Kommentar zum Urteil im Fall Mahdi ben Nacer – „Formal ein Erfolg- dennoch anerkennt BGH nicht die rassistische Dimension!“

Der Fall des kurz vor Weihnachten in Südbaden getöteten Geflüchteten Mahdi ben Nacer hatte überregional Schlagzeilen gemacht. Der Täter, er legte bald ein Geständnis ab, war vielfach auffällig mit rechtsextremen und antisemitischen Äußerungen, in seinem Haus fand die Polizei einschlägige Literatur und Bilder. Aber das in der Provinz liegende Landgericht Waldshut-Tiengen wollte partout keine rechtsextreme Motivation erkennen. Die Schwester des in Tunesien geborenen Geflüchteten war es, die Revision einlegte. Kürzlich hob der Bundesgerichtshof auf diese Revision hin, das Urteil auf und gab die Sache zur neuen Entscheidung an das selbe Landgericht zurück.

Immer wieder war von einem großen Erfolg die Rede- ich sehe das in meinem Kommentar auf Radio Dreyeckland differenzierter, denn der Bundesgerichtshof führt letztlich die Ignoranz des Landgerichts fort, was die rassistische Komponente anbelangt.

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