Kindersoldaten

Kinder
Soldaten
träumen vom morgen

Kinder
Soldaten
töten in Kriegen

Kinder
Soldaten
marschieren durchs Land

Kinder
Soldaten
hört wie sie schrei’n

Kinder
Soldaten
liegen im Feld
mit off’nen
leeren Augen

Ruh’n in Frieden

 

01.08.2003 Thomas Meyer – Falk

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Neun tote Kinder in Afghanistan – ein Zwischenruf

Zwei Zeitungsmeldungen am 8. Dezember 2003, wie sie unterschiedlicher nicht sein könnten: Auf der einen Seite der Bericht über „Maxima, 32, hochschwangere Frau des niederländischen Kronprinzen“, die zur Entbindung in ein Krankenhaus eingeliefert wurde. Auf der anderen Seite die Schlagzeile „USA-Angriff: Neun Kinder tot“. US-Soldaten hatten in Afghanistan in ihrem angeblichen Kampf gegen Terrorismus neun kleine Kinder tot gebombt, was ihnen – wie eiligst ein Botschafter versicherte – selbstredend „sehr leid“ tue.

Über das Baby von Maxima wird im Verlaufe der nächsten Jahre in Zeitungen und Zeitschriften weltweit berichtet werden, Photos werden um die Welt gehen: Das Kind nach der Geburt, das Mädchen beim 1., 2. 3….. Geburtstag, wir alle kennen die einschlägigen Berichte aus so genannten „Prominenten-Familien“ und Königshäusern.

Aber wer wird über das von den US-Soldaten vernichtete Leben der neun afghanischen Kinder berichten? Wer wird uns davon erzählen, wann und wo sie geboren wurden, wie ihr Leben verlief – bis es von den US-Besatzern ausgelöscht wurde? Wir werden wohl nicht einmal ihr genaues Alter erfahren, denn sie standen nicht im Rampenlicht wie die niederländische Prinzessin Maxima und deren High-Society-Kind.

Die Menschenverachtung und der Zynismus, der hinter der modernen Medienmaschinerie steckt, ist der eine Teil der Verantwortlichkeit für diese offenkundige Diskrepanz, denn warum sollte das Leben eines Königssohnes berichtenswerter sein, als das eines armen Kindes aus einem besetzten Land? Der andere Teil hat mit der Kundschaft der Zeitungen und Zeitschriften zu tun, die all diese Blätter, die über Promi-Kinder berichten, kauft; durch ihren Kauf fördern sie die weitere Berichterstattung.

Mich ganz persönlich würde das Leben dieser neun Kinder interessieren und das ihrer Eltern und übrigen Verwandten. Aber wir werden von ihnen wohl leider nichts mehr erfahren. Bush jr. wird wegen ihnen nicht schlechter schlafen, in seiner pseudo-religiösen Art wird er sie vielleicht in sein Gebet einschließen, aber selbst das darf bezweifelt werden. Was sind schon diese toten Kinder, im Angesicht des „Kriegs gegen den internationalen Terrorismus“?!

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Deutschland zahlt irakischen Wiederaufbau mit !

Noch während die US-Aggression im Irak im vollen Gange ist, werden die ersten Pfründe verteilt. So schreibt die US-Regierung Aufträge im Wert von 900 Mio Dollar aus, mit der Maßgabe, dass aus Sicherheitsgründen nur US-Firmen sich für diese, dem „Wiederaufbau“
des Iraks dienenden Aufträge, bewerben dürfen.

Und in der deutschen Hauptstadt Berlin arbeitet der Genosse der Bosse, Regierungschef Schröder, daran, dass er seinem engen Verbündeten Bush Milliarden Euro aus den Taschen der Unter- und Mittelschicht über den Teich schieben kann. So vehement Schröder behauptet, er sei gegen den Irak-Krieg, so energisch arbeitet er hinter den Kulissen daran, dass der Aufbau dessen was die USA zusammenbombte, Arbeiterinnen und Arbeiter aus Deutschland bezahlen, um sich so bei Bush einzuschmeicheln!

