Knäste zu Baulücken – Lautstarke Silvesterdemonstration vor und um den Freiburger Knast

Zu Silvester finden immer wieder Demonstrationen und Kundgebungen vor den Gefängnissen statt. Ob in Dortmund, Berlin, Stammheim, Köln und vielen anderen Städten. So auch im südbadischen Freiburg.

Der Auftakt der Kundgebung

Die erste Stunde der Kundgebung vor Freiburgs Gefängnis verlief kämpferisch, laut und immer wieder von Rufen wie: „Es fehlen die Gefangenen“ oder „Knäste zu Baulücken“ geprägt. Auf dem Boden liegen die ausgebreiteten Transparente, auf welchen eine knastfreie Gesellschaft gefordert wird. Um die 70 oder 80 Menschen haben sich versammelt, bewacht von fast einer ähnlich hohen Zahl an Polizist:innen.

In der Auftaktrede der Orga wird angeklagt, wer denn vor Gericht und dann in den Gefängnissen lande: marginalisierte Menschen, solche aus prekären Lebensverhältnissen, Antifaschist:innen. Dazu internationale Bezüge in der Rede, beispielsweise auf die Befreiung Gefangener in Syrien nach dem Sturz des Assad-Regimes. Aber auch Antifa-Ost und das Budapest-Verfahren fanden Erwähnung.

Weitere Redner:innen wiesen darauf hin, dass Gefängnisse nicht der „Gerechtigkeit“ dienen, sondern Instrumente der Unterdrückung sind. Wichtig war dabei der Fokus auf die Forderung nach der Freiheit für alle Gefangenen, und nicht nur der linken Genoss:innen. Aus anarchistischer Perspektive sind Gefängnisse insgesamt von Übel, es kann also keine Differenzierung geben, bei der Forderung, diese Institution abzuschaffen.

Ein Redebeitrag kam von AZADI e.V, dem Verein, der sich insbesondere für aus politischen Gründen in Deutschland inhaftierte Kurdi:innen engagiert, sie in der Haftzeit begleitet und auf politischer Eben für eine Abschaffung der §§ 129 a und § 129 b StGB kämpft, jener politischen Gesinnungsparagrafen des Strafrechts, welche als „Anti-Terrorgesetzgebung“ gelten.

Zudem sprach ein ehemaliger Langzeitgefangener über seine Zeit nach der Haft und was es für ihn bedeutet, nun vor der Mauer stehen zu dürfen und nicht mehr in der Zelle sitzen zu müssen, und wie wichtig dabei die Solidarität sei.

Rap-Künstler:innen performten zwischen den Redebeiträgen live.

Die Teilnehmer:innen in Bewegung

Gegen 19:00 Uhr setzte sich die Demonstration in Bewegung um das Gefängnis zu umrunden. Begleitet von einem Lauti-Rad, vorne eine Flagge mit Totenkopf und Schwertern, hinten die Flagge der Antifaschistischen Aktion. Auf dem Rad war die Technik für die Lautsprecheranlage montiert. Ein zweites Rad, eine Rikscha, kam von Radio Dreyeckland, mit der mobilen Sendeanlage konnte die gesamte Kundgebung live übertragen werden, auf UKW und im Internet.

Nach wenigen Minuten ein kleiner Tumult an der Spitze der Demonstration, denn Polizeikräfte versuchten in die Menge zu stürmen. Laut eines Augenzeugen sei der Einsatzleiter der Polizei losgestürmt, es sei um eine angebliche Verletzung von Demoauflagen gegangen. Die Reihen der Demonstrant:innen schlossen sich und es wurde solange skandiert: „Haut ab! Haut ab“, bis die Polizei sich wieder zurückzog, ohne dabei jemanden festzunehmen. Das blieb der einzige kritische Moment des Silvesterabends.

Immer wieder wurden Bengalos, Rauchbomben, Raketen gezündet. In einer Schlussrede sprach eine Abolitionistin darüber, weshalb sie für eine Abschaffung von Gefängnissen und für die Schaffung von Alternativen zu dem Knastsystem kämpft.

Eine vollständige Umrundung der JVA Freiburg verhinderte die Polizei, da direkt neben der Anstalt ein Krankenhaus steht. Die von der Demonstration ausgehende Geräuschkulisse, so heißt es, sei den Patient:innen nicht zumutbar.

Gegen 20 Uhr endete die Kundgebung und die Teilnehmenden zogen weiter, um das Ende des Jahres zu feiern.

Für Radio Dreyeckland habe ich zu der Demo einen Radiobericht produziert. Und RDL dokumentiert die einzelnen Reden vollständig.

