Messer und Pfefferspray- Grundausrüstung von Robert H.?

Am 23. & 24. Juli 2024 fand vor dem Landgericht Freiburg der Berufungsprozess um einen gefährlichen Angriff des Robert H. aus dem Juni 2021 statt. Seinerzeit verletzte H. mehrere Personen mit Pfefferspray und stach mit einem Messer zu! Die Staatsanwaltschaft stellte den Messerangriff wegen nicht auszuschließender Notwehrlage ein. Für den Pfeffersprayangriff verurteilte das Amtsgericht im Jahr 2022, Robert H. zu einer Geldstrafe von 1.200 € Geldstrafe. Dennoch ging H. in Berufung. Hier forderte nunmehr seine Verteidigerin, Nicole Schneiders, Freispruch. Staatsanwaltschaft und Nebenklage jeweils erneut die Verurteilung zu 120 Tagessätzen Geldstrafe. Das Urteil wird für den 30.07.2024 erwartet.

Die Berufungsverhandlung: erster Tag

Vor dem Freiburger Landgericht war ein kleiner Solidaritätsstand des Solinetzwerks aufgebaut, die bis zum Ende des ersten (und auch des zweiten) Verhandlungstages ihre Solidarität bekundeten und Flugblätter verteilten. Schon am Wochenende zuvor hatten sie eine Demonstration organisiert.

Der Prozessbeginn

Die erfahrene Vorsitzende Richterin Dr. Müller hatte kaum den Saal betreten, da sorgte sie für die erste deutliche Irritation, denn mit strenger Stimme wies sie die anwesenden Pressevertreter die den Einzug des Gerichts fotografierten, an, die Aufnahmen nun zu beenden und den Saal zu verlassen. Die Aufforderung jetzt den Saal zu verlassen, wiederholte sie. Als dem die Pressevertreter nicht nachkamen, begnügte sie sich mit dem Hinweis man möge eben keine weitere Aufnahmen machen.

Jedenfalls durften die Presse, und die wenigen weiteren Zuschauer*innen, bis 16:30 Uhr dem weiteren Ablauf dann ungehindert beiwohnen. Zwar gab es eine recht strenge Einlasskontrolle, dennoch fanden nie mehr als 10 Zuschauer*innen den Weg ins Gericht.

Neben diversen Förmlichkeiten, wie die Verlesung des erstinstanzlichen Urteils, kamen am ersten Prozesstage verschiedene Zeug*innen zu Wort. Darunter Frau und Herr A., jene beiden Menschen, die am 12.06.2021 von Robert H. attackiert wurden. Wie der Angeklagte bekundete gehe er im Grund nie ohne Messer und Pfefferspray aus dem Haus.

H. wähnte sich an besagtem Tag von zwei Jugendlichen beschimpft, setzte dort zum ersten Mal das Pfefferspray ein, setzte ihnen nach, filmte sie, was sie sich verbaten. Als das Ehepaar A., welches mit dem Auto aus einer Tiefgarage fuhr, mitbekam, dass ein älterer Mann zwei Jugendliche bedrängte und ihnen nachsetzte, wollte Herr A. diesen beistehen. Er brachte Wasser um die Augen des Jungen auszuspülen. Zudem wollte er verhindern, dass H. weiter die Jugendlichen bedrängte, versperrte diesem den Weg, in dem er sich mit ausgebreiteten Armen vor ihn stellte und aufforderte jetzt die Kinder in Ruhe zu lassen.

H. behauptete später, er habe sich bedroht gefühlt, an seiner Kleidung sei gerissen worden und setzte Pfefferspray ein: erst gegen Frau A., später auch gegen Herrn A., diesem stach er zudem ein Messer in den Bauch.

Der erste Zeuge: der mit Pfefferspray und Messer attackierte Herr A.