Wie soll das gehen? Nun, zum 1.4.2004 wird voraussichtlich die Mehrwertsteuer von 16% auf 18% erhöht. Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchssteuer und wird letztlich vom Verbraucher bezahlt, deshalb treffen Erhöhungen in diesem Bereich die Unter- und Mittelschicht existenziell, wachsen doch die Löhne oder Sozialleistungen (z.b. Sozialhilfe, Arbeitslosengeld) mitnichten im gleichen Maße. Ihnen bleibt also nur der Konsumverzicht, was im Bereich dieser unteren und mittleren Einkommen an die Substanz geht. Nicht, dass die geschundenen Menschen im Irak nicht unserer aller Solidarität und Hilfe bedürfen und hierauf auch einen ethisch-moralischen Anspruch haben. Schließlich unterstützt Deutschland aktiv die US-Aggressoren (z.b. durch Überflugrechte u.v.m.).
Es geht darum aufzuzeigen was Schröder und Konsorten gerne vertuschen, wer nämlich letztlich dafür finanziell büßen muß, dass Schröder sich Lieb-Kind machen möchte bei Bush.

In der Konsequenz bedeutet Schröders Verhalten, dass sich die USA nicht nur mit deutscher Beihilfe die Ölquellen des Iraks einverleibt, sondern durch deutsche Steuergelder die US-Wirtschaft fördern lässt: Aufträge werden am Ende zu 90-95% an US oder britische Firmen gehen, deren Rechnungen bezahlt Europa, damit auch Deutschland!
Und Bushs Regierung sorgt dafür; so schusterte sie schon jetzt dem HALLIBURTON-Konzern in Texas den Auftrag zu! Bis zur Präsidentschaftswahl im Jahr 2000, war der Chef dieser Firma Dick Cheney, heutiger US-Vizepräsident.


Wer gegen diese Politik, oder auch gegen den US-Krieg persönlich protestieren will, der erreicht das Bundeskanzleramt unter : 01888/4000 oder 030/4000
Per Telefax unter: 030/4000 2357;
Die US-Botschaft in Berlin erreicht man per Telefon: 030/83050 Telefax: 030/2386290.
Und Mr. Bushs „Weißes Haus“ in Washington D.C. ist von Deutschland aus telefonisch zu erreichen unter: 001-202-456-1414 !

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Kanzler Schröder kein Mörder? Staatsanwalt ermittelt nicht wegen Irak-Krieg!

Es dürfte allgemein bekannt sein, dass sich die deutsche Bundesregierung – trotz gegenteiliger Beteuerungen – an den US-Aggressionen gegen den Irak beteiligt, z.B. durch Gewährung von Überflugrechten, für die ihre Mordfracht tragenden B 52-Bomber.

Nachdem sich der Generalbundesanwalt strikt weigert, gegen Kanzler SCHRÖDER wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges zu ermitteln, erstattete ich vorsorglich Strafanzeige wegen des Verdachts der Beteiligung an Mord gegen SCHRÖDER bei der Staatsanwaltschaft in Berlin. Jeder „gewöhnliche“ Gehilfe eines „gewöhnlichen“ Mörders würde verfolgt werden, nicht so bei SCHRÖDER!

Staatsanwalt EISENBACH (Staatsanwaltschaft Berlin, Az 74 Js 62/03) entschied am 4. April 2003, keine Ermittlungen aufzunehmen, da der Bundeskanzler schließlich „wiederholt (den) Willen geäußert (habe), sich an einem militärischen Schlag gegen den Irak nicht zu beteiligen“. Außerdem stelle die Gewährung von Überflugrechten die „Erfüllung von Bündnispflichten“ dar und sei ebenfalls „eine bloße Nichtverhinderung von Angriffshandlungen“.

