Henry aus dem Antifa-Ost Verfahren ist gestorben!

Henry Aulich ist tot. Er wurde 38 Jahre und starb heute in den frühen Morgenstunden, nachdem schon vor einigen Tagen die die lebenserhaltenden Maschinen abgeschaltet worden waren. Seit seinem Suizidversuch am 15. August 2026, bei dem er von einer S-Bahn erfasst und schwerst verletzt wurde, war er nicht mehr aus dem Koma erwacht.

Es war ein sonniger Dienstag im August, zu mehreren saßen wir zusammen, nach einem weiteren von über 50 Prozesstagen im Dresdner Antifa-Ost-Verfahren. Thema war auch Henry. Er war an diesem Tag nicht zum Prozess erschienen, denn wegen akuter Suizidalität war er in eine Psychiatrie eingewiesen worden. Vier Tage später sollte er von einer S-Bahn überrollt werden.

Seit 2013 im Visier des Staatsschutzes

Henry war seit 2013 im Visier der sächsischen Repressionsbehörden. Im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen die Fanszene der BSG Chemie Leipzig wurde über Jahre gegen ihn wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Seine Telefone wurden überwacht, er wurde observiert, seine Kontakte erfasst. Auch besonders geschützte Gespräche wurden aufgezeichnet. 2016 wurde das Verfahren eingestellt. Der sächsische Datenschutzbeauftragte beanstandete später das Vorgehen des LKA und der Staatsanwaltschaft Dresden.

Doch damit endete die staatliche Verfolgung nicht. Immer weitere Ermittlungen folgten, und die Wohnung seiner damaligen Partnerin und ihm wurde wiederholt durchsucht, einmal über 14 Stunden lang. Zu Anklagen kam es damals nicht.

Als Henry schließlich 2025 im Antifa-Ost-Verfahren angeklagt wurde, lagen bereits mehr als zwölf Jahre staatlicher Ermittlungen hinter ihm. Jahre, in denen es seinerseits immer auch immer wieder den Wunsch gab zu sterben.

Mehr als 50 Prozesstage und kein Ende

Henry saß nicht in Untersuchungshaft und kam trotz aller Belastungen seit November 2025 zuverlässig zu den Verhandlungen nach Dresden. Über 50 Prozesstage, obwohl ihn nur ein vergleichsweise kleiner Teil der Anklage betraf. Die Verteidigung beantragte wiederholt vergeblich, sein Verfahren abzutrennen.

Auch der Versuch seiner Anwält:innen, einzelne Verhandlungstage früher enden zu lassen, damit Henry an einer notwendigen Therapie teilnehmen konnte, scheiterte am Gericht. Der Senat verwies auf das Beschleunigungsgebot, weil andere Angeklagte in Untersuchungshaft saßen.

Im Juli wurde Henry wegen akuter Selbstgefährdung in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Ein behandelnder Arzt empfahl eine dreimonatige Prozesspause für Henry, ein anderer Psychiater hielt ihn für verhandlungsfähig.

Am 12. August wurde Henry von der Polizei aus der Psychiatrie zur Verhandlung gebracht. Wie ein Möbelstück. So saß er dann da, von Tavor, einem starken Psychopharmakon etwas benommen wirkend die wenigen Stunden den verbleibenden Prozesstages an seinem Platz. Drei Tage später, am 15. August, wurde er in Leipzig von einer S-Bahn erfasst.

Selbst als Henry dann im Koma lag, wollte der OLG-Senat erst noch ein Gutachten über seine Verhandlungsfähigkeit einholen. Erst am 2. September wurde sein Verfahren schließlich abgetrennt.

Eine Frage der (Mit-)Verantwortung

Die Frage, welche Verantwortung die Richter:innen des Staatsschutzsenats des Oberlandesgerichts Dresden für den Umgang mit einem Menschen tragen, dessen akute Suizidgefährdung bekannt war, bleibt. Ebenso die Frage, was es mit einem Menschen macht, wenn er über mehr als ein Jahrzehnt immer wieder ins Visier staatlicher Ermittlungsbehörden gerät.

Jetzt also ist Henry tot

Henry galt einigen als ein gelinde gesagt schwieriger Mensch, wie es in einer differenzierten Stellungnahme vom September beschrieben wird.

Zugleich gibt es jene die davon erzählen, er habe ihnen aus der Patsche geholfen, wenn es nötig war. Bei der BSG Chemie Leipzig engagierte er sich über Jahre, wurde 2011 in den Aufsichtsrat gewählt und gehörte von 2012 bis 2015 dem Vorstand an. In ihrem Nachruf vom 24. Oktober schreibt die BSG, Henry habe die positive Entwicklung des Vereins maßgeblich mitgestaltet.

Nach seinem Suizidversuch vom 15. August zeigte sich die Rote Hilfe e.V. erschüttert und wütend.

Henry war eben nicht nur jener streitbarer Mensch, der über mehr als ein Jahrzehnt immer wieder ins Visier des sächsischen Staatsschutzes geriet. Es bleiben seine Freund:innen, seine Familie, darunter seine Kinder, und Weggefährt:innen.

Nach seinem Suizidversuch im August breitete sich eine merkwürdige Stille aus. Nur hinter vorgehaltener Hand wurde darüber gesprochen. Tage vergingen, Wochen wurden daraus. Im engeren Familien- und Freund:innenkreis waren die Bestürzung,die Trauer, der Schmerz und auch die Wut groß. Über seinen Sprung, über dieses Ende!

Frei nach Nelly Sachs: Immer dort wo Menschen sterben, werden Stein und Stern und so viele Träume heimatlos.

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