Frauen können den Flüchtlingsstatus zuerkannt bekommen, wenn ihnen in ihrem Herkunftsland aufgrund ihres Geschlechts physische oder psychische Gewalt droht, so der Europäische Gerichtshof in einem Urteil von Januar 2024.
Eine Frage die auch deutsche Gericht noch immer zu oft zum Nachteil der geflüchteten Frauen entschieden haben. Ich berichtete für Radio Dreyeckland über das Urteil, dessen Auswirkungen und haben dafür auch mit der Frauenrechtsorgansiation amica gesprochen.
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