Auslieferung von Maja nach Ungarn: organisierte Ahnungslosigkeit!

Die Vorgeschichte

Nachdem es im Frühjahr 2023 zu antifaschistischen Protesten in Budapest (Ungarn) gegen den alljährlichen Nazi-Aufmarsch, anlässlich des „Tags der Ehre“, ein faschistisches „Heldengedenken“, kam, versucht die ungarische Justiz europaweit Antifaschist*innen festnehmen und ausliefern zu lassen.

Maja wird festgenommen und ausgeliefert

Im Dezember 2023 vollstrecken deutsche Behörden einen ungarischen EU-Haftbefehl und verhaften Maja. Bis Ende Juni 2024 wird Maja in Dresden in Haft sitzen, bevor dann das Kammergericht Berlin entscheidet, dass die Auslieferung zu erfolgen habe. Es gab regelmäßig Demonstrationen vor der JVA Dresden und vielfältige Proteste gegen die drohende Auslieferung. Nur Stunden nach Zustellung des Beschlusses des Kammergerichts, beginnen die Behörden mit der Umsetzung der Auslieferung: nach Mitternacht wird Maja aus dem Schlaf gerissen, das LKA Sachsen ist da uns will Maja nun nach Ungarn schicken.

Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

Majas Rechtsbeistände beantragen noch am frühen Morgen des 28. Juni 2024 beim Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung gegen die Vollziehung der Auslieferung. Das Gericht erlässt um 10:50 Uhr die beantragte einstweilige Anordnung-aber da sitzt Maja schon in ungarischer Haft!

Anfrage der GRÜNEN an die Sächsische Staatsregierung

Der Abgeordnete Valentin Lippmann (Bündnis 90/Die Grünen) fragte vor wenigen Wochen die sächsische Staatsregierung ob dem LKA bekannt gewesen sei, dass Majas Rechtsbeistände vor dem Verfassungsgericht klagen würde, ob das LKA sich bei der (zuständigen) Generalstaatsanwaltschaft rückversichert oder gar etwaige „Bedenken (…) gegen die Rechtmäßigkeit (…) auf dem Dienstweg“ mitgeteilt habe.

Erste Antwort der Sächsischen Staatsregierung

Die organsierte Ahnungs- oder auch Verantwortungslosigkeit kann der Antwort der Staatsregierung vom 02.08.2024 entnommen werden.

Nach einer kurzen Schilderung des konkreten Ablaufs, Einsatzbeginn 2.00 Uhr in der Nacht, folgen im berüchtigsten Jurist*innen-Deutsch, Verweise auf SächsVwVfZG, VwVfG, fast schon zynisch anmutend auch auf das Grundgesetz und die Verfassung des Freistaates Sachsen. Alles nur um zu belegen, dass man streng nach Recht und Gesetz gehandelt habe. Zudem sei unter keinen Umständen das LKA Sachsen für irgendetwas verantwortlich, denn es trage „die ersuchende Behörde gegenüber der ersuchten Behörde die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der zu treffenden Maßnahme“.

Will sagen: wir, die sächsische Justiz, tragen keine Verantwortung!

Zweite Antwort der Staatsregierung

Auf eine Kleine Frage der LINKEN Abgeordneten Juliane Nagel gab die Staatsregierung am 06. August weitere Details bekannt. So kam heraus, dass mit der Einsatzplanung schon Mitte Juni begonnen wurde, ganz so, als sei die Auslieferung schon beschlossene Sache („…Mitte Juni 2024 mit der Einsatzplanung begonnen und diese bis zum Einsatzbeginn fortgeschrieben…), da durfte dann das Bundesverfassungsgericht nicht hineingrätschen. Kein Wunder also, dass nahtlos nach Zustellung des Kammergerichtsbeschlusses, binnen Stunden LKA und Hubschrauber vor Ort waren.

Selbstverständlich versäumte es der sächsische Innenminister Armin Schuster, der auch schon selbst mal Polizeidirektor der Bundespolizei war,  nicht, auf die angeblichen Gefahren hinzuweisen die von der „linksextremistischen Szene“ ausgehen würden, für Richter*innen, Polizeikräfte und andere.

PDF der Antwort auf die GRÜNEN-Anfrage

PDF der Antwort auf die LINKE-Anfrage

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