Angeklagter H. im Dialog mit der Neonazi-Szeneanwältin Nicole Schneiders

Strafsache gegen Robert H. Ein Prozess, reich an Merkwürdigkeiten!

Die Vorgeschichte

Die Vorgeschichte ist schnell erzählt. Querdenker und ewiger Stadtratskandidat der AfD Robert H. verfolgte im Sommer vor drei Jahren Jugendliche von welchen er sich beleidigt fühlte. Er filmte sie gegen sie ihren Willen und setzte Pfefferspray ein. Als sich ein älteres Ehepaar, das zufällig mitbekam wie er den Jugendlichen nachsetzte, zu helfen versuchte, setzte es auch für das Ehepaar Pfefferspray und dem Ehemann stach H. in den Bauch. Robert H. legte nach Eintreffen der Polizei das Messer erst aus der Hand, als einer der Polizisten seine Schusswaffe zog. Der Messerstich wurde von der Freiburger Staatsanwaltschaft zu den Akten gelegt. Für den Einsatz des Pfeffersprays verurteilte das Amtsgericht Robert H. im Dezember 2022, also rund 1 ½ Jahre nach der Tat, zu 120 Tagessätzen Geldstrafe zu je 10 Euro. Gegen die Verurteilung legte der Angeklagte Rechtsmittel ein, welche nun vor dem Landgericht Freiburg verhandelt wurde.

Aus meiner Sicht, der ich die beiden ersten Prozesstage verfolgt habe, gab es diverse Merkwürdigkeiten im Berufungsprozess, welche ich hier kommentiere.

Richterin will Presse des Saals verweisen

Als nun Ende Juli 2024, wir befinden und drei Jahre nach der Tat, das Landgericht Freiburg sich bequemte die Berufung zu verhandeln, war schon der Auftakt bemerkenswert: die Presse fotografierte den Einzug des Gerichts in den Saal, wie das bei Verfahren nicht unüblich ist, als die Vorsitzende meinte: jetzt seien die Aufnahmen einzustellen und die Presse habe den Saal zu verlassen. Die Aufforderung, die Presse möge den Saal verlassen, wiederholte sie. Dem kam die Presse jedoch nicht nach und die Vorsitzende Dr. Müller beharrte dann nicht weiter auf den Ausschluss der Medien von der öffentlichen Verhandlung. Später schob der Pressesprecher des Landgerichts Freiburg auf Anfrage von Radio Dreyeckland nach, es habe sich um ein „Versehen“ der Richterin gehandelt, welches diese korrigiert habe. Aber wie eine promovierte und erfahrene Vorsitzende Richterin zu solch einem „Versehen“ kommt, das wurde nicht erläutert- und was bedeutet „korrigiert“: die Richterin beharrte nicht mehr auf ihre zwei Mal erteilte Weisung die Presse habe den Saal nun zu verlassen.

Die Akten hatten Staub angesetzt- das wird einen Bonus für H. geben

Seit März 2023 hatten die Akten der Strafsache gegen Robert H. Staub bei der Vorsitzenden Richterin Dr. Müller angesetzt. Sie habe, auch wegen Überlastung, keinen früheren Verhandlungstermin gefunden, wie sie im Prozess mitteilte. Was nun dazu führt, dass selbst wenn H. verurteilt werden sollte, er sich bei ihr wird bedanken dürfen, denn eine solche Verfahrensverzögerung führt regelmäßig dazu, dass die Strafe gemildert wird. In diese Richtung zielte auch die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer: zwar forderte sie, H. möge erneut zu 120 Tagessätzen verurteilt werden, jedoch seien 20 Tagessätze abzuziehen- wegen dieser langen Liegezeit der Akten.

Wortwahl der Richterin- und wie sie Nachhilfe von Nicole Schneiders bekommt

Die Wortwahl der Vorsitzenden Richterin ließ auch noch Spielraum nach oben offen: irgendwann ging sie dazu über das Opfer der Messerstichs nur noch als „der Gestochene“ zu bezeichnen, als wenn dieser namen-, gesichtslos wäre. Geschenkt, dass die Richterin zudem behauptete, Rechtsanwalt Mandic, der zeitweise Robert Hs. Anwalt war, sei aus der AfD ausgeschlossen worden. Dabei war es Mandic selbst der die AfD verließ, weil diese ihm nichts rechts genug war. Auch prozessuale Fehler leistete sich die Richterin, musste dabei von der Neonazi-Szene Anwältin Nicole Schneiders auf eben solche Fehler hingewiesen werden. Nicole Schneiders? Klingelt es da? Verteidigerin im NSU Prozess, des dort angeklagten und bekannten Neonazis Ralf Wohlleben. Jetzt vertritt sie in der Freiburger Provinz AfD und Querdenkenanhänger Robert H.

