Welt, die alles daran setzt, dass man wird wie alle anderen, ist der härteste aller Kämpfe, und er ist nie zu Ende“ (E.E. Cummings).

Heides Kampf für eine Welt ohne Kriege ist nicht zu Ende !

Nachtrag: wie Natalja aus der JVA Aichbach berichtete, gab es einen Gottesdienst in der Gefängniskappelle für Heide. Die die sie kannten und schätzten unter ihren Mitgefangenen weinten um sie.

Thomas Meyer – Falk, c/o JVA – Z. 3113, Schönbornstrasse 32,

D- 76646 Bruchsal,

Homepage : http://freedom-for-thomas.de

Blog: http://freedomforthomas.wordpress.com

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Knast und Resozialisierung – weshalb Resozialisierung scheitern muss

Als 1976 der Deutsche Bundestag das Strafvollzugsgesetz verabschiedete, bestimmte er in dessen § 2 als Aufgabe des Freiheitsentzuges, die Befähigung der Gefangenen, „künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.“ Dieser als „Resozialisierungsvollzug“ bezeichnete Strafvollzug versteht unter „sozialer Verantwortung“ eine Haltung, in der straffreie Lebensführung am ehesten erwartet werden kann (Böhm in Kommentar zum StrVollzG, Hrsg. Schwind/Böhm, 4.A. § 2 Rz. 13) Hilfreich sei zwar „Angst vor Strafe“, so Böhm (a.a.O.), jedoch könne man diesen Begriff auch so deuten, dass ihr die Erkenntnis zu Grunde liege, wonach die rechtlichen Regeln dem „gedeihlichen Zusammenleben in der staatlichen Gemeinschaft dienen“.

Wie sehen nun die Rückfallzahlen in Deutschland, unter Berücksichtigung des erwähnten „Resozialisierungsvollzuges“ aus ? Zum Stichtag 31.03.2006 (Stat. Bundesamt, http://www.destatis.de; Tabelle 4 „Strafvollzug“ der Fachserie 10 Reihe 1 „Ausgewählte Zahlen für die Rechtspflege“) waren 65% der Gefangenen vorbestraft.

Von diesen wiederum hatten 64,7% als schwerste Vorstrafe eine Freiheitsstrafe.

Wer einmal in Haft sitzt wird also nicht nur mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder dorthin zurück kehren (mancher kennt Falladas Satz „Wer einmal aus dem Blecknapf frisst, das Wiederkommen nicht vergisst“), er /sie hat auch nur geringe Chancen vor Ende seiner Haft auf Bewährung frei zu kommen (nur ca. 30% der Gefangenen kommen vor Vollbüßung der Strafe frei; vgl. Tröndle/Fischer, StGB-Kommentar, 54.A., § 57 Rz. 1).

Scheinbar fördert die Knastzeit weder Angst vor weiter Haft, noch die „Einsicht“, dass die Befolgung von Gesetzen einem „gedeihlichen Zusammenleben“ förderlich sein soll. Was könnte eine Erklärung hierfür sein ?

Meiner Ansicht nach hängt vieles mit dem Anti – Aufklärerischen Zustand unserer (Kapitalistischen) Gesellschaftsordnung zusammen. Verkörperte die Aufklärung in ihrem Kern den Anspruch auf Mündigkeit des Individuums oder um es mit Kant zu sagen: „Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit“ (selbstverschuldet, weil der Einzelne zu faul oder zu feige ist zum Selber –Denken; unmündig, weil man sich seines Verstandes nicht ohne Leitung eines anderen bedienen kann), so würde Resozialisierung in aufklärerischem Sinne bedeuten, die Gefangenen anzuleiten, aus dieser selbstverschuldeten Unmündigkeit heraus zu treten. Freilich setze dies ein Gegenüber voraus, nämlich auf Seiten der Justiz, welches ebenso fähig wie willens ist, diesem Anspruch gerecht zu werden.