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Aktion Bleiberecht zur Ermordung von Mahdi ben Nacer: „Mahdi darf nicht vergessen werden!“


Auf dem Platz der Alten Synagoge in Freiburg, fand am 19. Dezember 2024 eine Gedenkveranstaltung statt. Vor einem Jahr wurde der aus Tunesien geflüchtete Mahdi Ben Nacer in Rickenbach ermordet. Kürzlich wurde der Täter wegen Totschlage zu einer Strafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Ein Urteil das auf Protest stieß.

Für Radio Dreyeckland sprach ich mit Carla von Aktion Bleiberecht aus Freiburg über die Gedenkveranstaltung und deren Hintergründe. Aktion Bleiberecht sowei BIPOC* Freiburg hatten zu der Kundgebung aufgerufen.

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Vor einem Jahr ermordet: Gedenkveranstaltung für Mahdi ben Nacer in Freiburg

Nachdem vor einem Jahr der tunesische Geflüchtete Mahdi ben Nacer in Rickenbach ermordet und der Täter vor einigen Wochen verurteilt worden war, riefen Aktion Bleiberecht und BiPOC*Freiburg für den 19.12.2024 zu einer Gedenkveranstaltung auf dem Platz der Alten Synagoge auf. Trotz zu Anfang strömenden Regens kamen rund 70 Menschen, um in einer stillen Kundgebung an Mahdi und seinen Tod zu erinnern. Mahdis Schwester Zouleihka war per Video aus Tunesien zugeschaltet. Auf der Veranstaltung wurde auch thematisiert, dass trotz eindeutiger Indizien für eine rechtsextreme Gesinnung des Täters, dies nicht zu einer Verurteilung wegen Mordes führte.

Für Radio Dreyeckland war ich vor Ort und berichtet hier über die Gedenkveranstaltung.

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Prozess gegen Querdenker Meinrad S. ein weiteres Mal vertagt

Am 16. Januar 2023 verurteilte das Amtsgericht Freiburg, den stadtbekannten Querdenker Meinrad S., wegen Volksverhetzung zu 1.800 € Geldstrafe. Zuletzt war Meinrad S. dieses Jahr zu den Freiburger Gemeinderatswahlen angetreten-wenn auch erfolglos.

In dem Strafverfahren war ihm von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt worden, in drei Fällen die Coronamaßnahmen mit dem systematischen Völkermord während der NS-Zeit verglichen zu haben.

Die Vorwürfe

So nahm Meinrad S. am 13. März 2021 an einer Demonstration gegen Corona-Schutzmaßnahmen teil und trug dort ein LED-Leuchtschild vor sich her. Dort wurden Aussagen wie

„Heil Impfung“, „Impfung macht frei“ und „Wollt ihr die TOTALE Sicherheit“ eingeblendet.

Am nahm 19.06.2021 Meinrad S. an einer Demonstration in der Freiburger Innenstadt teil. Das Thema der Demonstration lautete „Keine Corona-Impfung für unsere Kinder“. Er hielt während der Demonstration einen mehrere Meter langen Holzstiel mit einem angebrachten LED-Schild in die Höhe. Auf dem Schild war ein Torbogen zu erkennen, der dem bekannten Torbogen des Konzentrationslagers Auschwitz nachempfunden war. Unter diesem eingeblendeten Torbogen lief wiederholt der Schriftzug „Impfen macht frei“ durch.

Im Dezember 2021 veröffentlichte er eine Collage auf seinem Telegram-Kanal. Dort war neben dem Berliner Fernsehturm das Eingangstor des Konzentrationslagers Auschwitz zu sehen, dazu der Text „Impfen = Freiheit“.

Meinrad S. legt Berufung ein

Gegen das Urteil, das auf 60 Tagessätze von jeweils 30 € lautete, ging Meinrad S. in Berufung. Die für den 08. April 2024 terminierte Verhandlung, wurde auf den 23. Dezember 2024 verlegt.

Nun teilte auf Anfrage von Radio Dreyeckland, der Pressesprecher des Landgerichts Freiburg, Richter Stark mit, aus -Zitat- „dienstlichen Gründen“, sei die Verhandlung auf den 29. September 2025 verlegt worden. Welche Gründe genau, das könne er nicht sagen, da ihm diese nicht bekannt seien.

Mögliche Folgen der Verfahrensverzögerung

Folge dieser erneuten Verfahrensverzögerung wird sein, dass selbst wenn Meinrad S. im September 2025 doch erneut verurteilt werden sollte, die überlange Verfahrensdauer möglicherweise durch eine Herabsetzung der tatsächlich zu zahlenden Strafe berücksichtigt wird.