Ein Polizeizeuge und die „Gefährderansprache“

Nicht viel besser die Performance der Polizeizeugen: nehmen wir mal den in der Abteilung Staatsschutz tätigen Herrn Kurz. Als er gefragt wurde, ob er von einer Gefährderansprache des Robert H. wisse, bejahte er: eine Kollege habe das erledigt. Bei einer Gefährderansprache wird eine Person von der vermutet wird, sie könne die öffentliche Sicherheit gefährden, gezielt von der Polizei angesprochen. Im Verlauf des Prozesses kam dann heraus, dass es sich jedoch eher um eine sogenannte „Gefährdeten-Ansprache“ gehandelt hat, dass nämlich ein Polizeikollege von Kurz den Robert H. informierte, es werde eine Demo im Viertel geben, die auch vor sein Wohnhaus führe. Selbst die Richterin wollte darin nicht wirklich eine Gefährderansprache erkennen.

Ein Polizeizeuge wird unwirsch als er zur Wahrheit ermahnt wird

Etwas pampig-aufbrausend wurde Staatsschützer Kurz als er vom Anwalt des Tatopfers an seine Wahrheitspflicht erinnert wurde. Auf Frage hatte Kurz nämlich beteuert, ihm sei der Angeklagte zuvor im Zusammenhang mit Gewalttaten nicht bekannt gewesen. Wie Kurz überhaupt recht bemüht schien, H. fast schon zu verteidigen. Als Opfer der „linken Szene“ zu stilisieren. Allerdings hatte H. bei einer Auseinandersetzung mit Linken schon 2019 von einer Blechschere Gebrauch gemacht, was dem Staatsschützer auch bekannt war, wie er dann einräumen musste.

Viele Fotos in den Akten-eines aber fehlt: das des Tatopfers

Und noch so eine Merkwürdigkeit: die Hände des Angeklagten, sein Rücken, das Messer, die Pfefferspray-Dose….es wurde viel fotografiert in dem Ermittlungsverfahren. Aber, wie der böse Zufall so spielt: Bilder jener Frau, die von H. Pfefferspray in die Augen gesprüht bekam, fanden sich nicht in den Akten. Es war der erwähnte Anwalt der Nebenklage, Rechtsanwalt Erschig, der während der Verhandlung eine Bildaufnahme zu den Akten reichte.

Die Richterin lässt den ausfallend werdenden Angeklagten gewähren

Ein zeternder Angeklagter, der von der Justiz als organisierter Kriminalität sprach, der bis zum Ende darauf beharrte, er sei im Recht gewesen. Ein Angeklagter der in seinem Schlusswort das Tatopfer als „abgebrühten Schlägertypen“ beschimpfen darf, ohne dass die Richterin die Hasstirade stoppt, rundeten das Bild irgendwie ab.

Resümee der Merkwürdigkeiten

Das Bild einer Justiz, die fast dazu getragen werden musste, einem bekennenden AfD-Anhänger, der sich vom who is who der lokalen wie überregionalen Szene-Anwältinnen- und Anwälteschaft verteidigen lässt, den Prozess zu machen. Einer Polizei, die ernsthaft erwog dem Tatopfer, dem Menschen der in den Bauch gestochen wurde, eine Gefährderansprache zu erteilen. Ein nicht untypisches Vorgehen der Polizei- die Opfer zu potentiellen TäterInnen machen. Ein pampiger Staatsschützer, der ein sehr eigenes Verhältnis zur Wahrheit zu haben den Anschein erweckte. Eine Vorsitzende die beim Einmaleins der Prozessordnung Unterstützung von Nicole Schneiders brauchte und erhielt.

Egal wie das Urteil am Ende lauten wird: Freispruch oder erneute Geldstrafe. Die ganzen „Merkwürdigkeiten“ machen deutlich, wie einseitig Justiz und Polizei agieren

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert