Schwitzen im Knast 2010

Es gibt Haftvermeidungsprogramme, die sich (wenig originell) „schwitzen statt sitzen“ schimpfen, wo an Stelle von Haft Arbeitsstunden (z.B. Straßen kehren) geleistet werden müssen. Aktuell jedoch heißt es in bundesdeutschen Gefängnissen: Schwitzen und sitzen.


Beispiel JVA Bruchsal


Errichtet Mitte des 19. Jahrhunderts (Grundsteinlegung 1848!) fühlt sich die Außenwand im Winter an wie ein Eisblock und entsprechend kalt wird es in den Zellen des Nachts. Im Sommer hingegen wirkt die Mauer der Zelle wie ein Heizstein, so dass es auch in der Nacht nicht wirklich erfrischend wird.

Wer BILD-gebildet nun meint, die Anstalt schere sich um das Wohlbefinden und reiche gekühlte Getränke, der irrt. „Alt-Knackis“, die schon 15 – 20 oder mehr Jahre sitzen, berichten zwar, dass es vor Jahren an Tagen mit über 30 Grad kühlen Tee gegeben habe, jedoch ist dieser schon längst dem Rotstift zum Opfer gefallen.


Arbeit bei über 35 Grad


Wie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin kürzlich vermeldete, gilt seit einigen Wochen eine neue Arbeitsschutz-Regel (A 3-5) hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen bei erhöhten Rauminnentemperaturen. Ab 26 Grad sollen Arbeitgeber Getränke kostenlos reichen, ab 30 Grad müssen sie es sogar. Ab 35 Grad ist nach 45 min. Arbeit eine Pause von 15 min. einzulegen.


Eigentlich sind im Gefängnis die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen zu befolgen, nur scheint sich – zumindest in Bruchsal – die ASR A 3-5 noch nicht bis zur Bruchsaler Gefängnisleitung und dem für die Gesundheit der Insassen verantwortlichen Anstaltsarzt, Dr. med. Maier herumgesprochen zu haben, so dass nun Landtag und Justizministerium aktuell prüfen, ob es hier zu persönlichem Fehlverhalten gekommen ist.


Wer freilich in einem bequemen Ledersessel hockt und sich eine dem Kühlschrank entnommene Mineralwasserflasche genüsslich die Kehle hinunter perlen lässt, der hat gewiss anderes im Kopf als bei teilweise über 40 Grad Raumtemperatur dürstende Gefangene.


Recht auf körperliche Unversehrtheit


Auch und gerade Gefangene haben ein Anrecht auf körperliche Unversehrtheit; hierzu gehört dann bei extremen klimatischen Verhältnissen zum Beispiel eine situationsangemessene Versorgung mit Flüssigkeit.

Schließlich sind Gefangene qua Gesetz gezwungen zu arbeiten, und werden mit diversen Maßnahmen überzogen, wenn sie sich diesem Zwang versuchen zu entziehen. Sie können auch nicht „ausweichen“, einfach mal vor die Türe gehen.

Wenn Fahrgäste der Deutsche Bahn AG dehydrieren, kommt dies in die Tagesschau und wird in den Medien skandalisiert, wenn hingegen Gefangenen selbst billig zuzubereitender Tee an heißen Tagen nicht ausgegeben wird, ist dies nicht einmal eine kleine Notiz wert.



Thomas Meyer-Falk, c/o JVA – Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal

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Neues aus der Anstalt

Im Januar hatte ich von den Gedanken und Einfällen des Leiters der Justizvollzugsanstalt Bruchsal (http://de.indymedia.org/2010/01/270575.shtml) berichtet; u.a. von der Streichung von 23 Besuchstagen für 2010. An diesen Tagen sollte dann gar kein Besuch in der JVA möglich sein. Zwischenzeitlich änderte der Anstaltsleiter seine Verfügung und begründete dies mit der steigenden Belegung der Anstalt, sodass er nicht mehr an der Streichung der Besuchstage für 2010 festhalten wolle.

Der Anstaltsarzt

Dafür macht nun der Anstaltsarzt, Dr. med. Peter Maier von sich reden; seit Sommer 2009 in der JVA Bruchsal tätig, nachdem er eine Hausarztpraxis aufgegeben hatte. Der Gefangenenvertretung gelang es trotz mehrfacher schriftlicher Anfragen nicht, ihn zu einem Gespräch zu bewegen, in der Zeit, in der ich selbst Mitglied dieses Gremiums war.
Arzt-Patienten-Beziehungen sind etwas sehr persönliches und auch fragiles, gerade in einem Gefängnis. Dort kann sich kein Patient den Arzt aussuchen, sondern muss mit dem Doktor vorlieb nehmen, der in der JVA Dienst tut. Auch der Gesetzgeber tut das Seine dazu, eine vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung auszuhöhlen, indem er den Arzt zwingt, bestimmte Sachverhalte, die diesem durch die inhaftierten Patienten bekannt werden, dem Anstaltsleiter zu melden (sogenannte „Offenbarungspflicht“).

Diabetikerkost gestrichen

Mit Schriftsatz vom 11.06.2010 (Titel: „Umstellung Diabetikerkost“) informierte Dr. Maier seine Patienten, welche an Diabetes leiden, dass sie ab 01.07.2010 keine Diabetikerkost mehr erhalten würden.
Dabei berief sich der Anstaltsarzt auf nicht näher bezeichnete „Fachgesellschaften“, welche sich ihrerseits auf von ihm nicht näher bezeichnete „internationale Studien“ beziehen würden, sodass für die betroffenen Gefangenen die Hintergründe letztlich völlig im Dunkeln blieben, da sie seine Informationen nicht verifizieren können.
Ab sofort, so der Arzt, liege es „in der Eigenverantwortung eines jeden selbst“, auf die der chronischen Erkrankung angemessene „Energiezufuhr zu achten“.

