„Verhindern wir die Auslieferung Zaids nach Ungarn“ – Soligruppe im Interview

Vor wenigen Wochen stellten sich bundesweit mehrere Antifaschist:innen, die von der ungarischen Justiz mit Haftbefehlen gesucht werden. Ihnen wird vorgeworfen, 2023 Neonazis in Budapest angegriffen zu haben. Alljährlich marschieren Neonazis aus ganz Europa durch die ungarische Hauptstadt, um am sogenannten „Tag der Ehre„, Soldaten der Wehrmacht und der Waffen-SS zu gedenken. Diese hatten, gemeinsam mit ungarischen Kollaborateuren, 1945 versuchte, aus dem Kessel der Roten Armee, die Budapest umstellt hatte, auszubrechen.

Dem nun in Kön in Auslieferungshaft sitzenden Zaid, der keinen deutschen Pass hat, wird vorgeworfen, Teil jener Gruppe von Antifaschist:innen gewesen zu sein, die Neonazis angegriffen haben sollen. Für Radio Dreyeckland sprach ich mit Lio, einer Person der Kölner Soligruppe, die gegen die Auslieferung Zaids kämpft.

Ausblick

Der zivilgesellschaftliche Protest gegen die Auslieferung nach Ungarn ist noch ausbaufähig, auch wenn schon viele Menschen gegen eine mögliche Auslieferung protestieren. Dem Kammergericht sollte klar sein, dass es diesmal nicht so oberflächlich und verfassungswidrig wird agieren können, wie im Fall von Maja, die sehenden Auges in unmenschliche Haftbedingungen geschickt wurde, in ein Land, das selbst rudimentärste menschenrechtliche Ansprüche nicht zu erfüllen gewillt ist- insbesondere wenn es sich um eine dem linken Spektrum zugerechnete Person handelt. Der in ein Land deportiert werden soll, in welchem 2023 die damalige Staatspräsidentin Katalin Novák, den verurteilten Neonazi György Budaházy begnadigte und dann das Gefängnis, auf einem Pferd reitend, verlassen durfte.

Solidaritätsbrief

Wer einen Offenen Brief mitunterzeichnen möchte, der sich gegen die Auslieferung Zaids nach Ungarn wendet, findet eine solchen auf der Internetseite des Komitees für Grundrechte und Demokratie.

Freiheit für Zaid!
Freiheit für alle Antifaschist:innen!

Kammergericht lehnt Freilassung Zaids ab!Rechtsanwältin Busl zum Fall ihres Mandanten Zaid

Anna Magdalena Busl aus Bonn vertritt den zur Zeit in Köln inhaftierten Zaid. Ihm wird von der ungarischen Justiz vorgeworfen, sich 2023 in Budapest an Angriffen auf Neonazis beteiligt zu haben. Am sogenannten „Tag der Ehre“ marschieren regelmäßig tausende Neonazis durch die Stadt um SS- und Wehrmachtssoldaten zu gedenken.

Während gegen alle deutschen Antifaschist:innen in Deutschland Ermittlungs- und Strafverfahren laufen und die aktuell inhaftierten Personen, nicht nach Ungarn ausgeliefert werden sollen, will die deutsche Justiz dies bei Zaid nicht so handhaben, obwohl er fest in Deutschland verwurzelt ist. Seine Anwältin spricht davon, dass hier mit zweierlei Maß gemessen werde.

Trotzdem er sich freiwillig der Justiz stellte, lehnte nunmehr das Kammergericht Berlin es ab, den EU-Haftbefehl ausser Vollzug zu setzen.

Für Radio Dreyeckland sprach ich mit der Bonner Rechtsanwältin Anna Busl, sie vertritt Zaid A. in dem Verfahren. Das Interview gibt es hier zu hören.

Solidaritätsbrief

Wer einen Offenen Brief mitunterzeichnen möchte, der sich gegen die Auslieferung Zaids nach Ungarn wendet, findet eine solchen auf der Internetseite des Komitees für Grundrechte und Demokratie.

Auslieferung von Maja nach Ungarn: organisierte Ahnungslosigkeit!