Weshalb angesichts des sehr einfach gelagerten Sachverhalts, und eines voll geständigen Angeklagten, es dem Landgericht Freiburg seit Januar 2023 nicht möglich gewesen sein sollte, die Berufungsverhandlung durchzuführen, erschließt sich dem Beobachter nicht. Nun fast ein ganzes Jahr ins Land gehen zu lassen, bevor die Berufung endlich vielleicht doch verhandelt werden soll, ist gänzlich unverständlich. Zumal Meinrad S. offenbar zur Teilnahme auf seinem Telegram-Kanal an seiner Verhandlung auf eine Art und Weise aufgerufen haben soll, welche nun möglicherweise weitere strafrechtliche Schritte nach sich ziehen könnten, da sie erneut als Relativierung der Shoah gedeutet werden könnten.

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(M)ein erster Gefängnisbesuch

Vor einigen Tagen war ich das erste Mal zu Besuch in einem Gefängnis. Nachdem ich die Innenwelt als Gefangener rund 27 Jahre kennen gelernt habe, besuchte ich nun Carmen in Schwäbisch-Gmünd.

Vor den Toren der JVA Schwäbisch-Gmünd

Von außen sieht Baden-Württembergs einzige Haftanstalt für Frauen so unscheinbar aus. Eine Freundin, die dort einmal eine andere Gefangene besucht hatte, erzählte mir im Vorfeld davon, sie sei damals an der Anstalt erstmal vorbeigefahren, ohne sie als solche zu erkennen. Zwar sind Mauern zu sehen, aber ohne die typischen Stacheldrahtrollen, auf den ersten Blick auch keine Kameratürme, keine Zäune. Wenn man etwas genauer hinsieht, dann fallen aber Vergitterungen auf und letztlich kann man auch zumindest die Spitzen von NATO-Drahtrollen sehen.

Ich umrunde die Anstalt, mache ein paar Fotos. Auf einem ist eine Leiter zu sehen, die von außen an einen Bretterverschlag lehnt!

Im Wartebereich

Am Eingang muss ich den Personalausweis abgeben, dann die Armbanduhr, Ringe, Rucksack in einen Schrank einschließen. Ich sitze dann 10min da und warte. Wie wird es wohl sein, jederzeit zu wissen, ich kann gehen, die JVA (Justizvollzugsanstalt) verlassen, aber Carmen und die hunderten gefangenen Frauen dort können das nicht!?

Noch kurz auf die Besucher:innentoilette, ein sehr enger Verschlag, und schon werde ich zur Dursuchung gerufen. Hier muss mensch nicht die Schuhe ausziehen, so wie es z.B. in Freiburgs JVA üblich ist, um diese durchleuchten zu lassen. Ich werde aufgefordert mich in einen Rahmen zu stellen, und dann kann in den Besuchstrakt.

Der Besuch

Ein großer Raum mit vielen Glastüren, die in einzelne Besuchsträume führen. Ein erhöhtes Podest, dort stehen Beamt:innen die die Besuche überwachen. Die junge Vollzugsbeamtin bringt mich in den Trennscheibenraum, denn Carmen darf ich nach Entscheidung der Anstaltsleitung nur auf diese Weise besuchen. In einem ersten Anlauf wollte die Anstalt mir Besuche sogar garnicht gestatten. Zudem sitzt eine Beamtin während der nächsten zwei Stunden mit dabei, lauscht auf jedes Wort.

Carmen ist schon auf ihrer Seite des Besuchsraums, als ich eintrete; da wir uns brieflich schon über 15 Jahre kennen und seit sie endlich ein Telefon in ihrer Zelle hat, auch gelegentlich telefonieren, beginnt gleich ein lebhaftes Gespräch.

Allerdings verstehen wir uns mitunter nur schwer, denn die einzelnen Besuchskabinen sind akustisch nicht voneinander getrennt. An der Decke befindet sich ein enges Lochgitter, durch dieses kann der Schall ungehindert von Raum zu Raum. Gezwungenermaßen hört man so auch immer wieder Teile der privaten Unterhaltung anderer mit.

Hinter Carmens Rücken befinden sich Fenster zu einem Hofbereich der JVA, immer wieder sind dort Beamt:innen zu sehen, Rasen, Bäume und auch ein Brunnen.

Ansonsten ist der Raum kahl, weiß gestrichen, abweisend, das tut aber dem lebendigen Gespräch keinen Abbruch.

Die zwei Stunden sind vergangen wie im Flug und da ich nicht so oft nach Schwäbisch-Gmünd werde kommen können, verabreden wir zu Skypen, denn seit der Corona-Pandemie ist das in vermutlich jeder Haftanstalt möglich. Solche „Skype-Besuche“ (so werden diese in den Haftanstalten genannt) finden ebenfalls in den Besuchsabteilungen statt, nur dass die Gefangenen dann nicht vor einem Menschen, sondern vor eine Tablet sitzen.