Substitutionstherapie gekürzt

Am 01.07.2010 folgte die nächste Verlautbarung aus dem Arztrevier, in Gestalt des ehemaligen Haus- und nunmehrigen Anstaltsarztes Dr. Maier.
In jeder Haftanstalt findet sich ein erheblicher Anteil an Inhaftierten mit akuten und/oder chronischen Drogenproblemen. Um den Entzug zu mildern, wird deshalb auch in Gefängnissen die Substitution (z.B. mit Methadon) zunehmend praktiziert, welche im Allgemeinen gut angenommen wird. Um „Missbrauch“ des Substitutionspräparats zu verhindern, müssen die entsprechenden Patienten in der JVA Bruchsal morgens gegen 6:20 Uhr von ihrem Stationsbereich in das Anstaltsrevier „vorgeführt“ werden, um dort das Medikament einzunehmen.
Angeblich führe die schiere Zahl von etwa 20 Substituierten „zunehmend zu Problemen organisatorischer Art“, welche, so der Doktor weiter, „mit der derzeitigen Personaldecke nicht mehr zu bewältigen“ seien.
Sich offenbar zügig an die Diktion im Gefängnis angepasst, lässt er uns Gefangene wissen: „Aus diesem Grund wird beschlossen: die Anzahl der Substitutionspatienten wird reduziert.“ Ferner, so der Anstaltsarzt weiter, werde er „bis zum Erreichen einer akzeptablen Anzahl an Substitutionspatienten (12)“ keine weiteren Patienten in das Programm aufnehmen. Dies bedeute, „dass zuerst 8 !! Patienten ausscheiden müssen“ (Ausrufezeichen im Original).

Körperliche Unversehrtheit?

Nun gilt, zumindest in der Theorie, auch im Gefängnis das Recht auf Leben und Gesundheit; außerdem regelt Artikel 104 Absatz 1 Grundgesetz ausdrücklich, dass „festgehaltene Personen (…) weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden“ dürfen.
Es gibt auf den Fluren murrende Insassen, die sich fragen, wofür denn der Arzt und sein Personal so üppig bezahlt werden, wenn „Probleme organisatorischer Art“ herhalten müssen, um die Substitution einzuschränken. Aber wo kein Kläger, da kein Richter – und bereit sich namentlich zitieren zu lassen war keiner der betreffenden Gefangenen. „Den muss man doch anzeigen“, so ein verzweifelter Einwurf eines Inhaftierten; aber aus der Praxis kann berichtet werden, dass selbst wenn Gefangene zu Tode kommen, sich letztlich fast nie eine Verurteilung eines Gefängnisarztes erreichen lässt.

Vorbereitung auf das Leben nach der Haft

Letztlich könnte man die Maßnahmen des Dr. Maier auch als punktgenaue Umsetzung des im Strafvollzugsgesetz verankerten „Angleichungsgrundsatzes“ (in § 3 Abs. 1 StVollzG-Bund heißt es: „Das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angeglichen werden.“) werten. Nämlich Kürzung und Rationierung medizinischer Leistungen für das Prekariat!

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA – Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal
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Bush-Prozess! Die Fortsetzung

Wie im Februar berichtet (http://de.indymedia.org/2010/02/272962.shtml), findet vor dem Verwaltungsgericht ein Verfahren um die Kosten des Besuchs des damaligen US-Präsidenten Bush jr. im Jahr 2006 in Bundeskanzlerin Merkels Wahlkreis statt.

Ich hatte mich um Zugang zu den Rechnungen des Besuchs bemüht, da ich höhere Kosten als die vom Land behaupteten etwa acht Millionen Euro, für die „teuerste Grillparty der Welt“, vermute.

Nachdem das Innenministerium den Zugang zu den Rechnungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz verweigerte, erhob ich Klage vor dem o.g. Gericht, das mir wegen Aussicht auf Erfolg Prozesskostenhilfe bewilligte.

Eine für den 05. März 2010 terminierte mündliche Verhandlung setzte das Gericht kurzfristig ab (http://de.indymedia.org/2010/03/275476.shtml).

Nunmehr setzte Vorsitzender Richter Skeries einen neuen Termin für die mündliche Verhandlung über die Klage fest:

Freitag, den 27.08.2010 um 8:30 Uhr, Saal IV

im Verwaltungsgericht Schwerin, Wismarsche Straße 323 a, 2. OG in Schwerin

Für Rückfragen steht auch mein, mir vom Gericht beigeordneter Rechtsanwalt Stefan Schulz (Kanzlei: Lorentz, Macht, Fandel, Platz der Freiheit 7 a, 19053 Schwerin, Tel. 0385-79 56 01, http://www.die-verteidiger.de, email: info@die-verteidiger.de) zur Verfügung.

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA – Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal

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Gefangene – voller Defizite?

Viele Menschen denken erst einmal an Defizite, die das Gegenüber tatsächlich oder vermutlich aufweist: Zu groß, zu klein, zu dick, zu dünn, zu affektiert, zu laut, zu leise, zu egozentrisch, zu unaufmerksam, zu unhöflich, und anderes mehr.

Insoweit unterscheidet sich das Miteinander in Freiheit nicht vom Leben hinter Gittern, nur hat es auf Dauer gesehen vielleicht unerfreulichere Wirkungen, wenn gerade Inhaftierte auf Defizite reduziert werden.



Exkurs: Ein Mal pro Woche spaziere ich mit P. im Gefängnishof im Kreis, etwa für eine dreiviertel Stunde und es geht meist recht heiter zu. Er hält sich für einen Realisten, wenn er sein Umfeld an Mitgefangenen überwiegend defizitär wahrnimmt und wirft mir vor, eine rosarote Brille zu tragen, wenn ich die Ressourcen sehe, die in diesen Menschen noch verschüttet liegen.