Allzu einfach wäre es, den Inhaftierten die (alleinige) Verantwortung für ihr Schicksal aufzubürden, denn der Strafvollzug in einem kapitalistischen Gefüge zielt gerade nicht auf Veränderung der leidmachenden Verhältnisse (die die Gefangenen in den Knast führten), sondern auf individuelle Lösungen: Ziel ist es geglättetes, reibungsloses Funktionieren des Individuums (hierzu vgl. Böhme in „Die Relevanz der Freudschen Psychoanalyse“ in Cee-Ieh- der Conne Island newsflyer, Mai 2008 (Nr. 154), S. 30-39;

http://www.conne-island.de).

Aber selbst an diesem Ziel scheitert, wie die hohe Zahl der Rückfälle belegt, die Gefängnisadministration.

Innerhalb des Vollzuges gelingt es (überraschender Weise ?) dem Justizpersonal das letztgenannte Ziel weitesgehend zu verwirklichen; die Mehrzahl der Gefangenen fügt sich reibungslos in den Haftalltag ein und kritisiert Mitgefangene die sich Opposition stellen.

Aber auf freien Fuß gesetzt dauert es of nicht lange und der/die Ex – Gefangenen steht wieder vor Gericht, denn eine Befreiung des Subjektes hat nicht stattgefunden. Und sie wird auch nicht stattfinden, solange sich nicht die gesamtgesellschaftlichen Verhältnisse geändert haben.

Thomas Meyer- Falk, c/o JVA-Z. 3113, Schönbornstrasse 32, D- 76646 Bruchsal

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Freilassung von Meyer-Falk?

Vor bald 12 Jahren wurde ich von der Polizei verhaftet und 1997 zu 11 Jahren 6 Monaten Haft, sowie Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt. In drei weiteren Prozessen kamen insgesamt fünf Jahre drei Monate hinzu, da sich diverse Politiker und Juristen im Staatsdienst von mir beleidigt und wahlweise bedroht oder genötigt fühlten.

Zwei Drittel der Strafen waren im November 2007 verbüsst; deshalb beantragte ich im Vorfeld meine Freilassung aus der Haft. Denn gem. § 57 Strafgesetzbuch ist eine Entlassung nach 2/3 der Haftzeit möglich, sofern dies „unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit“ zu verantworten ist, sprich es darf keine weitere Straffälligkeit zu erwarten sein (faktisch erfolgt nur in ca. 30 % der Fälle solch eine vorzeitige Freilassung).

Bedingt durch Überlastung der Richter, Krankheit des Vorsitzenden Richters Kleinheinz und einen Verteidigerwechsel, zog sich das Verfahren hin.

Die Vollzugsanstalt Bruchsal, in Gestalt von Frau Oberregierungsrätin Göbel, nahm mehrfach Stellung: Eine vorzeitige Entlassung könne ihrer Ansicht nach nicht befürwortet werden.
Ursächlich sei, dass ich keine „echte Empathie mit den Opfern (meiner) Taten“ zum Ausdruck bringe, vielmehr den objektiven Tatbestand in Frage stelle, wenn ich schreibe, Politiker/Richter hätten sich von mir bedroht g e f ü h l t.
Gespräche mit Sonder-/Fachdienster der Anstalt würde ich ablehnen. Zwar sei ich im „Umgang mit den Bediensteten der JVA (…) deutlich zurückhaltender geworden“ (bezogen auf meine „Beschwerdefreudigkeit“), jedoch ermöglichte ich nach wie vor, so die Anstalt in ihrer jüngsten Stellungnahme, dem Personal keinen „tieferen Zugang zu (meinem) persönlichen Erleben und Empfinden“.