Hinaus vor die Mauern

Es ist dann doch schmerzhaft, als ich gehe, zu wissen, dass auf absehbare Zeit Carmen nicht freikommen wird. Sie sitzt als einzige Frau in Baden-Württemberg in Sicherungsverwahrung. Dieses Gefühl teile ich vermutlich mit vielen anderen Menschen, die Gefangene besuchen. Wir selbst kommen nur für kurze Zeit in eine Haftanstalt und wissen, dass wir wieder „hinaus gehen“, während jene, die wir besuchen, zurück in ihre Zellen geführt werden.

Nachdem ich die Anstalt verlassen habe, gehe ich zurück in Richtung Bahnhof, ich kaufe noch eine Ansichtskarte, beschrifte sie und schicke sie Carmen, bevor ich zurück in mein Leben fahre.

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Gedenken an Madhi ben Nacer: Ermordet vor einem Jahr- Interview zur geplanten Mahnwache

Im Dezember 2023 starb Madhi ben Nacer, ein Geflüchteter aus Tunesien. Der Täter wurde im Rahmen eines Deals, vom Landgericht Waldhut-Tiengen wegen Totschlags zu einer Strafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Radio Dreyeckland berichtete ausführlich. Noch so viele Indizien für eine rechtsextreme Gesinnung, wollten weder die Staatsanwaltschaft, noch das Gericht als Hinweis für ein rassistisches Motiv gelten lassen.

Am kommenden Donnerstag, den 19.12.2024, findet ab 18:00 Uhr auf dem Platz der Alten Synagoge, eine Mahnwache statt. Für Radio Dreyeckland sprach ich mit einer Person aus der Orga der Kundgebung.

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Störtechnik in Gefängnissen soll Handyempfang verhindern

In Gefängnissen soll es nach dem Willen der JustizministerInnen keinen Handyempfang geben. Deshalb wird auf Initiative der baden-württembergischen Justizministerin Marion Gentges (CDU) eine Störtechnik für Handys gefordert, die Teil der Ausschreibung von Mobilfunknetzen sein soll. Über dieses Thema hat kürzlich die Badische Zeitung berichtet; der Artikel fängt mit de Satz an: „Benutzen Gefängnisinsassen Handys, stellt das ein Sicherheitsrisiko dar.“ RDL Redakteur Fabian sprach mit mir, der ich selber fast 27 Jahre lang im Knast saß, über das Thema.

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Stuttgarter Aktivist Smily berichtet über sein Zeit im Exil

Rund zehn Jahre ist es nun her, dass Smily sich den Stuttgarter Justizbehörden durch seinen Gang ins Exil entzogen hatte. Körperliche Konfrontation mit Neonazis, Graffiti auf einem Polizeiauto und ähnliches wurde ihm vorgeworfen. Nach zehn Monaten Untersuchungshaft wurde er entlassen. Er entschied sich, lieber einige Jahre das Land zu verlassen, als die Strafe, die ihm drohte abzusitzen. Nachdem alles verjährt war, kehrte er zurück nach Deutschland. Über die Hintergründe des Verfahrens, seine Zeit im Exil und die Rückkehr nach Deutschland schrieb Smily ein Buch: „Haftantritt ausgesetzt“. Auf Vorträgen erzählt er von dieser Zeit und will die Risiken und auch die Möglichkeiten aufzeigen, die in einem solchen Weg liegen.

Angesichts der Repressionen gegen Antifaschist:innen, ob exemplarisch genannt, im Zusammenhang mit dem Antifa-Ost-Verfahren oder dem Budapest-Verfahren, gewinnt die Vorstellung, durch den Gang ins Exil sich der staatlichen Verfolgung zu entziehen, an Aktualität. Schon vor rund 30 Jahren gingen drei Menschen aus Berlin ins Exil, haben sich in Südamerika ein neues Leben aufgebaut und dort zwischenzeitlich die Anerkennung als Flüchtlinge erhalten. Ihnen droht aber weiter strafrechtlliche Verfolgung, sollten sie vor Ablauf von 40 (!) Jahren nach Deutschland zurück kehren.

Am 03.12.2024 trat Smily in Dresden auf. Dort wird alljährlich an den Tod von Riccardo erinnert, einem jungen Antifaschisten der ebenfall ins Exil ging, um der deutschen Justiz eine Verfolgung zu verunmöglichen. Allerdings nahm Riccardo sich dort 2017 das Leben.

RDL war in Dresden und sprach vor der Veranstaltung mit Smily über dessen Exilzeit aber auch darüber, weshalb er in Veranstaltungen darüber spricht.

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