Ressourcen, das ist das Stichwort. Wenn ein Mensch es einmal geschafft hat, ins Gefängnis zu kommen, liegt eine lange Wegstrecke hinter ihr, bzw. ihm. Ausgeschlossen von der freien Welt, finden sich die Gefangenen an einem Ort wieder, der (in aller Regel) das fortsetzt, was sie schon seit Kindesbeinen an kennengelernt haben. Nicht ihre Ressourcen, ihre Talente, Fähigkeiten stehen im Fokus, sondern das, was sie nicht-können, all diese negativen Zuschreibungen, die suggerieren, ein Mensch sei so, sei ein statisches Wesen, unveränderlich.

Schnell entsteht der Eindruck, Verhaltensmerkmale wie „ist kriminell“, „ist aggressiv“, „ist faul“ seien manifest, vielleicht unveränderbar.

So zementieren sie eine Welt und die Gefangenen fühlen sich bestätigt auch in ihrem eigenen, meist wenig wohlwollenden Selbstbild, aber ebenso in ihrem (Vor)Urteil vom Gegenüber, das sie erneut auf die Defizite reduziert.



Exkurs: Manche werden schon vom Mittel des Umdeutens gehört haben. Aus der mentalen Sackgasse, das Gegenüber sei doch „verhaltensauffällig“ wird ein „verhaltensoriginell“, denn neue Worte schaffen neue Gefühle und öffnen so einen Zugang zu den Ressourcen eines Menschen.



Wenn wir negative Bewertungen durch ressourcenbeschreibende Bezeichnungen ersetzen, verändern wir zum einen unser eigenes Bild von unserem Gegenüber, zugleich eröffnen wir diesem die Möglichkeit, sich selbst und seine Umwelt mit anderen Augen wahrzunehmen. Nennen wir ihn Frank: Als Kind haute er oft von zu Hause ab, schwänzte die Schule und prügelte sich herum.


Verhaltensweisen und Zuschreibungen, wie sie sich in vielen Lebensläufen von weiblichen, wie männlichen Inhaftierten finden lassen.

Wie verändert sich unsere Wahrnehmung, unser Gefühl für Frank, wenn wir stattdessen hören: Er zeigte großen Freiheitsdrang, organisierte sich Freiräume und kämpfte um Anerkennung!?



Exkurs: Welche Anstrengungen unternehmen wir, um tief aus der Erde Kohle oder auch Diamanten zu fördern? Hunderte von Millionen werden in die Suche und hernach in das Schürfen gesteckt. Wäre es wohl möglich, mit der selben Energie und Hartnäckigkeit in anderen Menschen nach dem zu suchen, was wertvoll ist?



All das hat nichts mit einer „rosaroten Brille“ zu tun, sondern es geht um eine positive Veränderung der Eigen- wie der Fremdwahrnehmung, um so Kampfgeist und die Kompetenz der Gefangenen zu verdeutlichen.

Wer sie auf ihre Defizite reduziert, der nimmt ihnen auch ein Stück ihrer Würde.



Thomas Meyer-Falk, c/o JVA – Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal

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Anfragen zum Strafvollzug

Immer mal wieder beschäftigen sich Abgeordnete in den Landtagen mit dem Strafvollzug. Für Gefangene, wie am Thema Interessierte bietet sich so die Möglichkeit auch an Informationen zu gelangen, zumindest jedoch die Sicht der jeweiligen Abgeordneten und dann der Landesregierung kennenzulernen.

Nach einem kürzeren Hinweis auf eine aktuelle „Große Anfrage“ der GRÜNEN im niedersächsischen Landtag (a.) werde ich etwas ausführlicher mehrere Anfragen aus dem baden-württembergischen Landtag vorstellen (b.), um mit einem Fazit zu schließen (c.).

a.) GRÜNE im niedersächsischen Landtag

Unter Datum vom 23.03.2010 hat die Fraktion der GRÜNEN (Drucksache 16/2366) eine insgesamt 159 Fragen umfassende Große Anfrage zur gegenwärtigen Situation im Strafvollzug Niedersachsens eingereicht. Die schiere Anzahl von Fragen führte zu Kritik im Justizapparat und einschlägigen Medienberichten, wonach angeblich Gefängnisleitungen in ihrer wertvollen Resozialisierungsarbeit behindert würden, weil sie die Fragen zu beantworten hätten.

Schon in ihrer Eingangsbemerkung fragen die GRÜNEN kritisch, wie sich die Pläne der Regierung eine neue Anstalt mit 300 Plätzen zu bauen (und dies übrigens in Partnerschaft mit Privaten – Public Private Partnership) mit den sinkenden Gefangenenzahlen vertrage. In 18 Fragenkomplexen widmet sich die Anfrage der Situation der Inhaftierten und der Vollzugspraxis. Es wird nach Disziplinarmaßnahmen ebenso gefragt wie nach Vollzugslockerungen, nach der Situation von Frauen in Haft, wie nach der von Seniorinnen und Senioren hinter Gittern.
Aber auch Sicherungsverwahrung wird detailliert thematisiert; genauso wie die besonders wichtige Entlassungsvorbereitung.
Nach Mitteilung von MdL Helge Limburg wird mit der Antwort der Landesregierung auf die 159 Fragen nicht vor Anfang/ Mitte September zu rechnen sein. Jedenfalls verspricht die Anfrage einen detaillierten Einblick in die prekäre Situation der Inhaftierten in Niedersachsen.

b.) Anfragen im baden-württembergischen Landtag

Für das laufende Jahr 2010 waren einige Anfragen von Abgeordneten im Stuttgarter Landtag zu verzeichnen. Gleich im Januar wollten die GRÜNEN wissen, welche Konsequenzen die Regierung aus dem Urteil des EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) vom 17.12.2009 ziehe, mit welchem die rückwirkende Verlängerung der Dauer der Sicherungsverwahrung für konventionswidrig erklärt wurde ( http://www.de.indymedia.org/2010/01/270543.shtml).
Mit Drucksache 14/5730 teilte die Landesregierung mit, dass sich derzeit 16 Personen in Baden-Württemberg im Vollzug der Sicherungsverwahrung befänden, welche bereits zu entlassen gewesen wären, wenn es nicht jene rückwirkende Verlängerung gegeben hätte.
Ferner merkte die Landesregierung an, den Verwahrten ginge es im Vergleich zu Strafgefangenen erheblich besser, da sie über „mehr Mobiliar und Haushaltsgeräte, über ein umfangreicheres Freizeitangebot sowie über längere Aufschlusszeiten“ verfügen würden.

