Bayrische Justiz suspendiert Gefängnisbedienstete und stellt JVA-Leiterin vom Dienst frei

Im Zusammenhang mit den binnen weniger Tage als „Folterskandal von Augsburg“ bekannt gewordenen mutmaßlichen Misshandlungen von Gefangenen in der JVA Augsburg-Gablingen hat sich der bayrische Justizminister Georg Eisenreich am 31.10.2024 vor der Presse geäußert.

Die Vorwürfe

Gegen die stellvertretende Leiterin der JVA Augsburg-Gablingen, sowie weitere Bedienstete wird u.a. wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt ermittelt. Gefangene seien in Dunkelhaft gehalten worden, hätten in der Isolationszelle zu wenig zu Essen und Trinken bekommen, keine Matratze, seien splitternackt über Tage dort eingesperrt gewesen. Ein Ex-Gefangener berichtet von Schlägen und Tritten ins Gesicht, obwohl er gefesselt gewesen sei. Eine ehemalige Gefängnisärztin bestätigte schon in Teilen die Vorwürfe, sie selbst hatte diese schon vor längerer Zeit erhoben und nachdem keine Abhilfe erfolgte, die Arbeit in der Haftanstalt aufgegeben.

Diesen Maßnahmenkatalog verkündete der Staatsminister

Am 31.10.2024 hat nun Staatsminister Eisenreich zur Pressekonferenz geladen, um dort einen Maßnahmenkatalog zu verkünden. So sei „eine abteilungsübergreifende Task Force im Justizministerium eingesetzt (worden), die derzeit die interne Aufarbeitung im Ministerium und der JVA Augsburg-Gablingen mit Hochdruck voranbring(en)“ soll. Man habe „ein Betretungsverbot für alle Beschuldigten und ein vorläufiges Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesprochen sowie ein Disziplinarverfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft München eingeleitet“.

Die beschuldigte stellvertretende Anstaltsleiterin wie auch weitere beschuldigte Bedienstete sei vom Dienst suspendiert, ihre Vorgesetzte, die Leiterin der Anstalt, zumindest vom Dienst freigestellt worden. Den Beschuldigten sei das Betreten der Anstalt untersagt worden.

Für die JVA Augsburg-Gablingen habe man zudem angeordnet, dass „bis auf weiteres jede Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum ab dem ersten Tag der Anordnung berichtspflichtig (ist). Den Berichten ist die Anordnung der Unterbringung und eine ärztliche Stellungnahme beizufügen.“

Der Staatsminister beabsichtigt eine „rückhaltlose Aufklärung“, die „Menschenwürde ist unantastbar“. Es dürfe „gewalttätige Übergriffe auf Gefangene und die rechtswidrige Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum (…) in einem Rechtsstaat nicht geben“.

Reaktion der beschuldigten stellvertretenden Anstaltsleiterin

Die suspendierte stellvertretende Anstaltsleiterin keilt schon massiv zurück. So lässt sie sich von Rechtsanwalt Dr. Alexander Stevens vertreten, auf dessen Kanzleiseite mit hoher Kompetenz in Sachen Litigation-PR geworben wird: „proaktiver Zugang auf die Medien“ und Vermeidungsstrategien „negativer Presse“. Mit im Anwaltsteam der an der Passauer Universität lehrende Professor Dr. Holm Putzke, der als Hochschullehrer die Vertretung von Einzelpersonen und auch Unternehmen in Strafverfahren übernimmt. Unter „Litigation-PR“ dürfte wohl nun auch deren Schreiben an Ministerpräsident Söder fallen. Darin fordern sie Söder auf, dem Staatsministerium der Justiz „die Befugnis zu entziehen, sich weiterhin als Aufsichtsbehörde mit der Prüfung von Vorwürfen im Zusammenhang mit der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen zu befassen“.