Erster Zeuge im Berufungsprozess war Herr A.: er schilderte wie ihm noch heute der 12. Juni 2021 nachgehe. Wie er schlecht schlafe, wie angespannt er sei. Ein klares Statement auch das T-Shirt das er trug: auf dessen Vorderseite war eine Foto seiner wulstige Bauchnarbe zu sehen, das Überbleibsel des Messerangriffs. Auf der Rückenseite ein Foto seiner Frau mit rote unterlaufenen Augen, eine Aufnahme nach dem Pfeffersprayangriff.

Die zweite Zeugin: die mit Pfefferspray attackierte Frau A.

Nach ihm sagte seine Frau aus: sie kam mit einem Spanisch sprechenden Dolmetscher und in leisen, aber klaren Worten schilderte sie den Ablauf und wie völlig unverständlich ihr damals wie heute die Attacken des Angeklagten gewesen seien. Sie beide hätten lediglich den jungen Leuten helfen wollen. Wie belastend für sie der Aufritt vor Gericht war machte si gleich zu Anfang deutlich. Sie betonte, sie wolle eigentlich nur noch vergessen, aber die Vernehmung reiße wieder alles in ihr auf. Bis heute leide sie unter den Spätfolgen des angriffs- immer wieder weinte sie leise.

Weitere Zeug*innen: Polizisten und Augen-/Ohrenzeug*innen

Weitere Zeug*innen des ersten Tages waren Markus B. sowie Florian A. von der Kriminalpolizei Freiburg, welche verschiedene Zeug*innen nach dem 12.06.2021 vernommen hatten. Unangenehm fiel auf, dass sie Vorsitzende irgendwann dazu überging in ihren Fragen Herrn A., der mit dem Messer verletzt worden war, nur noch „der Gestochene“ zu nennen, als wäre es ihr zuviel den Namen auszusprechen. Befragt wurden auch Zeug*innen vom Tattag selbst: die auf einem Balkon in der Nähe des Geschehens saßen, mit dem Rad vorbei fuhren oder sonstwie Teile der Vorgänge beobachten konnten.

Die seit Jahrzehnten in der rechtsextremen Szene vernetzten und für einzelne Protagonist*innen auch anwaltlich tätige Verteidigerin Nicole Schneiders war ersichtlich bemüht, wahlweise Zeugen, wie Herrn A., unglaubwürdig zu machen oder aber Belege für eine angebliche Notwehrlage zu finden.

Um 16.35 Uhr endete der erste Prozesstag.

Die Berufungsverhandlung: zweiter Tag

Wieder sollte es ein langer Tag werden, der erst um 16 Uhr endete.

Zu Beginn befragt wurde der erste am Tatort eintreffende Polizeihauptmeister Z. . Dieser berichtete wie er auf eine unübersichtliche Situation gestoßen sei: H. mit einem Messer in der Hand. Auf Ansprache habe dieser das Messer nicht weggelegt, so dass er, der Polizist, seine Waffe gezogen habe. Erst dann habe H. irgendwann das Messer fallen lassen und konnte gefesselt werden. Auf dem Revier habe er erst Angaben zur Sache gemacht, dann aber, nach einem Telefonat mit seinem damaligen (Szene)Anwalt Dubravko Mandic verweigerte er weitere Aussagen.

Der psychiatrische Gutachter

Der gesamten Verhandlung hatte bis hierher Professor Dr. Ebert mitverfolgt. Da sich H. nicht untersuchen lassen wollte, konnte der Gutachter lediglich viele Hypothesen und Spekulationen anbieten: sollte H. tatsächlich an eine Autismus-Spektrumstörung aufweisen, dies hatte H. in polizeilichen Vernehmungen, wie auch in der Verhandlung behauptet, könne eine Minderung der Steuerungsfähigkeit nicht ausgeschlossen werden.