Eine Anfrage der SPD im Landtag widmete sich der teilprivatisierten JVA Offenburg, eröffnet im Sommer 2009. Angesprochen wurde eine hohe Fluktuation der privaten Mitarbeiter der Firma KÖTTER, welche die Anstalt in weiten Teilen betreibt. Gefragt wurde auch nach rechtlichen Problemen, wenn Personal von KÖTTER Gefangene in den Zellen einsperre, denn hierbei handele es sich um hoheitliche Aufgaben, die nur Beamte erfüllen dürften.

Unter Drucksache 14/6340 lässt sich die Antwort von Justizminister Dr. Goll nachlesen. Man räumt gewisse Defizite im Bereich der „Sicherheit“ ein, da der private Betreiber „nicht ausreichend sensibilisiert und teilweise auch nicht ausreichend motiviert“ gewesen sei, die entsprechenden Standards einzuhalten.
Die privaten Angestellten der Firma KÖTTER seien vor Einsatz in der JVA „in einem vierwöchigen, ganztägigen Einweisungsseminar“ auf ihre Tätigkeit vorbereitet worden. Gefangene in die Zellen einschließen würden die privaten Angestellten nur und ausschließlich, wenn der jeweilige Gefangene einwillige. „Widersprüchen von Gefangenen gegen diese Verfahrensweise“ werde „sofort entsprochen“.

Angriffe auf Bedienstete habe es nur in zwei Fällen gegeben: einmal mit einem Anstaltsmesser und einmal habe ein Gefangener eine Psychologin mit einem Stück Spiegelglas bedroht. Ansonsten habe es „einige wenige“ Beleidigungssachverhalte gegeben.

Nach einem Mord in der nordrhein-westfälischen JVA Remscheid während eines nicht überwachten Besuchs einer Partnerin bei einem Gefangenen, wollte die FDP im Stuttgarter Landtag wissen, wie es sich um die Rahmenbedingungen des „Langzeitbesuchs“ in hiesigen Gefängnissen verhalte.
Am 20.04.2010 (Drucksache 14/6228) bestätigte Dr. Goll die Bedeutung solcher Besuchsformen (Ehefrauen können ihre inhaftierten Ehemänner unter bestimmten Bedingungen gänzlich ohne Überwachung empfangen) für die Integration der Gefangenen. In Bruchsal gebe es vier hierfür geeignete Besuchsräume, in Freiburg und Heilbronn jeweils eine Besuchseinrichtung. In den vergangenen zehn Jahren seien keinerlei versuchte oder vollendete Gewaltdelikte im Rahmen des LZ-besuchs bekannt geworden.

c.) Fazit

Meist ist der Erkenntnisgewinn solcher Anfragen gelinde gesagt suboptimal, denn Behörden neigen nicht gerade zur Transparenz. Die Bereitschaft einen Blick hinter die Mauern zu eröffnen ist zwar heute tendenziell größer als noch vor 15 oder vor 20 Jahren, aber in aller Regel werden vorgestanzte Antworten in orwell’schem Sprachduktus verbreitet, verfasst von Juristinnen und Juristen, Menschen also, die nicht gerade dafür bekannt sind, allzu anschaulich zu schreiben.
Dessen ungeachtet kann es für Interessierte hilfreich und sinnvoll sein, sich mit einzelnen Landtags-Drucksachen zum Strafvollzug zu beschäftigen, denn gelegentlich finden sich in der Tat darin ganz spannende Informationen und Einblicke in den Strafvollzug.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA – Z. 3113, Schönbornstr. 32, 76646 Bruchsal
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Risiko und Strafvollzug

Diskussionen über Kriminalität im Allgemeinen und Strafvollzug im Besonderen sind wesentlich geprägt vom Begriff des Risikos. Sei es das „Risiko“ eines Rückfalls, das „Risiko“ einer Entweichung aus der Haft und derlei mehr. Risiken wohin man schaut. Ich möchte im folgenden zuerst den Begriff des Risikos näher zu bestimmen versuchen (1.), danach einige Situationen im Strafvollzug unter dem Risiko-Blickwinkel vorstellen (2.), um dann im Schlussteil (3.) zu fragen, was diese Fixierung auf das „Risiko“ mit den Beteiligten macht.


1.) Was ist „Risiko“?

Über das Risiko wird heute in sehr verschiedenen wissenschaftlichen Fächern ebenso gesprochen, wie im ganz normalen Alltag. Angesichts der aktuellen Krise in Griechenland ist viel vom Ausfall-Risiko griechischer Staatsanleihen die Rede. Versicherungen kalkulieren mit dem Risiko des Eintretens von Naturkatastrophen, um die Höhe von Versicherungsprämien zu berechnen. Schweinepest und Vogelgrippe ließen uns darüber
nachdenken, wie hoch das Risiko eigener Ansteckung und schwerer Erkrankung, oder gar Tod wäre.

Es wird also klar, dass Risiko etwas mit Zukunftsungewissheit zu tun hat. Nun war eh und je die Zukunft ungewiss, aber zu früheren Zeiten begnügte man sich damit nicht den Zorn der Götter zu erregen oder durch Opfer zu besänftigen und wohlgesinnt zu stimmen. Schäden sollten demnach vermieden werden.