Eine ebenso interessante wie auch gewagte, jedoch typische Argumentation, geht es doch darum, ein Mitglied der deutschen Regierung vor strafgerichtlicher Verfolgung zu schützen.

Noch in keinem Fall „gewöhnlicher“ Kriminalität weigerte sich eine deutsche Staatsanwaltschaft zu ermitteln, nur weil der/die Tatverdächtige – hartnäckig – leugnete (es sei beispielhaft an den Fall von Frau Monika BÖTTCHER, geborene WEIMAR erinnert, die vom Landgericht Frankfurt/a.M. wegen Mordes an ihren 2 Kindern verurteilt wurde und bis heute die Tat bestreitet).

Und was die angeblich „bloße Nichtverhinderung von Angriffshandlungen“ angeht, so sind in Deutschland Strafurteile wegen Mordes z.B. gegen Mütter ergangen, die ihre Kinder haben verhungern und verdursten lassen, obwohl doch der Tatbeitrag der Mütter „lediglich“ darin bestand, zu verhindern, dass die Kinder angemessen ernährt wurden.

Ja, diese Vergleiche hinken, sie sollen jedoch deutlich machen, dass hier ohne weiteres zumindest die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (nach Beantragung der Aufhebung der parlamentarischen Immunität SCHRÖDERS) möglich gewesen wäre!

Soviel heute als Lehrstück praktizierter Rechts-staatlichkeit!

 

01.04.2003 Thomas Meyer – Falk

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Rechtliche Schritte gegen Deutschland im Irak-Krieg

Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich bekanntermaßen an dem völkerrechtswidrigen Angriff der USA und ihrer Alliierten gegen den Irak, in dem sie den USA gestattet den deutschen Luftraum zu nutzen und in dem sie US-Armeeeinrichtungen durch deutsche SoldatInnen und den Bundesgrenzschutz schützen lässt. Hiergegen kann auch juristisch vorgegangen werden.

Der Generalbundesanwalt Nehm weigert sich, obwohl dies seine Aufgabe wäre, die Aufhebung der Immunität des Bundeskanzlers und Abgeordneten Schröder sowie des Bundesverteidigungsministers und Abgeordneten Struck zu beantragen um formell gegen sie wegen Beteiligung an Kriegsverbrechen und Angriffskrieg, sowie Beteiligung an Mord, gefährlicher und schwerer Körperverletzung, u.ä. zu ermitteln. Von einem Antrag auf Erlass eines Haftbefehls ganz zu schweigen. Deshalb habe ich am 20. März 2003 den Generalbundesanwalt Nehm wegen Strafvereitelung im Amt angezeigt. Es steht der Verdacht im Raum das Nehm absichtlich und wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, dass Schröder und Struck bestraft werden (strafbar gemäß §258 Strafgesetzbuch). In Deutschland gilt das Legalitätsprinzip, d.h. Nehm wäre verpflichtet zu ermitteln, bzw. zuvor die Aufhebung der Immunität von Schröder und Struck zu beantragen.

