Armutsstrafrecht in Aktion: Amtsgericht verhandelt wegen 180gr Cannabisblüten

Es ist ein sonniger Märzmorgen als wir zu zweit auf den Zuschauer:innen-Stühlen von Saal 6 im Freiburger Amtsgericht sitzen. Ein Rechtsreferendar, der zur Zeit bei einem Anwalt seine Praxisstation absolviert und ich. Sonst interessiert sich scheinbar niemand für Demba Kamaras Prozess. Unerlaubtes Handeltreiben mit Cannabis wird ihm vorgeworfen.

Der verzögerte Prozessbeginn

Staatsanwältin Ihle war schon eine halbe Stunde vor Prozessbeginn da. Rucksack, Tasche und einen roten Reisekoffer. Dann kommt der Protokollant in seiner schwarzen Robe, schließlich der angeklagte Demba Kamara (sein Name ist geändert) und Richterin Heilshorn. Es fehlen Kamaras Anwalt und die Dolmetscherin. Als Rechtsanwalt Wenneckers mit ein paar Minuten Verspätung eintrifft, verweist er auf die Zugangsschleuse des Gerichts: die Türe ins Gebäudeinnere ging nicht auf. Schließlich kommt auch noch die Dolmetscherin. Dann wird es trubelig, denn zwei Lehrkräfte mit einer Schulklasse tauchen auf.

Ob sie der Verhandlung folgen dürften, sie kämen von weit her, aus dem Schwarzwald. Eigentlich hätten sie einen anderen Prozess verfolgen wollen, aber der Angeklagte dort sei nicht erschienen. Allerdings reichen hier in Saal 6 die Stühle nicht für 25 Schüler:innen aus. Erstaunlich flexibel bietet die Richterin an, man könne den Saal wechseln.

Gesagt getan und so kann es mit 20 Minuten Verspätung losgehen.

Die Anklageverlesung

In einem rasenden Tempo verliest Staatsanwältin Ihle die Vorwürfe: am 1. Juni 2025 habe der 25-jährige Angeklagte aus Gambia, gegen 14.00 Uhr auf dem Stühlinger Kirchplatz in Freiburg rund 140 Gramm Cannabisblüten in Besitz gehabt, als die Polizei eintraf sei, habe er sich der Festnahme zu entziehen versucht. Angeblich habe er, 115kg schwer und 1,90 cm groß, sich von dem körperlich unterlegenen Polizeioberkommissar losgerissen, nachdem dieser vergeblich versucht hatte, ihm eine Handschelle anzulegen. Diese Handschelle sei nur an einem Handgelenk angeschlossen gewesen. Mit dieser Metallschließe an dem einen Handgelenk habe er in Richtung des Polizisten geschlagen sowie einen „ruckartigen Ellenbogenstoß“ ausgeführt. Schließlich habe er angeblich in den kleinen Finger des Polizisten gebissen. Nach kurzer Flucht zu Fuß, in Badeschlappen, sei er aber gestolpert und schließlich festgenommen worden.

In der später durchsuchten Wohnung, einem Zimmer in einem Gasthaus, seien weitere knapp 40 Gramm Cannabis sowie sechs Ecstasytabletten gefunden worden.

All das strafbar wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, Körperverletzung, tätlicher Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten, mit einem gefährlichen Werkzeug (die nur teilweise befestigte Handschelle wird hier zu einem solchen „gefährlichen Werkzeug“).

Die Einlassung durch den Verteidiger

Rechtsanwalt Wenneckers verlas, in Absprache mit seinem Mandanten, auch weil dieser stark stottere, wenn er aufgeregt sei, eine kurze Erklärung. Den Kernvorwurf, d.h. Besitz von Betäubungsmitteln räumt er ein, aber dabei sei es ausschließlich um die Deckung des hohen Eigenbedarfs gegangen. Ja, er habe sich nicht sogleich festnehmen lassen, aber den Polizisten geschlagen habe er nicht. Er sehe, dass er einen schweren Fehler begangen habe. Die zehn Tage die er nach seiner Festnahme in Untersuchungshaft sitzen musste, hätten ihm sehr zugesetzt, er habe seitdem kein Cannabis mehr konsumiert.

Immer habe er gearbeitet, das tue er auch jetzt, zudem sei er Vater und zahle auch ordentlich den Unterhalt.

Erste Zeugenvernehmung – ein Polizist

Geladen war nur ein Zeuge, Erster Polizeihauptmeister S., 37 Jahre alt, Polizeirevier Nord in Freiburg. Knapp 20 Minuten wird er aussagen: zur Verfolgung und Festnahme von Demba Kamara kann er kaum etwas aus eigenem Erleben beisteuern, denn er selbst sei einer anderen Person nachgerannt um sie festzunehmen. Der Stühlinger Kirchplatz sei „bekannt für Drogenkriminalität“. Aber ungewöhnlich sei der Einsatz nicht wirklich gewesen, nach der Festnahme sei der Demba Kamara kooperativ gewesen, haben freiwillig der Durchsuchung des Handys und auch der Wohnung zugestimmt.

