Im Frühjahr 2023 machte die Freiburger Polizei (mal wieder) Schlagzeilen, weil auf Smartphones von Polizist*innen, wenig überraschend, rassistische und homophobe Chatinhalte aufgetaucht sind. Für den 20.11.2024 hat das Amtsgericht Breisach eine Urteilsverkündung angesetzt.
Die Vorgeschichte
Wie die Badische Zeitung am 26.07.2021 berichtete, sei eine Chatgruppe von Freiburger Polizist*innen aufgeflogen. Knapp zwei Jahre später wurde bekannt, dass gegen einen Freiburger Polizisten ein Dienstverbot verhängt worden sei, gegen weitere Bedienstete der Polizei liefen Disziplinarverfahren. Zwischenzeitlich wurden Verfahren an die Staatsschutzabteilung der Karlsruher Staatsanwaltschaft abgegeben.
Prozess vor dem Amtsgericht Breisach
Tief in der badischen Provinz verhandelte kürzlich das Amtsgericht Breisach gegen einen 45-jährigen Freiburger Polizisten, wie die Badische Zeitung am 14.11.2024 berichtete. Offenbar ziemlich fanatischer Hass auf alles Nicht-Deutsche wurde in der Chatgruppe ausgetauscht, dabei soll der Angeklagte aus seiner fremdenfeindlichen und rechtsextremen Haltung keinen Hehl gemacht haben. Eine Ermittlerin der Landeskriminalamtes habe im Prozess auf Frage des Staatsanwalts Graulich bestritten, dass die Ansichten ihres angeklagten Kollegenrepräsentativ sei für die Polizei.
Für Mittwoch, den 20.11.2024 hat die Vorsitzende die Urteilsverkündung terminiert.
Einordnung
Fast zeitgleich fand vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen ein Strafprozess gegen einen Angeklagten statt, der beschuldigt wird, einen Asylbewerber erschossen und hernach zerstückelt zu haben. Dort wollten weder Ermittler*innen der Polizei, noch Staatsanwaltschaft oder Gericht ein rechtsextremes Tatmotiv erkennen; da half es auch nichts, dass der Angeklagte sich schon in der Vergangenheit antisemitisch äußerte, seine Hundehütte „Wolfsschanze“ nannte, und durch andere Äußerungen rein rechtsextremes Weltbild verbreitete. Welche „Ermittler*innen“ auch bei der Polizei arbeiten, zeigt eben jene Chatgruppe, die nur aufgeflogen war, weil ein Praktikant von den Chatinhalten erfuhr und dies seinem Vorgesetzten meldete. Wen verwundert es dann, dass in dem Fall um den erschossenen Asylbewerber niemand in der Justiz ein rechtsextremes Motiv erkennen möchte?
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