Die Plädoyers: Rechtsanwältin Schneiders

Wenig überraschend behauptete die Verteidigerin, ihr Mandant habe in Notwehr gehandelt. Sie begann mit einem Beispiel: wenn ein Kaufhausdetektiv einen Dieb verfolge um ihn festzunehmen, uns jemand stelle sich ihm in den Weg, helfe dem Dieb bei der Flucht, denn dürfe der Kaufhausdetektiv selbstverständlich im Rahmen der Notwehr sich verteidigen. Nichts anderes habe ihr Mandant gemacht. Er habe die beiden Jugendlichen die ihn beleidigt hätten, bis zum eintreffen der Polizei festhalten wollen.

Hilfweise machte sie geltend, sollte das Gericht doch eine Verurteilung erwägen, dass dann lediglich eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen werde. Ihr Mandant leide an einer Asperger-Autismus-Störung, diese habe sich dann wesentlich auf die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt.

Die Plädoyers: Staatsanwältin W.

Wie aus dem Lehrbuch für Strafrecht deklinierte Erste Staatsanwältin W. den Fall durch. Der objektive Tatbestand sei erfüllt: gefährliches Werkzeug wurde eingesetzt, hier also das Pfefferspray. Es wurde gezielt gegen das Ehepaar eingesetzt. Auch der subjektive Tatbestand sei erfüllt: der Angeklagte habe die Verletzungen billigend in Kauf genommen.

Er sei zudem nicht durch Notwehr gerechtfertigt gewesen. Es habe zu keinen Angriff des Ehepaars auf H. gegeben.

Allerdings gehen sie von einer Schuldmilderung wegen der Asperger-Autismus-Störung aus, jedoch gebe es keinen Grund von den 120 Tagessätzen, also den 1.200 € abzuweichen. Lediglich wegen der langen Verfahrensdauer seien 20 Tagessätze als „verbüßt“ abzuziehen.

Die Plädoyers: Nebenklägeranwalt Nicolai Erschig

Der Freiburger Rechtsanwalt Erschig vertrat vor Gericht Herrn A. als Nebenkläger. In seinem Schlusswort schloss er sich der Staatsanwältin weitestgehend an, betonte aber nochmal wie brutal der Angriff auf seinen Mandanten gewesen sei und bedauerte, dass die Staatsanwaltschaft den Messerangriff einfach eingestellt habe. Der Angeklagte habe völlig unverhältnismäßig agiert und das Leben der Eheleute bis heute nachteilig geprägt. Depression, Unsicherheitsgefühle im Alltag, Schlafprobleme.

Allerdings sei eines gewiss, das sei seinem Mandanten wichtig festzuhalten: „Ich werde auch in Zukunft jedem helfen der Hilfe braucht!“

Schlusswort des Angeklagten

Rund 15 Minuten sprach Robert H., teilweise war er schwer zu verstehen, aber als es darum ging seiner Verachtung für die Parteien auszudrücken war er sehr klar. Die Staatsanwältin fand er in ihrer Argumentation abstoßend. Seiner Verteidigerin fuhr er in die Parade: das Asperger-Syndrom habe hier nichts zu suchen, denn er sei unschuldig. Werde in Freiburg regelmäßig bedroht und beleidigt, habe sich am 12.06.2021 vollständig rechtmäßig verhalten. Der Geschädigte H. sei ein „abgebrühter Schlägertyp“. Zudem sei die gesamte Justiz „Teil der organsierten Kriminalität“. Er fordere Freispruch.

Wie geht’s weiter?

Die Urteilsverkündung ist auf den 30.07.2024 für 12:00 Uhr festgesetzt.

Berichterstattung

Radio Dreyeckland berichtet ausführlich über den Prozess. Schon im Vorfeld gab es ein längeres Interview mit Leuchtlinie, die Beratung für Betroffene rechter Gewalt anbietet.

Sonstige Medienvertreter*innen waren nicht zu beobachten.