In der sich als aufgeklärt verstehenden Gesellschaft bedarf es rationaler Begrifflichkeiten und Systeme um künftig möglicherweise eintretende Schäden tunlichst zu vermeiden.

Hier kommt nun das Risiko in die Diskussion. Kann ein eingetretener Schaden als Folge einer Entscheidung gesehen, also auf die Entscheidung zugerechnet werden, spricht man von „Risiko“, nämlich dem Risiko der Entscheidung. Von einer „Gefahr“ wird gesprochen, wenn der Schaden als extern veranlasst gesehen also auf die Umwelt zugerechnet wird.

Diese Unterscheidung zwischen den Begriffen Risiko und Gefahr ist deshalb von Bedeutung (ganz abgesehen davon, dass sie unterschiedliches bezeichnen), da man sich politisch von Gefahren leichter distanzieren kann, als von Risiken- eben weil diese auf konkrete Entscheidungen zurückführbar sind.

Der Ausbruch jenes isländischen Vulkans der seine Asche über Europa verteilte, stellte eine Gefahr dar; die folgenden Entscheidungen den Flugverkehr einzustellen ein Risiko.
Wir können also als Zwischenergebnis festhalten, dass der Begriff des Risikos eng verknüpft ist mit der Ungewissheit der Zukunft und dem Versuch zukünftige Schäden zu vermeiden; wobei Risiken (im Gegensatz zu Gefahren) auf konkrete Entscheidungen zurückführbar sind.

2.)Risiken im Strafvollzug

Letztlich wohnt jeder vollzuglichen Entscheidung ein Risiko inne, denn es gibt keine garantiert risikofreien Entscheidungen.
Entsprechend ist der Vollzugsalltag seitens des Personals davon geprägt entweder Entscheidungen zu vermeiden, zu delegieren oder aber Kontrollen und Verbote exzessiv auszuweiten.

Um mit letzterem zu beginnen: die Liste jener, im Grunde völlig banaler Gegenstände welche Gefangene nicht besitzen dürfen, wird immer länger.
Fernseher mit DVB-T, Festplattenrekorder, Playstation-3, Handy, Computer, uvm. Nahezu jeder Gegenstand ließe sich letztlich „missbrauchen“, insbesondere zur unkontrollierten Kontaktaufnahme nach „draußen“, was in den Augen der Entscheidungsträger ein Risiko
darstellt. Dass nämlich eventuell Straftaten geplant oder begangen oder Ausbrüche vorbereitet werden.

Zugleich werden alle Lebensäußerungen der Gefangenen kontrolliert. Besuche, Telefonate, Briefe, Kommunikation mit dem Personal oder mit anderen Gefangenen.

Welche Folgen hier eine unterlassene Kontrolle haben kann, zeigt der Vorfall in der JVA Remscheid im April 2010.
Ein Gefangener tötete seine Freundin während des Besuchs; er war vor dem Besuch nicht umfassend durchsucht worden. Hier verwirklichte sich also ein Risiko (Übergriff auf eine andere Person), welches auf eine konkrete Entscheidung (Unterlassen einer gründlichen Durchsuchung) zurechnen lässt.

Entscheidungsvermeidung und -delegation sind weitere prägende Verhaltensmuster. So wurden im Verlaufe der letzten circa 10 Jahre bundesweit die Plätze im „Offenen Vollzug“ (also jener Vollzugsform welche ermöglicht, dass Gefangene tagsüber in Freiheit arbeiten und nur abends und an Wochenenden „hinter Gittern“ sitzen) teilweise erheblich
reduziert. In Hessen binnen vier Jahren um 50 %! oder Hamburg: befanden sich 1996 noch 31% der Erwachsenen Strafgefangenen im Offenen Vollzug, waren es 2008 nur noch 13%.
Vermeide ich es, Gefangene im Offenen Vollzug unterzubringen, reduziere ich selbstredend das Risiko, dass sie flüchten, oder erneut Straftaten begehen. Diesem kurzfristigen „Erfolg“ stehen aber langfristig erheblich höhere gesamtgesellschaftliche Kosten gegenüber. Denn im Vergleich Offener Vollzug zu geschlossenem Vollzug haben Gefangene welche aus ersterem entlassen werden, ein signifikant geringeres Rückfallrisiko.

Beispiel für Entscheidungsdelegation ist der rapide Anstieg der psychologischen, wie psychiatrischen Begutachtungen der Gefangenen vor der Gewährung von Vollzugslockerungen und vor einer Entlassung auf Bewährung. Verwirklicht sich dann doch ein Risiko können die Entscheidungsverantwortlichen in den Gefängnissen und bei Gericht auf die Gutachter verweisen.

Jedoch führt die Ausweitung der, auch von Politik, wie Öffentlichkeit geforderten Begutachtungspraxis zu einem Dilemma. Da es keine risikofreien Entscheidungen gibt, muss man die Hoffnung aufgeben, dass durch ein mehr an Wissen auch ein mehr an Sicherheit gewonnen würde.
Denn je mehr man weiß über eine Person (hier: den/die Gefangenen), desto mehr weiß man, was man gerade nicht weiß. Je komplexer mithin die Kalkulation angelegt wird, umso mehr Facetten kommen in den Blick.

3.)Schlussteil- Was macht diese Risikofixierung mit den Beteiligten?

Zum einen erzeugt die Fixierung auf das Risiko ein permanentes zumindest unterschwellig spürendes Gefühl der Verunsicherung, Angespanntheit bis hin zur Unwilligkeit (was die Seite der Beschäftigten angeht); sowie auf Seiten der Gefangenen ebenfalls Verunsicherung, Angespanntheit und auch Unwilligkeit.

So ähnlich die Gefühlslage, so unterschiedlich die Motivation.