Mit Verfügung vom 18. April 2008 ordnete das Gericht nunmehr die Einholung eines kriminalprognostischen Gutachtens an. Bestellt wurde Prof. Dr. Foerster (Universität Tübingen) zum Sachverständigen. Da ich ab Juni 2008 in der Anstaltsschule einen Lehrgang besuche (für den jeder Teilnehmer 500 Euro bezahlen muss), bat ich den Gutachter, erst nach Abschluss des Kurses die Untersuchung durchzuführen. Diesem Wunsch trug dieser Rechnung und kündigte an, im November oder Dezember zu erscheinen.
Mit der JVA Bruchsal streite ich mich jedoch noch herum, wo die Begutachtung durchgeführt werden soll; Frau Göbel wünscht eine Verlegung nach Tübingen, da sich so evtl. wertvolle Erkenntnisse darüber ergeben könnten, wie ich unter veränderten Örtlichkeiten reagiere. Ich selbst ließ wissen, die Exploration abzulehnen, sollte man mich nach Tübingen in die dortige Anstalt überstellen.

Dies hat damit zu tun, dass man als so genannter „Transportgefangener“ in aller Regel in einer relativ unsauberen, kahlen Transportzelle zwei/drei Wochen ausharren muss. Besuche/Telefonate sind gar nicht oder kaum möglich, Freizeitangebote tendieren gegen null; ganz abgesehen davon, dass schon die Form des Transports in den großen Gefangenentransportbussen, auch nach Ansicht einiger Juristen menschenunwürdig ist.

Die allermeisten Gefangenen machen das Spiel der Justiz mit, steigen brav in den Bus und sitzen dann artig in den Transportzellen; nur um hinterher wütend davon zu berichten, wie übel die Bedingungen dort gewesen wären und man doch „eigentlich“ etwas dagegen tun müsse.

Mein Verteidiger hat deshalb dem Gericht mitgeteilt, entweder die Exploration finde in Bruchsal statt, oder gar nicht. Ich selbst ergänzte noch, der Anstalt stehe es frei, mein Verhalten unter veränderter Örtlichkeit zu testen, in dem man mich in den offenen Verzug verlege (was diese freilich ablehnt).

Realistischerweise muss festgestellt werden, eine vorzeitige Entlassung ist nicht zu erwarten. Kein Gutachter wird einem Gefangenen nach bald 11 Jahren in Isolationshaft (denn bis Mai 2007 saß ich in Einzelhaft) eine hohe Wahrscheinlichkeit für ein straffreies Leben bescheinigen. Aber ohne eine solche positive Prognose erfolgt keine Freilassung.

Und dann ist da auch noch die Frage nach den (eigenen) Prinzipien! Ich bin unverändert der Ansicht, mir steht meine Freiheit zu – ohne Bedingungen irgendwelcher staatlichen Stellen. Und was ich nach der Haft machen werde, ist meine Sache und kein Gericht, kein Gefängnisjurist hat zu beurteilen, ob das was ich machen werde, mit den Gesetzen dieses Staates in Einklang steht oder vielleicht auch nicht. Will ich meine Bewegungsfreiheit um den Preis der moralischen Korrumpierbarkeit rückgewinnen, in dem ich mich auf die mal mehr, mal weniger subtilen Spiele dieses Staates einlasse? Wozu nämlich an erster Stelle die Unterwerfung gehört!

Und an diesem Punkt sage ich einfach uns schlicht: „Nein!“. Nein, das möchte und werde ich nicht, selbst wenn das bedeutet, dass die Anstalt ihre Tore freiwillig weiterhin nicht für mich öffnen wird. War es Mao, der schrieb, im Kampfe mit dem Feind sei jede Lüge erlaubt? Soll ich mich also, wie so viele Gefangene, an die Sozialarbeiterin, die Psychologin, die Abteilungsjuristin, die Richter und den Gutachter ranwanzen, ihnen schöne Augen machen und einreden, was für ein guter, angepasster Mensch ich nun geworden sei?
Und auch an diesem Punkt sage ich einfach und schlicht: „Nein!“.