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„Umweltzerstörung, Ausbeutung, koloniale Verhältnisse“- das bedeuten Kreuzfahrten

Am 07. Juli 2024 blockierten Aktivist*innen der Aktionsgruppe „Smash Cruiseshit“ mit Kajaks zwei Kreuzfahrtschiffe am Ostseekanal. Im Kieler Hafen wurde so das Kreuzfahrtschiff AIDA Bella einige Stunden lang, am Auslaufen gehindert. Weitere Aktivist*innen standen auf dem Dach der Landstromanalage. Der Protest ist nach Aussage der Aktivist*innen, Teil von europaweiten, direkten Aktionen gegen die Kreuzfahrtindustrie. Einige der Protestierenden wurden von der Polizei vorläufig festgenommen.

Eine Person aus dem Umfeld der Aktivist*innen der Aktion vom 07. Juli gab mir im Rahmen eines Interviews für Radio Dreyeckland Auskunft über Motive und Ablauf der Blockadeaktion.

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Das Bafög ist seit vielen Jahren viel zu niedrig -so das Studierendenwerk in Berlin

Das Verwaltungsgericht Berlin teilte mit Presseerklärung vom 09. Juli 2024 mit, dass es einen Fall in welchem um höheres BAföG gestritten wird, dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat. Eine Medizinstudentin beanstandet schon seit Beginn ihres Studiums 2016 das zu geringe BAföG, also die staatliche Ausbildungsförderung. Ein erstes Verfahren von ihr liegt seit Jahren auf Eis, denn das Bundesverwaltungsgericht hat schon im Mai 2021 in einem vergleichbaren Fall, die Akten nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht geschickt.

Aber nun möchte die mittlerweile 29-jährige angehende Medizinerin gerne für Oktober 2021 bis September 2022 mehr BAföG. Nach rund zwei Jahren Prüfdauer durch das Berliner Verwaltungsgericht reichte nun auch dieses die Akten weiter nach Karlsruhe. Denn wie schon 2021 das Bundesverwaltungsgericht, hält auch das Verwaltungsgericht in Berlin die entsprechenden Regelsätze für Miete und Lebensunterhalt für zu niedrig.

Mit Stefan Grob, dem Pressesprecher des Deutschen Studierendenwerk e.V in Berlin, sprach ich für Radio Dreyeckland über diese Entwicklung und was sie bedeuten könnte.

Als Dachverband ist das Deutsche Studierendenwerk e.V ein freiwilliger Zusammenschluss der 57 Studenten/Studierendenwerke in Deutschland und versteht sich auch als sozialpolitische Interessenvertretung der Studierenden.

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Kicken gegen Rassismus -In Stuttgart spielten am Wochenende rund 20 Teams

Fußball kann ein verbindender Sport sein. Nachdem vor kurzem in Freiburg ein „Kicken-gegen-Rechts“ stattfand, spielten am Samstag, den 13. Juli 2024 Teile der reagionalen linke Szene in Stuttgart unter dem Motto: „Kicken-gegen-Rassismus“. Über 20 Teams waren am Start. Für Radio Dreyeckland sprach ich mit Teilnehmenden, jemandem vom Awareness-Team, einem Fan, und anderen.

Die Kombination von Sport und politischem Aktivismus hat Tradition. Diese wird durch solche Sportverantstaltungen fortgeführt. Auch Reden wurde gehalten. Jene zu der kürzlich nach Ungarn in einer Nacht und Nebel Aktion ausgelieferten non-binären Maja, hat RDL aufgezeichnet.

Die Collage aus den O-Tönen wird auf der RDL-Seite um die Solirede für Maja und die anderen untergetauchten Antifas ergänzt und kann dort nachgehört werden.

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Afrika Festival 2024 in Stuttgart“ -Dieses Festival bringt die Kultur des Handels und Austausch zusammen!“

Seit über 20 Jahren, nur unterbrochen durch die Corona-Panedmie, findet in Stuttgart alljährlich ein Afrika Festival statt, veranstaltet von einem Verein gleichen Namens.

So wurden auch dieses Jahr vom 14.-17. Juli 2024 wieder Konzerte, Workshops, Essen und ein großer Basar geboten.

