Besuchsverbot für Marco Camenisch in JVA Freiburg

Am 12.3.2019 eröffnete mir der zuständige Jurist der 
Justizvollzugsanstalt Freiburg, Dr. K. mündlich, dass meinem 
Antrag von Januar 2019 auf Zulassung von Marco Camenisch als 
Besucher nicht stattgegeben werde. 


Die Gründe 

Zur Begründung verwies der „Staatsanwalt“ (so seine 
offizielle Amtsbezeichnung) darauf, dass Besuche meine 
Resozialisierung gefährden, sowie die Sicherheit der Anstalt 
tangieren. Über Wikipedia habe man recherchiert, dass Marco 
Camenisch ein Ökoterrorist sei, der auch schon Gewalt gegen 
Gefängnisbeamte ausgeübt habe und ausgebrochen sei. Zudem sei 
zu befürchten, dass er mir sicherheitsrelevante Informationen 
über eine Schleusenanlage der Justizvollzugsanstalt Freiburg 
übermitteln könne, was hilfreich für einen eventuellen 
Ausbruch sein könne. 
Hintergrund hierfür ist, dass ich bei SIEMENS im Rahmen einer 
Recherche nach Details zu einem Auftrag hier in der 
Haftanstalt fragte. Denn Siemens baut hier auf den vier 
SV- Stationen ein Schleusensystem ein durch das die 
Verwahrten künftig (eines Tages) selbstständig in den 
Knasthof gelangen können sollen, also ohne, dass Beamte sie 
in den Hof schließen müssen. Meine Anfrage hat Siemens der 
Justizvollzugsanstalt zugeleitet und stuft einige Fragen als 
sicherheitstechnisch als sehr bedenklich ein. 


Die weiteren Schritte 

Das Besuchsverbot ist nun Gegenstand eines Verfahrens beim 
Landgericht Freiburg. Was meine Anfrage bei Siemens mit Marco 
Camenisch zu tun haben soll, das ist mir nicht erklärlich. 
Jedenfalls scheint sich die bundesdeutsche Justiz als 
verlängerter Arm der Schweizer Justiz zu begreifen. Marco 
soll auch hier gebrandmarkt werden, dafür spricht auch die 
Wortwahl des Dr. K. wenn er Marco Camenisch als 
„Ökoterroristen“ bezeichnet. 

Über den Fortgang des Verfahrens werde ich berichten. 



Thomas Meyer—Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV), 
Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg 

https://freedomforthomaswordpress.com


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