Darüber hinaus habe ich am 21. März 2003 beim Verwaltungsgericht Berlin (Kirchstr. 7, D – 10557 Berlin) Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel gestellt, der Bundesrepublik Deutschland vorläufig zu untersagen, die US-Armeeeinrichtungen zu schützen, sowie zu untersagen, dass die BRD den USA die Nutzung des deutschen Luftraums zu militärischen Zwecken gestattet. Natürlich ist es mehr als fraglich ob der Antrag überhaupt zulässig ist, wird hier doch juristisches Neuland betreten. Grundlage des Antrages ist zum einen die Berufung auf Artikel 19 Abs. 4, 20 Abs. 3 Grundgesetz. Danach kann ein jeder in dessen Rechte der Staat eingreift, deutsche Gerichte anrufen. Da die Präambel des Grundgesetzes davon spricht, dass das „Deutsche Volk“ in einem vereinten Europa „dem Frieden der Welt zu dienen“ habe, muss es möglich sein, einem Staatsbürger dieses Landes zu gestatten, gegen die Beteiligung der deutschen Regierung an einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg zu klagen, da gemäß Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz die BRD ein demokratischer Rechtsstaat ist. Als zweites Argument für die Zulässigkeit des Antrages wurde auf Art. 20 Abs. 4 GG verwiesen, wonach „alle Deutschen das Recht zum Widerstand haben, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“. Widerstand ist sodann gegen „jeden, der es unternimmt“ die demokratische rechtsstaatliche Ordnung zu beseitigen. Und was ist die Beteiligung an einem Angriffskrieg anderes als ein solcher Versuch? Da das Grundgesetz jedoch verlangt vor Inanspruchnahme des Widerstandsrechts „andere Abhilfe“ zu versuchen, muss hierunter – konsequenterweise – auch der Antrag an ein deutsches Gericht verstanden werden!

Es wird niemanden wundern, wenn am Ende diese juristischen Schritte erfolglos bleiben, aber dann bleibt zumindest immer noch die deutliche Erkenntnis, dass auch die deutsche Justiz nichts aus der deutschen Beteiligung an Angriffskriegen in der Vergangenheit gelernt hat!

 

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Hau ab, Mensch — eine Rezension

Wenn Nelson Mandela davon sprach, das Gefängnis beraube den Menschen
nicht nur seiner Freiheit, sondern suche auch ihm die Identität zu
nehmen, dann legt das hier zu besprechende Buch von Xose‘ Tarrio, der
2005 in Spanien starb, Zeugnis davon ab, wie Gefangene ihre Identität
verteidigen und trotz unmenschlicher, trotz erniedrigender Behandlung
und Folter ihr Mensch sein bewahren.

Zehn Jahre brauchte es, bis das im Original in Spanien („Huye, hombre,
huye. Diario de un preso FIES“) 1997 erschienene bibliografische Buch
von Xose‘ nun in deutscher Übersetzung vorliegt: „Hau ab, Mensch!“.

Auf über 300 Seiten berichtet Xose‘ von den einzelnen Gefängnissen, in
denen er im Verlaufe vieler Jahre festgehalten, geschlagen, in
Handschellen gelegt wurde. Dies ist der äußere Rahmen und ist schon
lesenswert genug, wird doch die zerstörerische Wirkung der Institution
Gefängnis deutlich. Ebenso faszinierend und ungleich mehr von Bedeutung
ist jedoch die innere Entwicklung Xose‘ Tarrios zu verfolgen. Er, der
mit 19 Jahren eine anderthalbjährige Strafe antreten soll und am Ende
ein Strafmaß von 71 (!) Jahren vor sich hat, als er 2004 ins Koma fällt
und Anfang 2005 stirbt.

Geprägt von vielen Jahren in Heimen und Erziehungsanstalten, ist er
gewohnt, sich gegen die Umstände, auf die er im Gefängnis trifft,
aufzulehnen — und landet unversehens in Isolationshaft.
Das Buch erzählt, orientiert an den einzelnen Gefängnissen, in die er
verlegt wird, die Entwicklung hin zu einem anarchistischen Menschen,
voller Wut ebenso, wie voller Liebe. Es erzählt von Solidarität unter
den Inhaftierten und ihren Aufständen — aber auch von der Enttäuschung
durch Verrat.

Auf Xose’s Schilderungen passt gut der Satz des Anarchisten Erich
Mühsam: „Trotz allem Mensch sein, wär’s auch mit dem Messer!“.
Wo immer er die Möglichkeit hatte, las Xose’s Bücher über Politik,
Literatur, Philosophie und diskutierte mit seinen Leidensgenossen über
das, was sie gelesen hatten. Je mehr sich der innere Horizont
erweiterte, umso mehr revoltierten er und die anderen Gefangenen gegen
die Mauern und die unmenschlichen Haftbedingungen.