Für Radio Dreyeckland war ich dort und habe einige Stimmen eingefangen: zu Anfang hören wir die Vereinsvorsitzende. Ein Kunsthändler erzählt was für afrikanische Masken er verkauft. Ein Händler ist extra für das Festival aus Simbawe angereist und Pauline Maina von der

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Proteste vor dem Max-Planck-Institut in Freiburg: US-Richter, der gegen Recht auf Abtreibung stimmte, zu Gast im MPI

Am 11. und 12. Juli 2024 fand in Freiburg, im „MPI zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht“ (Max-Planck-Institut), eine Konferenz über Konzepte von Datensicherheit und Privatheit statt. Zu Gast war unter anderem der im Jahr 2017 von dem damaligen US-Präsidenten Trump, zum Richter am Obersten Gerichtshof ernannte Jurist Neil McGill Gorsuch. Dieser wirkte 2022 an dem Urteil des Obersten Gerichtshofes (Supreme Court) mit, durch welches das hart erkämpfte und bis dahin geltende verfassungsmäßige Recht auf Abtreibung abgeschafft wurde.

Das MPI hielt den Besuch von US-Richter Gorsuch bis zuletzt geheim. Dennoch sickerte durch, dass er am Morgen des 12.07.2024 als Gast dazustoßen würde. Über Nacht wurde eine Demonstration gegen den Richter und für das Recht auf Abtreibung auf die Beine gestellt. Die Polizei war mit massiven Einsatzkräften vor Ort.
Einer der Pressprecher des Polizeipräsidiums Freiburg, Niclas Schwer, teilte auf Anfrage mündlich mit, es sei ein Strafverfahren wegen des Nicht-Anmeldens der Demonstration eingeleitet worden. Seiner Kenntnis nach, richte sich dieses gegen Unbekannt. Der Einsatz sei von Polizeikräfte des Revier Süd, unter Beteiligung von Kräften der Landespolizei abgewickelt worden, berichtenswerte Vorfälle habe es nicht gegeben, so Niclas Schwer weiter.

Für RDL führte ich ein Interview mit einer Teilnehmerin des Protests.

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Majas Auslieferung Thema im Parlamentsaussschuss

Nachdem vor wenigen Tagen Maja von Dresden nach Ungarn ausgeliefert wurde, und auch Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht, obwohl dieser Erfolgt hatte, nichts half, hat nun die Berliner Justiz ihr Vorgehen vor Abgeordneten versucht als rechtsstaatlich zu rechtfertigen.

Die Ausschusssitzung ist mittlerweile auf YouTube abrufbar. Ab Minute 11:17 geht es dort dann um Maja. Die Justizsenatorin spricht wenige Sätze und übergibt dann erstmal das Wort an die stellvertretende Generalstaatsanwältin Simone Herbeth (per e-mail ist diese direkt erreichbar unter Simone.Herbeth@gsta.berlin.de).

https://m.youtube.com/watch?v=R-W1Pnh32rc&list=PLgqUxMeOmFHwGeGhstZMYz9-6NyBfJvRa&index=9&pp=iAQB

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Verfassungsschutz stuft „Ende Gelände“ als extremistisch ein – Klage hiergegen hätte gute Chancen!

Im kürzlich vorgestellten Jahresbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz  (BfV) für das verangegangene Jahr, ist zu lesen, dass das Bündnis „Ende Gelände“ vom BfV als linksextremistischer Verdachtsfall geführt wird (dort Seite 165 ff).

Der in Freiburg am MPI forschende Rechtswissenschaftler Dr. Jakob Hohnerlein kam in seinem Aufsatz für den Verfassungsblog zu dem Ergebnis, diese Einstufung sei rechtswidrig.

Für RDL sprach ich mit Dr. Hohnerlein über Aufgaben des Verfassungsschutzes sowie die Kritik an der Einstufung von „Ende Gelände“ als linksextremistischen Verdachtsfall.

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