Die der Beschäftigten soll hier nicht weiter interessieren, zumal diese üppig für ihr „Wirken“ besoldet werden und freiwillig in den Gefängnissen tätig sind. Nein, ich möchte mich abschließend der Situation der Inhaftierten zuwenden.

Sie sind verunsichert, weil sie nicht wissen, welches Verhalten, welche (späteren) Folgen nach sich zieht. Gerade angesichts der Verschärfungen im Strafrecht (z.B nachträgliche Sicherungsverwahrung) kann authentisches Verhalten in einem Fall dazu führen, dass man sanktioniert wird, in einem anderen Fall bleibt es folgenlos.

Permanent angespannt sind Gefangene, weil jede Lebensäußerung von ihnen beobachtet und schriftlich fixiert wird und sie damit rechnen müssen noch nach Jahren mit Äußerungen und Verhalten im Alltag konfrontiert zu werden.

Unwillig sind sie, da sie in der Regel ohne eigenes Zutun als personifiziertes Risiko, weniger als Mensch wahrgenommen werden. Sie sind ein Risiko in den Augen der Stockwerksbeamten, in den Augen der Psychologen, der Juristen, der Werkbeamten. All dieses Personal hat ein auskömmliches Leben- jede Entscheidung oder auch Nicht-Entscheidung im Vollzugsalltag ist mit dem Risiko behaftet, dass ein Schaden eintritt
(siehe oben der Mord beim Besuch), der dieses sorgenfrei Leben gefährdet. Nur ist das Risiko, dass tatsächlich ein Schadensfall realisiert wird, äußerst gering. Die Mehrzahl der Gefangenen wird also präventiv in Haftung genommen für den unwahrscheinlichen Fall, dass sich ein Risiko verwirklicht.

Dass dies nicht förderlich für eine positive Entwicklung oder ein menschenwürdiges Dasein ist, sollte keiner weiteren Begründung bedürfen.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA-Z.3113, Schönbornstr. 32, 76646 Bruchsal
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Nicht mehr im Knast – dennoch unfrei

Wer seine Freiheitsstrafe vollständig verbüßt hat, der ist in Deutschland ein freier Mensch. So glauben zumindest viele Menschen. In der Praxis wird das Gefängnis, welches durch Mauern umwehrt ist, ersetzt durch die so genannte Führungsaufsicht (§§ 68 ff Strafgesetzbuch).
Besonders hart trifft es Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit, denn in diesen Fällen ist die Ausländerbehörde, bzw. das Amt für öffentliche Ordnung berechtigt weitere Auflagen zu erteilen.
Im Folgenden berichte ich von einem konkreten Einzelfall, der aber letztlich exemplarisch ist für den Umgang des (deutschen) Staates mit Ex-Gefangenen.


Zur Vorgeschichte

Mohamed Abu D. wurde am 23.04.2002 vom Bundeskriminalamt unter dem
Vorwurf verhaftet, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein und Anschläge in Deutschland geplant zu haben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte ihn am 26.10.2005 zu acht Jahren Freiheitsstrafe.
Bis dahin saß er überwiegend in strenger Isolationshaft: erst in Stuttgart-Stammheim, später in Köln. Nur sukzessive wurden die Sicherungsmaßnahmen gelockert. Weiter verschärft wurde die Haftsituation durch den Umstand, dass sich sein Name auf einer „Sanktionen-Liste“ von UN und EU findet; jedermann der Personen, welche auf dieser Liste geführt werden, finanzielle (oder gleichwertige) Zuwendungen leistet, macht sich strafbar (Strafrahmen bis zu 15 Jahren). Selbst die Zusendung von Briefmarken musste erst durch Deutsche Bundesbank oder den UN-Sanktionsausschuss in den USA bewilligt werden.
Eine vorzeitige Freilassung aus der Haft auf Bewährung lehnte das OLG Düsseldorf strikt ab, sodass Anfang Mai 2010 Herr Abu D. nach Vollverbüßung entlassen wurde.

Führungsaufsicht und Auflagen — Teil 1

Am 23.04.2010 wurde Herr Abu D. von Richtern des OLG Düsseldorf (den Richtern Breidling, Bachler und Feilcke) mündlich angehört, um die Frage der Führungsaufsicht zu erörtern. Er wolle, so gab er an, ein „normales“ Leben führen und gerne in einen anderen (muslimischen) Staat übersiedeln, jedoch habe sich bislang kein Land gefunden, welches ihn aufnehmen wolle.
Die JVA bescheinigte ihm, „in keiner Weise negativ aufgefallen“ zu sein während der Haftzeit.

Das OLG unterstellt nun in seinem acht Seiten umfassenden Beschluss vom 27.04.2010 (Az.: III-6 StS 1/10 FA), dass die Gefahr bestünde, Herr Abu D. könne weiterhin „für staatsschutzrelevante Bereiche und Personen ansprechbar“ sein. Dies folge aus dem Fehlen einer „klaren Distanzierung von den Taten, die zu seiner Verurteilung“ geführt hätten.

Über eine Seite lang ist die Liste der Auflagen, die ihm das OLG im Rahmen der Führungsaufsicht erteilt. Für die Dauer von fünf (!) Jahren müsse er sich „einmal täglich zwischen 8 Uhr und 13 Uhr“ bei der „zuständigen Polizeidienststelle persönlich“ melden. Er dürfe für die Dauer der Führungsaufsicht den ihm zugewiesenen Stadtteil Köln-Nippes
ohne Erlaubnis der Führungsaufsichtsstelle nicht verlassen; er dürfe keinerlei „öffentliche religiösen Aktivitäten“ betreiben; er dürfe zu bestimmten Personen keinen Kontakt aufnehmen, und weiteres mehr.