Eine Übersetzung ist stets ein Wagnis, aber dem Übersetzer ist es
exzellent gelungen, die bilderreiche und kraftstrotzende Sprache Xose‘
Tarrios in das Deutsche zu übertragen.

Eingerahmt wird das Buch von einem Vorwort Gabriel Pombo da Silvas und
einem Anhang mit einem Interview, das im Juni 2005 mit den Müttern von
Xose‘ und Gabriel geführt wurde. Gabriel, selbst spanischer Anarchist,
verbüßt zurzeit eine lange Haftstrafe in Aachen. Er lässt sich auch dort
nicht mundtot machen und setzt den Kampf für eine Gesellschaft ohne
Knäste ebenso fort, wie die Mutter Xose’s. Gerade der Umstand, dass am
Ende die Mütter der beiden Gefangenen zu Wort kommen (wo hört man denn
sonst, dass sich Mütter von Inhaftierten öffentlich äußern?) trägt zum
Gelingen dieses empfehlenswerten Buchs bei.

Bibliografische Angaben:
Xose‘ Tarrio, „Hau ab, Mensch!“, 408 Seiten
ohne ISBN, zu beziehen über:
Buchladen König Kurt
c/o AZ Conni e.V.
Rudolf-Leonhard-Str. 39
D-01097 Dresden
Tel. 0351 — 81 15 110, email: Koenig-Kurt@free.de,
www.free.de/Koenig-Kurt
Preis: 10 Euro, zzgl. Versandkosten

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Aus der Altenpsychiatrie

Wer sich mit der Thematik „Freiheitsentziehung“ beschäftigt, sollte nicht nur auf die Situation in den Gefängnissen schauen, sondern darf all jene nicht vergessen, die in den Psychiatrien aller Herren Länder sitzen.
Auch in Deutschland verliert man recht zügig seine Freiheit, wenn man als psychisch krank gilt (vgl. beispielsweise meinen Beitrag
 http://www.freedom-for-thomas.de/thomas/texte/sozia/wZ908x.shtml).

Im Folgenden möchte ich über die Vorgehensweise der (bayrischen) Justiz gegen Frau S. aus Sonthofen berichten: Geboren 1930, arbeitete sie ihr ganzes Leben. Seit Jahrzehnten bewohnt sie ihr eigenes kleines Häuschen, lange alleine, wenn ihr Ehemann auf Hoher See war, mit ihm zusammen, wenn er Urlaub hatte. Und seit einer Trennung von ihm wieder alleine. Vielfältig und vielsprachig interessiert lebte sie in Sonthofen, der südlichsten Stadt Deutschlands.

Durch Schicksalsschläge geriet im Verlaufe der Jahre etwas aus den Fugen und sie wurde kurzfristig in die Gerontopsychiatrie verbracht und medikamentös behandelt. Nach der Entlassung 2007 aus der Psychiatrie waren ihr nur wenige Wochen in Freiheit vergönnt, bevor man sie von drei Polizisten erneut ins Bezirkskrankenhaus eskortieren ließ.
Der dies billigende Beschluss des Vormundschaftsgerichts Sonthofen umfasst genau drei Seiten, davon eine Seite „Rechtsmittelbelehrung“ und eine Seite Präliminarien. Sprich, die die Freiheitsentziehung begründenden Ausführungen umfassen eine einzige Seite.
Und diese „Ausführungen“ bestehen auch noch aus bloßen Textbausteinen, dem zitieren von Paragrafen. Die einzige individuelle Bemerkung der Richterin Gramatte-Dresse besteht in dem Hinweis, Frau S. leide an „einer bipolaren affektiven Störung“ und sei „deshalb“ eine Gefahr für sich selbst.