Dennoch geht es dann etwas in die Tiefe, denn der Verteidiger möchte wissen, ob und wenn ja was, der angeblich in den Finger gebissene Polizist ihm erzählt habe.

Der Anwalt hält ihm den Vermerk des Polizeikollegen vor, darin schildert dieser, er -der Polizist- habe sich mit dem ganzen Gewicht auf den Rücken des Herrn Kamara gesetzt und die Nase gepackt um den Kopf zurück zu biegen. Das sei doch eine völlig aus dem Ruder gelaufene Situation.

Hier wird der Zeuge etwas emotional und verteidigt seinen Kollegen. Nein, da sei nichts aus dem Ruder gelaufen, man lerne gezielt „extreme Schmerzreize“ zu setzen, um so das polizeiliche Gegenüber unter Kontrolle zu bekommen, das sei verhältnismäßig und noch weit weg von, was auch möglich gewesen wäre, dem Einsatz von Schlägen. Der Angeklagte musste damals gewusst haben, dass ihm eine empfindliche Strafe drohe, denn Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Freiburg seien dafür bekannt solche empfindlichen Strafen zu fordern, bzw. zu verhängen in Fällen wie diesen.

Dann ergänzt der Polizist noch, dass ein Zeuge aus dem Gasthaus, in welchem der Angeklagte wohnte, sich verwundert gezeigt habe, wie Herr Kamara es sich eigentlich leisten könne 3-4 mal im Jahr nach Gambia zur Familie fliegen zu können.

Als keine Fragen mehr an den Zeugen gerichtet werden, darf dieser gehen, nimmt, aber als Zuhörer auf dem letzten freien Stuhl im Raum Platz.

Die weitere Beweisaufnahme

In der kommenden halben Stunde werden Vermerke verlesen: Listen über das was alles sichergestellt wurde, also das Cannabis, Bargeld in Scheinen in Höhe von 245 € (das Kleingeld, so akkurat ist man dann doch, in Höhe von 5,13 € wurde nicht sichergestellt, sondern dem Angeklagten belassen) und Handy. Ein Gutachten des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg über den THC-Gehalt: rechnerisch würden sich angeblich 2.111 Konsumeinheiten ergeben.

Eine kleine Diskussion entbrennt, als es um die Bilder der Wohnung des Angeklagten geht, denn dem Verteidiger ist unklar, weshalb manche Bilder als „Auffindesituation“ bezeichnet sind, obwohl dort ersichtlich, aus dem Abgleich mit anderen Bildern, zu sehen sei, dass da schon hin und hergeräumt worden sein müsse. Der im Zuschauerraum sitzende Polizist lacht hier manchmal und schnaubt, denn es ist klar worauf der Anwalt unterschwellig abzielt: hat die Polizei dort etwas manipuliert. Aber letztlich verläuft die Diskussion im Sande.

Eine kurze Sitzungspause

Da jener Polizist, der angeblich in den Finger gebissen wurde, am heutigen Tag nicht kommen konnte, wird ein Fortsetzungstermin gesucht. Die Vorsitzende Richterin muss dazu in ihrem Kalender im Büro nachschauen, aber das Büro befindet sich nicht im Gebäude des Amtsgerichts, also unterbricht sie kurz die Verhandlung, auch um der Schulklasse zu ermöglichen, an die Staatsanwältin und den Anwalt Fragen zu stellen. Tatsächlich kommen auch ein paar Fragen: wie hoch die Arbeitsbelastung sei bei der Staatsanwaltschaft. 100 Verfahren pro Monat sei die Quote, so Staatsanwältin Ihle.

Was ihn, den Verteidiger, denn besonders belaste? Wenn er, so Rechtsanwalt Wennekers, für einen Mandanten kämpfe, überzeugt sei, der Vorwurf stimme so nicht, aber damit nicht durchdringe. Zudem wenn migrantische Mandanten anschließend ausgewiesen würden. Er erinnere sich an einen Mann, ein Freiburger „Bobbele“ (so werden hier in Freiburg geborene Menschen genannt), der sich aber nie um den Erhalt des deutschen Passes gekümmert habe. Der sei schließlich in ein Land ausgewiesen worden, dessen Sprache er weder lesen, noch schreiben und nur rudimentär sprechen konnte. Sowas gehe ihm nach.

Der Prozess wird vertagt

Die Richterin kommt zurück und verkündet, es gehe am 23. März um 09:00 Uhr weiter und schließt die Sitzung. Die Lehrer:innen der Schulklasse eilen zur Schautafel auf der die Prozesse des heutigen Tages anzeigt werden, um noch schnell eine weitere Verhandlung zu finden, in welche sie mit der Schulklasse gehen können.

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