Auflagen durch Amt für öffentliche Ordnung — Teil 2

Als wäre dies alles nicht genug, ließ Frau Pauly vom Kölner Amt für öffentliche Ordnung, Abt. Ausländeramt am 07.04.2010 den Anwalt von Herrn Abu D. wissen, dass sie umfangreiche Auflagen erlassen werde, da sie Herrn Abu D. für einen gefährlichen Islamisten halte.
Weder dürfe er o.g. Stadtteil ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde verlassen (was letztlich dazu führt, dass er sich um zwei Genehmigungen bemühen müsste, sollte er einmal den Stadtteil verlassen wollen:
Führungsaufsichtsstelle und Ausländerbehörde), noch dürfe er öffentliche Fernsprecher (Telefonzellen) aller Art nutzen. Noch dürfe er e-mail versenden/ empfangen oder überhaupt das Internet nutzen.
Besitz oder Nutzung von Mobiltelefonen wird ihm verboten; lediglich ein Handy dürfe er benützen, aber nur dann, wenn er zuvor „Telefon-, Karten- und Gerätenummer“ bei Frau Pauly angegeben habe.
Er müsse zwingend in einem bestimmten Gebäude, einem Hotel mit dem schönen Namen „Stadt Viersen“, Wohnsitz nehmen und sei verpflichtet dort auch „ausnahmslos zu übernachten“. Den Stadtteil, in welchem das Hotel liegt, darf er — wie oben erwähnt — nicht verlassen; zur Orientierung legte Frau Pauly „als Anlage (einen) Ortsplan“ bei, der den künftigen Bewegungsradius verdeutlicht. Eines gewissen Zynismus entbehrt es
freilich nicht, dass besagte „Anlage“ die fett gedruckte Überschrift „Sehenswertes im Stadtbezirk Nippes“ trägt.
Von ihm gehe eine „schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus“, deshalb dürfe sie — Frau Pauly — ihm hiermit auch verbieten die Abu-Bakr-Moschee und die At-Tauhid Moschee zu besuchen.

Zusammenfassung und Ausblick

Da nur ca. 30% der Inhaftierten vor Vollverbüßung aus der Haft entlassen werden, stellt sich für tausende (Ex-)Gefangene das Problem, auch nach der Haftverbüßung staatlicher Überwachung und Repression ausgesetzt zu sein; zumal Verstöße gegen Auflagen der Führungsaufsicht mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren (§ 145a StGB) geahndet werden können.
Sicherlich mag es eine Entlastung sein, nun nicht mehr im Gefängnis zu sitzen, den täglichen kleineren und größeren Demütigungen in massiver Form ausgesetzt zu sein; aber letztlich wechselte Herr Abu D. von einem Gefängnis in ein etwas größeres.
Was es mit Menschen macht, die einem derart rigiden Korsett an Auflagen ausgesetzt werden, mag sich jeder selbst ausmalen.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA — Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal
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Gefängnisladen-Betreiber im Schlaraffenland

Schon vor über einem Jahr hatte ich über die Firma Massak Logistik GmbH (http://www.massak.de) berichtet, welche in zahlreichen Gefängnissen deren Insassinnen und Insassen mit Nahrungs-/ Genuss- und Körperpflegemitteln beliefert (http://www.de.indymedia.org/2009/01/239491.shtml).


Eröffnete Werner Massak 1994 einen EDEKA aktiv Markt im bayrischen Memmelsdorf, folgte zwei Jahre später ein weiterer Markt und seit 2000 ist er nunmehr mit oben genannter GmbH im Knastgeschäft tätig. Erst in Bayern, dehnte er sich wenige Jahre später in andere Bundesländer aus. So übernahm die Massak Logistik GmbH sukzessive fast alle Gefängnisläden in Thüringen (vgl. Landtagsdrucksache 4/5400 v. 10.07.2009 des Thüringer Landtags). Eine Kleine Anfrage von DIE LINKE deckte auf, wie peu a peu bestehende Verträge mit Lieferanten vor Ort gekündigt oder nicht verlängert wurden und stets die bayrische Firma, deren Geschäftsführer Werner Massak ist, die Läden übernahm (in einem Fall sogar ohne vorherige Ausschreibung, nämlich JVA Goldlauter; vgl. Drucksache 4/5400, a.a.O., S. 2, zu Ziff. 5). Nur eine einzige Haftanstalt in Thüringen ist noch nicht im „Portfolio“ des Herrn Massak (hier: JVA Hohenleuben).

Firmenstruktur des Werner Massak

Eine Recherche ergab, dass Herr Massak in mindestens drei Gesellschaften als Geschäftsführer (und wohl auch Gesellschafter, sprich Eigentümer) tätig ist: in der MPM Einkaufsgemeinschaft GmbH und der Massak Logistik GmbH, beide mit Sitz in Litzendorf, sowie der Massak Vertriebs GmbH in Kaisheim.
Betrachtet man sich die Gewinnverläufe der Massak Logistik GmbH seit 2005, so ergibt sich folgendes Bild:
Jahresüberschuss zum 31.12.2005 : 119.441,18 Euro
Jahresüberschuss zum 30.09.2006 : 89.289,93 Euro
Jahresüberschuss zum 30.09.2007 : 98.923,96 Euro
Jahresüberschuss zum 30.09.2008 : 116.662,42 Euro
Das ist der jeweils erwirtschaftete Überschuss; im Unternehmen verblieben zusätzlich jeweils mehrere Hunderttausend Euro an „Gewinnvortrag“ (so zum 30.09.2008: 348.346,75 Euro).
Interessant auch, dass ausweislich der Jahresabschlüsse der genannten Gesellschaften, wahlweise selbige Forderungen gegenüber ihren Gesellschaftern haben, oder aber umgekehrt. So bestehen zum Bilanzstichtag 30.09.2008 seitens der Massak Logistik GmbH Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 272.258,65 Euro. Inhaber bzw. Gesellschafter sind (laut der Homepage http://www.massak.de) Werner Massak und sein Sohn Boris Massak.