Intellektuell wie juristisch stellt eine solche Begründung, man kann es nicht anders sagen, eine Beleidigung des gesunden Menschenverstandes dar. Schon der gedankliche Schluss, weil Frau S. an dieser Störung leide, stelle sie für sich selbst eine Gefahr dar, geht fehl.
Bipolare Störungen (auch Manisch-Depressiv genannt) sind bei ca. 1 % der Bevölkerung zu beobachten (vgl. Fiedler, „Persönlichkeitsstörungen“), 3. Auflage, S. 331). Will man nun 800.000 Menschen wegschließen?

Es wird nicht überraschen, zu erfahren, dass eine Begutachtung vor Anordnung der Einweisung nicht erfolgte; selbst die obligatorische Anhörung vor Gericht wurde unterlassen – schließlich bestand, so die Richterin, „Eilbedürftigkeit“. Weshalb man Frau S. zwar in eine andere Stadt in die Psychiatrie eskortieren konnte, nicht aber (zuvor) zur Richterin, deren Gerichtsgebäude wenige Minuten entfernt vom Haus von Frau S. zu finden ist, wird nicht erläutert.

Nachdem sich Frau S. weigerte, die ärztlicherseits angeordneten Psychopharmaka einzunehmen, wurde sie ans Bett geschnallt, so lange, bis sie „freiwillig“ ihre Pillen schluckte. Sie berichtete mir in bewegenden Briefen, dass sie vor Schmerzen geschrieen habe, während sie ans Bett gefesselt war. Ihre Beingelenke und Handgelenke seien noch Tage später geschwollen gewesen. Als Folge könne sie mittlerweile nur noch im Gehwagen laufen.

Der Demütigung nicht genug, sie wurde faktisch, wie der Volksmund so sagt, „entmündigt“. Sie, die seit Jahrzehnten Atheistin ist, bekam nun eine gesetzliche Betreuerin von der evangelischen Diakonie bestellt. Diese beeilte sich an „Frau Ilse S.“ (nur nebenbei: Sie heißt Inge S., aber selbst diese Sorgfalt überforderte offenbar die Betreuerin) zu schreiben, sie – Frau S. – dürfe sich von ihrem eigenen Geld weder Kleidung, noch Hygieneartikel kaufen, denn sie sei „nicht geschäftsfähig“ und werde schließlich in der Psychiatrie rundum versorgt. Sollte einmal dringender Bedarf bestehen, den „das Pflegepersonal (…) überprüfen und mir rückmelden“ werde, könne vielleicht anders entschieden werden.

Da hat also eine Frau über 45 Jahre gearbeitet und darf sich nun von ihrer Rente nicht einmal mehr etwas kaufen.
Sie ist der Gnade des Pflegepersonals und einer Betreuerin ausgeliefert.

Da sie geistig sehr rege ist, leidet Frau S. besonders unter dem Umstand, dass auf der Station viele demente PatientInnen sind. Eine Patientin habe sie auch schon in ihrem eigenen Bett vorgefunden und als Frau S. sie bat zu gehen, habe diese auf Frau S. eingeschlagen.
Grippe und Noro-Virus suchten die Station in den letzten Wochen heim, so dass „Quarantäne“ angesagt war.

Zwischenzeitlich befasst sich auch der Landtag in München mit den möglicherweise vorhandenen Missständen auf der Gerontopsychiatrischen Station des BKH Kaufbeuren (die Heil- und Pflegeanstalt Kaufbeuren hat übrigens eine traurige Vergangenheit im 3. Reich).

Für die zwangsweise Unterbringung stellt das BKH der Krankenkasse von Frau S. täglich 229,01 Euro, im Monat mithin 7.099,31 Euro in Rechnung.

Ihren letzten Brief beendete Frau S. mit dem Satz: „Ich bin zwar krumm und bucklig, aber mein Charakter ist aufrecht“.

Vergessen wir nicht jene, die in den Psychiatrien sitzen.