Ausblick

Eine vergleichbare mediale Aufmerksamkeit erfuhr 2014 der Hungertod von Rasmane Koala, der in der JVA Bruchsal verhungerte: er war dort von der Anstalt in strengster Einzelhaft gehalten worden, nachdem er zuvor in der JVA Offenburg einen Beamten geschlagen hatte. Unter den Augen der Anstaltsbediensteten magerte er völlig ab und eines morgens war er tot. Der Anstaltsleiter geriet in den Fokus, wurde vom Dienst freigestellt, die Anstaltsärztin der fahrlässigen Tötung beschuldigt. Am Ende wurden alle Strafverfahren eingestellt.

Ob es im aktuellen Fall ähnlich laufen wird, ist noch offen.

Freiburger Gefängnis verschärft Bedingungen für Kurzzeit-„Ausflüge“

Auch im Bereich der Sicherungsverwahrung kam es nun zu Verschärfungen hinsichtlich der sogenannten „Ausführungen“, wenn also Insassen für ein paar Stunden bewacht die Anstalt verlassen dürfen um mal einzukaufen oder wandern zu gehen.

Bisherige Praxis

Bislang mussten die Freiburger Sicherungsverwahrten auf einem Formular grob umreißen was sie gerne tun möchten, wenn sie von 8:30-14:00 Uhr die Anstalt bewacht verlassen. Vier Mal im Jahr wird ihnen diese vom Gesetz zugestanden: Essen gehen, spazieren, einkaufen. Manche gingen dann erstmal etwas frühstücken, danach durch mehrere Geschäfte, Mittag essen und zuletzt nochmal in Läden- egal ob sie etwas kaufen,  oder einfach nur bummeln wollten. Wer lieber eine Wanderung oder Fahrradtour machte, konnte auch dies- und ging dann danach vielleicht noch einkaufen.

Neuregelung seit Anfang Januar 2024

Der Leiter der JVA Freiburg ordnete an, dass nunmehr nur noch ein Geschäft aufgesucht werden dürfe, wenn man im Rahmen der Ausführung auch wünsche Essen zu gehen. Wer in zwei Geschäfte wolle, dürfe das nur, wenn er auf das Essen gehen verzichte. Fahrradtouren entfallen vorerst vollständig. Wer wandern wolle, dürfe dies noch, könne dann jedoch nicht einkaufen gehen. Und einkaufen dürfe man auch nur für 2 ½ Stunden, d.h. hier würden keine Ausführungen mehr von 8:30-14:00 Uhr genehmigt, die gelte nicht nur für künftig zu beantragende, sondern auch für längst genehmigte und terminierte Ausführungen.

Der Anstaltsleiter begründete auf seinem Aushang die Maßnahmen nicht.

Hintergründe der Verschärfungen

Vergangenes Jahr gelang es einem Insassen der JVA Bruchsal sowie einem der JVA Mannheim erfolgreich, sich dem Strafvollzug zu entziehen. Der eine flüchtete im Rahmen einer Ausführung an einen See, der andere im Rahmen einer Ausführung zu einem Arzttermin. Presse, wie die BILD oder der Südwestrundfunk und im Landtag vertretene Parteien, wie die SPD. nahmen dies zum Anlass für oftmals polemische Kritik; eine Rednerin empörte sich im Landtag, dass es Gefangene gebe, die dürften sogar auf einen Weihnachtsmarkt.

Landesjustizministerin Marion Gentges von der CDU nahm dies zum Anlass für eine Neuregelung der Gestaltung der Ausführungen- und das ist das Ergebnis. Dies betrifft alle Vollzugsarten, also U-Haft, Strafhaft, Sicherungsverwahrung, sowie den Jugendvollzug.

Einordnung

Die Verschärfungen reihen sich ein, in eines auch im Straf- und Justizvollzug spürbaren Rollback. Mühsam gerichtlich erstrittene oder sonstwie erkämpfte kleine „Freiheiten“ werden beschnitten oder gänzlich gestrichen. Hafterfahrene Menschen werden weiter stigmatisiert. Eine der wenigen Freuden im tristen Vollzugsalltag wird beschnitten, nur weil die Ministerin nicht willens ist, ihre eigene Vollzugspolitik offensiv zu verteidigen. Jetzt müssen die Betroffenen versuchen vor Gerichten die Verschärfungen zu bekämpfen.