Urteil gegen Sicherungsverwahrten wegen sexualisierter Gewalt

Das Landgericht Freiburg verurteilte am 25.06.2024 einen Insassen der JVA Freiburg zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe, sowie anschließender Unterbringung in der Sicherungsverwahrung. Hintergrund für die Verurteilung war sexualisierte Gewalt. Der Angeklagte durfte im Rahmen eines alleinigen Ausgangs die JVA verlassen. So dass es zu dem Übergriff kommen konnte.

Ich hatte den Prozess an den fünf Prozesstagen beobachtet und zusammen mit einer Kollegin von RDL darüber schon am 21.06.2024 und 14.06.204 berichtet.

Im Anschluss an die Verkündung konnte ich für RDL die Freiburger Rechtsanwältin Christina Gröbmayr interviewen. Siie hatte in dem Prozess die Interessen jener japanischen Touristin anwaltlich vertreten, die Opfer des Übergriffs geworden war.
In dem Interview bezieht Gröbmayr auch Stellung zu der Frage, ob sie einen Widerspruch darin sehe, Opfer sexualisierter Gewalt wie aber auch Täter vor Gericht zu vertreten.


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