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Kapitalismus im Knast

Auch in den Strafvollzugsanstalten regiert der Kapitalismus. Ein eindrückliches Beispiel bietet die Firma Massak Logistik GmbH aus dem bayrischen Litzendorf ( http://www.massak.de).
Seit Dezember 2007 ist diese Firma zuständig für die Versorgung der Gefangenen mit Lebens-/Genuss- und Körperpflegemitteln.

Zwei mal pro Monat können die Inhaftierten der JVA Bruchsal aus einer Warenliste von Massak Produkte auswählen. Die Bestellscheine werden der Firma von der Anstalt zugeleitet und fünf Tage später erhält jeder Insasse seine bestellten Waren (vgl. auch meine Beschreibung  http://www.de.indymedia.org/2007/12/202658.shtml).

Bis November letzten Jahres wurden die Gefangenen von der Firma REWE versorgt und als die Umstellung auf Massak ruchbar wurde, gab es schon Besorgnis über eventuell steigende Preise.

Sagen wir es so: Die schlimmsten Befürchtungen wurden übertroffen!

Laut dem Leiter der Wirtschaftsverwaltung der JVA Bruchsal, Herrn Holländer, habe die Firma Massak uns Angebote und Preise in EDEKA-üblicher Höhe zu berechnen. Nun zählt EDEKA schon zu den teureren Handelsketten (im Vergleich beispielsweise zu REWE), aber Massak ist von Hause aus EDEKA-Händler.

Schön wäre es, wenn wir „nur“ die EDEKA-Preise zahlen müssten. Der Geschäftsführer von Massak Logistik GmbH, Herr Werner Massak, schlägt je nach Produkt gerne auch mal 50 % auf.

Bot EDEKA in der 8. Kalenderwoche z.b. Dusch-Das für 99 Cent an, knöpfte er uns 1,49 Euro ab. Ähnliche Preisaufschläge verzeichnen wir für Kaffee (wir zahlen 5,29 Euro für 500 gr Jacobs Krönung, bei EDEKA ist er für unter 4,00 Euro zu haben; für „Krüger-Family-Latte-Macchiato“ verlangte man „draußen“ 2,22 Euro, hier von uns Gefangenen 3,29 Euro – ein Aufschlag von 70 %), Süßigkeiten, Schreibwarenartikel, Nudeln, Dosengemüse, und so weiter und so weiter.

Dabei prahlt Werner Massak noch, wie gering seine Personalkosten wären, denn seinen Mitarbeitern, welche von Bamberg zwei mal pro Monat nach Bruchsal mit dem LKW fahren, um hier die Waren an die Insassen zu verteilen, zahle er für die lange Fahrtzeit keinen müden Euro. Nur für die Zeit in der JVA würde sein Personal von ihm auch entlohnt.
Da fragt man sich als Gefangener doppelt, wieso er uns dann solche Preise berechnet, denn er zahlt keine Miete für Verkaufsfläche, Werbung macht er auch keine, es entstehen keine Kosten für die Beleuchtung von Geschäftsräumen der „Filiale“ JVA Bruchsal.
Sprich, Kosten die für eine normale Filiale anfallen, hat er nicht.

Viele Gefangene sprechen schon deutlich von „Wucher“ und „Ausbeutung der Zwangslage“, denn wir Gefangenen dürfen unsere Sachen ausschließlich bei Massak kaufen. Er hat also eine klassische Monopolstellung inne.

Es bleibt abzuwarten, wie (Zivil)Gerichte die Sache sehen werden, denn mehrere Gefangene beabsichtigen, Werner Massak, bzw. seine Firma zu verklagen. Auch werden Strafanzeigen (u.a. wegen Wuchers) erwogen und die Einschaltung des Wirtschaftskontrolldienstes.

Bemerkenswert finde ich, bei aller Berechtigung der Empörung der Gefangenen, dass die Preisgestaltung dieses Kapitalisten mehr Erregung und Unruhe provoziert, als die Verweigerung von vorzeitiger Entlassung auf Bewährung oder die Vorenthaltung von Vollzugslockerungen.

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