Freiburger Staatsanwaltschaft und Amtsgericht auf Abwegen – Razzia gegen Antifaschistin für rechtswidrig erklärt!

Was war der passiert?

Am 12. Mai, es ist frühmorgens, klingelt die Polizei bei einer Freiburger Antifaschistin. Polizist:innen stehen vor der Türe mit einem Durchsuchungsbefehl.

Die Staatsanwaltschaft Freiburg ermittelt gegen Paula, wie sie in diesem Kommentar genannt sein soll, weil sie im Februar 2025 an einer Demonstration gegen die AfD teilgenommenen habe. Über 10.000 Menschen protestierten gegen eine Wahlkampfveranstaltung der AfD. Paula steht in Verdacht zwischen 18.27 Uhr und 18:58 Uhr ein Pappschild mit der Aufschrift „Kein Platz für Nazis“ in die Höhe gehalten und dabei ihr Gesicht mit einer Kapuze und einer Sturmhaube verdeckt zu haben, um, wie die Staatsanwaltschaft behauptet, ihre Identifizierung zu erschweren.

Um eine helle Sturmhaube mit Kordel, eine beige Jacke, eine Umhängetasche und besagtes Pappschild vielleicht zu finden, ordnete am 27. April 2026 das Freiburger Amtsgericht die Durchsuchung von Paulas Wohnung, deren Nebenräumen und etwaiger Fahrzeuge an.

Dass es sich bei der mit Kapuze und Sturmhaube ausgestatteten Person, möglicherweise um Paula handeln könnte, geht auf den Ersten Polizeihauptmeister B. zurück, der behauptet, er kenne Paula noch aus seiner Schul- und Jugendzeit. Zwar habe er sie viele Jahre nicht gesehen, jedoch seien ihm ihre -Zitat- „markanten Gesichtszüge“ -Zitat Ende- auf einem Foto sofort aufgefallen.

Dies genügte dem Amtsgericht, um eine Razzia, über ein Jahr nach den Anti-AfD-Protesten abzunicken. Dabei hatte die Justiz ursprünglich sogar eine Öffentlichkeitsfahndung nach Paula in Erwägung gezogen. Davon wurde Abstand genommen und polizeiintern nach jemandem gesucht, der vielleicht eine Idee haben könnte, wer die Person auf dem Lichtbild sein könnte.

Paula legt Beschwerde gegen die Razzia ein

Paula war nicht sonderlich amüsiert über den Polizeibesuch und zusammen mit ihrer Lörracher Rechtsanwältin Angela Furmaniak legte sie Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts ein.

Und siehe da, es kehrten Sinn und Verstand ein: die drei Richter:innen der 9. Strafkammer des Landgerichts Freiburg stellten nun am 13. August 2026 fest, dass die Durchsuchung rechtswidrig gewesen ist. Auf fast sechs Seiten nehmen Sie den Beschluss des Amtsgerichts auseinander.

Die Razzia sei mindestens unverhältnismäßig gewesen. Paula sei strafrechtlich nicht vorbelastet, deshalb drohe, selbst wenn sie verurteilt werden sollte, eine Strafe im untersten Bereich. Aber schon der Strafrahmen selbst, von Geldstrafe bis maximal einem Jahr Gefängnis, nötige zu einer besonderen Einzelfall- und Verhältnismäßigkeitsprüfung, zumal sich die Person die gesucht werde, auf der Demo durchweg friedlich verhalten habe.

Schließlich hätte auch der Zeitablauf von 14 (!) Monaten bedacht werden müssen. Da liege es nicht sonderlich nahe, dass das -Zitat- „unaufwändig gestaltete einfach Pappschild“ mit der Aufschrift „Kein Platz für Nazis“ hätte aufgewunden werden könne.

Im übrigen habe weder ein hinreichender, schon gar kein dringender Tatverdacht gegen Paula bestanden, sondern es habe nur die Aussage des Polizisten B. vorgelegen, der zwar angegeben habe, sich „sicher“ zu sein, Paula erkannt zu haben, aber zugleich einräumte, sie viele Jahre nicht gesehen zu haben.

Ob der dürftige amtsgerichtliche Beschluss inhaltlich überhaupt den verfassungsrechtlichen Anforderungen hinsichtlich des Schutzes der Unverletzlichkeit der Wohnung gerecht wurde, ließ das Landgericht ausdrücklich offen. Allerdings kann dieser Hinweis so gedeutet werden, dass der Beschluss des Amtsgerichts durchaus entsprechende tiefgreifende Mängel aufweist.

Ende gut, alles gut?

Mitnichten! Eine außer Rand und Band agierende Freiburger Polizei, die allen ernstes eine Öffentlichkeitsfahndung in Betracht gezogen hatte, eine gefällige Staatsanwaltschaft und ein oberflächlich agierendes Amtsgericht.

Bundesverfassungsgericht, aber auch Oberlandesgerichte und mitunter Landgerichte heben seit Jahr und Tag amtsgerichtliche Durchsuchungsbeschlüsse auf. Denn regelmäßig missachten diese das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung und Amtsrichter:innen nicken schlicht ab, was die Staatsanwaltschaften ihnen vorlegen.

So offenbar auch in diesem Fall von Paula. Dabei kann solch eine morgendliche Razzia eineinschüchternden Effekt haben, soll es vielleicht auch haben. Immerhin klingelte in diesem Fall die Polizei und rammte nicht mit einem Spezialkommando die Türe auf.

Deshalb, so erfreulich der Beschluss des Landgerichts auch ist, er wird erfahrungsgemäß weder die Polizei, noch die Staatsanwaltschaft und ebensowenig das Amtsgericht nachhaltig beeindrucken. Der einschüchternde Effekt ist im Raum. Über ein Jahr später nach einer friedlichen Demo, wird eine unbescholtene Person morgens von der Polizei geweckt und die Wohnung durchwühlt. Das zeigt, wie wenig das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung in der Praxis wert ist.

Übrigens, bei Paula zog die Polizei unverrichteter Dinge von dannen: keine Sturmhaube, keine beige Jacke, keine Umhängetasche und ebensowenig ein Pappschild mit „Kein Platz für Nazis“ konnten gefunden werden.

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