
Ein weiterer zäher Prozesstag im Dresdner Antifa-Ost-Komplex fand diesen Mittwoch statt. Es ist schon fast 10:30 Uhr, als die wenigen Zuschauer:innen die sich eingefunden hatten, in den Saal dürfen, denn seit gestern war die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Was war passiert?
Einer der Angeklagten befindet sich in einer psychisch sehr belasteten Phase und verliert Lebenskraft sowie Lebensmut. Das zuständige Amtsgericht hat ihn zu seinem Schutz vorläufig in die Psychiatrie eingewiesen, dort darf er nicht besitzen, womit er sich das Leben nehmen könnte.
Dies war vermutlich schon am Tag zuvor in nicht-öffentlicher Sitzung erörtert, die Öffentlichkeit jedoch zum Schutz der persönlichen Belange des Betroffenen ausgeschlossen worden. Jetzt ist es aber sein Anwalt der in der heutigen Sitzung genau diese Details vorträgt, als er ein Obergutachten fordert.
Der eine Arzt der Klinik spricht davon, dass der Betroffene, wenn überhaupt, nur dann reisefähig ist, wenn medizinisches Personal diesen begleitet, ein anderer Arzt wiederum sieht keinerlei Bedenken was Verhandlungs- und Reisefähigkeit angeht.
Auch die Verhandlungsfähigkeit ist strittig, zum einen wegen der akuten Belastungsreaktion und krisenhaften Zuspitzung im Leben des Angeklagten, zum anderen wegen dessen Medikation, denn das verordnete Psychopharmakon wirkt stark dämpfend.
Das Oberlandesgericht lässt den Angeklagten jedoch aus der Psychiatrie nach Dresden bringen, ohne allerdings, dass das polizeiliche Begleitpersonal über die konkrete Situation umfassend informiert ist, ohne dass Notfallmedikamente zur Hand sind, ohne, dass die Polizei weiß was bei welchem Notfall konkret zu tun wäre. Der Anwalt ist ersichtlich empört, auch weil sich im Gerichtsgebäude sich dieses Unwissen bei den Wachtmeister:innen nahtlos fortsetzt.
Der Antrag wird entgegen genommen, aber eine Antwort einstweilen vom Vorsitzenden zurück gestellt.
Die einzige Zeugin des Tages
Geladen ist Kriminalhauptkommissarin Golze, die knapp eine viertel Stunde über ihre Vernehmung des angeblich geschädigten Neonazi Karl Jonas Kaden befragt wird. Dieser soll in Wurzen 2020 nach seiner Rückreise von einer Demonstration in Dresden, am Bahnhof in Wurzen attackiert worden sein.
Kaden selbst wollte am 19. März 2026 vor dem Oberlandesgericht nicht aussagen, er selbst befindet sich gerade in Haft, da er im „Reichsbürger-Prozess“ als Angeklagter vor Gericht steht.
Und so hangelt sich die Polizistin durch ihre Erinnerungen daran, was der Zeuge Kaden im Rahmen ihrer Vernehmung gesagt haben soll. Sie hätte ihn, nach Rücksprache mit seinen Eltern in dessen Kinderzimmer vernommen, er habe klar auf alle Fragen geantwortet und sich der AfD zugerechnet und als „geschichtsinteressiert“ bezeichnet. Mit ein paar anderen sei er nach Dresden Gefahren, wo jedes Jahr Nazis aufmarschieren um an die Bombardierung Dresdens zu erinnern.
Er sei von 15-20 Vermummten attackiert worden, eine Kopfwunde musste getackert werden. Da ihn jemand einen „Scheiß Nazi“ genannt habe, vermute er „Linke“ hinter dem Angriff. Wenig später wir die Zeugin im allgemeinen Einverständnis entlassen und darf gehen.
Langes Betrachten von Bildern auf dem Monitor
Der Rest des Prozesstages, der erneut von diversen Pausen geprägt war, vergeht damit, dass sich die Prozessbeteiligten und die zu Anfang noch 11, dann sieben und am Ende sechs Zuschauer:innen Fotos ansehen. Um den Prozess zu beschleunigen werden zahlreiche Akten im „Selbstleseverfahren“ eingebracht, sprich alle Beteiligten bekommen Zeit und Gelegenheit Aktenteile selbst zu lesen. Die Bilder jedoch, die müssen „in Augenschein“ genommen werden, in der Verhandlung.
So geht es dann mal in die Wohnung von Lina E. aus dem ersten Antifa-Ost-prozess, man sieht einen Beutel an einer Türklinke hängen. Oder es werden Observationsphotos gezeigt, wobei hier eine der Verteidigerinnen der Verwertung widerspricht, da die rechtlichen Voraussetzungen für die Observation nicht vorgelegen hätten. Aufgabe der Ermittlungsrichter:innen sei es, Anträge auf Observation eigenständig, und unter Zuhilfenahme der Akten zu prüfen und nicht bloß abzunicken.
Zustimmendes Gemurmel im Publikum als auf einem der Bilder „Free Lina“ zu sehen ist.
Ausblick
Vom Öffentlichkeitsgrundsatz scheint der Vorsitzende Richter nicht allzuviel zu halten. Denn auch wenn die Öffentlichkeit Tags zuvor rechtmäßig ausgeschlossen worden war, erlebten es die paar Zuschauer:innen die da waren, als befremdlich, dass heute, nach der Wiederzulassung der Öffentlichkeit, nicht abgewartet wurde, bis diese in den Saal kommen konnte, sondern der Vorsitzende ließ die Verhandlung vor leeren Stühlen weiter laufen. Erst nachdem die Wachtmeister:innen die wartenden Zuschauer:innen informierte, dass sie nun in den Saal dürften, konnten sie diesen betreten.
Etwas arg von oben herab aber passend zu einer eher etwas feindseligen Haltung gegenüber den Angeklagten wirkte es zudem, als der Vorsitzende, den von der Polizei aus der Psychiatrie vorgeführten Angeklagten scheinbar locker anspricht mit „Herr X, na, wie gehts?“ Der wirkte etwas benommen und müde von den Psychopharmaka und der Fahrt.
Aber das Sozialverhalten des Vorsitzenden, auch gegenüber Verteidigerinnen, war in der Vergangenheit schon Thema, auch mit 62 Jahren ist da noch einiges an Potential nach oben.
Es ist gegen 15:20 Uhr als der Verhandlungstag endet, aber zuvor fragt der Vorsitzende Richter in die Runde, ob es von Seiten der hier angeklagten Personen Interesse gebe, sich wie in Düsseldorf zur Sache einzulassen. Seitens der Betroffenen wurde dies jedoch nicht kommentiert. Nächster Prozesstag ist Dienstag, 18. August, wieder um 09:30 Uhr.