Das hat nichts damit zu tun „Märtyrer“ spielen zu wollen, sondern es widert mich geradezu körperlich an, mich verbiegen zu müssen. Mir tun all jene Gefangene leid, die sich auf die Spielchen der Justiz vorne herum einlassen und hinten herum schimpfen und fluchen. Ist mir meine Freiheit wichtig? Ja!
Ja, mir ist meine Freiheit wichtig; aber mir ist auch der Weg dorthin wichtig.

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News aus dem Knast

Hier folgen ein paar Informationsschnipsel rund um den Bereich Strafvollzug. Erst geht es um die CDU-Grünen-Koalition in Hamburg (1.), dann um das spannende Thema Justizvollzugsmobilverhinderungsgesetz (2.) und zuletzt um das (leidige) Thema „Lebensmitteleinkauf“ in der JVA Bruchsal (3.).

1.) Koalition in Hamburg

Nach Zustimmung durch die entsprechenden Parteigremien von CDU und Bündnis 90/Die Grünen gibt es in Hamburg nun nicht nur eine schwarz/grüne Koalition sondern auch einen grünen Justizminister (vgl. Koalitionsvertrag vom 17.04.2008, Ziff. XI), bzw. Senator wie er in Hamburg genannt wird.

In dem Koalitionsvertrag wird in Punkt VII (Inneres und Justiz) auf den Bereich Strafvollzug eingegangen. Zuvörderst will man das zur Zeit geltendes Landesgesetz für den Strafvollzug das für Jugend- wie für Erwachsenenstrafvollzug gilt, in zwei verschiedene Gesetze aufspalten; wobei sich für den Bereich des Jugendstrafvollzuges das Gesetz an den Regelungen in Schleswig Holstein orientieren soll.

Es soll ferner eine sozialtherapeutische Anstalt geben, die organisatorisch und räumlich von der JVA Santa Fu getrennt wird (es gab lautstarke Proteste, als vor wenigen Jahren die eigenständige sozialtherapeutische Anstalt in Hamburg geschlossen und als Abteilung in die Santa Fu verlegt wurde. Des weiteren sollen die Einschlusszeiten in den Hafträumen der Gefängnisse so geregelt werden, dass die Gefangenen Angebote für Straffällige (z.b. Drogenhilfe) überhaupt wahrnehmen können.

Ebenso soll die Entlassungsvor – und nachbereitung intensiviert werden.

Es bleibt abzuwarten ob der zu Zeiten der Opposition sehr forsche und vollzugskritische Till Steffens (nun neuer Justizsenator http://de.wikipedia.org/wiki/Till_Steffen) den Strafvollzug liberalisiert. Als Gefangener erinnert man sich jedoch eher mit Grauen an die Rot/Grüne – Koalition im Bund: noch Monate vor dem Regierungswechsel 1998 verlangten die GRÜNEN im Bundestag (in Opposition sitzend) die Abschaffung der Sicherheitsverwahrung, nur um dann kaum an der Regierung, die SV sogar auszuweiten.

2.) Justizvollzugsmobilfunkverhinderungsgesetzt (JVollMVG)

Diesen tollen Namen gab die Landesregierung von Baden Württemberg (Wahlspruch: Wir können alles außer Hochdeutsch) einem Gesetz, mit welchem Mobilfunkverkehr auf dem Gelände von Knästen verhindert werden soll. Bislang sind „Mobi Finder“ im Einsatz, damit können Handys (deren Besitz prinzipiell verboten ist) wenn sie in Betrieb sind, ggf. aufgespürt werden. Dies ist den Angestellten jedoch zu zeit- und personalaufwendig. Mittels zweier Techniken will man nun Abhilfe schaffen. Zum einen mit einem Gerät, welches Handy veranlasst (auch und gerade dann wenn sie nicht in Betrieb sind) detektierbare Signale auszusenden um sie so aufzuspüren zu können.

