
Mittlerweile läuft das Verfahren gegen sechs jungen Antifaschist:innen vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf seit sieben Monaten, über 30 Verhandlungstage fanden statt. Am 18. August war erneut Professor Dr. Eisenmenger geladen seines Zeichens Rechtsmediziner. Er sollte zu möglichen Tatwerkzeugen sowie potentiellen Folgen des Einsatzes von Schlagwerkzeugen ein Gutachten vorlegen.
Potentiell lebensbedrohliche Folgen- aber keine konkrete Gefährdung
Als die Verhandlung mit rund 20 Minuten Verspätung begann, saß der 82-jährige Gutachter schon auf seinem Zeugenplatz und referierte in der folgenden Stunde die Grundlage seines Gutachtens, welche Unterlagen ihm vorlagen, welche Beobachtungen er selbst gemacht habe. Er wies darauf hin, seinem Gutachten das er in München vor dem dortigen Oberlandesgericht im Verfahren gegen Hanna erstattet hat, nichts substantiell hinzuzufügen habe.
Was nichts daran änderte, dass er sein Gutachten auch im Verfahren in Düsseldporf mündlich erstatten musste und so beschrieb er die Verletzungsbilder der sieben Zeug:innen um die es ging. Schnittwunden, „Cuts“, gebrochene Finger oder auch Gesichtsknochen.
Im Mittelpunkt seines Gutachten stand die Frage, ob die sichergestellten Gegenstände, Teleskopschlagstöcke, Gummihammer, Kubotan und Pfefferspray geeignet gewesen seien, die jeweiligen Verletzungsbilder hervorzurufen, was er weitestgehend bejahte.
Er wurde dann sehr detailliert, beschrieb beispielsweise einen Versuch den er selbst durchgeführt habe mit einem Schlagstock, welche Energie beim Schlagen mit einem solchen Werkzeug freigesetzt werde und welche Energie nötig sei um mit einem Schlagstock potentiell tödliche Verletzungen zu verursachen.
Im Kern bejahte er die potentiell tödliche Gefahr bei Schlägen auf die Schläge oder den Scheitel.
Auch Tritte durch welche Rippenbrüche könnten gleichermaßen gefährlich sein. Auf Frage des Vorsitzenden Richters, ob die konkrete Gefahr bestanden habe, dass in einzelnen Fällen der Tod eintrete, antwortete der Gutachter, diese Gefahr habe sich nicht verwirklicht. Allerdings sei dies in einem Fall nur dem Zufall zu verdanken, da könnte man schon sagen „Hui, Glück gehabt“.
Selbst Pfefferspray könne schwere Folgen zeitigen. Ein Verteidiger meinte, Pfefferspracy sei bei Bundes- wie Landepolizei beliebtes Mittel und fragte, ob ihm, dem Gutachter, im Laufe seiner 20.000 Obduktionen jemals ein Todesfall im Zusammenhang mit Tränengas untergekommen sei. Dies verneinte der Gutachter.
Nach der Mittagspause gab es noch einige wenige Fragen an den Gutachter, bevor dieser dann entlassen wurde, um zum Flughafen zu fahren und nach Hause zu fliegen.
Beschlüsse und Anträge
Der Senat lehnte dann den Antrag der Verteidigung von März ab, mit welchem beantragt worden war zu ermitteln, ob der Generalbundesanwalt (GBA) im Zusammenhang mit der Einstufung von Anifa-Ost als ausländische „Terrororganisation“ seitens der USA, diesen Informationen zugeliefert habe, oder ob Verteidigergespräche abgehört wurden. Es sei nicht ersichtlich,so das OLG, dass der GBA gezielt zum Nachteil der Angeklagten tätig geworden sei um den USA Informationen zu liefern.
Mehrere Anwält:innen stellten schließlich noch Anträge auf Verlesung von Aktenteilen, aus welchen sich Widersprüche zwischen Aussagen von Zeugen vor Gericht und tatsächlichem Geschehen ergeben würden: so hatten Nazis angegeben sie seien nach körperlichen Angriffen bewusstlos geworden, aber aus den Protokollen ergibt sich, dass dem so nicht gewesen sein kann.
Den letzten, etwas umfangreichen Schriftsatz verlas ein Verteidiger des einzigen männlichen Angeklagten. Im Rahmen einer Erklärung nahm der Anwalt zu an einem vorherigen Prozesstag eingeführten Presseberichten der BILD-Zeitung Stellung. Diese habe über seinen Mandanten unter voller Namensnennung, vorverurteilend und mit Foto berichtet. Damit sei das Persönlichkeitsrecht seines Mandanten verletzt worden, zudem seien Angehörige des Mandanten angesprochen worden. Sich gegen die Springer-Presse zu wehren sei effizient kaum möglich, zumal weitere rechte Medien, beispielsweise die „Junge Freiheit“ die BILD-Berichte aufgriffen. Das Gefahrenpotential für seinen Mandanten, aber auch dessen Angehörige habe sich erhöht, einerlei wie am Ende das Verfahren für diesen ausgehen werde.
Gegen 15:30 Uhr endete der Prozesstag.
Ausblick
Nach den Einlassungen der Angeklagten am 14.07.2026 zur Sache ist mit einer Verkürzung der Verhandlung zu rechnen, dafür spricht auch, dass der Senat die Einstellung von Nebenvorwürfen, darunter Urkundenfälschung oder „Missbrauch von Ausweisdokumenten“ anregt.
Im Vergleich zu dem Antifa-Ost-Prozess in Dresden, erscheint die Stimmung im Saal entspannter, obwohl in Düsseldorf bewaffnete Polizeibeamt:innen im Saal sitzen, was in Dresden nicht der Fall ist. Wo dafür der Vorsitzende einen mitunter recht selbstgefälligen Eindruck hinterlässt, wohingegen sein Kollege in Düsseldorf eher entspannt agiert.
Die solidarische Begleitung ist in Düsseldorf auch wesentlich intensiver; so waren am 18. August um die 30 Personen im Zuschauer:innenraum. Das ist auch so der Schnitt an den anderen Prozesstagen. In Dresden sind mitunter mehr Gerichtswachtmeister:innen im Saal, als Besucher:innen.
Ob das Düsseldorf-Verfahren noch vor Weihnachten zu Ende gehen wird, werden die kommenden Wochen zeigen.