Seit vergangener Woche wird über Foltervorwürfe gegen Bedienstete der bayrischen Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen berichtet. Dunkelhaft, kein warmes Essen, nur ein Glas Wasser am Tag, Tritte und Schläge ins Gesicht. Eine ehemalige Gefängnisärztin bestätigt zumindest Teile der Vorwürfe.
Rechtsanwältin erhebt Foltervorwürfe
Für zwei ihrer Mandanten erhebt eine Rechtsanwältin massive Vorwürfe gegen Mitarbeitende der bayrischen Haftanstalt Augsburg-Gablingen.
Ihre Mandanten seien in sogenannten „Besonders gesicherten Hafträumen“ (bgH) eingesperrt worden. Eigentlich werden in solchen Räumen nur akut suizidale Inhaftierte untergebracht oder nach Angriffen auf Bedienstete oder Mitgefangene. Nichts davon, so die Verteidigerin, treffe auf ihre Mandanten zu. Dennoch seien diese nackt und in Einzelhaft in diesen Zellen untergebracht worden. Nicht einmal die sonst üblichen Papierunterhosen hätten sie bekommen. Auch eine Matratze, die es normalerweise in den Einzelzellen gebe, hätten sie nicht erhalten. Stattdessen hätten sie auf dem Betonboden liegen müssen. Einer ihrer zwei Mandanten hätte erst auf mehrmaliges Bitten hin eine dünne Matratze ohne Bettzeug bekommen. Die beiden Gefangenen hätten keine warmen Mahlzeiten erhalten, sondern lediglich eine Scheibe Brot und ein paar Scheiben Wurst dazu. Das Licht sei in den Zellen 24 Stunden aus gewesen, so dass es sich letztlich um Dunkelhaft gehandelt habe.
Einer der beiden Männer habe nur ein einziges Glas Wasser am Tag bekommen.
Eine ehemalige Gefängnisärztin bestätigt Teile der Vorwürfe
Was diesen Fall von anderen unterscheidet: eine ehemalige Gefängnisärztin der Haftanstalt bestätigt zumindest in Teilen die Vorwürfe der Rechtsanwältin und der Gefangenen.
Katharina Baur sprach mit dem bayrischen Rundfunk über ihre Zeit als Ärztin in der JVA Augsburg-Gablingen, wie sie selbst Gefangene in den besonders gesicherten Hafträumen erlebt habe, die ihrer und der Einschätzung anderer Ärzt*innen nach dort nicht hätten eingesperrt sein dürfen, aber sie hätte sich gegenüber der Anstalt nicht durchsetzen können. Kein Waschmöglichkeit, kein WC-Papier, ein Loch im Boden als Klo, keine Matratze, kein Bettzeug, ständige Dunkelheit. Ein Insasse sei aus Verzweiflung mit voller Wucht mit seinem Kopf gegen die Zellenwände gerannt. Sie selbst habe dann auch die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter informiert. Diese sei auch in die Anstalt gekommen, jedoch würde dieser an der Torwache solange aufgehalten, so dass noch kurzerhand Missstände (wie beispielsweise, dass im bgH keine Matratze sei) behoben würden, bevor die Kommissionsmitglieder die Räume betreten. Sie selbst hat zwischenzeitlich gekündigt und arbeitet als angestellte Ärztin in Landau.
Erste Reaktion der Justiz
Vor wenigen Tagen kam es zu einem Polizeieinsatz in der JVA Augsburg-Gablingen, wie auch der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Dr. Andreas Dobler auf Anfrage bestätigte. Er teilte mit, es gehe „um die Überprüfung interner Vorgänge auf ihre strafrechtliche Relevanz hin im Hinblick auf Körperverletzung im Amt. Es besteht der Anfangsverdacht, dass einzelne Gefangene möglicherweise unbekleidet in einen „besonders gesicherten Haftraum ohne gefährdende Gegenstände“ untergebracht worden sein sollen, ohne dass die besonderen Voraussetzungen für diese Maßnahme vorlagen. Zudem geht die Staatsanwaltschaft Vorwürfen nach, wonach es zu tätlichen Übergriffen einzelner Beschäftigter auf einzelne Gefangene gekommen sein soll.“ Abschließend verweist Dr. Dobler auf die Unschuldsvermutung hin, die „bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens“ gelte. Entsprechend lässt auch die u.a. beschuldigte stellvertretende Anstaltsleiterin über ihre Rechtsanwälte alle Vorwürfe bestreiten.
Gefangenengewerkschaft GG/BO äußert sich zu den Foltervorwürfen
Radio Dreyeckland sprach mit Manuel Matzke von der Gefangenengewerkschaft GG/BO über die Fälle in Augsburg, aber auch die Situation in anderen Haftanstalten, was Gewalt von Bediensteten gegenüber Inhaftierten angeht. Danach handelt es sich nicht um singuläre Vorkommnisse, solche Zustände gebe es auch in anderen Anstalten, mur seien diese für die Gefangenen oft schwer beweisbar. Vielmehr bekämen Gefangene die Vorwürfe erheben, umgehend eine Strafanzeige wegen Verleumdung und würden entsprechend auch verurteilt werden.
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