Majas Auslieferung Thema im Parlamentsaussschuss

Nachdem vor wenigen Tagen Maja von Dresden nach Ungarn ausgeliefert wurde, und auch Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht, obwohl dieser Erfolgt hatte, nichts half, hat nun die Berliner Justiz ihr Vorgehen vor Abgeordneten versucht als rechtsstaatlich zu rechtfertigen.

Die Ausschusssitzung ist mittlerweile auf YouTube abrufbar. Ab Minute 11:17 geht es dort dann um Maja. Die Justizsenatorin spricht wenige Sätze und übergibt dann erstmal das Wort an die stellvertretende Generalstaatsanwältin Simone Herbeth (per e-mail ist diese direkt erreichbar unter Simone.Herbeth@gsta.berlin.de).

https://m.youtube.com/watch?v=R-W1Pnh32rc&list=PLgqUxMeOmFHwGeGhstZMYz9-6NyBfJvRa&index=9&pp=iAQB

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Verfassungsschutz stuft „Ende Gelände“ als extremistisch ein – Klage hiergegen hätte gute Chancen!

Im kürzlich vorgestellten Jahresbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz  (BfV) für das verangegangene Jahr, ist zu lesen, dass das Bündnis „Ende Gelände“ vom BfV als linksextremistischer Verdachtsfall geführt wird (dort Seite 165 ff).

Der in Freiburg am MPI forschende Rechtswissenschaftler Dr. Jakob Hohnerlein kam in seinem Aufsatz für den Verfassungsblog zu dem Ergebnis, diese Einstufung sei rechtswidrig.

Für RDL sprach ich mit Dr. Hohnerlein über Aufgaben des Verfassungsschutzes sowie die Kritik an der Einstufung von „Ende Gelände“ als linksextremistischen Verdachtsfall.

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„Die Linke und der Nahostkonflikt” – Gerhard Hanloser zu Gast im Strandcafè

Am 27. Juni 2024 fand in Freiburg im Strandcafé eine gut besuchte Veranstaltung zu der Situation des Nahostkonflikts statt. Zu Gast war Gerhard Hanloser aus Berlin, der früher hier in Freiburg gelebt hatte. Unter der Überschrift: „Die Linke und der Nahostkonflikt” sollte eine Blick in dessen Geschichte und Gegenwart geworfen werden. Geleitet von der Frage, weshalb sich die Linke, nach Ansicht der Veranstalter*innen schwer damit tue, eine Minimalbedingung menschlicher Emanzipation, nämlich, dass alle Leben gleich zählen, in die Tat umzusetzen !?

Für RDL habe ich einen kleinen Zusammenschnitt gefertigt. Der komplette Vortrag kann auch nachgehört werden.

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Wann fliegt ein Polizist aus dem Job? Nicht gleich bei Rassismus-aber beim Käseklau

Geldentschädigung nach rassistischer Polizeikontrolle

Mitte April 2024 verurteilte das Amtsgericht Berlin das Land Berlin, einem Menschen 750 € Geldentschädigung, auf Basis des Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes zu zahlen.

Bei einer Polizeikontrolle vor vier Jahren, fragte der Polizist den Studenten N., der auf die vorangegangene Frage nach seiner Herkunft mit „Bochum“ geantwortet hatte, woher er denn „eigentlich“ oder „wirklich“ stamme. Dies stelle, so das Amtsgericht, eine unmittelbare Diskriminierung dar. In Berlin kann dafür dann vom Staat eine Geldentschädigung gefordert werden, welche das Amtsgericht in diesem Fall für angemessen hält. Nur zur Verdeutlichung: nicht der Polizist zahlt nun die Entschädigung, nein, dies wird, sollte das Urteil rechtskräftig werden, das Land Berlin tun. Es könnte den Polizisten gegebenenfalls in Regress nehmen- wofür die Polizeigewerkschaft jedoch ziemlich sicher eine Spendenkampagne initiieren und dürfte!

Wer Käse klaut als Polizist- der/die fliegt hingegen schnell aus dem Job

Ein Polizist hatte nach eine Verkehrsunfall aus einem LKW neun Pakete Käse, von jeweils 20kg, in einem Gesamtwert von rund 550 € gestohlen. Dafür verlor der Autobahnpolizist seinen Job. Seine hiergegen gerichtete Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht, wurde nunmehr abgelehnt.

Was lernen wir daraus?

Käseklau wiegt in den Augen des Staates schwerer, als Bürger*innen rassistisch zu behelligen. Wer zudem im Dienst Menschen erschießt, hat im Regelfall auch wenig zu befürchten, und wenn, wird wegen des geringstmöglichen Vorwurfs angeklagt (ein berüchtigter Fall aus Bayern: eine Polizistin hatte am 04.10.1996 auf dem Nürnberger Bahnhof einen Menschen durch einen Schuss in den Rücken getötet. Dafür musste sie später wenige tausend Mark Geldstrafe bezahlen. Das Landgericht erkannte auf „Putativnotwehr“, sprich, eine „wahnhaft angenommene Notwehrsituation“. Die Polizistin hatte behauptet, eine Waffe gesehen zu haben- deshalb der Todesschuss. In den Rücken des Opfers! Nur war da keine Waffe, und ein Schuss in den Rücken machen selbst den konservativ-kreativ bayrischen Richter*innen, nicht auf Anhieb eine Notwehrlage deutlich).

