Beschwerde gegen Staatsschutz Bamberg ohne Erfolg!

Wie im Juli 2020 berichtet, ist die Kriminalpolizei Bamberg seit 2019 auf Informationssuche (https://freedomforthomas.wordpress.com/2020/07/11/staatsschutz-bamberg-auf-informationssuche-im-juli-2020/), nachdem bei der Firma Massak Logistik GmbH LKWs brannten. Als ich ins Visier der FahnderInnen geriet, beschwerte ich mich beim Landesbeauftragten für Datenschutz. Dieser hat nun die Beschwerde aus datenschutzrechtlicher Sicht für unbegründet erachtet.

Die Vorgeschichte

Die Firma Massak Logistik GmbH ist ein Zulieferdienst für Haftanstalten. Die Geschäftsführer betreiben neben dieser Firma auch noch weitere Unternehmen (so in Bamberg EDEKA-Filialen). Im Gefängniskontext beliefert die Firma seit vielen Jahren den Großteil der InsassInnen in bundesdeutschen Gefängnissen mit Lebensmitteln und sonstigen Waren aus dem Non-Food-Bereich (darunter auch Kleidung, CDs, Elektronik). Immer wieder berichtete ich in den vergangenen Jahren über Recherchen zu der Firma, aber auch über die Kritik von InsassInnen an der Preisgestaltung. Denn je nach Artikel liegen die Preise auch schon deutlich über jenen, welche in Geschäften vor den Mauern verlangt werden; wobei die Inhaftierten besonders ärgerlich darüber sind, wenn sie in EDEKA-Prospekten sehen, was EDEKA-Filialen für Preise verlangt und sie selbst dann höhere Preise zahlen müssen.

Am 12. Mai 2019 kam es dann offenbar zu einem Brandanschlag auf LKWs der Firma Massak Logistik GmbH.

Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen

Mindestens seit Mai 2019 ermittelt deshalb die örtlich zuständige Kriminalpolizei im bayrischen Bamberg. Als dann rund ein Jahr später der Staatsschutz bei Frau H., einer Freundin aus Bayern, unter Hinweis auf eben dieses Geschehen um die Firma Massak bei ihr vorbei schaute und meine an sie gerichteten Briefe mitnahm, beschwerte ich mich beim Bayrischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (https://www.datenschutz-bayern.de/).

Anschließend ließ sich folgendes zu den polizeilichen Ermittlungen rekonstruieren:

Ein Bekennerschreiben zu dem Brandanschlag hätte nach Ansicht der Polizei „Ähnlichkeiten“ zu einer mir zugeordneten Homepage aufgewiesen. Zudem sei in der Zeitschrift „Zündlumpen“ vom 18.05.2019 auf den Anschlag und die Solidarität mit anarchistischen Gefangenen hingewiesen worden.

Sodann sei es am 19.08.2019 zu einem Brandanschlag in Sachsen auf Baustellenfahrzeuge für den Neubau der JVA Zwickau gekommen. In einem am 21.08.2019 auf indymedia.org publizierten Bekennerschreiben hätte sich dann ein „Autonomes Kommando Thomas Meyer-Falk“ hierzu näher verhalten. Später sei es zu weiteren Anschlägen auf die Fahrzeuge der Firmen VSTR GmbH, sowie Hatschek Bau GmbH gekommen, welche ebenfalls am Gefängnisneubau in Zwickau mitwirkten.

Am 09.05.2020 schließlich hätte sich ein Brandanschlag auf dem Gelände der Bundespolizei Bamberg ereignet, der „starke Ähnlichkeiten zu den Anschlägen zu Lasten der Firma Massa aufgewiesen“ habe, so eine Stellungnahme des Polizeipräsidiums Oberfranken, welche der Landesbeauftragte für Datenschutz zitiert.

Über ein Auskunftsersuchen der Generalstaatsanwaltschaft München habe dann der Staatsschutz bei der JVA Freiburg eine „Besuchs- und Telefonliste“ erhoben und sei auf diese Weise auf besagte Frau H. gestoßen, die mich schon besucht und mit mir telefoniert habe.

Die Beschwerde beim Bayrischen Landesbeauftragten für Datenschutz

Am 08.07.2020 bat ich den Datenschutzbeauftragten aus datenschutzrechtlicher Perspektive das Vorgehen der Kriminalpolizei zu prüfen, insbesondere was die Erhebung von Besuchs- und Telefondaten bei der JVA angehe, die Sicherstellung der Korrespondenz bei Frau H., sowie den Umstand, dass die Staatsschutzbeamten mich Frau H. gegenüber als Linksextremisten bezeichnet hätten.

Mit Bescheid vom 26.11.2020 kommt der sachbearbeitende Oberregierungsrat zu dem Ergebnis, dass meine Beschwerde vollumfänglich unbegründet sei und erläutert dies ausführlich. Wer die Details nachlesen mag, der Bescheid ist als PDF angefügt (lediglich den Namen der Freundin aus Bayern und den des Sachbearbeiters vom Datenschutzbeauftragten habe ich geschwärzt).

Bilanz

Auch wenn die Einschätzung des Datenschutzbeauftragten nicht überraschend kommt, so bietet der Bescheid doch einen interessanten Einblick in die Ermittlungstätigkeit des Staatsschutzes der Kripo Bamberg. Was mich selbst angeht, so berührt mich das Vorgehen des Staatsschutzes eher wenig, denn mir ist es seit meiner Verhaftung 1996 vertraut, vom Staat und dessen Bediensteten umfassend ausgespäht zu werden. So wurde bspw. bis 2007 nahezu jeder meiner ein- und ausgehenden Briefe genauestens von einem/einer Jurist/in in der JVA Bruchsal gelesen. So etwas senkt mit den Jahren den eigenen Empörungsgrad. Noch heute tönt bei meinen Telefonaten der Ansagetext, dass „dieses Telefonat mitgehört und aufgezeichnet werden“ könne. Glücklicherweise ist Frau H. seelisch robust und hat den Polizeibesuch und die „Belehrung“ wer ich aus polizeilicher Sicht sei, gut verkraftet.

Über diese persönliche Befindlichkeit hinausgehend kann allerdings gefragt werden, wo in einem Staat die Würde des Menschen ganz lebenspraktisch bleibt, wenn er oder sie de facto über keinerlei Privatsphäre verfügt, die frei wäre von staatlicher Repression. Wenn die Polizei private Korrespondenz einfordert, auch wenn vorliegend Frau H. dann, um eine förmliche Beschlagnahme und vielleicht eine Durchsuchung ihres Hauses zu vermeiden, diese „freiwillig“ herausgab.

Andere Menschen hätten vielleicht den Kontakt zu solch einem Gefangenen (wie mir) abgebrochen. Aber es muss sich gar nicht um einen Zusammenhang mit Gefangenen handeln: Es reicht schon ein Polizeibesuch, in dessen Verlauf dann vor dem/der Nachbar/in „gewarnt“, d.h. informiert wird, um je nach Umfeld soziale Ächtung zu bewirken.

In den letzten Wochen und Monaten nimmt die staatliche Repression bundesweit zu. Ob Razzien oder auch Festnahmen (medial von der konservativ-bürgerlichen Presse beifallheischend begleitet). Umso wichtiger erscheint es mir, sich nicht beeindrucken und schon gar nicht einschüchtern zu lassen!

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com
http://www.freedom-for-thomas.de

Datei: PDF iconBescheid Eingabe betreffend Ermittlungsmassnahmen.pdf


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