Tätigkeitsfelder von Werner Massak

Nachdem Thüringens Knastshops fest in seiner Hand sind, beliefert er nun auch zahlreiche Gefängnisse in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Niedersachsen. Offenbar kommt er kaum hinterher seine Website zu aktualisieren, denn dort ist der letzte Stand 40 a.d. Jahr 2008 (letzter Abruf der Seite: 03.04.2010). Seitdem kamen jedoch die JVA Mannheim und andere Gefängnisse hinzu.

Wo ist nun das Problem?

Wiewohl die Firma Massak Logistik GmbH kein Geld für Werbung ausgeben muss, keine Ladenflächen zu mieten braucht in den Gefängnissen und in aller Regel nur zwei Mal pro Monat einen Verkauf in den jeweiligen Gefängnissen durchführt, liegen die Preise über jenen, welche freien Bürgerinnen und Bürgern abverlangt werden. So ergab eine von der JVA Bruchsal im Jahr 2009 selbst durchgeführte Untersuchung ein Preisgefüge, welches in über 60% der Artikel des Sortiments über dem in vergleichbaren Supermärkten in Freiheit lag. Und hier ist der Knackpunkt. Werner Massak verwahrt sich gegen einen solchen Vergleich; zum einen gab er an (ob scherzhaft oder ernsthaft gemeint, erschloss sich den Gefangenen nicht wirklich), sein Ferrari benötige schließlich auch Benzin und woher solle dafür das Geld bitteschön kommen, zum anderen lasse er sich nur vergleichen mit anderen Knastshop-Betreibern und hier scheue er keinen Vergleich!

Millionenumsätze

Nach eigenen Angaben (http://www.massak.de) betreibt die Muttergesellschaft Werner Massak e.K. mehrere EDEKA-Geschäfte und erzielt dort Umsätze in Millionenhöhe. Wobei hinzu kommt, dass die Immobilien, in welchen die Ladengeschäfte betrieben werden, nach Auskunft des Herrn Massak, in Eigenbesitz sind.
Nur zahlen vielfach für Produkte in EDEKA-Märkten die Kundinnen und Kunden weniger als wir Gefangene, und von einschlägigen Angeboten profitieren wir eher selten. Dann kostet ein DuschDas eben mal 1,49 Euro anstatt 1,79 Euro (auch dann, wenn EDEKA zur selben Zeit dasselbe DuschDas im Doppelpack zu 1,69 Euro verkauft, um nur ein Beispiel zur Illustration anzuführen).

Ruppiger Geschäftsmann?

Wer Herrn Massak, respektive seiner Firma Fehler nachweist, der lernt schnell eine andere Seite von ihm kennen. Verkauf sensorisch auffälligen Leberkäs‘ in der JVA Nürnberg, den die Lebensmittelkontrolle beanstandete, führte dazu, dass die Firma den Verkauf von warmem Leberkäs völlig einstellte. In Bruchsal waren Geschäftspapiere im Sinne des GmbH-Gesetzes im Umlauf, die nicht die zwingend erforderlichen Angaben enthielten (z.B. Sitz und Name der Firma). Auf die seitens des Registergerichts erfolgte Bußgeldandrohung hin wurde kurzzeitig in Aussicht gestellt, zahlreiche Produkte von der Bestellliste zu streichen, um großflächig Platz zu schaffen für die fehlenden Angaben – ob dies im Sinne des Beschwerdeführers sei!?

Kein Ende in Sicht

Die Anstalten sind hoch zufrieden, denn die Firma bietet ein Rundumpaket, hat alles im Sortiment (auch Bekleidung, Elektrowaren), was Gefangene in einem Gefängnis kaufen dürfen. Dass Gefangene dann Preise zahlen, die nachweislich in vielen Bereichen über denen in Freiheit liegen, schert die Anstaltsleitungen nicht wirklich, denn andernfalls würde man der Massak Logistik GmbH kündigen und nicht weitere Gefängnisse einverleiben lassen.
Solange sich jedoch kaum Gefangene beschweren (der o.g. Landtagsdrucksache ist die Behauptung der Thüringischen Regierung zu entnehmen, in den sechs Jahren der Aktivitäten des Hr. Massak habe es keine einzige Beschwerde gegeben), werden jene, die dann doch vereinzelt Beschwerden schreiben, als Querulanten diffamiert.
Auf den Fluren und Gängen der Gefängnisse herrscht jedoch Unmut über die Preisgestaltung und teilweise auch über das Sortiment der Firma Massak Logistik GmbH aus Bayern.

Klage in den USA?

Im Moment recherchiere ich über die Möglichkeit einer Zivilklage gegen Massak und sein Firmenimperium, welche möglichst in den USA eingereicht werden soll. Auf den ersten Blick vielleicht eine ungewöhnliche Idee, jedoch gestattet es das US-Recht unter bestimmten Voraussetzungen Klägern, die nicht in den USA ansässig sind, gegen Firmen zu klagen, die gleichfalls nicht in den USA residieren. Vorliegend käme hinzu, dass auch gegen Konzerne wie Kraft-Foods geklagt würde, da man unterstellen kann, dass diesen das Geschäftsgebaren der Firma Massak Logistik GmbH bekannt ist. Eine erste Überlegung geht dahin, eine Zivilklage mit einem potentiellen Streitwert von 100 Millionen US-Dollar einzureichen, da das US-Recht unterscheidet zwischen dem konkret entstandenen, bzw. geltend gemachten Schaden einerseits und dem „Strafschadenersatz“ (punitive damage) andererseits.
Über die weiteren Entwicklungen werde ich berichten.

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA – Z. 3113, Schönbornstr. 32, 76646 Bruchsal
http://www.freedom-for-thomas.de
http:/www.freedomforthomas.wordpress.com

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