Erschießen, rassistisch diskriminieren und vieles mehr- aber bloß keinen Käse klauen!

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Legalistische Möglichkeiten im Fall Maja

Am 28.06.2024 wurde Maja von deutschen Behörden an die ungarische Justiz übergeben, obwohl die deutschen Behörden rechtzeitig in Kenntnis gesetzt wurden, daß das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag, mit welchem die Auslieferung unterbunden werde sollte, konkret geprüft wird.

Neben vielen sonstigen Aktionen können Menschen gegen die Auslieferung von Maja auch auf legalistischem Weg protestieren. Darunter sind dann Petitionen an den Bundestag. Der Bundestag möge sich, so könnte eine Forderung lauten, für eine unverzügliche Rückführung Majas einsetzen. Die Petition kann direkt online eingereicht werden.

Aber auch die Forderung an die Bundesaußenministerin Baerbock, sich auf diplomatischer Ebene, eine unverzügliche Rückführung von Maja bei der ungarische Regierung zu verlangen, kann helfen, auf dieser politischen Ebene den Druck zu erhöhen. Auf elektronischem Weg kann hier das Kontaktformular genutzt werden.

Wer die Haltung der Berliner Generalstaatsanwaltschaft (GStA) kritisieren möchte, kann sich an die dortige Behördenleiterin wenden. Die Generalstaatsanwältin selbst ist zur Zeit wohl nicht im Dienst, aber ihre Vertreterin im Amt, Simone Herbeth, kann per e-mail direkt erreicht werden (Simone.Herbeth@gsta.berlin.de).

Die GStA stellt sich auf den Standpunkt, sie habe rechtmäßig agiert, da die einstweilige Anordnung des BVerfG zu spät eingetroffen sei: allerdings soll, folgt man Presseberichten, das BVerfG schon im Vorfeld die Behörden gegen 8:30 Uhr darüber informiert haben, dass man über den Eilantrag berate. Damit traf die zuständigen Behörden, u.a. auch die GStA, die verfassungsrechtliche Pflicht, den Beschluss abzuwarten, d.h. die Auslieferung abzubrechen.

Und die Behörde ist kein Abstraktum, sondern es sind konkret handelnde Menschen, d.h. jene Person in der GStA, welche über die laufende Prüfung des Eilantrages beim BVerfG  informiert war, diese hätte handeln müssen! Dies nicht getan zu haben, ist dann Gegenstand einer solchen Dienstaufsichtsbeschwerde. Eine solche kann jede Person einreichen die es möchte!

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Kicken gegen Rechts 2024 – „Wir machen das, weil wir eine Überzeugung haben!“

Am 29.06.2024 fand in Freiburg, ab 11 Uhr auf der Freisportanlage der Staudinger Gesamtschule das alljährliche „Kicken gegen Rechts“ statt. Bei über 30 Grad trafen an diesem Samstag, viele Fußballer*innen in entspannter Atmosphäre zusammen. Es wurde gelacht, gespielt, geschwitzt es gab leckeres Essen, Slushis und viele gute Begegnungen und Gespräche.

Für Radio Dreyeckland habe ich eine kleine Collage von Teilnehmenden zusammengestellt.

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Urteil gegen Sicherungsverwahrten wegen sexualisierter Gewalt

Das Landgericht Freiburg verurteilte am 25.06.2024 einen Insassen der JVA Freiburg zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe, sowie anschließender Unterbringung in der Sicherungsverwahrung. Hintergrund für die Verurteilung war sexualisierte Gewalt. Der Angeklagte durfte im Rahmen eines alleinigen Ausgangs die JVA verlassen. So dass es zu dem Übergriff kommen konnte.

Ich hatte den Prozess an den fünf Prozesstagen beobachtet und zusammen mit einer Kollegin von RDL darüber schon am 21.06.2024 und 14.06.204 berichtet.

Im Anschluss an die Verkündung konnte ich für RDL die Freiburger Rechtsanwältin Christina Gröbmayr interviewen. Siie hatte in dem Prozess die Interessen jener japanischen Touristin anwaltlich vertreten, die Opfer des Übergriffs geworden war.
In dem Interview bezieht Gröbmayr auch Stellung zu der Frage, ob sie einen Widerspruch darin sehe, Opfer sexualisierter Gewalt wie aber auch Täter vor Gericht zu vertreten.

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Kritische Mediziner*innen fordern: „Wir wollen gute Ärztinnen und Ärzte werden!“

Vor wenigen Tagen sprach ich mit Elena und Alex, denn die „Kritischen Mediziner*innen“ riefen für den 21. Juni 2024, zu einer Demonstration auf dem Platz der Alten Synagoge auf.

Sie wehren sich gegen Ausbeutung im „Praktischen Jahr“. Das PJ, wie es im Mediziner*innen-Jargon genannt wird, ist zwingender Teil der Mediziner*innen-Ausbildung. Im Grunde bedeutet es Vollzeitarbeit, ohne dass währenddessen der Lebensunterhalt angemessen gesichert ist. Was das ist, das „Praktische Jahr“, und wo die Konfliktlinien verlaufen, was sie fordern, das haben Elena, von den Kritischen Mediziner*innen und Alex, von der Bundesvertretung Medizinstudierender in Deutschland, im RDL-Interview erzählt.

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