Zwar, so wird dem Gesetzesentwurf (Landtagsdrucksache 14/2599 vom 10.04.2008, S.6 Ziff.3

http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/2000/14_2599_d.pdf) eingeräumt, gebe es ein solches Gerät noch nicht, jedoch sei nach Angaben „einschlägig tätiger Fachfirmen“ eine technische Umsetzung möglich (http://www.mobifinder.de/).

Und zum anderen sollen Störsender zum Einsatz kommen, welche es verhindern, dass die Handys ein reguläres Netz empfangen. Die Regierung hält es für technisch möglich, durch „exaktes Einmessen der installierten Anlagen“ (a.a.O., Seite 8 ) zu verhindern, dass Handy – Netze außerhalb der Anstaltsmauern beeinträchtigt würden.

Der Schwäbischen Post vom 5 April 2008 („ Kein Anschluss hinter Gittern“ http://www.suedwest-aktiv.de/landundwelt/suedwestumschau/3223802/artikel.php?SWAID=b5f6cc60af28b32f19ed772970e8a477) konnte entnommen werden, dass sich die Kosten für die technischen Geräte auf „einige 100.000 Euro pro Gefängnis“ belaufen werden.

Vielleicht wäre es sinnvoller, die Gelder für Maßnahmen der Resozialisierung zu verwenden, anstatt für technische Spielereien.

Weiterführende links zum Thema

http://www.welt.de/welt_print/article1361339/Handy-Strsender_in_Gefngnissen_geplant.html

http://www.heise.de/newsticker/NRW-will-neun-Millionen-Euro-fuer-Handy-Stoersender-in-Gefaengnissen-ausgeben–/meldung/101295

http://www.presseportal.de/pm/55903/1090791/westdeutsche_allgemeine_zeitung

http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1218804/index.html?ROOT=1153239

3.) Lebensmittelkauf in Bruchsaler Gefängnis

Wie schon an anderer Stelle berichtet, herrscht einige Unzufriedenheit unter den Gefangenen über die Preise die uns die Firma Massak Logistik GmbH (http://www.massak.de/) für Lebensmittel und andere Artikel des täglichen Bedarfs berechnet.

Nun konnte, laut Aussage des (ehemaligen) Mitglieds der Gefangenenvertretung Uwe K. ein erster Kompromiss mit dem Inhaber der Firma, Herr Massak vereinbart werden. Es wird erwogen der Gefangenenvertretung zu ermöglichen 20 Artikel (ohne Tabakwaren) zu bestimmen, für welche dann günstigere Preise, in Absprache mit der Gefangenenvertretung, gelten sollen. Zudem wollte Herr Massak beim nächsten Einkaufstag jedem Insassen ein Eis spendieren.

Leider hat sich die Gefangenenvertretung am 25. April 2008 selbst erst einmal „atomisiert“:

Nach diversen internen Streitigkeiten, die auch durch ein „Krisentreffen“ beim Anstaltsleiter offenbar nicht beseitigt werden konnten, beschloss die GV ihre Selbstauflösung.

Der erste Schritt von Herrn Massak auf die Gefangenen zu, hat ein positives Echo gefunden und es bleibt abzuwarten ob den Worten auch Taten folgen.

Und an dieser Stelle von mir ein dankeschön- nämlich an jene die in Resonanz auf meinen Aufruf vor einigen Wochen, u.a. Herrn Massak geschrieben haben. Denn laut Uwe K. habe Herr Massak in seinem letzten Gespräch mit der GV geäußert, er hoffe nach diesem Entgegenkommen auf ein Abflauen der Protestmails.

Thomas Meyer – Falk, c/o JVA-Z. 3113, Schönbornstrasse 32, D-76646 Bruchsal

Homepage : http://www.freedom-for-thomas.de/thomas/index.shtml

Blog : http://freedomforthomas.wordpress.com/

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