Die Vorgeschichte

Nachdem es im Frühjahr 2023 zu antifaschistischen Protesten in Budapest (Ungarn) gegen den alljährlichen Nazi-Aufmarsch, anlässlich des „Tags der Ehre“, ein faschistisches „Heldengedenken“, kam, versucht die ungarische Justiz europaweit Antifaschist*innen festnehmen und ausliefern zu lassen.

Maja wird festgenommen und ausgeliefert

Im Dezember 2023 vollstrecken deutsche Behörden einen ungarischen EU-Haftbefehl und verhaften Maja. Bis Ende Juni 2024 wird Maja in Dresden in Haft sitzen, bevor dann das Kammergericht Berlin entscheidet, dass die Auslieferung zu erfolgen habe. Es gab regelmäßig Demonstrationen vor der JVA Dresden und vielfältige Proteste gegen die drohende Auslieferung. Nur Stunden nach Zustellung des Beschlusses des Kammergerichts, beginnen die Behörden mit der Umsetzung der Auslieferung: nach Mitternacht wird Maja aus dem Schlaf gerissen, das LKA Sachsen ist da uns will Maja nun nach Ungarn schicken.

Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

Majas Rechtsbeistände beantragen noch am frühen Morgen des 28. Juni 2024 beim Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung gegen die Vollziehung der Auslieferung. Das Gericht erlässt um 10:50 Uhr die beantragte einstweilige Anordnung-aber da sitzt Maja schon in ungarischer Haft!

Anfrage der GRÜNEN an die Sächsische Staatsregierung

Der Abgeordnete Valentin Lippmann (Bündnis 90/Die Grünen) fragte vor wenigen Wochen die sächsische Staatsregierung ob dem LKA bekannt gewesen sei, dass Majas Rechtsbeistände vor dem Verfassungsgericht klagen würde, ob das LKA sich bei der (zuständigen) Generalstaatsanwaltschaft rückversichert oder gar etwaige „Bedenken (…) gegen die Rechtmäßigkeit (…) auf dem Dienstweg“ mitgeteilt habe.

Erste Antwort der Sächsischen Staatsregierung

Die organsierte Ahnungs- oder auch Verantwortungslosigkeit kann der Antwort der Staatsregierung vom 02.08.2024 entnommen werden.

Nach einer kurzen Schilderung des konkreten Ablaufs, Einsatzbeginn 2.00 Uhr in der Nacht, folgen im berüchtigsten Jurist*innen-Deutsch, Verweise auf SächsVwVfZG, VwVfG, fast schon zynisch anmutend auch auf das Grundgesetz und die Verfassung des Freistaates Sachsen. Alles nur um zu belegen, dass man streng nach Recht und Gesetz gehandelt habe. Zudem sei unter keinen Umständen das LKA Sachsen für irgendetwas verantwortlich, denn es trage „die ersuchende Behörde gegenüber der ersuchten Behörde die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der zu treffenden Maßnahme“.

Will sagen: wir, die sächsische Justiz, tragen keine Verantwortung!

Zweite Antwort der Staatsregierung

Auf eine Kleine Frage der LINKEN Abgeordneten Juliane Nagel gab die Staatsregierung am 06. August weitere Details bekannt. So kam heraus, dass mit der Einsatzplanung schon Mitte Juni begonnen wurde, ganz so, als sei die Auslieferung schon beschlossene Sache („…Mitte Juni 2024 mit der Einsatzplanung begonnen und diese bis zum Einsatzbeginn fortgeschrieben…), da durfte dann das Bundesverfassungsgericht nicht hineingrätschen. Kein Wunder also, dass nahtlos nach Zustellung des Kammergerichtsbeschlusses, binnen Stunden LKA und Hubschrauber vor Ort waren.

Selbstverständlich versäumte es der sächsische Innenminister Armin Schuster, der auch schon selbst mal Polizeidirektor der Bundespolizei war,  nicht, auf die angeblichen Gefahren hinzuweisen die von der „linksextremistischen Szene“ ausgehen würden, für Richter*innen, Polizeikräfte und andere.